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Beiträge von mringhoff

  • Stornogebühren bei plötzlicher Absage?

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 09:04
    Zitat von "Volker"

    und wenn man es dann rechtlich beleuchtet hat stellt sich wieder die wichtigste Frage:
    lohnt sich ein Rechtsstreit ?


    Das ist sicher richtig, vor allem wenn man die persönlich investierte Zeit mit hineinrechnet.
    Andererseits können rechtsfeste Formulierungen eine bessere Ausgangsbasis für eine aussergerichtliche Einigung bieten - worauf es ja eigentlich in den allermeisten Fällen hinausläuft.

    Außerhalb aller Rechtsfragen wird man sich immer erst mal fragen, was ist das für ein Kunde? Kommt der wieder? Wenn ich jetzt auf stur schalte und das streiten anfange, wird er nicht nur nie mehr wiederkommen, sondern wird sicher zu einer negativen Mundpropaganda beitragen.
    Anderstrum kann ein kulantes Verhalten des Vermieters zu einer langfristigen und damit viel lukrativeren Kundenbindung führen...

  • Stornogebühren bei plötzlicher Absage?

    • mringhoff
    • 26. Juni 2007 um 08:52
    Zitat von "djobi"

    .. aber auch um jemanden "anzuschwärzen" geht es mir ja gar nicht ..


    Das hatte ich jetzt so auch nicht im Sinn. Das soll ja eher als Argument dienen, wenn sich ein Kleingewerbetreibender als "Verbraucher" herausreden möchte...

    Zitat von "djobi"

    ....darum gehts gar nicht ..sondern viel mehr darum rechtliche Hintergründe zu klären und vor allem: beim nächsten Mal alles "wasserdicht" zu haben

    dann am besten keine AGB - dann gelten BGB, HGB & Co. :)
    Je weniger im Einzelnen separat vereinbart wird, desto weniger ist angreifbar.

  • Stornogebühren bei plötzlicher Absage?

    • mringhoff
    • 25. Juni 2007 um 18:54
    Zitat von "djobi"

    Ein DJ hat nun eine Anlage bestellt und 3 Tage vorher abgesagt, möchte jedoch keine Stornogebühren bezahlen, weil er angeblich auf die ABG nicht hingewiesen wurde bzw. diese nicht akzeptieren wollte.

    Sehen wir das einfach mal andersrum: Kam ein Vertrag zustande? (Angebot und Annahme - das natürlich am besten schriftlich, da besser beweisbar).
    Wenn ja - dann ist der Vertrag einzuhalten. Punkt.
    pacta sunt servanda - wie der Lateiner so schön sagt :)

    Ein ("normaler") DJ ist gewerblich tätig (oder war das einer, der noch nie aufgelegt hat und das Equipment nur für sich privat haben wollte?). Falls er das anders sieht, wäre das Finanzamt sicher etwas böse, wenn man das dort mitbekäme...

    Als gewerblicher Kunde hat er keine Wiederrufsrechte/Rücktrittsrechte etc. Es sei denn, man vereinbart etwas, zum Beispiel in den AGB. Da DARF er unter bestimmten Bedingungen (Ausgleichszahlungen etc.) vom Vertrag zurücktreten.
    Wenn er also Deine AGB nicht anerkennt, dann muss er halt den Vertrag einhalten.

  • Darf die Feuerwehr oder nicht?

