Zitat von "ReMiX"gibts da nich nen wisch den meine eltern unterschreiben damit ich das darf ??
würde mich wundern, wenn ein "wisch" erzieherisch zu handeln in der lage wäre :lol: !
ganz klar nein, deine eltern sind aufsichtspflichtig.
zu diesem zweck können sie zwar einen geeigneten "platzhalter" (großer bruder....) einsetzen, mehr aber nicht.
Zitat von "ReMiX"wenn ichn gewerbe anmelde werde ich ja "wie ien volljähriger" angesehen.
Was verträge angeht aufjedenfall.
wenn du volljährig wärst, könntest du ein gewerbe anmelden.
voll geschäftsfähig bist du erst mit 18 jahren (ich wüßte nicht, was du jetzt meinst).
Zitat von "ReMiX"Dann müsste das doch an der Stelle genauso sein ....
ganz merkwürdiger schluß :? :lol: .
frag deinen sozialkundelehrer.