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  2. Settembrini

Beiträge von Settembrini

  • DMX-Steuerung gibt es sie, die eierlegende Wollmilchsau

    • Settembrini
    • 4. Januar 2026 um 14:55

    +1 für den Wolfmix

    Erfüllt alle deine Anforderung und ist den anderen, von dir genannten Pult-Lösungen "zum Anfassen", wirklich überlegen.

  • Wolfmix Preset für Stairville LED Pixel Rail 40 RGB gesucht

    • Settembrini
    • 8. Dezember 2025 um 21:44

    Hallo. Vielleicht lässt sich das über die dazugehörige Software WTOOLS machen:

    Wähle bei WTOOLS fixtures und suche dir das Preset des Scheinwerfers. Klick auf den Scheinwerfer und wähle "OPEN WITH PROFILE BUILDER".

    Im Browser öffnet sich der Profile Builder und du wählst oben den orangenen Banner "DUPLICATE TO EDIT" um eine "Kopie" des Presetprofils zu erzeugen.

    Geh jetzt auf CONTENT und sieh dir die vorhandenen Modi an. Vielleicht kannst du hier schon den passenden Modus wählen, ansonsten editiere einen. Gleichzeitig kannst du alle Modi löschen, welche du nicht benötigst ("DELETE MODE").

    Geh zurück zu WTOOLS, öffne wieder fixtures und öffne dort jetzt aber den CLOUD-Ordner. Aus dem CLOUD-Ordner kannst du nun die von dir bearbeitete copy des fixtures auf den Wolfmix übertragen (SYNC).

    Das hat bei Geräten, welche nicht die passenden Modi hatten bzw. deren Modi noch editiert werden mussten, bislang immer geklappt. Mit dem Stairville LED Pixel Rail 40 RGB M Bundle habe ich allerdings keine Erfahrung.

  • Kann eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik auch Projektmanagement?

    • Settembrini
    • 17. Juni 2025 um 19:24

    Hallo.

    Die Ausbildungsinhalte sind stets in die Inhalte des Rahmenlehrplans (Berufsschule) und die Ausbildungsverordnung (Betrieb) zu unterscheiden. Wenn wir die Bezeichnung "geschult" wörtlich nehmen, dann: kaum bis gar nicht.

    Der Rahmenlehrplan weist nur im dritten Ausbildungsjahr darauf hin, dass "Arbeitsabläufe mit den Projektbeteiligten abgestimmt" werden. Es werden also Schnittstellen zwischen den Gewerken betrachtet, analysiert und diskutiert. Projektmanagment ist kein wesentlicher Teil der berufsschulischen Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik.

    In der Ausbildungsverordnung finden sich die Inhalte: "Koordinieren der Projektabläufe", "Umsetzen der Projektabläufe" und "Abschließen und Bewerten der Projektdurchführung". Das klingt schon mehr nach Projektmanagement. Aber: Das sind die Inhalte, welche der Ausbildungsbetrieb praktisch vermitteln muss. In der Praxis wird dies von Betrieb zu Betrieb variieren, ob und wie stark dort Projektmanagement-Inhalte Teil der täglichen beruflichen Handlungssituationen sind.

    Sowohl Rahmenlehrplan wie auch Ausbildungsverordnung finden sich frei zugänglich online. Die beiden Dokumente stecken den rechtlichen Rahmen einer solchen Berufsausbildung ziemlich eindeutig ab.

  • Bedienen elektrischer Anlagen

    • Settembrini
    • 9. Dezember 2024 um 17:26

    Wenn an dem Motor ein Motorkabel (Lastkabel) steckt, ist das im Sinne der DGUV eine elektrische Anlage. In der DGUV-V3 werden die Begriffe Betriebsmittel und Anlage definiert. Dort heißt es "Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet." Entsprechend wäre das obenstehende Beispiel ein Praxisbeispiel für das Bedienen einer elektrischen Anlage.

  • Erdung von Metallkonstruktionen

    • Settembrini
    • 13. September 2020 um 20:10
    Zitat

    Huhu,

    Das sehe ich anders. Die DIN schreibt einen Mindestquerschnitt vor. Dieser ist aber nicht 16mm².

