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Beiträge von mringhoff

  • Prüfstecker 16 A

    • mringhoff
    • 23. Dezember 2007 um 10:54

    So, hier weiter mit dem anderen Thema (wer darf und soll messen und wer lieber nicht) Extra ein neuer Beitrag, damit das nicht wieder durcheinander gebracht wird.

    Ich frage mal hier so aus der Praxis:
    Eine Musikertruppe mit einem CEE-16er Verteiler kommt neu in eine Location. Keiner von denen ist "Elektrofachkraft"
    Vor Ort befinden sich nur diverse Servicekräfte von der Gastronomie und wenn man Glück hat, weiß einer zumindest, wo der Sicherungskasten ist.

    In Bühnennähe befindet sich ein sichtlich schon mehrfach benutzter CEE-Anschluss.

    Was soll die Musikertruppe machen?
    a) eine "Elektrofachkraft" holen zum prüfen?
    b) einfach einstecken, weil die Servicekräfte vor Ort sagen, daß die Steckdose ok. ist?
    c) einen mitgebrachten Prüfstecker in die Steckdose stecken, der dann mittels Lämpchen "o.k" oder "Problem" anzeigt?
    d) einen Duspol/Multimeter verwenden und selber messen, nachdem sie sich das einmal von einer Elektrofachkraft haben zeigen lassen?

    Sicher, die Version a) kommt so gut wie gar nicht vor und Antwort b) sicher zu 90%
    Was spricht aber gegen c) und d)? Das ist allemal besser als b)

  • Prüfstecker 16 A

    • mringhoff
    • 23. Dezember 2007 um 10:37

    Na, da ging ja die Diskussion schon seitenweise weiter.
    Ich schweife grad mal wieder ab und komme auf das zweite Thema, das "Prüfen-Sollen":

    Zitat von "Markus Verza"


    Nebenbei sind die SP nicht mehr in Kraft. Unser Fall wird in der BGI 810-1 abgehandelt.


    das war mir neu, zumal diese Schriftenreihe immer noch online so angeboten wird...

    Zitat

    Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien werden die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft überprüft. Diese Überprüfung kann mitgeeignetem Prüfgerät auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt.

    Bis auf den letzten Satz entspricht es ja der alten Version vom Grundgedanken.

    Um das nochmal zu verdeutlichen, was meine Hinweise eigentlich hier sollen:
    Ich habe ja nirgendwo behauptet, daß hier unbedingt eine Fachkraft vor jeder Nutzung jeden Anschluss überprüfen MUSS. Und in der tägliche Praxis ist das ja auch so wie von Dir beschrieben.

    Diese Regelung wird erst auch nur dann interessant, wenn es zu Schäden kommt. Hier wird nämlich dann immer allzugerne auf denjenigen geschimpft, der die Steckdose installiert hat.
    Als Gewerbetreibende sind wir aber dazu angehalten, diese Anschlüsse selbtverantwortlich vor jeder Nutzung zu prüfen, vor allem, wenn wir wieder neu in eine Location kommen.
    Und seien wir mal ehrlich: Jede gewissenhafte VA-Firma macht das doch auch so. Das lernen ja schon die Azubis im ersten Lehrjahr.

    Und wer das nicht macht, der macht es halt nicht. Das allein ist keine strafbare Handlung. Nur wenn dann hinterher aufgrund 400V irgendwas defekt ist, braucht dann bitte keiner auf andere "Elektrofachkräfte" schimpfen. Hätte man das geprüft, wie es "Stand der Technik" ist, dann hätte man diesen Fehler erkannt und den Schaden vermieden.

    Der neu angefügte Satz in der BG (Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt.) finde ich hier interessant für uns.
    Da kann man sich die Haftung "freikaufen". Wichtig ist dabei sicherlich, daß diese Bestätigung schriftlich erfolgt, hinterher ist man sonst gerne dabei, sich herauszureden.


    Wohl gemerkt, ich habe hier nichts dazu gesagt, WER, WOMIT und WIE was zu messen hat.

