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Beiträge von mringhoff

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 16:07
    Zitat von "djobi"

    mringhoff: Rechtlich ist mir das schon klar - praktisch habe ich aber wie gesagt oft kulantere Händler erlebt.
    Und auch eine deutlich bessere Kommunikation.


    wie schon gerade oben erwähnt, hab ich diesen Tread aufgrund der Überschrift auch in erster Line erstmal so verstanden, warum Händler defekte Ware nicht einfach gegen Geld umtauschen.

    Wenn es nur um die Rückgabe im B2B-Bereich geht (egal ob defekt oder nicht) und die Erfahrungen, ist das ja ein anderes Thema.

    Von Erfahrungen mit Kommunikationsproblemen brauchen wir ja auch nicht wirklich sprechen, da das ja eher ein individuelles Problem zweier Kommunikationspartner ist.
    Mit o.g. Händler hab ich zumindest noch keines gehabt, was aber wie gesagt auch nichts zu bedeuten hat.

    Hatte selbst schon mal ein Rückgabewunsch von bestellter Ware, die ein Kunde nicht mehr benötigt hatte. Diesen Händler habe ich das Problem geschildert und wir haben uns auf eine Rückerstattung von 80% geeinigt. Die anderen 20% habe ich dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Also es geht, wenn man das vorher konkret bespricht.

    Bei verbrauchernahen Onlineportalen mit deren bedingungslosen Rückgaberechten auch für B2B hab ich noch nie größere Sachen bestellt. Ich kenne also nur die Vorgehensweise, daß man als Kaufmann erstmal kein Rückgaberecht hat, sondern erstmal auf Kulanz angewiesen ist. Und da man das im Kopf hat, werden Sachen auch nur dann bestellt, wenn ich von Kundenseite einen ganz sicheren Auftrag habe. Somit kann ich sicher sein, daß mir der Kunde etweder die Ware abnimmt oder zumindest wie oben genannt, den Schaden ersetzt.
    Insofern hab ich beim Rückgaberecht im B2B nur sehr wenig Erfahrung.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 15:48
    Zitat von "mi acoustics"

    Trotzdem wurde auch der Sub mit 55 kg Bruttogewicht ohne Berechnung abgeholt und wieder zugestellt. Aus unserer Sicht 2 unnötige teure Speditionsaufträge.


    das kann ich aber wiederum verstehen, da er ja die Rücksendung nicht als Reklamation sondern als Komplettrückgabe (Wandlung) angesehen hat. Also geht natürlich auch alles zurück.

    Zitat von "mi acoustics"


    Gewiss bestell ein sogenannter Verbraucher heute im Online-Handel mit einem mehr oder weniger großem rundum sorglos Paket inklusive Rückgabeoption, aber auch zu anderen Preisen als im B-to-B Bereich.


    genau darum geht es.

    Ich finde übrigens die Überschrift "Rücknahme defekter Waren (insbes. bei MONACOR)" etwas irreführend. Selbstverständlich nimmt jeder Händler defekte Ware (innerhalb der Gewährleistungsfrist) zurück, auch Monacor. Aber in erste Line nur, um dann ordnungsgemäße Ware wieder zurückzuschicken.

    Das eigentliche Problem liegt doch wohl eher darin, daß man bestellte Ware im B2B-Bereich nicht einfach mal eben wieder zurückgeben kann.
    Als Überschrift würde ich eher "Rückgabe bestellter Ware im B2B" oder ähnlich schreiben.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 6. August 2013 um 10:52
    Zitat von "djobi"


    ich habe von vornherein um Rücknahme gebeten. Wegen Defekts der gelieferten Ware...

    darin liegt vermutlich das Problem:
    Die Rücknahme, also Wandlung des Kaufvertrags hat mit einem Defekt nichts zu tun. Einen einseitigen Vertragsrücktritt (z.b. Widerrufsrecht / Rückgaberecht) kennt das HGB im normalen Geschäft nicht. Vertrag ist Vertrag im B2B.
    Hier ist man wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Einige Händler machen das als Serviceleistung, vielleicht weil sie auch Einzelhandel betreiben und diese Vorgehensweise schon eingepreist haben. Einige Händler wollen Dich als Kunden nicht verlieren und sind ebenfalls kulant, verlangen aber eine Gebühr oder prozentualen Abschlag.
    Die fehlende Kulanz kann man aber den anderen Händlern nicht zum Vorwurf machen.

