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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Mixen:Frage des alters?

    • mringhoff
    • 21. Februar 2008 um 09:50
    Zitat von "djvomght"

    Wechseljahre :)


    Also der Wechsel zwischen R´n´R auf Industrie... :)

  • BÜTECS stapeln

    • mringhoff
    • 21. Februar 2008 um 09:48
    Zitat von "BillBo"

    Vorsicht! Die angenommene Tragfähigkeit gilt für den 4er – Satz, NICHT für eine Einzelrolle.

    oh, tatsächlich - da hat man jahrelang eine Zahl im Kopf und übersieht dann diese "Details"... :(
    Habe gesehen, daß div. andere Hersteller (z.B. Blickle) bis zu 400kg pro Satz bieten.
    Manche Bühnenhersteller haben eigene Rollen im Programm (z.B. Nivtec), die spezielle "heavy Duty"-Rollen anbieten. Hier liegt die Belastbarkeit dann bei 200kg pro Rolle (100mm) oder 350kg pro Rolle (160mm), also 800kg bzw. 1.400kg pro Satz.
    (das mit der ebenen Fläche hatte ich ja schon geschrieben)

    Man muss also sehen, welche Räder da dran sind/waren. Lt. Foto kommen die mir eher aber wie Standard-Bluewheels vor...

    Nicht desto trotz ist das eine heikle Angelegenheit. Wer auf Nummer sicher gehen will, der trägt die Elemente soweit ab, daß der Rest gefahrlos transportiert werden kann. Mit ein paar Helfern geht das auch ganz zügig...
    Mal abgesehen davon, daß es auch nicht mehr angenehm ist, Bühnenelemente auf 2m Höhe zu lupfen...

  • BÜTECS stapeln

    • mringhoff
    • 20. Februar 2008 um 14:08

    Waren das Bütecs mit Steckfüssen (45kg) oder mit Scherenfüssen (60kg)?
    je nachdem wäre das Gewicht entweder 945 oder 1.365 kg
    Auf alle Fälle jede Menge.

    Betrachtet man sich "normale" Blueewheels tragen die max. 250 kg, in Summe also 1.000kg - allerdings nur bei senkrechter Last, also in der Ebene. Dynamische Kräfte (Unebenheiten oder Überwindung von Steigungen) wirken da um einiges mehr...
    Bei der Bütec-Variante ohne Scherenfüsse wären diese Rollen also noch gerade noch ok., allerdings mit der Voraussetzung, daß der Stapel nur auf glatter, gerader Ebene gerollt wird. Das ist aber vielleicht in Mehrzwecksäälen fest lagernden mit sauberen, schwellenfreien Böden möglich, ein Herumwuchten auf Rampen im Mobilbetrieb etc. fände ich da zu risikoreich.

    Üblicherweise werden solche Bühnenstapel in 10er Paketen (gut, wenn man 12 drauf sind, sagt auch keiner was) verpackt.

    Ihr hättet also entweder den so angelieferten Stapel abräumen müssen, bevor Ihr ihn groß bewegt oder dem Vermieter bitten, die Dinger auf zwei Stapel anzuliefern...

  • Neue Regeln für das Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 19. Februar 2008 um 09:00

    Nun, jeder hat so seine Methoden zum Geldeintreiben...
    Wer gerne "alternative" Vorgehensweisen anwendet, darf sich aber über eventuelle Bummerangs, rechtliche Schritte oder eine negative Gerüchteküche nicht wundern. Das kann einmal gut gehen, ein anderes Mal nicht.

    Nur dazu das Warnungsbrett zu ge/miss-brauchen finde ich im Interesse des Ansehens des Warnungsbretts bzw. des PA-Forums nicht angebracht.

    Wenn das mit der Zeit überhand nimmt, daß das Brett hier als Druckmittel verwendet wird, ist das Denunziantenbrett nicht mehr weit. Nachdem dieser Vorwurf ja immer wieder aufkommt, wäre es der Seriösität dienlich, dies durch die Einführung bestimmter Standards zu unterbinden. Damit ist uns allen geholfen.
    Nicht, daß es nach ein paar Jahren heißt "Ach, das Warnungsbrett im PA-Forum? Ja, da streiten sich immer nur ein paar Hansel um die letzten Rechnungen, das kannst vergessen, das nimmt keiner mehr ernst..."


