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Beiträge von mringhoff

  • Veranstaltungstechnik auch reparaturen. handwerkskammer ?

    • mringhoff
    • 6. Januar 2008 um 21:40

    Ich vermute mal, daß Euere Gewerbebezeichung in Teilen stark dem eines Elektrotechnikers gleicht. Es gibt in Deutschland gewisse Tätigkeiten, die eben nur entsprechend qualifizierten Personengruppen vorbehalten ist.

    Mit der "Erlaubnis" von der Handwerkskammer ist die Eintragung in die Handwerksrolle gemeint, die bei bestimmten Handwerksbetrieben Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbes ist.
    Welche das sind, wurde in der "Handwerksordnung" im Anhang A aufgezählt:
    http://www.hwk-berlin.de/fileadmin/user…s_handwerks.pdf

    Wenn Ihr also gewerbsmässig Elektrogeräte repariert, dann darf man das eben nur mit der entsprechenden Qualifikation (z.B. Meister im Elektrohandwerk)

    Forumulier doch einfach Eure Gewerbebezeichnung etwas um. Lass einfach die "Reparaturen" weg, wenn nicht mind. einer von Euch o.g. Fachkraft ist.
    Wenn mal bei dem ein oder andere Scheinwerfer aus Eurem Bestand mal der Schukostecker repariert wird, ist das ja nicht die o.g. gewerbsmässige "Reparatur".

    Daß Du diese Bezeichnung in einem älteren Gewerbeschein drin hast, liegt eher an der Auslegungsansicht des jeweiligen Sachbearbeiters Deiner Behörde. Der eine siehts so (bzw. denkt mit), der andere anders (bzw. stempelt nur ab) ... Leider...


    Und ebenfalls OT:
    kann mich der Meinung von starstage nur anschliessen.

    Auch wenn man als GbR auf dem VT-Markt größer rauskommt, als alleine, ist es einfacher, wenn man sich seine Leistungen gegenseitig abrechnet (die berühmten Beträge hin- und herschieben). Sollte nämlich mal der eine mehr investieren (an Zeit oder Ideen oder Geld) und der andere aufgrund des lukrativen Zweitjobs oder der anspruchvollen Freundin weniger, wird der Geschäftserfolg bei getrennten Firmen sich gerechterweise auch monetär niederschlagen. Bei einer GbR kann das bei einer zuerst vereinbarten 50:50-Regelung zu Unmut führen.

    Bei einem Streit untereinander ist also mit unterschiedlichen Auslegungsansichten zu rechnen. Leider auch bis vorm Gericht....

    Eine Gbr benötigt übrigens einen "Gesellschaftsvertrag". Wird keiner schriftlich ausgearbeitet, gilt er als mündlich vereinbart, sowie die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB. Wenn Ihr also zusammen firmieren wollt, dann unbedingt so einen Vertrag niederschreiben. Wenn man es ernsthaft angehen will, dann sollte hier auch ein Profi (Anwalt, Steuerberater etc.) hinzugezogen werden. Das kostet evtl. am Anfang mal ein paar Euros, zahlt sich aber aus. Später führen sonst ungeregelte Situationen zu Streitereien.

    Übrigens, die drei häufigsten Gründe, weshalb manche GbR vor Gericht enden:
    - zuviel Geld: jeder will dann mehr vom Kuchen
    - zu wenig Geld: jeder meint, der andere tut zu wenig
    - gar kein Geld mehr: jeder meint, der andere ist Schuld

  • 3-fach Dose, Schuko, nicht hintereinander stecken (!?!)

    • mringhoff
    • 4. Januar 2008 um 18:31

    "Spannungsabfall" ist der Nick eines Users weiter oben :)
    Zugegeben etwas verwirrend bei diesem Thema...

    Aber: was machen Mehrfachverteiler f. industrielle Anwendungen beim Schutzleiterkontakt anders?

  • ATC vers. Prolyte

    • mringhoff
    • 4. Januar 2008 um 13:03

    Habe mal den alten ATC-Thread wieder ausgegraben und wollte mal fragen, ob der ein oder andere interessante oder neuere Infos hat.

    Vor allem würde mich die weiter oben beschriebene Rechenweise von Prolyte interessieren.

