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  2. Bernd Masu

Beiträge von Bernd Masu

  • Legal einmalig Musik auflegen

    • Bernd Masu
    • 15. September 2011 um 17:14
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Aus dem Ausbildungs-/Arbeitsvertrag heraus ergeben sich juristisch definierte Pflichten des Auszubildenden/Arbeitnehmers.
    Fallweise kann eine Verletzung dieser Pflichten zur Abmahnung, im Wiederholungsfall zur Kündigung führen.

    Das gilt generell - egal ob zusätzlich mit Selbständigkeit oder nicht.

    Aber auch Loyalität zum Arbeit-/Ausbildungsgeber, darin z.B. Konkurrenzverbot.
    Es kommt darauf an: Welcher Job, contra welche Selbständigkeit ?

    Wer seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt, und in seiner Freizeit "Party, bis zum umfallen"
    egal ob als Partygast oder Selbständiger - warum nicht ?

    Zitat

    Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs neben einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zieht einiges an Formalien nach sich.

    Meinst Du vielleicht Gedönse mit den Sozialversicherungen, - weil man mehr Einkommen hat ?

  • Legal einmalig Musik auflegen

    • Bernd Masu
    • 13. September 2011 um 10:51
    Zitat

    Bei der IST-Versteuerung ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt zu demTermin fällig, der als Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben ist. Bei der SOLL-Versteuerung wird zum Rechnungsdatum abgeführt.

    OK - danke für den Hinweis. :D

  • Legal einmalig Musik auflegen

    • Bernd Masu
    • 13. September 2011 um 08:25
    Zitat

    Die Sache ist die, ich bin noch in der Ausbildung und mein Chef verbietet mir ein Gewerbe anzumelden

    Was für eine Ausbildung ?
    Hat die was mit Veranstaltungen etc. zu tun ? Steht man mit dem Gewerbe dann in Konkurrenz zum Ausbildugsbetrieb ?
    Oder hat der Chef nur Angst, daß man verschläft, oder müde herum hängt, weil man VAs gemacht hat ?

    Wir haben gesetzliche Gewerbefreiheit. Da darf der Arbeitgeber/Ausbilder nur ein Gewerbe verbieten, wenn er im besonderen Maße davon betroffen wäre.

    Legale Alternative. Man schreibt dem Finanzamt einen Brief, und meldet eine freiberufliche Tätigkeit als Conférencier, Moderator und Disc Jockey an.
    (Alle drei Begriffe in der Anmeldung wichtig)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Conf%C3%A9rencier

    Ganz wichtig dabei melden: Kreativ eigene Texte und Gestaltung des Programmes.
    Damit gilt man als freiberuflicher Künstler.

    Der zu seiner Ausübung Mikrofon, Verstärker, Boxen, Licht, etc. braucht. Und zur Untermalung auch Licht und Musik.

    Es gibt ein Gerichtsurteil (erstritten von der Mayday Gmbh Berlin), wonach auch Disc Jockeys als Künstler gelten.
    Weil sie kreativ das Musikprogramm gestalten, und das Publikum ihnen zugewandt ist.

    Deren Grund: Sie wollten ihre VAs als künstlerische VAs anerkennen lassen = nur 7 % MWSt. auf die Tickets.

    Also freiberufliche Tätigkeit - anstatt Gewerbeanmeldung

    Wieviel man dann an der VA ins Mikrofon spricht, oder nicht - wen interessiert es ?
    Wobei z.B. an einer Hochzeit auch viel zu sprechen/moderieren gäbe.

    Damit hat man die Tätigkeit angemeldet = legal - aber eben nicht als Gewerbe.

    Aber damit auch die gleichen Pflichten, wie ein Gewerbetreibender. z.B. jährliche Steuererklärung.

    Tipp: Bei der Anmeldung gleich die IST-Versteuerung mit anmelden.
    = man muß nur die Einnahmen versteuern, die man auch wirklich bekommen hat.
    Sonst gilt automatisch die SOLL-Versteuerung = man muß die in Rechnung gestellten Beträge versteuern, auch wenn man sie nicht bekommt.

    Ob man dabei Vorsteuer-berechtigt sein will - oder darauf verzichtet (§ 19 EStG)
    halte ich mal offen.

    Interessant ist der ganze Aufwand nur, wenn man lfd. VAs machen wolle.
    Nur wegen einer einzigen VA, ist das selbst für das Finanzamt "blöde".

