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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Festinstallation Vertrag

    • mringhoff
    • 18. Januar 2008 um 15:07

    Das wäre dann eine sogenannte Baubeschreibung. Hier kommt alles rein, was im einzelnen gemacht wird und was alles detailliert angeschafft werden soll.
    Diese Baubeschreibung ist dann Bestandteil des Angebots.

  • Festinstallation Vertrag

    • mringhoff
    • 17. Januar 2008 um 18:51
    Zitat von "test"

    das mit dem leasing stimmt so nicht. in der regel will die leasing eine rückkaufoption unterschreiben haben.


    Wenn das Material am Ende der Leasinglaufzeit wieder frei wird und das ist ja als Verkäufer nicht tragisch, kann evtl. sogar vorteilhaft sein.
    Aus dem Zahlungsrisiko bist Du als Verkäufer auf alle Fälle raus.

    Zitat von "test"

    eine bankbürgschaft ist im falle eines falles auch nichts wert.


    Wieso nicht? Es sollte natürlich schon eine von einem größeren, deutschen Kreditinstitut sein und den Passus "auf erstes Anfordern und ohne Einrede der Vorausklage" haben....

    Zitat von "test"

    wobei ich eher noch bei solchen kunden ganz vom geschäft abraten würde..


    Mit den genannten Absicherungen reduziert man das Risiko des Zahlungsausfalls. Das Geschäft gar nicht zu machen, ist natürlich eine weitere Option, aber grundsätzlich wollen wir ja alle Geld verdienen....

  • Hazer-Empfehlungen? Unique? JEM? Smoke Factory?

    • mringhoff
    • 17. Januar 2008 um 14:56

    Nun haben wir den Tour-Hazer eine gewisse Zeit und ich bin nach wie vor begeistert. Das Gerät incl. dem verbauten Tank ist immer noch komplett dicht. Hier sabbert nichts, obwohl das Gerät in allen Lagen transportiert wird. Vom Handling mit dem Case ist das sozusagen top.

    Darüber hinaus bin ich von der Sparsamkeit oder besser von der Effizienz des Fluids begeistert. Da hazed man den ganzen Abend eine Halle zu und hinterher ist der Tank nur ein fingerbreit leerer geworden.
    Feines Gerät.

    Wir hatten mal auf einer Veranstaltung einen Chinahazer oder einen Möchtegernhazer (Nebelmaschine mit Ventilator) und drei Stunden später den Tour-Hazer als Nachlieferung aus einem anderen Job.
    Der Haze aus dem Billiggerät verteilte sich kaum und blieb in Bühnennähe, löste sich dort aber auch relativ schnell wieder auf, was ein laufendes Nachhazen bedeutete. Es glich wirklich eher einer Nebelmaschine ohne Power. Dann kam der Tour-Hazer und schwups war die Halle gleichmässig voll. Und der eingebaute 1l-Tank des Billiggeräts war fast leer!

  • Festinstallation Vertrag

    • mringhoff
    • 17. Januar 2008 um 14:31
    Zitat von "test"

    vor der zahlungsunfähigkeit bzw. unwilligkeit kannst du dich kaum schützen, falls du das meinst

    Ratsam ist auf alle Fälle bereits bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu vereinbaren, eine Abschlagszahlung vor Lieferung und evtl. so ca. 5-10% als Schlusszahlung nach Abnahme.
    Alternativ dazu kann natürlich 100% Vorkasse oder die Stellung einer Bankbürgschaft verbunden mit einer nachträglichen Zahlung (Rechnung), evtl. auch Ratenzahlung gewählt werden.

    Oder soll das eine Dauermiete werden? Hierzu solltet Ihr ebenfalls erwähnte Bankbürgschaft (über den Materialwert) einfordern. Wer kurz vor der Insolvenz steht, dem fallen viele Methoden ein, um an Geld zu kommen. Und wer schon zahlungsunfähig ist, dessen Verpächter krallen sich nur zu gern das Equipment als Pfand. Und bis das alles wieder herausgeklagt wird, vergeht viel Zeit und den Mietausfall etc. trägt keiner....

