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Beiträge von mringhoff

  • Darf die Feuerwehr oder nicht?

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 23:25

    Die Bühnentechnik muss nach den geltenden Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aufgebaut werden. Eine Kontrolle an sich findet erst mal so nicht statt. Falls aber etwas passiert, sind schnell die Fachleute der Polizei/Staatsanwaltschaft bzw. der Versicherungen vor Ort, die das dann beurteilen werden - bzw. den Schuldigen suchen....

    Des weiteren ist zu beachten, daß gem. der Versammlungsstättenverordnung der Hallenbetreiber eine entsprechend qualifizierte Fachkraft stellen muss, die sozusagen fachlich für den Veranstaltungsaufbau verantwortlich ist.
    Welche Qualifizierungen dieser "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik" haben muss, das steht im §39 der MVStV. Eine Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr genügt da leider nicht.

    Was Du evtl. im Kopf gehabt haben könntest, ist die sog. Brandsicherheitswache gem. §41 - Hier ist natürlich die Feuerwehr gefragt.

    Schau mal unter http://www.vplt.org unter "Recht und Regeln" - da steht schon mal vieles drin, was man im Bereich der Veranstaltungstechnik so alles beachten und einhalten muss.
    Oder von der Berufsgenossenschaft:
    http://www.vbg.de/imperia/md/con…roduktionen.pdf

  • magitheck lifte

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 22:51

    ...wobei die Sachverständigen natürlich auch die Sachkundigen im Sinne der BG sind. (Nur anderstrum nicht immer...)

  • Manfrotto 087 auf Bütec

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 22:44

    Das kommt wohl auch sicher auf den Zustand der Bühnenelemente an. In blankem, abgegriffenen Holz, wo sowieso schon diverse Rillen, Löcher, Tacker etc drin sind, würde ich mir dabei nichts denken.

    Aber andere Firmen haben saubere, gepflegte Platten, z.T. mit Beschichtung (Nivtec), die somit auch ohne Bühnenteppich auskommen. Wenn da Schraubenlöcher drin sind, grenzt das an Zerstörung. In ein Case würde ja auch keiner einfach ein paar Spaxe reindrehen...
    Nebenbei wäre dann auch die Wetterfestigkeit dahin.

    Um nochmal auf das 087er auf Bühnenelemente zurückzukommen:
    Vom Aufbau würde ich da auch weniger Bedenken haben (indoor, 30kg, Theater). Aber ich würde die Stative auf alle Fälle gegen unbeabsichtigtes Verschieben absichern. Das geht auch ganz wunderbar mit 1-2 Spanngurten, die die Füsse an die Bühnenplatten anpressen. Wenns ein rutschiger PVC-Belag ist, dann noch jeweils ein Stück Gaffa darunter kleben.

  • Der ewige Ärger mit der Chinaware....

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 15:28

    Daß das Material aus dem Reich der Mitte ja nicht gerade vor enormer Qualität strotzt, weiß ja inzwischen schon jeder 16jährige Hobby-VT-ler, dennoch läßt man sich hin- und wieder von dem teilweise unglaublich niedrigen Preis für eine bestimmte Metall-Plastik-Kreation so weit überzeugen, daß man zur Überlegung kommen könnte, sich da trotz aller Unkenrufe das ein oder andere Geräte anzuschaffen. Da der Preis ja so billig ist und die Qualität so schlecht, kauft man deshalb gleich die doppelte Menge.

    "Wenns kaputt ist, dann kaufen wir eben ein neues, ist immer noch billiger" - Diesen Spruch hat der ein oder andere in seinem Repertoire.

    Also, wir haben mal diese Ex-und-Hop-Mentalität ausprobiert und uns für die Kleinen Privatparties für einen China-Nebler entschieden:
    Eine 700W-Maschine genügt ja für solche Einsätze, ist kompakt und so preiswert, daß der Kaufpreis spätestens nach dem zweiten Mieteinsatz wieder herin ist. (darf man ja eigentlich gar nicht laut sagen...)

    Da in dieser Kategorie die Nebelmaschinen erfahrungsgemäß kurz nach Garantieablauf kaputt gehen, haben wir gleich mal 8 Stück von Europalicht (oder so ähnlich) bestellt. Die Marke tut dabei gar nichts so zur Sache, die Qualität ist ja überall dieselbe.

