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Beiträge von mringhoff

  • Skonto ja oder nein?

    • mringhoff
    • 13. Mai 2008 um 14:28

    Der ein oder andere schwört darauf: Dem Kunden mit Skonto zu einer schnellen Zahlungsweise zu animieren.

    Doch ist das wirklich so?
    Wir machen nun seit ca. 3 Jahren Angebote mit Skonto.
    Üblicherweise gibt es ein Zahlungsziel von 20 Tagen. Wenn innerhalb 8 Tagen bezahlt wird, dann gibts 3% Skonto.
    Z.t. sind wir wieder davon abgekommen und stellen unsere Rechnungen wieder mit 8 Tagen Zahlungsziel.

    Nun haben wir aber so langsam die Erfahrung gemacht, daß
    - diejenigen, die das Skonto ausnutzen, auch innerhalb 8 Tagen anstandslos zahlen würden.
    - diejenigen, die innerhalb 20 Tagen zahlen, so oder so 20 Tage brauchen (größerer Verwaltungsapparat etc.)
    - und diejenigen, die Zahlungsprobleme haben, auch mit Skonto nicht schneller zahlen.

    Und es kommt immer wieder vor, daß
    - Kunden ohne Skontoausnutzung schnell zahlen (scheinbar gibts Leute, die das Skonto übersehen...)
    - Kunden, obwohl sie 20 Tage oder sogar länger brauchen zu bezahlen, dann trotzdem Skonto abziehen. Da es "nur" 3% sind und es sich ja auch um Kunden mit eventuellen Folgeaufträgen handeln könnte, macht man da keinen Stress, aber ich finde es troztem dreist.

    Unter dem Strich sehe ich also keinen wirklichen Vorteil, Skonto zu gewähren....

    Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • wie Dumping bekämpfen?

    • mringhoff
    • 13. Mai 2008 um 14:17

    Bei solchen Gelegenheiten würde ich das Angebot immer netto machen. Erstens weil das preiswerter aussieht und zweitens, weil der Partyveranstalter üblicherweise im rechtlichen Sinne ein Gewerbe betreibt und evtl. vorsteuerabzugsberechtigt ist.

    Leider ist das aber bei machen Feld-Wald-und-Wiesen-Partyveranstalter das Bewusstsein nicht vorhanden, daß hier ein Gewerbe vorliegt. Solche Leute sehen dann im Angebot auch gar nicht, wo netto und wo brutto steht.
    Wenn dann die Rechnung (auf Vorkasse) kommt oder wenn man dann den Bruttobetrag für die Barzahlung am Abend 1-2 Tage vorher durchgibt, dann kommt das große Aha-Erlebnis. Aber hier sagt dann keiner mehr etwas, weil es ja erstens so im Angbot stand, zweitens man ja keinen Ärger mit einem nichtangemeldetem Gewerbe bzw. dem Finanzamt haben möchte....

    Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, daß mit solchelerlei Art von Veranstaltern, die alles hintenrum kassieren und keine ordnungsgemäße Abrechnung machen, auch auf Dauer immer Ärger gibt oder diese bald wieder weg vom Fenster sind...
    Wenn man so einem Knaben auf die Schliche kommt, dann ist man als Dienstleister auch gleich dran, falls man das ohne Rechnung macht....

    Der Spruch "ehrlich währt am längsten" kommt nicht von ungefähr :)

  • Aüfhängen einer Siegelkugel - Sicherheitsvorschriften

    • mringhoff
    • 11. Mai 2008 um 20:13

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=46518
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66480

  • Projekt - Trägerklemme C1 konform

    • mringhoff
    • 10. Mai 2008 um 12:08

    Hallo Kracky,

    was ist denn aus Deinem Projekt geworden?
    Habe nämlich bei Doughty eine solche Klemme entdeckt und musste da wieder an Dein Vorhaben denken.

    http://www.doughty-engineering.co.uk/cgi-bin/trolle…showprod_T28870
    Leider ist diese Version auch nicht BGV-C1-conform (zumindest was ich so aus den spärlichen Infos heraussehen kann)

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 10. Mai 2008 um 12:05

    Nun gibt es auch eine solche Klemme von Doughty:
    die T28870 Marquee Clamp
    http://www.doughty-engineering.co.uk/cgi-bin/trolle…showprod_T28870

    Leider auch keine nach BGV-C1 :(

  • EM Outdoor Projektion

    • mringhoff
    • 10. Mai 2008 um 11:01

    Hab grad ein Fax von einer Schnäppchenfirma reinbekommen, die bieten einen "EM-Biergarten-Deal" an. Bestehend aus einen 5000er Beamer und einer 4x3m Leinwand Aufpro
    Darunter der Spruch: "Der Deal für ein perfektes Bild auch bei Tageslicht"

    Wenn einem die Händler schon so einen Mist verzählen, was soll man dann dem Kneipenwirt erklären?