    Ansonsten könnte man den eimaligen ! Job dem Finanzamt vorher als freiberufliche Tätigkeit (s.o.) melden, und die Einnahmen contra geschätzte Ausgaben anmelden.
    (z.B. Fahrtkosten 30 Cent/km - auch für das Vorgespräch. Sowie Telefonkosten, etc.).
    Dabei auch die Ausbildungsvergütung sowie Kosten (z.B. Fahrtkosten, ggf. Arbeitskleidung, etc.) mit angeben.

    Dann könnte m.E. das Finanzamt einen Bescheid erteilen, daß es wegen Geringfügigkeit auf Weiteres verzichtet.
    Somit hat mans schriftlich, und es ist legal.

  • Div. SideRack Equipment, EQs, Case, CD-Player

    • Bernd Masu
    • 8. September 2011 um 03:18

    Du hast PN

  • Überwurfmutter für Nebelmaschinen Schlauch

    • Bernd Masu
    • 7. September 2011 um 01:50

    Ich glaube, der Konus ist nur aufs Kupferrohr aufgesteckt.
    Wichtig: Den Konus runter, ohne das -weiche- Kupferrohr zu beschädigen.

    Ich würde z.B. einen kleinen Gabelschlüssel locker = nicht zu stramm, hinter den Konus setzen.
    Und mit leichten Hammerschlägen auf den Gabelschlüssel !,
    den Konus Richtung Rohrende runter treiben.
    Dabei die Kupferrohr-"Schlange" festhalten (lassen) oder vorsichtig arretieren.

    Oder vorsichtig mit einer Wasserpumpenzange den Konus runter schieben.
    Zangen-Backen-Enden zwischen Rohrende und Konus.

    Neue Überwurfmutter -> evtl. neuer Konus dabei. Also neuen Konus verwenden.

  • Halloween 2011 kein Tanz!

    • Bernd Masu
    • 6. September 2011 um 14:17

    Tanzverbote gehören abgeschafft ! - Soll Jeder selber entscheiden dürfen, ob tanzen oder nicht.
    Zumal auch Atheisten oder Andersgläubige auch vom Tanzverbot betroffen wären.

    Wer z.B. an Weihnachten, Heilig Abend in die Disse geht, dann um vor dem Weihnachtsrummel zu fliehen.
    Aber dort - gedrückte Stimmung, weil Tanzverbot bis 24 Uhr. (BaWü)

    Wenn die Leute lieber in der Disse oder VA tanzen - anstatt religiös andächtig sein wollen,
    dann ist das deren Sache.
    Und ggf. Problem der Kirchen = mangelhafte "Einschaltquote" - aber nicht meine Sache !

    Andere Länder sind flexibel, trotz ihrer religiösen Regeln.
    In Israel muß man nicht kosher essen - es gibt auch Anderes.
    In manchen islamisch geprägten Ländern, bekommt man in Hotels trotzdem Alkohol.
    Wenn Fastenmonat Ramadan, darf man als Nicht-Muslim trotzdem tagsüber essen
    (Aber sollte dies aus Höflichkeit und Respekt nicht auffällig machen)

    "God is a DJ" - (Faithless)
    http://www.youtube.com/watch?v=jPO0DrcEJYY&feature=related

    Zum Thread: Ich würde mir eine schriftliche Genehmigung vom Ordnungsamt holen.
    Dann ist man auf der sicheren Seite. Besonders, falls die Polizei aufkreuzt.

  • Ab 2016 - Verbot der Halogen-Leuchtmittel (tlw.)

    • Bernd Masu
    • 3. September 2011 um 15:20
    Zitat von "AzizMartin"

    Hab noch 4 Halo Scanner :D also bis 2k16 nochma zum sonderkurs vermieten? :D

    ... oder (2016) auf starke LEDs umrüsten ? :wink:

    Ich vermute, daß die versch. Ausnahmen auch gerade auf die VA-Technik gelten ?

  • Hilfe bei Test/Reparatur Coemar Atomic Raum Dresden

    • Bernd Masu
    • 1. September 2011 um 11:57

    In Dresden gibt es einen sehr engagierten Händler für VA-Technik (mal via Ebay gefunden)
    Vielleicht weiss der weiter ?
    (Sorry, gerade keinen Namen + Addressen zur Hand - vielleicht auch im Telefonbuch ?)

  • Empfehlungen gutes und günstiges Klebeband?

