Zitat
StefanH schrieb am 2002-06-02 12:23 :
Hey Kollegen, ich finde es äußerst bedenklich halbwissen in Sachen Steuern an Kollegen weiterzugeben. Ich denke, sofern sich hier kein Steuerberater oder Steuerfachangestellter unter uns befindet sollten wir uns mit Äußerungen in dieser Hinsicht zurückhalten.
Beispiel :Wenn Du die Umsatzsteuer (MwSt) auf Deinen Rechnungen ausweisst, dann musst Du sie auch unbedingt ans Finanzamt abführen!! --> Umsatzsteuererklärung! Bis 32500 DM (jetzt ca. die hälfte in €) Jahresumsatz bist Du aber nicht Umsatzsteuerpflichtig. ( Ausführungen von JIP ! ).
Das ist insofern richtig, als das der Steuerpflichtige bei einem Umsatz bis max. 16.750.- € p.a. zur Umsatzsteuer optieren kann !
Hi, Du hast natürlich Recht.
Ich habe deswegen auch geschrieben: "(jetzt ca. die hälfte in €)". Die Steuererklärung 2001 wird ja eh auch noch in DM gemacht. Ich habe das nur geschrieben, weil ich mich selber gerade mit diesem Thema auseinandergesetzt habe und auch bei St.Berater deswegen war, bzw, auch beim Finanzamt nachgefragt habe wg. Umsatzsteuer, auch das ist möglich :wink:
Und ich rate natürlich auch weiterhin sich einmal von einem Steuerberater nur "beraten" zu lassen, das ist wie gesagt nicht sooooo teuer und danach ist man jedenfalls schlauer.
Gruß Jip.