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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Achtung in München: Versuchte Unterschlagung?

    • mringhoff
    • 10. Juli 2007 um 19:31

    Wollte mal alle Kollegen im Münchner Raum warnen. Vielleicht ist das ja unbegründet, aber die "Warnglocken" haben bei uns deutlich geklingelt:

    Heute kam ein uns unbekannter Herr, südländischen Akzent und Erscheinungsbild, ca. 185cm groß ca. 30-40 Jahre ohne vorherigen Anruf direkt ans Lager und wollte noch eine "Anlage für eine Hochzeit" am Wochenende mieten (Live-Equipment für eine Band), ein Freund habe ihn geschickt und er solle sich darum kümmern.

    Da bei uns an diesem Wochenende das Lager schon relativ leer ist und wir heute auch recht im Stress waren, haben wir den Anfrager wieder weggeschickt, mit der Begründung, daß nichts mehr frei ist.

    Falls das eine versuchte Unterschlagung werden hätte sollen, dann dürfte dieser Herr es sicher bei Kollegen in der Umgebung (Großraum München) erneut versuchen...

    Sigma Veranstaltungstechnik GmbH
    Gautinger Str. 59a
    82152 Krailling

  • Selbstverteidigung

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 20:51

    na aber das hilft, viele Klein- und Großkriminelle, Rechts- und Linksradikale wandern dann aus nach Berlin und Hamburg... :)

  • Unternehmensbewertung

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 20:27

    schau mal hier, das gleiche Thema hatten wir vor ein paar Monaten schon mal:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=60300

    Als Dienstleister wirst Du dann wohl eher den Ertragswert ermitteln.

    Ansonsten würde ich mich für Deinen Zweck (Banken überzeugen) diesbezüglich weniger reinsteigern. Die Banken bewerten das dann schon selbst, je nach Obligohöhe müssen die von Deiner Firma sowieso ein Rating erstellen.
    Wichtig für die Banken wären eher: aktuelle Zahlen (Jahresabschlüsse, BWAs) vom Steuerberater, sowie eine detaillierte Beschreibung Eurer neuen Ideen samt Umsatz/Ertragskalkulation für die nächsten rund 3 Jahre.
    Wenn das alles rundum stimmig ist und nicht zu beschönigend, dann weckt das das Vertrauen des Kreditentscheiders.

    Wenn Du mit einer selbst erstellten Firmenbewertung kommst, wird die grundsätzlich mal angezweifelt und nachgerechnet. Üblicherweise rechnen Banken eher Konservativ und schon denkt die Kreditfachkraft, daß sich da wieder jemand "schönrechnet" und sucht nach weiteren Unstimmigkeiten.

    Ansonsten hilft das vielleicht, wenn Du nicht nur eine, sondern 1-2 weitere Banken aufsuchst, und Dir Angebote erstellen lässt.
    Also nicht hingehen und fragen, ob man mal Geld haben darf, sondern die Banker um ein "gutes Angebot" bitten, evtl. auch gerne mal die Hausbank mit dem günstigen Angebot der Konkurrenzbank konfrontieren.
    Das weckt den Geschäftstiger im Banker. Der denkt dann eher an seine Margen und weniger ans Kreditrisiko :)
    (Eine gewisse Mindestbonität natürlich vorausgesetzt - und natürlich abhängig von der benötigten Darlehenshöhe)

  • Pegel aufholen - aber wie ?

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 20:14

    einfach mal die Lautsprecheranlage ohne Controller / EQ etc. direkt ans Pult anschliessen.
    Gibt es da einen hörbaren Lautstärkeunterschied? Wenn ja, dann stimmt evtl. was mit den Controllersettings nicht...

  • Selbstverteidigung

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 20:03
    Zitat von "Manuela"

    Der Durchschnittsveranstaltungstechniker hat also eine Mag Lite, einen Bierbauch und keine Ahnung von Selbstverteidigung. Haben die Herren Verbesserungsvorschläge ?


    na klar, zieht nach Bayern. Hier ist alles friedlich und wenn, dann rückt eine Hunderschaft Polizei an und "deeskaliert" :)
    Deshalb brauch ich auch nur eine Mini-Maglite...

  • Selbstverteidigung

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 10:03
    Zitat von "djobi"


    Alurohr, Stative oder Maglite - da muss ich doch erstmal den Angreifer auf Reichweite haben und gleichzeit so entfernt das ich ausholen kann.


    Nebenbei ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Angreifer in solchen Dingen viel geübter ist als wir Techniker. Und wenn Du mit einer Pipe/Maglite etc. eine "Waffe" mit ins Spiel bringst, dann kann sie evtl. auch leicht gegen Dich eingesetzt werden...