    Zitat von "test"

    und was ist mit den kaputten (...)denen es egal ist ob sie einen o-eid abgelegt haben?
    (...)
    ein anruf bei creditreform bringt zu tage, das da schon 7 titel liegen. da es sich um 80 e handelte habe ich auf den mahnbescheid verzichtet. was bringt mir der ganze aufwand?

    Solche Leute wie oben sind aber nicht die "normalen" Schuldner, sondern hier handelt es sich eideutig um einen Betrugsvorgang.
    Das wäre z.B. wieder etwas für das Warnungsbrett.

    Selbstredent, nicht immer ist der MB der Lösungsbringer. Die Anwendung des MB aber gänzlich auszuschliessen ist aber genauso unrichtig, wie diesen unreflektiert anzuwenden.
    Ich bekomme es aber immer wieder mit, wie Leute einfach ihre Forderung nicht weiter eintreiben, weil sie den MB fürchten. Warum denn?
    Warum kann ich nicht nochmal 20-30 Euro "investieren", wenn ich die Chance habe, 1000,- EUR zu erhalten? Mal abgesehen von solchen Betrügern wie oben von test geschildert...

  • Pioneer cdj 200 spricht etwas dagegen?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2008 um 22:59
    Zitat von "DJ Detto"


    Allerdings meinte ich nicht die "Herauswurffunktion" sondern die DJwirftCDreininsFach-Funktion vom 500er


    Obwohl der alte 500er schon gerne mal ein ordentliches Zinober gemacht hat, wenn man die CD während der Spielphase herausgedrückt hat. (Ja, da musste man nicht erst die CD anhalten, sondern immer schön aufpassen, daß man nicht die "Eject"-Taste vom falschen Player drückte...)

    Also dieser Showeffekt und auch der des Reinwerfens gehört leider der Vergangenheit an. Die neuen Player saugen ganz unspektakulär die CDs in ihren Schlitz und fertig...
    Da musst Du Dir jetzt was neues für Deine Groupies einfallen lassen :)

  • Pioneer cdj 200 spricht etwas dagegen?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2008 um 20:50
    Zitat von "DJ Detto"

    Naja dennoch überlege ich halt auch den CDJ 200 zu kaufen (oder weil man doch etwas verstrahlt ist den CDJ 800).

    Aber ich glaube der BWL Opa wird den 200er kaufen und die Toplader CD Wurfaktionen vermiessen **heul**

    Wie ist denn die Umstellung (Handling) vom 500er auf den 200er??

    Nun, bis auf die angsprochene fehlende Herauswurfaktion finde ich das kaum eine Umstellung. Das Pioneer-Design (Anordnung von Play, Cue u.a.) und die wichtigsten Funktionen sind seit Jahren gleich geblieben im Handling (lediglich beim CMX3000 hab ich mit den Gummitasten ein etwas anderes "Gefühl")

    Ansonsten kannst ja auch mal den neuen 400er probieren...

    Allerdings finde ich den 200er und den 400er mit den ein oder anderen nutzlosen "Lichteffekt" etwas prolliger als der seriöse, ehrliche 500er :)
    Nun, vielleicht liegts auch an meinem fortgeschrittenem Alter...

  • Neue Regeln für das Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 17. Februar 2008 um 12:59
    Zitat von "test"

    was spricht gegen eine regelung 8 wochen nach nicht bezahlen einer rechnung?


    Weil es zu einem ordentlichen Forderungsmanagement gehört, auch entsprechend zu mahnen. Eine Rechnung schreiben und 8 Wochen warten ist ja auch nicht korrekt. Wer hier nicht entsprechend mahnt, hat seine Pflichten als Gewerbetreibender auch nicht korrekt erfüllt, auch wenn es nicht seine Schuld ist...


    Zitat von "test"

    ich werde bei leuten, die schon 5 mahnbescheide gegen sich haben keinen eigenen beantragen, weil es sinnlos ist. das sind ja auch die wahren schwarzen schafe um die es geht!!