  • Prüfstecker 16 A

    • mringhoff
    • 22. Dezember 2007 um 14:58

    Mein Statement bezog sich nicht auf den Prüfstecker und das Problem des TE, sondern um diese Aussage:

    Zitat von "Christian_Thomas"

    Die Elektrofachkraft, welche die Dose offensichtlich ungeprüft zur Verfügung stellte, handelte grob fahrlässig und haftet für die nun in eine Nebelmaschine verwandelte Endstufe.

    Und das ist eben nicht 100%ig richtig...

    Nachdem das öfters hier aufkommt, daß man meint, man könne den örtlichen Elektromeister für fehlerhafte Steckdosen haftbar machen, muss dieser Hinweis mit der SP 25.1/2 sein.

  • Prüfstecker 16 A

    • mringhoff
    • 22. Dezember 2007 um 09:22
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Wie zu lesen ist, bezeichnet sich der Threadersteller (TE) als Laie - er selbst kann also gar nichts prüfen.

    Ob einer sich dabei als Laie bezeichnet oder fühlt, das spielt hier keine Rolle. Bei der gewerblichen Ausführung - und das ist auch ein Profi-Musiker (zumindest aus Sicht des Kundens und ohne Wertung der Musikqualität :) sind nun mal diese Dinge zu beachten.

    Das wäre zu einfach, wenn man dann plötzlich wieder "Laie" ist, nur damit andere Leute die Schuld haben...


    Zitat

    Zur Erinnerung in vielen Küchen gibt es auch solche Dosen, mir ist aber neu das Köche Elektrofachkräfte sind.


    Die SSP 25.1/2 spricht ja auch nur von "fremden Häusern" und im Freien. ABer es kann ja auch mal die zitierten Köche bzw. Cateringfirmen betreffen, wenn sie unterwegs sind. Wobei hier auch wieder sicherlich die Überprüfung nicht durch den Koch selbst, sondern durch andere Erfüllungsgehilfen des Caterers erfolgt.

  • Prüfstecker 16 A

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2007 um 23:06
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Derjenige, der eine CEE-Dose falsch anklemmt bzw. vergisst, den Neutralleiter aufzulegen, haftet für den Schaden, da er sich entgegen den VDE-Vorschriften verhalten hat.


    Die Elektrofachkraft, welche die Dose offensichtlich ungeprüft zur Verfügung stellte, handelte grob fahrlässig und haftet für die nun in eine Nebelmaschine verwandelte Endstufe.

    Ja und Nein.
    Grundsätzlich hat natürlich die Elektrofachkraft, die die Dose falsch angeschlossen hat eine Mitverantwortung.

    Allerdings steht in der SP 25.1/2 (BGI 810) unter Punkt 4.2:
    "Anschluss elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien:
    Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel sind die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu überprüfen."

    http://dthg.de/praxis/infothe…G/SP_25-1-2.pdf

    Wer also gewerblich in diesem Bereich tätig ist, hat sich an den "Stand der Technik" zu halten - Elektrofachkraft hin oder her. Und was so Stand der Technik ist, da macht sich u.a. die Berufgenossenschaft immer fleissig Gedanken, wie z.B. in o.g. Werk.

    Der beschuldigte Elektrofuzzi könnte sich also darauf berufen und Schadensersatzforderungen abwehren. Anders wäre es natürlich bei sog. Laien. Aber wenn einer gewerblich Veranstaltungstechnik installiert, dann hat er auch die Steckdosen vor dem Anschluss zu prüfen. (Oder prüfen zu lassen, wenn er sich selbst dazu nicht in der Lage sieht)

  • Qualität von Mikro Kabeln Testen

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2007 um 12:39

    Was ich auf alle Fälle machen würde ist daß ich die Stecker aufmache und mir die Lotkontakte bzw. ansehen würde. Da hab ich gerade bei älteren Kabeln schon manchmal einige böse Überaschungen gefunden...

  • Qualität von Mikro Kabeln Testen

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2007 um 09:12
    Zitat von "klauston"

    ...die Schlechten ins ......

    ...E-Bay...

