Zitat
Michael schrieb am 2002-05-14 21:40 :naja, hm, würde mal sagen der definition nach dürfte es ketten und kettengliedern (verschließbaren, wenn damit die sog. Kettennotglieder gemeint sind?)egal sein, was an denen dranhängt. die heißen ja nicht anders nur weil man lautsprecher dranhängt.
<b>aber jetzt mal schmarrn beiseite:</b>
ketten = tragmittel
kettennotglied = eigentlich Anschlagmittel,
wobei sich die geister hier durchaus streiten dürfen, da nicht so ganz genau geklärt ist, ob ein notglied ohne zusätzliche (2.) sicherung überhaupt zulässig ist, das wäre es nämlich nur, wenn man davon ausgeht, daß der sechskant verschluß "nur mit werkzeug" (="fest") zu öffnen und schließen ist. sollten aber die anwender der meinung sein, man könne dies auch ganz gut mit der hand machen, dann, ...., naja, halt sicherung notwendig......
Tragmittel: sind z.B. Kette an einem Elektrokettenzug
Anschlagmittel: sind z.B. lose Anschlagkette
Es gibt viel zu tun... Empfehlung "Mechanik in der Veranstaltungstechnik" PPV-Medien Verlag