Bitte genaues Zitat.
Der erste Satz im Kapitel 3: "Bei der Übertragung von Aufgaben auf Personen (Mitarbeiter oder Auftragnehmer) hat der Unternehmer / Auftraggeber je nach Art der elektrotechnischen Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob diese Personen dafür geeignet sind."
"Dieses Zertifikat ist nur gültig mit einer arbeitsspezifischen Unterweisung bezogen auf die Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik, einer abgeschlossenen Ausbildung als FfVT"
Damit ist denke ich alles gesagt. Als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Veranstaltungstechnik" hast du doch in Kombination mit der FVT die nötigen Kompetenzen, die die DGUV für eine solche Prüfung fordert.