    Wie kommst du zu der Annahme? Ich würde die Aussage zu den 16 mm² bzw. 25 mm² ebenfalls so treffen. Dies ergibt sich meiner Meinung nach aus der DIN 15700 : 2017-04 Veranstaltungstechnik - Mobile Potentialausgleichsysteme. Dort heißt es unter

    7.2 Mindestquerschnitt

    Der Querschnitt von Schutzpotentialausgleichsleitern muss mindestens 16 mm² (Cu) betragen und braucht nicht größer als 25 mm² (Cu) sein. (...) Bei einer Leitungslänge größer als 50 m empfiehlt es sich, den Schutzpotentialausgleichsleiter in 25 mm² (Cu) Querschnitt auszuführen.

  • Erdung von Metallkonstruktionen

    • Settembrini
    • 13. September 2020 um 14:33
    Zitat

    Wo steht eigentlich, dass Metallkonstruktionen in der VT zu Erden sind?

    Hallo.

    Das steht in der entsprechenden DIN-Norm.

    In diesem Fall ist dies die DIN 15700 : 2017-04 Veranstaltungstechnik - Mobile Potentialausgleichsysteme

    Dort ist u. a. folgendes zu lesen:

    "Alle elektrisch leitfähigen Teile, die gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, sind untereinander niederohmig und mit der Schutzerdung der Übergabestelle zu verbinden. (...) Elektrisch leitfähige Teile, zwischen denen Potentialunterschiede auftreten können, sind u. a.: Traversen, Stative, Bühnen- und Gerüstkonstruktionen, (...)"

    Weiter heißt es dort: "Das jeweilige Potentialausgleichsystem ist durch einen Übersichtsplan zu dokumentieren."

    Auf diese DIN-Norm (15700) beziehen sich auch meist die Fachberater sowie die mir bekannten Fachbücher und Branchenstandards zum Thema.

  • Lightworks (Video Bearbeitung)

    • Settembrini
    • 8. Mai 2020 um 21:18

    Mit Lightworks bin ich nicht vertraut. Resolve ist sehr zu empfehlen!

  • Unterlagen zur Abschlussprüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • Settembrini
    • 10. April 2020 um 14:18
    Zitat

    Vielleicht gibt es auch irgendwo offizielles Lehrmaterial oder Übungsaufgaben zu kaufen, da sowas ja für Externe Prüflinge interessant ist.

    Na klar. Der Christiani-Verlag verdient sein Geld damit.

    Eine (ehemalige) Abschlussprüfung kostet ca. 25 €.

    Bitte zu beachten: Auch für diese Aufgabensätze gilt das Urheberrecht! Weder der Aufgabensatz noch Teile davon dürfen ohne Einwilligung der Rechteinhaber verfielfältigt, geschweige denn verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Oft habe ich den Eindruck, dass dies nicht allen klar ist.

  • Tops fliegen mit Schäkel oder/und Kettennotglied ?

    • Settembrini
    • 11. August 2019 um 15:51
    Zitat

    Und hier der nächste Widerspruch: "Schnellverbindungsglieder sind handfest anzuziehen" ;)

    Genau über diesen Widerspruch bin ich doch eben gestolpert. Du erläuterst, wann deiner Meinung nach keine Sekundärsicherung benötigt wird, nämlich:

    Zitat

    - Die Bauteile sind bei Montage und Festziehen mit Werkzeug auch nicht ohne Werkzeug zu öffnen.

    Wenn hier der Einsatz von Sekundärsicherungen am Beispiel der Montage mit Schnellverbindungsgliedern diskutiert wird, dann greift ebendieser Punkt doch nicht.

    Zitat

    Aber wenn es die Sache erfordern würde, um ein Safety zu sparen, ist es durchaus im Bereich des Möglichen, dass ich Werkzeug zu diesem Zwecke verwenden würde.


    Obwohl Schnellverbindungsglieder, wie du schreibst "handfest anzuziehen" sind, würdest du diese mit Werkzeug festziehen, sodass diese auch wieder nur mit Werkzeug zu lösen sind, "um ein Safety zu sparen"? Ich nicht. Aber das muss dann wohl jeder selbst entscheiden.