    Eine weitere Alternative ist das Leasing. Dazu sucht Ihr Euch eine Leasingfirma heraus, mit der Ihr zusammenarbeiten möchtet. Mit dieser schliesst Euer Kunde einen Vertrag ab. Ihr verkauft der Leasinggesellschaft das Material und der Kunde zahlt die Leasingraten an die Leasingfirma. Ihr seid also danach komplett aus dem Zahlungsrisiko heraus.
    Das klappt natürlich nur bei entsprechender Bonität des Kundens und lohnt sich für alle Beteiligten nur ab einer gewissen Auftragssumme.

    Soweit mal was zu den Zahlungsvarianten. Eine einfache Lieferung auf Rechnung war und ist in dieser Branche sehr risikoreich und sollte nur bei kleinen Beträgen gewählt werden.

  • Fernsehtip :Heute Abend 21:00 Frontal21

    • mringhoff
    • 16. Januar 2008 um 18:15

    eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...
    Ich zumindest sehe bemerkenswert wenige Reportagen, bei dem ein (inländischer) Fernsehsender oder Zeitung besonders kritisch wegkommt.
    Oft werden auch Reportagen von externen Produktionsfirmen zusammengestellt, die dann evtl. auch für andere Sender arbeiten bzw. in Zukunft mal arbeiten könnten. Es ist halt eine große Familie...
    Sollte es Anlass zur Beschwerde gegen eine Presseeinrichtung geben, kann man sich (zumindest bei Print- und Onlinemedien) an den deutschen Presserat wenden ( http://www.presserat.de ), der dann eine Rüge ausspricht. Ob das besonders viel bringt sei mal dahingestellt. Berichtet wird darüber zumindest meist wenig.
    Für das Fernsehen ist mir eine ähnliche Einrichtung unbekannt, beim öffentlich Rechtlichen gibts noch den Rundfunkrat, der sich aber um solchen "Kleinkram" weniger kümmert...

    Und in diesem Fall würde ich noch anmerken: nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern.
    Nach zig Monaten kräht also kein Hahn mehr danach, zumal es in der Zwischenzeit sicher diverse andere "Opfer" bei zahlreichen anderen Berichterstattungen gegeben hat. Wer interessiert sich hier noch für den Beitrag von vor nunmehr rund 16 Monaten?

  • und immer wieder wundersam ...

    • mringhoff
    • 15. Januar 2008 um 17:59
    Zitat von "treibsand"


    Aha. Die EON oder SX sind auch von Nexo ???


    :?: ... hab übrigens nur den Link von der PS-Seite gepostet.... :roll:

  • und immer wieder wundersam ...

    • mringhoff
    • 15. Januar 2008 um 17:14

    Die haben es ja nicht nur auf den Controller, sondern ganz eindeutig auf viel mehr von Nexo abgesehen:
    http://www.seeraudio.de/en/pros3.asp-type_id=1&series_id=22.htm

  • DIE HÄRTESTEN SPRÜCHE DIE EIN PA TECHNIKER

    • mringhoff
    • 14. Januar 2008 um 17:53

    die beste Ausrede, die ich bisher gehört habe, warum das Geld von einem (deutschen) Kunden noch nicht auf dem Konto ist:

    "wir haben unsere Buchhaltung nach Dehli ausgelagert, das Bezahlen klappt derzeit eher etwas leidlich..."

