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  2. Micromann

Beiträge von Micromann

  • I don´t need THAT!!!

    • Micromann
    • 5. Oktober 2009 um 23:38

    ich brauche keinen Spannungsfall, keine Veranstalter die sich um Geld zu sparen nicht direkt an der Halle nen eigenen Baustromkasten setzten lassen, sondern von ihrer privaten Baustelle 300m von der Halle weg Strom holen wollen, wobei der vorhandene Querschnitt einfach viel zu gering ist und ich brauche erst recht keine "Elekriker" die bei einem 4-poligen RCD in den Drehstromabgängen des Verteilers nur die drei Außenleiter auflegen aber keinen Neutralleiter.

    Und das alles an einem Abend

  • Computer Hardware-Defekt Fehlersuche - Sorry für OT

    • Micromann
    • 1. September 2009 um 21:09

    ich finde vieles deutet hier auf netzteilfehler hin, z.Bsp. die Überspannung bei -5V bzw. bei -12V. Alles in allem steckt doch in dem Rechner bestimmt nen stink normale 0815 ATX-Netzteil. Das einzige was dein Netzteil von nem ganz normalen ATX-Netzteil unterscheidet ist doch wohl die kompaktere Bauform. Für echt schmales Geld erhält man in der Bucht schon gebrauchte Netzteile. Alternativ fragst du nen Kollegen bei dir aus der Ecke nach einem Netzteil zum Testen oder gehst zum Computer-Shop um die Ecke und schilderst dem dein Problem. Vielleicht verkauft der dir ja auch nen Netzteil und nimmt das sollte sich der Fehler damit nicht beheben zurück. Es gibt viele Möglichkeiten versuch es, denn ohne versuch wirst du mit dem System nicht mehr glücklich werden.

  • Der absolute Supergau!!!!!!!!!!

    • Micromann
    • 20. August 2009 um 06:10

    wie Kracky schon sagt eigentlich kann ein RCD nur im TNS Netz einwandfrei funktionieren.

    Aber angenommen ich habe ein TNC System, dann habe ich gar keinen einzelnen "Schutzleiter" und auch keinen "Neutralleiter", ich habe nur die Kombination aus beidem, dem sogenannten PEN. Sollte ich ein Fehlerhaftes Gerät einstecken, bei dem die Phase auf dem Gehäuse liegt, funktioniert das solange wie es an kein fremdes Potential kommt. Diese Fremde Potential könnten Menschen aber auch metallene Leitungen, wie Gas, Wasser, Heizung sein. Sobald das fehlerhafte Gerät mit dem fremden Potential in Berührung kommt löst der FI aus.

    Probleme: Reproduzierbarkeit der Auslösung des RCDs
    Messbarkeit der Auslösezeiten und Auslöseströme


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir eigentlich das ich nach einem RCD mit einem TNS-Netz rechnen kann. Wie dem auch sei, natürlich hat, das vorhanden sein keinen direkten Einfluss auf die Netzform, wie schon beschrieben könnte ein RCD auch in einem TNC-Netz montiert werden. Die Frage ist nur ob ich das denn auch laut VDE dürfte oder nicht. Ich habe leider hier bei mir keine VDE vorliegen. Aber mag das vielleicht mal einer der Kollegen nachprüfen und die Ergebnisse seiner Nachforschungen online stellen?

  • Lackpflege

    • Micromann
    • 13. August 2009 um 06:26

    Lautsprecher sind gebrauchsgegenstände und selbst Gala-Mat muss regelmäßig nachgerollt werden. Selbst der pfleglichste Umgang mit dem Material verhindert das nicht. Im laufe der Zeit entstehen einfach kleine Macken und Kratzer die unschön sind. Da gilt es allerdings einen Kompromiss zwischen Optik und zu oft überlackieren zu finden.

    Bei Klarlack könnte ich mir vorstellen, das der unter Umständen besser reflektiert als das Warnex, außerdem ist letzter ein Funktionslack, wie mein Vorredner schon schrieb, der schon recht strapazierfähig ist. Bei Bedarf kann ja dann einfach nachlackiert werden und dann stimmt die Optik auch wieder.