    In den letzten Jahren ist die subjektiv "gefühlte" Marktpräsenz von ATC nach unten gegangen.
    Das merkt man auch, wenn man explizite Anforderungen von Messeplanern etc. bekommt, die auf spezielles Truss Wert legen. Hier liegt Prolyte einfach vorne. Wenn wir alternativ ATC anbieten wollen, kommt dann erstmal ein "hmm" / "naja..."
    Da kommt man sich schon fast vor, als wenn man jemand von Chinaware überzeugen müsste...

    ATC ist für uns weiterhin eine hochwertige Marke und sind bislang von der mechanischen Seite voll zufrieden. Aber woran liegt es, daß a) das Truss immer noch teurer ist als Prolyte und b) immer mehr vom Markt verschwindet (zumindest hierzulande)?

  • 3-fach Dose, Schuko, nicht hintereinander stecken (!?!)

    • mringhoff
    • 4. Januar 2008 um 12:32

    Wenn man mal in der ein oder anderen Quelle nachliest, ging es den Fachleuten auch darum, daß nicht unkontrolliert alles nacheinander angeschlossen wird und somit die verkraftbare Leistung der Steckdosen überschreitet.
    Zwar ist das natürlich auch bei einer einzigen Mehrfachdose möglich, sie mit zu vielen Verbrauchern zu überlasten, aber die Wahrscheinlichkeit ist wohl deutlich geringer.

    Zudem kommt hinzu, daß wohl eine hohe Anzahl dieser Haushalts-Schukoverteiler relativ schlecht verarbeitet ist. Entsprechende Fachberichte und Tests von ungenügendem Querschnitt, mangelhafte Vercrimpung, mechanischen Problemstellen gibt es ja zur Genüge.

    Daß Verteiler mit angebautem Stecker nicht betrieblich verwendet werden sollen, hat v.a. mechanische Gründe. Spannungsabfall hat das ja schon erwähnt.

    Mich würde aber die Definitionen bzw. die genauen Anforderungen interessieren, was ein Schukoverteiler zu Haushaltszwecken von dem für industrielle Zwecke unterscheidet.
    (also nicht nur Vermutungen, die kann man sich ja selber zusammenreimen, wenn man mal einen Plastik-3fach-Dose mit dem einem Industrieverteiler vergleicht...)

  • 3-fach Dose, Schuko, nicht hintereinander stecken (!?!)

    • mringhoff
    • 4. Januar 2008 um 11:28

    DIN VDE 0620-1: "Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke"
    Die "Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen" werden in der DIN VDE 0623-1 behandelt

    Leider liegen mir diese Normen vom Inhalt nicht vor, kann also nur die Überschriften zitieren, aber es werden hier Unterschiede gemacht. Und die oben zitierte DIN VDE 0100-718.55.3 spricht ja nur von ...0620-1 und nicht von der...0623-1.

    Vielleicht kann ja jemand mit der entsprechenden Literatur mal die dort beschriebenen Unterschiede zwischen den beiden Kategorien nennen (nicht zitieren, da sind die vom VDE-Verlag/Beuth ja etwas eigen...)

  • RCD in Schukoleitung!? - Bühnenstrom - Hersteller ?

    • mringhoff
    • 3. Januar 2008 um 17:14

    Noch etwas zur Netzspannung:
    Seit 2008 gibt es eine Netzspannungstoleranz von +/- 10% (von 230V)
    Das bedeutet, daß theoretisch eine Spannung von 207 bis 253V vom Stromversorger geliefert werden darf.
    http://www.vattenfall.de/www/dso/vf_dso…verso/index.jsp

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 2. Januar 2008 um 16:54
    Zitat von "Christian_Thomas"

    quer durch diesen Thread ist für mich festzustellen, dass Du Erbsen zählst und eine Diskussion mit Dir aufgrund ständigen Einwurfs irgendwelcher Spitzfindigkeiten eigentlich zu nichts führt.

    Wer mit zum Teil falschen Behauptungen etwas schreibt, den werde ich nach wie vor einen begründeten (!) Hinweis dazu geben.
    Mir geht es hier nach wie vor um die Sache. Ich kenne Dich nicht, habe also weder etwas gegen Dich persönlich und auch nicht gegen das Howto (aber das hab ich ja schon mehrmals geschrieben).

