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  2. Michael Lück

Beiträge von Michael Lück

  • Was ist erlaubt?

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 16:04
    Zitat


    Michael schrieb am 2002-05-14 21:40 :

    naja, hm, würde mal sagen der definition nach dürfte es ketten und kettengliedern (verschließbaren, wenn damit die sog. Kettennotglieder gemeint sind?)egal sein, was an denen dranhängt. die heißen ja nicht anders nur weil man lautsprecher dranhängt.

    <b>aber jetzt mal schmarrn beiseite:</b>
    ketten = tragmittel
    kettennotglied = eigentlich Anschlagmittel,
    wobei sich die geister hier durchaus streiten dürfen, da nicht so ganz genau geklärt ist, ob ein notglied ohne zusätzliche (2.) sicherung überhaupt zulässig ist, das wäre es nämlich nur, wenn man davon ausgeht, daß der sechskant verschluß "nur mit werkzeug" (="fest") zu öffnen und schließen ist. sollten aber die anwender der meinung sein, man könne dies auch ganz gut mit der hand machen, dann, ...., naja, halt sicherung notwendig......

    Tragmittel: sind z.B. Kette an einem Elektrokettenzug
    Anschlagmittel: sind z.B. lose Anschlagkette
    Es gibt viel zu tun... Empfehlung "Mechanik in der Veranstaltungstechnik" PPV-Medien Verlag

  • Fliegen am normalen Baukran

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:50
    Zitat


    Kracky schrieb am 2002-08-25 08:55 :
    Richtig, du darfst nur nie vergessen das eine Bühne auch ohne Balast steht und diesen nur hat das sie von Aufwinden usw. nicht umgeworfen werden kann, was bei dem Tower einfach nicht so ist. Wenn das Ding ohne Balast nicht alleine stehen kann ist es einfach nicht so betriebssicher das ich es ohne Gedanken irgendwo hinstellen würde, dann ziehe ich die Konkurenz einfach vor.


    Hallo Kracky,
    da Du eine genau Vorstellung hinsichtlich der Standsicherheit von derartigen konstruktionen hast, weist Du sicher, dass für Beanspruchungen aus Wind Sicherheiten von 1,2 eingerechnet werden und Sicherheiten gegen Umkippen, Gleiten, Abheben aus Anhängelast mit 1,3 in die Statische Berechnung einfließen. s. DIN4112-Tabelle4.
    All diese Fakten sind bei der Konstruktion des TIP-TOWERS eingeflossen. An der Standsicherheit ist daher nichts zu rütteln - meint auch der RW-TÜV. Hängen über Personen ist natürlich auch erlaubt, sofern das PA-System BGV C1 entspricht. Den Prüfbericht sende ich gern jedem zu.
    MfG Michael Lück (Konstrukteur und Patentinhaber des TIP-TOWERS)


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Michael Lück am 2002-09-19 15:55 ]</font>

  • Fliegen am normalen Baukran

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:36
    Zitat


    Carm schrieb am 2002-08-24 17:31 :
    äähhm - wieso sollte so eine tip-tower konstruktion mit ballast nicht zulässig sein??
    erstens glaube ich nicht dass "renommierte herststeller" sich mit einem fuss in den knast stellen indem sie wider besseren wissens von haus aus unzulässige konstruktionen auf den markt bringen

    wenn ballaste zur statischen stabilisierung von truss-bauten nicht zulässig wären, dann wären die meisten grossen outdoor gs-bühnen etc. unzulässig da sie alle mit wassertank-ballast arbeiten.
    wenn du davon ausgehts dass dir jemand das wasser aus dem tank lässt musst du auch damit rechnen dass dir jemand die truss ansägt?!?
    wenn dir ein wassertank zu unsicher ist kannste theoretisch ja auch ne palette pflastersteine, zementsäcke oder so nehmen. die schleppt dir sicher keiner so schnell weg :smile:))
    letzter und ausschlaggebendstes argument für die standsicherheit-zumindest des eurotruss towers (die unterlagen hab ich halt grad zur hand)- das teil ist RWTÜV Bauart geprüft. heisst natürlich nichts über eine bgv c1 zulassung...