    • Bernd Masu
    • 31. August 2011 um 20:00

    Duct Tape = Duct Tape - grip Tape GT 102, z.B. f. 9,88 ink. MWSt. (silber,schwarz, weiß)
    Eine Bezugsquelle für div. VA-Material, auch versch. Gaffa-Tape etc. ist allbuyone.de

    Zum Thema Paketklebeband. Manche Bänder "kreischen schrill" beim abrollen = nervt mich.
    Das Tesa nicht.

    Oder dort Paketklebeband kaufen, bei Firmen für Verpackungsmaterial = die beliefern Firmen
    Und Firmen haben größere Anforderungen an Qualität und Handling.
    Aber aufpassen, daß man nicht gleich einen ganzen Karton kaufen muß ?

  • Ab 2016 - Verbot der Halogen-Leuchtmittel (tlw.)

    • Bernd Masu
    • 31. August 2011 um 11:46

    "Ab 2016 soll auch die Halogenlampe vom Markt verschwinden."

    " ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle; (Anm.: Für Halogen vorgeschrieben)
    Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C, für die es derzeit noch keinen geeigneten Ersatz gibt."
    "Halogenlampen (230 Volt) erreichen teilweise die Effizienzklasse C."

    "Speziallampen, beispielsweise zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, in der Fahrradbeleuchtung, in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin[24], sind von den Verboten nicht betroffen;
    ebenso Lampen besonders kleiner und großer Leistung (Lichtstrom unter 60 Lumen oder über 12000 Lumen).
    Ebenfalls nicht betroffen sind Reflektorlampen, die einen gebündelten Lichtstrahl abgeben,
    da es zu diesen Lampen bisher keine ausreichend verbreiteten Alternativen gibt."

    Quelle (u.a.)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%BChlampe

  • Party und Stage Bilder von Hobby Kisten Schleppern

    • Bernd Masu
    • 31. August 2011 um 10:31
    Zitat von "Christian Loosen"

    30er Geb. vom letzten Wochenende :
    - ca. 100 personen
    PS : Der auf dem ersten Foto halb zu sehende Tanzkäfig war nicht unsere Idee :lol:

    Respekt - gefällt mir gut. Sehr aufgeräumt. Sogar an die Beleuchtung des Banners gedacht.
    (Ich bin kein Fan von CD-Koffern. Taschen/Alben mit CD-Fächern sind mir lieber.)

    Der Tanzkäfig passt m.E. eher für Teenie-Parties. Wenn darin die Girls tanzen, wie Go-gos, = eifersüchtige Blicke von dessen Braut an den 30. j. Jubilar ? - :grin:

    Bei den icolor-Truss-Ständern würde ich vielleicht mehr Ballast auflegen. (?) Und die MHs vielleicht nicht so nahe an den DJ-Pults ?

    Coole Idee: Wassertank als Tisch. :wink: = kann man nicht so leicht umwerfen.

  • Empfehlungen gutes und günstiges Klebeband?

    • Bernd Masu
    • 30. August 2011 um 15:03

    Ich habe einen Karton Paket-Klebeband geschenkt bekommen.

    Dieses Band hat einen Firmenaufdruck, diese Firma ist verkauft worden. Der neue Besitzer wollte das Band etc. nicht mehr = "weg damit".
    Einer seiner Mitarbeiter brachte mir einen Karton voll. (Mit OK seines Chefs) Die Qualität ist mittelmäßig, aber brauchbar.

    Vielleicht findest Du Ähnliches, z.B. billig in der Bucht ? Oder: Wenn ein Betrieb schließt = hingehen und nachfragen ?
    Denn mit Firmenaufdruck = für Andere wertlos.

    Ansonsten: Bin auch für Tesa. Teurer, aber dafür gut = problemlos und ärgerfrei.

    Bin auch am studieren wg. Gaffa-Tape. Aber auch dort würde ich nicht das Billigste kaufen. Und nicht bei Discountern, Schnäppchen-Läden, etc.
    Aber Tesa ist mir da wirklich zu teuer - da gibts Gutes m.E. auch woanders.