    Diejenigen, die 5 MB gegen sich haben, werden wohl schon eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
    Das wäre für mich aber wiederum Grund zu mahnen (Betrug).

    Falls die 5 MB innerhalb kürzester Zeit eingetroffen sind, dann macht Dein Sechster vielleicht sogar noch Sinn. Du weißt ja nicht, wie hoch die Forderungen sind, evtl. bekommt man das ja erst viel später mit, daß noch andere Gläubiger hinterherlaufen.

    Einen Mahnbescheid NICHT zu beantragen halte ich in den meisten Fällen für eine fahrlässige Handlung. Diese Maßnahme kostet nicht viel und kann viel bringen. Man hat immerhin einen Titel und dann kann man immer noch entscheiden, mit welchem Aufwand man das Geld eintreiben möchte.
    Wir haben definitiv wesentlich (!) mehr Zahlungen aus MB-Forderungen erhalten, als wir jemals dafür an Kosten aufwenden mussten.

    Klar, es gab auch Schuldner, von denen wir dann hinterher nichts mehr erhalten haben, aber der Titel gilt bis zu 30 Jahre. Bis dahin kann noch viel passieren. Ich kenne Banken, die graben regelmässig ihre alten Titel aus und versuchen immer wieder mal eine Vollstreckung. Dabei sind alle immer wieder erstaunt, was dann doch dabei herauskommt.

    Und falls ein Verfahren zur Restschuldbefreiung angestrebt wird (nach 7 Jahren schuldenfrei), dann kommt es oft zu einer Ratenzahlung. Auch wenn dann nur ein Teil der Forderungen hereinkommt, es kann unter dem Strich mehr sein, als man für den Titel ausgegeben hat. Und ohne Titel gibts gar nichts...

  • Neue Regeln für das Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 17. Februar 2008 um 12:43

    ADMIN

    a) fände ich genau richtig. Wer bei einem "normalen" Schuldner (also weder Betrug noch Insolvenz) seine Mahnungen nicht konsequent durchzieht, der hat als Unternehmer nicht seine Hausaufgaben gemacht.

    b) + c) hier wird es sehr schwierig sein, zu differenzieren. Wer Dryhirematerial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht hat, wird normalerweise bei uns innerhalb kürzester Zeit daran erinnert. Gibt es keinen vernünftigen Grund oder lässt sich die Person nicht mehr erreichen, wird innerhalb weniger Tage gehandelt. 3 Wochen warten wir sicherlich nicht. Allerdings würde ich dann eher erstmal die Polizei bevorzugen und daraufhin hier eine Warnung absetzen.

    d) o.k. - aber hier kann es evtl. auch zu lange sein. Wenn begründeter (!) Verdacht eines Betrugs besteht, sollte ähnlich c) die Möglichkeit der sofortigen Warnung bestehen.

  • Pioneer cdj 200 spricht etwas dagegen?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2008 um 12:19

    Wir haben bisher keinerlei Probleme. Allerdings besitzen wir nur zwei Stück...
    Aber sie gehen ganz gut. Die Kunden sind vor allem Privatanwender oder DJs, die einen günstigen Pioneer bevorzugen und auch die mp3-Fähigkeit nutzen möchten.

  • PA-Vermietung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 16:54
    Zitat von "FalcoCGN"


    Die Idee mit einem Fred/FAQ zum Thema Gewerbe ist gut, doch wird dieser dann auch gelesen?


    Wenn der Thread langsam nach unten rutscht, wird er kaum noch gelesen :(
    Das Dumme an der Suchfunktion ist immer, daß zum Stichwort "Gewerbe" gleich knapp 300 Threads gefunden werden. Dann macht sich einer vielleicht die Mühe, drei oder vier Threads zu lesen, die seinem Problem näher kommen, aber dann doch nichts zur offenen Frage bieten. Da kann man es manchen nicht verdenken, daß schnell eine neuer Thread aufgemacht wird.

