Die Konstruktion Seil + Reutlinger-Klemme wird ja nicht in erster Linie als Safety genutzt, sondern als Tragseil.
Wenn Du einen Gegenstand an diese Konstruktion aufhängst, dann ist das aus meiner Sicht noch nicht BGV-C1-konform. Entweder fliegt man dann den Gegenstand an zwei Seilen (was ja oft auch Sinn macht, allein wegen der Ausrichtung) oder man safed das mit einem Safety.
So hast Du dann zwei unabhängig wirkende Aufhängungen, die ja notwendig sind, wenn keine werkzeugfesten Verbindungen existieren.
Wir verwenden die Reutlingerkonstruktion z.B. für Beamerplattenabhängung / Leinwandaufhängungen etc., wo eine feine Ausrichtung der Abhängung notwendig ist. Da solche Konstruktionen sowieso mit zwei oder mehr Seilen erfolgt, haben wir hier automatisch mehrere unabhängige Abhängungen.
Die Konstruktion selbst finde ich sicherlich gelungen, zumal unter Last auch nichts verrutscht werden kann, aber für mich ist die Klemme noch lang kein Schäkelersatz. Wer weiß, wie schnell nutzungsbedingte/alterungsbedingte Schäden oder unsichtbare Schäden durch Gewalteinwirkung (Fallenlassen aus größerer Höhe etc.) die Kugelkonstruktion wirkungslos machen? Noch fehlen langjährige Praxis-Erfahrungen.
Insofern halte ich mich - solange von anerkannten Stellen nichts anderweitiges publiziert wird - an die wörtliche Auslegung der BGV-C1