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Beiträge von mringhoff

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 27. Juni 2013 um 07:32

    Blöd nur, wenn der Soundcheck 4 Stunden vor Einlass angekündigt wird und eine ganze Technikertruppe drei Stunden früher anfangen muss, damit der Künstler ohne Zeitdruck soundchecken kann. Auch das Abendessen kann da noch nicht drängen...
    Habe mir sagen lassen, daß der das wohl immer so macht.

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 26. Juni 2013 um 15:58

    IDN: Soundchecks die doppelt so lange sind, wie die Shows....

    Bandproben unter live-Bedingungen sind sicher besser als in irgendwelchen Probenräumen. Und den Tontechniker samt Monitormann gibts gleich gratis mit dazu. :evil:

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 26. Juni 2013 um 11:42
    Zitat von "simonstpauli"


    Unberechenbar wird es im Uplink, weil wir die Pegel nicht kennen, bevor die Show beginnt und Publikum gehäuft am Veranstaltungsort ist.


    das betrifft wenigstens die "alten" Frequenzen im Bereich 790-815 Mhz nicht.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 22:24
    Zitat von "tobias kammerer"

    Gerade Indoor aber schon oft mit so wenig Pegel, dass es bei angeschalteten Sendern ignoriert werden kann (allerdings nur dann!)


    also das wäre mir jetzt schon wieder zuviel. Je nach Funkmikromodell kann es nämlich sein, daß der Anwender den Sender einfach mal kurzerhand ausschaltet und dann hast Du den vollen Lärm auf den Lautsprechern.
    Daß der Sender über LTE drüberkommt, ist schon klar. Das kann aber keine Lösung sein.

    Es gibt aber auch Bereiche, in dem LTE nur schwach reinkommt, hier kann man einfach die Squelch-Schwelle etwas höher setzen, bis das Störsignal ausgeblendet wird. Die Funkstrecke hat zwar weniger Reichweite, aber dafür bin ich sicher, daß mir keine Störung mehr ins Programm kommt.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 14:35
    Zitat von "yamaha4711"


    Meine Funkstrecken (800 - 820 MHz) funken und funktionieren noch sehr ordentlich.

    Im Großraum München hab ich übrigens auch noch wenig Probleme mit LTE und den alten Frequenzen. Es gibt auch noch zahlreiche Privat- und Kleinanwender mit den alten Anlagen. Die meisten haben zwar mal davon gehört, daß sich die Frequenzen ändern, aber haben noch nicht gehandelt. Diese Leute funken auch noch weiterhin mit ihren alten Geräten offenbar ohne Probleme....

    Ich habe mir mal einen kleinen Frequenscanner gekauft ("RF-Explorer"), der zeigt mir an, daß eigentlich vorwiegend die Telekom (811-821 Mhz) und gelegentlich Vodafone (801-810 Mhz) Aktivitäten zeigt. O2 (791-800 Mhz) ist offenbar noch nicht soweit.
    Auch sind die Störungen in Gebäuden durch LTE wieder viel geringer, so daß es technisch derzeit noch keine Probleme bereitet, vor allem im Bereich 790-810 Mhz die Funkmikros senden zu lassen.

    Selbst wenn eine LTE-Aktivität messbar ist, kann man immer noch den Squelch des Senders etwas höher drehen und dann ist Ruhe.

    Natürlich ist das alles immer eine technische Gratwanderung und nichts für wichtige Veranstaltungen. Aber dennoch: die alten Geräte sind durchaus noch zu gebrauchen und wenn O2 noch weiterhin so träge ist, dann bleiben uns bis 2015 garantiert noch 10 Mhz übrig :)

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 14:01
    Zitat von "simonstpauli"

    Mich würde allerdings interessieren, wie "Echtzeit" der Scanner wirklich ist. Aber trotzdem: ein schickes kleines Tool, steht auch auf meiner Kaufliste.


    Mehr als ein Tool ist es nicht, aber durchaus hilfreich.
    Das Display ist halt nicht sehr groß und je nach gemessener Bandbreite somit auch nicht allzu genau zum ablesen.

