Beiträge von HenrySalayne
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Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist im Bereich „Gefährdungsanalyse“ der technischen Lösung gegenüber einer organisatorischen immer der Vorzug zu gewähren.
Wer so argumentiert, hat eigentlich schon verloren.

Die TOP-Liste
- technische Maßnahmen
- organisatorische Maßnahmen
- persönliche Schutzausrüstung
ist eigentlich eine A-TOP- oder eine V-TOP-Liste:
- Alternativen finden
- vermeiden
Somit sind wir eigentlich wieder bei
[Es] ist sichergestellt, dass die Last an ihrem Ort bleibt und nicht abstürzt
Also nimmt man entsprechende Lifte und sorgt dafür, dass niemand über die Ausleger stürzt.
Man könnte jetzt z.B. auch einen Preisvergleich Bauzaun (der nebenbei als Werbefläche dienen kann) vs. Aufpasspersonal anstellen - dabei gilt zu beachten, dass der Bauzaun keine Pinkelpausen benötigt.
Ein Bauzaun ist zwar schwieriger zu überklettern, als ein Hamburger Gitter, hält aber ohne große Mengen Ballast keinen Personendruck stand.
Also nimmt man entweder ein Hamburger Gitter, schweißt einen Bauzaun dahinter und sichert das ganze noch mit Schnabelsteifen nach hinten ab oder man baut direkt aus Betonlegos eine 2,5 m hohe Mauer mit Stachedrahtkrone oder man nimmt eine Reihe Hamburger Gitter bzw. Crash Barriers mit einem dahinterliegenden 2 m breiten Umgang und folgt das ganze mit mit einem Bauzaun, der den eigentlichen Gefahrenbereich absperrt. Da kann man dann auch Personal parken, was aufpasst, dass niemand über die Barriers klettert und heimlich den Bauzaun verrückt.

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(Hamburger Gitter, das sind doch diese Teile, die sich schon beim schiefen angucken verschieben, oder
).Hamburger Gitter sind die Stahlrohrvariante von Crash Barriers. Da sie auch durch die darauf stehenden Menschen beschwert werden, halten sie Personendruck gut stand. Allerdings ist die Verletzungsgefahr durch die vielen Löcher und Kanten größer.
Mannheimer Gitter verschieben sich schon beim anschauen.

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wenn ich das ganze absperre, dann brauche ich diese Diskussion mit über Personen gar nicht zu führen. ein Hamburger Gitter kostet jetzt auch nicht die Welt und hält auch die Party people von der bühne weg.
absperren kann ich auch mit einem traversen Geländer in 1m höhe.
streng genommen reicht ja auch schon ein 18' der vor der Genie steht. da würde dann im fall eines Falles das array hinter fallen.
unter dem Genie rum laufen ist ja auch schon alleine wegen der Ausleger eher schwierig. ich möchte dazwischen auch auf keinen fall wen stehen haben, da das über die Ausleger fallen zu üblen Verletzungen führen kann.
warum so kompliziert, wenn es so einfach geht?
Entweder
ist sichergestellt, dass die Last an ihrem Ort bleibt und nicht abstürzt
oder
es wird davon ausgegangen, dass ein Absturz jederzeit erfolgen kann und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
"Ein Abstürzen der Last ist recht unwahrscheinlich, deswegen sperren wir den Gefahrenbereich nur so ein bisschen ab" ist keine Lösung. Bässe oder Traversengeländer sind absolut das falsche Mittel. Ausschließlich Abschrankungen, die dem Personendruck standhalten und einen so großen Abstand von der abstürzenden Last haben, dass auch Personen, die sich darüber strecken oder lehnen nicht getroffen werden können, sind hier einsetzbar.
Die Ausleger müssen so oder so gesichert werden.
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um auf die zwingend vorgeschriebene Sekundärsicherung zu verzichten.
Warum nennt das eigentlich jeder Sekundärsicherung, obwohl die Bolzen das primäre Mittel sind, die Lasten über die Auszüge abzuleiten?
Das vermittelst nur den Eindruck, dass die Bolzen beim Versagen der Seilmechanik die Last vorm Absturz bewahren würden. Was sie vermutlich nicht können, wenn die Last da mit Schmackes reinrasselt. In den meisten Bedienungsanleitungen steht deswegen auch, dass die Bolzen eingerastet und das Seil entlastet werden soll.
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Bevor ich jetzt die 84 Seite lesen frag ich einfach mal an die Freaks ob eine Compact oder Rackversion irgendwann kommen soll ?
Ich glaube wir hatten schon mal darüber gesprochen, dass die Basis der Wing grundsätzlich 19" Format hat. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Elektronik schon bei der Entwicklung für zukünftige Modelle im 19"-Format ausgelegt wurde.
Wann die allerdings kommen, ist mir unbekannt. Mit den ganzen anderen Problemen, mit denen die Hersteller aber aktuell zu kämpfen haben, ist das aber wahrscheinlich auf der Prioritätenliste nicht ganz oben.
Vom Prinzip her finde ich die Kiste jeden Cent Wert, aber was für eine hässliche grobe Oberfläche.
Es wurde ja schon im November über andere Versionen gemunkelt...aber irgendwie passiert nix.
Sehr schade finde ich auch das nur IOS und Android funktioniert.
Ein Windows Editor bzw. Softwareprogramm um die Kiste zu bedienen wäre doch kein Hexenwerk für Behringer....oder ?
Mit Windows 11 gibt es ein Android-Subsystem für Windows, mit welchem die meisten Apps laufen sollten. Vielleicht wäre das eine Option?
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oder ist dann der Schwerpunkt zu weit vorne
Dein Gabellift sollte mit einem Schild ausgestattet sein, auf dem die maximalen Lasten an den entsprechenden Punkten verzeichnet sind. Umso weiter man vom Tower weg die Last in die Zinken einleitet, umso kleinere Lasten darf man einleiten.
Wenn ich einen regulären 300kg Genie Trusslift mit Gabel habe, auf die Gabel mit Spanngurten oder Klemmen ein 1m Stück 4Punkt Truss fest mache
Bitte kein Alu und bitte keine Spanngurte...