    Für den vorliegenden Anwendungsfall würde ich, wenn es den die Lösung mit den Schnellverbindungsgliedern sein soll, eine Sekundärsicherung als erforderlich erachten.

  • Tops fliegen mit Schäkel oder/und Kettennotglied ?

    • Settembrini
    • 11. August 2019 um 11:22
    Zitat

    Das kommt jetzt darauf an.

    Selbstverständlich. Klar stellen wollte ich lediglich die Aussage "Einfehlersicherheit oder Eigensicherheit", welche so nicht korrekt ist und sich auch in keiner DGUV findet.

    Zitat

    - Die Bauteile sind bei Montage und Festziehen mit Werkzeug auch nicht ohne Werkzeug zu öffnen.

    Dies sehe ich im obenstehenden Anwendungsfall nicht gegeben. Ebensowenig wie die Ringösen am Lautsprecher ziehe ich die Kettennotglieder mit Werkzeug fest. Die Kettennotlglieder dürften dann ja auch bei Abbau stets nur mit Werkzeug zu öffnen sein. Ziehst du bei dir die Kettennotglieder immer mit Werkzeug fest?

  • Tops fliegen mit Schäkel oder/und Kettennotglied ?

    • Settembrini
    • 8. August 2019 um 21:55
    Zitat von Uwe R.

    Bei eigensicherer Dimensionierung ist keine Sekundärsicherung erforderlich. (Prinzip Einfehlersicherheit oder Eigensicherheit, nicht beides gleichzeitig)

    Diese Aussage höre ich häufig; ist aber nicht ganz korrekt.

    Wenn die Befestigungseinrichtung eigensicher (also doppelter Betriebskoeffizient) ausgeführt ist, ist dennoch eine Sekundärsicherung vorzusehen.

    Die angeführte Sekundärsicherung kann gemäß DGUV nur dann entfallen, wenn die Befestigungseinrichtung - neben der Eigensicherheit - ausschließlich mit Werkzeug zu lösen ist sowie gegen selbstlösen gesichert ist.

    Ich meine, das steht auch so in der 215-313.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 4. Januar 2019 um 23:25
    Zitat von Natha

    Die ganzen Meinungsverschiedenheiten kommen doch auch daher, dass in den Vorschriften so gut wie keine exakten Qualifizierungen gefordert werden, sondern von Erfahrung und Kenntnissen die Rede ist; allerdings gibt es eben die Standards (SQQ1, SR 4.0), die jedoch keinen Gesetzescharakter haben und durch die Reformen der Ausbildungen ist nicht ganz klar, in wessen Situation was nun angewandt werden muss.

    Die Qualitätsstandards der IGVW (insbesondere die SQQ1) sind in gemeinsamer Abstimmung mit der DGUV, BG ETEM und VBG entstanden. In der IGVW SQQ1 sind sehr wohl exakte Qualifizierungen genannt. Diese werden in Form von Kenntnissen und Fertigkeiten aufgelistet und überdies als Inhalte spezifisch benannt (sogar genaue Stundenzahlen für die unterschiedlichen Weiterbildungen und Module sind vorgegeben). Auch nach der "Reform" der Ausbildung gibt es eine Ausbildungsverordnung und einen Rahmenlehrplan. Die SQQ1 nimmt darauf auch explitzit Bezug. Wieso sollte nicht ganz klar sein, "in wessen Situation was nun angewandt werden muss"?

    An dieser Stelle wurden die wesentlichen Richtlinien, Verbände und Ansprechpartner doch (zum Teil auch mehrfach) genannt und zusammengetragen.

    Die gegebenen Anforderungen um als "Elektrofachkraft im Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik" (so heißt die ehemalige "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" seit 10/2017 exakt) eingesetzt zu werden, sind deutlich formuliert.

  • Welche CTB für Source 4 Profiler?

    • Settembrini
    • 3. Januar 2019 um 12:39

    Die 201 CTB von Lee sollte schon die richtige Wahl sein. Beim ETC S4 mit 750 W Halogen kommst du da auf eine Farbtemperatur von etwa 5500K.

