werden da Verleiher auch supportet? ![]()
Beiträge von mringhoff
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Man merkt, daß Du noch nicht lange im Forum bist, schau mal:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=37146
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=53606
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=51490
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=51210
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=43674
usw. -
Über Nacht bzw. an den spielfreien Tagen die besagte schwarze Mülltüte darüber, aber nicht zukleben, damit noch Luft von unten durchkommt.
Wenn Du nicht vor Ort bist, kann das ja auch der Gastronom selber übernehmen....Zur Not kann man auch die Boxen mit den Tüten spielen lassen. Man glaubt gar nicht, wieviel da noch dabei rauskommt. Evtl. beim EQ einfach die Höhen etwas anheben. Aber wenns so schüttet, daß man die Tüten drauf lassen sollte, dann wird aber sich wohl auch kein Gast einfinden

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Ich kenne die Nutzungsbedingungen erst nach der Änderung (habe den von mikee mike zitierten Link nämlich gar nicht gekannt und erst nachträglich gelesen). An welchen Passagen stösst Du Dich denn?
Hier ist von einer kostenlosen Nutzung die Rede. Und falls sich das ändern sollte, dann muss ja keiner dort weitermachen.
Zitat aus den Nutzungsbedingungen: Bei Änderung auf ein bezahltes System (Monatsbeitrag), können alle Nutzer zuvor erneut entscheiden dem Vermietwerk beizutreten.
aber wenn die Gebührenpflicht eingeführt wird, dann dürfte 95% der Nutzer wieder weg sein (incl. mir).Die Vorteile vom vermietwerk, wie ich sie sehe:
- Datenbank: hier kann man in einer Liste gut suchen (nach Geräten, nach Personen etc.) Man muss also keine Suchwörter eingeben, die dann evtl. gar nicht stimmen/falsch geschrieben wurden u.a.
- standardisierte Einträge: so bleibts auf der sachlichen Ebene bei gleichzeitig gewissen Mindestinformationen
- Eingeschränkter Nutzerkreis: Das bewirkt erstens, daß das System nicht von solchen Leuten genutzt wird, die eher Interesse daran haben, jemanden öffentlich unter Druck zu setzen, sondern der Chrakter des Warnens der Kollegen steht im Vordergrund. Zweitens: Man muss als Eintragender nicht gleich befürchten, vom Beschuldigten unter Druck gesetzt zu werden.
- E-Mail-Warner: wird ein neuer Fall eingetragen, wird man per E-Mail benachrichtigt. Man ist sozusagen immer up-to-date.Also grundsätzlich finde ich das eine gute Idee. Und wenn sich der Betreiber eine andere Verdienstmöglichkeit überlegt als Nutzungsbeiträge, dann macht das für mich Sinn...
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Nein, es ist nicht meine Seite, aber ich finds trotzdem erwähnenswert:
Sozusagen die professionelle Ausführung des Warnungen-Bretts, mit der Einschränkung, daß es sich erstens hier nur um Diebstahl- und Unterschlagungsdelikte handelt und zweitens der Inhalt nur für angemeldete User sichtbar wird. (Also kein "Internetpranger", sondern als Datenbank für Veranstaltungstechnik-Firmen)
Und sobald etwas eingetragen wird, bekommt man automatisch eine Mail.Das System ist sehr empfehlenswert, macht aber nur Sinn, wenn es rege genutzt wird, was momentan leider weniger der Fall ist.

Also: Anmelden und aktuelle und vergangene Fälle melden!
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Zitat von "treibsand"
I want more of...
...verliebtsein. Is nie verkehrt und manchmal hilft das Forum.das Forum?
Ah, verstehe. Jetzt weiß ich warum die Manu schon sooo lange nicht mehr hier geschrieben hat....