    Die Messungen erfolgen aber tatsächlich in Echtzeit (wie träge das System bzw. die Anzeige dann ist, weiß ich nicht, liegt aber sicherlich im ms-Bereich).
    Es gibt verschiedene Anzeigearten. Neben dem normalen Echtzeitscan gibt es Möglichkeiten sich einen Durchschnittswert, einen laufend ermittelten Maximalwert (über ein paar Sekunden) als auch einen gesamten Maximalwert ("Overwrite") oder eine Anzeige aus Echzeitscan-Balken plus Maximallinie ("Hold Max") anzeigen zu lassen.
    Gerade mit den letzten beiden Möglichkeiten kann man über längere Zeit ein gutes Bild erhalten.

    Im Verbund mit einem Laptop ist die Anzeige natürlich noch viel genauer ablesbar.

    Ich nutze das Ding gerne bei Ortsbesichtigungen, um mal eben schnell die Frequenzlage zu sichten. Wir haben noch ein paar alte Funkstrecken im Bereich 790-815Mhz, die wir einfach mal weiternutzen werden. Dazu ist es notwendig, daß ich vorher mal kontrolliere, inwieweit sich das LTE breit gemacht hat. Bis dato ist das übrigens in und um München gar nicht so dramatisch.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 13:34

    Daß der Bedarf für Mobilfunkunternehmen steigen wird, liegt auf der Hand. Mittelfristig wird der klassische Rechner daheim und auch der mobile Laptop im Privatanwenderbereich aussterben und der Internetzugang fast nur noch über Smartphones erfolgen. Auch immer mehr Anwendungen fordern immer mehr Bandbreite.

    Irgendwann wird auch der Bereich von 710-863 MHz zu klein werden. Was folgt dann? Krallt sich die Mobilfunkindustrie alle 5 Jahre neue Frequenzblöcke?
    Gehört in der Zukunft alles zwischen 500 MHz und 1,5 GHz der Telekom und Co.?

  • Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 13:21

    Und wenn Du einfach mit einem anderen Telefon oder mit einer unterdrückten Nummer anrufst?
    Ansonsten einfach mal eine Rechnung hinsenden und sehen, was passiert. Vielleicht kommt dann der Kontakt .-)

    Aber vermutlich liest der Kollege hier mit und weiß jetzt Deine Strategie... ?


    Zum Theorie-Teil:
    Interessant wäre, inwieweit das Angebot nun konkret bzw. bindend war oder doch nur eine allgemeine Preisinfo. Auch die Nachfrage wegen der Preisgestaltung und dessen Antwort darauf muss noch nicht zwingend ein Vertrag gewesen sein.
    Es könnte also sein, daß Deine darauffolgende Mail am 13.6. rechtlich gesehen also auch nur eine Anfrage auf eine bestimmte Gerätemiete gewesen ist (die er dann letztlich nie beantwortet hat)

    Daß das kein gutes Geschäftsgebaren ist, ist uns allen ja klar.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 10:10

    die freuen sich vermutlich, daß der Umsatz deswegen steigen wird...
    (und schliessen sich vielleicht wieder zu einem Interessensbündnis zusammen, um nach aussen Solidarität zu zeigen...)

    Aber das Thema ist wie man am Thread erkennen kann, ja auch schon zwei Jahre bekannt. Ich verstehe es immer noch nicht, daß von den Anwendern keine größeren Stimmen kommen.
    Da nimmt uns der Staat Frequenzen weg und teilt uns neue zu. Die Kosten tragen großteils die Anwender, ein paar staatliche Institutionen bekommen Unterstützung, die restlichen Versteigerungseinnahmen werden eingesteckt.
    Und nun soll das ganze nochmal von vorne losgehen??? War offenbar ja ein lukratives Geschäft (für Mobilfunkunternehmen, Staat und für die Gerätehersteller...)

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2013 um 09:00

    Unsere "neuen" Frequenzen werden wir wohl schon früher verlieren, als vermutet:

    Die BNA plant die Versteigerung schon in 2015:

    http://www.eventelevator.de/reportagen/22-…italedividende2

  • Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

    • mringhoff
    • 24. Juni 2013 um 17:38

    @ Rolf Gille: die von Dir gerade zitierte Antwort von mir bezog sich nicht auf den Fall, sondern auf das Thema Auftragsbestätigungen im Allgemeinen. Aber eine Auftragsbestätigung hat ja der Anbieter nicht verschickt.

