Beiträge von HenrySalayne
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Ein neuer Mitarbeiter bei mir wollte doch wirklich, daß ich dem für 20$ im Monat 'ne KI bezahle. Mit dem Argument "ich nehm' die KI selber, dann brauch' ich Dich nicht mehr" war die Diskussion sehr schnell erledigt...
...falls der 'ne KI für sein Büro-Zeugs benutzt, oder ich das rausbekomme (auch, wenn der diese selber zahlen sollte), dann is der ganz schnell wieder weg (kann ich ja für 20$ im Monat selber haben
)Dürfen deine MAs auch kein CAD nutzen, weil ihr ja Paint habt?

Verzeih mir diesen polemischen Vergleich, aber ein LLM kann genauso wie andere Software ein effizientes Arbeitsmittel sein, dass die Produktivität steigert (und dabei nicht das Personal ersetzt
). Das ist aus der Ferne natürlich schwer zu beurteilen, aber eine gewisse Technologieoffenheit schadet an dieser Stelle definitiv nicht. Genaue Vorgaben zur Nutzung und zum Datenschutz sind bestimmt zielführender als ein generelles Verbot.Lass dir doch mal demonstrieren, was dieser MA damit eigentlich macht und wie viel Zeit er spart. Gerade bei viel Kommunikation über Mails kann es schon zu spürbaren Gewinnen kommen, wenn bei Formulierungen und konziser Sprache die KI assistiert.
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Stell dir einfach eine Kirmes an einem Fluss vor mit einer Stadt daneben.
Du machst eine Drohnenshow und ein Feuerwerk, so dass an dem Abend auf der Kirmes selbst und nahezu allen Straßen drum herum, außerdem auf zwei angrenzenden mehrspurigen Brücken (über den Rhein, Größe kannst du Dir evtl. vorstellen) und dem kompletten Ufer gegenüber sich das ca. 500.000(!) externe Besucher ansehen wollen.
Das Verkehrschaos beginnt etwa ab 16.00 Uhr. Ab ca 19 Uhr sind alle Straßen zu den Brücken (Kilometer vorher) rund um die Kirmes herum voll gesperrt. Man kommt weder hin noch weg. Nicht nur mit einem Schild, sondern mit Absperrungen und Polizei jeweils daneben für Unbelehrbare.
Alle Wohngebiete drum herum sind mit Pollern und Wachdienst gesperrt. Mit drum herum meine ich nicht in Sichtweite, sondern bis etwa 40 Minuten fussläufiger Entfernung.
Eine wie auch immer geartete Panik wäre da Mist.
Den Unfall dürften 99,5 Prozent der Besucher (zunächst) nicht mit bekommen haben. Es gibt abgesperrte(und bewachte) Rettungswege. Also war das „laufen lassen“ eigentlich die beste Option für einen normalen Ablauf. Da wird schon jemand geschaut haben, dass da nicht nochwas passiert.
Die sind da schon top organisiert. Stellt euch zu dem Thema bitte keine Kirmes vor, sondern eher das Münchener Oktoberfest. Dann habt ihr es.Auf dem Oktoberfest waren 6,7 mio Besucher, in Düsseldorf sind es nur 4 mio, aber die haben ne Woche weniger (10 Tage, nicht 16) und die meisten kommen eben an dem besagten Freitag.
Bitte lies dir noch einmal genau das Zitat durch. Dort wird von einer "weiteren Massenpanik" gesprochen. Deswegen die Fragezeichen.
Und ich habe schon ein missglücktes und dann abgebrochenes Feuerwerk erlebt. Das ist reichlich antiklimaktisch. Man fragt sich ein paar Minuten "kommt jetzt noch was" und wendet sich dann anderen Dingen zu.
Den nicht erfolgten Abbruch auf die "Vermeidung einer weiteren Massenpanik" zu schieben, empfinde ich als eine nicht nachvollziehbare, fadenscheinige und unbelegte Behauptung.
