die ausgangslage:
- eine halle stellt ihre räumlichkeiten für einen fremden veranstalter zur verfügung.
- dieser veranstalter bringt seine eigene technikfirma mit.
- als hallenbetreiber möchte/muss man nun eine lautstärkeüberwachung machen.
ich denke, die situation die sich daraus ergibt, ist soweit klar und verständlich.
Aus Betreibersicht ist die Sache eigentlich ganz einfach und sollte auch so gehandhabt werden, da er am Ende auch fast immer mit in der Haftung ist.
Also vom Hausrecht Gebrauch machen und eine rechtskräftige Messung durch, ambesten einen externen Dienstleister fordern - die Kosten hat natürlich der Veranstalter zu tragen. (Vielleicht macht man mit dem entsprechenden Dienstleister einen Rahmenvertrag, falls es diese Situation öfters gibt, oder misst und protokolliert als Betreiber selbst.)
Dann vor der Veranstaltung noch schriftlich festhalten wer der Veranstaltungsleiter und wer vom Haus der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik ist und wer ggf. (bei z.B. permanenter Pegelüberschreitung) die Befugnis zum Abbruch der Veranstaltung hat.
Im beiderseitigen Interesse wird das natürlich rechtzeitig im Vorfeld schriftlich geklärt.