  • wie Dumping bekämpfen?

    • mringhoff
    • 9. Mai 2008 um 15:29
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    Und 4 Stacks HK PR Serie. (Hat natürlich hinten und vorne nicht gereicht) 500.-

    Wir hatten 1500.- mit etwas mehr und besserem Material angeboten.

    das was man da auf dem Bild sieht, ist ja auch nix. 3x4er Bars, zwei Scanner, ein festgebundenes Wackeltruss...
    So etwas darf ja auch nicht viel kosten.
    Also seih froh, hier ist kein Dumper unterwegs, sondern hier hat der Veranstalter eine Sparvariante gewählt. Wer wenig zahlt, der bekommt wenig.
    Schlimmer wäre es doch, wenn wir auf dem Bild jetzt viel und gutes Material sehen würden, das wäre für 500,- EUR dann doch besorgniserregend.

    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    ...aber da immer mehr Buden aufmachen, geht der Preis unausweichlich in den Keller.
    .


    Du vergisst, daß auch immer wieder Buden zumachen (müssen), weil entweder Papis Geld zuende ist oder die Beteiligten als Angestellte anderswo das Arbeiten angefangen haben...

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 9. Mai 2008 um 13:48

    Die 50km-Grenze gibt es ja seit Anfang des Jahres nicht mehr.
    Also hast Du drei Möglichkeiten:

    - Du fällst unter die "Handwerker"-Regelung (mit den ganzen Voraussetzungen gem. FahrPersV) und brauchst keine Aufzeichnugen machen.

    - oder Du fällst nicht unter o.g. Regel, dann darfst Du ständig Aufzeichnungen machen. Bleibt zu überlegen, ob das mit den Tageskontrollblättern dann noch so sinnvoll ist oder ob man nicht doch das ganze bequem elektronisch machen sollte.

    - oder Du machst eine lange Fahrt nur hin- und wieder (das Fahren ist also dann die Haupttätigkeit an diesem Tag), dann muss man die Aufzeichungen machen. Hier machen die Tageskontrollblätter wieder Sinn. Allerdings muss man ja die Aufzeichungen der letzten 28 Kalendertage oder den sog. "Urlaubsschein" mitführen. (und sich natürlich an die Lenk- und Ruhezeiten halten....)


    Zur Handwerker-Regelung:
    Zwar sind ja die km-Grenzen aufgehoben worden, aber inwieweit die Fahrtätigkeit dann nicht zu den Haupttätigkeiten zählt, ist wieder so eine Auslegungssache. Je weiter weg, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß Deine Haupttätigkeit das Fahren und nicht das Arbeiten ist...
    Und wer 8 Stunden "arbeitet", nur um 7 Stunden Fahrt "auszugleichen", der bekommt sicher unangenehme Fragen von der BAG oder der Berufsgenossenschaft...

    Ach ja nochwas: wenn in dem Fahrzeug (2,8-3,5t) ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, MUSS man ihn auch benutzen, egal ob Handwerker oder nicht...

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 8. Mai 2008 um 11:00
    Zitat von "Wulfson"


    ähm...hier unterliegst du einem irrtum! die größeren firmen fahren schon längst mit lkw, die nachweise führen müssen. da sehe ich keine änderung.


    ...es klang vorher nur so, als ob Du mit den Lenkzeitenaufzeichnungen an sich nicht einverstanden bist.