  • Selbstverteidigung

    • mringhoff
    • 6. Juli 2007 um 08:52

    Eine Notwehr würde ich auch nur dann anwenden, wenn es um Deine eigene Gesundheit geht. Das Equipment zu verteidigen ist doch unsinnig.

    Erstens ist das Material vermietet. Also hat der Mieter (also der Veranastalter) dafür zu sorgen, daß kein Dritter dieses zerstört. Wenn der Veranstalter die Security zu früh nach Hause geschickt hat, dann ist das doch sein Problem. Defekte Ware einfach in Rechnung stellen und fertig.

    Zweitens weißt Du ja nie genau, wie Deine Notwehr-Reaktion von den pöbelnden Gästen ankommt. Das kann oft auch in extreme Gegenwehr ausarten, der Du dann eventuell kräftemässig oder zahlenmässig nicht mehr Herr wirst. Aggression erzeugt Gegenaggression, vor allem wenn die Hemmschwelle nach Alkoholgenuss reduziert ist...

    Manchmal - wenn die Aggression der Störer noch nicht so hoch ist - dann hilft eher ein deeskalierdendes Verhalten. Ladet die Jungs doch noch mal zu einem Bierchen ein. Bis dahin ist auch die Polizei (oder wieder die Security) vor Ort und sorgt für einen zivilisierten Abgang der Gäste...

  • Kosten & Zeit sparen durch Online-Mahnverfahren ??

    • mringhoff
    • 5. Juli 2007 um 19:08

    Wobei das (je nach Forderungshöhe) durchaus nicht verkehrt ist, sich durch einen Profi helfen zu lassen, wenn man sich nicht wirklich damit auskennt.
    Denn schon zu hoch berechnete Verzugszinsen oder zu hoch angesetzte Mahngebühren können ein Grund für einen Widerspruch des Gläubigers sein, ebenso eine falsch ausfüllte Gläubigerbezeichnung (z.B. mit dem Firmenfantasienamen etc.)
    Nebenbei dürfen die Kosten für die Rechtshilfe vom Gläubiger mit eingefordert werden. Wenn dieser also nicht Konkurs ist oder gehen wird, dann sollte Dir die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren eher egal sein...

  • Kosten & Zeit sparen durch Online-Mahnverfahren ??

    • mringhoff
    • 5. Juli 2007 um 15:32
    Zitat von "Nikita"

    Mir wurde gesagt, dass ich das Formular für den Mahnbescheid auf jeden Fall mit Schreibmaschine ausfüllen (lassen) muss (wg. Durchdruck usw)...


    Nein, das ist nicht notwendig. Du kannst das Formular auch mit der Hand ausfüllen. (Machen wir so, mangels Schreibmaschine...). Für Deine Unterlagen machst Du halt einfach eine gewöhnliche Kopie.
    Das Original geht dann ans entsprechende Amtsgericht. Dort hat sich noch keiner wg. der Handschrift beschwert.

    Zitat von "Nikita"

    2.) Wo genau liegt der Unterschied zwischen Zahlungsklage und gerichtlichem Mahnverfahren ? Wann ist was sinnvoll ?


    Eine Zahlungsklage läuft auf eine Gerichtsverhandlung hinaus. Wenn also sowieso schon erwartet wird, daß die streitenden Parteien sich vor Gericht treffen, dann geht das schneller, ist aber auch teurer. Hier muss also kein Mahnverfahren einleiten. Das (rechtskräftige) Urteil ist dann Dein Titel, mit dem Du vollstrecken kannst. Oft wird eine Zahlungsklage auch zusammen mit dem dazugehörigen Streitfall erhoben, z.B. Räumungsklage etc.

    Das Mahnverfahren läuft ohne Verhandlung als Verwaltungsakt. Bei eindeutiger Rechtslage, geht diese Variante viel schneller und vor allem relativ günstig. Hier gibt es dann einen vollstreckbaren Titel innerhalb weniger Wochen, wenn kein Einspruch/Widerspruch eingelegt wurde.

  • Gage für deutsche "Künstler"

    • mringhoff
    • 5. Juli 2007 um 15:09

    nun, ich bin auch kein Profi im Agenturbusiness, kenne es halt nur von meinen Kunden her. Und da auch nur wiederum im nationalen Bereich.

    Wogegen wir im Klein-Künstlerbereich (incl. DJs) es immer nur mit Fixgagen zu tun haben. Welcher Künstler mag sich schon gerne das lokale Veranstalterrisiko einer Feld-Wald-und-Wiesen-Veranstaltung mit aufs Auge drücken lassen?

    Aber wie ja schon erwähnt - alles ist Verhandlungssache - ob mit oder ohne Anteil...

  • Gage für deutsche "Künstler"

    • mringhoff
    • 5. Juli 2007 um 12:39
    Zitat von "djgolle"


    Das mag für kleine (regionale) Künstler gelten, aber in der (Preis)Liga von Nena etc. gibt es keine Anteilsregelungen (seltenst)!


