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Beiträge von Xychor

  • Beschallung für Gastronomie (ELA vs. 'herkömmliche' PA)

    • Xychor
    • 27. Januar 2016 um 15:40

    Hallo zusammen,

    wie der Titel bereits erahnen lässt geht es darum eine passende Lösung für
    eine Gastronomie zu finden.

    Zunächst einige Eckdaten:

    - Der Gastraum besteht aus zwei getrennten Räumen (siehe Bild weiter unten).
    - Für den vorderen Bereich (Theke) stehen bereits 2 x JBL Control 5 zur Verfügung.
    - Hauptsächlich geht es daher um den hinteren Raum (Fläche ca. 10 x 4 m / Höhe ca. 3,20m).
    - Alle Wände mit Holzpaneelen verkleidet / 'Schiffboden' / Decke mit Gipsplatten ca. 40 cm abgehängt.
    - Rot eingezeichnet ist eine nachträglich eingebrachte Wand (Vormals Nichtraucherbereich).
    - Genau mittig im Raum sind 6 m Global Truss installiert, die ggf. genutzt werden könnten.

    Das Anforderungsprofil vom zukünftigen Betreiber wurde wie folgt beschrieben:

    - Hauptsächlich Hintergrundbeschallung.
    - Auf mehreren TV Geräten laufen zwischenzeitlich Video Clips + Sportübertragungen.
    - Für letztere soll die Lautstärke auch mal etwas über 'Hintergrundbeschallung' liegen.
    - Subunterstützung - u.a. in Ermangelung von Stellplätzen - ist nicht zwingend notwendig.
    - Ein möglichst gleichmäßiges Schallfeld (Lautstärke / Verständlichkeit) wird gewünscht.
    - Budget: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

    Der Betreiber ist quasi ein Bekannter, und hat mich gebeten mir mal vorab einige Gedanken zu machen,
    wie sich o.g. Punkte am besten realisieren lassen.
    Meine Überlegungen hierzu gingen zunächst in Richtung 6x JBL Control 1.
    1. Weil im Vorraum schon JBL Control 5 stehen, und ich es immer schöner finde innerhalb einer Installation bei einer Marke zu bleiben, und
    2. Günstig und im Zweifelsfall bekommt man auch noch in 10 Jahren Ersatz.

    Als Verstärkung dachte ich an eine kleine Mehrkanalendstufe wie z.B. the t.amp E4-130.
    Angeschlossen wie folgt: CH1+2 JBL Control 5 / CH3+4 jeweils 3 JBL Control 1 in Reihe (R_ges: jew. 12 Ohm).

    Ein Problem was ich dabei sehe ist die doch sehr lange Strecke zwischen Theke und Lautsprecher(n).
    Grob gerechnet komme ich so auf ca. 30 m Strecke. Geht 'normale PA' bei 30 m ohne ELA Technik noch klar,
    oder sollte man hier schon umsteigen? Spricht was dagegen die Controls in Reihe zu schalten?
    Teilweise sind schon Lautsprecherkabel mit einem Querschnitt von 2,5mm² verlegt, sodass man hier ggf. nur 'anbauen'
    müsste.

    Der nächste offene Punkt betrifft die Aufstellung.

    Ursprünglich dachte ich an 1 Control one in jeder Ecke + 2 mittig an der Wand in Richtung Raummitte ausgerichtet.
    Kann mir jemand sagen ob das - bei den gegebenen Raumdaten (Raummoden etc.) - klappen kann?
    Alternativ stünden - wie bereits erwähnt - Raummittig auch noch 6m Truss zur Verfügung.

    Ich würde mich sehr freuen einige Tipps / Vorschläge / Kritik / gerne auch alternative Vorschläge von euch zu erhalten! :)

    Viele Grüße
    Jan

  • Aussetzer bei Eurolite USB-DMX512 Pro Interface

    • Xychor
    • 30. Dezember 2015 um 10:41

    Hallo Forengemeinde,

    wie der Titel des Themas erahnen lässt, besitze ich ein USB-DMX512 Pro Interface von Eurolite.
    Betrieben wird das Interface an mehreren Computern (Laptop-Win7 / Partykeller-Rechner-WinXP Prof. / Heimcomputer Win7).
    Als Software nutze ich Freestyler.

    Direkt nach Anschluss über den USB Port funktioniert i.d.R. alles erst mal super.
    Allerdings kommt es in unregelmäßigen Abständen zu 'Aussetzern', d.h. verändere ich eine Einstellung in Freestyler,
    wird diese nicht mehr über den DMX-Out ausgegeben.