    (ja ja - der Globalismus schreitet voran... :)

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • mringhoff
    • 10. Januar 2008 um 09:42
    Zitat von "Utz Rüscher"

    und wie läuft das jetzt wohl mit dem berühmten Beispiel des Druckers für 90 Euro oder TFT für 140? Bisher hieß es : funktioniert nicht alleine, muß wie die Computer abgeschrieben werden...


    dann musst Du Deinen Mietpark um Drucker und Bildschirme erweitern, dann sind es wieder GWGs... :)
    Oder wie schon erwähnt: Du bittest Deinen PC-Verkäufer, dir eine Druckerpatrone für 90,- EUR zu besorgen, bei dem gratis ein Drucker mit dabei ist... :)

    Aber Vorsicht, bevor noch weitere solche Ideen auftauchen, erst mal hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuersch…tungsmissbrauch

  • Konkurrenz

    • mringhoff
    • 9. Januar 2008 um 14:21

    Mein Beitrag ist ja hoffentlich nicht ernst genommen worden.
    Mir ist nur aufgefallen, daß bei so manchen Internetauftritten die Anzahl des Wortes "professionell" im indirekten Verhältnis mit Erfahrung/Qualität des jeweiligen Dienstleisters steht...

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • mringhoff
    • 9. Januar 2008 um 11:26
    Zitat von "FalcoCGN"

    Wenn aber mehrere Kabel angeschafft werden, die zusammen 200€ kosten, dann ist selbstverständlich jedes Kabel unter 150€ einzeln zu bewerten und abzuschreiben.


    ja, und zwar "sofort" (für viele bedeutet nämlich abschreiben = Afa und das ist ja nicht richtig)

    Und das ist auch neu: Wirtschaftsgüter unter 150,- EUR dürfen also nicht mehr auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bislang stand einem diese Möglichkeit ja noch offen und konnte so den Jahresgewinn etwas steuern....

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • mringhoff
    • 9. Januar 2008 um 11:00

    Soweit ich das jetzt mitbekommen haben, gibt es kein Wahlrecht mehr, ob "GWG-Abschreibung" (bis 2007 sofort, nun also jetzt im Pool) oder AfA. Alles zwischen 150-1000,- kommt in den Pool, sonst könnte sich ja jeder die jeweilige vorteilhaftere Abschreibunsdauer heraussuchen. Das Kabel mit 200 EUR würde meiner Ansicht nach auch in den GWG-Pool fallen.

    djobi: beim neuen Sammelpool macht es übrigens keinen Unterschied mehr, wann Du im Laufe des Jahres das GWG gekauft hast. Also alles in einem Wirtschaftsjahr (üblicherweise Kalenderjahr) angeschaffte GWG am Ende summieren und beim Jahresabschluss mit 20% abschreiben.

    Übrigens, man hat auch mal einen Vorteil bei der neuen Regelung:
    Wenn ein bisheriges Anlagevermögen unter 1.000,- EUR früher mit mehr als 5 Jahre abgeschrieben werden musste, darf es ja ab 2008 mit in den Pool und somit auch mit 20% abgeschrieben werden.

    Ausführliche Infos darüber:
    http://www.estb.de/gestaltungshinweis.html

  • Konkurrenz

    • mringhoff
    • 9. Januar 2008 um 09:15
    Zitat von "VA-Ernstl"

    wer ist HKS und wo fängt professioneller Verleiher an ...


    ganz klar:
    Der mit der tollen Website und den vielen positiven Adjektiven, insbesondere dem Wort "professionell" und "amtlich" kann ja kein HKS mehr sein.... :)

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 9. Januar 2008 um 09:07

    Die neue GWG-Regelung gilt ja erst für Anschaffungen ab dem 1.1.08

    Software unter 410,- EUR wird bei uns (bis 2007) komplett als GWG abgeschrieben, ist ja auch ein ganz normales "Wirtschaftsgut", wenn auch immateriell.

    Wenn es allerdings eine spezifische SystemSoftware ist, ohne die das Messgerät nicht funktioniert, dann muss man die Anschaffungspreise zusammenrechnen. Kommt man dann über 410,- netto, gehört es ins AV.
    Die Abschreibungsdauer richtet sich dann nach dem Gerät.