    Zitat von "Wulfson"


    handwerkerregelung hin oder her....ein beispiel: peter b. betreibt ein handwerksunternehmen und ist aus diesem grund bundesweit mit seinem 3,5 to unterwegs. was tut er denn nun? fährt er spedition, werkverkehr oder handwerkerregel? bis frankfurt/main sind es ca. 5 stunden fahrt, dann 4 stunden arbeit. hm...was isses denn nun? :evil:


    wenn er nicht 4 sondern 5 Stunden und 1min arbeitet, dann stellt das Lenken nicht die "Haupttätigkeit" des Fahrers dar :)

    Und es gibt ja nun auch den neuen Absatz 3a (im §1 (2) der FahrPersV). Nun dürfen die Handwerker auch ihr eigenes Zeug bundesweit ausliefern, ohne Aufzeichnungen machen zu müssen...

    Aber grundsätzlich gebe ich Dir schon Recht, hier wurde wieder eine - eigentlich schon sinnvolle - Regelung geschaffen, die aber in der Praxis wieder viele Fragen und Unstimmigkeiten aufwirft. So ist das leider in der Politik. Da sitzen Schreibtischtäter herum und machen Kompromisse mit diversen Lobbyvereinen, Koalitionären und EG-Vorschriften und zaubern laufend neue Gesetze aus dem Hut. Und nachdem die Betaversion desselbigen in der Praxis für viele Streitereien sorgt, wird irgenwann mal nachgebessert und solange ein Update herausgegeben, bis der politische Druck nachlässt...

  • EG - Kontrollgerät

    • mringhoff
    • 8. Mai 2008 um 09:47

    Es tut sich was auf dem Markt der Kontrollgeräte:

    Beim großen C gibts jetzt die "Chipdrive Driver Card Solution" für die Auslesung und Verwaltung der Fahrerdaten.

    Unter http://www.conrad.biz dann im Suchfeld die Best.Nr. 971052-4H eingeben
    (einen direkten Link in den Onlineshop klappt da leider nicht)

    Hier gibts erstmal die Software dazu und auch einen passenden Chipkartenleser

    Und das ganze kostet nur 67,18 netto

    Das ist doch mal was... :)

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 8. Mai 2008 um 09:38
    Zitat von "Wulfson"

    was macht denn der kurierfahrer oder der maurer, der freitags nach 8 stunden arbeit noch von stuttgart nach berlin gurkt?


    Na, gedau das soll er ja gerade eben nicht. Zumindest nicht mit einem Fahrzeug, daß groß und schwer ist und damit auch noch andere mehr gefährdet als durch ein kleines Auto.
    Klar gibt es viele Leute, die übermüdet Auto fahren (also unter 2,8t) und mit Autos passieren auch schlimme Unfälle, aber irgenwo muss man ja die Grenze ziehen.

    Daß die bei uns bei 2,8t liegt und nicht bei 3,5t (wie in der EG), ist zwar für uns ärgerlich, aber in anbetracht der hierzulande mit Tempo 180 herumsausenden Sprintern von überarbeiteten Paketdienstleistern etc. durchaus veständlich....

    Nachdem bei uns ja auch die 50km-Grenze im Rahmen der Handwerkerregelung gefallen ist, ist doch schon ein guter Fortschritt.
    Größere Firmen, bei denen das Material quer durch die Republik gefahren wird, sind somit auch gezwungen, auch auf der Straße ordentlich arbeiten zu lassen. Für mich hat das im gewissen Rahmen schon Sinn.

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 13:59
    Zitat von "FalcoCGN"

    ab 3,5t darf das Fzg. ausschließlich in der 50Km-Zone benutzt werden. WENN Du also außerhalb der Zone erwischt wirst, hast Du keine Aufzeichnungen.


    Das ist ja klar, weil es nicht erlaubt ist. Also gibts Strafe. Insoweit ja kein Thema...

    Zitat von "FalcoCGN"

    Bei einer Kontrolle IN der Zone werden die Jungs von der BAG sicher auf das Fzg. sehen und lesen "worldwide VA-technik". Nun musst Du beweisen, dass Deine Welt bei 50Km Umkreis beendet ist.


    Warum muss ich das beweisen? Ich fahre innerhalb der Zone, das sehen die doch.
    Und wenn ich dann mal außerhalb fahre, dann mit einem anderen Fahrzeug bzw. ohne Anhänger (also unter 3,5t oder z.B. mit einem Mietlaster incl. Fahrtenschreiber etc.)

    Wie gesagt, der Bahnfahrer muss ja auch niemanden vorab beweisen, daß er an Station B aussteigt. Nur wenn er danach immer noch im Zug sitzt, ist er ein Schwarzfahrer...

