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Beiträge von mringhoff

  • Dynacord Abmahnung

    • mringhoff
    • 22. Juli 2008 um 08:42

    und dann?

  • Oliver Leithold / Bergkamen - jemanden bekannt?

    • mringhoff
    • 21. Juli 2008 um 16:52
    Zitat von "MRspeaker"

    http://www.nightlive-showtechnik.de
    ..

    Die Seite existiert nicht oder nicht mehr.

    Denic schreibt, daß diese Domain nicht registriert ist...

    Und wenn mans richtig schreibt (nightlife) dann kommt man auf die Websites eines anderen Kollegens...

  • Haftung des Mieters

    • mringhoff
    • 21. Juli 2008 um 09:46
    Zitat von "Tonguru"


    Fall 1) Kunde, selbst technischer Dienstleister, mietet Endstufe bei mir.
    ... Aufgemacht, nach erster Einschätzung Tod durch Überspannung


    Klarer Fall:
    Dein Kunde mietet ein funktionstüchtiges Gerät, das er dann defekt wiederbringt. Die Schadensursache liegt offenbar nicht am Gerät selber, sondern an äußeren Umständen.
    Dein Mieter hat also den Schaden zu begleichen.
    (Warum das eine oder andere Gerät nicht kaputt ging oder ob Dein Kunde dagegen versichert ist oder nicht, spielt hier keine Rolle, das ist sein Problem)


    Zitat von "Tonguru"


    Fall 2) Vermietung von Funkstrecken, (...) Nun geht bei der Aufführung, bei der ich selbst anwesend bin, ein Nackenbügelmikrofon zu Bruch,


    Hier muss man noch wissen, warum das Mikro zu Bruch gegangen ist.
    Also handelt es sich um einen Materialfehler / Herstellungsfehler etc. oder wurde das einfach nur aus hektischer Unachtsamkeit von einem der Akteuren zerstört?

    In letzterem Fall hat der Mieter das defekte Material zu ersetzen.
    Und zwar ganz unabhängig, ob er oder Dritte den Schaden herbeigefügt haben.
    Genausowenig spielt die Anwesenheit eines Technikers (also von Dir) eine Rolle. Ein Techniker hat zwar eine Schadensminimierungspflicht, aber ist natürlich nicht für Schäden haftbar, die er nicht selbst verursacht hat.

    Manche Sichtweisen von Veranstaltern sind diesbezüglich etwas seltsam, wenn sie glauben, daß die Anwesenheit von Technikern sie von allen Haftungsfragen freisprechen, wie z.B. Diebstahl durch Gäste oder Zerstörung von Material durch Künstler. Dem ist nicht so. Ein Mieter bleibt ein Mieter und dieser haftet für Mietschäden.
    Solange dem Techniker kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann (z.B. Anschluss der Geräte an eine Spannungsquelle, die vorher nicht getestet wurde oder eine falsche Anleitung an den Künstler, wie er sein Headset aufzusetzen hat...), solange hat dieser auch mit eventuellen Schäden auch nichts zu tun.


    Zitat von "Tonguru"


    Fall 3)
    Dann braucht der es plötzlich für 2 aufeinanderfolgende Tage an 2 Orten und fragt nach Sonderkondition hierfür.
    Ich regele das normal so, daß für Material ab dem 2. Tag nur noch ein geringerer Prozentsatz fällig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, daß es stehen bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muß.


    Wie die anderen Kollegen ja schon erwähnt hatten, kannst Du Deine Preise gestalten wie Du magst.

    Wir gestalten das so, daß es für eine Mehrtagesmiete auch entsprechende Faktoren auf den Tagessatz gibt. Beispielsweise zahlt ein Kunden für zwei Tage nur noch das 1,7fache des Tagessatzes.
    Allerdings erstens logischerweise nur bei aufeinanderfolgenden Tagen und zweitens ohne Zwischenauf/abbauten.
    Da das Material vor allem beim Auf/Abbau, Verladung/Entladung und Transport leidet, kommt man mit den vergünstigten Faktoren den Kunden entgegen, bei denen das Material einfach nur stehenbleibt.

    Aber unter dem Strich zählt für den Kunden (und Dich), auf was für einen Endpreis Ihr herauskommt, nicht, wie Ihr dazu hingefunden habt.
    Wer hohe Preise hat, kann auch höhere Rabatte (bzw. geringere Tagesfaktoren) geben...

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 20. Juli 2008 um 15:57
    Zitat von "MRspeaker"

    Party eines Finanzamtes......Zahlung in Bar...