    Wer dann mit Erbsenzählerei, Pillepalle und Plonks kommt, von dem gehe ich aus, daß er dazu nichts fachliches mehr dazu beitragen kann.

    Schade eigentlich, daß Du mit Deinen emotionellen und für mich persönlich etwas polemischen Antworten die Qualität diese Threads stark heruntergezogen hast. Auf neutrale Fragen und Hinweise erwarte ich von einem Gegenüber normalerweise ebensolche Antworten und Begründungen und keine destruktiven Beiträge, Liedtextzitate, Veräppelungen.

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 2. Januar 2008 um 11:50

    Ich bitte meine Anmerkung hierzu erstmal korrekt zu lesen, bevor dazu ein unreflektierter Kommentar kommt.

    Zitat von "Christian_Thomas"

    Dann kannst Du nämlich nachlesen, daß ich lediglich den Inhalt der Postings, in denen "zur Threadstraffung gelöscht" steht, in die vorhergehenden Postings verschoben habe. Somit wurden drei aufeinanderfolgende Beiträge von mir durch einen ersetzt.

    Threads sollen so bleiben wie sie sind, sonst kann hinterher alles möglich manipuliert werden. Daß hier etwas verschoben wurde, kann kein Mensch nachvollziehen und steht auch so nicht dabei.


    Zitat von "Christian_Thomas"

    Das "Edit" erwähnt übrigens das Forum automatisch - siehe

    Das "Edit erwähnen" bedeutet, daß man in dem nachträglich verändertem Thread schreibt, was man nachträglich verändert hat.

    Inzwischen sind es ja schon vier Threads die "zwecks Threadverkürzung" gelöscht/verschoben etc. sind. So macht eine ordentliche Diskussion gar keinen Sinn mehr, wenn jeder hinterher wieder etwas ändert....

    Und um das Howto gehts auch nicht, bitte hierzu meinen obigen Beitrag nochmal genau durchlesen.

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 2. Januar 2008 um 10:46

    was soll das denn:

    Zitat von "Christian_Thomas"

    Zwecks Threadstraffung gelöscht!

    also zuerst hier schreiben und dann gleich zwei Threads wieder löschen oder zwischendurch ändern ohne sein Edit zu erwähnen finde ich nicht richtig, auch wenn es der Threadstraffung dienen sollte.

    Andere beziehen sich darauf, auch wenn sie hier nicht immer gleich zitieren und sind hinterher die Deppen, weil sie sich dann scheinbar über nichts aufregen oder nur schimpfen...

    Die einzige Nachbearbeitung, die ich sinnvoll fände, sind Korrekturen im How-To, sofern sich Fehler eingeschlichen haben.

    Alles andere kommt in einem Forum nicht gut an...

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 1. Januar 2008 um 22:25

    Üblicherweise wird Nazipropagandamaterial polizeilich konfisziert... :)

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 1. Januar 2008 um 17:04
    Zitat von "Christian_Thomas"

    Wobei Du vergisst zu sagen: BG-Regelungen gelten nur im Haftungsfall der BG gegenüber Beschäftigten eines Betriebes.
    Geht es um Zivilrecht (Ersatz der gegrillten Endstufe), interessiert die BG-Versicherungsvorschrift keinen Richter, sondern die DIN- oder EU-Norm.

    Doch sehr wohl.
    Wenn im Zivil-Streitfall A mit B streitet muss sich der Richter fragen, wer was falsch oder richtig gemacht hat und somit voll/ganz/zum Teil dafür haftbar gemacht werden kann.
    Mangels eigener Gesetze richtet sich der Richter nach dem "Stand der Technik" bzw nach den "Anerkannten Regeln der Technik". Dies können Normen sein, das können aber genauso gut die BG-Regelungen sein oder auch z.B. die VPLT SR (Info: http://www.vplt.org/Recht_und_Regeln/index.php)

    Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wer für wen das aufgeschrieben hat. Wichtig ist eben, daß das die anerkannten Regeln der Technik ("Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchesetzt haben") oder Stand der Technik ("Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen") sind.

