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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Anfrage

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 20:04

    nein, die meisten dieser Stars bekommen schon noch funktionstaugliche Handhelds mit, damit sie zwischendrin noch "Hey" und "Ho" in die Menge brüllen können...

  • Anfrage

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 12:38
    Zitat von "leisedunkel"

    ...hat jemand vielleicht einen Raider

    der heißt doch schon seit den 90ern "Twix" :)


    Sorry, aber diese Schreibweise entlockt mir immer denselben Scherz.

    Ansonsten würde ich nicht einfach rumfragen, wer einen Rider vom Künstler XY hat, sondern mir den direkt besorgen. Die Technical Rider sind eigentlich Bestandteil des Buchungsvertrags mit dem Veranstalter. Dieser müsste den eigentlich haben, falls nicht, hat der Veranstalter sicher den Kontakt zum Management.

    Hintergrund: Einerseits bekommt man den Rider sicher schneller über den Veranstalter und andererseits gibt immer wieder veralterte Rider und nur wenn Du Dich auf den konkreten, offiziell an Dir weitergereichten Rider hältst, kann Dir nichts nachgeworfen werden.

    (Zur genauen Abstimmung - wenn man also den Auftrag bekommen hat - dann ist natürlich noch ein direkter Kontakt zum technischen Ansprechpartner wichtig)

  • Zusammenarbeit zwischen Band- und Technikern vor Ort.

    • mringhoff
    • 14. Februar 2007 um 21:19

    Wir als VT-Dienstleister haben auch immer wieder mit Bandtechs zu tun und da gibt es von 0 bis 100% alle Bandbreiten.

    Grundsätzlich freue ich mich immer, wenn ich an einem längeren Abend ein 1-2 Stündchen Pause habe und der Bandtech am Pult steht.

    Da man ja vorher nicht weiß, um welche Qualifikation es sich handelt, die man da jetzt an sein Pult lässt, geht das man normalerweise etwas langsam an, spricht mit den Leuten und kann doch relativ bald die Kategorie Techniker einschätzen.
    Und da hatte ich schon alles möglich erlebt. Vom Anfänger, dem man alles erklären muss über den hochnäsigen Wichtigtuer bishin zum kollegialen Profi.

    Früher war ich noch etwas toleranter, was Fremdtecs betraf, bis zu einem Zeitpunkt eines kleinen Festivals, das von ein paar Bands organisiert wurden, die aus Budgetgründen die technische Betreuung selbst übernehmen wollten. "Wir haben gelernte Tontechniker"... hiess es. Nach Aufbau und Übergabe der Anlage blieb ich noch beim Soundcheck, musste erkennen, daß da gleich zwei Techniker sich den FOH-Platz teilen und jeder schraubte mal hier und mal da.
    Die schlimmsten Sachen konnte ich wieder richten, gabs aber dann auf, da ich offenbar nicht erwünscht war.
    Am Ende der Veranstaltung war ich wieder da, Material war noch heil und vollzählig, die Fremdtechs verabschiedeten sich noch freundlich und wir bauten ab.
    Na, dann hat ja doch alles irgendwie gepasst, dachte ich anfangs.

    Ein paar Monate später holte mich aber dieses Festival wieder ein, als ich nur zufällig mitbekam, daß ein Veranstalter mit einem Musiker über dieses Festival sprach. "Die Firma (also wir) nehmen wir nicht mehr, das hat alles so grottenschlecht geklungen und deren Techniker waren unfähig..."

    Nun hoffe ich, daß das jeder versteht, wenn wir unsere Anlage nie mehr alleine lassen wollen.
    Oder wir kleben sämtliche Firmenlogos zu und geben dem Techniker ein T-Shirt "ich bin extern..." oder so...

  • Rider-Auslegungsfragen

    • mringhoff
    • 14. Februar 2007 um 20:39

    jaja, die Rider...
    letzte Woche erhalten:

    3Voc, 1 Drumset, 1 Git, 1 Bass - fertig.
    Cannellist: 1-12 Drums, 13-19 Rest
    Gefordert: FOH Mindestens (!) 40 Kanäle, Monitor: mind 24 Ch...

    und noch viele andere Bühnen-Bedingungen auf 10 Seiten formuliert.