    @ der_frank_m: Die Annahme ist sehr wohl erfolgt und zwar durch Kracky. Nur leider kann Kracky nicht sicher sein, daß die Annahme dem Anbieter auch erreicht hat.
    (Angebot: vom Anbieter an Kracky - Annahme durch Kracky per mail...)

    zum konkludenten Handeln: Das hat mit dem Fall nichts zu tun.
    Das Thema Auftragsbestätigung gehört ja eigentlich nicht hierher, weil diese nicht erfolgt ist (und auch zum Vertragsschluss auch nicht notwendig wäre)
    Dennoch kurz noch OT: Verschickt ein Kaufmann eine AB an einen anderen Kaufmann, dann muss derjenige "unverzüglich" antworten, wenn etwas an der Bestätigung nicht passt, andernfalls gilt die AB als Beweis, daß ein Vertrag vorliegt. Dieses zustimmende Schweigen / Nichtstun rechtfertigt nur unter Kaufleuten das konkludente Handeln, nicht unter Privatleuten. (also HGB statt BGB).

    Das "Schweigen" des Anbieters gegenüber Kracky ist ganz etwas anderes, als das Schweigen nach dem Erhalt einer AB!

  • Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

    • mringhoff
    • 24. Juni 2013 um 13:29
    Zitat von "der_frank_m"


    aber keine Auftragsbestätigung bekommen, und hier ist der Haken, es ist kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen, weil die Annahme des Aufgrags fehlt.


    Ein Vertrag setzt sich aus Angebot und Annahme zusammen.
    Die Auftragsbestätigung ist nur eine Bestätigung, daß der Anbieter die Annahmeerklärung erhalten hat. Ein Vertrag ist also auch ohne Auftragsbestätigung gültig.

    Unter Kaufleuten wird die Auftragsbestätigung gerne verschickt, um Verträge zu bestätigen, die mündlich, per mail oder anderweitig geschlossen wurden, die schlechter beweisbar sind, vor allem bei den Details. Und eine verschickte AB mit einer schweigenden Zustimmung (konkludente Annahme) gilt unter Kaufleuten als Beweis, daß ein Vertrag zustande gekommen ist.

  • Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

    • mringhoff
    • 24. Juni 2013 um 13:09
    Zitat von "Rolf Gille"


    Bisher habe ich lediglich von einer Anfrage zur Miete gelesen.


    Besagter Kollege hat doch ein Angebot geschickt. Bleibt jetzt nur die Frage, wie verbindlich das war. War das eher allgemein als Preisinfo gedacht ("ja wir haben 15 Geräte, kosten soundsoviel...") oder war das etwas festes? (Idealerweise als Schriftstück/pdf mit Anschrift, Datum, Mietdauer etc., entsprechendem Angebotstext und vielleicht unten eine Unterschriftszeile für eine eventuelle Vertragsannahme)
    Wenn letzteres, dann die Frage, wo die "Schlupflöcher" sind: Angebotsfrist abgelaufen? E-Mail nicht erhalten? sonstige Dinge?

  • Endstandene Unkosten durch Dry Hire Ausfall berechnen?

    • mringhoff
    • 24. Juni 2013 um 10:45
    Zitat von "Kracky"

    "Unkosten" sind entstandene Kosten zu meinen Ungunsten.


    was sind dann Kosten zu Deinen Gunsten? :)

    Ich würde auch erstmal ganz genau nachvollziehen, inwieweit hier ein verbindliches Angebot vorlag und ob Du auch sicher gehen kannst, daß Deine Annahme ihn auch erreicht hat.
    Ob Ausrede oder Tatsache: vielleicht bist Du im Spamfilter gelandet oder die Mail hat ihn zu spät erreicht oder oder oder....

    Wenn Du alles sicher beweisen kannst, schicke ihm einfach eine Rechnung, wenn Du es ausprobieren willst.

    Ich weiß zwar nicht, um welche Beträge es geht, und wieviel Zeit und Energie Du in so einem Streit investieren willst, aber ich hätte mir jetzt meinen Teil gedacht und mich wieder dem täglichen Alltagswahnsinn hingegeben....

  • Personenschaden durch Sturz von der Bühne

    • mringhoff
    • 21. Juni 2013 um 14:09
    Zitat von "klauston"

    Schade das ein Tread, der durchaus interessanten Ansatz hat wieder ad absurdum geführt wird.


    hab ich mir auch schon gedacht.