    (Scherzmodus endgültig aus)

  • Will Freelancer werden - brauch ich dazu einen Gewerbeschein

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2007 um 09:37
    Zitat von "Norbert Strauß"

    Ich habe bereits eine Steuernummer beantragt und mich als Freiberufler angemeldet.

    Muss ich mir zusätzlich noch einen Gewerbeschein holen bzw. ein Gewerbe anmelden?

    Ja.
    Wie schon erwähnt, bist Du kein Freiberufler aus steuerlicher Sicht, sondern Gewerbetreibender.

    Der Begriff "Freelancer" oder "freier Techniker" etc. sind nur Slang-Ausdrücke der Branche.

    Weitere Infos gibts hier im Forum, z.B. unter:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=46733
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66208&start=1

    Und etwas zum Selbständigmachen:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58715
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=61970

    ansonsten mal etwas in diesem Brett stöbern, da gibts viele nützliche Diskussionen mit guten Tipps...

  • Powerpoint von Laptop auf 3 Beamer

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2007 um 10:45

    Ich vermute aber, daß in einer Budgetveranstaltung in einer Kirche eher Conumerprodukte verwendet werden. Wenn man auch noch die Videoprojektoren im Vermietpark des Threadstarters ansieht (Sony VPL PX30 und Sony VPL S900E VGA) könnte sich mein Verdacht erhärten.

    Dann gibts keine kabelgebundenen Fernsteuerungen oder RS232-Schnittstellen...

  • Powerpoint von Laptop auf 3 Beamer

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2007 um 09:59

    Ein größeres Problem im Budgetbereich sehe ich allerdings, auf allen drei Beamern gleichzeitig das VGA-Signal auf Videosignal umzuschalten und wieder zurück.
    Entweder braucht man hier drei Techniker, die auf Kommando den Beamer umschalten oder eine professionelle Videoregie, was hier aber zu teuer kommt.
    Bei zwei Technikern wirds halt etwas doof mit dem Umschalten...

  • Wer hat eine QSA gekauft, und wer bekam eine Rechnung?

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2007 um 09:29

    So meinte der Volker das auch nicht. Aber ich denke, Du meinst ja auch dasselbe... :)

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Der StB wird nur den dokumentierten Betrag verbuchen. Keine Buchung ohne Beleg.


    Es gibt ja einen Beleg: einmal der Kontoauszug mit entsprechen belegtem Empfänger und dann natürlich entsprechende Audrucke über die Versteigerung.
    Dass diese Art von "Belege" natürlich nicht den Anforderungen gem. §14 UStG entsprechen ist ja klar. Dennoch kann man diesen Betrag ganz normal gewinnmindernd verbuchen.
    Lediglich der Vorsteuerabzug fällt weg.

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Warum sollte er einen 19% höheren Betrag ansetzen?


    Der Volker schrieb ja auch nur "...sie sind nur eben 19% höher als von Dir eingeplant."
    Gewinnmindernd eingeplant bei Gewerbetreibenden ist üblicherweise immer der Nettobetrag. Kauft man bei anderen Gewerbetreibenden ein, die wg. dem Wettbewerbsrecht nur brutto verkaufen dürfen, dann rechnet sich jeder automatisch im Geiste den Nettobetrag heraus, um zu vergleichen.
    Da aber die o.g. Belegen nicht den Rechnungsanforderungen nach dem UStG entsprechen, kann in diesem Fall keine Vorsteuer abgezogen werden und der "geistige Abzug der USt." fällt flach...

    Zitat von "Mechwerkandi"

    Setzt man den fehlenden, bzw. nicht belegbaren Vorsteuerabzug an, rechnet sich das auf 16%.


    Wir haben übrigens inzwischen einen MWSt.-Satz von 19% :)
    Keine Angst, ich weiß Du meinst:
    Der Nettobetrag ist vom Bruttobetrag um ca. 16% geringer -
    Aber so ganz allein sieht das erstmal komisch aus...

  • Wer hat eine QSA gekauft, und wer bekam eine Rechnung?