Eine vertretbare Erklärung wäre, dass abströmende Besucher die Rettungsmaßnahmen behindert und / oder Rettungswege verstopft hätten. In diesem Fall kann man das Fortsetzen des Feuerwerks nach einer Bewertung der Lage durchaus akzeptieren. Allerdings gab es dann kurz vor Ende des Feuerwerks eine weitere Fehlfunktion.
Wie dem auch sei. Ich würde weiterhin gerne wissen, warum hier von einer "weiteren Massenpanik" gesprochen wird. Die meisten Medien sprechen von Verletzungen durch Verbrennungen und eine Massenpanik wird in keinem einzigen Beitrag erwähnt.
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Lt. Radiobericht im WDR ging das Feuerwerk weiter, um keine weitere Massenpanik zu verursachen

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Ich finde es falsch, dass in den Medien von "Raketen" gesprochen wird, wenn doch alle Videos nur aus Mörsern abgefeuerte Kugelbomben zeigen.
Hier ist das komplette Feuerwerk ungeschnitten in voller Länge sichtbar. Die erste Fehlfunktion tritt bei ca. 10:40 auf, wenn eine der Kugelbomben anstatt nach oben zu fliegen nur einen kleinen Hüpfer macht und in die Batterie zurückfällt:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Ich bin jetzt kein Feuerwerker und frage mich daher, warum nachdem mehrere Kugelbomben am Boden und in Nähe zum Publikum explodieren, das Feuerwerk einfach weiter geht? Gibt es dafür einen Grund?
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Bei uns wurde ja auch ein neues Theater gebaut und vor 2 Jahren eingeweiht, das keine Großbühne hat und das Bauordnungsamt hat das alles mitgetragen, inkl. der Definition, dass die Szenenfläche ja nur die kleinstmogliche Bühnenfläche ist und die Bühnenöffnung ein technisches Konstrukt vor der tatsächlichen Bühnenöffnung.
Was wir rechtlich in Bayern als Fachkraft und Meister lernen hat leider wenig mit der gelebten Praxis der Verwaltungen und Ordnungsbehörden zu tun.
Redest du vom Globe Coburg?
Ne, machen wir nicht mehr, obliegt jetzt dem Betreiber ..." so ungefähr war die Antwort.
Oh, ja. Am besten überwacht sich jeder selbst, so wie Boeing. Dabei werden systemische Probleme immer sofort gefunden!

Mich würde jetzt wirklich interessieren, ob schon jemals nach § 48 BayVstättV ein Bußgeld verhängt wurde. Offenbar ist das Mantra in Bayern "macht doch was ihr wollt!".

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hierIch fand dieses Bauschaum-Disneyland Konstrukt aber schon immer ... verwerflich. Geht mir auch weniger um die Optik, das ist einfach Geschmackssache. Aber das ist ein irrsinniger EInweg-Materialverbrauch der für ein paar Tage Eindruck hinterlässt und dann entsorgt wird. Auch die Videos davon schaut sich ja nachher niemand mehr an (und wenn doch: wtf. "ui guck mal was irgendwer vor zwei Jahren aus Pappmache gebaut hat und heute die Umwelt belastet")
In der Bühnenplastik hat sich leider noch keine gangbare Alternative zum Schnitzen von Styropor/EPS und aufbringen von Spachtelmasse gefunden.
Eine Alternative muss
- wirtschaftlich vertretbar,
- für die verarbeitenden Personen möglichst ungefährlich und gut zu verarbeiten sein,
- den Anforderungen an den Brandschutz genügen und
- gute Recycling- und Entsorgungseigenschaften haben.
Diese Anforderungen stehen auch oftmals in Konflikt miteinander. Jede Verbesserung im Bereich des Brandschutzes macht Entsorgung und Recycling grundsätzlich schwieriger.