    Nun kommt der "Defekt" ins Spiel: Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, hat der Händler natürlich die Pflicht, das zu ändern. Als Käufer hast Du das Recht auf Nacherfüllung und die Wahl zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. Nur wenn das nicht möglich ist, hat man das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrags (Wandlung). Man kann also nicht sofort die Rückabwicklung verlangen.

    Daß das im Zeitalter von Amazon und anderen Onlineshops auch bei Gewerbetreibenden in der Praxis ganz anders läuft, ist etwas anderes. Hier macht man aus praktischen Gründen einfach keinen Unterschied mehr zwischen Verbrauchern und gewerblichen Kunden. Man behandelt alle als Verbraucher und fertig. Man bestellt und sendet zurück, wie es einem beliebt. Diese "Unsitte" greift immer weiter durch, ist aber vom Gesetzgeber nicht so geregelt, schon gleich gar nicht für das B2B-Geschäft...

    Vielleicht hat der Herr in der Serviceabteilung Deinen Anruf missverstanden. Er hörte "Defekt" und dachte: "klar das nehmen wir wieder zurück und schicken was neues".
    Vielleicht hat er dein Ansinnen auf Rücknahme anders interpretiert als Du, weil er das gar nicht anders kennt? (physische Rücknahme der Ware zum Zweck der Reparatur, nicht Rückabwicklung des Kaufvertrags)
    Ich könnte mir vorstellen, daß die Absicht auf Wandlung nicht deutlich rüberkam. Sonst hätte er da schon gleich gekontert: "machen wir nicht" oder "nur gegen Bedingung XY" oder "machen wir auf Kulanz"....

    Im Nachhinein das zu reklamieren wird schwierig, da kommen ja dann nochmal Kosten und Aufwendungen dazu.

    Mein Fazit: Anfangs möglicherweise Kommunikationsproblem, jetzt fehlende Kulanz seitens des Händler, was man aber nicht einfordern kann, weil es einfach im B2B nicht üblich ist.

  • Rücknahme von Waren im B2B, insbesondere bei Defekt?

    • mringhoff
    • 5. August 2013 um 18:43
    Zitat von "djobi"

    Wie sind da eure Erfahrungen?


    Die Erfahrungen sind, daß es jeder anders macht. Gerade im B2B gibt es nicht einfach das bedingungslose Rückgaberecht wie bei manchen Onlinehändlern.

    Im Grunde genommen handelt Monacor ganz konservativ wie man das eben schon immer gemacht hat und wie ich es auch schon immer so im B2B kenne. Wenn etwas defekt ist, wird es zur Reparatur eingeschickt. Eventuell erhält man ein Neugerät, wenn sich die Reparatur nicht lohnt.

    Normalerweise benötigt man das Gerät ja auch weiterhin, nur eben funktionsfähig. Ansonsten hätte man eine Rücknahme vereinbaren müssen, aber daß diese im B2B nicht kostenlos oder ohne Einbehalte abläuft, sollte klar sein.

    Kleinere Großhändler sind gegenüber ausgewählten Kunden je nach Ware vielleicht auch noch etwas kulanter, aber weitere Zugeständnisse/Rücknahmen etc. kenne ich nur aus dem Endkundenbereich...

  • kabel auf radwegen bzw. inlinskaterwegen

    • mringhoff
    • 1. August 2013 um 16:26

    Wenn die Ordnungsbehörde / das Bauamt o.ä. die Sache "genehmigt", was ich beantragt habe, dann wird sich da wohl schon ein Beamter Gedanken um die Sicherheit gemacht haben. Falls dann etwas passiert, dann ist so ein Schreiben eine feine Sache. Im Rechtsstreit mit dem Geschädigten bzw. dessen Versicherung kann man dann damit schön argumentieren "behördlich so genehmigt". Welcher Richter will da schon sagen, die haben einen Murks genehmigt? Das Argument "dann hätte der Radlfahrer auch mal aufpassen sollen", wird somit gewichtiger.

    Natürlich ist so etwas kein Freibrief und aus der Verantwortung wird man sich nicht entziehen können, außerdem gibts sicherlich wieder jemand, der bei der Durchführung wieder einen Haken sieht, aber ich finde so eine amtliche Genehmigung schon ein überzeugendes Argument, auf der richtigen Seite zu handeln.