    Dieses Problem tritt (seltsamerweise) auf allen drei Computern auf - trotz (oder gerade wegen?) jeweils verschiedenen Treibern.

    Laptop - Win7 Treiber
    Partykellerrechner - WinXP Treiber (alte Version)
    Heimcomputer - Win7/Vista/XP Combotreiber

    Hat jemand evtl. eine Idee woran das liegen könnte?
    Treiber falsch/schlecht programmiert? Problem seitens Freestyler? 'Sleep' Modus am USB Port? :(

    Die Installationen sind auf jeden Fall alle korrekt. Die Treiber wurden definitiv auch alle erkannt, sind jedoch vom Hersteller
    nicht signiert worden. Die COM-Port Einstellungen stimmen auch alle (ansonsten dürfte ja gar nichts gehen).

    Ich plage mich jetzt schon seit über zwei Jahren mit diesen Aussetzern herum.
    Zwar lässt sich das Gerät, sobald es nicht mehr korrekt arbeitet,
    leicht durch Trennung des USB Steckers für ca. 5 Sekunden, und anschließende Neuverbindung+Freestyler Neustart 'rebooten' aber
    im Sinne des Erfinders ist das natürlich nicht.

    Würde mich freuen, wenn jemand eine Lösung, oder zumindest einen Hinweis für mich hätte.

    Viele Grüße
    Jan

  • Suche Sockel GY-9,5 200W Kurzbogenlampe MSD/HSD...

    • Xychor
    • 7. Mai 2013 um 12:25

    Hallo,

    ich suche gebrauchte (bis max. ~1000h) 200W Lampen des Sockels GY-9,5 für meinen Scanner.

    Bspw. Philipps Typ: MSD 200/70 oder Osram Typ: HSD 200/60

    Wer welche abzugeben hat, soll sich mal bitte melden :)

    Preis nach Brenndauer.

    viele Grüße
    Jan

  • Sockel GY-9,5 Lampen - Alternativen zu Philipps und Osram?

    • Xychor
    • 2. März 2013 um 13:08

    Hallo,

    ich habe mir 2 Martin Roboscan 218 MK II gekauft, die lt. Anleitung mit einer Philipps MSD-200 betrieben werden sollte.
    Bei einem der beiden ist die Lampe leider nach dem Testlauf durchgebrannt (war gebraucht), sodass ich leider feststellen musste,
    dass ein Ersatz beim großen T 89€ kosten soll (andere Händler sind leider auch nicht viel besser).

    Das erscheint mir recht viel, vorallem weil die anderen Lampen des Sockels GY-9,5 (ab 300W) gerade mal etwas mehr als 10€ kosten.

    Kennt ihr ggf. irgendwelche anderen Anbieter außer Philipps und Osram, die in Frage kommen? Ich möchte ungern 90€ für eine
    "blöde Lampe" ausgeben :(

    Wie kommt dieser Preis überhaupt zu Stande?

    viele Grüße
    Jan

  • Reine Laservermietung - rechtlicher Rahmen?

    • Xychor
    • 1. Dezember 2012 um 13:50

    Hallo,

    das mit den Ohren ist natürlich ein Punkt, aber dafür habe ich einen passwortgesicherten Limiter, den ich selbst vor Ort anpasse. Dazu gibts dann auch noch eine kurze Einführung und ein infoblättchen, wer sich dann trotzdem noch die Ohren kaputt macht, ist selber schuld ;)

  • Reine Laservermietung - rechtlicher Rahmen?

    • Xychor
    • 30. November 2012 um 12:12

    hallo,

    mag sein, aber wenn ich sehe wieviele selbsternannte PA Profis sich bei mir melden und und Sachen zum Selbstabholer Preis haben wollen, bloß um die paar Euro Anlieferungsgebühr zu sparen und dann 2 Stunden später anrufen, weil sie die DMX Kette nicht richtig gesteckt bekommen (obwohl ich die Geräte extra nummeriert habe :) ), da macht man sich schon Gedanken..

    Wenn am Ende irgendjemand einen Sehschaden davonträgt, weil die Teile auf Augenhöhe platziert irgendwo 60cm neben der Tanzfläche standen, und der mir zugesicherte LSB nur in der Phantasie des Veranstalters existiert, hätte ich persönlich trotzdem ein schlechtes Gewissen.

    Die Leute sind momentan irgendwie zuuu geil auf die Dinger..

    Grüße
    Jan

  • Reine Laservermietung - rechtlicher Rahmen?