    Die Erfahrung hat auch gezeigt, daß dann auch diejenigen, die brav in einem alten Thread ihr neues Problem schildern, nicht korrekt beachtet werden. Dann steht ein vielleicht 2 Jahre alter Beitrag wieder oben, der eine denkt wieder an die Verleihung der "goldenen Schaufel", der andere liest erstmal die ersten Beiträge und kommt vielleicht mangels Geduld nur auf die zweite Seite und nicht auf Seite 4, wo unser Fragende auf Antwort hofft. Mit dem Ergebnis, daß dann auf die alten Beiträge von Seite 2 kommentiert/beantwortet wird...

  • Zukunft der Beschallung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 16:08
    Zitat von "zegi"


    Wer wird sich in naher Zukunft was anschaffen?


    wir :)

    wobei ich wenn überhaupt diese Frage mal weiterverfolgen würde:

    Zitat von "zegi"


    Mich würde interessieren, welche Entwicklungen ihr in der Branche erwartet

    und da würde ich grundsätzlich mal sagen, daß wir in der Beschallungstechnik im Vergleich zu anderen technischen Branchen eher langsame Entwicklungsschritte verzeichnen.
    Die Digitaltechnik wird weiter Einzug halten, die analoge Technik wird weiterhin im preiswerten Anwenderbereich lange Jahre leben.
    Aus China wird wohl mit der Zeit auch Qualitätsware kommen, das ist nur noch eine Frage der Zeit.
    Und vielleicht kommt ja die PLS nach München, dann muss ich nicht immer da hoch fahren... :)

  • PA-Vermietung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 15:57

    Wie ja schon weiter oben geschrieben, sind die Grenzen zum Gewerbe etwas schwammig.
    Für das Finanzamt sind Tätigkeiten mit Einnahmen (unabhängig von den Ausgaben) sehr schnell ein Gewerbe, wenn diese nicht nur einmalig erfolgen. Das reicht, wenn Du das Material z.B. schon 3 x im Jahr vermietet hast.
    Andererseits ist es ja auch so, daß der ein oder andere Gewerbebetrieb einfach nicht in die positiven Zahlen kommt und man fast den Verdacht hat, daß der Inhaber mehr von der Steuerrückerstattung lebt als von den Einnahmen. Dann wiederum ist das Finanzamt wieder schnell dabei, wenn es darum geht, festzustellen, daß es sich hierbei eben nicht um ein Gewerbe handelt, sondern um eine sog. "Liebhaberei" mit der Folge, daß alle Steuererstattungen wieder zurückzuzahlen sind (incl. Zins und Zinseszins)

    Wie schon erwähnt, spielt es dabei keine Rolle, was Du mit den Einnahmen machst. Du kannst sie einem guten Zweck spenden, Du kannst die auf Konto tun oder Du kannst wieder neues Equipment kaufen.
    Je nachdem, was Du machst, sieht halt Dein Gewinn am Jahresende aus, aber das interessiert niemanden zunächst, wenn es lediglich darum geht, zu entscheiden, ob Du ein Gewerbe betreibst.

    Und insgesamt kommt es ja auch auf Deine Intention an, wie es in der Zukunft weitergehen soll. Wenn Du also von Deinen Einnahmen weiteres Material kaufst, dann baust Du Dein "Geschäft" ja aus...

    Für gelegentliche Privateinnahmen gibt es in D noch die "Sonstigen Einkünfte", denn die Einnahmen musst Du dennoch angeben, auch wenn es (noch) kein Gewerbebetrieb ist.

    Aber wie das in Belgien gehandhabt wird, weiß ich nicht. Da fände ich die Idee mit dem Steuerberater Deiner Mutter auf alle Fälle verfolgenswert.

  • Zukunft der Beschallung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 12:37

    och, wir sind hier im Offenen Brett, da fragt man bei vielen Threads besser nicht nach dem Nutzen :)
    Man plaudert halt mal einfach. Ist doch ein nettes Thema...

  • PA-Vermietung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 10:16
    Zitat von "marco heller"


    Er will einen "popeligen" Gewerbeschein, da er den Rat sucht das zu tun, gehe ich direkt mal davon aus das er seinem Alter entsprechedn genügend Verantwortungsbewußtsein hat, um auch zu wissen was er da tut.