    Wenn Du mit "regional" die Bands und Künstler aus den deutschsprachigen Ländern meinst, dann o.k.
    Aber o.g. Anteilsregelung kenne ich von diversen Veranstaltungen, gerade in der Klasse Nena und Konsorten...

    Festpreise (bei öffentlichen Veranstaltungen) sind mir eher von Bierzeltcombos und Coverbands bekannt...

    Sicher macht eine Anteilsregelung auch nur dann Sinn, wenn es sich um eine "ordentliche" Besucherzahl handelt, die auch "gewöhnliche" Eintrittspreise bezahlen. Und das schafft eigentlich nur ein bekannter Künstler.

  • Gage für deutsche "Künstler"

    • mringhoff
    • 5. Juli 2007 um 08:55

    Das Gagengeschiebe ist halt ein Geben und Nehmen.

    Wenn ein Konzertveranstalter den Künstler bucht, gibt es oft eine Anteilsregelung (z.b. 70% vom Eintritt bekommt der Künstler, 30% der Veranstalter), begleitet von einer Mindestgage.
    Wenn eine Firma für ein eigenes Event einen Künstler bucht, wird natürlich eine viel höhere Gage vereinbart. Firmen haben einfach mehr Geld wie ein lokaler Konzertveranstalter...

    Dann spielt natürlich auch die Veranstaltung selbst eine Rolle. Hat das Event einen großen Namen oder eine weitreichende Tragweite (z.B. Fernsehen etc.) ist das für das Image des Künstlers wichtiger, als wenn man vor 200 Anzugträgern spielt. Was sich für das Image auszahlt, das muss hinterher weniger in Euros bezahlt werden...

    Und wenn jetzt eine Altdeutschpunk-Lady bei kravattentragenden Versicherungsfuzzis egagiert wird, wie hoch muss dann eine Gage sein, damit sie entweder nicht genommen wird (war ja vielleicht auch der Wunsch) oder wiederum so hoch, daß es selbst eine Antikapitalistin besticht?
    Sicher eine andere, als wenn sie ein Konzert vor streikenden Bahnmitarbeitern hält... :)

    Und mal nebenbei: Man muss unterscheiden von reiner Gage und Gesamtbetrag, also mit der ganzen Technik. Und von diesem Reinerlös (also abzüglich der Kosten f. Technik etc.) schneidet sich erstmal die Konzertagentur und das Management eine Scheibe ab, dann kommen noch Ausgaben für die Bürokratie/Finanzamt etc. - Und ein Teil davon fliesst schliesslich an den Künstler.

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 2. Juli 2007 um 18:53
    Zitat von "hermste"

    Wenn es Dir allerdings lieber ist (z.B. aus bilanztechnischen Gründen), es in die AfA zu geben, kannst Du argumentieren, dass es meinstens in der Konfiguration x verwendet wird.

    Für eine Abschreibung brauchst Du gar nicht argumentieren, du darfst das jederzeit über die Nutzungszeit abschreiben. Für das Finanzamt ist das ja von Vorteil...

    Man muss sich einfach nur den §7 EStG ansehen. Dort steht daß alle Wirtschaftsgüter (die länger als ein Jahr genutzt werden können) über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Wenn sie allerdings gewisse Bedingungen erfüllen (unter 410,- EUR, selbständig nutzbar etc.), dann DÜRFEN sie auch im Jahr der Anschaffung mit dem Gesamtbetrag abgeschrieben werden.

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 2. Juli 2007 um 17:26
    Zitat von "DJ Detto"

    - alles was nicht alleine funktioniert ist kein GWG Punkt.

    Das kann aber nicht ganz richtig sein. Zwar gibt es viele Dinge, die nie ganz ohne andere funktionieren, aber wenn diese komplett austauschbar sind, bilden diese also keine "feste Einheit", können (also nicht müssen) diese als GWG behandelt werden. Ein Mischpult kannst Du mal mit der Anlage A und den Mikros B betreiben oder auch mit Anlage C und CD-Player XY.
    Genauso sieht es z.B. mit Stativen aus - alleine macht ein Stativ ja so keinen Sinn, es muss immer etwas "drauf" - aber das dann gleich als Anlagevermögen zu behandeln ist ja nicht ganz richtig.

    Also unsere Steuerkanzlei bucht solche Geräte unterhalb 410,- als GWG. Also sowohl 19"-Equipment also auch Kabel etc.

    Nur wenn Du wirklich etwas als Einheit kaufst und so nutzt (z.B. ein festes Bühnendach), dann muss man die Einzelheiten als Ganzes sehen.
    Ein Bildschirm für 200,- EUR, den Du einzeln vermietest kann GWG sein, verwendest Du ihn aber fest auf Deinem Schreibtisch zusammen mit einem PC gehört dieser zum AV des Computers.