Es gibt für die Lifte entsprechendes Zubehör, wenn du einen mittigen Anschlagpunkt benötigst.
Ich hab nur des öfteren schon Events gesehen bei denen LineArrays an stink normale Trusslifte gehangen wurden.
"Stink normale" Gabellifte können nicht benutzt werden, da diese keine Sekundärsicherung aufweisen.
Genau das (obwohl Sekundärsicherung den falschen Eindruck erweckt). Aber es gibt Gabellifte, bei denen die Last nicht im Seil hängt.
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Naja; ein LA-RAK wiegt auch über 100 Kilo....
Aber die drei LA12X zusammen nur 45 kg.
Und es sind 12 Kanäle, nicht nur 6.
Selbst wenn man die Leistungsunterschiede ignoriert also 4x so viel Endstufe pro Kilogramm.

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wirklich aussagekräftige kommentare könnte hier sicher der vertrieb oder triplex geben, aber das wird sicher nicht passieren. die anderen hersteller wie Digico, Soundcraft oder behringer geben solche daten ja auch nicht heraus. deshalb wird man da wohl eher im bereich "vermutung" bleiben.
An dieser Stelle (und falls hier jemand mit einem großen Online-Versandhaus mitliest) muss ich https://www.digitec.ch/de/s1/product/…ikrofon-2585342 lobend erwähnen. Dort werden zwar überwiegend Consumer-Produkte verkauft, allerdings werden die Garantie-/Gewährleistungsquoten und Rückgabequoten öffentlich zugänglich gemacht. Das würde auch gut in IWM passen...
... und siehe da, ich kann wora 's Kommentar ja einfach komplett aus dem Zusammenhang reißen. Tada!

IWM: öffentliche Garantie- und Rückgabequoten
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. -
Das A&H Avantis im Vordergrund ist aber ein optisch besonders hübsches Pult.
Heißer Anwärter auf einen Red Dot Award...

Wobei die Komposition dieses Bildes so unrealistisch erscheint, dass man meinen könnte, die Avantis wäre da als billige Produktplatzierung in das Bild gephotoshopt.
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Und du fragst dich: Welches File verdammt noch mal ist denn jetzt hier die 3???
Da spricht jemand aus Erfahrung.

Zusätzlich kommt dann auf die Frage "welche Datei meinst du denn jetzt?" immer die Antwort "Ähh, könntest du diese Datei mal abspielen? - Nee, die ist es nicht. - Und diese hier? ..."
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letztlich ist MADI hauptsächlich deshalb noch da, weil es sich in den jahrzehnten seiner existenz als extrem zuverlässig erwiesen hat. und das ist ja genau das, was wir bei live-veranstaltungen wirklich unbedingt brauchen.

Und ich dachte es wäre die SDI-Leitungs-Infrastruktur (einer der seltenen Anwendungsfälle, wo man den Videomenschen mal ein Kabel abluchsen kann)... ¯\_(ツ)_/¯
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Populismus per se ist in seiner Bedeutung nicht Demokratiefeindlich
... geht aber mit widerlichen Demagogen Hand in Hand und ist die Basis für postfaktische Politik,
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aber wenn man angestellt ist, klappt das leider nicht mehr so ganz...
Es gilt Vertragsfreiheit in Deutschland, es spricht also nichts gegen eine "keine Faschingsveranstaltungen und keine Veranstaltungen aus dem rechten Spektrum" - Klausel im Arbeitsvertrag.

