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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Eröffnungsbilanz

    • mringhoff
    • 12. Januar 2007 um 09:01

    ...ich glaube eher, daß sich drummer.max das mit der Bilanz noch überlegen sollte. Er schrieb ja oben, daß er das (freiwillig) im Formular so angekreuzt hat.
    Als Gewerbegründer / Einzelfirma und vermutlich mal erst im kleineren Umfang ist man nicht bilanzierungspflichtig.
    Den ganzen Aufwand kann man sich also sparen.

    Ich würde versuchen, das noch schnell zu ändern und ganz "normal" als EÜ-Rechner zu buchen. Selbst das ist für Leute, die damit noch nie was am Hut gehabt haben, nicht einfach...

  • Freelancer & Versicherung(en)

    • mringhoff
    • 12. Januar 2007 um 08:52

    wieso kurzer Zeitraum? Und wegen 800 EUR Umsatz meldest Du ein Gewerbe an?
    Da würde ich doch einfach auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder auf Minijobbasis. Der ganze Aufwand ein Gewerbe zu gründen, lohnt sich ja nicht, wenn man das nur für 2-3 Monate macht.
    Neben Versicherungen musst Du Dich ja um die gesamte Steuersache kümmern. Von der monatlichen USt-Erklärung auf elektronischem Weg bis zur EÜ-Rechnung gibts genug zu tun, und auch die Berufsgenossenschaft, IHK, Kommune etc. schicken Dir erst mal div. Formulare, um Dich einzuschätzen. Bis das alles erledigt ist, hast Du Dein Gewerbe ja schon wieder beendet und dann kommt dann gleich wieder der nächste Aufwand damit...

  • Kabelmakierung Erfahrungen dazu?

    • mringhoff
    • 12. Januar 2007 um 08:45

    Bei uns waren Kabelkletts eigentlich nie ein Sammelobjekt bei unseren Kunden :)
    Es geht ja auch nicht darum, die Kabel diebstahlsicher zu machen, sondern nur verwechslungssicher, sowie evtl. irgendwelche Längenmarkierungen oder bei größeren Kabeln evtl. Barcodes anzubringen.
    Wenn einer Kabel mitgehen lassen möchte, für den ist es auch kein Problem, den Schrumpfschlauch wieder abzumachen oder andere aufgeklebte Markierungen zu entfernen. Da musst Du schon individuell bedrucktes Kabel kaufen. Aber ehrlich gesagt, bei uns hält sich dieser Kabelverlust sehr in Grenzen. Wichtiger ist es eher, daß unsere Leute auf den verschiedenen Jobs die Kabel auch alle vollständig wieder mitnehmen und nicht das ein oder andere Kabel, das wir z.B. dem Catering geliehen haben etc. wieder mitkommt...


    Zitat von "Skyper"

    ... mit einem Schrumpfverhältnis von mindestens 5:1


    hast Du da eine (günstige) Einkaufsquelle?

  • Eröffnungsbilanz

    • mringhoff
    • 11. Januar 2007 um 22:00

    Die Vorsteuer kannst Du ja auch ohne weiters geltend machen, wenn Du nicht bilanzierst ("doppelte Buchführung"), sondern ganz gewöhnlich nach §4 Abs 3 EkStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) abrechnest.

    Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun, was Du meinst, ist die Befreiung von der Umstatzsteuerpflicht für sog. Kleinunternehmer gem. §19 UStG.

    Solltest Du wirklich bilanzieren wollen, ist das eine sehr komplizierte Angelegenheit und Du solltest das eigentlich gelernt haben. Hierfür gibt es sogar eine eigene Berufsausbildung in der Steuerzunft. Also kümmere Dich lieber um die Technik und verdiene da das Geld, ohne entsprechende Ausbildung und Software etc. macht das keinen Sinn. So teuer kommt Dich ein Steuerberater gar nicht...

  • Freelancer & Versicherung(en)

    • mringhoff
    • 11. Januar 2007 um 21:45

    Als Student bist Du üblicherweise noch krankenversichert.

    Aber als Gewerbetreibender brauchst Du eine Berufshaftpflichtversicherung, denn Deine Privathaftpflicht zahlt nicht für die Schäden, die im Rahmen Deiner selbständigen Tätigkeit entstanden sind.

    Des weiteren sollte man eine Unfallversicherung haben, bei der man seine Tätigkeit entsprechend angegeben hat.

    Weiteres ist in Deiner Situation nicht notwendig.

    Falls Du dann das Gewerbe hauptberuflich machen möchtest, dann solltest Du Dir überlegen, ob Du Dir diverse Risiken absichern möchtest:

    Verdienstausfall wg. längerer Krankheit: --> Krankentagegeldversicherung
    Arbeitsunfähigkeit/Berufsunfähigeit --> Arbeits/Berufs- unfähigkeitsversicherung (sind zwei verschiedene!)
    Schäden am Equipment --> Elektronikversicherung, Diebstahlversicherung etc.
    Altersvorsorge, Rente etc. --> Rentenversicherung, Vermögenssparpläne etc.

