Grundsätzlich erstmal die Frage: Wer will was von wem woraus.
- Der Verleiher will Ersatz vom Veranstalter aus dem Vertrag zwischen den beiden.
Angenommen der Vertrag ist so in Ordnung wie er ist....
Trotzdem muss der "Kläger" (Verleiher) dem "Beklagten" nachweisen der er etwas falsch gemacht hat; dass aufgrund seines fehlverhaltens xyz kapput gegangen ist.
Und darüber sollte sich der Verleiher ersteinmal Gedanken machen, denn dass ist das schwierige an der Sache.