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Beiträge von mringhoff

  • Genialste Erfindung seit langem!

    • mringhoff
    • 13. November 2007 um 10:14

    Die Konstruktion Seil + Reutlinger-Klemme wird ja nicht in erster Linie als Safety genutzt, sondern als Tragseil.
    Wenn Du einen Gegenstand an diese Konstruktion aufhängst, dann ist das aus meiner Sicht noch nicht BGV-C1-konform. Entweder fliegt man dann den Gegenstand an zwei Seilen (was ja oft auch Sinn macht, allein wegen der Ausrichtung) oder man safed das mit einem Safety.
    So hast Du dann zwei unabhängig wirkende Aufhängungen, die ja notwendig sind, wenn keine werkzeugfesten Verbindungen existieren.

    Wir verwenden die Reutlingerkonstruktion z.B. für Beamerplattenabhängung / Leinwandaufhängungen etc., wo eine feine Ausrichtung der Abhängung notwendig ist. Da solche Konstruktionen sowieso mit zwei oder mehr Seilen erfolgt, haben wir hier automatisch mehrere unabhängige Abhängungen.

    Die Konstruktion selbst finde ich sicherlich gelungen, zumal unter Last auch nichts verrutscht werden kann, aber für mich ist die Klemme noch lang kein Schäkelersatz. Wer weiß, wie schnell nutzungsbedingte/alterungsbedingte Schäden oder unsichtbare Schäden durch Gewalteinwirkung (Fallenlassen aus größerer Höhe etc.) die Kugelkonstruktion wirkungslos machen? Noch fehlen langjährige Praxis-Erfahrungen.
    Insofern halte ich mich - solange von anerkannten Stellen nichts anderweitiges publiziert wird - an die wörtliche Auslegung der BGV-C1

  • Genialste Erfindung seit langem!

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 21:03

    oder es wird einfach ein zusätzliches Seil mit Reutlinger-Klemme gesetzt...

  • Genialste Erfindung seit langem!

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 20:53
    Zitat von "Die BGI 810-3 (SP 25.1/2-4)


    Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf die zweite unabhängige Einrichtung verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist.

    Für mich kann man die Reutlinger-Klemmen ohne Werkzeug lösen...

  • Funk DMX

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 20:33

    von Martin:
    http://www.martin-professional.de/product/produc…ct=prodiversity

    von Wireless Solutions:
    http://www.wirelessdmx.com (In D Vertrieb durch http://www.lightpower.de)

  • Diskussion über Freiberuflichkeit

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 17:23
    Zitat von "ADMIN"

    Das gehört wohl nicht (mehr) unter Warnungen...


    Das ist in Anbetracht der Darstellung der beiden Betroffenen wohl auch nicht (mehr) angebracht... :)

  • Diskussion über Freiberuflichkeit

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 15:40
    Zitat von "Totte"

    Es reicht wenn er eine ganz normale Rechnung schreibt. Hierzu muss er seine Steuernummer angeben. Mwst oder Ust kann er dann nicht ausweisen. Das ganze wird in seiner Steuererklärung unter Anlage N angegeben.


    Die Anlage "N" ist für nichtselbständige Arbeit gedacht, also z.B. als festangestellter Arbeitnehmer. Ist mir da etwas entgangen? Wo kann man da die Rechnungen angeben?
    Hier mal das Formular zur Info:
    http://www.steuerlinks.de/download/2005-Anlage-N.pdf

    Wie ja schon oben erwähnt, gibt es Möglichkeiten, ein/zweimalige Erwerbstätigkeiten auf Rechnungen zu machen, ohne gleich ein Gewerbe anmelden zu müssen. Diese gibt man dann im Rahmen der "sonstigen Einkünfte" auf der Einkommensteuererklärung an. In bestimmten Rahmen sind diese sogar steuerfrei (§22 Abs 3 EStG)

    Wird geplant, eine selbständige Tätigkeit häufiger bzw. auf Dauer auzuführen und steht dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, dann ist das ein Gewerbe (§15 Abs. 2 - Ausnahmen und genauere Ausführungen ebendort) und entsprechend anzumelden.

    Zitat von "Totte"

    Ich mache das als DJ 15 Jahre so und es gibt keine Probleme, Gilt hier als künstleriche Tätigkeit.


