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Beiträge von mringhoff

  • Buchhaltungssoftware mit direkter Einbindung von Elster

    • mringhoff
    • 10. Oktober 2013 um 12:36
    Zitat von "Kracky"

    diese 500.000 Euro Umsatz um Bilanzierungspflichtig zu sein haben wir sicher nicht


    das muss nicht immer umsatzabhängig sein. Eine GmbH ist zur Bilanz verpflichtet, egal wie hoch der Umsatz ist... Es gibt also auch genügend "kleinere", die bilanzieren...

  • Buchhaltungssoftware mit direkter Einbindung von Elster

    • mringhoff
    • 9. Oktober 2013 um 07:59

    Ich kenne jetzt diese Software nicht, aber aus Erfahrungen aus früheren Jahren habe ich in Erinnerung, daß solche Lösungen oft nur einen gewissen Standard abdecken. Also Steuererklärung für die Masse. Wenn es zu Besonderheiten kommt, bietet so manche Software keine Hilfe und so weiß ein Steuerlaie auch gar nicht, was er alles nicht weiß.

    Aber wie gesagt: der Finanzbeamte interessiert sich im Allgemeinen nicht für Kleingewerbetreibende (solange sie alle Fristen einhalten und nichts Auffälliges passiert). Da kommt der Bescheid ohne da weiter nachzubohren. Um Fehler in der Erklärung kümmert sich da keiner...

    Wenn ein Gewerbe aber langsam gewisse Umsatz- und Gewinngrenzen überschreitet, dann sollte man sich überlegen, ob man diesen Part nicht vielleicht doch einem Profi überlässt.
    Das betrifft jetzt vielleicht weniger den Freelancer sondern eher die Vermietbuden...

  • Buchhaltungssoftware mit direkter Einbindung von Elster

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2013 um 15:30
    Zitat von "billbo"

    Spätestens wenn ich bilanzieren müsste oder außer für mich auch noch für Andere zuständig wäre (also Lohnbuchhaltung usw.) wäre ganz schnell Schluss mit dem Versuch, das alles noch selbst und ohne Profihilfe managen zu wollen.


    So sehe ich das auch.

    Darüber hinaus würde ich noch Hilfe holen, wenn der Jahresumsatz immer höher wird. Erstens kann man es sich dann finanziell leisten und zweitens kann man sich es zeitlich nicht mehr leisten, das selber zu machen.

    Und man muss das doch auch mal so sehen: bei viel Umsatz, evtl noch im Ausland sitzt man vielleicht im Monat rund 3 Stunden über Buchhaltung, Formularen, Telefonaten mit Finanzbeamten und Recherche über die neuesten Steuergesetze, bzw. Steuersoftware, Erledigung von Rückfragen etc. Dann gehen noch ein paar Stunden für Jahresabschluss drauf.
    Rechnet man das mal um, sind das auch locker 4 Tagessätze im Jahr...

    Für etwa das gleiche Geld macht es dann ein Profi, denn ein Profi macht das alles viel schneller. Ich muss mir keine Sorgen mehr machen und habe mehr Freizeit (oder mehr Zeit für Jobs...)

    Einem Berufsanfänger oder ein Nebenerwerbler oder jemandem mit überschaubaren Buchungsposten würde ich auch raten, das selbst zu machen. Voraussetzung ist natürlich ein gewisses Grundverständis für Steuern und den Willen, sich auch hier etwas Wissen anzueignen, was für einen Selbständigen eigentlich auch selbstverständlich sein sollte.

    Und nochwas für Pragmatiker: wenn ich wenig Umsatz und nie Verlust mache, interessiert sich kaum ein Steuerbeamter für mein Gewerbe, auch wenn mal die ein oder anderen Fehler in der Steuererklärung sind. Steigt der Umsatz, steigt auch das Interesse der Steuerprüfer an meinen selbst geschaffenen Werken...

  • Pultfile - persönliches Eigentum oder nicht?