  • > Thema kann gelöscht werden - Danke

    • Micromann
    • 4. Juli 2009 um 13:20

    und warum nicht hier im Forum? Was möchtest du denn genau wissen?

  • Der absolute Supergau!!!!!!!!!!

    • Micromann
    • 27. Juni 2009 um 14:30
    Zitat von "Florian Hartl"

    PEN-Unterbrechung? Soweit ich weiß laufen PE und N höchstens bis zur Hausverteilung kombiniert...
    ...auf dem Bau mag das anders sein...aber bei ´ner CEE Dose wäre mir das neu...

    Gerade in alten Anlagen von vor anno, dazumal gibt es viele Schucko-Steckdosen, die mit 2 Ader betrieben werden und auch einige CEE-Steckdosen die mit 4Ader betrieben werden. In beiden Fällen hat man eine Brücke von N zu PE, also einen PEN und somit ein TNC-Netz. In neueren Anlagen wird in der Regel die Anlage aber Hausanschlusskasten als TNS-Netz ausgeführt das heißt du hast keinen PEN mehr. Ich handhabe das in der Regel so, das ich wenn ich in so alten Anlagen bin bei Schucko-Steckdosen FI-Schutzkontaktsteckdosen montiere. Wenn ein Kunde an eine 4 Polige Leitung eine CEE-Steckdose montiert haben möchte, montiere ich eine kleine Unterverteilung in der ich einen FI platziere und von dort aus mit einem 5 Ader zur CEE-Steckdose weiterverdrahte.


    Mir fällt da immoment nur ein Fall ein in dem das so funktionieren kann. Dieses wäre es werden RCDs in einem TNC-Netz montiert. Solange niemand das Gehäuse berührt wird die Anlage auch einwandfrei funktionieren, sobald jemand allerdings das Gehäuse berührt, wird der Differenzstrom über die 30mA Auslösestrom kommen. Sobald das passiert löst der RCD innerhalb kürzester Zeit aus und trennt, das Gehäuse vom Netz. Problem was ich dabei sehe: Es wird niemand damit rechnen nach einem RCD ein TNC-System vorzufinden. Außerdem meine ich mich zu erinnern das die VDE diesen Fall ausschließt. Allerdings sind die VDE ja keine Gesetze sondern nur die anerkannten Regeln der Technik, oder wie auch immer sich das genau schimpft! Peinlich für mich aber in dem Punkt muss ich gerade passen. Auf jedenfall ist Fakt ich kann und darf wenn ich es für mich entsprechend begründen kann von den VDE abweichen. Allerdings sobald ich einen Vertrag z. Bsp. mit einer Messe eingehe und in diesem steht als Klausel drin: "Alle eingebrachten elektrischen Anlagen müssen der DIN, der TAB und der VDE entsprechen" sind diese Regeln für mich verbindlich. Aber eben nur in letzterem Fall.


    *klugscheiß an* Der Duspol ist ein Markenname der Firma "Benning". Es handelt sich dabei um einen Zweipoligenspannungsprüfer, mit diesem kann man div. Sachen PRÜFEN aber nicht messen. Für die div. Messungen nach VDE 0100, wie Schleifenimpedanz, Netzinnenwiederstand, Iso-Messung oder eben auch die Überprüfung oder der RCD beim vorgeschriebenen Strom auslöst braucht man deutlich teurere Messegeräte, wie z.Bsp. das Beha Unitest Telaris, 0100 plus. Dieses liegt dann allerdings preismäßig auch locker mindestens beim 10-fachen eines Duspols. Diese Geräte kosten halt Geld und wenn man damit umgehen kann sollte man diese auch auf eine Baustelle einsetzen und die Messungen dementsprechend protokolieren.

    Für alle anderen gilt zumindest die Steckdosen vor dem Einstecken der Steckdosen zu überprüfen. Dabei gilt aber immer ich kann zwar feststellen ob alle 3 Kontakte einer Schuko-Steckdose belegt sind, ich kann aber nicht festellen ob ich mich in einem TNC oder einem TNS-Netz befinde.