    Es stimmt, wir wissen nicht viel über diesen "Fall". Aber man muss ja nicht immer einen konkreten Fall diskutieren. Ich fand das Thema im Allgemeinen durchaus interessant. (Haftungsfragen bei Bühnenunfällen). Hier gab es auch den ein oder anderen guten Beitrag.
    Nur weil der Presseartikel nicht mehr hergibt, müssen wir doch nicht den ganzen Thread in den Kartoffelsalat werfen. Alle, die vorher etwas fachliches beigetragen haben fühlen sich ja auch etwas veräppelt, wenn zum Schluss nur noch von Fischen, Ba(r)ken und Kartoffelsalat die Rede ist.

  • Crafter vs. Sprinter

    • mringhoff
    • 20. Juni 2013 um 17:29
    Zitat von "madmax"

    Darum 4,6-Tonner. Entweder so lassen und immer langsam (90) fahren.
    Oder eben ablasten und nur bei "heute aber viel aufgeladen" zwischen den Lastern mitschwimmen, um nicht aufzufallen. Ohne Hängerkupplung brauchs dann auch keinen Fahrtenschreiber.
    .


    Die Hängerkupplung hat an sich nichts mit dem Fahrtenschreiber zu tun, erst wenn ein Hänger drankommt, dann ist man über 3,5t zGG und fahrtenschreiberpflichtig (Ausnahme alte deutsche Handwerkerregel mit 50km-Radius, die wohl parallel zur europäischen Regelung noch gilt)

    Was bringt denn ein 4,6-Tonner, den ich auf 3,49t ablaste, in Bezug auf die Zuladung?

  • Crafter vs. Sprinter

    • mringhoff
    • 20. Juni 2013 um 16:34
    Zitat von "hell&dunkel"


    Kurzer Radstand, Kasten: 1560kg Nutzlast.
    Wovon wir dann noch den dicken Motor, die Klimaanlage und die AHK abziehen.
    Transit, mittlerer Radstand und Länge: 1200kg

    Diese Zuladungen für Transporter sind normal. Kleines Auto wiegt weniger, langer Radstand und mehr Platz bedeutet gleichzeitig weniger Zuladung.
    Eigentlich paradox: Je mehr man Platz hat, desto weniger darf rein... :)

    Ducato Kastenwagen kurzer Radstand, niedriges Dach, kleiner Motor: Nutzlast 1.580kg
    gleiches Auto mit höherem Dach und starker Motor: 1.400 kg
    Ducato Kastenwagen, langer Radstand, hohes Dach, starker Motor: 1.335 kg
    (ganz großer Iveco mit Doppelbereifung Hinterachse ca. 800kg lt. Erinnerung, war mal Mietfahrzeug)

    Die Nutzlasten lt. Prospekt sind ohne Fahrer und ohne Sonderausstattung, Werkzeug etc. und vermutlich mit fast leerem Tank gerechnet. Mit Beifahrer kann man da noch gut 200kg abziehen.

    Und die Kontrollen auf den Autobahnen bei den 3,5-Tonnern werden immer häufiger. In den letzten zwei Jahren hat es in unserem Dunstkreis schon zwei Kollegen erwischt. Nichts ist unangenehmer, für Stunden aufgehalten zu werden, Equipment abzuladen, zweites Fahrzeug organisieren und ein paar Wochen später noch Strafe zu zahlen.
    Wenn dann bei dieser Kontrolle noch festgestellt wird, daß ein freier Mitarbeiter am Steuer sitzt, gibts auch noch richtig Ärger wg. der FahrPersV, wenn kein Fahrtenschreiber benutzt wird. (Aber das ist ein anderes Thema)

  • Crafter vs. Sprinter

    • mringhoff
    • 20. Juni 2013 um 09:18
    Zitat von "madmax"

    Und billiger; als den mit ganz langem Überhang zu nehmen, kann man Transportspace nicht upgraden... :wink:


    Wenn wir jetzt von Fahrzeugen in der 3,5t-Klasse reden, spielt dieses Argument in unserer Branche eine eher untergeordnetere Rolle.
    Das Ziel sollte eher sein, die zulässige Zuladung zu optimieren.
    Größere Transporter bedeuten geringeres Zuladungsgewicht.

    Wenn Du mal Deinen geladenen Transporter wiegst, wird man feststellen, daß man einen "normalen" langen Transporter grade mal bis zur Hälfte mit dem üblichen VT-Kram beladen kann.