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2013 um 07:58

    Ich ziehe mal ein Fazit:

    1) kein professioneller Tontechniker übernimmt ein File eines Kollegen (ohne von diesem selbst eingewiesen worden zu sein)
    2) falls doch: dann ist dieser Tontechniker wirklich nicht ernst zu nehmen
    3) den meisten hier anwesenden Tontechniker wäre es vollkommen schnuppe, was mit ihrem File nach der Show passiert
    4) falls doch nicht, dann löschen sie es vom Pult
    5) wer sein File nicht vom Pult löscht, der übergibt es der Nachwelt zur freien Verwendung
    6) wer sein File nicht löscht, aber auch niemanden gestattet zu verwenden, dem ist auch nicht zu helfen...

    Also: die Frage nach dem Urheberrecht eines Pultfiles ist vollkommen theoretischer Natur.

  • Pultfile - persönliches Eigentum oder nicht?

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2013 um 13:43

    Pult nullen geht ja heutzutage in Sekunden, früher stand man da noch manchmal länger vor dem Pult als die Zugabe war, um es wieder aufgeräumt zu hinterlassen.... :)
    Insofern sollte es eigentlich jedem leicht fallen.

    Wer seine Datei auf dem Pult hinterlässt hat nicht wieder aufgeräumt.

    Wer auf einem Messestandaufbau seine Leiter oder seinen Akkuschrauber liegen lässt und Feierabend macht, der kann sicher sein, daß damit inzwischen andere arbeiten. Man kann froh sein, wenn das Material am anderen Tag noch da ist... :)

  • Pultfile - persönliches Eigentum oder nicht?

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2013 um 13:03

    Die Frage nach dem geistigen Eigentum dürfte in diesem Fall vermutlich keine Gerichte beschäftigen, denn dazu wird es wohl zu selten zu Streitfällen kommen:
    Einmal übernimmt kaum ein ernstzunehmender Kollege blind ein File von einem Kolllegen, zum anderen werde ich wohl kaum erfahren, ob mein File, das ich in einem fremden Pult hinterlasse, jemals von einem anderen genutzt wird.

    Die Leute, die alte Files verwenden sind entweder Ersatztonler, die dann auch vom Urheber noch kurz alles erklärt bekommen oder Anfänger bzw. tontechnische Laien. Und da kräht auch kein Hahn danach...

    Mit dem Urheberrecht ist es auch schwer zu vergleichen. Ich habe als Tontechniker üblicherweise einen Werksvertrag. Die Band muss aus den Lautsprechern klingen. Das File ist ein absolutes Nebenprodukt. Meine Leistung ist der Klang, nicht die Datei.

    Ich sehe das mal so: sollte nicht explizit vereinbart worden sein, das File stehen zu lassen, will es anschließend auch keiner mehr haben. Ich habe also die freie Entscheidung, das File auf dem Pult zu belassen oder es wieder zu löschen.
    Aus alter Schule gebe ich eigentlich immer ein genulltes Pult zurück, so wie der Handwerker nach getaner Arbeit seinen Arbeitsplatz wieder aufräumt. Bei Digitalpult also einfach ein Defaultprogramm gedrückt, mein File wieder gelöscht und fertig. Ich gebe das Pult so zurück, wie ich es erhalten habe.
    Sollte ich diese Show mit dem gleichen Pult irgendwann nochmal fahren, dann kommt halt nochmal der Stick ins Pult.

    Wer jetzt also sein File auf einem fremden Pult zurücklässt, der weiß auch, daß andere jederzeit das File verwenden könnten. Wer das nicht will, sollte sein File löschen. Ansonsten gehe ich mal davon aus, daß das File dann auch für jedermann genutzt werden darf. Open Source sozusagen. Stillschweigende Zustimmung.

  • Strom/Batterie-Verbrauch Funkstrecken

    • mringhoff
    • 1. Oktober 2013 um 08:41
    Zitat von "Audiowerk"

    Auf was für einem hohen Ross sitzt ihr eigentlich?


    ich hoffe, Du scherst jetzt nicht alle über einen Kamm.... ;)

    Aber:

    Zitat von "kob1"

    Der Verdacht liegt nahe, dass die Batterien unterschiedliche Qualität haben. Das kann ich widerlegen, da bei 3 Durchläufen immer dieselben Sender schneller leer waren.

    insofern kann ich es gut verstehen, daß es manche nervt, wenn dann gerade doch das Thema Batterien auftaucht.
    Sicher gibt es hier Unterschiede, aber genau das ist hier nicht das Problem. Das leidige Streittema Batterienmarken / Akkus etc. wurde und wird an anderen Stellen diskutiert. Es wäre also schön, wenn es hier nicht auch noch wieder auftaucht, gerade weil es eben nicht die Fehlerursache ist.


    zum Thema: ich vermute auch ganz klar einen Hardwareschaden und würde die betroffenen Sender in den Service geben.