Bei der Größe der Dekorationen von Tomorrowland wurde der Punkt Entsorgung und Recycling vermutlich nicht ignoriert und ist in die Ausführung und die verwendeten Materialien eingegangen, es bleibt wahrscheinlich aber trotzdem noch ein riesiger Berg, Verbundstoffe, der bestenfalls thermisch verwertet wird (das war dieses Jahr keine thermische Verwertung).
Es gibt zu nachhaltiger Bühnenplastik bereits Forschung (hier und hier), allerdings wird das in den nächsten Jahren noch nicht im großen Maßstab einsetzbar sein.
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solange ihr da keinen entsprechnde fachplanung machen lasst, würde ich als bauordnungsamt auch nichts sagen. ich würde mich ja nur angreifbar machen. da hätte ich auch kein interesse drann.
erstens: warum soll ich denn durch einen möglichen fehler mit in die haftung gehen?
zweitens: warum soll ich die arbeit eines fachplaner machen?
Diese Theorie ergibt absolut keinen Sinn:
Zitat von § 46 Abs. 3 BayVStättV(3) 1Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchstens drei Jahren zu prüfen. 2Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. 3Den Ordnungsbehörden, der Gewerbeaufsicht und der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben. 4Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayBO bleibt unberührt
Die Bauaufsichtsbehörde ist also die Kontrollinstanz, die die Einhaltung der Betriebsvorschriften prüft (prüfen soll). Daher muss die Bauaufsichtsbehörde Auskunft geben können, was die Betriebsvorschriften für eine Versammlungsstätte sind, sonst kann sie ihrer Prüfpflicht nicht nachkommen.
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Man sieht; der ganze B99-Voodoo ist sinnlos.
Selbst bei der Brandentstehung.
Dagegen hilft AUSSCHLIEßLICH sofortige Bekämpfung mittels Feuerlöscher.
Da könnt ihr rumtheorisieren wie ihr wollt.Holz brennt, wer hätte das gedacht..
Das nahezu jeder gewöhnliche handelsübliche Kunststoff, Gummi, textile Stoff brennt, weiß jeder Chemiestudent.
Irgendwann "verlöscht" da garnichts mehr.
Das weiß jeder Feuerwehrmann.
Schwerentflammbare Materialen sind nicht sinnlos. Sie sollen ja genau verhindern, dass ein Brand entsteht - auch wenn sie letztlich als Brandlast zu einem Brand beitragen.
Aber wenn Pyrofunken, Glimmstängel und schlecht ausgerichtete Scheinwerfer nicht direkt einen Brand verursachen können, weil die Materialien zumindest gegenüber diesen Einwirkungen beständig sind ohne in Flammen aufzugehen, ist das im Bühnenalltag ein wichtiges Sicherheitsnetz.
Das verbrannte braune Holz stammte von der Firma mit den Rosa Kisten und war teilweise nagelneu.
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Ich kenne noch die Brandklasse B1:
"Ein wichtiges Merkmal von B1-Materialien ist, dass sie nach Entfernen der Zündquelle von selbst erlöschen und nicht weiterbrennen."
Das ist richtig. Aber die Zündquelle ist an dieser Stelle auch ein Brenner mit einer definierten Leistung für eine definierte Zeit. Wenn man die Zündquelle aber nicht entfernt oder die Leistung groß genug ist wird irgendwann so viel Material thermisch zersetzt, dass die Inhibitoren nicht mehr ausreichend wirken können.
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Was ich bisher auf Videos sehen konnte, war eine Bühne die langsam aber stetig von SR nach SL "abbrennt". Das sollte bei schwer entflammbaren Baustoffen nicht passieren.
Die Schwerentflammbarkeit hilft ausschließlich das Risiko einer Brandentstehung zu verringern und hat kaum Auswirkungen auf die Brandausbreitung, wenn es dann wirklich brennt. Mit einem ausreichend großen Energieeintrag brennen auch schwerentflammbare Baustoffe einfach ab.
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Es gibt bei einigen §§ keinen Bestandsschutz. Im Gegenteil. im §46-Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten- steht in Absatz 2: "(2) Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Versammlungsstätten sind die Betriebsvorschriften des Teils 4 sowie § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs. 6 entsprechend anzuwenden."
