Ich vermute mal, daß Euere Gewerbebezeichung in Teilen stark dem eines Elektrotechnikers gleicht. Es gibt in Deutschland gewisse Tätigkeiten, die eben nur entsprechend qualifizierten Personengruppen vorbehalten ist.
Mit der "Erlaubnis" von der Handwerkskammer ist die Eintragung in die Handwerksrolle gemeint, die bei bestimmten Handwerksbetrieben Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbes ist.
Welche das sind, wurde in der "Handwerksordnung" im Anhang A aufgezählt:
http://www.hwk-berlin.de/fileadmin/user…s_handwerks.pdf
Wenn Ihr also gewerbsmässig Elektrogeräte repariert, dann darf man das eben nur mit der entsprechenden Qualifikation (z.B. Meister im Elektrohandwerk)
Forumulier doch einfach Eure Gewerbebezeichnung etwas um. Lass einfach die "Reparaturen" weg, wenn nicht mind. einer von Euch o.g. Fachkraft ist.
Wenn mal bei dem ein oder andere Scheinwerfer aus Eurem Bestand mal der Schukostecker repariert wird, ist das ja nicht die o.g. gewerbsmässige "Reparatur".
Daß Du diese Bezeichnung in einem älteren Gewerbeschein drin hast, liegt eher an der Auslegungsansicht des jeweiligen Sachbearbeiters Deiner Behörde. Der eine siehts so (bzw. denkt mit), der andere anders (bzw. stempelt nur ab) ... Leider...
Und ebenfalls OT:
kann mich der Meinung von starstage nur anschliessen.
Auch wenn man als GbR auf dem VT-Markt größer rauskommt, als alleine, ist es einfacher, wenn man sich seine Leistungen gegenseitig abrechnet (die berühmten Beträge hin- und herschieben). Sollte nämlich mal der eine mehr investieren (an Zeit oder Ideen oder Geld) und der andere aufgrund des lukrativen Zweitjobs oder der anspruchvollen Freundin weniger, wird der Geschäftserfolg bei getrennten Firmen sich gerechterweise auch monetär niederschlagen. Bei einer GbR kann das bei einer zuerst vereinbarten 50:50-Regelung zu Unmut führen.
Bei einem Streit untereinander ist also mit unterschiedlichen Auslegungsansichten zu rechnen. Leider auch bis vorm Gericht....
Eine Gbr benötigt übrigens einen "Gesellschaftsvertrag". Wird keiner schriftlich ausgearbeitet, gilt er als mündlich vereinbart, sowie die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB. Wenn Ihr also zusammen firmieren wollt, dann unbedingt so einen Vertrag niederschreiben. Wenn man es ernsthaft angehen will, dann sollte hier auch ein Profi (Anwalt, Steuerberater etc.) hinzugezogen werden. Das kostet evtl. am Anfang mal ein paar Euros, zahlt sich aber aus. Später führen sonst ungeregelte Situationen zu Streitereien.
Übrigens, die drei häufigsten Gründe, weshalb manche GbR vor Gericht enden:
- zuviel Geld: jeder will dann mehr vom Kuchen
- zu wenig Geld: jeder meint, der andere tut zu wenig
- gar kein Geld mehr: jeder meint, der andere ist Schuld