  • kabel auf radwegen bzw. inlinskaterwegen

    • mringhoff
    • 1. August 2013 um 14:29
    Zitat von "rick"

    test: Das ist echt mal krass dass man sich es bei euch genehmigen lassen muss, wenn man Yellow Jackets legen will!


    ich würde das genau anderstrum sehen: Ich finde es gut, daß man sich so etwas genehmigen lassen KANN.
    Das bedeutet, daß eine Ordnungsbehörde diese Art von Verkehrssicherung für ausreichend hält und man somit einen weiteren Verantwortungsträger mit ins Boot holt.

    Wenn das ein viel befahrener Radweg ist, dann würde ich auf alle Fälle darüber hinaus auch noch weitere "Schutzmaßnahmen" ergreifen:
    Kabelbrückenbereich ausleuchten, Blinklichter, Warnhinweise (Verkehrsschilder mit "!" und Zusatzschild "Kabelbrücke - Radfahrer bitte absteigen" etc.)

    Das o.g. Gerichtsurteil verurteilt ja nicht das Verlegen von Kabelbrücken, sondern die ungenügende Kennzeichnung, vor allem in der Nacht.

    Ansonsten würde ich auf alle Fälle noch ein paar Fotos machen, falls mal etwas passiert. Vor allem, wenn Unbekannte bei längeren Baustellen mal die ein oder andere Sicherheitseinrichtung entfernen oder zerstören / Schild umdrehen etc.

  • Die häufigsten Ausreden, wenn ein Kunde (noch) nicht zahlt

    • mringhoff
    • 22. Juli 2013 um 20:13

    Genau, darum geht's
    Konkret ausgedrückt heißt das auf gut Deutsch: "Was interessieren mich Deine Zahlungsziele? Wir haben 30 Tage, egal was Du in Deinem Angebot reinschreibst. Wenn Dir was nicht passt dann nehmen wir nächstes Mal einen anderen."

    Und wenn man dann mit Mahngebühren oder Verzugszinsen kommt, wird das als pampige Rechthaberei gesehen, die man dann geflissentlich ignoriert...

  • Die häufigsten Ausreden, wenn ein Kunde (noch) nicht zahlt

    • mringhoff
    • 17. Juli 2013 um 09:31

    Zahlung per Lastschrift hatten wir auch mal eine Zeit lang "angeboten". Bei größeren Firmen sind wir da aber regelmässig auf Ablehnung gestoßen.
    Bei Stammkunden ist das eine feine Sache, vor allem in der Gastronomie (wo es in der Buchhaltung zum Teil schlimmer aussieht als in deren Küche...)

  • Die häufigsten Ausreden, wenn ein Kunde (noch) nicht zahlt

    • mringhoff
    • 15. Juli 2013 um 20:28

    Das mit dem Skonto ist so eine zweiseitige Sache. Bei manchen Kunden hilft es, die Zahlungen schneller voranzutreiben.
    Aber bei größeren Firmen interessiert das oftmals niemanden. Da wird gezahlt "wie immer", also erstmal die ganze Bürokratie durch.

    Was leider immer wieder vorkommt ist, daß Firmen sich lange Zeit lassen und dennoch Skonto abziehen. Das ärgert einen dann richtig, aber was will man machen? Wegen 20,- EUR Rabatz machen?
    Habe das schon zwei mal versucht: einmal gar keine Reaktion nach zwei mal Mailen (wer wird denn schon Mahnungen schreiben? und einmal eine Entschuldigung von meiner Ansprechpartnerin, aber die hat alle Schuld auf die Buchhaltung geschoben und versichert, daß sie da mal nachhakt.
    Im Prinzip kannst Du das also vergessen.

    Also: bei größeren Konzernen oder ähnlichen Kandidaten gibts kein Skonto mehr, kommt aufs gleiche raus, nur mit mehr Geld...

  • Die häufigsten Ausreden, wenn ein Kunde (noch) nicht zahlt

    • mringhoff
    • 12. Juli 2013 um 13:45
    Zitat von "yamaha4711"

    ...und was macht man dagegen? Die genannten Ausreden kenn ich auch alle, nur wie geht man dagegen vor? Sinnvolle Lösungsvorschläge?

    Wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist, wirds schwierig.

    Ich denke, es ist auch ein großer Unterschied, ob jemand gerade illiquide ist und einfach nicht zahlen kann oder ob jemand gerade nur nicht zahlen will, weil er eine Philosophie verfolgt, die das Zahlungsziel herausschiebt.

