Wenn es um eine Schadensregulierung geht, dann macht es Sinn, folgende Punkte zu überlegen:
1.) WER ist Mieter/Auftraggeber? Nur mit ihm regeln wir den Schaden, ganz unabhängig, wer den Schaden verursacht hat. Keine unnötigen Diskussionen mit anderen Beteiligten...
2.) WIE HOCH ist der Schaden? Wer hier fair bleibt, kann auf Verständnis und schnelle Abwicklung hoffen. Oft ist der Druck aus einem drohendem Streit dann draußen, wenn der Auftraggeber merkt, daß der Schaden in EUR lange nicht so dramatisch ist, wie er optisch aussieht...
3) WO ist meine TOLERANZGRENZE? Wenn ein Kunde ein Gerät lange und/oder häufig mietet, dann darf man nach einer gewissen Zeit auch mal "Gebrauchsspuren" verursachen. Das Zeug wird ja schliesslich gebraucht und nicht ausgestellt. Und: wer eine Mietrechnung von 2.000,- EUR bezahlt, dem stellen wir keine Reparatur von 50,- EUR in Rechnung. Wer das Material zum Sonderpreis bekommt, der hat mehr Verständnis, wenn der Schaden berechnet wird, als einer der laufend Listenpreise zahlt.
Und man sollte sich überlegen: Was ist mir mehr wert? Ein Streit mit dem Kunden und eine bezahlte Reparaturrechnung über 200,- EUR oder weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit 2.000,- EUR Umsatz pro Jahr...
4) VERSICHERUNGEN interessieren uns nicht. Immer wieder kommt das Argument auf, daß die Versicherung des Mieter das nicht bezahlt etc. Das spielt bei der Haftungsfrage so keine Rolle. Der Mieter ist für den Schaden haftbar und fertig. Ob er jetzt eine Versicherung hat oder keine oder die falsche, sollte nicht unser Problem sein.
All das macht aber nur Sinn, wenn das Mietgeschäft unter eindeutig klaren Voraussetzungen abgelaufen ist. Also ein rechtsgültiger, beweiskräftiger (also schriftlicher) Vertrag mit ordentlichen AGBs. Falls hier Defizite bestehen (z.B. nur mündliche Vereinbarung) kann das der Mieter zu seinen Gunsten auslegen...