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Beiträge von mringhoff

  • Strom für Frankreich

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 17:27

    ...ich glaube, Du weichst vom Thema ab... (zumindest dem vom klauston vorgegebenen) :)
    ...obwohl, wenn ich so an eine Plugbox denke... :)

  • Strom für Frankreich

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 11:50
    Zitat von "Apostoli"

    Es geht also nicht darum Dass er seine Geräte in Frankreich anschließen will, sondern den Franzosen adäquate Steckdosen zur Verfügung stellen soll.

    und:

    Zitat von "klauston"


    Neee, da stört dein "Stift " nicht, da brauchst Du den
    ( Tsts, Schweinereien im Forum )


    wenn aber die DOSE den Stift hat, dann stört mich das aber schon... :)

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 11:44

    da wir uns hier nicht in einem Bohrmaschinenforum befinden, sondern uns mehr um Veranstaltungstechnik kümmern, dann lass uns lieber Bosch (grün) versus Hilti als Beispiel nehmen. Dann reichts auch für meinen Tellerrand :)

  • Strom für Frankreich

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 09:39

    Hatte auch schon ein paar Mal mit französischen Geräten (auf Deutschen Boden zu tun).
    Und da ist es so, daß seit einigen Jahren die Wahrscheinlichkeit immer geringer wird, auf alte französische Stecker zu treffen. Die meisten haben den neuen, standardisierten Schukostecker dran.

    Bei Geräten mit Kaltegerätenetzsteckern ist das kein Problem, die tauscht Du halt einfach gegen neue aus...
    Und wenns gar nicht anders geht, dann ein paar Schukostecker kaufen und ummontieren. (aber bitte auch die neuen, mit dem "Loch" - damit der Franzose sein Gerät ohne Umbauen auch wieder zuhause verwenden kann...)

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 09:24
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Welcher Klempner kann einen höheren Preis am Markt duchsetzen, weil er für seine fünf Dübellöcher statt mit einer Hitachi-, mit einer Atlas-Copco Bohrmaschine beim Kunden auftaucht?

    Gutes Beispiel. Nur leider anderstrum:

    Wenn ein Klempter seinen Job öfters macht, dann wird er bald erkennen, daß er mit manchem Werkzeug einfach schneller und besser arbeiten kann. Und daß er sich nicht nach zwei Jahren wieder eine neue Hitachi kaufen muss. Er wird zwar nicht primär einen höheren, sondern einen für sich rentableren Preis beim Kunden durchsetzen.

    Wenn ich als Kunde einen Klemptner im Keller habe, der fluchend ein paar wilde, ausgeschlagene Löcher bohrt und deshalb mir der Dübel mitsamt der Konstruktion nach einem halben Jahr wieder runterkommt, dann führe ich das zwar nicht primär auf ein falsches Werkzeug zurück, sondern such mir für das nächste Mal einen anderen Klemptner.
    Auf Dauer hat der Billigklemptner Sorge, Aufträge zu bekommen und der gute Klemptner kann sich seine Kunden raussuchen.
    So läuft das mit den höherne Preisen bei den Kunden :)

    Aber grundsätzlich wird es immer alle Bandbreiten auf dem Markt geben. Von Billig bis Teuer, von Gut bis Schlecht. Und die passenden Kunden dazu...

    In unserer Branche ist das nichts anderes.
    Es wird immer Leute geben, die aufs Geld schauen und die erst hinterher schlauer werden.
    Es wird auch immer Leute geben, die mit weniger zurfrieden sind, weil sie sich entweder nichts besseres leisten können/wollen oder gar nicht wissen, was es für Unterschiede gibt.

  • Haftung des Mieters

    • mringhoff
    • 4. August 2008 um 09:09
    Zitat von "Tonguru"


    "Zu Bruch gegangen" ist hier nicht wörtlich zu nehmen; wie schon weiter oben beschrieben, ist die Kapsel lt. Kundendienst DPA defekt, wie auch immer. Eine mechanische äußere Einwirkung war allerdings nicht erkennbar..


