Strom fließt zwischen 2 recht nah beieinanderrliegenden Drähten. Ein Fliegenörper passt da zwischen, wird also restlos verkohlt. Du verbrennst dir dabei nur den Finger (vorrausgesetzt du bist nicht geerdet)
Beiträge von Burkhard Hesse
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Zitat von "merzmarcus"
Aber so hab ichs auch mochmal offiziell
Offizielle Stellen, wie diese hier, sind natürlich immer ne gute Begründung
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eine 17 KwP Photovoltaikanlage
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gibt es fertig von db.
mit mehreren Kanälen, simultan betreibbar.
Wird besonders gern von Bestattern gekauft
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Festzelt = Holzboden = Stative ganz schlecht
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Laut GLS ist auch ein gefedertes 19" Amptown-Case keine ausreichdende Verpackung - da hätte ich noch ne Lage Luftposterfolie drum machen müssen
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Bei 180kg auf 8 m länge solltest du da schon was ordentlcihes nehmen. Das TE064 wäre da wirklich das kleinste, was ich da drunter stellen würde.
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Ich will hier niemandem das Geschäft kaputt machen ( das haben meine Vorredner ja schon getan), aber ich kann die Kisten gerne Palettenweise ab 2,50EUR anbieten.
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Zitat von "Haico Fleck"
und ein Kettennotglied beinhalten (keine Karabiener!)
"nicht selbstlösend" ist hier das Zauberwort. Ein verschraubbarer oder durch Federzughülse gesicherter Karabiner ist durchaus möglich.
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Hab noch ne Shure Strecke über. Sender/Empfänger Modell gerade nicht im Kopf, Empfänger mit geknickter Antenne.
Kopf könnte ich dir anbieten PG58, SM58 oder Beta 58A (wobei letzteres dein Buget sicher massiv sprengen wird).
Alternativ kannst du auch nen Haufen China Geräte fürn 10er bekommen, die man, falls sie überhaupt funktionieren, ganz schnell wieder freiwillig ausschaltet. -
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Alternativ fügt man rechtzeitig nicht zugelassene Bilder ein und das Angebot wird durch Ebay beendet, dann gibts auch die Einstellgebühren wieder,
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Die Watt geben nur an, was da an Leistung rein kann, ohne die Box zu zerstören.
Mit dem, was da raus kommt, hat das noch lange nichts zu tun.
Wenn du in deine 200-Watt Box ein paar Glühbirnen einbaust und mit dem Signal versorgst, hast die die Belastbarkeit des Lautsprechers schnell um einige 100-1000W erhöht, raus kommt aber dennoch nicht mehr.Viel wichtiger ist der Wirkungsgrad (von gutem Klang, für den es keine so einfachen Kennzahlen gibt, mal abgesehen)
Ein 400W Top, dass 136db liefert ist ganz OK.
Eine 2000W Power-PA die aber nur 126db macht, verbrennt zwar massig Endstufenleistung, mehr aber auch nicht.Außerdem: Wenn die Leistung nicht in Bewegung umgesetzt wird, was dann?
Wärme! Und wie wir alle wissen, Warme Spulen sind OK, der Mensch kann auch problemlos 10 Minuten in die Sauna - aber ein ganzer Abend? -
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Hab gesehen, dass du ja ein Gewerbe in dem betroffenen Sektor betreibst.
Falls die Ware aus dem Gewerbe stammt, gilt folgendes:
1. Du hast eine Rücknahmeverpflichtung nach Fernabsatzgesetz
2. Du kannst die Sachmangelhaftung nicht ausschließen, lediglich auf 1 Jahr verkürzen
3. Du begehst Steuerhinterziehung
4. Du begehst Umsatzsteuerbetrug
5. Wenn ich als Käufer jetzt sauer auf dich wäre, würde ich zunächst die Rücknahme einklagen. Die Kosten dafür müsstest du tragen. Anschließned kann man dezent beim Finanzamt nachfragen, wie man in einem solchen Fall verfahren soll. Die melden sich dann schon bei dir. Auch ich hatte schon Besuch von deren netten Mitarbeitern. Nur das ich brav alles angebe, meine Steuern abführe und für wirklich jede Einnahme eine Rechnung schreibe.
6. Da du im Angebot nicht auf dein gewerbsmäßiges Handeln hingewiesen hast, beginnt die Gewährleistung sowie das Rückgaberecht mit der Bekanntgabe dieser Tatsache gegenüber dem Käufer.
Sprich: findet der in 40 Jahren raus, dass du ja gewerblicher warst, beginnt auch erst in 40 Jahren die Frist für Rückgabe und Gewährleistung.
7. Das Eis ist glatt.Das ganze gilt natürlich nicht, falls die betroffenen Artikel wirk,licgh aus Privatbesitz und nicht aus Gewerbetätigkeit stammen.
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Lediglich der "übliche Zusatz" ist ungültig, da dieser in anderer Farbe und kleinerer Schrift ist, als der restliche Text. Man unterstellt dir dann, du wolltest "arglistig" (sprich, dir ist ein Wertmindernder Umstand bekannt, verschweigst oder verringerst jedoch dessen Wirkung), dass man diesen Hinweis übersieht bzw. ihn nicht genau so wertet, wie den restl. Text. Auch dazu gab es schon Urteile, nicht nur bezügl. Ebay, sondern auch auf andere Verträge, AGB,... in denen Schriftart,-farbe,-größe, sich im Textverlauf ändern.
Des weiteren bringt es dem Verkäufer nichts, die Garantie auszuschließen, da es sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung handelt. Relevant wäre in diesem Fall die Sachmangelhaftung.
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meinst du zufällig eine autonome Wasserversorgung
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