    Band: Jung und aufstrebend, einen Fernseheinsatz hinter sich, sonst aber noch nichts in den Charts bewegt...

    Zumindest dem Rider zufolge werden sie wohl demnächst groß rauskommen... :)

  • EG - Kontrollgerät

    • mringhoff
    • 13. Februar 2007 um 21:21
    Zitat von "Fränkie"

    Na das ergiebt sich ja auch logisch, aus der Tatsachedas das Blatt alle 1/4-Stunde zu aktualisieren ist und das man nicht während der Fahrt schreiben darf.
    Aber der Befahrer darf den Strich auch machen....


    Weil mich das doch näher beschäftigt hat, habe ich mal einen kleinen Blick in das Gesetz geworfen. Hier steht in der Fahrpersonalverordnung FpersV im §1 Absatz 6:
    Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und Ende der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen

    also doch nicht viertelstündlich...

  • Projekt - Trägerklemme C1 konform

    • mringhoff
    • 13. Februar 2007 um 20:52
    Zitat von "Kracky"

    Das Schweizer Original liegt preislich bei rund 52 Euro ohne Versand

    Die Tent Clamp von Showtech kommt nichtmal auf die Hälfte, allerdings hält diese offiziell auch nur 150kg aus.
    Ist das Ding eigentlich eine Chinakopie des Schweizer Originals? Wenn ja, dann finde ich das schon bemerkenswert, in welche Nischen sich die Produktkopierer bereits bewegen...

  • Projekt - Trägerklemme C1 konform

    • mringhoff
    • 13. Februar 2007 um 20:47

    Was spricht denn dagegen, daß man die Spindel weiterhin ohne Werkzeug bedienen kann und nur die seitlichen Schrauben als Sicherheit gegen manuelles Öffnen dienen?
    Das müsste doch den Forderungen von C1 genügen, da die Klemme so ja weiterhin ohne Werkzeug nicht lösbar ist.

    Der Vorteil wäre, daß die Klemme schnell anzubringen ist und ich eine Werkzeugart weniger benötige. Ich denke da auch an die Sicherheit vor Ort: es ist wieder ein Ding weniger, das (während des Auf/Abbaus) von oben runterkommen könnte...

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 13. Februar 2007 um 13:21

    Hat eigentlich inzwischen jemand diese Trägerklemme ET03 in Verwendung und kann etwas darüber berichten?
    Zur Erinnerung: http://www.evente.ch

    Gibts evtl. auch alternative Produkte von anderen Herstellern?

  • Rangliste Traversen

    • mringhoff
    • 13. Februar 2007 um 13:12
    Zitat von "DJ Marco P.A."


    Ich möchte gerne wissen, auf welchen Plätzen sich die Traversen von den Herstellern, wie zum Beispiel: EUROTRUSS, Global Truss, Stairville, Expotruss, LITEC/MANFROTTO usw. widerspiegeln.

    Ich kann Dein Interesse durchaus verstehen, aber leider hat sich die Stiftung Warentest oder eine ähnliche Institution noch nicht in diesem Bereich an die Arbeit gemacht.
    Man könnte höchstens allgemein in die Runde fragen, welcher Traversenhersteller von den jeweiligen Usern verwendet wird (hier also 30er Bereich Drei- oder Vierpunkt) oder mal nach Erfahrungen zu bestimmten Herstellern fragen. (wobei man hierzu auch die Suchfunktion bemühen kann, dieses Brett ist nämlich voll von diesen Erfahrungsberichten)
    Das Ergebnis wird natürlich weder objektiv, noch repräsentativ aber sicher interessant sein und könnte vielleich manchen weiterhelfen.
    Um noch ein paar (bekannte) Marken hinzuzufügen: Camco/Slick, ATC, Prolyte...

  • Anlage bestellt, aber keiner holt ab .. Rechnungstellung ?