Wenn ich mich recht entsinne, haben die hellblauen AlternativFaktenDenkenden ja bereits bei euch residiert.
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Ich hatte einmal Probleme mit AES50, die in 0-dBFS-Knacken resultiert haben (Wassertropfen vom Zeltdach der exakt den RJ45 Stecker getroffen hatte). Das war allerdings nur inputseitig, die Outputs haben fröhlich weitergespielt. Nach dem Channel-Kompressor war auch nicht mehr viel übrig. Klang zusammen mit einem dicken Hall wie ein Feuerwerk.
Das ist meines Erachtens nach aber trotzdem so selten, dass es nicht der Hauptgrund für oder gegen AES50 sein sollte. Andere Systeme haben dafür Ghost-Channels oder andere Dinge, die einem ordentlich Lärm um die Ohren hauen können. Und sei es am Ende das XLR-Kabel zur PA, was beschädigt wird und kracht.
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ne Busladung Isopropanol
Für 99% der Fälle reicht Spüliwasser und ein Mikrofaserlappen (insbesondere für Displays und Linsen, die man danach einfach mit einem trockenen Mikrofasertuch nachwischt). Nur wenn jetzt wirklich Dinge wie Platinen gereinigt werden sollten, wo die Feuchtigkeit unter die Bauteile kriechen und dort Schaden verursachen kann, sollte man Isopropanol nehmen. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es eher schadet als nützt.
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ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?
§ 15 Leitung und Aufsicht
(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.
Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.Eben, eine Bühnen- oder Studiofachkraft. Aber kein Meister.
Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.
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und das mit dem meister ist so eine sache. wenn man an die falsche prüfungskomission gerät, dann wird man nie meister.
Das stimmt nicht. Es gibt genug Möglichkeiten gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.
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Nach mehreren Gesprächen mit der IHK ergibt sich dabei ein Problem, manche Mitarbeiter dort sagen das ich erst den Meister machen muss, andere sagen das die Ausbildereignungsprüfung (wer hat sich dieses Wort einfallen lassen?) reicht.
Kennt sich von euch jemand damit aus und kann Licht ins Dunkel bringen?
Liebe GrüßeDas wird schon. Rede mit deiner örtlichen IHK.
Ich glaube wir drehen uns im Kreis.

Die Meinungen der Teilnehmenden in diesem Thread ist ja ähnlich zwiegespalten wie die Aussage der IHK. Ich kann nicht viel zu diesem Thema beitragen. Aber ich kenne zumindest einige Personen, die ihre Ausbildung zur Fachkraft für VT erfolgreich in einem Betrieb ohne Meister abgeschlossen haben.
Es gibt auch Betriebe, die ihre Auszubildenden zeitweise zu anderen Firmen oder sogar ins Ausland schicken. Dabei können nicht nur andere Firmenkulturen sondern auch Inhalte vermittelt werden, die der eigene Betrieb nicht anbieten kann.
Vielleicht schnappst du dir für den Anfang erst einmal die Ausbildungsverordnung (falls du das noch nicht getan hast).
Ein weiterer Punkt ist die DGUV Vorschrift 17, in der nach § 15 (Leitung und Aufsicht) eine Bühnenfachkraft für alle VT-relevanten Arbeiten gefordert wird. Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.
Ich verstehe jetzt nicht, wie man daraus eine Meisterpflicht ableiten soll. Der EventFAQ schreibt dazu:
Als Bühnen- und Studiofachkraft nach DGUV Vorschrift 17 gilt, wer aufgrund Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik sowie Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studiomeister und Studiobeleuchtungsmeister.
Die DGUV I 215-310 sagt:
Alles anzeigenBühnen- und Studiofachkraft ist, wer aufgrund seiner/ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm/ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefährdungen erkennen kann.
Dies sind insbesondere:
• Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin für Veranstaltungstechnik
• Bachelor/Master of Engineering (Veranstaltungstechnik)
• Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik
• Fachkraft für Veranstaltungstechnik
• Geprüfte/r Veranstaltungs-Operatorin/-Operator.
Siehe auch Auswahlkriterien der erforderlichen Qualifikation nach § 15 DGUV Vorschrift 17/18. -
gestern so ein gerät im lager getestet. kann man gut verwenden und ist ein schöner effekt, der lange am boden bleibt. die maschine war eine für 600e lightmaxx. eine fläche von 50 qm war gefühlt in 30 sek voll bedeckt. der boden wird minimal feucht. das muß man aber auch im auge behalten, wenn der boden rutschig werden kann.
Wenn das so wunderbar funktioniert, warum gibt es diese Maschinen dann gefühlt nur von Herstellern aus Fernost? Irgendeinen riesigen Nachteil müssen die Dinger ja im Vergleich zu Kompressor- oder CO2-Kühlern haben.