    Dann hast Du wohlgesonnene Finanzbeamte. Eine DJ-Tätigkeit gilt im Allgemeinen nicht als künstlerisch (also als Freiberufler gem. §18 Abs1 ESTG), weil DJs, die einfach nur auflegen, keine neuen Musikstücke schaffen, sondern diese "nur" abspielen (wenngleich auf kreative Weise).
    Nur wenn Du als DJ wirklich vorwiegend selbst Stücke produzierst, dann ist man (offiziell) künstlerisch tätig...
    Infos (mit den entsprechenden Urteilen) dazu z.B. unter:
    http://www.steuerthek.de/handbuch/est/s…nzung_kunst.htm
    Bleibt die Frage, warum sich manche unbedingt als Freiberufler bezeichnen möchten: Einmal die Befreiung von der Gewerbesteuer und als zweites die Befreiung von der Bilanzierung.
    Beides macht also nur Sinn, wenn man als Freiberufler viel verdient.
    Wenn man eine Tätigkeit nur nebenbei, also mit wenig Gewinn ausübt, wozu dann eine solche Gradwanderung?

    Zitat von "sebastian"

    Als (Tanz-) Musiker, der mit großem Interesse Diskussionen wie"bin ich Künstler oder Dienstleister" (ist ja in Hinblick auf die Mehrwertsteuer durchaus interessant), wird mir das hier zu theoretisch.


    Nun, als Musiker als Freiberufler anerkannt zu werden, sollte doch weniger problematisch sein...

    Zitat von "sebastian"

    Nichstdestotrotz Urteile oder Rechtetexte (Wikipedia , naja, aktuell ? richtig und annerkannt im Sinne von deutschem Recht ?) würde ich diesbezüglich gerne lesen.


    §18 Abs. 1 Satz 1 EStG - Steht auch dort im Wikipedia-Artikel :)

    Eine schöne Abhandlung Freiberufler vs. Gewerbetreibender hat die IHK Saarland herausgebracht:
    http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r41.pdf

    (hat zwar alles nicht mehr viel mit dem Thread zu tun, aber bevor solche Fragen offen bleiben...)

  • Diskussion über Freiberuflichkeit

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 10:24
    Zitat von "sebastian"


    Ansonsten kann man doch jede (Neben-) Tätigkeit, vielleicht in Form einer GbR, mit Erhalt einer Steuernummer ordentlich versteuern.


    Eine Steuernummer hat auch jeder, der eine nichtselbständige Tätigkeit ausübt. Sie ist also keine "Erlaubnisnummer", ein Gewerbe auszuführen.
    Eine gewerbliche Tätigkeit, auch als Nebenerwerb ist anzumelden, wobei ein einmaliges Mithelfen nicht gleich eine gewerbliche Tätigkeit darstellt.

    Eine GbR ist keine Form der Nebentätigkeit, sondern eine Gesellschaftsform, in der man ein Gewerbe ausübt. Wenn man aber alleine ist, kann man mangels zweiter Person auch keine Gesellschaft gründen.

    Zitat

    Stimme aber insoweit zu, dass wenn man abhängig von einer Band oder Unternehmen ist, weil man z.B. nur für die/dieses tätig ist, man kein Freiberufler sein kann.


    Die Einstufung als "Freiberufler" (im steuerlichen Sinn) hängt nicht von Abhängigkeiten ab, sondern von o.g. Definition.
    Infos darüber z.B. unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

    Das erwähnte Abhängigsein spielt beim Thema Scheinselbständigkeit eine Rolle. Dazu muss man aber auch erstmal selbständig sein, also ein Gewerbe ausüben. Hier ist es dann aber wieder umgekehrt: Aufgrund der Abhängigkeit wird das Gewerbe als solches nicht mehr anerkannt, sondern als eine "nichtselbständige Arbeit" mit der Folge, daß hier Sozialabgaben zu zahlen sind. Das ist aber ein anderes Thema.

  • Warnung vor Benjamin Herrmann

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 09:40
    Zitat von "MirkoT"

    Ich werde nächste Woche Anzeige erstatten

    Warum? Gegen welche Gesetze hat er denn verstossen?

    Übliches Vorgehen: Rechnung stellen und zusenden, Mahnungen schreiben, Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher etc.
    Er hat ja niemanden betrogen. Du hast ihm Geräte gegen eine spätere Zahlung überlassen. Nun zahlt er halt nicht. Das ist so erstmal nicht strafbar. Dafür gibt es das gerichtliche Mahnverfahren...

  • Diskussion über Freiberuflichkeit

    • mringhoff
    • 12. November 2007 um 09:35

    Freiberufliche Tätigkeiten bedürfen keiner Gewerbeanmeldung. Allerdings ist ein Freiberufler im steuerlichen Sinn kein "Freelancer" oder "Freier" in unserem VT-Sprachgebrauch...
    Freiberufler sind Leute, die laufend etwas neues "erschaffen", also vor allem Künstler, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller etc.