    Mal abgesehen davon, daß der Fragende keine Tipps brauchen kann, die auf das deutsche Steuer- und Rechtssystem zugeschnitten sind, ist der gute Knabe noch 17 Jahre alt. In Deutschland wäre er noch minderjährig.

    Da wir ja alle auch von Fragen und dessen Antworten profitieren, können wir das ja mal anders angehen. Gehen wir mal davon aus, es handelt sich um einen deutschen Jungunternehmer, der schon 18 Jahre alt, also volljährig ist.

    Was muß so einer beachten, wenn der ganz unbedarft zur Kommunalverwaltung läuft und für wenige Euros ein "popliges" Gewerbe anmeldet?
    (Vielleicht kann man diesen Thread ja in dieser Richtung fortsetzen. Gute Hinweise sind also willkommen!)

    Er wird vor allem zu allererst keine Privatperson mehr sein, sondern ein Gewerbetreibender (egal ob Kleinunternehmer oder nicht).
    Mit einem Schlag fallen diverse Schutzregelungen für Verbraucher weg und kommen viele neue Gesetze und Verpflichtungen hinzu, von denen man teilweise noch nie etwas gehört hat. Und keiner ist verpflichtet, den jungen Gewerbeanmelder irgendwas davon zu erzählen.
    Privatpersonen müssen in vielen Dingen immer brav "aufgeklärt" werden, haben gewisse Rückgaberechte, besondere Rechte bei Gewährleistung usw. Beim Gewerbetreibenden ist alles ganz anders. Und hier gilt ganz besonders: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Weiter geht es z.B. mit den Versicherungen. Selbst bei einem Kleinunternehmer, der sich noch keine weiteren Gedanken mit Krankenversicherung, Rentenvorsorge und Berufsunfähigkeit machen muss, vergisst oft, sich eine Gewerbehaftplicht zu besorgen. Die private Haftpflicht zahlt nicht für Schäden, die bei der gewerblichen Ausübung entstanden sind und sei das Gewerbe noch so popelig.

    Eine weitere Grundvoraussetzung ist das deutsche Steuersystem. Das Finanzamt erwartet ordnungsgemässe Steuereklärungen. Wenn man am Anfang sich aufgrund der geringen Umsätze den Steuerberater spart und die EÜ, die EKSt- und die USt-Erklärungen selber machen will, der muss sich schon sehr gut auskennen, was er da tut. Fehler sind nicht nur ärgerlich für den Finanzbeamten, sondern können aufgrund angesetzter Nachforderungen, Verzinsung und Mahngebühren auch mit einem Schlag recht teuer werden. Ein "habe ich nicht gewusst" interessiert hier niemanden.

    Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr meinen Finger erhoben, sondern vielleicht das ein oder andere Verständis für Probleme geweckt.

    Andererseits sollte jetzt auch kein potentieller Newcomer abgeschreckt werden. Mit einer guten Vorbereitung und sorgsamer Vorgehensweise kann eine Gewerbeanmeldung auch ein Start in eine gute und lukrative Zukunft werden.

  • Zukunft der Beschallung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 00:20
    Zitat von "test"

    sowas wurde hier schon mal gefragt. eventuell die suche mal bemühen


    zumindest so ähnlich:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=61458
    (ist sogar vom gleichen Threadstarter :)

  • Strafen der GEMA

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 00:11

    Nun, nachdem Du Eure geplante Vorgehensweise hier so schön publik gemacht hast, wäre es doch wohl sehr leichtsinnig, hier noch darüber nachzudenken oder? :)
    Aus der logischen Betrachtung der Gemaregelungen würde ich mal schätzen, daß die Strafe ebenfalls das Doppelte, hier eben von der Differenz Soll-Ist-Zahlung sein wird.
    Ich würde eher meine Überlegungen dahingehend anstellen, ob das notwendig ist, die Garderobe mit zu beschallen...