    Noch näher an den gewünschten 5000K bist du mit der Lee-Folie Nr. 281 (sog. three-quarter CTB). Deren Mired-Shift ist nicht so stark negativ wie bei der 201. Deshalb auch weniger Erhöhung der Kelvin.

    Die 201 ist aber tatsächlich weiter verbreitet und erfüllt hier sicherlich den Zweck des "neutralweiß".

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 2. Januar 2019 um 17:26
    Zitat von Jürgen Klingel

    Ich bin per "Qualifikation" Elektrofachkraft auf Grund Ausbildung (Kommunikationselektroniker FR Funktechnik), Erfahrung und Kenntnis usw.

    Zu dieser "Funktion" musste ich nicht ernannt werden.

    Woher nimmst du dieses Wissen? (Quelle?)

    Ich bemühe mich zu diesem Thema immer bezugnehmend auf DGUV-V, IGVW-SQQ1 und VPLT-Informationen zu erläutern, dass die "Elektrofachkraft" vielmehr einer Funktion als einer Qualifikation gleichkommt. Auch auf dem letzten VBG-Regionaltreffen war die Definition als Funktion Grundlage der Gespräche über die "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik". Überdies habe ich bereits auf die Stellungnahme des VPLT (Bereichsleiter Bildung & Recht) verwiesen, aus der ich nachfolgende nochmals wortwörtlich zitiere:

    "Eine Elektrofachkraft kann man vielmehr als eine Funktion im Betrieb beschreiben und weniger als Qualifikation, die mit Bestehen einer Prüfung erlangt wird. Der Unternehmer muss bei der Übertragung von Aufgaben die Befähigung der Beschäftigten berücksichtigen. Oft wird dies als sogenannte Auswahlverantwortung beschrieben. (...) Dazu beauftragt er eine entsprechend befähigte Person, die als Elektrofachkraft bezeichnet wird." (R. Stroetmann, VPLT, Sept. 2016)

    Die Annahme, dass die Qualifikation in Folge des erfolgreichen Bestehens einer Berufsausbildung bedeutet, dass man fortan eine "Elektrofachkraft" sei, ist nicht richtig! Selbst in dem von dir verlinkten Artikel steht:

    "Die Qualifikation als Elektrofachkraft ist kein Berufsabschluss, sondern vielmehr ein Status, der einen Berufsabschluss als solide Basis hat."
    Richtig hierbei ist, dass die Qualifikation in Folge der Berufsausbildung/Berufsabschluss eine wesentliche Teilqualifikation ist. Überdies wird auch "Kenntnis der Bestimmungen" und "berufspraktische Erfahrung" verlangt. Nur mit ausreichender Qualifikation bezogen auf diese drei Teilkompetenzen kann die Funktion Elektrofachkraft in einem Unternehmen eingenommen werden.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 2. Januar 2019 um 13:05
    Zitat von falcocgn

    ZurFrage, ob die alte FVT eine EFK ist oder nicht, gibt es ein Statement der VBG, VPLT und BGETEM:

    Ebendieses Statement ist der Anhang IV in der akt. IGVW SQQ1, auf welche ich obenstehend bereits verwiesen hatte.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 30. Dezember 2018 um 22:20
    Zitat von Marian Humann

    An die 0100-600 habe ich bei der DGUV V3 aber auch garnicht gedacht,

    (...) ich auch nicht. Du hattest dich auf die Inhalte des angehängten Zertifikats bezogen, da ist dieser Inhalt aufgeführt, deswegen habe ich ihn als Beispiel dafür aufgegriffen, welche Inhalte mit der VO 2002 nicht abgedeckt wurden. Ansonsten ist das - vollkommen richtig - ein anderes Thema.

    Zitat von Marian Humann
    Das wiederrum steht in Konflikt mit dieser Aussage:

    Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Das DGUV-Zitat benennt den sog. juristischen Dreiklang aus "fachlicher Ausbildung", "berufl. Erfahrung" und "Kenntnis der spez. Bestimmungen". Diese drei Punkte werden im weiteren Textverlauf genauer erläutert. So heißt es z. B. zum Punkt der "fachlichen Ausbildung" (nur eine Seite weiter):

    "Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall hat er zu prüfen, ob die in der vorstehend genannten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind."

