also so wie ich im technoforum gelesen habe stand auf den Eintrittskarten keine haftung für Sach und Körperschäden oder so ähnlich - das sieht shcon mal gut aus ausserdem sit eher der Veranstalter zuständig. der wird nat. versuchen die Schuld "abzuladen" v.a. wegen der Kompetenz des Verleihers. da kommts haltdrauf an wie die versträge so ausgestaltet sind
auf alle Fälle viel Glück beim verhandlen mit den Behörden / Veranstalter