  • Aus dem Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 15. Februar 2008 um 00:02

    Wochengagen sind ja auch nur eine gewisse Mischkalkulation.
    Nun, unter dem Strich steht hier auf der einen Seite ein gewisser Job und auf der anderen Seite eine bestimmte Bezahlung. Wenn das für beide Seiten zusammenpasst, dann läufts. Die Firmen, die weniger bezahlen (z.b. die Offdays) müssen sich halt mit dem Personal begnügen, das so etwas mitmacht und mit den Folgen leben (häufiger Personalwechsel, geringe Motivation, Leute von geringerer Qualität...)
    Und über die Bezahlung sollte man sich ja eigentlich im Vorhinein einig werden, weshalb man sich im Nachhinein ja nicht beschweren kann.
    Anders ist es, wenn wie weiter oben erwähnt, das Zahlungsziel einer Rechnung mit dem Argument "der Kunde hat noch nicht bezahlt" vollkommen ignoriert wird.

  • PA-Vermietung

    • mringhoff
    • 14. Februar 2008 um 23:41
    Zitat von "Tobias Falter"


    Ich habe nämlich auch mal diese Sache mit Einnahmen nicht höher als die Ausgaben gehört also quasi diese Null oder Minus Rechnung.
    gibt es so etwas wirklich?


    Nein, damit hat es nicht zu tun. Die Differenz von Einnahmen über die Ausgaben ist grob gesagt einfach der Gewinn. Wenn das ein Kriterium eines Gewerbes ist, dann würde in Deutschland ein großer Anteil von Firmen kein Gewerbebetrieb mehr sein :)
    Der Gewinn hat lediglich Bedeutung bei der Versteuerung oder bei der längerfristigen Beurteilung beim Verdacht der Liebhaberei.

    Aber wie wir ja aus Deinem letzten Beitrag erfahren haben, wohnst Du ja in Belgien. Warum suchst Du dann Tipps aus Deutschland? Europa nivelliert sehr viel, aber das Steuerrecht ist in vielen Ländern äußerst different.

    Grundsätzlich kann ich dem Falco nur beipflichten, sich vorher ordentlich zu informieren, was auf einem zukommt, wenn man ein Gewerbe betreiben möchte. Die IHK ist halt eine Möglichkeit, zudem meist kostenlos und vor allem kompetent in diesen Dingen. Ein Steuerberater ist eine andere Möglichkeit.

    Gerne darf man sich auch bei anderen Quellen informieren, z.B. im PA-Forum :) Die Gefahr dabei ist leider -abgesehen von evtl. unrichtigen Ratschlägen-, daß man sich evtl. zu sehr in die Beantwortung der gestellten Frage vertieft, und dabei das Ganze aus dem Auge verliert. Daher auch der gut gemeinte Rat mit der IHK.

  • Aus dem Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 14. Februar 2008 um 22:42
    Zitat von "G.Sanner"

    Was auch eine komplette Seuche ist, ist zu glauben das Reisetage und No Show days auf Tour nur die Haelfte kosten duerfen.


    Das ist alles relativ. Wer hohe Tagessätze hat, kann seine Offdays zur Hälfte ansetzen und kommt u.U. noch besser weg, als einer mit einer 1/7 Wochengage.
    Diese Ansichtsweise kommt von der Materialmiete wo so etwas üblich ist.

    Und wer einen Offday hat, der kann die ein oder anderen privaten und geschäftlichen Dinge erledigen, evtl. etwas Freizeit geniessen. Auch wenn man theoretisch woanderst hätte arbeiten können, ein Ruhetag/Offday hat auch privaten Nutzen. Ich verstehe das, wenn der auch dann nicht so bezahlt werden kann, wie ein normaler Arbeitstag.

    In anderen Branchen ist das auch üblich, vor allem in Deutschland, z.B. die Einsatzbereitschaft bei div. Notdiensten.

    Reisezeiten sind allerdings etwas anstrengender, je nach Verkehrsmittel ist auch der private Nutzen gering. Auch bei Einzeljobs mit längeren Anfahrten zählt diese Zeit ja auch zum Job selbst. On Tour werden Reisezeiten öfters mit 80% der normalen Gage angesetzt.

  • DVB-T

    • mringhoff
    • 14. Februar 2008 um 14:45
    Zitat von "da_user"

    Zudem haben die meisten Empfangsgeäte Probleme wenn sie sich mit 100km/h bewegen...


    Das konnte ich in der Stadt noch nicht ausprobieren :)

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