Die Bühnentechnik muss nach den geltenden Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aufgebaut werden. Eine Kontrolle an sich findet erst mal so nicht statt. Falls aber etwas passiert, sind schnell die Fachleute der Polizei/Staatsanwaltschaft bzw. der Versicherungen vor Ort, die das dann beurteilen werden - bzw. den Schuldigen suchen....
Des weiteren ist zu beachten, daß gem. der Versammlungsstättenverordnung der Hallenbetreiber eine entsprechend qualifizierte Fachkraft stellen muss, die sozusagen fachlich für den Veranstaltungsaufbau verantwortlich ist.
Welche Qualifizierungen dieser "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik" haben muss, das steht im §39 der MVStV. Eine Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr genügt da leider nicht.
Was Du evtl. im Kopf gehabt haben könntest, ist die sog. Brandsicherheitswache gem. §41 - Hier ist natürlich die Feuerwehr gefragt.
Schau mal unter http://www.vplt.org unter "Recht und Regeln" - da steht schon mal vieles drin, was man im Bereich der Veranstaltungstechnik so alles beachten und einhalten muss.
Oder von der Berufsgenossenschaft:
http://www.vbg.de/imperia/md/con…roduktionen.pdf