Ihr macht das jetzt zusammen unter Deinen Namen oder? -
Zitat von "eds-germany"
oder aber Chef=Meister VT und dabei selber gerne Tontechniker... also ist er verfplichtet dabei zu sein...
verpflichtet ist der aber so erstmal grundsätzlich nicht. Den "Verantwortlichen für VT" muss ja zunächst der Betreiber der Veranstaltungstätte stellen und nicht der VT-Dienstleister....
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Zitat von "Heinzerl2000"
Vielleicht OT, aber eine Ltd. ist in vielem der GmbH gleichzusetzen, nur das die Kosten für den Betrieb wesentlich geringer sind und das Stammkapital geringer ist.
Was aber Kreditwürdigkeit und Geschäftswesen betrifft, sind beide gleich zu setzen, deswegen bastelt unser Finanzamt gerade an einer GmbH- light Version, also bitte keine Vorverurteilung einer Ltd.(da es ja keine Warnung mehr ist, hier noch ein paar Anmerkungen. Der Inhalt der Warnung ist mir übrigens nicht bekannt, da war die Löschung schneller....)
Derzeit kann man leider eine Ltd noch nicht mit einer GmbH gleichsetzen.
Das Stammkapital ist geringer, das stimmt, aber das mit den Kosten wage ich zu bezweifeln.
Es wird immer Werbung gemacht, daß die Gründungskosten so günstig sind. Das stimmt zwar so auch, aber wenn wir vergleichen:
GmbH: (Notar, Registergebühr, Veröffentlichungskosten) ca. 900,-
Ltd: (Eintragung, Kosten f. Ltd-Dienstleister, beglaubigte Übersetzung der Satzung) ca. 500,- EUR
Auf die Jahre gesehen und den geplanten Umsatz sollte man sich über diese 400,- EUR Unterschied nun wirklich keine größeren Gedanken machen.
Hinzu kommen Beratungskosten für Rechtsanwälte, falls benötigt. Der Beratungsbedarf für die englische Ltd. ist üblicherweise größer als bei GmbHs, da diese nach dem deutschen Recht vielen geläufiger sind.Das größere Problem der Ltd. ist aber, daß die laufenden Kosten höher sind, da man sich ja immer einen englischen Firmensitz leisten muss. Dieser wird zwar von den Ltd.-Dienstleistern als Briefkastenfirma gestellt und soweit gemanaged, aber das kostet auch Geld (ab 300,- EUR aufwärts). Zudem muss natürlich der Jahresabschluss auch nach englischen (Steuer)Recht gestellt werden. Und wenn man seine Geschäfte hier in Deutschland macht, braucht man für das deutsche Finanzamt natürlich auch noch eine deutsche Version. Daß das nicht einfach mit einer Übersetzung von Englisch ins Deutsche getan ist, sondern auf ein ganz anderes Berechnungsverfahren, versteht sich ja von selbst.
Das sind zwei komplett getrennte Jahresabschlüsse (Bilanzen), was das an jährlichen Mehrkosten mit sich bringt, lässt die Gründungskostenersparnis zum Taschengeld werden...Der große Unterschied ist derzeit noch die geringe Stammeinlage.
Wer eine Firma ohne Kapital gründet, handelt je nach Art des Gewerbes mehr oder weniger risikoreich. Gerade am Anfang benötigt man doch diverse Investitionen und sei es nur ein Büro, ein PC etc.
Das Stammkapital einer GmbH ist ja nicht verloren oder wie eine Art Kaution zu sehen. Nein, das Stammkapital wird von den Gründern ganz normal auf das Geschäftskonto der GmbH überwiesen und da steht es für den Betrieb zur Verfügung.
Das ist doch was feines, wenn ich meinen Betrieb mit 25.000,- EUR Startkapital starten kann. (Bei zwei oder mehr Gesellschafter reicht anfangs sogar nur 12.500,- EUR)Da aber wohl einige nicht mal das übrig haben (wir reden ja nicht von einem Nebenerwerbsbetrieb), aber dennoch aus der Haftung ausgeschlossen werden möchten, liegt das nahe, eine Ltd. zu gründen.