  • EBAY III - Alles zum Thema ebay bitte nur hier posten

    • Bernd Masu
    • 29. August 2011 um 18:24

    3er Fußpedal mit USB + SW = m.E. frei zuweisbar. (22,59 Euro inkl. Versand)
    Für die Leute, die alle Hände voll zu tun haben, aber mit den Füßen auch noch den Compi steuern wollen.
    http://www.ebay.de/itm/USB-PC-Laptop-HID-Fuspedal-3-Fach-Fusschalter-Control-/190569352655?pt=Diktierger%C3%A4te&hash=item2c5ed18dcf

    DMX LED Controller Lichtsteuerung Interface Steuerung (9,29 Euro inkl. Versand)
    http://www.ebay.de/itm/DMX-LED-Controller-Lichtsteuerung-Interface-Steuerung-/180714213324?pt=Licht_Effekte&hash=item2a13680fcc

    Allgemein:
    Beide Artikel direkt aus Hongkong = meist besonders preisgünstig.
    Achtung dt. Zoll: Im Einzelfall evtl. noch Zoll + MWSt. dazu.
    (Hab ich bisher noch nicht zahlen müssen, für Ware aus Hongkong)

    Geduld beim Versand aus Hongkong - kann ggf. 10-14 Tage dauern.
    Kein Sammelversand = jede Position wird einzeln versendet. Evtl. sogar jedes Stück einzeln.

  • Facebook Button illegal? Bußgelder?!

    • Bernd Masu
    • 27. August 2011 um 22:19

    Wenn mich Einer fragen würde:
    "Bist Du auch bei Facebook ?" - "Klickst Du auch den "mag ich" Button u.ä. an ?"
    Meine Antwort: "Wozu ?"

    Solange ich nicht persönlich mehr Nutzen habe, wie deren Macher - "Wozu" ?
    Wozu x-tausend "Freunde" bei Facebook - die ich nicht mal persönlich kenne ?

    Ich will Facebook nicht pauschal schlecht reden - aber ich bin auch sehr kritisch.
    Für Viele ist sowas halt einfacher, als ne eigene Homepage.
    Aber Facebook ist m.E. auch eine inszenierte "Kulisse" = wer + was steckt hinter den Kulissen ?

    Wozu soll ich mich zum "Hampelmann" für diese "Strippenzieher" machen ?
    Die dann Daten über mich sammeln, um sie zu verkaufen, für Werbung, etc..
    Und ich dann z.B. noch beschissenere Werbung bekomme, als in der Glotze ?

    Die halbe Welt besteht aus relativ wenigen Geschäftemachern, die der Masse von Leuten ihr Geld aus der Tasche ziehen wollen.
    Wichtig: Solchen Leuten nicht auf den Leim gehen, den sie für uns ausgießen.

    Die andere halbe Welt ist so arm, daß sie kein (wesentliches) Geld haben, was diese Geschäftemacher ihnen heraus ziehen können.

    Dieser Planet Erde hat genug für Alle, aber nicht genug für endlosen Egoismus.

    Zum Thema: Bußgeld für so einen Button = Blödsinn.
    Wer es nicht will - braucht einfach nur den Button nicht anklicken.
    Überhaupt: Was habe ich ! für einen Vorteil davon, wenn ich sowas anklicke ? - Nichts !

    Ich bin kein Egoist - aber ich mag es nicht, wenn man mir Scheisse vormacht. :evil:
    Nebenbei: Ich bin schon seit über 22 Jahren aus der Kirche ausgetreten = sowas brauche ich auch nicht !

    (danke fürs lesen von diesem Posting = Das ist mir mehr wert, als "mag ich" Buttons)

  • Kurioses aus dem Elektronikhimmel...

    • Bernd Masu
    • 11. August 2011 um 10:04
    Zitat von "Thorsten Erpel"

    und ich habe heute erst wieder an einem elektrodart-automaten gespielt welcher mit eingebautem pc monitor ausgestattet ist - nach dem einschalten läuft da die spielsoftware auf nem win 3.11 hoch - hehe :grin:

    Das läßt sich noch toppen. Schaut mal bei ATU (Autoteile) auf den Monitor der Kasse = sieht nach MS-DOS Betriebssystem aus.
    Ähnliches auch auf Computerbildschirmen in einem Baumarkt gesehen = anscheinend auch MS-DOS.

    Architekturbüro: Arbeitete noch mit einem AIX-System v. IBM. Auf dem Bildschirm beeindruckend, aber die Technik uralt und museumsreif.

    In einem Betrieb hatten sie eine "exotische" EDV, wo der Drucker ein umgebauter Telex-Fernschreiber war. Also ähnlich wie eine Schreibmaschine.

    Tja, Computer-Nostalgie soll ja sehr in sein. Ich habe noch eine Apple IIe Anlage (1978 ?)
    und einen Osborne 2 (1975, CP/M) = erster portabler Computer = "Schlepptop" = ähnl. wie ein 4 HE-Case.