    Schon bei der Lieferung waren zwei dieser Wegwerfnebler defekt. Heizblock heiß, Pumpe pumpt nicht.
    Fängt also schon gut an - die beiden Dinger also wieder zurück...

    Nach einer Woche kommen zwei (!) Maschinen mit dem selben Defekt aus einem Job zurück. Grrr- geht also schon gut weiter - die nächsten beiden also wieder zurückgesendet.

    Aber wir waren ja so schlau und haben vorgesorgt, und mehr Maschinen gekauft :) Also für den kommenden Job ins Regal gegriffen, wo die anderen vier Maschinen stehen. Aber was müssen wir da sehen?
    Größere Flecken von ausgelaufenen Nebelfluid sammelte sich im Regal.

    Also alle raus, alle getestet: Fazit: eine Maschine undicht und eine zweite defekt. Die Dinger hatten noch gar keinen Einsatz!!!

    So, nach ca. 3 Wochen haben wir noch 25% der Nebelmaschinen und wir wissen nicht, ob man diese überhaupt jemand mitgeben oder gleich bei Ebay als "demnächst defekt" versteigern lassen soll....

    Nun - was bleibt für eine Erfahrung? Der Einkaufspreis spielt in der Rentabilitäts-Kalkulation keine Rolle, wenn man sich dauernd um diese Teile kümmern muss, die defekten einpacken und zurücksenden, Telefonate, E-Mails mit dem Lieferanten austauschen, nervige (aber gerechtfertigte) Kundenanmerkungen über sich ergehen lassen muss und von Kollegen dieselben Sprüche zu hören bekommt, die man selber solchen Leuten erzählt, die Chinaware kaufen...

  • Verleih , mit Personal oder nur Dry hire ??

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 14:42
    Zitat von "Manuela"

    das schützt dich auch nicht vor den Profis, die mieten sich dreimal irgendwelchen Kleinkram und zahlen auch ordentlich, dann holen sie richtig viel und sind damit weg :?

    Doch - die mieten dann gleich wo anders :)
    Wozu denn erst dreimal Kleinkram mieten, wenns beim Kollegen auch einfacher geht?

    Zitat von "MrMogli"

    mringhoff :
    ich finde die Idee nicht schlecht aber ich sehe das Problem ...


    soooo ernst war die Idee auch wieder nicht, aber wenn das Unterschlagen häufiger vorkommt in der Gegend, dann muss man sich halt was überlegen.
    Und ein gewisser "Schutzmechanismus" bedeutet auch einen gewissen Umsatzrückgang auf Kosten der Sicherheit. Aber wer einmal eine große Summe verloren hat, der verzichtet lieber mal auf den ein oder anderen zwielichtigen Dryhireauftrag...

  • Verleih , mit Personal oder nur Dry hire ??

    • mringhoff
    • 17. Juni 2007 um 09:42
    Zitat von "Gerald1"

    ...Auf alle Fälle - und das tun wir immer - sind Fotos: im Büro, bei der Warenübergabe und auch des benutzten KfZ, welches zur Abholung verwendet wird. Ist ja heutzutage mit so einer Digitalknippse kein Problem mehr.

    Hm, kommt schon komisch.
    Aber eine Idee daraus wäre ein sogenannter "Kundenausweis" mit Foto. Das ist zwar etwas mehr Aufwand, aber auch lange nicht mehr so umständlich wie früher. Dann kann man das auch mit einem Rabatt etc. verknüpfen, oder mit einem Lastschrifteinzugs-Auftrag :)

    Die Schnell-Schnell-Kunden, unter denen sich ja bekanntlich die Unterschlager befinden, müssten natürlich erstmal warten, bis der Ausweis fertig ist und die Adresse und Kontonummer verifiziert ist...

    Und so wird die Kontaktaufnahme dann aussehen:

    "Sind Sie schon Kunde bei uns?"
    "Nein"
    "Dann faxe/maile ich Ihnen den Aufnahmeantrag zu und wir bitten Sie kurz wegen eines Fotos vorab mal hier vorbeizukommen, bitte den Personalausweis und Ihre Scheckkarte nicht vergessen..."

    "O.k." (Normalkunde)
    oder
    "wir melden uns bei Bedarf wieder..." (Unterschlager)

    "Alles klar, nach rund 3 Tagen wäre dann Ihr Ausweis fertig und dann können Sie Geräte mieten..."

