Zitat von "tonblind"
Beschei... kann man bei jeder Messung.Oder ist der externe Dienstleister der die Messung macht nicht käuflich.........
Bescheißen kann man bei jeder Messung, in der Tat. Und ein externer Dienstleister kann das eben auch, auch käuflich. (und ich rate niemanden dazu!)
Dann kommt aber so ein Fall wie der ADMIN es geschrieben hat und man kommt in Erklärungsnot.
Zitat von "ADMIN"
Ich hatte mal so eine ähnliche Situation auf dem Bachfest in Leipzig, da kam wer vom Amt vorbei, schaute sich erst interessiert die Technik an und fragte dann nach, letztes Jahr hätten sie eine Stichprobenmessung gemacht, und die war ein paar dB lauter als bei mir im Messprotokoll. Die hatten den genauen Zeitpunkt der Messung, ich noch die letztjährige Messung auf dem PC, zog über diese Uhrzeit in den Minutenmitteln einen Bereich auf, und dann war die Abweichung nur noch ein paar Zehntel und die Diskussion beendet. (Glück gehabt, dass beide Messgeräte die genaue Uhrzeit hatten, sonst hätte das peinlich werden können...)