  • Bairische Dorffeste - ein Auslaufmodell?

    • mringhoff
    • 20. September 2013 um 14:12
    Zitat von "mringhoff"


    Es soll gemütlich, zünftig und stimmungsvoll sein. Man will Leute treffen und mit der Musik Spaß haben.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Oktoberfest? :D


    Bestes Beispiel! Hier gibts keinerlei Lichtanlage und die Gäste (und Wirte) haben dennoch ihren Spaß auf dem größten Dorffest in Bayern...

  • Bairische Dorffeste - ein Auslaufmodell?

    • mringhoff
    • 20. September 2013 um 10:08
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Über Jahrzehnte hin hat das problemlos funktioniert, die Leute haben vier, fünf Mass gestemmt und sind anschliessend mehr oder weniger strunzbreit wieder heimwärts gegondelt. (...) Seit etwa zwei Jahren wird dieses eingeübte Verfahren jedoch seitens der Ordnungshüter (bemerkenswert: kommen aus andern Landkreisen...) relativ drastisch sanktioniert bis dahin, das auf den zum Parkplatz umfunktionierten Wiesen regelrechte Rollkommandos aufziehen. (...) Für die ortsansässigen Vereine, die überwiegend als Veranstalter auftreten, bedeutet der Ablauf einen erheblichen Rückgang im Getränkeumsatz, der wiederum empfindliche Löcher in die Vereinskasse reisst.

    Ich denke, das ganze ist ein allgemeines gesellschaftliches Problem, vor allem in Westdeutschland.
    In den 60er/70er Jahren war der Bierkonsum gesellschaftlich "normal". Erwachsene tranken Bier, Kinder eine Limo. Die Dorffeste waren eher lokal und Autofahren nicht so verbreitet wie heute.
    In den 80er/90er Jahren wurde das langsam im ländlichen Bereich zum Problem. Die Alkoholunfälle auf den Straßen häuften sich. Allerdings galt damals bei uns noch eine Grenze von 0,8 Promille, die Kontrollen waren unbedeutend und die Folgen, wenn man erwischt wurde auch lange nicht so scharf.
    Ja, es war so: der Autofahrer trank halt einfach "weniger".

    Die Dichte im Straßenverkehr wurde immer größer, die Autos schneller, die Unfälle stiegen weiter an und langsam setzte auch ein gesellschaftliches Umdenken mit dem Thema Alkohol ein. Im Zuge der Wiedervereinigung, wurde die Alkoholgrenze herabgesetzt (aus westdeutscher Sicht). Im ländlichen und eher konservativ geprägten Gegenden fand dieses Umdenken natürlich erst viel später statt, als in den städtischen Gegenden. Hinzu kommt, daß auch die Infrastruktur hier wesentlich schlechter ausgebaut ist, man ist eben auf das Auto angewiesen.

    Was Du also in deinem Urlaub auf dem bayerischen Lande erlebt hast, dürfte sich vermutlich auch in anderen ländlichen (westdeutschen) Gegenden so ereignen.

    Und etwas Schuld tragen aber auch die Veranstalter / Festwirte etc., die einfach ihr Fest "so wie immer" machen und lediglich vom Verdienst geprägt sind: Es kommen weniger Leute? --> die Werbung wird auf die Nachbargemeinden / -landkreise ausgedeht, was natürlich den Anteil der Autofahrer auf dem Fest erhöht.