  • Rednerpult in München Ende Juni

    • mringhoff
    • 15. Juni 2007 um 20:16

    Falls Du noch keins hast, kannst Dich melden, wir haben eins...

  • Geschäfte mit GmbH's, Ltd. etc.

    • mringhoff
    • 14. Juni 2007 um 15:33
    Zitat von "stb"

    das mit den ltd´s hatten wir doch schon mal. Ist immer noch dasselbe Problem! (Nicht wahr, Volker?!)


    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=41203

    Zitat von "stb"


    Tschö wa :D
    stb


    ...das war aber ein anderer Thread :)
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56957&postdays=0&postorder=asc&start=32

  • Prüfungsfragen "Regeln im Brandfall"

    • mringhoff
    • 14. Juni 2007 um 12:15

    ...und jeder, der einen Holzofen/Schwedenofen etc. zuhause hat, der kann den Effekt der Luftzufuhr und Abzug beobachten. Da kommt schon mit einem kleinen Feuerchen eine doch recht beachtliche Sogwirkung heraus. Und ein glimmender Holzscheit kann mit einer anschliessend geöffneten Luftzufuhr und geöfneter Abzugsklappe recht schnell zu einem Feuer durchzünden...

  • Geschäfte mit GmbH's, Ltd. etc.

    • mringhoff
    • 14. Juni 2007 um 11:27
    Zitat von "lichtfürlau"


    GENAU! Wer hier in Germany mit ner Haus Ltd auftritt, dem würde ich von vorneherein schonmal seine Kreditwürdigkeit anzweifeln...da gehen dann auch gleich drei rote Lampen im Hintergund an.

    Nicht unbedingt. Eine Einzelfirma oder eine BGB-Gesellschaft kann ja auch Stammkapital gegründet werden. Und wenn einer insolvent ist, dann kommts auf selbe raus. Insofern muss bei jedem Kunden immer eine rote Lampe für die Kreditwürdigkeit aufgehen...
    Auch bei GmbHs: Das Stammkapital taugt als Bonitätsmerkmal nicht. Das besagt nur, daß bei Firmengründung jemand Geld in die Firma gesteckt hat. Wenns weg ist, dann ist es weg.

    Einzig die "Ernsthaftigkeit" des Gewerbes kann man da erkennen. Hobbyleute gründen keine Ltd, GmbH etc. Anderstrum sind aber auch viele gutgehende Unternehmen Einzelfirmen oder GbRs...

    Allerdings ist das schon richtig, daß eine Ltd. einen zweitrangigen Charakter hat. Da hat einer wohl nicht das nötige Kleingeld, eine GmbH zu gründen, bzw. will da kein Geld reinstecken, sich aber trotzdem aus der Haftung ziehen.
    Aber eine Ltd gleich auf der roten Liste zu haben, ist so auch nicht angemessen..

    Die Ltd ist halt grad in Mode, weil es so unkompliziert geht und weil vor allem diverse "Vermittler" das extrem bewerben. Da sind vielleicht manche etwas blauäugig und wissen leider erst nach der Gründung, daß man da diverse englische Vorschriften beachten muss, die einem dann auf Dauer teurer kommen, als eine GmbH zu führen...

  • AG will kosten auf 3. abwälzen zahlt nicht + Folgeauftrag

    • mringhoff
    • 13. Juni 2007 um 15:43

    Zum Thema Werksvertrag/Dienstleistungsvertrag/Mietvertrag:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49447&postdays=0&postorder=asc&start=0

  • AG will kosten auf 3. abwälzen zahlt nicht + Folgeauftrag

    • mringhoff
    • 13. Juni 2007 um 09:47

    Wichtig ist halt immer:

    1.) schriftliches Angebot (per Fax oder als pdf) mit genauer Bezeichnung des Auftraggebers - das ganze natürlich unterzeichnet zurückbekommen.

    2.) wenns schnell gehen soll: schriftliche Auftragsbestätigung (unter Kaufleuten) - evtl. das o.k. sich noch als E-Mail geben lassen

    3) wenns wieder ein "am-besten-gestern-schon-Auftrag" wird: Auftragsbestätigung incl. Lieferschein vor Ort unterzeichnen lassen.