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 19:00
    Zitat von "djobi"

    Meine Frage war jetzt eigentlich ob ich das 'aus Prinzip' durchziehen kann und rechtlich gesehen darf! D.h. ist durch Anfrage über Internet / Mail / Telefon (Widerrufsrecht? Fernabfrage?) und Bestätigung durch uns ein verbindlicher Vertrag mit dem privaten Endverbraucher zustande gekommen oder bedarf es dafür eine Unterschrift auf dem Lieferschein, also muss die Anlage wirklich rausgegangen sein?

    Du sprichts also auf das Fernabsatzgesetz an, bei dem Verbraucher (Privatpersonen) ein Widerrufsrecht eingeräumt bekommen.
    Siehe dazu: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312b.html

    Beim Fernabsatzgesetz werden Dienstleistungen auch mit eingeschlossen, allerdings besagt §312b Abs. 3 Ziffer 6:
    (ausgenommen sind:) Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen (...) Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen
    Aus meiner Laiensicht könnte unser Business eben darunter fallen, was bedeuten würde, daß kein Widerruf möglich ist...

    Sollte dem so sein, wäre der Vertrag mit Angebot und Angebotsannahme rechtswirksam geschlossen. Sollte man sich durch die Absage/Nichtnutzung nachweislich Kosten dadurch gespart haben, sind diese natürlich nicht zu berechnen.

    Die Frage ist auch, ob es sich im Streitfall beweisen lässt, ob es sich wirklich um einen Vertragsabschluss gehandelt hat. Also ob eine schriftliche Bestellung mit Auftragsbestätigung oder eine gegengezeichnete Angebotsbestätigung (Auftrag) des Kundens vorlag.
    Ohne diese Beweiskraft macht das "Prinzip" keinen wirklichen Sinn.
    (Der Kunde kann sich ja darauf hinaus reden, nur eine Anfrage gemacht zu haben...)

    Wir hatten übrigens so einen Fall der Nichtabholung (allerdings war das ein "gewerblicher" Kunde). Da es sowieso schon ein paar Probleme mit dem Kunden gab, bestanden wir auf die vereinbarte Miete. Diese wurde dann - wenn auch erst im gerichtlichen Mahnverfahren - bezahlt.

    Zitat von "unknown_artist"

    Frage ist nur was für ein Image du damit von deiner Firma verbreitest - solche Geschichten kommen schnell leicht verzerrt an die Öffentlichkeit.


    Diese Vorgehensweise macht man ja auch üblicherweise nur bei extremen Fällen. Im Normalfall lässt man hier die Kulanz walten um den Kunden zu halten. Solche Spontanabsagen oder Nichtabholungen sind ja relativ selten und meistens auch noch irgendwie begründet.
    Aber aus Angst vor Gerüchten nicht auf die Miete zu bestehen, ist auch nicht sinnvoll.
    Gerüchte können sich so oder so bilden, egal zu welchem Anlass. Das allein kann also dann nicht der Grund sein, eine solche Vorgehensweise zu unterlassen.

  • Aktenkoffer 12-1

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 16:24

    ...schon seltsam: Nun wird hier über die Box diskutiert. :)

  • Veranstaltungsvertrag

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 13:03
    Zitat von "Peerless"

    bin gerade dabei meinen recht "kleinen" vertrag neu zu formulieren, hat zu fällig jemand was für die Vorformulierung zum abgucken da ?


    such mal hier im Forum nach "AGB" - da steht vieles drinnen, was für diverse Verträge in unserer Branche sinn- und nichtsinnvoll ist...


    Zitat von "Peerless"

    Vorallem die Zahlungsmodalitäten wären mir wichtig, ob komplett Vorkasse, 50% vorab oder alles nachträglich ??? bislang ging immer noch alles gut, aber man hört auch oft von Kollegen bei denen nicht Gezahlt wird....


    das wiederum hat jetzt weniger mit der Vertragsgestaltung zu tun, sondern eher, inwieweit Du bereit bist, ein gewisses Zahlungsrisiko zu übernehmen bzw. inwieweit Deine Kunden bereit sind, die Bedingungen mitzumachen.
    Es spricht nichts dagegen, alles auf Vorkasse zu machen. Es kann aber sein, daß die ein oder andere Firma das etwas seltsam findet und beim Kollegen bucht.
    Andererseits kann es gut sein, daß der Kollege sich somit auch mal einen Forderungsausfall einfängt....