    Ich finde es richtig, wenn jetzt auch von Seiten der Exekutive wesentlich stärker dagegen vorgegangen wird als früher. Das mit der "Vernunft" ist halt immer etwas Schwierig. In den 80ern/90ern galt man als Außenseiter, wenn man inmitten seiner Freunde nichts getrunken hat, weil man Autofährt. Heute ist das gesellschaftlich voll akzeptiert, da werden sogar Freunde vom Autofahren abgehalten, weil sie etwas getrunken haben.
    Es ist halt ein gesellschaftlicher Wandel, der sich auf dem Land mit einem gewissen Delay vollzieht.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Das führt zwangsläufig zu nachhaltigen Sparmassnahmen, nicht zuletzt auch in Hinsicht auf die technische Ausstattung der VA.


    Auf den Dorffesten waren früher Blaskapellen ohne Verstärkung und bis in den 80ern tat sogar die Ausleuchtung der Bühne mit zwei 1000W-Flutern der Stimmung keinen Abbruch.
    Danach übertrafen sich Bands mit der Lichtanlage, die Shows wurden ausgereifter, man erwartete immer mehr. Als dann die jungen Leute mehr in die Diskotheken rannten, zogen auch die DJs in die Festzelte ein. Aus dem Dorffest wurde eine Großparty. Um die gestiegenen Kosten wieder zu verdienen, mussten immer mehr Gäste geworben werden. Mancher Schützenverein, Feuerwehr oder Burschenverein erkannte auch die Verdienstquelle für ihre Kasse und die Stadlfeste, Zeltparties etc wurden immer zahlreicher.
    Nun hat sich einmal der Trend etwas abgelaufen zum anderen wurden die Feste immer mehr. Daß dem ein oder anderen Veranstalter dann nicht mehr gut geht, liegt auf der Hand.

    Daß Ganze dann aber auf die verstärkten Alkoholkontrollen zu schieben, ist genauso kurzsichtig gesehen wie damals, als die Wirte auf das Rauchverbot schimpften.

    Wie schon Karel Noon sagte, Gewinner werden diejenigen sein, die mit guten Ideen kommen. Eine Gesellschaft ist immer im Wandel. "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit..."

    Perfekt technisch ausgestattete Dorffeste sind vielleicht ein Wunschdenken unserer Branche? In den nächsten Jahren/Jahrzehnten wird sicher dann auch auf den Dorffesten die technische Sicherheit eine immer größere Rolle spielen, als die tolle Lichtanlage. Professionelle Lightshows sieht jeder inzwischen im Fernsehen, auf Großkonzerten etc. Wer auf ein Dorffest geht, erwartet das gar nicht mehr so. Es soll gemütlich, zünftig und stimmungsvoll sein. Man will Leute treffen und mit der Musik Spaß haben.

    Wenn die Einsparungen in der Technik ein Plus an Sicherheit (sowohl auf dem Dorffest selbst, als auch anschließend auf der Straße) bedeutet, kann ich das nur begrüßen.
    Der einzelne Wirt alleine wird das nicht vorantreiben. Dazu braucht es den gesellschaftlichen Wandel unterstützt mit dem politischem Druck und kontrolliert von der Exekutive.

  • Brandschutzkonzept nach §9 BauPrüfVO für Jugendveranstaltung

    • mringhoff
    • 17. September 2013 um 07:39

    wie ist das ganze jetzt ausgegangen?

  • Wie kurzfristig werdet ihr gebucht?

    • mringhoff
    • 11. September 2013 um 23:07

    bei solcher Kurzfristigkeit und Drängen des Kundens dürfen dennoch die wesentlichen Hausaufgaben nicht vergessen werden: Die Überlegung (Überprüfung klappt ja bei der Kurzfristigkeit kaum noch), ob der Kunde die notwendige Bonität hat und ganz wichtig einen schriftlichen Auftrag.
    Das Thema Unterschlagung darf auch nicht vergessen werden. Oft nutzen solche Leute die künstlich geschaffene Hektik, um die sonst üblichen "Sicherheitsmaßnahmen" (Recherche im Internet, schriftliche Aufträge etc.) zu umgehen.

    Daher bei kurzfristigen Anfragen von Neukunden lieber einmal zuviel "Nein" sagen...

  • Wie kurzfristig werdet ihr gebucht?

    • mringhoff
    • 11. September 2013 um 21:46
    Zitat von "Loloverde"

    Wie geht es euch damit? Und damit meine ich nicht nur die Auftragnehmer sondern auch die Auftraggeber. Fühlt ihr euch nicht wohler, wenn ihr das Team schon sechs Wochen vorher beisammen habt? Oder bekommt ihr die Aufträge von den Veranstalter auch so kurzfristig?