    Dann den Job fachgerecht ausführen...

    Danach:

    Zügig die Rechnung an den Auftraggeber stellen. Sollte hier dann ein Spruch kommen wie "kannst Du die nicht an Firma XY ausstellen, die übernehmen die Kosten" dann konsequent verneinen, da man ja keinen Auftrag von dieser Firma hat. Das sollen die dann bitte selbst untereinander regeln.
    Kennt man die Leute näher und will kooperativ sein, dann kann man ja etwas vereinbaren so nach dem Motto: Falls die Firma XY nicht innerhalb X Tage zahlt, stellen wir Euch als Auftraggeber die Rechnung....

    Wenn alles klar ist, dann auch das pünktliche Mahnen nicht vergessen (bei guten Kunden vielleicht mal eine Erinnerung per Mail etc.), aber sich nicht durch Vertröstungen und kommt-gleich-Ausreden beirren lassen...
    Dann auch nicht irgendwelche Dinge telefonisch vereinbaren, sondern alles schriftlich.

    Nur so erkennt ein schlampiger oder klammer Auftraggeber den Ernst und die Dringlichkeit der Rechnung. Er wird dann wohl zuerst Deine Rechnung zahlen und dafür dann die Rechnung von einem anderen zurückstellen, der weniger Druck macht...

  • Verleih , mit Personal oder nur Dry hire ??

    • mringhoff
    • 12. Juni 2007 um 20:23

    Diese Diskussionen ob man Dryhire an Endkunden macht oder nicht, gibt es schon lange.
    Ebenso lange gibt es die Diskussionen, mit welchen Mitteln und Möglichkeiten man die schwarzen Schafe erkennt bzw. wieder zu seinem Equipment kommen könnte
    z.B: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=60015

    Auch das mit Kautionen, Personalausweis hinterlegen etc. ist nicht neu:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58445

    Ein Gewerbe zu führen ist und bleibt ein Risiko. Scheut man sich vor solchen Risiken, dann entgeht einem ein Teil des Umsatzes. Ist man aber allzu blauäugig, dann wird Dryhire zu einem Minusgeschäft. Das sollte jeder für sich entscheiden. Und gerade Kleinmaterial für private Parties macht eine gut Rendite.

    Ängste vor "Fehlbedienung" durch den Kunden würde ich nicht so schlimm sehen.
    Erstens bekommen Privatkunden ja meist immer sehr übersichtliche und einfach zu bedienende Anlagen mit und zweitens lässt sich das allermeiste mit einem kurzen Telefonat klären. Wenn die Fehlbedienung so extrem war, daß etwas kaputt gegangen ist, dann wird das dem Kunden in Rechnung gestellt. Meist aber liegt das im unteren Eurobereich...

    Das größte Risiko geht also meiner Meinung nach von Unterschlagern aus.

    Wir machen seit Jahren Dryhire an Endkunden. Mit der Zeit hat man eine gewisse Erfahrung gemacht, wie es läuft.
    Jeder neue Kunde wird gefragt, woher er denn unseren Kontakt hat. Erwähnt dieser eine Empfehlung von einem anderen, uns bekannten Kunden, ist das aus der Risikosicht schon mal ein Pluspunkt.
    Wenn uns der Kunde dann neben seiner Mobilnummer auch noch eine Festnetznummer und eine E-Mail-Adresse gibt, wo wir dann ein Angebot hinmailen können und dieser das unterzeichnet zurückfaxt (Faxnummer!), dann kommt der zweite Pluspunkt dazu.
    Wenn besagte E-Mail-Adresse nicht eine gmx/web/hotmail/freenet-Adresse, sondern eine Firmendomain oder Privatdomain hat, gibts ebenfalls einen Pluspunkt.