    In gewisser Weise kann man die Zahlungsbedingungen ja auch klientelweise gestalten...

  • Aktenkoffer 12-1

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 12:41
    Zitat von "f8274"


    ... m.E. ist die Besprechung einer EV S200 im jahr 2007 im Party-Pa-Forum besser aufgehoben. Ich sehe dieses Schwesterforum als dafür geeignet an - über McCrypt, LD, American DJ und Co. hinaus - auch ein solches Modell zu erörtern.

    Meinst Du, daß die derzeitigen McCryptuser etc. die EV S200 überhaupt kennen? Da waren die doch noch gar nicht auf der Welt :)

    Es ist sicher schwierig eine Trennung zum Partybereich zu finden. Der Preis alleine kanns natürlich nicht sein. Eine Kling & Freitag CA106 kostet ja auch nicht viel, dennoch hat die Box eigentlich nichts mit Party zu tun...

  • Gema + gebrannte CD#s

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 12:27

    Die Gastrobetriebe spielen ja üblicherweise keine lizenzfreie Musik, insofern muss ja niemand etwas nachweisen, sondern (leider) einfach nur zahlen...

    Zitat von "djgolle"


    Aber es war die Rede von einem Café...


    Oh, da haben wir etwas aneinander vorbeigeredet. Ich bezog mich mit meinen Kommentaren aufs Allgemeine (also nicht nur Gastrobetriebe), insbesondere auf die Deine Aussage, daß allein das Vorhandensein einer Beschallungsanlage bereits Gema-Gebühren nach sich zieht, einen speziellen Fall wollte ich jetzt nicht bewerten...

  • Gema + gebrannte CD#s

    • mringhoff
    • 12. Februar 2007 um 10:03

    Kommt ja auch immer darauf an, von welchen Nutzerkreis wir sprechen.
    Eine Diskothek/Musikcafe/Bar etc. wird ja wohl nicht drumkommen.
    Eine private Veranstaltung (Hochzeit/Geburtstag etc.) ist frei und keiner verlangt, daß man das zuerst melden und dann nachweisen muss, daß man privat feiert.
    Und eine gemafreie Hintergrundmusik in einem Geschäft etc. muss auch nicht jeden Tag neu nachgewiesen werden. Daß man es aber mal plausibel nachweisen muss, versteht sich ja von selbst...
    Und wenn ein Musikcafe behauptet, sie spielt nur lizenzfreie Musik, dann ist das halt einfach viel schwerer zu glauben, als wenn das Hotel nebenan für seine Toiletten lizenzfreies Gedudel über die Deckenlausprecher säuselt...

    Zitat von "djgolle"

    Die Nachweispflicht liegt NICHT bei der GEMA.


    Schon richtig, aber als Nichtgemapflichtiger muss ich zunächst auch nichts anmelden und nachweisen. Erst wenn die Gema näheres wissen will, weil sie von meiner Musikaufführung etwas mitbekommen hat.
    Aber dann ist es doch nur verständlich, daß sie wissen will, warum ich nichts angemeldet habe. Wenn ich im Recht liege, dann dürfte der Nachweis ja auch keine Schwierigkeiten bereiten.
    Bei den Nutzern von öffentlichen Verkehrmitteln liegt die Nachweispflicht der Bezahlung (sprich Fahrkarte) ja auch beim Fahrgast :)

    Ich sag ja nicht, daß die Gema-Bürokratie Spass macht, aber ganz so schlimm ist es ja nun auch wieder nicht...

  • Gema + gebrannte CD#s

    • mringhoff
    • 11. Februar 2007 um 22:47
    Zitat von "djgolle"

    Die GEMA Abgabe wird in dem Moment fällig, wenn die Möglichkeit besteht Musik abzuspielen, sprich eine funktionsfähige Anlage vorhanden ist.