Daß bei einer solchen finanziellen Ausgangslage dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß sich der betriebliche Erfolg nicht einstellt, liegt auf der Hand.Und daß die Ltd. einen schlechten Ruf hat, kommt wohl auch daher, daß es immer wieder vorsätzliche Wirtschaftsbetrüger gibt. Früher gründeten diese GmbHs, heutzutage geht das mit der Ltd. wesentlich preiswerter.
Die Kreditwürdigkeit ist eine ganz andere Sache. Hier schaut die Bank einfach auf das vorhandene Vermögen und den laufenden Verdienst.
Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob Ltd. oder GmbH. -
Nun, wir reden ja nicht von Omas 30. Geburtstag oder von der geheimen Maibowlenfeier der annonymen Alkoholiker...
Zitat von "Mechwerkandi"Wenn von dem Dienstleister keine Rechnung vorliegt, war der im Zweifelsfall gar nicht da. :wink:
Der Veranstalter wird im Fall der Fälle dann nicht mehr Dein Freund sein und wohl kaum behaupten, daß die Veranstaltung dann von einer ukrainischen VT-Dienstleister für 10,- EUR ausgestattet wurde.
Es dürfte dann Aussage gegen Aussage stehen: Du gegen 10-20 andere vom Organisatorenteam, natürlich darf keiner Fotos gemacht haben, wo man auch nur annähernd etwas von Deinem Equipment sieht...Ansonsten bietet sich ja eine ander Lösung an (für diejenigen, die es gar nicht anders haben wollen):
Nenn einen runden Betrag, den Du cash auf die Hand und ohne Rechnung haben möchtest. Dann meinen solche Jungs, daß sie damit besser fahren.
Du machst dann für Dich Deine eigene Rechnung und buchst sie ganz normal als Kasseneinnahme. Muss ja keiner wissen, daß Du es nicht schwarz gemacht hast. Unterm Strich ist alles nur eine Budgetfrage...Nun, jeder soll auf seiner Facon glücklich werden.
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Vielleicht mal ein kleiner Hinweis zu den Vereinsfesten, bei denen die Veranstalter immer glauben, daß eine "schwarz" durchgeführte Veranstaltung mehr abwirft als eine korrekt verbuchte (als kleine Argumentationshilfe gegenüber dem Veranstalter):
Üblicherweise wird für eine solche Sache (kommerziell ausgerichtete Party) immer fleissig Werbung gemacht und viel in der Gegend herum plakatiert. Schliesslich soll der Stadl/die Halle etc. ja voll werden.
Die GEMA ist da schon lange draufgekommen: Erblickt man irgendwo eine Werbung oder ein Veranstaltungshinweis in der Zeitung etc., dann findet sich auch bald der Veranstalter, der dann oft im Nachhinein viel nachzahlen darf. Zumindest bei uns passiert das hier regelmässig.
Auch gewissenhafte, aufstrebende Finanzbeamte sind nicht blind und wenn ein Sachbearbeiter, der den Sportverein bearbeitet bei der Heimfahrt von der Arbeit (vorbei an den Plakaten) bemerkt, wie "aktiv" dieser ist und sich das nicht im steuerlichen Ergebnis niederschlägt, gibts dazu auch Nachfragen. (Auch schon passiert hier bei uns...) Vielleicht ist einer der Finanzbeamte sogar auch unter den Partygästen - es sind ja schliesslich auch ganz normale Leute aus der Gegend....
Und man darf nicht vergessen: Bei größeren Veranstaltungen gibt es immer Leute, die darauf eher missmutig reagieren (der Konkurrenzveranstalter, die Nachbarn, der Gastronom, der nicht auf der Party engagiert wurde, vielleicht auch Leute aus eigenen Reihen, wegen div. Streitigkeiten....). Es genügt, wenn nur einer von denen dem Finanzamt einen Hinweis gibt....