    Allerdings sind diese Regeln der Technik ja kein Gesetz, zu das man gezwungen wird. Die Folge daraus ist, daß man wegen Nichtbeachtung an sich (ohne Schadensfall) auch keinem einem Strick daraus drehen kann. Eine von manchen gewünschte Schliessung einer Veranstaltung wegen Nichtbeachten von BGV-C1-Anweisungen durch irgendwelche Behörden geht also nicht so einfach.

    In unserer Branche gibt es halt (eigentlich ja zum Glück) nicht für jeden Kleinkram ein Gesetz, also richtet man sich nach den Stand der Technik und den Regeln der Technik. Wer das nicht tut, hat zunächst auch keine direkten Konsequenzen zu befürchten, aber im Schadensfall deutlich die schlechteren Karten...

    Zurück zur Praxis:
    Wenn also ein VT-Unternehmen nicht wie in BGI 810-1 "vorgeschlagenen" Prüfung der Steckdosen vornimmt (und auch keine Bestätigung über die Ordnungsmässikeit eingeholt hat) und dadurch eine "gegrillte Endstufe" bekommt, wird nicht so einfach seinen Schaden durch den Betreiber der Veranstaltungsstätte bekommen. In einem Streitfall wird er dann vom Richter gefragt werden: "Warum haben Sie denn die Steckdose nicht vorher geprüft, wie es Stand der Technik ist? Hätten Sie das gemacht, wäre es nicht zum Schaden gekommen!"

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 31. Dezember 2007 um 16:16

    Mich hat nur dieser extreme Turnaround etwas gewundert. In solchen Fällen ziehe ich es vor, mich darüber zu erkundigen und erwarte in der Regel eine fundierte Antwort, wie z.B. die hier oben. Ein Rausreden auf die Politik verstehe ich jetzt als Ironie, ich hoffe nicht, daß Du dieses Verhalten ernst meintest.

    Zitat von "Christian_Thomas"

    Hast Du aus Deinem Fehler (Zitat einer nicht mehr anzuwendenden Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift) oder dem einen oder anderen Fehlkauf etwa nicht auch gelernt?
    !


    Diese angesprochene Regel gibt es in der Neufassung weiterhin. Insofern ist das kein Fehler, auf den Inhalt dieser Regelung hinzuweisen.
    Für diejenigen, die das nicht mitbekommen haben:
    alte Regelung: http://dthg.de/praxis/infothe…G/SP_25-1-2.pdf (Hier insbes. Punkt 4.2)
    neue Regelung: http://www.vbg.de/imperia/md/con…n/bgi_810_1.pdf (hier Punkt 3.2.5.)

    Inhalt beider (!) Regelungen:
    Vor dem Anschliessen elektrischer Betriebsmittel in "fremden Häusern" sollen die Steckdosen (...) überprüft werden.

    Daran hat sich mit der neuen Regelung nichts geändert.

    Und - falls nun wieder jemand mit Offtopic kommt - diese BG-Regelung ist sozusagen die Grundlage für die How-To-Abhandlung.
    Ja und BG-Regelungen sind kein Gesetz (ebensowenig wie die VDE-Regelungen), aber sie gelten für gewöhnlich als "Stand der Technik". Und
    dieser wird im Haftungsfall herangezogen. Und solche Fälle kommen leider genug vor. Wer diese Hinweise spiessig findet, der hat glücklicherweise noch nichts schlimmes erleben müssen. Wer den Job schon länger macht, der weiß, auf welche Spiessigkeiten es manchmal ankommt...

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 31. Dezember 2007 um 14:58

    Was leider echt etwas nervt, ist daß der ein oder andere Einwand mit "Reichsbedenkenträger" oder "muss ich mich jetzt für alles rechtfertigen" beantwortet wird, anstatt sich mit dem Argument an sich auseinander zu setzen.

    Was unsere neuen Kollegen hier im Forum vielleicht gar nicht mitbekommen haben ist, daß unser How-To-Verfasser in einem anderen Thread sich energisch und in ebenfalls relativ emotionaler Weise dagegen ausgesprochen hat, daß "Laien" Strom messen.
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66977&postdays=0&postorder=asc&start=0

    Und nun kommt selbiger mit einem How-To und dann dürfen die "Laien" das auf einmal?

    Wie gesagt, der Spruch stammt nicht von mir!