    Bei den Bezeichnungen TNC bzw. TNS beziehe ich mich rein auf die Anlage nach der Einspeisung. Vor der Einspeisung habe ich in der REgel ein TNC-Netz, weshalb die gesamte Anlage zusammen mit der Anlage des VNB ein sogenanntes TNCS-Netz ergibt.

  • Mikrofon für Publikum -> live aufnahmen

    • Micromann
    • 22. Juni 2009 um 17:48
    Zitat von "Freeze"

    Kugel? Aua!

    Ansonsten: marce hat's geschrieben.

    lg


    was spricht denn bitte deiner Meinung nach gegen eine Kugel? Je nach Positionierung kann ich mir das sehr gut vorstellen. Es kommt halt immer auf den Einsatzzweck und auch den Einsatzort an.

  • Welcher Job verträgt sich mit PA/Licht/DJing? - Eure Jobs..?

    • Micromann
    • 14. Juni 2009 um 19:07
    Zitat von "blade11"

    Leider wird das mit dem Schüler früher oder später nen finanzielles Problem :( und keine Schule bietet was nach dem Abi... :grin:

    Doch doch die Schule bekommt dann nur einen neuen Namen und heißt dann Universität.

  • Powercon in Anschlussblende

    • Micromann
    • 14. Juni 2009 um 18:05

    Powercon kann, darf und wird auch wenn es irgendwo als Steckdose in einer Verteilung angeschlossen wird mit 20A abgesichert.

    Da ich nicht ausschließen kann, das dieser Fall irgendwann einmal eintritt das dort eine mit 20A abgesicherte Powercon Steckdose vor ist, bekommen meine Racks auch weiterhin 2polige LS-Schalter, allerdings natürlich keine FI-LS-Schalter, weil das wäre dann endgültig die Perfekte Lotterie.

    Allerdings ist mir auch bekannt das ein LS-Schalter 20A nicht selektiv ist zu einem LS-Schalter 16A

  • Powercon in Anschlussblende

    • Micromann
    • 14. Juni 2009 um 12:52
    Zitat von "chris neumann"

    t im Strom Bereich vollkommen VDE konform und zulässig. Lediglich das verschrauben von verzinnten Aderende ist nicht erlaubt. ( Materialfluss unter Druck)

    Die Powercon Leitung extra abzusichern halte ich für total überflüssig. Sicherlich können die Kontakte 20A. Aus diesem Grund können Sie auch Problemlos 16A führen.
    Dieses Konstrukt ist also völlig i.O.

    Da du ja für die Konstruktion haftbar bist, darfst du das gerne so bauen.

    Meine Meinung ist da jedoch eine andere. Wie sieht es hinter dem Powercon-Eingang zum Rack in 90% der Fälle aus? Also bei allen unseren Racks die einen Powerconeingang haben ist nach dem Eingang eine durchgeschleifte graue Powercon-Buchse und eine Schucko-Steckdosenleiste. Diese ist nuneinmal max. mit 16A belastbar. Somit hat eine Absicherung mit 2poligen LS-Schalter 16A zu erfolgen.


    Justmy2cents!

  • Welche Cases taugen was?

    • Micromann
    • 14. Juni 2009 um 00:12

    Das Problem bei Amptown ist in meinen Augen, das die an kleinere Firmen einfach nichts verkaufen wollen. Wir hatten vor einigen Wochen eine Anfrag für 3 Kabeltransen und einige 19" Cases per E-Mail angefragt. Da wir nach 2 Wochen keine Antwort von Amptown hatten nochmal hingemailt und bis heute keine Reaktion. Ich denke ich werde mir die Tage mal eine Angebot von einer anderen Casebau-Firma hier bei mir um die Ecke erstellen lassen. Bei den 19" Cases von denen weiß ich das die richtig gut sind, allerdings hab ich schon einige Sonderanfertigungen gesehen, die nicht meinem Geschmack entsprachen. Naja ich denke die werden mir wenn der Preis stimmt, zunächst ersteinmal ein Mustercase bauen.