    Aber immer schön die Versicherungsbedingungen studieren und vergleichen, hier gibt es große Unterschiede, nicht nur in den Beiträgen / Selbstbehalten etc...
    Die Kündigungsfristen sollten eigentlich auch kein Thema sein. Nur bei der Rentenversicherung zahlt man da eher drauf, hier kann man ja auch Versicherungen ruhen lassen und später weiterzahlen, wenn man wieder liquide ist...

  • aus einer Warnung

    • mringhoff
    • 11. Januar 2007 um 21:29

    auch wenn das langsam OT wird:

    die Rücktrittsklauseln sind durchaus üblich. Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, dann ist normalerweise gar kein Rücktritt mehr möglich (zwischen gewerblichen Kunden), insofern ist eine vom Vermieter aus freiwillig reduzierte Miete je nach Zeitpunkt der Absage eigentlich ein Entgegenkommen an den anderen Vertragspartner.

    Und wie das dann in der Praxis abläuft, steht auf einem anderen Blatt. Wir machen das meistens so, daß Stornierungen im Kleinbereich/Privatsektor gratis sind, es sei denn, einer reserviert fest und holt es dann gar nicht ab, ohne etwas zu sagen.
    Und je nach Wichtigkeit des Kunden kommt man auch bei den Stornierungskosten entgegen ("weil Sie ein guter Kunde ist, verlangen wir nur 50% statt 80%" etc.)
    Wo kommen wir denn hin, wenn wir als Dienstleister auch noch das Veranstalterrisiko mittragen müssten? Wenn ein Job ausfällt, dann soll das erstmal nicht unser Problem sein. Wir haben ja extra dafür Material reserviert und Personal gebucht, das wir in der kürze der Zeit dann auch nicht mehr unterbekommen...

    Das mit dem Lampenschaden ist vor allem früher üblich gewesen und man sieht das heute immer noch vielerorts. Das betrifft eigentlich auch nur wirkliche Schäden und nicht den Verbrauch. Eine zerdepperte Lampe muss gezahlt werden, eine durchgebrannte natürlich nicht.

    Auch die Kabelstrafpauschale ist nachvollziehbar. Bei uns gibt es alle notwendigen Kabel gratis dazu (ausser CEE, Tonmulticore u.a.). Manche Kollegen verlangen übrigens auch hier Miete für Lastmulticore oder berechnen eine "Kabelpauschale" für Schuko. Wenn wir das nicht machen, dann erwarte ich wenigstens vom Kunden, daß er mir das umsonst geliehene Kabel auch sauber wieder zurückbringt.
    Hat der Kunde das fleissig mit Paketklebeband und div. Coctailresten verziert und sich nicht mal die Mühe gemacht, das sauber zu machen, dann muss ich eine Person im Lager für die Reinigung zahlen, der dafür je nach Paketklebebandlänge da auch teilweise mehr als eine halbe Stunde dran sitzt.
    Solche Kunden bezahlen eine Reinigungspauschale für das Kabel.

    Und wie schon djobi erwähnte, ist das relativ. Wenn ein Dryhirekunde für 800,- EUR Material gemietet hat, dann berechne ich ihm dann kaum 5,- EUR für Kabelreinigung. Ein Kunde, der für 50,- EUR eine Lautsprecheranlage mitnimmt und mit 10m verklebten Kabel wieder zurückkommt, der darf das Kabel am nächsten Tag wieder sauber bringen oder wir reinigen das Kabel für ihn für einen günstige Pauschale...

    Und: eine Rolle Gaffa berechnen wir natürlich auch, sofern der Kunde die auch mitnimmt :)

    Also die oben erwähnten Zitate aus den AGB finde ich daher keineswegs unüblich...

  • Versteigerung von VT-Equipment in Hamburg (16.1.07)

    • mringhoff
    • 11. Januar 2007 um 12:16

    nein, wie bei Versteigerungen üblich, darf man sich vorher alles ansehen...

  • Versteigerung von VT-Equipment in Hamburg (16.1.07)

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 16:37

    also von einem Insovenzverkauf steht da nichts, obwohl so ein Verfahren eher im Insolvenzfall üblich ist, kann ja jeder Teile seines Betriebsvermögens auf seine Art und Weise verkaufen (lassen). Für eine größere Firma ist das sicherlich so ein aufwandsarmer und vielleicht sogar kostengünstiger Weg.
    Man bedenke, daß auf dem (ersteigerten) Gebot auch noch 15% Provision (sowie noch die MWSt.) hinzu kommt. Den "Verkaufsservice" zahlt also der Käufer. Würde man das Zeug alles über E-Bay verhökern, würde das einen enormen Aufwand bedeuten und somit evtl. sogar weniger dabei rauskommen...