    Da würde ich auf alle Fälle noch mal nachtelefonieren und falls nötig, es sich auch schriftlich geben lassen.

    Zitat von "Tonguru"


    Die Verhältnismäßigkeit "Schaden - guter Kunde" sollte natürlich gewahrt bleiben, aber wir reden von einem Headset der 500,-- Euro - Klasse. .


    schon klar, aber auch hier dürfte eine Reparatur nicht so teuer sein, wie das ganze Headset.
    Kapseln kann man tauschen, gerissene Zuleitungen kann man löten etc.
    Nach Totalschaden hörte sich Deine Beschreibung ja nicht an...
    Wenn hier Dein Vermieter den Neupreis berechnet, dann grenzt das u.U. fast schon an ungerechtfertigter Bereicherung.

  • Immer wieder Rider, bei manchen fragt man sich.

    • mringhoff
    • 1. August 2008 um 16:36

    Dass die Rider ja oft eine gewisse Diskrepanz zwischen Theorie und Wirklichkeit haben, weiß man ja. Deshalb telefoniert man mit dem Band-Techniker.
    Als Technikdienstleister, die hautpsächlich Firmenveranstaltungen machen und somit keine Festivalvorgaben kundtun, sondern im Auftrag des Kundes das für die Örtlichkeit das passendste Equipment zusammenstellen müssen, steht man da ja erstmal sowieso zwischen den Stühlen.
    Meist sind die Venues der Firmenjobs kleiner als die sonst üblichen Auftrittsorte der Künstler. Insofern besteht immer ein Abstimmungsbedarf.

    Wenn man aber extra mit dem verantwortlichen Techniker die Details nochmal bespricht (ja, wir brauchen unbedingt 8 Monitorwege, nein den Verfolger können wir absolut nicht streichen...) und dann aber vor Ort vorgeführt bekommt, daß man ja nur 4 Wege braucht und den Verfolger rauststellen wollte, damit es nicht so eng am FOH wird, dann ärgert man sich schon.

    Wozu telefoniert man denn? Gut, vermietet ist vermietet, insofern ja eher unser Vorteil. Aber wenn man bedenkt, welche Diskussionen mit dem Kunden vorausgegangen sind, warum so ein Aufwand betrieben wird und daß man schon fast bei jedem Gerät dessen unvermeidliche Notwendigkeit erklären musste, dann nerven solche Dinge einfach...

    Oder anderer Job:
    Bühnengröße lt. Rider: mind. 12x8m
    Der Kunde plant eine Firmenveranstaltung für 100 geladene Gäste in einem Zelt 15x10m
    Am Telefon hat man schon gemerkt, daß dem Techniker das gar nicht recht ist, wenn die Bühne wieder kleiner ausfällt. Ziemlich genervt einigt man sich auf 8 x 6m (ist ja immerhin nur noch die Hälfte)
    Hinten Platz für FOH und Licht auch rund 1,5-2m
    Ergo 100 Leute an Tischen teilen sich den selben Platz wie 6 Musiker
    Hat den Techniker aber wohl nicht weiter interesiert. Mehr geht nun beim besten willen nicht, soll sich doch der Veranstalter was anderes einfallen lassen.
    Am Veranstaltungstag wird aufgebaut. Tische dicht an dicht, kein cm Platz. Biertische sind fast bündig an der Bühne dran :)
    Die Eventagentur will die Bühne um 1m kürzen und bettelte mit dem technischen Leiter rund 15min am Telefon, bis er das freigab.
    Und was war vor Ort? Die Band-Techniker trafen ein, und nahmen als allererst nochmal einen weiteren Meter von der Bühne weg...
    "Wir brauchen doch eine Tanzfläche, sonst geht das gar nicht"...
    Nach der Nachfrage, ob das jetzt der Band nicht zu eng wird, gabs nur "ach, kein Problem, die haben schon auf kleineren Bühnen gespielt..."