    Die Zusammenfassung an sich kritisiere ich ja gar nicht, ich finde das auch gut, wenn jemand seine Zeit darin investiert. Aber wer von heute auf morgen von Kain zu Abel wechselt, ohne das irgendwie zu begründen, dem darf man doch noch mit seinen eigenen Aussagen konfrontieren.

    Und wenn dann noch ergänzene Hinweise oder Richtigstellungen (wie z.B. von Tobias Zw.) kommen, dann erwartet man eine fachliche Auseinandersetzung.

    Ansonsten würde ich mir wünschen, daß hier mehr Fakten als Emotionen und Sprüche zusammengetragen werden.

  • Howto: Überprüfung einer CEE-Steckdose

    • mringhoff
    • 31. Dezember 2007 um 08:05

    Was mich hier wundert, ist, daß Du an anderer Stelle mehrmals deutlich darauf hingewiesen hast, daß ein "Laie" keine solchen Prüfungen machen soll.

    Für wen ist also dann diese Anleitung?

    Eine Fachkraft kennt die Vorgehensweise einer solchen Messung. Und ein Laie, der diese Anleitung benötigt, soll das aber nach Deiner Ansicht nicht machen.
    Ein Forumsbeitrag macht aus einem Laien keine elektrotechnisch unterwiesene Person...


    Wobei ich an anderer Stelle ja bereits plädiert habe, daß selbst ein Messen durch einen Laien besser ist als gar keine Prüfung.

    Zitat

    ...Kinder und Jugendliche sowie Laien, die sich nicht ganz sicher sind, was sie da gerade tun, bleiben mit den Fingern weg von elektrischem Strom...


    ach übrigens: auch als Fachkraft bemühe ich mich, möglichst nicht mit den Fingern an den Strom zu kommen... :)

  • Import Gebrauchtmaterial von England nach Österreich

    • mringhoff
    • 31. Dezember 2007 um 00:22

    man muss ja nicht gleich mit einem Truck fahren.
    Meine Vermutung war, daß die Beschallungsanlage, die man mal so flugs gebraucht in England kauft, auch in einem Transporter der Kategorie Sprinter passt.
    Dann sollte es der Tunnel (Zug) zwischen Dover und Calais doch tun....

  • Manfrotto Black Magic

    • mringhoff
    • 30. Dezember 2007 um 19:12

    Hab das vor wenigen Tagen in der neuen VPLT-Zeitung als Werbung gesehen und war auch angetan.

    Relativ ähnlich zu den angegebenen Werten/Daten ist übrigens das Zenith von Doughty:
    http://www.doughty-engineering.co.uk/shop/29/109/index.htm

    Es gibt ebenfalls eine Turnbuckle-Version und somit niedrigere Arbeitshöhe (allerdings ein paar cm höher als das Manfrotto)
    200kg Last bei einem Eigengewicht von unter 80kg (bei Höhe von 5,2m) oder darüber (bei Höhe 6,10m)
    Das Verhältnis 1,65m Arbeitshöhe zu 6,0m Maximalhöhe bei Manfrotto ist natürlich super....

    Das Doughty ist ebenfalls schwarz, leider nur im eingefahrenen Zustand. Das Manfrotto in komplett schwarz sieht da schon etwas edler aus...

    Gut beim Doughty sind die Ausleger, die über die Querverstrebungen in der Lage ausgerichtet werden und nicht mittels Stellrädern am Ende, die mehr zu Verletzungen und Stolperfallen führen

    Preislich sind die Doughtys zwar über VMB/Work aber noch unter Manfrotto angesiedelt. Vielleicht also eine Alternative...

  • Mikrofonierung bei Aufführung der Johannes Passion von Bach

    • mringhoff
    • 30. Dezember 2007 um 18:42

    Interessant zu wissen wäre auch, in welcher Größenordnung das ablaufen soll.
    Wird das auf der Wiese hinter der Kirche für 200-300 Pfarrgemeindemitglieder aufgeführt oder wird das professioneller geplant, wo das zahlende Publikum auch was ordentliches erwartet?

    Wenn das nicht annähernd geklärt ist, werden hier die Tipps ebenfalls von "do-it-yourself" bis zum 70-Kanal-Profi-Event fürs internationale Publikum mit Live-Übertragung in 20 Ländern kommen...

