Vielmehr bin ich gespannt was denn tatsächlich unter den Geltungsbereich für die Umsatzausfallerstattung fällt. "Geschlossene Firmen" aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen sehe ich eher im Sinne einer Zwangsstilllegung. Dazu zählt beispielsweise das Kino nebenan, die würden dann entsprechend mit 75% entschädigt werden.
Wir allerdings dürfen ja unseren Beruf weiter ausüben, es wurde ja nicht verboten! Das es so nicht möglich ist, fällt demnach wörtlich hinten runter
Genau das dachte ich auch sofort, als ich die die ersten Verordnungstexte gelesen habe. Es ist keine Beschallungsbude zwangsweise "geschlossen", es ist nur der Markt entfallen. Das wird noch einen entsprechenden Kampf geben, allerdings zunächst mal in Hinblick auf die kommenden 4 Wochen und die dafür geltende 75%-Entschädigung. Ich rechne nicht damit, dass wir mit eingeschlossen werden, da es den Finanzverwaltungen an Durchblick mangelt. Zudem ist ja auch tatsächlich nicht ALLES geschlossen in der Branche: es gibt Mediaproduktionen, Aufzeichnungen, Studioarbeiten usw... insgesamt dürften das jedoch nur wenige Tropfen auf dem heißen Stein sein. Die 75%-Beihilfe (so dämlich auch der Bezug auf November 2019 ist) richtet sich an KOMPLETT geschlossene Unternehmen.
Die sonstigen Hilfspaket(e) sind immer noch genau so gut oder schlecht wie gehabt. Zur Verbesserung dieser Systeme waren wir gestern in Berlin unterwegs auf der Straße.