    Jetzt mal als "Auftraggeber" (also VT-Firma, die freie Techniker bucht):
    Natürlich fühle ich mich wohler, wenn das Team frühzeitig feststeht. Und das hängt natürlich wiederum damit zusammen, wie kurzfristig der Kunde bucht.
    Und das ist wie man ja schon bei allen anderen Vorrednern bemerkt hat, höchst unterschiedlich. Es gibt einige Veranstaltungen von Stammkunden, die regelmäßig stattfinden, da kann man schön planen und auch das Personal rechtzeitig buchen. Je nach Job gibt es ja auch Wunschkandidaten und die Wahrscheinlichkeit, daß die Zeit haben, steigt natürlich, je früher ich sie anfrage.

    Ansonsten ist der durschnittliche Zeitraum der erhaltenen Anfragen meist ca. 1-2 Monate vor der Veranstaltung. Je größer, desto früher. Dann erfolgen eventuell Ortsbesichtigungen, Angebot und dann ein paar Tage Bedenk-/Entscheidungszeit des Kundens. Bis dahin wird natürlich auch noch nicht das Personal gebucht.

    Dann gibt es auch die kurzfristigen Dinge, aber das sind meist eher Kleinigkeiten und irgendwie bekommt man das schon geschaukelt. Manche Anfragen werden dann aber auch schon einfach abgelehnt, weil es dann zu kurzfristig ist, gerade wenn es sich etwas chaotisch anhört oder einfach schon eine stressige, arbeitsreiche Zeit ist. Stammkunden betrifft das aber weniger, da reißt man sich schon mal das ein oder andere Bein aus. Und dann gibts auch die kurzfristigen Anfragen an die freien Techniker.

    Aber so ist nun mal die Eventbranche. Man kann zwar nicht die einzelnen Jobs oder die freien Tage exakt planen, aber langfristig läuft der Laden, es gibt Hochsaison und Zeiten mit wenig Jobs. Im Groben kann man das schon irgendwie planen.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 9. August 2013 um 14:47
    Zitat von "djobi"

    Vielleicht sind wir durch die ganze inzwischen selbstverständliche Onlinekaufen-4Wochen-später-Rückgabe-Mentalität auch einfach verwöhnt ...


    ja ich glaube auch. :)
    Das fatale ist, daß auch unsere Kunden das inzwischen fast so als Standardservice ansehen. Diese Rückgabe-Mentalität hat sich ja sogar schon im ganz normalen Ladenverkauf etabliert.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 9. August 2013 um 10:30
    Zitat von "andy006"


    Richtig wäre gewesen wenn M die defekten Teile abholt und Neuteile liefert.


    Lt. BGB hat der Verkäufer das Recht "nachzubessern". Also Neuware ODER Reparatur, wenn möglich.
    Man kann als Kunde nicht gleich auf Wandlung bestehen.
    Und je nach Schaden (!) ist eine Reparatur weder optisch noch technisch ein Problem.


    Zitat von "andy006"


    P.S. Das Rumgeschicke von dem Sub hätte doch nicht wirklich sein müssen oder gab es Verdacht auf Transportschaden?


    djobi wollte doch eine Wandlung, also schickt man alles zurück. Nur hat der Händler das offenbar anders aufgenommen, was ja im Grunde genommen rechtlich richtig war.

  • Änderung bei Erstellung von Gutschriften !

    • mringhoff
    • 7. August 2013 um 09:19
    Zitat von "hell&dunkel"


    Das neue Monster nennt sich im übrigen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) und trat am 30.06.2013, einen Tag nach Verkündigung im Budesgesetztblatt, in Kraft.

    Alles klar, danke für die Info. Jetzt wird manches klarer...

    Zitat von "hell&dunkel"


    Michaela


    ? (ich dachte Armin?)

  • Änderung bei Erstellung von Gutschriften !