    Soweit zur telefonischen Rider-Abstimmung... :)

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • mringhoff
    • 1. August 2008 um 15:40
    Zitat von "starstage"

    Zu beschallen ist ein Konzert am Sonntagmittag, 15 Uhr. Es handelt sich um einen Chor von etwa 30 Leuten. Zu stellen sind vier Condensermikrofone, Klasse NT5 oder Vergleichbares, zwei Solistenmikrofone (nein, keine 58er!), zwei (kleine) Monitore. Außerdem für die Begleitband Abnahme von Klavier (Mikro rein, easygoing, kein Aufwand mit Großmembran oder C-Ducer, hier spielt nicht Justus Frantz), Gitarre, Bass, dezentem Schlagzeug. Beschallung, Hardware (Mikroständer usw.) da in Museen, Bühnenhäusern etc. aufgetreten wird, optisch und technisch galatauglich (hier: Syrincs Quader, pro Seite 15" & 12"/1"). FoH: angemessene Konsole, Kompressoren / Gates für Bass und Solovocals, Lexiconhall, gescheites Grafik-EQing für den Sound. Das Ganze ist ein Job für eine Person (muss ja nichts allzu Schweres durch die Gegend gekrückt werden). Das Zeug geht nicht ins Auto, weshalb Anhängerfahrt angesagt ist, durchschnittlich 30km Anfahrtsweg.

    Hier in München:

    Materrialmiete rund 600,- EUR
    Personal: wir machen solche Jobs nicht alleine: also hier 2 x 200-300,- je nachdem wie lange das dauert
    Fahrt (Transporter) ca. 50,-
    Summe rund: 1.200,- netto

    Wenns der Job häufigerer stattfindet (also mit dem selben Kunden), dann lässt sich sicher reden (10-20% Nachlass von der Materialmiete)

    Aber auch hier gibts sicher auch Kollegen, die das preiswerter machen. Gerade im gering budgetierten Bereich (gemeinnützig, kirchlich, privat) weicht man natürlich gerne auf semiprofessionelle Kollegen aus. Kann ich aber auch verstehen...

  • Haftung des Mieters

    • mringhoff
    • 1. August 2008 um 15:22

    Mikro: was ist denn genau kaputt gegangen? "Ging zu Bruch" hattest Du oben geschrieben. Darf man das wörtlich nehmen? Ist da einfach ein Teil abgebrochen? Was sagte der Akteur selber?

    Endstufe: Was sagt der Service, der die Endstufe repariert hat?
    Wenn der schriftlich den Schaden auf eine Überspannung zurückführt, dann hat man einen Grund in der Hand.


    Nach einem Fehlerfall würde ich die Schuldfrage erstmal in jedem Fall mal offenlassen, wenns nicht grad (für beide Parteien) offensichtlich ist.
    Erstens kann man ja erst bei der Reparatur mehr dazu sagen, zweitens gibt das Anfangs immer Ärger mit dem Kunden. Ein paar Tage später nochmal drüber zu reden ist wesentlich zielführender.

    Also zuerst mal Schaden aufnehmen bzw. dem Kunden darauf hinweisen und ihn beruhigen. Oft vermuten die Kunden ja erstmal tausende Euro an Schaden, weil ja unser VT-Equipment immer so teuer ist.
    Daß aber eine Reparatur auch günstig ablaufen kann, geht dann eher unter...
    Wer aber am Anfang den Kunden gleich mit der Schuldfrage belastet, der erntet oft erstmal eine Abwehr und ein Streit ist vorprogrammiert.

    Erst wenn der Service eine Fehlerbeschreibung und evtl. Gründe angibt, dann kann man mal darüber reden, wer das zu verantworten hat.