    Folgendes lässt einen bei Neukunden misstrauisch werden:
    - kurzfristige Anfragen (heute, morgen etc.)
    - keine Möglichkeit ein Angebot zu mailen/faxen etc.
    - Miete von gängigen Material, das leicht weiterverkauft werden kann (angesagte DJ-Mixer, CD-Player etc.
    - telefonische Anfragen übers Mobiltelefon ohne Angabe weiterer Festnetznummern
    - die Antworten auf weiteres Nachfragen (was denn für eine Veranstaltung geplant ist, wo das stattfindet, welche Funktion der Anfragende bei der Veranstaltung hat, ob man noch dies oder das braucht etc.) kommen zwanghaft oder nicht schlüssig. Je unkonventioneller die Frage, desto weniger die Wahrscheinlichkeit, daß die Antwort schon vorher zurechtgelegt wurde...
    - wenn der Kunde gezieltes Material braucht und nicht einfach nur eine "Anlage" für seine Party
    - Kunden mit nichtdeutschen Wohnsitz bzw. Pass

    Gibts dann zu viele "Minuspunkte", dann sollte man hellhörig oder anderweitig aktiv werden, wie z.B. bei besagter Location anrufen und nachfragen, hier im Warnungen-Brett suchen oder mal kurz googeln.

    Sonstige Hürden: Personalausweis als Kaution hinterlegen lassen (ist ja eher unüblich, evtl. überlegen es sich solche Leute, dann nicht woanderst "einzukaufen", wo diese Hürden nicht existieren).

    Notfalls einfach den Job sein lassen. Einfache Ausrede: Material ausgebucht...

  • Lautstärken Verordnung

    • mringhoff
    • 12. Juni 2007 um 11:06

    wir reden ja hier eigentlich vom Thema "Ruhestörung" - Ob Gäste (also die 99dB) oder die Mitarbeiter (BG-Verordnungen) zu laut beschallt werden, ist den Jungs von der Exekutive meist egal.

    In der TA Lärm gibt es eine Liste, wann welche Lautstärken wo gestattet sind. In meinem oben erwähnten Link ist eine Tabelle enthalten:
    http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1570

    Und wer da mal eine Party in einem Wohngebiet feiert, weiß daß die Polizei immer im Recht ist, wenn sie kommt, bei diesen Werten....

  • Palettenregal, Statik & Gefährdungsanalyse.

    • mringhoff
    • 12. Juni 2007 um 10:45
    Zitat von "DJheini"

    Frage mich nur, was sowas mit "Veranstaltungssicherheit" zu tun hat. :roll:

    Hier wird das Holz für diverse Lautsprechergehäuse gelagert...

  • Palettenregal, Statik & Gefährdungsanalyse.

    • mringhoff
    • 12. Juni 2007 um 10:38
    Zitat von "Manuela"

    Als Richtwert könnte eine BGV dienen oder ein anerkannte Regel der Technik die die Sicherheitszugaben für Regalsysteme regelt.

    das ist die "Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und
    Gesundheit bei der Arbeit Nr. 234" (BGR 234):
    http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgr_234_a03-2004.pdf

    Da stehen sogar Berechnungsbeispiele zu den zuvor aufgelisteten Anforderungen drinnen...

  • Lautstärken Verordnung

    • mringhoff
    • 11. Juni 2007 um 14:30

    Es gilt das Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG incl. deren Durchführungsverordnung bzw. Verwaltungsanweisung (die TA Lärm):
    http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1570

    Des weiteren können kommunale Regelungen zur Mittagsruhe und Nachruhe existieren.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung

  • Qualitätsrigging im Bierzelt

    • mringhoff
    • 8. Juni 2007 um 14:04
    Zitat von "buzz"

    mringhoff: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... :D

    Ich verstand das so: Eine Fliegeeinheit für einen Beamer hinten an der Zeltwand UND vorne die Rückproleinwand....

    In der Mathematik setzt man Klammern um die Zugehörigkeiten zu definieren. Du meinst wahrscheinlich: Fliegeeinheit für (Beamer und Leinwand) - sozusagen ein ganzer Rückprotunnel aus Holz...

    Dann kann ich mir die Verbiegung des ganzen wenigstens erklären (und mir auch gut vorstellen, daß die Alustange - incl. der Aufhängungen - weit mehr zu tragen hat, als sie ohne Formveränderungen aushält...)

  • Qualitätsrigging im Bierzelt

    • mringhoff
    • 8. Juni 2007 um 12:54

    Nun, ein etwas sich durchbiegende Alustange muss noch nicht zwingend gleich auf eine Überlastung hindeuten. Eine lange Traverse biegt sich genauso, wenn die zulässige Maximallast drangehängt wird.
    Dennoch frage ich mich, ob die Verbiegung alleine durch die Leinwand selbst hervorgerufen wird. Das Gewicht der Leinwand schätze ich mal mit so rund 7-10 Kg - oder ist das eine Selbstbauleinwand im Stahlrahmen?