    Auch ganz hilfreich: ein Materialverwaltungsprogramm, bei dem man zu jedem Artikel das Gewicht eintragen kann. Wenn dann alles gebucht ist (Transportcases nicht vergessen), dann sieht man manchmal ganz erstaunt auf die Gewichtssumme. Nochmal 100kg abziehen für Beifahrer und Zubehörbeladung und schon sind es grad mal ein paar Boxen und a bisserl Licht, was man einladen darf.

    Hier hat die Ducatoklasse etwas die Nase vorne. Sprinter oder sogar Iveco haben geringere Zuladung bei gleichem Fahrzeugvolumen.

  • Crafter vs. Sprinter

    • mringhoff
    • 20. Juni 2013 um 09:09
    Zitat von "rof"

    Schön zu erfahren das es mit günstigeren Alternativen scheinbar weniger Probleme gibt als mit den Platzhirschen. Von defekten Turbolader und schlechtem Service bei VW wußte ich ja bereits :(


    Dieser Satz strotzt meines Erachtens von Voreingnommenheit. Oder ist es genau das, was Du hören möchtest?

    Erstens kann man aus einer Handvoll Antworten aus dem PA-Forum keine Allgemeingültigkeit schlussfolgern. Ich weiß nicht, ob der ADAC in der Transporterklasse auch eine Pannenstatistik hat, wenn ja, dann ist das sicher eine fundiertere Basis. Selbst die ein oder anderen Fachzeitschriften bemühen sich - trotz finanzieller Abhängigkeit zur Autoindustrie - um die ein oder andere Neutralität.
    Und wenn man mal die Antworten genauer liest: Diese Schlussfolgerung kann man nun wirklich nicht ziehen. Es ist auch ein Unterschied, ob man von einem 10 Jahre alten Teil erzählt als von aktuellen Modellen.

    Zweitens ist ein "schlechter Service" primär ein Problem mit einer speziellen Werkstätte. Und selbst da kann man an verschiedene Leute geraten. Gerade bei VW letzte Woche wieder erfahren: Nachdem bei einem T5 ein halbes Jahr nach der Garantie ein Problem auftrat, war der VW-Service noch kulant und hat 70% Nachlass gewährt. Das macht für mich eher einen positiven Eindruck.

    Drittens gibts bei den "günstigeren" Alternativen (inzwischen geben die sich preismässig alle nichts mehr - nach Prozenten. Bitte nicht Listenpreise vergleichen) genauso Probleme. Wir haben seit Jahren alle 3-4 Jahre einen fabrikneuen Ducato, der ist auch nicht gerade selten in der Werkstatt.


    Die Autoindustrie schraubt seit Jahren die Herstellungskosten zurück, der Druck im Einkauf ist enorm. Die meisten Kaufentscheidungen werden im Neuwagenbereich über den Preis gefällt.
    Da ist es wirklich kein Wunder, wenn auch seit Jahren die Qualität der Einzelteile nicht besser wird. Nebenbei will das ja auch keiner. Die Neuwagenkäufer fragen sich nicht, was in 5 Jahren ist, da haben sie das Ding schon längst weiterverkauft. Der Preiskampf in der Transporterklasse ist sehr stark, inzwischen haben sich die Marken in Preis und Qualität ziemlich angenähert.

  • Kfz-Haftpflicht Schadensregulierung bei Fahrlässigkeit

    • mringhoff
    • 18. Juni 2013 um 10:31

    Das Thema grobe Fahrlässigkeit in einem Fachbeitrag schön zusammengefasst erklärt:
    http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/r1803.htm

    Das Thema Zahlungspflicht der Versicherung bzw. Regress:
    http://www.kfzversicherungen.org/ratgeber/20111…heitsfahrt.html
    Zitat: "Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung (...) steht der Opferschutz im Vordergrund. Aus diesem Grund muss die Versicherung alle Schäden, die dem Umfallgegner entstanden sind, begleichen, obwohl der Unfallverursacher alkoholisiert den Unfall verursacht hat.
    Im Gegenzug hat die Versicherung allerdings die Möglichkeit wegen einer sogenannten Obliegenheitsverletzung Regress vom Versicherungsnehmer zu fordern. Diese Regressforderung ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherung trotz der Regressforderung die Schadenfreiheitsklasse des Unfallfahrers herabstufen kann.
    "

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