    Und immer dran denken: Will man den Kunden mit einer strittigen Reparaturrechnung von 200,- EUR belasten oder möchte man beim nächsten Mal wieder 2.000,- Umsatz mit dem Kunden machen?

  • Suche Bank für Finazierung problematischer Kunden

    • mringhoff
    • 29. Juli 2008 um 19:53

    Man darf natürlich nicht alles verteufeln. Die Pachtgastronomie ist halt einfach ein schwieriges Pflaster für alle Beteiligten.

    Grundsätzlich ist das Führen eines Gewerbes mit Risiko verbunden. Größere Chancen hängen oft mit einem höheren Risiko zusammen. Wer wenig Risiko eingeht, der hat evtl. auch weniger Ertrag aber kann dafür beruhigter schlafen und steht vielleicht nicht nach ein paar Jahren mit einem großen Abschreibungsbedarf da.

    Nun liegt es in der Entscheidung eines jeden Geschäftsmann die Chancen-Risko-Gewichtung zu beurteilen.
    Das Eingehen von betrieblichen Risiken sollte natürlich neben der persönlichen Vorliebe für Risiko oder Sicherheit auch davon abhängen, wie sehr mich ein eventueller Schaden treffen kann.


    Um das Risiko hier etwas zu reduzieren kann z.B. dem Kunden ein Leasing des Materials angeboten werden. Hier gehen die Kreditrisiken auf die Leasinggesellschaft über, kommt aber für den Kunden teurer und für den Anbieter bleibt das Rücknahmerisiko (defektes Material für fixen Restwert)

    Oder der Kunde organisiert sich eine Bankbürgschaft für die Verbindlichkeiten/Mietzahlung etc.
    Diese ist oft leichter zu bekommen als ein entsprechender Kredit, evtl. lässt sich die Höhe ja auch mit einer Anzahlung etwas reduzieren.
    Allerdings sollte man auf eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" und "ohne Einrede der Vorausklage" bestehen...

    Wenn der Kunde weder ein Leasing noch eine Bürgschaft erhält, dann wissen die Banken wohl, wen sie da vor sich haben und dann würde ich das Geschäft auch nicht mehr machen wollen...

  • Hersteller LED-PAR?

    • mringhoff
    • 29. Juli 2008 um 19:37
    Zitat von "Sven Wessoly"

    Es ist halt immer die Frage ... WOFÜR BRAUCHE ICH ES?!
    Ich benötige solche LED PAR´s nur für Hochzeiten etc. D.h. athmosphäre schaffen durch anleuchten von Wänden und/oder weil ich nur gaaaaanz wenig Strom zur Verfügung habe! Als Mobiler DJ habe ich auch nicht die Kohle mir LED-Zeug zu kaufen welches mehrere Hundert Euronen/Stck. kostet! DAS IST UTOPISCH! Man will ja schließlich Gewinnbringend agieren!

    Die Frage nach der Rentabilität drängt sich bei jedem auf, sowohl beim Mobildiskotheker als auch bei der Rentalfirma.

    Preiswertes Material: leuchtet nicht so hell, man braucht evtl. mehr Scheinwerfer fürs selbe Licht (z.B. zwei 4er Bars statt einer) und schon kann die Rechnung für die teureren Scheinwerfer aufgehen.
    Preiswerte Kannen können mechanisch anfälliger sein (dünneres Blech etc.) und nach wenigen Einsätzen schon nicht mehr attraktiv aussehen.
    Preiswertere Kannen haben preiswertere oder einfachere Steuerelektronik (z.B. Dipschalter statt Minicomputer)
    Preiswertere LED-Technik bedeutet evtl. auch Ausfälle.

    Manche Firmen können es sich auf Dauer nicht leisten, preiswertes Material zu kaufen.

  • Yamaha LS9, M7, PM5D Schulung

    • mringhoff
    • 29. Juli 2008 um 12:33

    Bei meiner Anfrage nach einer Terminänderung in München gab es eine englische Rückantwort. (daß der Termin leider fix ist...)

