Mir geht es um folgenden Passus:
"Das Publikum ist im Eingangsbereich gut sichtbar zu informieren, wenn es sich in Lärmpegelbereichen von 85 dB(A) und mehr (max. 95 dB(A)) aufhält und über eine mögliche Gehörgefährdung zu informieren (z. B. Flyer, Aushang, Anzeigetafel)" (Quelle des Zitats)
Die Formulierung muss die notwendigen Informationen enthalten, sollte nicht zu abschreckend wirken und verständlich formuliert sein. Was haltet ihr von dieser Variante:
Ihr Gehör ist uns wichtig!
Um Gehörschäden zu vermeiden, halten wir gemäß DIN 15905-5 einen Beurteilungspegel von durchschnittlich max. 95dB(A) an den lautesten Zuhörerplätzen vor der Bühne ein. Der Gesetzgeber verpflichtet uns darauf hinzuweisen, dass eine mögliche Gehörgefährdung bei Beurteilungspegeln über 85dB(A) dennoch nicht völlig auszuschließen ist.
Bitte schützen Sie daher ihre Ohren und gehen Sie gegebenenfalls nicht so nah an die Lautsprecher heran.