    • Xychor
    • 30. November 2012 um 03:49

    Hallo zusammen,

    ich betreibe als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe und habe die Möglichkeit über einen privaten Kontakt gratis an zwei Laser aus einer Discothekenauflösung zu gelangen.

    Folgende Frage stellt sich mir: Ich habe selbst keine Zulassung als Laserschutzbeauftragter, würde die Laser jedoch gerne in meinen Mietpark aufnehmen.
    Die rechtliche Absicherung liegt mir sehr am Herzen, da ich eine eventuelle Haftung für mich als REINEN Verleiher ausschließen möchte.

    Hierzu habe ich versucht folgenden Passus für meine Verleihverträge zu entwickeln:

    "Der Entleiher verpflichtet sich, falls ein Gerät, das der Laserschutzklassenklassifizierung nach EN 60825-1 (bzw. DIN VDE 0837) unterliegt, vom Verleiher entliehen wird, den Betrieb nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicher zu stellen und für alle notwendigen Sicherheitsmaßnamen selbstständig zu sorgen. Sollte das Gerät der Laserschutzklasse 3R (nach EN 60825-1) oder höher zugeordnet sein, hat der Entleiher während des Gebrauchs selbstständig für die sachgemäße Bedienung durch einen §6 BGV B2 gemäßen Laserschutzbeauftragten zu sorgen. Die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit der entliehenen Geräte ist vor Inbetriebnahme seitens des Entleihers durch den Laserschutzbeauftragten zu prüfen. Schadensforderungen gegen den Verleiher aufgrund Missachtung oder Fehlanwendung dieser Klausel sind ausgeschlossen."

    Denkt ihr damit wäre die Haftungsfrage eindeutig auf den Kunden übertragen? Gibt es noch andere Dinge, die es ggf. zu berücksichtigen gilt? Die Geräte wären hauptsächlich für einen befreundeten DJ mit Laserschein und zwei gewerbliche Kunden aus dem Bereich "Erlebnisgastronomie" vorgesehen, bei denen ich davon ausgehen kann, dass sie alle notwendigen Rahmenbedingungen einhalten (bei letzteren dürfte das im gegenteiligen Fall ja auch Auswirkungen auf ihre Konzession haben :P)

    Die Frage ist: Falls jemand widererwarten entgegen der vertraglichen Vereinbahrungen handelt, könnte ich als Verleiher haftbar gemacht werden, da ich selbst die Anwesenheit eines Laserschutzbeauftragten nicht geprüft habe? Könnte/sollte ich hierfür eine Unterschrift vom LSB selbst verlangen?

    Was, wenn die Geräte beim Transport kaputt gehen (z.B. Beugungsoptik kaputt etc.) und somit ein Schaden entsteht? Reicht dann der Hinweis auf die Prüfung der Funktionstüchtigkeit vor Inbetriebnahme? Wer verleiht hier selbst Laser und/oder hat einen Schein zum LSB und kann mir weiterhelfen?

    Laser sind irgendwie ein ziemlich heißes Thema, im Zweifelsfall lasse ich die Sache lieber sein bzw. überlege den Schein irgendwann demnächst selbst zu machen.
    Für den Moment wäre ich aber erst mal für Informationen dankbar! :)

    Danke

    liebe Grüße
    Jan

  • Strandparty; was beachten? GEMA, Schankerlaubnis etc.

    • Xychor
    • 3. Mai 2012 um 19:05

    Sanitäre Anlagen sind auf dem Gelände vorhanden, d.h. jew. separat Damen & Herrentoilette (beides behindertengerecht).

    Biergarnituren und Zapfanlagen besitze ich selbst, von daher bringt es mir nichts, wenn mit der Bierverlag auch noch welche andreht.

    Wasserentsorgung ist ebenfalls kein Problem.

  • Strandparty; was beachten? GEMA, Schankerlaubnis etc.

    • Xychor
    • 2. Mai 2012 um 23:25

    Achja: Bzgl. der Gefährungsanalyse.

    Ich weiß in etwa, worum es sich dabei handelt, aber die genaue Durchführung ist mir noch unbekannt.
    Falls du mir dazu Informationen geben kannst, wäre das super!

    Grüße
    Jan

  • Strandparty; was beachten? GEMA, Schankerlaubnis etc.

    • Xychor
    • 2. Mai 2012 um 23:15

    Hallo,

    einen Bierverlag hätte ich ebenfalls an der Hand, allerdings machen die meistens schlechtere Preise, weswegen ich da gerne drum herum kommen würde.

    öffentliche Parkplätze sind vor dem Objekt in Hülle und Fülle vorhanden.