    Werden die Schulungen denn in Englisch gehalten?
    Nicht, daß ich dieser Sprache nicht mächtig bin, aber leichter wäre es schon in Deutsch...

  • Suche Bank für Finazierung problematischer Kunden

    • mringhoff
    • 29. Juli 2008 um 09:09
    Zitat von "ADMIN"


    Wenn da drauf steht "dieses Gerät ist Eigentum von TABU Licht- und Tontechnik", und der Käufer fragt das nicht nach, dann ist das im Regelfall grob fahrlässig.

    das kommt auf die Situation darauf an.

    Der gutgläubige Erwerb kann z.B. auch nicht greifen, wenn keine Markierungen drauf sind, wenn dem Käufer die Eigentumsverhältnisse bekannt sind.

    Andersrum geht das natürlich genauso. Wenn ihm der Veräußerer das aus Sicht des Erwerbers glaubwürdig erklärt, daß es aber sein Eigentum ist, dann ist das auch mit Markierung möglich.
    Und das hängt natürlich von der Situation ab. (Und von der Ansicht des Richters, wie glaubwürdig der Verkäufer das erklärt/"bewiesen" hat.)
    Wenn die gesamte Anlage verkauft wird und man vielleicht vor Ort mitbekommen hat, daß der Laden wegen Insolvenz dicht macht, dann hat der Käufer natürlich andere Pflichten, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen, als wenn der Verkäufer eine Endstufe über E-Bay verscherbelt.


    Soweit mal die rechtlichen Überlegungen.

    Damit die Anfechtbarkeit des gutgläubigen Erwerbs überhaupt zieht, muss dem ursprünglichen Eigentümer erstmal der oder die Käufer bekannt sein. Bei schwerwiegenderen Insolvenzen mit div. Betrugsfällen, wie das ja einer wäre, dürfte die Kooperation mit dem insolventen Kunden eher problematisch sein und die Aufkäufer werden verheimlicht. Die Anlage ist halt einfach "weg".

    Nebenbei ist es sehr wahrscheinlich, daß der unrechtmässige Verkäufer solche Markierungen vor dem Verkauf "neutralisieren" wird.

  • Suche Bank für Finazierung problematischer Kunden

    • mringhoff
    • 28. Juli 2008 um 10:47

    Ein Besprühen/Brandmarken der Geräte bringt rechtlich nicht viel Vorteil.
    Wenn der Verkäufer (also Dein Kunde) erzählt, daß er das mal aus einem Verleihbetrieb gekauft hat oder sich eine sonstige Ausrede einfallen lässt etc., dann kann der Erwerber das nach wie vor gutgläubig erwerben.

    Es ist ja nicht so, daß Du dann leer ausgehst, Du darfst Dir halt deine Forderungen dann bei deinem Kunden eintreiben und nicht mehr die Anlage zurückholen. Der kleine Nachteil dabei ist, daß es wohl finanziell dann kaum etwas zu holen ist, wenn der Kunde schon solche Dinge dreht...

    Und selbst wenn der Erwerber das Material nicht gutgläubig erwirbt (also wenn er wissen musste, daß das Equipment nicht dem Verkäufer gehört), dann kann es ja sein, daß das Material samt Käufer weg ist. (z.B. nach Osteuropa...)

  • Yamaha LS9, M7, PM5D Schulung

    • mringhoff
    • 25. Juli 2008 um 11:17

    ...mist, leider keine Zeit. Wie fix sind denn die Termine? (München, einen Tag später wäre der Hit :)

  • Hersteller LED-PAR?

    • mringhoff
    • 25. Juli 2008 um 11:03

    wenn, dann dürften das die hier sein:
    http://xtb-und-k.olcommerce.de/product_info.p…--DMX--RGB.html

  • Traversen erden

    • mringhoff
    • 25. Juli 2008 um 11:00

    ...und wenn das Dach wegen Unwetter runter muss, dann dauerts auch länger, als eine zweite Erdung...