Eine Nicht-Umsetzung ist nach § 48 außerdem eine Ordnungswidrigkeit.Das ist ja der Kern des Problems: Die Baugenehmigung weist die Versammlungsstätte als eine Mittelbühne aus, keine Großbühne. Es gab keine Meisterpflicht für Mittelbühnen. In den Erläuterungen zum Entwurf steht auch:
Alles anzeigenNach § 46 Abs. 2 sind auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Ver-
sammlungsstätten die Betriebsvorschriften der (novellierten) Verordnung entsprechend anzuwenden.
In Bezug auf die Anforderungen des § 40 an die Anwesenheit bestimmter "Verantwortlicher für Veran-
staltungstechnik" ist allerdings für bestehende Versammlungsstätten mit einer "Mittelbühne" nach
VStättV a. F., die nach der neu gefasste Definition nun zur "Großbühne" wird, ebenfalls von Bestands-
schutz auszugehen, da sich allein aus der neu gefassten Definition der "Großbühne" kein anderes
(oder neues) Gefahrenpotenzial für die Bühnen in bestehenden Gebäuden ergibt.
Wie man zwischen den Zeilen von Fbrm herauslesen kann, ist die Szenenfläche (im Widerspruch zur Definition einer Mittelbühne) größer als 200 m². Wie bewertet man diese Situation?
(4) Bühnen sind Räume, die für schauspielerische oder für ähnliche künstlerische Darbietungen bestimmt sind und deren Decke gegen die Decke des Versammlungsraumes durch Sturz oder Höhenunterschied abgesetzt ist. Zu unterscheiden sind
- Bühnen, deren Grundfläche 100 m2 nicht überschreitet und deren Decke nicht mehr als 1 m über der Bühnenöffnung liegt (Kleinbühnen),
- Bühnen, deren Grundfläche 150 m2 , deren Bühnenerweiterungen in der Grundfläche zusammen 100 m2 und deren Höhe bis zur Decke oder bis zur Unterkante des Rollenbodens das Zweifache der Höhe der Bühnenöffnung nicht überschreitet und die nicht unter Nummer 1 fallen (Mittelbühnen),
- Bühnen, die nicht unter die Nummern 1 und 2 fallen (Vollbühnen).
Grundfläche ist bei Kleinbühnen und Mittelbühnen die Fläche hinter dem Vorhang, bei Vollbühnen die Fläche hinter dem Schutzvorhang, nicht jedoch die anschließend vor dem Vorhang liegende Szenenfläche (Vorbühne). Bühnen, die ausschließlich der Aufnahme von Bildwänden für Filmvorführungen dienen, sind nicht Bühnen im Sinne dieser Vorschriften.
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Außerdem sollte man sich absolut sicher sein, dass auch die Bauausführung mängelfrei den damaligen Vorschriften entspricht. Sollte das nicht der Fall sein hat die ursprüngliche Baugenehmigung nie ihre Wirkung vollumfänglich entfaltet und der Bestandsschutz ist nie entstanden.
Du meinst wahrscheinlich "mängelfrei der Baugenehmigung entsprechen". Entscheidend ist diese und keine Vorschriften. Es kann durchaus von normativen Vorgaben abgewichen und ein solcher Bau genehmigt werden. Dieser hätte dann auch unbegrenzten Bestandsschutz auf Basis der Baugenehmigung.
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Witzig, dann wird ja ein winziger Teil im Sennheiser D-Band wieder legal nutzbar (780 - 822 MHz im 25-kHz-Raster).
Ich kann kaum die Gebrauchtangebote erwarten, die ahnungslosen Käufer*innen verkünden, dass die Geräte ohne Anmeldung im allgemein zugeteilten Bereich genutzt werden können...