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2007 um 14:24
    Zitat von "Volker"

    Wenn es sich dem Auftreten nach um einen Händler handelt, würde ich ihm das Teil innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückschicken.


    Davon würde ich dann aufgrund der zwielichtigen Vorgeschichte abraten. Es sei denn, er bekommt zuerst sein Geld zurück, womit aber wohl eher nicht zu rechnen ist.
    Sonst hat er weder Rechnung noch die Ware
    (Nebenbei wurde darin ja schon fleissig getestet, herumgeschraubt und repariert: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=62680&start=93)

  • Welche Taschenlampe?

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2007 um 12:52

    etwas günstiger finde ich die LED-Lenser-Lampen.
    Schön hell, klein und sehr gute Qualität, made in Germany.
    http://www.zweibrueder.com/produkte/stabu…mpen/index.html

    Allerdings nervt mich bei allen Lampen ein An/Aus-Schalter am Griff, der jedesmal die Lampe anschaltet, wenn man da irgendwie drankommt (z.B. beim Sitzen, anlehnen etc.).
    Erstens ist man dauernd der Depp auf der Baustelle, dessen Lampe am Gürtel leuchtet und zweitens steht man dann dumm da, wenn ausgerechnet dann, wenn man die Lampe braucht, genau deswegen die Batterien leer sind.

    Vor einiger Zeit gab es bei LED-Lenser die V2 Police Tec. (für 2 x AA-Batterie)
    Die hatte hinten einen Druckknopf. Nur leider wird das Modell nicht mehr hergestellt, die Nachfolger haben wieder den Druckknopf am Schaft :(


    (edit: "editiert" statt "zitiert"... grr... nun steht aber wieder der alte Text)

  • Probleme mit DJ´s, usw.

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2007 um 10:08
    Zitat von "KoKo"

    .... und BTW wozu gibts nen Limiter???


    wie ja schon weiter oben geschrieben, liegt das Problem nicht in der Lautstärke auf der Tanzfläche, sondern im Verzerren des Mischpulteingangs. Das sind technisch zwei verschiedene Baustellen.

    Wenn das Mischpult schon verzerrtes Signal ausgibt, was soll dann ein Limiter vor den Endstufen machen?
    Der reduziert dann die Lautstärkespitzen des verzerrten Signals, aber damit ist das Problem nicht gelöst.

    Vor vielen Jahren hatte ich mal ein Mischpult mit eingebauten Eingangslimiter in jedem Kanal von der Fa. FBT - das war eine feine Sache, leider war das Handling aber mehr einem Livepult nachempfunden als einem DJ-Mixer und entsprechende Nachfolgepulte kamen dazu nicht mehr auf dem Markt...

  • Ausbildung

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2007 um 09:39

    ich meinte ja den ganzen Thread nicht nur den letzten Beitrag :)
    Da fragt einer, welche Tipps man ihn für die Ausbildung als VT-Techniker geben kann und die erste Antwort ist "lass es bleiben"
    Sicher ist in diesem knappen Spruch auch etwas Wahres drin, aber der Job hat halt auch seine Chancen....

  • Ausbildung

    • mringhoff
    • 17. Dezember 2007 um 22:19

    irgenwie ist da schon viel Pessimismus in diesem Thread.

    Wie in jedem Beruf kann man auch in der VT auf einer Position versauern, wenn man sich nicht engagiert, fortbildet und nach besserem strebt.
    Wie auch in jedem anderen Beruf sollte man sich schon für die Inhalte und Arbeitsweisen mehr als nur einmal dafür interessieren. Wer keine Lust auf einen Büroalltag hat, macht auch keine Banklehre. Wer kein Blut sehen kann, studiert sicher nicht Medizin und wer nicht zu ungewöhlichen Zeiten arbeiten will, der sollte sich auch etwas anderes raussuchen als VT

    Wichtig ist, sich vorher ausgiebig darüber zu informieren und da mal auch richtig (!) reinschnuppern. 1-2 Praktikas sind da sehr hilfreich, nicht nur als Chance im Lebenlauf, sondern auch für sich selbst, um zu erkennen, ob der Job etwas für einen selbst ist.