  • Klein-aber-fein-Immer-dabei-Zeugs

    • Micromann
    • 13. Juni 2009 um 23:58

    -Firmen-Handy vom Hauptarbeitgeber aus der Elektrobranche eigentlich immer außer wenn ich keinen Notdienst habe, was eigentlich immer dann vorkommt wenn ich irgendwo als VT-Techniker auf einer VA bin.
    - Firmen-Handy VT
    -Privathandy, wobei für VT und Privat demnächst mal irgendetwas kommen muss, was 2 Simmkarten einzeln aufnehmen kann und einzeln außschalten kann
    - Kugelschreiben, Eddings ...
    -Mini-Mag
    - geldbörse mit Ausweisen ...
    - USB-Sticks mit ingesamt 20GB


    und auf Jobs kommt dann noch div. Kleinkram wie Zumpi, Mikrofonklemmen etc und mein Leatherman dazu. Ich habe mir abgewöhnt das im allgemeinen Alltag zu tragen, da die Hamburger Bullen leider behaupten es sei eine Waffe und leider treibe ich mich doch sehr oft in der Ecke Reeperbahn rum, da dort einige sehr gute Freunde von mir wohnen. Ich verrstehe und sehe es eigentlich nicht ein, wenn ich erst das Leatherman aus dem Hoolster hole und dann noch eines der Messer ausklappe, habe ich in einer Schlägerei längst mehr als eine verpasst bekommen und kann das Messer eh nicht mehr einsetzen ... aber egal.

  • Weisheiten aus etwas größerer Produktion

    • Micromann
    • 13. Juni 2009 um 01:55
    Zitat von "Freeze"

    Falsch. :D

    bei vielem muss ich auch passen aber bei handy ises zumindest in einem teil isses das mobile phone, aber da ich fürs amiland auch passen musste zitiere ich dann mal

    Zitat von "http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiltelefon"


    Da im englischsprachigen Raum das Wort „Handy“ nicht als Bezeichnung für ein Mobiltelefon verwendet, sondern als Adjektiv „praktisch/bequem/handlich“ übersetzt wird, wird es in der deutschen Sprache als Scheinanglizismus eingeordnet. Die traditionellen englischsprachigen Begriffe für Mobiltelefon lauten im amerikanischen sowie südafrikanischen Englisch cell(ular) phone, im britischen Englisch mobile phone oder kürzer nur portable oder mobile. In Slang-Wörterbüchern wird jedoch auch schon das Substantiv „Handy“ in der deutschen Bedeutung aufgeführt.

    ums dann aber gleich komplett zu klären

    [quote="http://de.wikipedia.org/wiki/Videoprojektor"
    Die im Deutschen übliche Bezeichnung Beamer ist ein Scheinanglizismus: Der Begriff geht scheinbar auf ein englisches Wort zurück (beam = Strahl / to beam = strahlen). Im Englischen bedeutet Beamer aber etwas völlig anderes: Es kann eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein BMW-Fahrzeug sein oder ein Begriff in der Sportart Cricket (ein regelwidriger schneller Wurf, der den Schlagmann zu hoch erreicht).

    Mögliche englische Bezeichnungen für einen Videoprojektor sind projector, PC projector, LC projector, video projector, multimedia (digital) projector oder home theater projector.

    Weitere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen:

    * Auch im Niederländischen spricht man bei Videoprojektoren von „Beamern“.
    * Auf Star Trek zurückgehend wird die fiktive technisch realisierte Teleportation von Personen und Gegenständen oftmals „Beamen“ genannt.
    * In der Bühnentechnik und Effektbeleuchtung steht die Bezeichnung für spezielle Scheinwerfer mit beispielsweise mehrfarbigen Strahlenbündeln.
    [/quote]

    [

    wer es meint besser zu wissen als die Allgemeinheit bei Wikipedia möge mich hier und den zitierten Text bei Wikipedia korregieren.