    • mringhoff
    • 22. Juni 2007 um 20:33
    Zitat von "bossjan"


    bei euch gilt etwa die MVStV??? :
    Ich habe neulich von meiner Gemeinde (!) die Auskunft erhalten, dass diese für meinen Bereich nicht gilt

    Da haben die ja auch Recht. Die MVStV gilt nirgends. Das ist ja nur die MUSTER-Versammlungsstättenverordnung. :)
    Da das unter Baurecht und somit dem Länderrecht fällt, hat jedes Land seine eigene VStV. Die meisten allerdings lehnen sich sehr stark an die MVStV an, bzw. übernehmen diese wortwörtlich. Und da wir nicht alle einzelnen Länderrechte im Kopf haben wollen, und die ein oder anderen Kollegen vor den Ländergrenzen nicht Halt machen, hat sich die MVStV. sozusagen als "länderübergreifende" Regelung eingebürgert - damit wir hier immer schön etwas zum Diskutieren haben. :)

  • gesetzlicher Zuschlag für Nachtarbeit

    • mringhoff
    • 22. Juni 2007 um 10:13
    Zitat von "Nikita"

    lese mich gerade mühsam durch das Arbeitsvertragsrecht durch. Hoffe ihr könnt mir auf die Schnelle weiterhelfen.

    Das Arbeitsrecht betrifft ja auch nur die Angestellten (und Scheinselbständigen).
    Dort schreibt das Arbeitszeitgesetz (§6), daß ein "angemessener" Zuschlag vergütet oder ein (bezahlter) Freizeitausgleich geschaffen werden muss. Als "angemessener" Zuschlag hat ein Gericht wohl mal 30% angesehen.
    Die genaue Höhe würden Tarifverträge regeln. Da ich - außer öffentlich rechtliche Arbeitgeber - keinen in unserer Branche kenne, der in einer Tarifgemeinschaft ist, bleibt das alles Verhandlungssache (soweit gesetzlich zulässig).
    Also: Grundgehalt plus Nachtarbeitszuschlag - wie hoch das Grundgehalt ist, bleibt der Verhandlung überlassen

    Infos z.B. unter:
    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm

    Aber wie gesagt, für Freelancer /Gewerbetreibende interessiert das niemanden. Jeder Gewerbetreibender kann ja vor jedem Auftrag selbst entscheiden, ob er eine bestimmte Arbeit in einem bestimmten Zeitraum zu einer bestimmten Bezahlung machen möchte oder nicht...

  • gesetzlicher Zuschlag für Nachtarbeit

    • mringhoff
    • 22. Juni 2007 um 09:36

    Die von Sven H erwähnten Spesensätze sind die gesetzlichen Pauschalen für "Verpflegungsmehraufwendungen" bei auswärtiger Tätigkeit, die man steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten KANN.
    (nebenbei geht es erst ab der 8. Stunde los, nicht schon bei der 6.)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

    Also kein Arbeitgeber muss das zahlen und jeder Arbeitgeber darf auch mehr zahlen. Der Arbeitnehmer muss höhere Spesenerstattungen lediglich wie ein Zusatzgehalt versteuern.

    Wohl gemerkt, es geht hier um Angestellte (nichtselbständige Arbeit). Bei Freelancern etc. kommt der vereinbarte Betrag mit auf die Rechnung und fertig. Vorschriften wie hoch die Beträge sei müssen gibts da natürlich keine.

  • 99dB in der Disko (betrifft nur Freistaat Bayern)

    • mringhoff
    • 21. Juni 2007 um 13:03

    vgl.:
    http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/umw…diskotheken.htm

    demnach sollte "möglichst über der Mitte der Tanzfläche" gemessen werden.

  • Mobile Disco - Vertragsegestaltung

    • mringhoff
    • 21. Juni 2007 um 08:59
    Zitat von "DJ Detto"

    ... und Weisungen werden nur vom VA entgegengenommen

    das zum Beispiel ist eher eine nicht notwendige Vereinbarung, da Du ja nur mit dem Veranstalter/Auftraggeber einen Vertrag schliesst und nicht mit dem Gastwirt etc.
    Wenn Du keine Lust hast, von "Unbefugten" Weisungen entgegenzunehmen, dann musst Du das auch nicht zwingend. Wie man das dann vor Ort löst, bleibt dann mit oder ohne dieser Vereinbarung so oder so seinem Fingerspitzengefühl vorbehalten.