    Zitat von Marian Humann

    Außerdem sehe ich in der Aussage der DGUV sehrwohl die Beschreibung einer Qualifikation, nicht die Beschreibung einer Aufgabe.

    Zu diesem Thema hat sich der VPLT deutlich positioniert.

    Zahlreiche Fachbeiträge des (mittlerweile ehemaligen) Bereichsleiters für Bildung und Recht beschreiben die "Elektrofachkraft" als Funktion, nicht als Qualifikation. (Vgl. VPLT-Magazin, September 2016, VPLT-Inside Juni 2016)

    Zitat von Marian Humann

    Ich war in München und Erfurt (zwischendurch Ausbildungsbetrieb gewechselt)

    Da ich beide Berufsschulen gut kenne, weiß ich, dass beide Schulen auch schon zur Zeit der alten VO 2002 viel Wert auf die elektrotechnischen Aspekte der Ausbildung gelegt haben. Ich bin überrascht, dass ausgerechnet an diesen Standorten die irrige Aussage getätigt wird, man erhielte mit Bestehen der Ausbildung die Bezeichnung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bzw. für Veranstaltungstechnik.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 30. Dezember 2018 um 19:16
    Zitat von Marian Humann

    Witzig, das sind auch die Inhalte der Ausbildung als Fachkraft Veranstaltungstechnik.

    Das waren sie bis zur Neuordnung der Ausbildungsverordnung eben nicht:

    "Die bis Juli 2016 gültige Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikationsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfänglich ab."

    So war bspw. die Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 vormals nicht Teil des Rahmenlehrplans.

    Ggf. haben zwar einzelne Berufsschulen auch vor der Neuordnung diese Inhalte vermittelt, bundeseinheitliche Mindestanforderungen an diesen IHK-Ausbildungsberuf war vieles davon aber nicht. (In welchem Bundesland warst du an der Berufsschule?) Deshalb auch die obenstehend zitierte Aussage der DGUV.

    Das Benning ST725 ist in meinen Augen für unseren Teilbereich der Elektrotechnik zur Prüfung orstveränderlicher Betriebsmittel ausreichend. Ein "dressierter Affe" könnte damit allerdings nicht umgehen. Ich erlebe leider oft, dass die Ergebnisse der Messungen lediglich mit den umseitig aufgedruckten Grenzwerten verglichen werden. Bsp.: Berührungsstrom kleiner 0,5 mA. Bleibt das Messgerät darunter, wird der Prüfling als einwandfrei zurück ins Regal gestellt. Aufgabe der Elektrofachkraft ist es aber vielmehr, die Ergebnisse richtig ein- und abschätzen zu können. Warum fließt überhaupt ein Berührungsstrom? Auch einen Berührungsstrom von nur 0,1 mA sollte ich hinterfragen (abhängig von Gerät, Funktion und Aufbau).

    Zitat von Marian Humann

    Zu uns hieß es damals (Abschluss 2012) seitens der Berufschule sogar, dass wir mit Bestehen der Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten der Veranstaltungstechnik sind

    Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch. Wie hier schon oft festgehalten wurde (alleine in diesem Strang mehrmals) wird man mit Bestehen einer Prüfung nicht Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Die "Elektrofachkraft" ist eine Funktion, welche du innerhalb eines Unternehmens einnehmen kannst (Auswahlverantwortung des Unternehmers, Arbeitsanweisung, etc. siehe oben) und keine Qualifikation. Die Qualifikation kann lediglich Teil der notwendigen Kompetenzen zur Erfüllung dieser Funktion sein.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 29. Dezember 2018 um 19:33
    Zitat von niggles

    Bitte genaues Zitat.

    Ausserdem Vorsicht: Es gibt derzeit noch gar keine EfkfVT für Veranstaltungstechnik nach SQQ1

    ("Die bis Juli 2016 gültige Ausbildungsordnung für Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (vom 18.07.2002) bildet die Qualifikationsanforderungen nach IGVW SQQ1 nicht vollumfänglich ab.")