    ...und ohne Rechnung nochmal 19% preiswerter :)
    Oder zahlen die überhaupt Mehrwertsteuer? Und wenn ja, an wen führen die diese denn ab? :)
    Und wenn die Party billiger sein soll, dann kann man es ja mit einem Steuergutschein verrechnen oder?

    auf alle Fälle ein interessanter Kunde :)

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 19. Juli 2008 um 14:52

    In der Tat. Flugpunkte sind nicht vorgesehen.
    Und bei den üblichen Zeltveranstaltungen der letzten 40 Jahre hat man dort höchstens Girlanden, Fähnchen und ein paar Flutlichter oder Leuchtstoffröhrenbündel hochgehängt.

    Die größeren Bühnen werden üblicherweise auch mit Front-/Backtruss auf Stativen oder freistehenden Traversensystemen gestaltet.
    (Wir reden ja jetzt nicht von zwei 6er Bars, die untergebracht werden sollen...)

    Nur die ein oder andere Discocrew vom Lande hängt ihr Traversensystem ins Zelt, weil "des die anderen auch so machen..." und wozu Überlegungen zur Belastungen der Aluprofile machen? "des hat letztes Jahr auch scho g´halten..."

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 19. Juli 2008 um 09:25

    Die ganzen Überlegungen hier haben ja einen Hintergedanken:

    Wieviel Kilos darf man ins Zelt hängen?

    Und nur dann, wenns auch ein paar mehr sind, macht das Sinn, mit der Trägerklemme (um die es hier ja eigentlich geht) vernünftig zu arbeiten, und nicht nur mal etwas Deko oder eine Spiegelkugel aufzuhängen...

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 17. Juli 2008 um 20:10

    Also wenn ich mal mit den Inhabern der Zeltverleihfirmen über die Belastbarkeit ihrer Zeltprofile gesprochen habe, dann hab ich noch nie wirklich eine fundierte Aussage bekommen. Von "weiß nicht genau" bis "jede Menge" war alles dabei.

    Bei den ein oder anderen Zeltvermietern steht das sogar in den AGB, daß die Belastung in den Baubüchern ohne Schnellast gerechnet wurde.
    Und ehrlich gesagt, 4cm Schnee ist ja keine wirkliche Last.

    Interessant wäre ja auch mal die Windlast zu erfahren. Wenn da mal ein ordentlicher Sturm übers Land fegt, dann muss das Zelt das ja auch aushalten. Der wirkt als Kraft zwar nicht senkrecht von oben, dafür aber mit wesentlich mehr Druck von der Seite. Das müssen die Profile auch erstmal können.

    Dennoch wäre es wirklich mal wichtig zu wissen, was man da so rechnerisch ins Gebälk hängen darf.
    Zwar sind 75kg pro Flugpunkt (wenn man jetzt die Trägerklemmen nimmt) nicht viel Last, aber je nach Konstruktion kann sich das ja entsprechend addieren, so daß theoretisch jede 5m (so breit sind die Felder üblicherweise) 2 Flugpunkte, also 150 kg Last im Zelt hängen könnten...

  • Ton/Licht "fahren"

    • mringhoff
    • 17. Juli 2008 um 09:55

    Bei vielen kleinen Jobs, ist man ja wie erwähnt Lichtdesigner, -techniker und operator in einem.
    Je nachdem, wie "orginell" die Lightshow dann wird, darf man sich meiner Meinung nach auch gerne Lichtdesigner nennen.
    Wer eine Lichtzusammenstellung überlegt und schöne Lightshow für eine Band in Abstimmung mit deren Songs in das Lichtpult programmiert, der ist doch schon ein kleiner Designer...

  • Künstlersozialkasse

    • mringhoff
    • 17. Juli 2008 um 09:37
    Zitat von "Tonguru"

    Das wird auch in zahlreichen anderen Foren diskutiert.
    Hierzu gibt es im Netz die unterschiedlichsten Meinungen und Berichte.

    Gibt es auch von der KSK selbst eine Stellungnahme oder eine übliche Vorgehensweise?
    Auf deren Website kann man dazu nicht viel erkennen.
    In deren Liste der versicherungspflichtigen Künstler ist zwar auch ein DJ aufgeführt, aber mit einem Sternchen, der sich auf den Hinweis bezieht, daß das im Einzelfall abzuklären sei.
    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/downl…bgabesaetze.pdf
    Aus dieser Sicht gibt es zumindest auch DJs, die eben nicht Künstler sind (sonst hätte man da ja kein Sternchen angefügt).