    Bei Kunden, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, würde ich einfach mal ordentlich Druck machen, da hat man nichts zu verlieren. Einen Folgeauftrag will man da ja nicht wirklich.
    Also Mahnbescheid etc. - vielleicht hilfts.
    Wenn das Geld mal wieder nicht reicht, alle Gläubiger zu zahlen, dann zahlt man die aus, die Stress machen. Diejenigen, die man vertrösten kann, sind dann wieder weg vom Radar....

    Bei Kunden, die offenbar zahlungskräftig sind, aber einfach nur sich eine selbstgewählte Zahlungsfrist herausnehmen, ist das Problem ja nicht so wild. Es ist nur ärgerlich, was sich manche erlauben. Fair wäre es, wenn das vorher besprochen und entsprechend in die Angebotssumme einkalkuliert wird. Es gibt ja große Konzerne, die ein standardisiertes Vorgehen in der Bezahlung haben, da ist man als VT-Dienstleister nur ein kleiner Fisch.
    Manchmal bekommt man auch selbst gebastelte, firmeneigene Auftragsbestätigungen, da steht dann das alles drin. Dann kann man sich noch entsprechend darauf einstellen, bzw. das Angebot nochmal abändern.

    Also: lieber 3,50 EUR in zwei Monaten als 2,50 EUR in 8 Tagen.
    Dann ist jeder zufrieden. Die VT-Bude, weil die zwei Monate ordentlich verzinst werden und die Buchhaltungskraft der Firma, weil alles so läuft wie immer. Daß das für die Firmen teurer kommt, ist meist nicht das Thema, schliesslich sind das alles Angestellte, die ihre Regeln befolgen. Bei einer kleinen, inhabergeführten Firma läuft das natürlich ganz anders.

  • Die häufigsten Ausreden, wenn ein Kunde (noch) nicht zahlt

    • mringhoff
    • 11. Juli 2013 um 15:00

    Die eine Fraktion der Nichtzahler verwendet meistens die Vogel-Strauß-Taktik, man steckt den Kopf in den Sand und wartet....

    Der andere Teil versucht es mit Eloquenz und ist damit bei vielen Leuten sicher erfolgreich. Wenn man aber schon ein paar Jahre Erfahrung mit seinen Pappenheimern hat, dann erkennt man, daß sich alles irgendwie wiederholt. Man hat so das Gefühl, daß bei manchen da eine richtige Taktik dahinter steckt. Gerade große Firmen verdienen da viel Geld, wenn sie Rechnungen erst einen Monat später bezahlen als ausgemacht.

    Die häufigsten Ausreden, die dann kommen:

    - Wir haben leider die Rechnung nicht bekommen, können Sie diese nochmal schicken?
    - Unser Kunde hat noch nicht bezahlt, bitte haben Sie etwas Geduld...
    - Der Chef ist eine Woche weg, wenn er wiederkommt, gibt er die Rechnung frei...
    - Wir haben ein Zahlungsziel von 90 Tagen bei allen Lieferanten!
    - Ich habe die Rechnung schon weitergegeben, die muss irgendwo hängen.
    - Wir haben Ihnen einen Scheck ausgestellt, der ist gerade per Post unterwegs
    - Wir haben unsere Buchhaltung outgesourced, das klappt manchmal noch nicht so gut
    - Unser nächster Überweisungslauf ist erst in zwei Wochen.
    - Die Rechnung müsste nochmal neu mit folgendem Wortlaut/Adresse etc. ausgestellt werden.
    - Der Kollege, der die Rechnung bearbeitet, ist noch eine Woche im Urlaub

    Der beste Spruch kam von einer großen Anwaltskanzlei: "Unsere Buchhaltung sitzt in Indien, das dauert halt, da müssen Sie sich gedulden."

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 16:53

    Als Dienstleister im VT-Business wird man laufend nach Funkmikrofonen gefragt, vom Kleinanwender bis zum Musical, von der Band bis zum Vorstandsvorsitzendem. Headset, Lavallier, Handheld....
    Ein gewisser Bestand an Funktechnik ist leider unerlässlich, wenn man einen ordungsgemäßen Betrieb sicherstellen will. Zu häufiges Zumieten kostet nicht nur Miete, sondern auch Zeit und Fahrtkosten. Zudem kann man bei zugemietetem Material nie ganz sicher sein, ob auch alles so funktioniert oder überhaupt verfügbar ist.
    Also Investitionen muss man schon tätigen, wenn man Material vermieten will. Bleibt nur die Frage welche Geräte und wieviel davon jeweils.