    Die Gesamtfläche, die THEORETISCH nutzbar wäre, bewegt sich im Bereich von mehreren tausend m², wirklich genutzt werden davon aber vllt. 400, wobei in etwa 80-100m² auf die Tanzfläche entfielen, aber eine genaue Eingrenzung ist wie gesagt schwer, da es sich um eine große Freifläche handelt.

    Fluchtmöglichkeiten vom Gelände bestehen quasi in alle Richtungen. Die Umzäunung des Geländes weist, m.W. nach mehrere Tore auf, die sich von Innen öffnen lassen. Das Gelände selbst ist im Prinzip eine riesengroße Wiese.

    Ich meinte mal gehört zu haben, man bräuchte einen FVT, zur sachgemäßen Installation der Lichttechnik (bzgl. Absturzsicherung etc.), Verkabelung etc., wenn das nicht der Fall sein sollte, dann um so besser, wieder Geld gespart.

    Ordnungsamt würde ich kontaktieren bzgl. Ausnahmeregelung des Landes-Immissionsgesetz für Musikdarbietungen, da wie gesagt alles draußen ist (keine angrenzenden Wohnflächen im Umkreis von ca. 1km).

  • Strandparty; was beachten? GEMA, Schankerlaubnis etc.

    • Xychor
    • 2. Mai 2012 um 22:16

    Hallo,

    ich plane für Ende Juli gerade meine erste selbst durchgeführe Veranstaltung.

    Das ganze findet in einem angemieteten Strandbad statt, Personenzahl maximal 250-300 Personen. Das Gelände ist eingezäunt.

    Da das ganze mit Gewinnerzielungsabsicht vonstatten gehen soll, komme ich natürlich unweigerlich mit entsprechenden staatlichen und nichtstattlichen Organen in
    Kontakt.

    Bisher auf meiner Agenda:

    - Eine Security Firma (hab ich bereits)
    - Eine gelernte Fachkraft für Veranstaltungstechnik (hab ich)
    - Ausschankgenehmigung
    - Lebensmittelhygieneschein (zum Verkauf von Grillgut)
    - GEMA
    - Helfer für Theke & Co. (vorhanden)
    - Versicherungen/Veranstalter Haftpflicht (läuft gerade über einen Versicherungsmakler)
    - Rettungsschwimmer wegen Strandnähe (kann ich auftreiben)

    Wie siehts mit einer TÜV Abnahme und Ordnungsamt aus? Ist das bei der Veranstaltungsgröße bereits erforderlich?

    Die Gema berechnet ja nach m² und Personenzahl, wie ist das bei Außenbereichen geregelt, wo eine genaue Angabe des beschallten Bereiches schwierig ist?

    Kann ich in der Metro Getränke auf Kommission kaufen? Bei TrinkGut ging das bisher immer.
    Ich habe ein maximales Investitionsbudget von 4000€ für die Einrichtung aller notwendigen Formalitäten.
    Habe ich noch irgendwas vergessen? Z.B. brandschutztechnische Maßnamen? Das ganze findet, wie gesagt draußen statt.

    Ich weiß, dass meine Fragen momentan noch von Unwissenheit zeugen, aber ich bin bereit alles notwendige zu tun, damit alles
    in einem legalen Rahmen stattfinden kann.

    Grüße
    Jan

  • Freibetrag für PA Vermietung?

    • Xychor
    • 30. April 2012 um 12:45

    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Habe soeben meinen Gewerbeantrag eingereicht und warte nun auf Post vom Finanzamt, das Thema wäre damit sozusagen abgehandelt ;)

    Grüße
    Jan

  • Freibetrag für PA Vermietung?

    • Xychor
    • 30. April 2012 um 00:27

    Hallo zusammen,

    ich besitze eine PA Anlage und hatte überlegt, diese ggf. zur Aufbesserung meines Studenteneinkommen auch mal zu vermieten.

    Ich rechne damit, dass ich die Technik 1 bis maximal 2 mal im Monat vermieten würde, was für die von mir veranschlagten Preise ein JahresUMSATZ von max. 2500€ bedeuten würde.

    Ich hab mich bzgl. einer Gewerbeanmeldung bereits ein wenig kundig gemacht und bin auf der Webseite meines Rathauses über folgende Passage gestolpert:

    "Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit."

    Kann mir jemand sagen bis wann man von gelegentlich spricht? Heißt das, dass man bspw. bei nur einer Hand voll Veranstaltungen im Jahr auf einen Gewerbeschein verzichten könnte, da es sich nur um eine "gelegentliche" Tätigkeit handelt?

    Vielen Dank im Voraus :)

    Jan

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