  • Pro Light & Sound 2008

    • mringhoff
    • 29. Dezember 2007 um 00:08

    ich könnte 2 Gratiskarten zur Verfügung stellen, wenn ich dafür Flug/Bahnfahrt und Hotelübernachtung dafür bekäme...
    Wär das ein Deal? :)

  • Will Freelancer werden - brauch ich dazu einen Gewerbeschein

    • mringhoff
    • 23. Dezember 2007 um 15:15

    Du hast dann "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" - das ist eine der 7 Einkunftsarten in Deutschland. Diese ermittelt man
    Als Angestellter hat Du z.B. "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"
    In der jährlichen Einkommenssteuererklärung fasst Du dann alle Einkunfstsarten zusammen (Summe der Einkünfte), ziehst div. Freibeträge u.a. ab, kommst dann somit auf das "zu versteuernde Einkommen" und dieses ist dann mit dem jeweilgen Steuersatz zu versteuern.
    Anfängliche negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb reduzieren also die Summe der Einkünfte und somit auch das zu versteuernde Einkommen.
    Das ist die Einkommenssteuerliche Seite. Mehr z.B. unter:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart

    Als Gewerbetreibender muss man die Umsatzsteuer (MWSt.) beachten.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer_%28Deutschland%29
    Vom Kunden erhaltene MWSt. muss man dem Finanzamt weiterleiten. Du behältst sozusagen nur den Nettobetrag. Von Dir bezahlte MWSt. (= Vorsteuer) darfst Du hingegen mit der erhalten verrechnen. Übersteigt der Vorsteuerbetrag dem der erhaltenen USt, bekommst Du den Differenzbetrag vom Finanzamt ausbezahlt. Das kann z.B. bei anfänglicher Investitionstätigeit vorkommen.
    Insgesamt ist das aber mit Arbeit verbunden (regelmässige USt-Erklärungen, JahresUSt-Erkl). Sollte das Gewerbe nur so nebenbei laufen, kann man sich den Bürokratieaufwand sparen und sich als sog. Kleinunternehmer von der USt-Pflicht befreien lassen (möglich bei einem Vorjahresumsatz bis max 17.500,- bzw. erwartetem Jahresumsatz bis max. 50.000,- EUR). Allerdings kannst Du natürlich dann auch keine Vorsteuer mehr geltend machen.

    Als Gewebetreibender bist Du auch nicht mehr mit div. Verbraucherrechten geschützt. Hier gibt es viele Regelungen und Rechtslagen die etwas anders sind. Grundsätzlich muss man sich um alle Dinge selber kümmern. Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

    Als normaler Einzelgewerbetreibender bist Du beispielsweise für Dein Handeln auch komplett persönlich und mit Deinem ganzen Privatvermögen haftbar, wenn etwas schief läuft.
    Deshalb sind u.a. auch div. Versicherungen sehr ratsam, wenn auch nicht Pflicht, wie z.B. die betriebliche (!) Haftpflicht.
    Wenn man das Gewerbe nicht mehr nur nebenbei betreibt, muss man sich dann auch noch Gedanken zur Krankenversicherung, zur Altersvorsorge, zum Verdienstausfall etc. machen...

  • Schlagzeuger rastet aus, wie würde ihr´s machen?

    • mringhoff
    • 23. Dezember 2007 um 14:52

    Verstehe ich das jetzt richtig, das komplette Schlagzeugset war sein eigenes?
    Von Dir (bzw. Deinem Kollegen) waren dann nur die Mikrofonierung betroffen und das mit Bier bespritzte Material (Mics, Monitoring etc.)?

    Was sprach der Rider? Kanntest Du den? ("Achtung: der Künstler zerstört nach dem letzten Song sein Instrument")

    Solange der Veranstalter gut versichert bzw. grundsätzlich liquide ist, würde ich mir mal keine größeren Gedanken machen, schliesslich ist der Mieter für das Material verantwortlich und somit für den Schaden haftbar.

    Sicher sollte der Techniker sich bemühen, den Schaden zu begrenzen, sich aber nicht unbedingt in körperlicher Gefahr begeben. Wer weiß, zu was ein so grad austickender Musiker alles fähig ist...

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