    Sicher unterstehst Du als Dienstleister Deines Auftraggebers nicht den Anweisungen des Wirtes, aber der wiederum darf sein Hausrecht ausüben. Und wenn dieser "Gefahr im Verzug" sieht (weil es z.B. um 23.01 Uhr um 3 dB zu laut ist, der böse Nachbar gleich die Polizei schickt und er Angst hat, daß die Behörden ihm gleich seinen Laden schliessen lassen), dann ist dem Wirt das vollkommen Banane, welche Vereinbarungen Du mit Deinem Auftraggeber abgeschlossen hast...

    Zitat von "DJ Detto"

    Sehe ich etwa genauso...
    Schließlich mache ich eine kleien Dienstleistung und keine Firmenübernahme.

    Es gibt auch ganz "kleine" AGB. Das bleibt ja jeden selbst überlassen, was er gerne vorformuliert haben möchte.
    Und auch wenns nur drei Sätze sind, die sind dann einfach rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen...

  • Mobile Disco - Vertragsegestaltung

    • mringhoff
    • 20. Juni 2007 um 08:50

    Naja, wie Du Deine AGB benennst und in welcher Form Du sie in Dein Vertrag mit einbaust, bleibt Dir überlassen.

    Die Möglichkeit, das als zweiseitigen Vertrag als Ganzes zu gestalten oder einen einseitigen Vertrag mit umseitigen AGB ist rechtlich gesehen vollkommen das Gleiche. Auch für Deinen zweiseitigen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen für AGBs, da Dein Vertrag ja sicher als Standardvertrag für die meisten Deiner Kunden konzipiert wurde und wohl schon fertig vorformuliert vorliegt, wenn der nächste Kunde kommt (und nicht jedes Mal wieder neu einzeln vereinbart wird)
    Die Regelungen über die AGB findet man seit 2001 im BGB §305-310:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950…96BJNG023401377

    Ein guter Hinweis für Mobildiskotheker ist der BVD - den findet man unter der Adresse: http://www.discjockey.de (Die Verträge gibts allerdings nur für Mitglieder)
    Aber wie gesagt: Jeder macht sein Gewerbe individuell und auch deren vorformulierten Muster sollten diesbezüglich hinterfragt werden, ob sie den eigenen Voraussetzungen entsprechen...

  • Kleidung Vorstellungsgespräch

    • mringhoff
    • 19. Juni 2007 um 23:01
    Zitat von "Markus Bluhm"

    Ich tendiere momentan dazu anzugshose mit blauem hemd und sakko anzuziehen.
    Bei der Firma handelt es sich nicht um ein kleines Unternehmen ... die Referenzen beinhalten Veranstaltungen für Opel, Deutsche Bank, SPD, Fraport AG, ...

    Wenn bei uns einer mit Anzug zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen würde, dem würde ich unterstellen, nicht viel von der Materie zu wissen.
    90% der Arbeiten besteht aus Lager, Aufbau, Abbau, Reinigen. Und ein paar Stündchen zwischendrin braucht man je nach Veranstaltung was angemessenes zum Anziehen.

    Du bewirbst Dich ja nicht für eine Ausbildungsstelle als Bankkaufmann, sondern als Veranstaltungstechniker

    Also komm einfach "wie immer" - gerne auch mit Turnschuhe...
    Sauber, ganz normal und nicht "verkleidet" (weder als Anzugträger noch als Vollprofi mit Toolgürtel...)

    Wer hier zu fein aufschlägt, dem wird unterstellt, daß er sich wohl zu fein fürs Arbeiten sein könnte oder nach ein paar Monaten feststellt, daß der Job viel zu anstrengend ist...

    Mag sein, daß der Tipp vielleicht inzwischen hinfällig ist, aber fürs Forum kann ich das so nicht einfach stehen lassen...

  • 4 Nivtec Bühnenpodeste 2m x1m 23.06 - 25.06, bei Ludwigsburg

    • mringhoff
    • 19. Juni 2007 um 22:39

    wir hätten das geforderte Material, aber ist schon ein Stück zu fahren (südwestlich von München)...
    Bei Bedarf melden.

