Zitat von "Tobias Kammerer"Bei uns im Landkreis Weilheim-Schongau wird eine hausgemachte Verordnung durchgezogen...
Das ganze ist ja eher eine politische Angelegenheit. Vielleicht sind eher in dieser Richtung Lösungsansätze zu suchen:
Also: Kontakte mit Kreistagsmitglieder möglichst von der Regierungspartei, besser noch von allen Parteien aktivieren und für das Thema sensibilisieren.
Dann eine Auswahl von wichtigen Gastronomen/Veranstaltern/lokaler Prominez etc. organisieren und sich auf ein gemeinsame Vorgehensweise einigen.
Sinnvollen Vorschlag erarbeiten, bei denen auch die vermeintlich Schutzbedürftigen nicht vernachlässigt werden.
Das könnte z.B. so aussehen, daß man auf Antrag auch die 99dB genehmigt bekommt.
So bleibt die Entscheidungsgewalt, wo es lauter sein darf immer noch bei der zuständigen Ordnungsbehörde.
Begleitend ein paar PR-Maßnahmen ergreifen (z.B. Artikel über das Kultursterben, oder "kommt nach dem Rauchverbot jetzt das Musikverbot" etc. in der lokalen Presse)
Das Thema dann im Kreistag diskutieren lassen und hoffen, daß man sich auf Euren Vorschlag einlässt...
dürfte aber eine zeitraubende Angelegenheit werden.
Aber grundsätzlich gesehen ist das ja mal nicht das Problem eines VT-Dienstleisters, sondern das des Veranstalters. Ob dieser wegen der 95dB-Regelung dann weniger Veranstaltungen macht, glaube ich nicht, höchstens andere....