    Nach 5 Jahren werden sich auch die Strecken amortisiert haben. Aber wenn ich mir aussuchen könnte, ob ich dann meine Funkstrecke nochmal 5 Jahre zum Verdienen schicke oder ob ich sie dem Altmetallhändler überreiche, würde ich mich fürs erste entscheiden... :)

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 14:32
    Zitat von "billbo"

    - das Problem haben alle, damit ist die Sache branchenintern kostenneutral.

    was interessiert mich "die Branche"? Mich interessiert, was in meiner EÜ am Jahresende unten am Ende rauskommt.
    Mag sein, daß man Funkmikros inzwischen etwas teurer vermietet, aber ob ich alle 5 Jahre 10.000,- EUR in neue Funkmikrofone investiere oder nur alle 10 Jahre und für die alten immer noch einen Verkaufserlös erziele ist einfach ein monetärer Unterschied.

    "macht nichts, daß Du jetzt pleite gehst - Dein Kollege tut es ja auch, also alles branchenintern"

    Zitat von "billbo"


    Hoffentlich nicht!

    Oh doch. Der tägliche Kampf, daß die Leistungen zum Budget passen und das Budget zur Leistung und die Anfrage somit zum Auftrag und die Rechnung zum Zahlungseingang führt ist ungleich größer als wenn mal ein Auftrag an einen Kollegen geht...

    Zitat von "billbo"

    Die haben alle gleichermaßen - und müssen sie somit auch einkalkulieren/ weitergeben. Wenn der Dieselpreis steigt oder die Mautgebühr müssen auch ALLE Speditionen diese Kosten mittelfristig auf die eine oder andere Weise weiterreichen.


    und das ist der Unterschied in "unserer" Branche: Auch wenn alles teurer wird, wird "unsere" Branche immer billiger. Aus Angst, ein anderer macht den Job...
    Unsere Branche besteht aus 80% Einzelkämpfer, davon ein Großteil, der keine betriebswirtschaftliche Grundausbildung hat. Da ist sich jeder selbst der nächste.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 12:59
    Zitat von "billbo"

    Bei all der Aufregung bitte bedenken: so ärgerlich das Ganze subjektiv auch sein bzw. empfunden werden mag – es betrifft alle VA Dienstleister gleichzeitig und gleichermaßen, stellt also keine Benachteiligung/ Wettbewerbsverzerrung/ was auch immer für Einzelne dar. Und es ist gleichzeitig mal wieder ein Anlass darüber nachzudenken, ob es tatsächlich immer so besonders sinnvoll ist, wirklich alles 'haben' zu müssen. Technische Gebrauchsgüter sind nun mal eben keine Kapitalanlage, sondern immer nur eine Investition auf Zeit, deren wirtschaftlicher Sinn daher sehr gut überlegt sein will.
    Ganz konkret: eine Sendeanlage, deren Anschaffung sich nach 5 bis max. 10 Jahren noch nicht rentiert hat, ist in jedem Fall eine Fehlinvestition. Ganz gleich, ob sie danach nicht mehr benutzt werden darf, oder weil sie dann schlicht verbraucht bzw. überaltert ist.


    also diese Einstellung teile ich nicht.
    Ich habe doch keinen Vorteil dadurch, daß andere Dienstleister auch Kosten haben. Ich kämpfe ja nicht gegen Kollegen sondern gegen Kunden :)
    Der Ertrag bleibt annähernd der Gleiche, den Kunden interessiert die Frenquenzdiskussion nicht. Ich dagegen habe tausende Euros an Neuanschaffungsinvestitionen, nur weil mal wieder neue Funkmikros gekauft werden müssen und die alten zum Altmetall wurden.

    Außerdem ist es auch etwas unsinnig, eine amortisierte Investition als Grund dafür anzusehen, daß ich das Gerät jetzt für lau entsorgen kann.
    Viele abgeschriebene und/oder amortisierte Geräte verdienen heute noch gutes Geld und tragen ihren kalkulatorischen Betrag für den wirtschaftlichen Gesamterfolg der Firma.
    Hätten wir solche Geräte nicht, würde sich der Laden nicht tragen.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 12:50
    Zitat von "yamaha4711"

    Diese Denkeweise halte ich für gefährlich und auch für untragbar.