  • easyJob Keiner geht ans Telefon...

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 15:51

    ja, das war früher besser. Ich habe so das Gefühl, daß zwar ordentlich verkauft wird, aber in der Hotline immer nach wie vor nur eine einzelne Person sitzt.
    Wenn Du schon mal durchkommst, hast Du ja schon einen Glückgriff gelandet. Meist liegt man in der Warteschleife oder wird bereits nach rund 15 Sekunden wieder rausgeworfen mit dem Kommentar, daß alle Plätze belegt seien.
    Selbst beim Fax ist es schwierig durchzukommen...
    Und das Support-Forum verdient inzwischen auch nicht mehr seinen Namen, bis da sich einer mal vom Support meldet, vergehen Tage oder es erfolgt gar keine Antwort. Man kann da nur hoffen, daß ein anderer User weiterhelfen kann...

    Aber WENN man mal durchkommt, dann wird man eigentlich auch immer kompetent unterstützt. Der Junge dort macht das gut.

    Ehrlich gesagt, bin ich inzwischen auch etwas enttäuscht, was den Support anbelangt, hier sollte wirklich mal in Personal investiert werden.

  • LKW/Sprinter/Fahrtenschreiber/Sonntagsfahrverbot/etc.

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 13:11

    ...das verschiebt das Problem um 3 Stunden... (oder darf man danach wieder 10 Stunden arbeiten?)

    Und das klappt aber (in der Theorie) nur, wenn man mindestens zu zweit ist. Oder glaubt einem der kontrollierende Beamte wirklich, daß man als Einzeltechniker mit einer Ladung Technik im Transporter wirklich zwischendrin drei Stunden geschlafen hat? (ich muss also dann immer Schlafsack und Isomatte oder die Hotelrechnung mitführen, um das zu beweisen...)

  • Versteigerung von VT-Equipment in Hamburg (16.1.07)

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 11:14

    Für unsere norddeutschen Kollegen vielleicht interessant:
    Am 16.1.07 wird das Material der Stage Entertainment Theater Service GmbH versteigert:

    http://www.ht-kg.de/public/Stage_Entertainment.HT

  • EG - Kontrollgerät

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 10:38
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Wir haben einen neuen Transporter bestellt, der nur mit Anhänger über 3,5t ZGG hat.

    Die sinnvollere Lösung finde ich eher, daß man mit dem Hänger eben nur im 50km-Werksverkehrsumkreis bleibt, denn da ist man ja vom Fahrtenschreiber befreit.
    Sollten Jobs ausserhalb stattfinden, dann wäre es zu überlegen, ob man nicht ausnahmsweise mit einem 7,5t oder mit zwei Transportern (und Tageskontrollblättern) zum Job fährt. Nur falls das recht häufig vorkommt, lohnt sich der Aufwand mit dem EG-Kontrollgerät für Fahrzeuge unter 3,5t zGG
    Man muss ja neben den Investitionen für die Hard- und Software auch den ganzen Aufwand drum herum einkalkulieren, schliesslich muss der Fahrtenschreiber, sollte er eingebaut sein, auch dann bei allen Fahrten genutzt werden (auch innerhalb 50km).

  • EG - Kontrollgerät

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 10:20

    Wer für seine Fahrten mit einem 2,8-3,5t über 50km hinaus fährt, aber keinen Fahrtenschreiber hat, muss ein Tageskontrollblatt ausfüllen und mitführen.
    Dieses Kontrollblatt muss gemäß der Fahrpersonalverordnung (FPersV §1 Abs 6) ein ganz spezieller Vordruck sein.
    Diesen findet man u.a. hier: http://sl.osha.de/good_practice/p6fpersv.pdf

  • LKW/Sprinter/Fahrtenschreiber/Sonntagsfahrverbot/etc.

    • mringhoff
    • 10. Januar 2007 um 09:28

    Neues fällt mir nicht ein, nur daß ab dem 11.4.2007 die EG-Verordnung
    EG 561/2006 in Kraft tritt (Lenk- und Ruhezeiten):

    http://www.dekra.net/dekra_net/live…4c87f4630ce.pdf

    Hier gibt sich aber wieder eine neue Problematik bezüglich der Ruhezeiten:
    Wenn ein kleines VT-Unternehmen mit zwei Mann in einem 3,5to (über die 50km Grenze hinaus) auf einen Job fahren, ist also ein Fahrtenschreiber (oder falls nicht vorhanden ein Tageskontrollblatt) notwendig.
    Mit einer Fahrt von 1 Stunde, Aufbau von 4 Stunden / Durchführung der Veranstaltung (4 Stunden) und Abbau (1 Stunde) danach ist eine Heimfahrt dann nicht mehr möglich, ohne daß der Fahrer 11 Stunden geruht haben muss. Einzige offizielle Lösung: Der Fahrer fährt und arbeitet nicht auf dem Job und der zweite arbeitet, aber fährt nicht...