  • Verleih , mit Personal oder nur Dry hire ??

    • mringhoff
    • 19. Juni 2007 um 09:35

    Das passiert sogar recht häufig. Teilweise werden Strohmänner geschickt, die sich als DJ, Veranstalter oder als Bräutigam ausgeben. Das sind dann irgendwelche verkrachte Existenzen bzw. z.T. schon polizeilich gesuchte Leute, die sich ein paar Euros verdienen.

    Die Hintermänner sitzen im Transporter zwei Häuserecken weiter, der Strohmann kommt mit dem Taxi (war mal beim Kollegen so).

    Bei uns parkten die geschickt um ein Hauseck, so daß man nur den Kofferaum gesehen hatte. Nachdem mir das Drumherum so komisch vorgekommen ist, bestand ich auf die Hinterlegung des Ausweises bis zur Rückgabe, sowie auf Vorkasse und Kaution. Das Geld war wohl kein Thema und als es nicht reichte, ging der Strohmann zu den Jungs ins Auto und liess sich noch ein paar Euros geben. Aber als die Hintermänner erfahren haben, daß der Ausweis bei uns geblieben ist, haben die sich erstmal stark aufgeregt (den brauchten sie wohl noch entweder für eine andere Einkaufstour oder für den Grenzübertritt :) - dann haben sie die Geräte wieder ausgeladen, Geld zurück bekommen und waren wieder weg...
    Zwei Wochen später hat die selbe Gruppe einen Kollegen erleichtert.

    Aber es dürfte auch sicher den ein oder anderen Täter geben, dem das egal ist, ob der Ausweis weg ist oder nicht...

    Einen 100%igen Schutzmechanismus wird es nicht geben, wenn man unbekannten Kunden Material mitgeben möchte. Aber ein wacher Geist und kritisches Hinterfragen (und etwas Glück) kann vor manchen Schaden bewahren.

  • Handy - Was würdet ihr empfehlen ?

    • mringhoff
    • 19. Juni 2007 um 09:13

    ja, ein PDA ist halt das Ding nicht - wie gesagt, es wird ein robustes Handy zum Telefonieren gesucht...
    Und je mehr Schnickschnack, desto langsamer (Windows Mobile lässt grüssen) und desto anfälliger.

  • Mobile Disco - Vertragsegestaltung

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 20:17

    Du brauchst also "Allgemeine Geschäftsbedingungen"...

    Also nichts leichter als das. Suche mal ein paar Homepages von Mitbewerbern und lese Dir die AGB durch. Da wirst Du schnell auf viele Ideen kommen, was man so geregelt haben möchte.

    Doch Achtung: aber dann nicht einfach irgendwo abkupfern. Erstens aus urheberrechtlichen Gründen, zweitens gibt es viele Regelungen, die nicht (mehr) haltbar sind, aber man trotzdem immer noch irgendwo findet, drittens weißt Du ja nicht, ob der Kollege derselbe juristische Laie wie Du bist und die AGB einfach frei Schnautze verfasst hat.

    Ich würde ein AGB-Gerüst zusammenstellen und zusammen mit einem Anwalt Deines Vertrauens durchgehen. Der dreht Dir dann jeden zweiten Satz um, fügt vergessenes hinzu und streicht unsinniges bzw. unrechtmässiges.

    Ein Vertrag als solches entsteht dann, wenn Du einem Kunden ein Angebot erstellst, bei dem Du Deine AGB mit als Basis einbeziehst ("Es gelten unsere AGB") und der Kunde das dann akzeptiert/annimmt (am besten schriftlich).
    Bei Privatkunden muss man allerdings die AGB mitliefern, bei gewerblichen Kunden geht man davon aus, daß die sich selber schlau machen. Dazu musst Du natürlich Deine AGB öffentlich aushängen (z.B. auf Deiner Homepage).