    Die Besonderheit in der VT ist, daß es hier wenige Festanstellungen gibt und dafür viele Freelancer mit Gewerbeschein. Das ist nichts schlimmes, aber wer sich ein regelmässiges Gehalt und ein Rundum-Sorglos-Job erhofft hat, wird enttäuscht sein. Eine gewisse Mindestportion Selbständigkeit gehört also dazu.

    Zum Reichwerden ist diese Branche sicherlich nicht geeignet, aber wer fachlich gut, zuverlässig und sozial kompetent ist, der bekommt mit der Zeit auch die Jobs, für die dann ein paar mehr Euros bezahlt werden.

    Die VT besteht ja nicht nur aus kistenschleppenden Hilfskräften im R´n´R-Tourbusiness...

  • Dimensionierung Stromverteiler

    • mringhoff
    • 17. Dezember 2007 um 21:31
    Zitat von "ewok"


    32IN
    keine Eingangssicherung
    hinter dem 63A RCD: 32OUT, 2x 16OUT
    hinter dem 32RCD: 1x 16OUT, 6x Schuko (3 davon parallel zur CEE)

    Macht das so Sinn? Sind hier überhaupt 2 getrennte RDCs sinnvoll? (Keine Selektivität, wenn in der Hausinstallation schon einer eingebaut ist!)

    Flexibel ist man mit dem Teil sicherlich; erspart zB weitere Verteiler und Adapter, verleitet aber doch zum Ausnutzen der vielen Abgänge, obwohl der Eingang das gar nicht hergibt... :roll:

    Was sagen denn die Vorschriften zum Thema "Mehr raus als rein"... ?

    Einsatzbereich für das Teil: Kleine Bühnen. Oft Locations, wo man froh ist, eine (!) CEE zu finden, also von "Ton und Licht getrennt" nur träumen kann :)

    Also wenn kein 63er gebraucht wird, dann würde ich mir das auch sparen. In den zahllosen "kleinen" Locations hab ich selten einen 63er gesehen und wenn, dann sind da mindestens noch ein paar 32er und 16er vorhanden.

    Mein Vorschlag:
    CEE32 in und einmal wieder out (zum Weiterschleifen, falls notwendig)
    2-3 x CEE16A out, jeweils einzeln abgesichert
    6 Schuko out, jeweils einzeln abgesichert

    Mehr "raus als rein" geht nicht, die 32er Dose gibt nicht mehr her (wird ja wohl hoffentlich so abgesichert sein)
    Natürlich darf man an einem Verteiler nicht wahllos alles voll belasten. Mitrechnen ist immer gefragt, egal ob an der Schukodose oder am 32er Anschluss...
    So bist Du variabel für diverse Möglichkeiten (von mehreren Geräten mit CEE-Anschluss bishin zu alle Anschlüsse Schuko)

  • Google Maps in Internetseite einbinden

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2007 um 23:04

    Google erlaubt das Einbinden der Karten mit zwei Methoden:
    - Google-Maps API: http://code.google.com/apis/maps/index.html
    - Einbettung eines speziellen HTML-Code http://maps.google.de/support/bin/answer.py?answer=72644&topic=10788


    Was nicht erlaubt ist, einfach Screenshots zu nehmen und als Bild einzuarbeiten. Das ist sozusagen eine Verletzung des Urheberrechts.

    Die o.g. Methoden entsprechen ja einer Art Verlinkung und erzeugen somit auch Hitrates für Google-Maps. Für den Anwender bieten diese Möglichkeiten nebenbei auch immer die aktuellsten Kartenmaterialien.