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 18:14
    Zitat von "marcoboy"


    Dann stellt der Lieferant eine Rechnung im Auftrag des Kunden. Der Lieferant ist nun Leistungsempfänger und der Kunde Leistungserbringer.


    korrekt. Was ist daran das Problem?
    Ob ich dem Lieferant eine Rechnung erstelle oder der Lieferant mir eine Gutschrift, kommt ja auch auf das Gleiche raus. Üblicherweise übernimmt der Lieferant dies als Serviceleistung.
    Der Lieferant ist in beiden Fällen Leistungsempfänger (bekommt die Ware wieder zurück)


    ...ich suche jetzt immer noch nach dem Punkt, an dem wir hier aneinander vorbeireden...
    Vielleicht hast Du ja mal einen Link zu besagten Gerichtsurteil für uns hier?

    (Rechnungen mit negativen Beträgen habe ich noch nie gesehen)

  • Änderung bei Erstellung von Gutschriften !

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 17:54

    Also ich kenne Gutschriften nur so, daß nicht die Rechnung korrigiert wird, sondern daß eine bestimmte Geldmenge den umgekehrten Weg nimmt.

    Also: Ware bestellt - Rechnung erhalten - Rechnung bezahlt (oder auch nicht)
    dann: Ware wieder zurück (aus welchem Grund auch immer) - Gutschrift erhalten - Gutschriftsbetrag am Konto erhalten (oder auch nicht)

    Nun hab ich zwei Belege: einmal Rechnung und einmal Gutschrift. Beide sind gültig, können sich aber betragsmäßig aufheben, beide Handelspartner sind sozusagen "quitt".
    Von der Umsatzsteuer her ist es das gleiche, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind.

    Man "korrigiert" damit einen Sachverhalt, aber keine Rechnung.

    Rechnungen korrigiert man ja auch nicht, diese sind ein Beleg.

    Es gibt natürlich die Unsitte im Kleingewerbe, daß Rechnungen, die einen Fehler enthalten, einfach nochmal korrigiert ausgedruckt und dem Kunden erneut zugesendet werden.
    Somit hat der Kunde dann zwei Belege, die er theoretisch auch alle beide bei der USt. geltend machen könnte. Natürlich sagt man noch dazu: "bitte alte Rechnung vernichten" und in den meisten Fällen läuft das auch so. Aber korrekt ist das nicht.
    Deshalb wird eine Gutschrift ausgestellt (inhaltlich und betragsmäßig gemäß der alten Rechnung) und eine neue Rechnung.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 17:29

    Bevor wir hier noch ein weiteres "Faß" aufmachen, würde ich vorschlagen das Thema Gutschrift und Gutschriftverfahren hier http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=87931 zu besprechen....

  • Änderung bei Erstellung von Gutschriften !

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 17:16

    Kannst Du mir die neue "Gesetzmäßigkeit" mal irgendwo benennen? Irgendwie kann ich Dir nicht so ganz folgen...

    Zitat von "marcoboy"


    Eine Gutschrift hat also nichts mit dem zu tun was viele dafür halten. Korrekturen aus Rücksendungen,Preisminderung etc. dürfen nicht "Gutschrift" heißen. Wichtig sonst entsteht eine Umsatzsteuerschuld.


    Ja und? Wenn die Rechnung nicht ungültig ist, dann ist die Gutschrift rechnerisch auch hier wieder neutral.
    Man hat halt natürlich zwei Buchungsposten: Rechnungseingang (mit USt.-Guthaben) und dann die Gutschrift (mit USt.-Schuld).

    Mit der Gutschrift wird zwar nicht die Rechnung korrigiert, sondern nur buchhalterisch die Gesamtzahlung. Es gelten beide Belege parallel.

    Zitat von "marcoboy"

    Eine Gutschrift ist eine Rechnung im Gutschriftverfahren


    aber eine Gutschrift ist doch auch noch nach wie vor eine Gutschrift (Dokument). Oder hab ich irgendwas verpasst?

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 16:54
    Zitat von "djobi"

    Den Titel hab ich nach mehreren Anregungen mal geändert ...


    Den Defekt würde ich wie gesagt komplett außen vor lassen, das lenkt thematisch in die falsche Richtung.

    Dein Problem war ja nicht, daß das Ding defekt war, sondern daß der Kunde die Anlage dann nicht mehr wollte, nachdem sie repariert zurückkam.

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