    Diese Verstrebungen im Zelt an sich haben auch keine wichtigeren statischen Aufgaben, sondern dienen hauptsächlich dazu, daß die Plane nicht durchhängt. Und da hängt ja nur die Leinwand, einen fliegenden Beamer sehe ich nicht...

    Und was jetzt genau passiert, wenn die Leinwand runterkommt, kann man so aus dem Bild nun auch nicht sehen. Wie weit ist das von den Bierkästen weg? inwieweit wird dieser Bereich später abgesperrt (liegt ja auch im Interesse des Veranstalters, daß da nicht jeder hingrapscht)?

    Das Gefährungspotential heraus kann man so aus dem Foto nicht 100%ig abschätzen, aber diese Konstruktion würde ich mal nicht so dramatisch sehen, als wenn z.B. eine Lautsprecherbox an Spanngurten oder Scheinwerfer an Kabelbindern 3m über den Köpfen der Gäste schwebt...)

  • AG will kosten auf 3. abwälzen zahlt nicht + Folgeauftrag

    • mringhoff
    • 8. Juni 2007 um 08:46

    Ja mei - täten jetzt wir Münchner sagen :)

    Nur nicht verwirren lassen... Welche persönlichen Verflechtungen im Veranstalter/Sponsor/Durchführer/Undsonstigewichtigtuer - Verhau existieren, sollte Dir zunächst mal "wurscht" sein. Bei so halböffentlichen Projekten tummeln sich immer die ein oder anderen Leute, die aus der Studentengruppen/Partyveranstalter/Nachtklub-Freizeitbeschäftigung hervorgekommen sind und mit ein paar "Spezeln" eine Firma gegründet haben. Da ist halt mal einer auch mal hier und dort engagiert. In den 80ern gründete man Parteien, heute halt Firmen... :)

    Wer als im Vorfeld nun etwas von Dir haben möchte, den fragst Du ganz genau, im welchen Auftrag er das will und wie genau die Firmierung (und die Rechnungsanschrift) lautet.

    Dann machst Du ein schriftliches (!) Angebot mit den Einzelheiten und lässt es vom Auftraggeber unterzeichnen.
    Aber Achtung: Der Rechnungszahler sollte auch Auftraggeber sein und der Unterzeichner auch dafür zeichnen dürfen - sonst gibts hinterher wieder die Diskussionen.

    Dann hast Du einen "Vertrag". Hier steht drin, daß Du z.B. an einem bestimmten Termin eine Lichtanlage aufbaust und dafür den Stromanschluss mit XY Watt benötigst.
    Kooperativ darf man natürlich sein und den Auftraggeber auf diverse Probleme hinweisen und als Fachkraft auch auf Sicherheitsmängel hinweisen.
    Aber Du bist nicht Veranstalter und auch nicht Fachkraft im Sinne der VStVO, sondern einfach nur ein Lieferant eines kleinen Teilbereichs.

    Wenn Deine genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden (z.B. Stromanschluss), dann hat Dein Auftraggeber einen Teil seines Vertrags nicht erfüllt.
    Du kannst halt die Lichtanlage aufbauen, aber nicht - oder nur teilweise - in Betrieb nehmen. Deswegen hast Du von Deiner Seite aus Deine Pflichten erfüllt und darfst natürlich auch den vereinbarten Betrag abrechnen.

    Der Auftraggeber ist - je nach Vertragsgestaltung und AGB - als Mieter verantwortlich für das Equipment. Wenn davon jetzt etwas zu Schaden kommt - egal ob durch sein Verschulden oder durch Verschulden anderer - dann hat er Dir den Schaden zu ersetzen.

    Zu einer guten technischen Übergabe gehört dann natürlich auch über Sicherheitsprobleme zu sprechen (Herunterfahren des Trusses bei Sturm, Herumfliegende Pavillions etc.). Die Verantwortung vor Ort trägt aber der Auftraggeber, zumal Du da ja auch wohl nicht als Techniker vor Ort bist...

    Zitat von "Blubbkompensator"

    die praktikantin sucht morgen noch Strom


    vielleicht findet sie ja noch eine Kiste davon im Keller... :)

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