  • Neue Tops müssen her

    • Bernd Masu
    • 6. August 2011 um 01:14

    Ich hab heute zwei kleine Tops von HK im freien auf Stativ erlebt. Aber mit klasse Sound und Druck.
    Je nur etwas größer als ein Schuhkarton. (sorry, Typenschild verpasst)

  • Mac Book?????

    • Bernd Masu
    • 26. Juli 2011 um 09:37

    Teurer, aber m.E. zuverlässiger. MacBook ist unter Musikern und DJs sehr beliebt.

    Unter Apple funtioniert es grundsätzlich besser, weil für dessen Programmierung m.W. strengere Regeln und Bedingungen herrschen.
    Und auch deren Betriebssystem MAC OS wesentlich stabiler und zuverlässiger läuft.

    >3. Würden das Programm und der Controller zu 100% funktionieren?

    Traktor (Pro) ist m.E. schon ein sehr stabiles und zuverlässiges Programm. (Arbeite unter WIN damit)
    Ich vermute unter MAC OS ist es noch etwas besser ?

    (Ich hab mich schon zu sehr an das MS-WIN-Chaos gewöhnt ? :roll: )

    Wenn man bisher zufrieden unter MS-WIN gearbeitet hat - warum wechseln ?

  • Hintergrundmusik Dorffest

    • Bernd Masu
    • 25. Juli 2011 um 10:01

    Wenn andere Aussteller auch Musik abspielen, vielleicht hat der Veranstalter eine (pauschale) Anmeldung bei der GEMA ?

    Alternative: GEMA-freie Musik im Internet downloaden, und abspielen.
    Ganz wichtig: Deren Erklärungen abspeichern und ausdrucken. Um ggf. der GEMA beweisen zu können, daß es GEMA-freie Musik war.

    Weihnachtsmarkt
    1. Fall: Veranstalter muß viel GEMA zahlen, und legt das auf die einzelnen Weihnachtsstände um. (nach qm. des jew. Stand ?)
    Manche Stände nannten antlg. 1000 Euro GEMA, für die gesamten Tage diees Weihnachtsmarktes.

    2. Fall: Veranstalter kaufte einen GEMA-freien Instrumental-Mix von Weihnachtsliedern, den dann jeder Stand benutzen durfte.

    Quelle: In einer TV-Doku.

    Der Unterschied. Alte Lieder sind ggf. GEMA-frei. Aber deren Interpreten sind ggf. GEMA-Mitglieder. Also ist deren Einspielung = Interpretation GEMA-geschützt.
    Ist aber der Interpret kein GEMA-Mitglied, dann ist auch dessen Einspielung GEMA-frei.

  • VA fällt aus ... trotzdem (Teil)Gage verlangen?

    • Bernd Masu
    • 20. Juli 2011 um 10:58

    Kommt darauf an - aus welchen Gründen ? - (Wenn z.B. wegen schlechtem Wetter = "höhere Gewalt".)

    Wenn der (gewerbl.) Veranstalter keine Einnahmen hat - von was solche Storno-Kosten bezahlen ? Unternehmerisches Risiko ?

    Solche Klauseln kann man grundsätzlich schon machen. Je kurzfristiger die Absage oder Nicht-Durchführbarkeit, desto teurer.
    Denn man kann den Termin ggf. nicht (mehr) an Andere vergeben, und hat dadurch Einnahmenausfälle.

    Und wie ist es umgekehrt ? Wenn der gebuchte DJ nicht kann ? z.B. plötzlich krank wird (Unfall, etc.). Auch dafür sollte man im Vertrag Lösungen anbieten.

    Zitat

    Nun bin ich am Samstag bei einer privaten Open-Air "Pool- und Beachparty" als DJ engagiert, die sehr wahrscheinlich ins sprichwörtliche Wasser fällt.

    Erst mal sehen, und mit dem Veranstalter gleich vorab Alternativen besprechen. Vielleicht kann man z.B. im Wohnzimmer feiern ? (etwas Möbel rücken, Sachen aufbauen, etc.)

  • Stretch-Stoff - mit B1 Flammschutz

    • Bernd Masu
    • 20. Juli 2011 um 07:14

    z.B. für Selbstbau von Stativ-Verkleidungen ?

    "Stretch 3D, von Fa. Tüchler, Bühnen- und Textiltechnik," - in versch. Farben, auch weiß und schwarz.

    http://www.tuechler.at/index.php?detailsID=804&sp=1&L1=3&L2=9&L3=148&L4=465

    (Welche Mindest-Abnahmemengen ?)

    Kontakt in Deutschland
    http://www.tuechler.net/index.php?sp=1&L1=7&L2=261

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