    Zitat von "mringhoff"

    Der eigentliche Skandal, daß wir ein zweites Mal und nach so kurzer Zeit erneut die Verlierer beim Frequenzpoker sind, bleibt natürlich.


    ich glaube nicht, daß sich unsere Denkweisen diesbezüglich allzusehr unterscheiden :)
    Ich sprach nur von dem einzigen Vorteil im Vergleich zu damals.

  • Diebstahl Turbosound und anderes

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 08:57

    https://www.facebook.com/bllvt/posts/538590199535155

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 10. Juli 2013 um 08:49

    Ich sehe in der frühzeitigen Bekanntgabe der neuen Frequenzen eher einen Vorteil.

    Der eigentliche Skandal, daß wir ein zweites Mal und nach so kurzer Zeit erneut die Verlierer beim Frequenzpoker sind, bleibt natürlich. Aber im Gegensatz zu damals, als wir zwar wussten, daß 790-814 wegfällt, aber noch keiner wusste wohin man ausweichen durfte, werden jetzt unsere "neuen" Frequenzen frühzeitig bekannt gegeben.

    Das gibt Planungssicherheit. Wenn ich heute neue Funkmikros anschaffe, dann weiß ich jetzt zumindest, in welchem Frequenzbereich das sein wird. Das war damals nicht der Fall. Damals hieß es abwarten....

    Auch betrifft DD-2 nur noch die professionellen Anbieter. Die Privatanwender und Kleinkunden haben mit 863-865 und zukünftig auch mit der 823–832 ihr Domizil gefunden, das nun ja nicht gefährdet ist. Wieder eine Gruppe weniger, die sich aufregen könnte, wieder etwas weniger politischer Druck. Vielleicht mit der Folge, daß es keine "Abwrackprämie" geben wird?

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 27. Juni 2013 um 20:47

    siehe dazu auch den zwei Jahren alten Thread: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=24&t=82698

  • Crafter vs. Sprinter

    • mringhoff
    • 27. Juni 2013 um 20:46
    Zitat von "madmax"


    Auf den 4,6-Tonner kann ich mehr als 2000 Kilo aufladen; ohne das es der Rennleitung auffällt.
    (...)
    Selbst bei einer Kontrolle beim Dorfpolizist oder nachts irgendwo gehts denen eher um andere Sachen.
    (...)
    Aber hier gibts scheinbar nur 100pro gesetzestreue Menschen.

    Nun, es ist halt immer ein Risiko. Und falls man erwischt wird, sind die Folgen doch gravierend, vor allem wenn man zum Job hin muss.

    Die Kontrollen der "Dorfpolizisten" sind nicht das Problem, die haben in der Tat andere Sachen im Kopf und auch vermutlich keine Waage dabei.
    Wenn Du aber auf der Autobahn fährst, dann ist die Wahrscheinlichkeit von der BAG aufgehalten zu werden in den letzten Jahren rasant gestiegen. Gerade die Sprinterklasse ist ein immer wieder gern genommenes Prüfobjekt, wenn grad mal nicht ein wackliger Ostblocklaster vorbeifährt. Mit Tempo 90 Sprinter fahren fällt doch eher auf?
    In den letzten 2 Jahren hat es zwei Kollegen von mir erwischt. Zum Glück jeweils auf der Heimfahrt, da stört es mal nicht so, daß das Equipment einen halben Tag später ins Lager kommt, von den Strafen mal ganz abgesehen. Und beide Kollegen haben "ganz normal" geladen, also nicht bis unters Dach...

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 27. Juni 2013 um 12:21

    Klar, die Freelancer freuen sich, aber als VT-Bude mit fixer Auftragssumme kannst Du Dir die Diskussion mit dem Veranstalter geben. "Warum mehr Geld? Die haben doch dann zwischendrin frei..." oder: "die haben doch sowieso schon einen so hohen Tagessatz, das muss schon drin sein" etc.
    Wenn ich überhaupt meine Mehrkosten weiterreichen kann, dann mit Hinweis auf unsere AGB und einem verstimmten Kunden. Also außer Ärger nichts gewesen. Und nur weil der Herr Künstler ein paar Stunden proben will....

    Da steigt nur das ohnehin schon hohe Selbstwertgefühl des Künstlers...

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