Größere Veranstaltungen muss man anmelden (bei der Kommunalverwaltung, bei der GEMA, bei den Versicherungen etc.), überall wird Werbung gemacht, hunderte / tausende Besucher strömen heran, Konkurrenzveranstalter sind neidisch, genervte Nachbarn sind wachsam, Polizei, örtliche Feuerwehr etc. sind auf den Beinen...
Wie will man da eine Veranstaltung so geheim machen, daß man diese "schwarz" abrechnet? Das ist doch mehr als naiv....
Wehe dem Dienstleister, dessen Rechnung dann nicht vorliegt...
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Zitat von "morgen_meister"
Es war ne VA von nem Sportverein, wo es halt wie so oft darum geht, an einem abend möglichst viel Geld zu erwirtschaften. ....
Und da wir hier bei uns eh schon auf dem Land sind und das dann noch ein wenig außerhalb war, weiß ich nicht, wie genau es die mit den Steuern nehmen.
....
Deswegen war das Angebot auch Brutto gestellt.Sollte eigentlich nicht Dein Problem sein, wie genau der Verein das mit den Steuern nimmt.
Wenn der Verein etwas größer ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß er USt-pflichtig ist und die gezahlte MWSt. sowieso wieder "ausgezahlt"/verrechnet bekommt. Also wäre Dein Angebot auch mit MWSt. und Rechnung günstiger gewesen.
Aber 80% der Vereinsmeier werden das im ersten Moment wohl nicht durchrechnen....Aber an sonsten könntest Du beim nächsten Mal das Angebot wie an jeden anderen Gewerbetreibenden auch ganz normal netto (zzgl MWSt) stellen. Der Verein ist ja kein Verbraucher / keine Privatperson. So siehts im ersten Moment optisch günstiger aus und ist so auch vielleicht besser begreifbar für solche, die sich mehr um die Veranstaltung bzw. den Sport kümmern als um die Buchhaltung....
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Zitat von "Thomas Schäfer"
Wo mischt/mixt der Chef noch selbst?
- bei den HKS-Buden, weils keinen anderen gibt (passend zu Nr. 1 - das Budget reicht nicht für einen externen Profi und der ist üblicherweise dann auch gar nicht nötig).
- bei den kleinen Buden, wo der Chef nicht nur im Büro sitzt, sondern auch auf Jobs unterwegs ist und die anderen eher die Lichtler/Videoleute/Hands sind.
- bei den mittleren Firmen, weil der Chef mal wieder Zeit und Lust hat, am Pult zu stehen...Daß ein Kunde mehr zahlt, weil der Chef am Pult steht, ist eher unwahrscheinlich (also Nr. 2 ist wohl eher ein theoretischer Ansatz). Wichtig ist, daß der Typ seinen Job beherrscht, egal ob Chef oder anderer Toni...
Bei größeren Produktionen ist es dem Kunden wichtiger, daß der Chef eben NICHT hinterm Pult steht (und somit beschäftigt ist), sondern als Projektleiter laufend zur Verfügung steht... -
Zitat von "lex"
... es ist nur das dzt. Beste was ich bis dato gesehen und auch gekauft habe und ja es ist ein "Wow" Effekt.
Was denn genau hast Du gekauft? Die Scheibe oder das Mobile-System?
Und welche Größe?
Falls Scheibe: wie transportiert Ihr denn das Ding?
Falls Mobile: warum kein Plasma? -
Abgesehen vom eingeschränkten Blickwinkel ist so eine Scheibe erstens recht unhandlich und zweitens nicht billig und drittens nicht sonderlich groß.
z.B. 60" Diagonale für rund 2.100,- EUR bzw. bis max. 100" für rund 4.000,- EUR (Quelle: http://www.supernova-screen.de )Wenn man bedenkt, daß man dazu noch einen Beamer braucht und den möglichst lichtstark, weil diese Scheibe ja nur ein Gain von 0,8 hat, bleibt zu überlegen, ob man nicht doch lieber einen Plasmabildschirm verwendet.