    Warum sollte es diese nicht geben? Alle mit erfolgreichem Abschluss "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" nach VO 2002 und ergänzend erfolgreicher Teilnahme am Upgrade-Modul nach IGVW SQQ1 gelten als EfkVT. Dein Argument verstehe ich nicht.

    Ich begleite seit Jahren die Debatten, insbesondere mit der HWK, welche gerne nur ihre geprüften Meister als Elektrofachkräfte sehen würden. Dennoch: Wenn ich schreibe "die Elektrofachkraft" gibt es nicht, habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich zitiere hierzu aus dem Elektropraktiker (04/2017): "Bedingt durch die Vielfalt der unterschiedlichen Aufgaben einer Elektrofachkraft kann es auch nicht „die EFK“ geben, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist.". Autor des Beitrags im ep ist Hartmut Hardt, Rechtsanwalt und Vorstand des VDI.

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 29. Dezember 2018 um 17:57
    Zitat von Natha

    Ich habe in der Berufsschule letztens die gleiche Frage gestellt. Als FVT darf man fremde Geräte prüfen (in der SQQ1 steht das auch explizit drin), aber eben nur solche der Veranstaltungstechnik, allerdings auch nur, wenn man EfkfVT ist oder die EfkffT-Weiterbildung im VT-Bereich gemacht wurde.

    ..... so knapp kann man es also auch formulieren. Sehr richtig. Gut aufgepasst in der Schule!

  • Prüfung nach DGUV V3

    • Settembrini
    • 29. Dezember 2018 um 17:55
    Zitat von Chris Friedrich

    Hier wird wieder von dem Unternehmer, sprich Arbeitgeber gesprochen. Daher klärt das nicht meine Frage, ob ich diese Prüfung nun eigenständig außerhalb einer Festanstellung durchführen darf.

    Nicht nur hier: Generell ist bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel die Auswahlverantwortung des Arbeitgebers wesentlich. Dies sollte mittels einer entsprechenden Arbeitsanweisung dokumentiert werden. In eigener Fachveantwortung prüft die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dann in ebendiesem Fachbereich.

    Das hat folgenden Hintergrund:

    "Die Elektrofachkraft" gibt es nicht. Eine Elektrofachkraft ist immer für ein bestimmtes Teilgebiet der Elektrotechnik bestimmt. Das ist ein wesentlicher Grund für die scheinbar "ungenauen" Angaben in den DGUV-Verordnungen. Für unseren Teilbereich Veranstlatungstechnik gilt die IGVW SQQ1. Dort sind die sog. Mindestkompetenzen beschrieben, welche der nötigen Qualifikation vorausgehen um in einem Unternehmen die Funktion einer Elektrofachkraft für ebendieses Teilgebiet ("festgelegte Tätigkeit") der Elektrotechnik einzunehmen. In der Veranstaltungstechnik findet die Bezeichnung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" seit Vers.2 der SQQ1 vom 01.06.2016 übrigens keine Anwendung mehr. Hier wird seit gut zwei Jahren die Funktion einer "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" verwendet.

    Die expliziten Aufgaben und Tätigkeiten einer "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" definiert dann wieder die DGUV. Diese sind im Anhang der aktuellen IGVW SQQ1 aufgelistet.

    Und: Ob die Qualifikation vorliegt über eine Arbeitsanweisung die Funktion einer Elektrofachkraft einzunehmen, ist in unserer Branche momentan auch davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt, sprich nach welcher Verordnung, du deine IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik absolviert hast. Entsprechende Upgrade-Module bieten zahlreiche freie Bildungsträger momentan an.

    Möchtest du als Selbstständiger im Bereich der Veranstaltungstechnik die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel anbieten? Dann obliegt es dir, die Mindestkompetenzen entsprechend deines Teilgebiets zusammenzutragen. Neben der obengenannten IGVW berät da auch deine zuständige IHK gerne. Allerdings bleibst du auch dann in deinem Teilgebiet und prüfst nicht EDV-Geräte, Kaffeemaschinen etc. Dafür liegt nämlich vermutlich keine Arbeitsanweisung vor, weil die Qualifikationen fehlen (Berufsausbildung, Weiterbildung & Prüferfahrung), um die Funktion auszuüben, usw. usw.

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
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