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.....ich denke mal, daß die Balkenanzeige darauf zurückzuführen ist, daß die Spannung gemessen wird und diese dann in "Ladezustand" umgetüddelt wird.
manche Akkus geben halt 1,2V in geladenem Zustand her, andere 1,15V oder nur 1,1V - dafür, daß 2x 1,5V (3V im Gesamten) vorgesehen sind in der Funke, denkt diese einfach, daß 2,4V schon halb leer ist

Das wäre ja verständlich, wenn es die Option "battery type" nicht geben würde, bei der man explizit den Typ einstellen kann, um dieses Verhalten zu vermeiden...

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Leider war die SuFu ohne Erfolg deshalb hier eine kleine Frage:
Ich hab ein Wing Rack was mir auch ganz hervorragende Dienste Leistet.
Im Proberaum habe ich das W.Rack an einem 10m USB2.0 Verlängerungskabel mit eingebautem Repeater! Mit meinem PC verbunden.
In Ableton werden alle Inputs erkannt und liefern auch normales störungsfreies Signal. In Windoof (11) selber werden nur 8i8o erkannt aber das ist eher zweitrangig.
Im 48i48o Modus des W.Racks wird bei Aktivierung des Treibers nur für einen Sekundenbruchteil Audio vom PC ans Pult geschickt, danach ist Stille.
Gleiches gilt für 16i16 und 32i32. Bei 8i8 wird für ca 1 min Audio wiedergegeben und bei 2i2 dauerhaft.
Alle Inputs funktionieren in allen Modi immer!
- Kabel hab ich mit iPad getestet, darüber funktioniert Audio Output auf allen Kanälen.
- Alle USB Buchsen am PC hab ich durch probiert
- Treiber zichmal hoch und runter installiert
- auch mit dem Steinberg Generic ASIO Treiber funzt es nicht.
Hat da jemand ne Idee was die Ursache sein könnte?
Konntest du die Problematik mit dem Windows-Rechner auf das Kabel oder den Rechner einschränken? (Also läuft es bspw. mit einem 2 m Kabel ohne Probleme?)
Die Software USB Device Tree Viewer kann hier vielleicht auch beim Debuggen helfen.
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Steel Clamps – Doughty Engineering
Hier sollte eine gute Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten für die Montage an Trägern zu finden sein. Ergänzt durch einen Half-Coupler für das Rohr.
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Es gibt ein ca. 1,5 km langes Teilstück einer Bundesstraße, das in der Karte vollflächig mit 5G ausgewiesen wird. Egal ob ich dort mit dem Auto unterwegs oder daneben mit Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bin, an dieser Stelle ist kein Netz. Deshalb frage ich mich, ob das eine berechnete Karte ist, denn gemessen kann sie m.E. nicht sein - und wenn, dann zumindest nicht engmaschig genug oder schlecht interpoliert.
Ansonsten hat man gerade reale Messungen mit Endnutzern vorgenommen und die Ergebnisse gibt es hier:
Machen Sie jetzt Ihre Breitbandmessung!Testen Sie schnell und einfach die Geschwindigkeit Ihres Internetzugangs.www.breitbandmessung.deAllerdings gibt es da noch einige "weiße" Flecken, für die keine Messungen vorliegen.
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Leider spiegelt sie meine Erfahrungen auf der täglichen Fahrstrecke nicht wieder - woran könnte das liegen?
Welche Erfahrung denn?
Die Karte zeigt ja zuerst einmal grob die potentielle Abdeckung eines Gebiets mit einer Technologie und sagt nichts über die individuelle Abdeckung (Abschattung durch Gebäude, Fahrzeuge, etc.) und die erzielbare Geschwindigkeit aus.
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Die Frühschicht probt, was die Spätschicht dann können muss.

Es ist leider oft nicht möglich, allen Beteiligten keine zu langen und keine zerstückelte Arbeitszeiten zu ermöglichen. Also braucht es Übergaben mit dementsprechenden Overhead und Fehlerpotential. Wenn es gut werden soll, finden alle Proben mit der Showcrew statt.