    Die genauen Nutzungsbedingungen stehen dann hier (allerdings zum Teil in Englisch und das kann in der Länge und in der Juristensprache mal recht mühsam sein):
    http://maps.google.de/intl/de/help/terms_maps.html

  • Ummeldung/Neuanmeldung Gewerbe; einstieg in den Handel

    • mringhoff
    • 10. Dezember 2007 um 19:08

    Im Prinzip ist das einfach eine "Gewerbe-Ummeldung". Die kostet ein paar EUR Verwaltungsgebühr und dann hast Du Deine kosmetische Änderung des "Gewerbescheins". Ein Führungszeugnis ist dafür nicht notwendig.
    Dem Finanzamt ist es nämlich eher egal, woher die Gewinne fließen. Insofern ist auch der Ratschlag von Mechwerkandi sinnvoll.
    Aber mit einer Gewerbe-Ummeldung kann man ja auch nichts falsch machen und keiner zwingt Dich hinterher auch zu handeln. Also, wenn der Handel nichts für Dich ist, dann kannst Du es auch wieder bleiben lassen, ohne dafür erneut etwas in der Gewerbebezeichnung ändern zu müssen.

    Ansonsten mal zum Thema Handel:
    Wie Du ja selbst bemerkt hast, gehört dazu eingentlich nur ein Gang zur Behörde und ein paar Euros Gebühr und schon ist man Einzelhändler, Großhändler etc.
    Das wissen natürlich auch die entsprechenden Hersteller und Vertriebe. Nicht jeder ist nämlich bereit, dem nächstbesten Gewerbescheininhaber die besten Einkaufskondtionen zu gewähren. Zumal diese Spezies sehr häufig vorkommt.
    Jeder Händler/Hersteller/Vertrieb hat da eigene Philosophien, wer überhaupt und dann wieviel Nachlassprozente bekommt. Auch sagt der Nachlass nichts über den Preis aus. Manche Produkte bekommst Du in Onlinshops günstiger als mit einem Händlernachlass beim Hersteller.
    Was auch sehr ungeschickt ist, einfach mal so rumzufragen. "Hallo ich bin toller Händler, bitte senden Sie mir ihre Einkaufskonditonen bzw. EK-Preise"
    Falls bei Dir ein konkreter Bedarf von bestimmten Equipment vorhanden ist, dann hierzu einfach gezielt anfragen, und zwar ehrlich. Nicht so nach dem Motto "brauche 100 Stück von Gerät XY und würde mal eins vorab kaufen wollen..." etc.
    Auf Dauer will man ja eine gute Lieferanten-Beziehung aufbauen. Das klappt aber nur mit Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit (vor allem bei der Bezahlung) und regelmässigem Umsatz...

    Und dann würde ich mich auf alle Fälle mal schlau machen, welche Regelungen Du als gewerblicher Händler wissen musst. Informiere Dich über Dinge wie Garantie, Gewährleistung, Vertragsrecht, AGB, HGB, Zwischenfinanzierung der Ware u.a. Wenn Du noch online handeln willst, dann gehts dort weiter: Widerrufsrecht, Preisauszeichnungsverordnung, TeleDienstgesetz, Impressum, Abmahnungen von vermeintlichen Kollegen, Transportversicherungen etc. usw.
    Und man muss sich natürlich auch bewußt sein, daß die ein oder andere Ware mal kaputt geht und einen gewissen Service bieten muss. Vorsicht auch bei Gewährleistungsdifferenzen. Manche Händler/Importeure bieten evtl. nur ein Jahr Gewährleistung, als Einzelhändler an Endverbraucher musst Du gesetzlich zwei Jahre bieten. Das Risiko für das eine fehlende Jahr trägst dann Du...

    Aber jeder hat mal klein angefangen. Also nicht verzagen. Gute Infos gibts auch bei den örtlichen IHKs...

  • "blop" bei par36

    • mringhoff
    • 10. Dezember 2007 um 18:22

    Willkommen hier im Forum. Irgendwie bist Du leider ins Strombrett gerutscht. Vielleicht wäre Deine Frage eher unter Licht besser aufgehoben.

    Auch zum Verhalten von PAR36 im Lichtorgelbetrieb dürften hier wenige etwas dazu sagen können, da die meisten eher mit größeren Scheinwerfern arbeiten. PAR36 werden eher als Dekolichter oder im Privatbereich eingesetzt.
    Für letzteres kann ich mir vorstellen, daß man Dir im Party-PA-Forum (ein Schwesterforum) besser weiterhelfen kann: http://www.party-pa.de

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