    Interessant ist auch das hier:

    Zitat von "Tonguru"

    "Da die wenigsten Freiberufler und Gewerbetreibenden sämtliche kreativen Tätigkeiten komplett in Eigenregie erledigen, unterliegen praktisch alle Selbständigen der Künstlersozialabgabe. Beispiele für Leistungen, auf die die Sozialabgabe anfällt:
    * Gestaltung geschäftlicher Internetseiten, Anzeigen, Flyer, Broschüren etc.,
    * Presse-, PR- und Werbetexte,
    ....


    ich denke nur an die zahlreichen Webseiten, die auch ein Nebenerwerbsbetrieb von einem Webdesigner aus seinem Bekanntenkreis für ein paar Euros hat machen lassen (womöglich noch mit dem kleinen Hinweis: "Webdesign by XY" plus Link....)

  • Ton/Licht "fahren"

    • mringhoff
    • 16. Juli 2008 um 19:08

    Lichttechniker
    für das Licht verantwortlich
    das Licht gesteuert
    das Licht betreut
    Lichtdesigner
    Lichtoperator
    Lichtler
    Lichtfuzzi
    Blender

  • Künstlersozialkasse

    • mringhoff
    • 15. Juli 2008 um 14:54

    Wie sieht es denn bei einem DJ aus?
    Künstler ist ja lt. Definition der KSK jemand, der "Musik ... schafft, ausübt oder lehrt"

    Bei der Unterscheidung ob jemand einen "freien Beruf" ausübt oder doch nur Gewerbetreibender ist, wird der landläufige Party-DJ üblicherweise als Gewerbetreibender angesehen. Das Ineinandermischen ist soweit scheinbar nicht eine Neuerschaffung. Nur die Kollegen aus der produzierenden Zunft können freiberuflich arbeiten, weil sie etwas neues erschaffen.

    Richtet sich die KSK auch nach dieser Einschätzung? Weiß da jemand etwas dazu?
    Oder "übt" der DJ eine Musik "aus"?

    Grundsätzlich ja eine schwieriges Thema. Ob oben auf der Bühne nun der "Singende Paul" seine Keyboardfiles abruft und ein paar Zeilen trällert oder ob DJ Paul aus seinem mp3-Vorrat neue Mischungen kreiert, macht für den gewöhnlichen Gast in Bezug auf die künstlerische Bewertung des Bühnenstars kaum einen Unterschied. Vielmehr kommt es sogar beizeiten zur Meinung, daß es sich bei ersterem gerade dann eben gar nicht um Kunst handelt, wenn dieser die Töne nicht ganz trifft. :)

  • Tower zum TüV entbehrlich?

    • mringhoff
    • 14. Juli 2008 um 15:59
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Die Durchführung der Prüfung an sich kann sich durchaus an den genannten Regeln orientieren, die Prüfung an sich ist es sicherlich nicht.
    Wie ich oben bereits beschrieben habe, muss man in dem Zusammenhang differenzieren zwischen den Vorstellungen von Gremien, die sich lediglich durch höheren Auftrag (hier: Pflichtversicherung) für sachkundig halten und einer zweckmässigen Geräteprüfung.
    Die BGV Ideen haben keinerlei Gesetzes-/Verordnungskraft, auch wenn sie das gerne hätten.

    Ich glaube, wir sind gar nicht soweit von einander entfernt. Mir gehts ja auch nicht um irgendwelche Gremien/TÜVs und sonstige Institutionen.
    Selbst die BGV schreibt ja auch nicht vor, WIE die Geräte geprüft werden, sondern DASS man es manchen soll.
    Damit natürlich nicht jeder Hinz und Kunz zu einem selbsternannten Prüfer wird, gibt es halt bestimmte fachliche Voraussetzungen an die Sachkundigen/Sachverständigen.
    Und daß die BGV keine Gesetze sind, hab ich ja schon weiter oben erwähnt.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Und das ist einfach nur Leichtsinn.
    Regelmässiger Einsatz erfordert regelmässige Wartung. DAS ist eine anerkannte Regel der Technik...

    Ich hab ja nicht gesagt, daß ich jedem Stativ blind vertraue, daß einmal geprüft worden ist, sondern, daß ich grundsätzlich MEHR Vertrauen zu regelmäßig gewarteten und geprüften Material habe.
    Ist doch auch ganz logisch.
    Die regelmässige Sichtprüfung vor jedem Einsatz versteht sich ja von selbst.