    Es gibt sicher auch "Diskussionsfälle", gerade in unseren Einsatzbereichen, aber wichtig ist, daß man die Entscheidung (GWG oder Anlagevermögen) entsprechend begründen kann, wenn mal ein Steuerprüfer nachfragt...

  • Selbstständige Nebentätigkeit + Versicherungsschutz

    • mringhoff
    • 27. Juni 2007 um 23:15

    Zum Thema Betriebshaftpflicht wurde hier schon vieles geschrieben und auch einige Tipps und Kontakte genannt. Einfach die "Suche"-Funktion benutzen.
    Das zum Beispiel war mal so eine Diskussion:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=28172

    Ansonsten trägt die Haftpflicht die Schäden, die Du jemand Drittem zufügst. Wenn Du ein "eigenes" Gerät (ob im Eigentum oder von Dir zugemietet ist egal) zerstörst, geht das auf Deine eigene Kappe.

    Wenn es ein Gerät eines Dritten ist (aber nicht von Dir zugemietet!), dann ist das ein Schaden, dem Du einen Dritten zugefügt hast und der wird übernommen.

    Wenn Du eigene bzw. von Dir zugemietete Geräte versichern möchtest, musst Du eine Elektronik-Versicherung abschliessen.

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 27. Juni 2007 um 22:57

    und wie ja schon mal erwähnt, es handelt sich bei der Abschreibung ja nur um eine zeitverzögerte Komponente. Die Ausgabe an sich geht ja so nicht "verloren"...

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 15:17

    https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5

    auch ganz nett:
    http://www.gez-abschaffen.de

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 14:30

    Von welchem Pult reden wir eigentlich? Ein Discomischpult, ein 12-Kanal-Mixer oder eine große Livekonsole, die man ohne Case gar nicht wirklich transportieren kann?

    Wie gesagt, bei so einem 12-Kanal-Pult kann ich mir gut vorstellen, daß das Pult auch schon mal ohne Case und das Case auch schon mal mit einem anderen Pult verwendet werden kann. Üblicherweise werden
    Case und Pult in dieser Größenordnung auch wieder getrennt verkauft. Da würde ich das fürs Anlagevermögen auch trennen.

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 09:30

    Interessante Frage...
    Ich würde vor allem kleinere Cases (sofern unterhalb 410,- netto) als GWG ansehen, falls man es nicht aus bilanztaktischen Gründen trotzdem abschreiben möchte, vor allem, wenn man das Case extra kauft und nicht im Set mit dem Gerät zusammen.

    Das Case ist ja soweit austauschbar, das Gerät funktioniert so auch ohne Case und in dem Case können auch andere, baugleiche Geräte transportiert werden.

    Bei größeren Mischpulten - und das ist ja wohl das, was Du ansprichst - ist ein Transport und damit ein Betrieb ohne Case kaum denkbar und üblicherweise werden diese Geräte auch mit dem Case wieder verkauft. Insofern bildet dies meiner Meinung nach eine feste Einheit, was bedeutet, daß der Anschaffungspreis des Cases mit zu dem des Mischpultes hinzuaddiert und gemeinsam abgeschrieben werden müsste.

    Wo man da jetzt genau die Grenze zieht, müsste man im Einzelfall sehen. Argumentativ leichter für eine getrennte Ansetzung ist auf alle Fälle ein getrennter Einkauf mit getrennten Rechnungen...

  • Stornogebühren bei plötzlicher Absage?

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 09:14
    Zitat von "djobi"

    hier (und wahrscheinlich auch in Zukunft ähnlich) wurde die Sache via mail abgewickelt, beweisbar ja, ob in allen feinen Einzelheiten rechtsgültig sei dahin gestellt .

    E-Mails sind ja ohne weiteres manipulierbar. Dann steht wieder Aussage gegen Aussage - bzw. E-Mail gegen E-Mail.
    Besser ist das, wenn Du ihm ein pdf-Angebot (kann auch ein Word-Dokument etc sein) per E-Mail zukommen lässt und den Kunden bittest, das unterzeichnet per Fax wieder zurückzusenden. Hier natürlich achten, ob Änderungen (per Computer oder per Hand) gemacht worden sind. Sind die Änderungen soweit o.k. bzw. sind keine erfolgt, dann hast Du den Auftrag ja als Fax schriftlich.
    Eine kurze Bestätigung des Empfangs (als Dank formuliert etc.) per E-Mail hinterher und dann ist das eine runde Sache.
    Das dauert auch nicht wirklich wesentlich länger als ein gewöhnlicher E-Mail-Verkehr, hat aber durch den Akt der Unterzeichnung und des Zurückfaxens eine wesentlich höheren subjetiv empfundenen Bindungscharakter. Und macht sich auf alle Fälle professioneller.

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