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 12:03

    Hab grad auf der von Campfire zitierten Website des ZDH folgendes sehr gut gemachtes Schaubild gefunden:

    http://www.zdh.de/fileadmin/user…_Handwerker.pdf

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 11:36
    Zitat von "FalcoCGN"


    Bei 1. wurde die 50Km-Zone aufgehoben. Dort ist darauf zu achten, wie schon weiter oben beschrieben, daß das Fahren an dem jeweiligen Tag nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist

    Feine Sache, das ist irgendwie an mir vorübergegangen. Der Schmarrn mit den Tageskontrollblättern/Urlaubsscheinen hat also nun ein Ende... :)

    Bleibt also nur noch der Bereich 3,5t bis 7,5t zGG (z.B. auch der Sprinter mit Anhänger)...

    Zitat von "FalcoCGN"

    Es ist dies die klare Rechtsauffassung der Bußgeldbehörden und der BAG. Es liegt ja gar kein Nachweis vor. Also wie soll der Beamte kontrollieren, wo das Auto so ansonsten rumfährt? Da wir ja nicht "Spenglerei Gschaftlhuber" auf dem Auto stehen haben, sondern "Worldwide Entertainment", wird es schwierig zu erläutern, daß man ja nur im näheren Umkreis fährt. Finger weg von der Handwerkerregelung.

    Ich erkenne also daraus, daß das also keine Vorschrift ist, sondern nur die Rechtsauffassung der BAG, oder?

    Meine subjektive Ansicht wäre aber hingegen eine andere:
    Grundsätzlich besteht im deutschen Rechtssystem erstmal die Unschuldsvermutung, es sei denn, es ist anders gesetzlich geregelt. Also im Prinzip müsste man mir eine Schuld nachweisen, nach der man mich bestrafen möchte.

    Wenn ich also mit meinen Sprinter + Hänger bzw. mit einem anderen Fahrzeug über 3,5t außerhalb der 50km-Grenze ohne Fahrtenschreiber/Kontrollgerät erwischt werde, ist die Lage ja eindeutig. Das ist nicht erlaubt, es folgt also eine Bestrafung.

    Wenn ich aber brav in meinem Umkreis herumfahre, was muss ich dann noch der BAG nachweisen?

    Ein Blick in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugstandort) und auf eine Landkarte (Entfernung dazu) beweist das doch eindeutig, daß ich mich mit meinem Fahrzeuggespann zwischen 3,5t und 7,5t innerhalb meines zulässigen 50km-Umkreises befinde.

    Als Bahnfahrer kaufe ich ja auch das Ticket von A nach B und bin dann nur Schwarzfahrer, wenn ich außerhalb dieser Strecke ohne Fahrschein erwischt werde? Kein Kontrolleur würde auf die Idee kommen, auf der Strecke von A nach B ein erhöhtes Beförderungsentgeld zu verlangen, weil ich ja theoretisch auch noch weiter fahren KÖNNTE...

    Wenn mich also der BAG-Beamte fragt woher ich gerade komme oder wohin ich fahren möchte und ich gebe ihm die korrekte Antworten innerhalb der 50km-Grenze, kann er mir doch nicht vorwerfen, daß ich ja theoretisch auch weiter fahren könnte...


    Oder reden wir ja gerade aneinander vorbei?
    (also betraf das nur die alte Regelung vor 2008?)

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 11:05

    ich interpretiere das jetzt so:

    bis 3,5t Handwerkerregelung mit unbegrenzter Entfernung (wie sieht das dann im Ausland aus?)

    und 3,5 bis 7.5t Handwerkerregelung weiterhin innerhalb 50km (betrifft ja vor allem auch die Sprinter mit Hänger...)

    ...oh, jetzt war aber der Falco schneller :)

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 10:30
    Zitat von "FalcoCGN"

    Allerdings ist bei der Handwerkerregelung dringend darauf zu achten, daß dieses Fahrzeug dann niemals die 50kM-Zone verlassen darf

    das musst Du mir nochmal näher erläutern, habe darüber nämlich nichts gefunden.
    Was spricht denn dagegen, hin- und wieder mit einem Tageskontrollblatt aus meinem 50km-Umkreis herauszufahren? (also bis 3,5t zGG)

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • mringhoff
    • 7. Mai 2008 um 09:30
    Zitat von "niggles"

    Also gibts große Sprinter nur noch ohne Anhängerkupplung :??