    Zitat von "Mechwerkandi"


    Was nutzt die Prüfung, wenn das Gerät drei Tage vor Ablauf der Frist ausfällt? :D
    Wen interessiert es, das sich jahrelang keiner drum gekümmert hat, weil das Gerät die ganze Zeit unbenutzt gelagert wurde? :D:D


    Sollen das jetzt Argumente gegen eine regelmässige Überprüfung sein?
    Eine regelmässige Wartung und Prüfung erhöht einfach die Wahrscheinlichkeit, daß Fehler vermieden bzw. rechtzeitig erkannt werden. Sie kann das nicht ausschliessen


    Zitat von "Mechwerkandi"


    Entweder ich, bzw. mein Erfüllungsgehilfe verfügt über den zum bestimmungsgemässen Umgang mit einem Gerät notwendigen Sachverstand, oder eben nicht.
    Und wenn er oder ich nicht über diesen Sachverstand verfügt, ändert eine fristgerechte Prüfung daran, richtig, überhaupt nichts.


    Das eine hat ja nur wenig mit dem anderen zu tun.
    Einen bestimmungsgemäßen Umgang setze ich nun mal voraus.

  • Suche Shure UHF-R

    • mringhoff
    • 14. Juli 2008 um 13:04

    Na, für den Mülleimer war jetzt die Diskussion nun auch wieder nicht gedacht.
    Könntest Du den gelöschten Teil vielleicht als eigenen Thread im Signalquellenbrett zum Weiterdiskutieren einstellen? Auch wenn er nicht hierhergehört hatte, ich denke es waren z.T. fundierte Argumente, die sachlich ausgetauscht wurden.
    Dann schonmal Danke vorab fürs Verschieben...

  • Tower zum TüV entbehrlich?

    • mringhoff
    • 14. Juli 2008 um 10:12
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Unter "anerkannten Regeln der Technik" versteht man Regeln, die auf wissenschaftlichen Grundlagen oder auf fachlichen Erkenntnissen beruhen, sich in der Praxis bewährt und allgemein durchgesetzt haben und damit Gedankengut der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen geworden sind.


    richtig, und nichts anderes sind dann die BGV


    Zitat von "Mechwerkandi"

    Eine der o.g. Prüfungen hat damit überhaupt nichts zu tun und stellt lediglich den Eingeständnis dar, das eigene Unvermögen durch externe Dienstleistungen zu bemänteln.


    Im §34 der BGV-C1 werden diese o.g. Prüfungen gefordert. Also sind diese auch Bestandteil der "anerkannten Regeln der Technik".

    Und im weiteren Verlauf wird geklärt, wie oft und durch wen das zu erfolgen hat.

    Wenn jemand "sachkundig" genug ist, die jährlichen Prüfungen selbst durchzuführen, dann macht er es halt selber, ansonsten gibt er diese Prüfungen außer Haus. Das hat nicht mit Unvermögen zu tun, sondern mit der jeweiligen Qualifikation.
    Spätestens bei der 4-jährigen Sachverständigenprüfung wird einem wohl nichts übrig bleiben, diese Überprüfung extern zu vergeben. Denn wer ein Sachverständiger (für BGV-C1) ist, der muss erst von der BG dazu ermächtigt werden. Und wer ist das von uns schon?

    Diese Prüfergebnisse werden dann in einem Prüfbuch dokumentiert. Ein Aufkleber für die Geräte ist in der BGV-C1 übrigens gar nicht vorgeschrieben...

  • Tower zum TüV entbehrlich?

    • mringhoff
    • 14. Juli 2008 um 10:01
    Zitat von "Kracky"


    Das möchte ich jetzt so allgemein nicht stehen lassen, der aufkleber am Stativ sagt absolut nichts über den Zustand der Gerätschaft aus.

    So war das auch nicht gemeint.

    Erstens gehts nicht um einen Aufkleber, sondern um die Prüfungen. Das mit dem Aufkleber ist nur ein sichtbares Ergebnis dieser.
    Und selbstverständlich enthebt eine Prüfung nicht das eigenverantwortliche Handeln. Und ebensowenig kann man dann im Falle eines Unfalls irgendwelche Haftung auf den Prüfer schieben.

    Aber falls etwas mit diesem Stativ passiert (z.B. Riss des Zugseils und Verletzung von Mitarbeitern) dann wird natürlich erstmal gefragt warum das gerissen ist und im zweiten Ansatz gleich nachgesehen, ob das Stativ auch ordnungsgemäß gewartet (und geprüft) wurde.
    Wenn ja, dann muss man weitersehen, warum das passiert ist.
    Wenn nein, dann hat man u.U. noch den Vorwurf der (grob) fahrlässigen Handlung an der Backe.