    Eine klassische Mitarbeit als Stage-Hand ist keine freiberufliche Tätigkeit in diesem Sinne. Auch wenn er für Musiker auf/abbaut...
    Wer das also häufiger (!) macht und dort Einnahmen erzielt, der übt ein Gewerbe aus und dieses ist anzumelden.
    Wer solch ein Gewerbe nicht angemeldet hat und dennoch "Rechnungen" ausstellt, der hat dann Einnahmen, die am Fiskus vorbeigeleitet werden (wo will man auch diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben, wenn nicht unter "Gewerbebetrieb"?)...

  • 15er Subwoofer

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 22:23

    beim momentanen niedrigen Dollarkurs ist das Importieren lukrativ geworden. Bis die größeren Händler nachziehen, dauerts immer etwas. Die haben evtl. noch Lagerbestand (zu alten Preisen) oder geben den Währungsgewinn nur zum Teil weiter...
    Ob sich das Importieren lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Internationale Vorauszahlung, schlechte rechtliche Stellung bei Problemen, Garantieabwicklung und Service in USA, Zoll- und Abwicklungsbürokratie ist dann die andere Seite der Medaille

  • DVBT Empfang

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 20:51

    Wenn Dein USB-Stick eine abnehmbare Antenne hat, dann könnte man theoretisch einfache eine aktive Antenne mit etwas mehr Gain probieren. Aber ob das noch so einfach zum Rumschleppen ist?
    Und es hängt ja auch noch von weiteren Faktoren ab, ob das mit dem Bild was wird. Vielleicht ist ja der Empfang 5m weiter schon wesentlich besser. Gerade in den Versorgungsrändern von dvb-t ist das oft ein Lotteriespiel mit der Antennenposition und -ausrichtung.
    Für eine Veranstaltung haben wir mal für eine gute, aktive Antenne einen TV-Zapfen-Adapter gebastelt. So konnte man das Ding mit einem Lichtstativ auch ordentlich hochfahren und drehen, bis alles optimal war.

  • Brauche eine kleine headset-Beratung :-)

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 20:37

    wer kennt eigentlich das Phonak proVocanto?
    Der schweizer Hersteller ist ja eigentlich eher bekannt für hochwertige Hörgeräte.
    Das Design und die Unauffälligkeit sind ja schon fein. Wie stehts aber mit Sound, Feedbackempfindlichkeit und Handling? Hält das Ding überhaupt stabil am Ohr?
    Info z.B: http://www.raycom.co.uk/provocanto.html

  • aaah ja - profis am werk!

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 16:51

    oder waren das zwei Gewerke, wo jeder für sich sein Zeug aufgebaut hat? (Z.B. Konferenz für mehrere Tage und die Livegruppe nur für den Abend?)
    Oder war das eine die Hausanlage, die man nicht verwenden durfte oder wollte und das andere die Anlage für die Veranstaltung?

  • DVBT Empfang

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 16:45
    Zitat von "Manuela"

    ich hab mir für mein Schleppi so einen Tunerstick gekauft, komplett mit Drahtantenne und Automagnetfußantenne.
    *freu* unterwegs fernsehen
    *ätsch* kein Empfang, garnichts. Außer im Stadtbereich und hier und da mal, aber pauschal behaupte ich: Die Netzabdeckung für DVBT ist Zukunftsmusik, wer sich das also anschafft um auf Tour mal etwas fernzusehen nimmt am besten gleich genug Filme mit, sonst wirds ziemlich langweilig...
    Wie sind da eure Erfahrungen?

    Ich habe diverse Antennenvariationen für diverse Anwendungen. Der Tunerstick mit Draht- und Magnetfussantenne ist selbst in der Stadt (München) je nach Häuserschlucht sehr bescheiden und die schlechteste aller Lösungen.
    Aktive Antennen bringen wesentlich bessere Ergebnisse, da klappt auch das Vollprogramm in den Randgebieten ohne Probleme.
    Allerdings ist auch die Ausrichtung der Antenne wichtig. Seltsamerweise gibts innerhalb wenige Meter und Winkelgrade größere Unterschiede.

  • Vorgehen gegen gefährliche Konkurenz

    • mringhoff
    • 11. November 2007 um 16:34

    Hier ruft ja keiner nach mehr Bürokratie, sondern um die Kontrollen der bestehenden Regelungen.
    Wenns im öffentlichen Nahverkehr keine Fahrscheinkontrollen gäbe, wieviel Prozent würden sich noch eine Fahrkarte kaufen?