    Alle Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden und ein zGG über 2,8t haben, benötigen Aufzeichnungen wg. den Lenk- und Ruhezeiten.
    Bis 3,5t zGG können auch Tageskontrollblätter gem. § 6 (6) FahrPersV verwendet werden. Wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, MUSS dieser verwendet werden.

    Ausnahme: die sog. "Handwerker-Regelung" § 18 (1) Nr. 4 FahrPersV bzw. der EG-Verordnung Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85
    Hier darf der Unternehmer selbst mit seinem Fahrzeug bis 7,5t zGG (hier also auch der Sprinter mit Anhänger) zur Ausübung seines Berufs und zur Beförderung seines eigenen Materials innerhalb 50km von seinem Standort aus ohne Aufzeichnungen herumfahren. Der Fahrer darf aber kein Berufskraftfahrer sein.

    Wer aber hin und wieder mit Tageskontrollblättern (also hier dann unter 3,5t) unterwegs ist, der sollte aber auch den §20 FahrPersV beachten. Dieser gibt vor, daß für alle vorausgegangenen 28 Kalendertagen ein solches Blatt mitzuführen ist. Falls man aber nicht an allen / bzw an gar keinen Tagen gefahren ist (bzw. unter den 50km geblieben ist), benötigt man eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmers (sog. "Urlaubsschein"). Der selbst fahrende "Unternehmer" bescheinigt sich das also selbst. Allerdings gibt es für diese Bescheinigung ein separates Formblatt: http://www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/formulare/besc…rsv_einfach.pdf

  • Handy-Ortung / Diebstahlschutz für Equipment

    • mringhoff
    • 6. Mai 2008 um 08:57

    Die Beschriftung hilft höchstens Verwechslungen auf der Bühne bei größeren Jobs mit gemischtem Equipment zu vermeiden.

    Wenn ein professioneller Unterschlager Dein Equipment haben möchte, der weiß ja erstens anfangs gar nichts, ob und wie Dein Zeug beschriftet ist. Er wird ja wohl kaum ins Lager kommen, das Material ansehen und dann sagen, "oh, habs mir anders überlegt, brauch jetzt doch nichts..."

    Zweitens interessiert ihn der Firmenaufkleber/gravur auch nicht. Es gibt genügend Möglichkeiten, diverse Beschriftungen zu neutralisieren bzw. dem potentiellen Käufer dies als Gebrauchtware zu erklären. Wenn der Unterschlager das Gerät weiterverscherbelt und er sein Geld hat, dann interessiert ihm die eingravierte Beschriftung auch nicht mehr.

    Oder Dein neuer CDJ1000er steht jetzt mit Deiner Gravur in einer bosnischen oder ukrainischen Disco...

  • Handy-Ortung / Diebstahlschutz für Equipment

    • mringhoff
    • 5. Mai 2008 um 10:05

    Der klassische Unterschlager ist eher einer, der schnell verwertbares Equipment benötigt. Also keine Linearrays oder große Sideracks.
    Eher 1210er, gängige Pioneerplayer/pulte, die auf Ebay schnell einen neuen Besitzer gefunden haben oder vielleicht mal eine Lautsprecheranlage.
    Aber wie versteckt man in einem 1210er oder einem CDJ1000er das Handy?

    Wie schaut das mit dem Datenschutz aus? Darf man jeden Kunden so einfach orten? Oder müssen die dazu erst zustimmen? Würde das im Rahmen der AGB funktionieren?

    Ansonsten kann man ja im Mietvertrag (besser noch im Angebot oder auf der Homepage) den Passus aufnehmen:
    "Unsere Geräte enthalten versteckte, hochpräzise GPS-Peilsender um Untersschlagungen zu vermeiden"

    Ich glaube schon allein dieser Satz verhindert Unterschlagungen :)

  • 3-fach Dose, Schuko, nicht hintereinander stecken (!?!)

    • mringhoff
    • 4. Mai 2008 um 09:46

    ...das gehört eigentlich in das Brett "Video" - es ist ja schliesslich ein Adapter YUV auf Schuko...

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