    Der Tip-Tower ist gemäß Prüfbericht des RW-TÜV über Personen zulässig, sofern das PA-System auch der BGV C1 entspricht. Ich faxe den Bericht gern rüber...

    Alles anzeigen
  • TIP-TOWER

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:30

    Der TIP-TOWER ist für alle Varianten (mit und ohne Fußverlängerung) geprüft.
    Übrigens der einzige mit dem speziellen Aufrichtmechanismus-da Patentrechtlich geschützt.

  • Fliegen am normalen Baukran

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:27

    Hallo liebe Leute,
    der TIP-TOWER ist in jeder seiner Aufstellvarianten (mit/ohne Fußverlängerung) vom RW-TÜV geprüft. Das extrem einfache Aufrichten durch den eigenen Kettenzug ist Patentrechtlich geschützt.

    Alles in allem die wohl einzig vernünftige Lösung, da alle anderen keine Prüfung vorweisen können-kein Wunder, da die Stützen aufgeschellt sind und axial beansprucht werden, was in diesem Anwendungsbereich nicht zulässig ist. Ganz abgesehen davon, das das Aufrichten eines 200 kg Towers ohne Kran nicht möglich ist.

  • Fliegen am normalen Baukran

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:22
    Zitat


    horst schrieb am 2002-08-23 15:00 :
    ->Tip Tower
    Mit den 2 t gegengewicht(bei 1500kg belastung) braucht man -wenn man dem Eurotruss Prospekt glauben kann- keine Verlängerung der vorderen auslegerarme.d.h.die Last hängt über die Standfläche hinaus.Jetzt wird vorgeschlagen die Ballastierung mit Wassertanks vorzunehmen.Ist dass denn dann überhaupt zuläsig ?Sonst lässt mir einer das Wasser raus,und dann liegt das Ding in der Zuschauermenge.

    gruß
    Horst

    Hallo zusammen,
    der TIP-Tower ist vom RW TÜV für alle Varianten, das heist mit/ohne Fußverlängerung geprüft. Das einfache System zum Aufrichten ist Patentrechtlich geschützt.
    Nähere Infos gebe ich gerne info@expo-engineering.de.

    Als Ballast darf bei Fliegenden Bauten Wasser selbstverständlich verwendet werden. Es gibt keine Verordnung, welche die Verwendung von Wasser verbietet. Ansonsten müssen alle Riesenräder und Schiffschaukeln eingestampft werden ,-)

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Michael Lück am 2002-09-19 15:40 ]</font>

  • Open Air Bühne mit Eurotruss FD34

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:15
    Zitat


    Paul schrieb am 2002-09-11 23:09 :
    @ markus

    wer ist Dipl.-Ing Michael Lück ???

    Hallo zusammen,
    da mein Name netterweise hier erwähnt wird, stelle ich mich kurz vor:
    Michael Lück, Dipl.-Ing.,
    http://www.expo-engineering.de - Ing.-Büro für Messebau, Bühnentechnik, Fliegende Bauten.
    Zusätzlich zur Projektarbeit bilde ich die Meister für Veranstaltungstechnik bei der HWK Köln aus, bin Dozent der Schule f. Rundfunktechnik und der Siemens Media Academy. Vom PA-Cradle mit BGV C1, über Baubücher f. Bühnen, bis zum Karussell planen und berechnen wir fast alles im Veranstaltungsbereich.

  • Baubücher/Statik/BGV C1

    • Michael Lück
    • 19. September 2002 um 15:14

    Hallo zusammen,
    da mein Name netterweise hier erwähnt wird, stelle ich mich kurz vor:
    Michael Lück, Dipl.-Ing.,
    http://www.expo-engineering.de - Ing.-Büro für Messebau, Bühnentechnik, Fliegende Bauten.
    Zusätzlich zur Projektarbeit bilde ich die Meister für Veranstaltungstechnik bei der HWK Köln aus, bin Dozent der Schule f. Rundfunktechnik und der Siemens Media Academy. Vom PA-Cradle mit BGV C1, über Baubücher f. Bühnen, bis zum Karussell planen und berechnen wir fast alles im Veranstaltungsbereich.
    Bis bald.
    Michael

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