  • Eure neusten Errungenschaften

    • Micromann
    • 11. Mai 2009 um 18:14
    Zitat von "Marco Maribello"

    - 6qm Molton in bordeaux (sieht sehr geil aus)


    Kannst du uns deine Bezugquelle verraten?

  • Budget DJ Rack

    • Micromann
    • 4. Mai 2009 um 06:21
    Zitat von "Mike J."

    So, Vestax MDM-410 ist da. Schaut recht gut aus, funzt auch alles bis auf dieses Auto Ducking des Mikrofoneinganges. Die Effekte - für mehr als fürn Partykeller sind die nicht, sonnst für den Zweck bis jetzt sehr gut.


    Eigentlich müsste jeder Powercon out auf Schucko-Adapter mit einer Absicherung 16A versehen sein, weil der normale (alte) Powercon bis 20A belastbar ist und ich auch schon entsprechende Verteilungen im Umlauf gesehen habe. Dies gilt leider theoretisch auch Rackintern, habe ich bisher von den wenigsten Leuten gesehen, das die Racks über einzelne Unterabsicherungen verfügen.

    Ansonsten finde ich sollte man gerade wenn man selber machen darf niemals an der Möglichkeit sparen etwas durchschleifen zu können. Nichts ist ärgerlicher als wenn man diesen braucht und an 4 Euro für die Powercon-weiß-Buchse gespart hat.

  • Kabelverlegung in Kabelkanal über Notausgängen

    • Micromann
    • 19. April 2009 um 20:55

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe hier gerade ein Angebot vor mir liegen, das mir irgendwie nicht ganz richtig vorkommt.

    Beschreibung der Örtlichkeit,

    Saal ca. 200m² hinten dran ist ein Technikraum und eine Akustikwand: die eine längsseite besteht aus einer Fensterfront auf der anderen Seite ist eine gemauert wand. Beide seiten längsseiten sind als Fluchtwege gekennzeichnet. Ca. 14m von dem Technikrraum entfernt ist eine Traverse installiert. Diese wird momentan bei Bedarf mit Kabeln durch den Heizungsschacht vor der Fensterfront versorgt. Dieses vorgehen ist sehr aufwändig und auch muss dafür jedesmal in dem Saal die Heizung abgestellt werden um sicherzustellen das die Heizungen nicht kaputt gehen.

    Das Angebot sieht jetzt vor, hinter der akustik Wand die Kabel zu verlegen und danach oben an der gemauerten Seite des Saals OBO WDK 60060 Kanal mit Trennwänden zu montieren. Die Kabel sollen dann zur Traverse verlegt werden. Vorgesehen sind 2* Cat7 Netzwerkleitung, 2* DMX, 2* Schucko(einzeln abgesichert) und eine Harting 16-Leitung. Rein platzmäßig sollte das in den 60*60 Kanal passen.


    Anmerkungen die ich aus der Brandschutzbegehung aus dem Letzten Jahr zitiere:
    "Die Feuerschutztür Heizraum/Gemeindesaal war offen stehend festgekeilt, sie ist geschlossen zu halten."

    Daraus folgt für mich, das ich die Leitungen wenn ich sie aus dem Heizraum/Technik in den Gemeindesaal verlegen will, brandschutztechnische Maßnahmen ergreifen muss. Sprich an der Stelle muss meiner Meinung nach eine Brandschottung erfolgen.

    Auch frage ich mich ob der vorgesehene Kanal überhaupt dafür geeignet ist über dem Fluchtweg installiert zu werden.

    Ich habe mir vorhin schon einen Wolf gegooglet und bin trotzdem bisher zu keinen Befriedigenden Ergebnissen gekommen. Was mich vor allem interressiert ist, welche Vorschriften etc. sind eurer Meinung nach einzuhalten oder kann und darf das ganze so installiert werden?

  • Eure neusten Errungenschaften

    • Micromann
    • 10. April 2009 um 01:57

    hätte evt. an einem der beiden autos interresse, wird wohl vor allem vom Preis abhängen.