  • Haftung des Mieters

    • mringhoff
    • 23. Juli 2008 um 20:49
    Zitat von "Tonguru"

    Das Headset hat nach Aussage des Vermieters einen Defekt an der Mikrofonkapsel und ist damit ein Totalschaden.
    Tatsache ist, es hat bis zur Mitte der Aufführung noch funktioniert und ist bei einem Umbau kaputt gegangen, ohne durch meine Hände zu gehen. Insofern ist klar ein Dritter haftbar zu machen; die Frage ist nur, haftet der Veranstalter oder der Darsteller? Klar, kann mir eigentlich Latte sein, in meinem Vertrag steht ganz klar der Veranstalter.

    Der Mieter kann auch nur dann haftbar gemacht werden, wenn er (oder ein Dritter) Schuld an dem Defekt trägt.
    Wenn es sich um einen technischen Defekt (ohne Zutun Dritter) handelt - wie z.B. die berühmte kalte Lötstelle o.ä. - dann liegt die Schuld eindeutig nicht beim Mieter. Dann kann man auch trotz anderstlautender Vereinbarungen im Mietvertrag keinen Schadensersatz verlangen.
    Auch den (normalen) Verschleiß an sich kann man nicht dem Mieter aufbrummen.

    Jetzt gehts halt los: kann man den Fehler soweit definieren? Liegts am (ungeschickten) Handling? War es ein technischer Defekt oder ein Verschleiß?

    Hast Du den Fehler mal näher untersucht?
    Sieht man mechanische Einwirkungen? Oder ist die Kapsel wirklich einfach nur so kaputt gegangen? (ist z.B. viel Schweiß eingedrungen?)

  • Dynacord Abmahnung

    • mringhoff
    • 23. Juli 2008 um 10:02
    Zitat von "RBP-Duo"

    Mir kam die Idee, dass ja im Grunde doch jeder einen Anwalt beauftragen kann, auch ein Mitbewerber von der Firma, deren Name wie "Dein Akkord" klingt...


    Naja, man muss ja schon einen juristischen Grund haben, sonst geht der Schuss nach hinten los.
    Also beispielsweise muss ein Mitbewerber einen Wettbewerbsnachteil haben, weil der Konkurrent manche gesetzliche Vorschriften nicht einhält oder es liegt ein Missbrauch im Urheber-/Markenrecht vor...

    Wenn einer nur abmahnen lässt, weil ihm der Mitbewerber nicht passt oder weil vielleicht ein großer Großhändler seinem Lieferanten gesagt hat, er soll den kleinen Großhändler, der ihm vielleicht sein Geschäft wegschnappen könnte, schimpfen, dann kann das ganz schnell nach hinten gehen.
    Wenn der juristische Grund nicht eindeutig ist oder sehr fadenscheinig, dann sitzt man nicht nur auf den Kosten, sondern handelt sich teilweise eine Gegenabmahnung ein, bzw. verliert den Prozess vor Gericht.

    Und selbst wenn der juristische Grund wasserdicht ist, könnte der moralische Hintergrund der Abmahnung ebenfalls schnell für ein Negativimage der Firma sorgen. Gerade, wenn man in einem Nischenmarkt wie der Beschallungstechnik agiert.

    Ein potentieller Käufer, der sich zwei oder drei Hersteller für seine nächste Anschaffung herausgesucht hat, wird doch rein emotionell eine höhere Abneigung gegen den Hersteller haben, der mit juristischen Keulen im Markt wütet, anstatt kooperiert.

  • Erfahrungen mit erento.de

    • mringhoff
    • 22. Juli 2008 um 15:03

    dafür bekommt man Cold-Calls von Erento selber, ob man nicht mal das System nutzen möchte... (Wir waren dort noch nie Kunde, haben also keine Adresse hinterlassen, die haben sie wohl anderswo her....)
    Sehr nervig...

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