    Nun, so streng wie die GEZ sieht die GEMA das ganze nun doch wieder nicht. Während bei der GEZ die Gebühren bereits mit der Bereitstellung der Geräte fällig sind, ist das bei der Gema noch nicht so.
    Hier ist weiterhin das Urheberrecht die Grundlage. Erst wenn man Musik öffentlich aufführt/zugänglich macht, ist man im "Normalfall" zur Gema-Abgabe verpflichtet.
    Wenn die Anlage still bleibt oder die Aufführung rein im privaten Kreise stattfindet oder nachweislich ausschliesslich "gemafreie" Musik gespielt wird, dann fallen auch keine Abgaben an...

    Infos z.B. in einer Gema-Broschüre (leider mit viel Blabla...):
    http://www.gema.de/media/de/ad_ku…nfoblatt_ad.pdf
    oder einfach auf deren Website...

  • Redesign von www.mix4munich.de

    • mringhoff
    • 11. Februar 2007 um 20:55

    ...eben, denn nicht alles, was im ersten Moment ein paar Euros bringt, bringt einem auf Dauer weiter. Die "verlorenen" Euros aus nicht vorhandener Werbung kann sicher bei einem nächsten Auftrag wieder eingespielt werden, dessen Auftraggeber sich vielleicht gar nicht gemeldet hätte, wenn er auf Deiner "Werbungs-Homepage" gelandet wäre...

  • Dumme aber für mich wichtige Frage

    • mringhoff
    • 9. Februar 2007 um 09:11

    Hallo Daniel,

    also grundsätzlich finde ich es gut, daß Du hier die relevanten Informationen suchen möchtest, bevor Du das Material auf Deine Gäste loslässt (im wahrsten Sinne des Wortes :)

    Dafür, daß Du Deinen Job nur rund drei Mal im Jahr machst und dann auch noch unentgeltlich hast Du aber doch schon eine ganze Menge an Technik dabei.
    Du solltest dabei bedenken, daß ganz unabhängig davon wie oft Du das machst bzw. wieviel du verlangst, die entsprechenden Regeln der Technik (angefangen über die BGV-C1, über die Versammlungsstättenverordnung bis über weitere wie BGV-A3) kennen solltest. Google einfach mal danach.
    Darin stehen diverse Anforderungen, wie "man" was auf Veranstaltungen macht. Das ist sozusagen mal als Grundwissen unentbehrlich, auch wenn Du das Gewerbe nur nebenbei betreibst...

    Doch nun zum Thema:
    Du suchst nach Möglichkeiten, Dein Material sicher und stabil aufzubauen, es aber dennoch nicht langweilig aussehen zu lassen.
    Anstatt eine gewagte Traversenkonstruktion, die ja wie schon erwähnt nur mit etwas größeren finanziellen Aufwand betriebssicher zu lösen ist, würde ich mal überlegen, ob es nicht einfacher geht.

    Beispiel:
    Fronttruss 4m mit den Movingheads und dem Centereffekt auf zwei Stativen - hier genügt von der Belastung auch ein 2-Punkt Truss.
    zwei weitere stabile Lichtstative mit jeweils einer 4er Bar PAR56, an der Du noch jeweils Deinen Flower und auf der anderen Seite Dein Strobe unterbringen könntest.
    Die beiden Lichtstative könntest du dann auf der Raumseite o.ä. anbringen und gegen umfallen sichern (Gewichte unten rein, "Absperrungen" aus Tischen, Pflanzentrögen etc. oder wenns geht oben zur Wand hin absafen).
    Das würde Deinen Ansprüchen zur "Lichtverteilung" auch genügen, ist preiswerter in der Anschaffung und auch sicher schneller im Auf/Abbau.

  • Beamer "Hart" abschalten

    • mringhoff
    • 9. Februar 2007 um 08:46

    im Normalfall hat man ja auch immer die 30 bis 60 Sekunden Zeit, länger dauert das ja auch kaum.
    Und die Zeit kann man ja auch noch abwarten, selbst wenn alles schnell gehen muss...

  • Laderampe gesucht

    • mringhoff
    • 9. Februar 2007 um 08:44
    Zitat


    http://www.rollaramp.com/


    schon mal die deutsche Übersetzung angesehen? (auf der rechten Seite weiter unten kann man das anklicken)
    Köstlich diese automatisierten Übersetzungen :)
    ("...also erhalten Sie, was Sie nicht benötigen...")

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