    Ansonsten div. saugeiles Material für eine Veranstaltung am Samstag geliefert bekommen.

    Unteranderem D&B Max 15" Monitore plus dazugehörige Controlleramps und div. Mikrofonie ergänzungen etc. pp.

  • Case für ML3000-40

    • Micromann
    • 9. April 2009 um 06:39

    Schön dann poste mal nachher wenn du das Case bei dir im Lager stehen hast Fotos von dem Case. und natürlich auch vom innenleben.

  • Personensuche: Herr Wölki

    • Micromann
    • 3. April 2009 um 23:17
    Zitat von "Thomann AGB §5"


    4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

    1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Thomann nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
    2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
    3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
    4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
    5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
    6. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
    7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma Thomann lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma Thomann oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma Thomann beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Thomann auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

    §5 Drei Jahre Thomann-Garantie

    Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernimmt die Firma Thomann 3 Jahre Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:


    1. Die Firma Thomann leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des §13 BGB ("Endkunde") ist, zu und kann nicht abgetreten werden.
    2. Von der Garantie ausgenommen sind:
    - Gebrauchtgeräte
    - Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikel-Beschreibung etwas anderes ergibt.
    - Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
    - Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
    - Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind.
    - Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
    - Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.

    3. Die Behebung des von der Firma Thomann als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.
    4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit einer Rechnungskopie durch Anforderung eines so genannten "Free-Way-Gutscheines" an die Firma Thomann zurück zu senden.
    5. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
    6. Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneut in Gang gesetzt.

    Alles anzeigen

    ich denke somit ist thomann erst einmal im recht. Also muss man sich mit dem Erstkäufer, sprich demjenigen auf den die Thomann-Rechnung ausgestellt ist wenden. Nur dieser kann laut den AGBs die Garantie einfordern. Also muss der Herr Wölki bei Thomann den Garantie-anspruch einreichen. Die Frage ist nur, wie sichergestellt wird, das die Endstufe dann wieder bei ihrem jetzigen Besitzer landet.

    Sollte es sich um einen Gewährleistungsfall handeln, so kann Thomann eigentlich nichts anderes machen als diesen Fehler zu beheben.

  • Band DAINTY benötigt etwas Hilfe

    • Micromann
    • 16. März 2009 um 15:43

    [quote:"http://www.dainty-musik.de]
    12.03.09 Da wir heute Nachmittag zahlreiche Anrufe, Mails, Mitteilungen bekommen haben mit der Frage, was denn mit dem MTV Rookie Voting los sei, hier die Info: Wir sind unbegründet disqualifiziert worden, haben aber auf unsere Nachfrage bei MTV selbst keine Antwort bekommen. Auf der Seite wurde immer wieder von Betrug gesprochen, jedoch können wir sicher sagen, dass unsere Fans und wir auf genau die gleiche Art und Weise wie die anderen teilnehmenden Bands abgestimmt haben. Entweder waren unsere Voter einfach zu gut oder es wollte uns jemand anderes in ein schlechtes Licht rücken! Es ist eben schade, dass es statt in einen fairen Wettbewerb in eine Schlammschlacht zwischen den Bands ausgeartet ist. Trotzdem möchten wir uns recht herzlich bei allen, die für uns positiv gevotet haben, bedanken. Besonderen Dank an die Leute, die uns schon über die ganzen Jahre hinweg unterstützen und begleiten. Ihr seid die Besten!!! Wir lassen uns natürlich von so etwas nicht unterkriegen und verschreiben unser Leben weiterhin der Musik - denn diese sollte ja schließlich auch im Vordergrund stehen! Unser neues Video zu "Killing your equals" könnt ihr euch weiterhin auf http://www.youtube.com/daintymusic anschauen.
    [/quote]

    wie lange so etwas dauert bis es ins forum zieht.


    Finde es aber schade, dass die band bzw. deren Techniker, das hier nicht selber publiziert hat.

    Naja lasst euch nicht unterkriegen!

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