    Und selbstverständlich traue ich einem Stativ mehr, das regelmässig gewartet und geprüft wird, als eins, um das sich seit Jahren keiner mehr gekümmert hat.

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 14. Juli 2008 um 09:40

    Hmm, ich glaub, Dein Beitrag sollte eher in den Thread "I want more of..."
    4 Stunden früher heim, Vorauskasse in bar...
    (das andere ist doch fast schon Alltag)

  • Tower zum TüV entbehrlich?

    • mringhoff
    • 12. Juli 2008 um 16:26

    Ist ja eigentlich auch klar, das die Dekra kein TÜV macht, oder? :)

    Ansonsten müssen die wiederkehrenden Prüfungen von einem Sachkundigen (alle Jahre) bzw. Sachverständigen (alle 4 Jahre) durchgeführt und dokumentiert werden. (§34 BGV-C1)
    Das ist eine Regelung aus einer Berufsgenossenschaftlichen Verordnung - als kein Gesetz. Insofern kann ein Betrieb mit ungeprüfter Maschinerie auch so nicht direkt verboten bzw. geahndet werden.

    Sollte allerdings ein Unfall damit passieren, dann wird natürlich gerne nach einem Schuldigen gesucht. Wer dann die "anerkannten Regeln der Technik" - und die BGV sind ebensolche - nicht einhält/anwendet, der hat dann sehr schlechte Karten, wenns um die Schuldfrage geht.

    Nebenbei gibt es genug Veranstaltungsstätten/Messehallen, die ein eigenes Hausrecht haben. Ich kann mir gut vorstellen, daß der ein oder andere Betreiber auf geprüfte Maschinerie Wert legt.


    PS: Wer entsprechende Sachverständige für seine Prüfungen sucht, der kann sich hier einfach mal einen raussuchen, die Jungs kommen auch gerne vorbei: http://www.sigma-event.de/bgvc1.pdf

  • verkaufe Fachmagazine

    • mringhoff
    • 12. Juli 2008 um 11:08
    Zitat von "john-boy"

    die bisherigen Käufer können bestimmt zustimmen das es echt günstige Komplettpaketpreise bei mir gibt :)

    interessant, wusste gar nicht, daß sich Leute für die uralten Zeitschriften interessieren. Hat wohl schon Sammlerwert oder?
    Bei uns wandern die nach einer gewissen Stapelzeit alle in den Müll...

  • I want more of...

    • mringhoff
    • 11. Juli 2008 um 15:12
    Zitat von "dechnikusch"

    herzlichen dank an herrn rhiel und all die anderen.
    eine der wirklich löblichen ausnahmen in der servicewüste europas !!!
    ..


    Ja, der Mann macht das gut :)
    Und auch, daß Protonic nicht eine teure Servicenummer hat, sondern eine ganz normale Festnetznummer.

    Der einzige Haken dabei: man muss durchkommen :(

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 10. Juli 2008 um 14:44
    Zitat von "Telly"


    Es geht um die maximale Leistungsaufnahme wie sie in Datenblatt steht - und zwar in Watt, da er offensichtlich im P = U * I überfordert ist.

    Und was ist da jetzt so schlimm dran diese zu nennen?
    4 x 6er Bars 1KW machen 24KW, dann noch die Wirkleistung in KW der Movingheads, ein paar KW für Nebel/Strobo/Verfolger etc. Und dann noch ein paar für den Ton.
    fertig.
    Dann sagt man ganz einfach: Jungs, ich brauch 35KW (und gibt noch seine Steckerwünsche an)


    Den Gleichzeitigkeitsfaktor wird der Knabe sich schon selber überlegen, zumindest weiß er, daß Ihr nicht 3x63Ax230V=43KW benötigt und kann die "freien" 8 KW für andere Dinge einplanen....

    Zitat von "Telly"

    es ging nicht um die, unter Berücksichtigung von Scheitel- und Geichzeitkeitsfaktor, benötigte Last. Diese könnte ich fast aufs Zehntelampere genau angeben.


    Ehrlichgesagt könnte ich das nicht, da der Gleichzeitigkeitsfaktor eine ziemlich ungenaue Schätzangelegenheit ist...
    (...und z.B. beim konventionellen Licht stark davon abhängt, was der Lichtdesigner so programmiert hat...)

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