  • Ich AG, Coaching und Steuerberater

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 20:04

    Es gibt halt wie in jedem Berufszweig solche und solche... Wer mag bestreiten, daß es z.B. gute und weniger gute Techniker gibt?

    Die Aussage von audienceblinder, daß es Steuerberater gibt, die auf einen Input warten (also erst aktiv werden, wenn Du ein Problem ansprichst), kann ich leider nachvollziehen. Es gibt wohl doch noch einige vom "alten Schlag"... Gerade bei größeren Kanzleien, wo die Steuerfachangestellte bucht und der Chef "berät" und sich um die großen Fische kümmert, fliesst halt eine 0-8-15-Firma einfach so mit (und somit durch...) Beratungsbedarf gibts dann meist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - sprich wenn im Folgejahr der Jahresabschluss gemacht wird.

    Schön wäre es, wenn im laufenden Betrieb, also wenn man noch etwas gestalten kann, die Ratschläge von selbst kommen....

  • Projekt - Trägerklemme C1 konform

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 19:37

    ...da drüben gibts auch keine deutschen Berufsgenossenschaften. Und "zugelassen" ist es hier ja schon. Du darfst es z.B. verwenden, wenn sich darunter keine Personen befinden oder als Hilfsmittel für Montage/Demontage...

  • Handy - Was würdet ihr empfehlen ?

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 19:32
    Zitat von "4Art"

    Wenn ich diese Diskussion hier lese, dann komme ich mir vor wie bei Empfehlungen für ein SM58... Mensch: Das 6310 ist einfach nur alt. RIP!
    .

    na, da hast Du es ja selber schon angesprochen. Das 6310i ist das, was ein SM58 im Mikrobereich ist oder der 1210er bei Plattenspieler. Alt und bewährt und gut.
    Im Gegensatz zu Nokia stellt Shure und Technics/Panasonic ihre bewährten Geräte noch her - die wissen halt warum :)

  • Handy - Was würdet ihr empfehlen ?

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 11:14

    Oder es sind vielleicht irgendwelche Lagerrestbestände. (Oder vielleicht Kopien aus dem Reich der Mitte?)

  • Handy - Was würdet ihr empfehlen ?

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 11:12

    das sind alles die aufbereiteten Althandies - sicher auch eine Möglichkeit an so ein Gerät zu kommen.

    Aber in der aktuellen Produktpalette von Nokia (und im offiziellen Handel) gibts das seit längerem nicht mehr:
    http://www.nokia.de/de/mobiltelefo…398/222266.html

  • Handy - Was würdet ihr empfehlen ?

    • mringhoff
    • 18. Juni 2007 um 09:31
    Zitat von "DJofSilence"

    ... kann ich nur das Nokio 6310i empfehlen.

    jeder Dritte empfielt dieses Handy - ich selbst habe es auch schon eeeewig und drei Tage. Ich kenne kein Handy, das häufiger empfohlen wird als dieses (mal abgesehen von diesem speziellem Thread)
    Das Ding hat bei mir schon diverse Schnickschnack-Handies überlebt und ist in Verbindung mit einer für ein paar EUR zu erwerbende Schutzhülle ebenso ziemlich robust. Ich weiß gar nicht, wieviele Stürze das Ding schon unbeschadet überstanden hat...

    Wer das Handy so wie ich zum Telefonieren (und ein bisserl zum SMS-Schreiben) braucht, der sehnt sich in Anbetracht der schier unübersichtlichen Auswahl neuer Handies genau nach so einem Ding: Einfach und trotzdem hohe Qualität.
    Nach Jahren der Benutzung ist immer noch der selbe Akku drin und er hält immer noch so rund eine Woche.

    Warum aber hat Nokia dieses Handy nicht mehr im Programm?
    (War das zu gut? Wessen Handy läuft und läuft und läuft, der will dann wohl kein neues... Und nur auf trendbewusste Kiddies wollte Nokia wohl nicht setzen oder?)

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