  • Konkurrenz

    • mringhoff
    • 8. Januar 2008 um 20:23

    kurze Zwischenfrage aus einem Bundesland, in dem es keine "Ordnungspolizei" gibt:
    Was beanstanden denn die auf Veranstaltungen?
    Ich hätte jetzt vermutet, daß hier div. Behördenauflagen, Jugendschutz evtl. noch die Versammlungsstättenordnung und anderes kontrolliert werden. Also alles Dinge, um die sich der Veranstalter und nicht der Technikdienstleister kümmern muss...

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • mringhoff
    • 8. Januar 2008 um 09:45

    Und hinzu kommt noch, daß das GWG>150,- bei Verlust oder einem Totaldefekt dennoch bis zum Ende des 5. Jahres mitgeführt werden muss :(
    Eine Sonderabschreibung oder eine Ausbuchung geht also nicht...

  • Schukowickeln richtig!!

    • mringhoff
    • 8. Januar 2008 um 09:20
    Zitat von "Leopold Hollerith"

    Dann sind auf einer Trommel halt mal 50x 1m XLR Strippen drauf.


    na, das sind ja Stückelungen :)

    Mit 5m/10m Längen macht das mehr Sinn, aber nur wenn man häufig die gleichen Produktionen macht oder mit einer Truppe auf Tour ist. Dann hat man immer den Satz Kabel dabei.
    Ansonsten weiß man nie genau, in welchem Zustand und vor allem in welcher Anzahl die Kabel auf der Trommel sind.
    Für Dryhire oder viele wechselnde Jobs leider nichts...

    Bei Kabeltrommel hab ich immer so das Gefühl, daß die Helfer nach dem Motto "Hauptsache alles schnell auf die Rolle drauf, dann schnell ins Case und das Case schnell in den Laster..." bzw. "Nach mir die Sintflut" arbeiten.
    Werden die Kabel einzeln gewickelt, sieht man viel eher, in welchem Zustand sie sind und kann somit den Hands auf die Hände schauen... :)

  • Konkurrenz

    • mringhoff
    • 7. Januar 2008 um 18:53
    Zitat von "Thomas Schäfer"

    Ignorieren fällt schwer!!!


    Ist aber meiner Meinung die beste Methode.
    Die Erfahrung hat gezeigt, daß solche "Kollegen" über kurz oder lang vom Markt verschwinden. Sie zeigen so ein Verhalten ja sicher nicht nur Euch gegenüber.
    Es ist also nur ein Frage der Zeit, dann legt sich das wieder. Dagegen vorzugehen wäre nicht nur vergeudete Energie, sondern könnte sich eher negativ auswirken (Ein dritter kann ja nicht so genau wissen, vom wem die Streiterei ausgeht...)

  • Schukowickeln richtig!!

    • mringhoff
    • 7. Januar 2008 um 18:11
    Zitat von "Ulf Trappmann"

    Ist einmal ein Drall drin, kann man diese Methode nicht nutzen.


    So weit sollte es mit der richtigen Kabelwickelmethode erst gar nicht kommen. :)

    Und mal nebenbei:
    Über den Erfolg der Kabelwicklung entscheidet auch die Kabelqualität. Preiswerte Kabel, deren Weichmacher relativ bald entschwinden, billige Schuko-Kabel aus dem Baumarkt oder günstigste Chinawaren-Mikrokabel strotzen mit der Zeit natürlich jeder Wickelmethode...

  • Schukowickeln richtig!!

    • mringhoff
    • 7. Januar 2008 um 09:47
    Zitat von "Eraser"

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    darf ich das hier anbieten? :wink:

    Bis auf das hin- und herdrehen ist das die "Rechts-Links-Wicklung" oder bei uns hierzulande auch die BR-Methode genannt (BR=Bayerischer Rundfunk).
    Und das Schnürchen ist selbstverständlich ein Klett... :)

    Das klappt auch mit CEE-Kabel und anderen schweren Kalibern. Dadurch, daß das Kabel einmal links rum und einmal rechts rum gewickelt wird, gibt es keine Verdrehungen.
    Nach etwas Übung geht diese Methode schneller, als das "normale" Wickeln, weil sich hier keine Verdrehungen bilden.

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