Es gibt zwar mobile Lösungen (die Mobile-Serie), doch die gibts nur in 40" und 80" Bildbreite. Das wäre also max. 1,2 x 1,6m - nicht ganz die Größe, die sich der Gastronom in seinem Biergarten wünscht....
Ich glaube, das ist eher etwas für Installationen mit festen Blickwinkel, ein guter Ansatz, aber (derzeit) nichts für unseren Anwendungsbereich im Mobilbetrieb.
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Zitat von "slaytalix"
Kommt auf Dein Kalkulationsschema an. Geht es um Dienstleistungen oder Verkäufe ?
Bei Rental eher unüblich, bei Verkäufen am besten zu Vorkasse animieren, um das Risiko zu minimierenIch meine eigentlich das Dienstleistungsgeschäft. (Die Verkäufe laufen bei uns sowieso nur gegen Vorauskasse, allein schon wg. dem Zahlungsausfallsrisiko.)
Es geht also um die ganz normalen Rechnungen für unser tägliches Brot und zwar bei solventen, zahlungswilligen Kunden, also üblicherweise größere Firmen. (Bei unbekannten One-Man-Shows, Privatkunden oder Party/R&R-Business läufts ja meist sowieso auf Vorauskasse bzw. Barzahlung hinaus). Hier geht es also nicht um Zahlungsausfälle.
Also: lohnt sich das Gewähren von Skonto im Hinblick auf eine schnellere Zahlung (Überweisung)?
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Bin schon ein Fan von "Pinguinkostümen", da gibst immer saubere Arbeitsbedingungen, leckeres Essen und angenehme Arbeitszeiten, (abgesehen von der angenehmen Bezahlung).
Nur Gala würde auch langweilen, aber es geht nichts über hier und da mal ein paar Pressekonferenzen, medizinische Symposien (kann auch recht interessant sein), kleine Hauptversammlungen, die ein oder andere Produktlaunches, etc. usw. -
Zitat von "Eliminator"
Auch deshalb habe ich Bandbeschallung komplett aus meinem Produktportfolio genommen.Ach, das ist alles nur eine Frage des Preises

Im Grunde sind wir doch alle käuflich. -
Die Einzugsermächtigung ist natürlich nur bei solventen Kunden gut. Hier wird ja kein Kunde die Lastschrift zurückgeben lassen, sofern alles gestimmt hat (von der Leistung bis zur Rechungsstellung).
Wenn man Probleme mit Lastschriften hat, dann vermutlich eher, daß die Bank mangels Deckung die LS zurückgibt. Aber das sind dann die Kunden, die ja sowieso nicht (so schnell) gezahlt hätten....Die Einzugsermächtigung ist natürlich keine Zahlungsgarantie, man verlagert sozusagen nur die Entscheidung über das Datum des Zahlungseingangs. Aber das kann auch viel wert sein...
Und wer ganz sicher gehen will, der macht die Lastschriften nicht per Einzug, sondern per Abbuchung. Das ist nämlich etwas anderes und hier kann die LS nicht mehr vom Zahlungspflichtigen zurückgeholt werden (nur bei fehlender Kontodeckung gibts kein Geld).
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Zitat von "buzz"
"Ja, wenn Sie Skonto gewährt hätten, hätten Sie Ihr Geld schon..."
Den Spruch hab ich noch nie gehört.
Ist ja in gewisser Weise auch recht dreist. Wenn 10 Tage vereinbart sind, dann ist das vereinbart.Wer sagt denn daß sich so ein Kunde dann auch an die Skontovereinbarung hält und nicht trotzdem nach 30 Tagen noch Skonto eingenmächtig abzieht? So mit der Ausrede "was wollen Sie denn, sonst hätten wir nach 50 Tagen bezahlt..."
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Zitat von "Labian"
Wir bieten seit 2 Jahren lediglich 5% bei Erteilung einer Einzugsermächtigung an und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
...ja, eine Einzugsermächtigung ist natürlich fein, da ist das klar, daß man damit positive Erfahrungen macht.