    Nun gibt es jede Menge Regelungen, die uns in unserem Gewerbe betreffen, aber es kontrolliert keiner. Lediglich wenn etwas passiert, streiten sich Anwälte und Versicherungen über eingehaltene und nicht eingehaltene Regeln.
    Es geht auch nicht darum, ob jemand sein Gewerbe als Nebenerwerb führt oder hauptberuflich. Es sollten einfach nur die bestehenden Regeln eingehalten werden.

    Wer die schon mal näher durchgelesen und sich damit beschäftigt hat, wird bemerken, daß hier sehr wohl viele Freiheiten gelassen werden, die das selbtsverantwortliche Denken beinhalten.

    Aber wo kein Kläger da kein Richter oder anders: wo keiner stichprobenhalber mal die Einhaltung div. Vorschriften kontrolliert, kümmert man sich nicht mehr weiter darum.
    Das führt dann dazu, daß diese Regelungen nicht mehr ernst genommen bzw. von den ein oder anderen gar nicht gekannt werden.
    Und unter dem Strich handelt es sich hier um Regelungen, die die Gesundheit und das Leben von uns und unseren Gästen betreffen.

    Wie schon erwähnt, im Zeltbau ist das Gang und Gäbe, daß nach jedem Aufbau das Zelt behördlich inspiziert und abgenommen wird.
    Aber ein fliegenes Traversensystem mit vielen Movingheads, Lautsprechern etc. hängt ganz unbeachtet herum, ein kleines Bühnendach auf Kurbelstativen wird aufgebaut und keinen interessiert das...

    Wenn mal einmal eine Veranstaltung wg. unzureichender Aufbauten untersagt wird, würde das Steine ins Rollen bringen. Veranstalter würden auf Qualität bei VT-Firmen achten, VT-Betriebe würden gewissenhafter arbeiten.
    Mehr will ja keiner...

  • Materialkauf im PA-Forum

    • mringhoff
    • 9. November 2007 um 17:31

    Ich verstehe das aber mehr als Frage nach der Zufriedenheit um den Kauf allgemein. Also wie war der Verkäufer? Hat alles gut geklappt mit Zahlung/Versand etc. Stimmt die Beschreibung mit dem Artikel überein (vor allem der Zustand...)?
    Oder gibts schwarze Schafe, die einen über den Tisch ziehen wollen?

    Ob man dann mit dem Material an sich zufrieden ist, liegt dann ja nicht mehr so im Verantwortungsbereich vom vtb2b....

  • Magic 3d easy view

    • mringhoff
    • 9. November 2007 um 14:51

    Nein, View = Anschauen - also steuern kann man damit nichts.

    Du kannst aber dann damit den Computer an ein Lichtmischer dranhängen und dann sehen, was Du mit dem Lichtpult machst, ohne daß man gleich das ganze Setup aufbauen muss. Ist ne feine Sache zum Üben und zum Pultprogrammieren. Und auch ganz nett, wenn man vor dem Kunden protzen will, wie toll alles wird...

  • Sagmal...GEHTS NOCH???

    • mringhoff
    • 9. November 2007 um 09:14

    Die beiden Heizkreise sind üblicherweise komplett getrennt, bei Grills oder Friteusen sieht man das sogar sehr gut, hier schlängeln sich einfach zwei Heizstäbe parallel durchs Gerät. So dürfte es auch bei o.g. Herdplatte sein.

    Die Herdplattenhersteller haben sich dann aber gedacht, daß die Gastronomen sicher die beiden Schukostecker wieder in eine 3fach-Dose stecken -kommt ja oft genug vor- und haben sicherheitshalber einen CEE16A-Stecker montiert, damit so etwas nicht passiert.

    Theoretisch könnte eine Fachkraft zwei Schukostecker ans Gerät montieren, anstatt seltsame Adapterkonstruktionen zu erfinden...

  • Einpaar Mikrofon Fragen... :)

    • mringhoff
    • 8. November 2007 um 22:54

    Das ist eher ungewöhnlich, aber im Zweifelsfall einfach mit den Leuten reden...

  • Kleu vs. Bütec, Nivtec usw.

    • mringhoff
    • 8. November 2007 um 22:03

    oh ja, man verzeihe mir meine flapsigen technischen Daten. So ist es bei 1x2m ja dann das Doppelte (kleiner Unterschied :)

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