    Oder: ein mobiler DJ fährt mit einem Kleintransporter (größer 2,8to zGG) auf einen Job ausserhalb der 50km Grenze. Der muss ja spätestens 10 Stunden nach Fahrtbeginn wieder zuhause sein...

    Sehe ich das so richtig???

  • PA-Anlage Anschaffung

    • mringhoff
    • 5. Januar 2007 um 09:43

    Naja 8000,- EUR plus Mischpult (also so rund 10 TEUR) ist ja nicht mehr ganz "partymässig"...

    Und wie ja schon geschrieben, muss ja nicht sofort alles gekauft werden.
    Gut wäre, wenn das Handwerkzeug, das eigentlich immer gleich bleiben dürfte als erstes angeschafft wird:
    gute Mikrofone, Mischpult, Multicore, Siderack, evtl. Monitoring.

    Die Lautsprecheranlage würde ich dann je nach Veranstaltungsgröße passend hinzumieten. Wenn die Jobs sich häufen und dann auch die Einnahmen fliessen (ich nehme an, daß bei Gottesdienstauftritten, Kirchen etc. eher weniger bis gar nichts rüberkommt), kann man mal über die ein oder andere PA nachdenken. Bis dahin habt Ihr dann auch schon mit verschiedenen Anlagen gespielt und vielleicht schon die ein oder andere Vorstellung, was Ihr kaufen wollt.

    Bis dahin also erstmal ein Mischpult, das Euch (und demjenigen, der es dann bedient) gut passt. Hier auch gerne mal ein paar Kanäle mehr einplanen. Bei dem Ensemble vielleicht ein 24er Pult.
    Hier würde ich auch dann lieber gar nichts kaufen, als ein Billiggerät. Auch ein gutes Gebrauchtes ist da allemal besser, als ein Billigteil, bei dem andauernd etwas kaputt geht.
    Gute Pulte im angenehmen Preisbereich gibts z.B. von Soundcraft, Allen & Heath, Midas etc. - Auch gerne gebraucht...
    Ein sog. Powermixer würde ich nicht nehmen, die eingebaute Endstufe fixiert Euch zu stark auf eine gewisse Lautsprecherlinie, doch die soll ja flexibel bleiben.

    Multicore: passend ein 32-kanaliges (24+8return) mit Spliss und Stagebox, hier lieber länger als kürzer (gerne 50m Trommel). Eine gute Qualität bedeutet auf Dauer: flexibel, angenehm zu verlegendes Kabel und trotzdem schnittfest und stabil.

    Mikrofone: hier sollte man sich mal überlegen, wie man was und was man überhaupt abnehmen sollte. Das hängt dann sicherlich auch von der Veranstaltungsgröße ab.
    Den Chor: mit 2-4 Overheadmirkofonen (Kondesatormikrofone auf hohe Stative), Solisten entweder ebenfalls mit Kondensatormikros oder mit einfachen Gesangsmikros (Shure SM58 etc.)
    Die Gitarren würde ich der Einfachheit halber alle mit elektronischen Abnehmern ausrüsten, wenn nicht sowieso schon vorhanden.
    Dort sollten diese dann über DI-Boxen direkt ins Mischpult gehen. Falls es sehr viele Gitarren sind (bei nur 2 Gitarristen) könnten man sich ein kleines Sub-Mischpult für jeden Gitarristen vorstellen, das dieser dann selbst bedient. Das spart Kanäle am Hauptpult.
    Die Bläser würde ich erstmal nicht abnehmen. Solltet Ihr mal was größeres machen, dann kann man sich ja noch ein paar Mikros dazumieten.
    Bass ebenfalls über DI-Box, beim Drumset muss es ja auch nicht die Megamikrofonierung sein: z.B. Basedrum, 2xfür Toms/Snare, 2 Overheads, falls es ein Standard-Drumset ist. Bei kleineren Jobs wird es wohl wichtiger sein, das Drumset eher leiser zu bekommen, damit der Chor nicht untergeht...

    Gute und nicht zu teure Mikros gibts u.a. von Shure, AKG, Audiotechnica, Beyerdynamic etc.
    Nicht nehmen würde ich die üblichen Chinawaren und die Billigserien div. Hersteller oder die vermeintlich gute Hausmarken mancher Musikshops...

    Siderack:
    guter 31-Band Equalizer für PA und je nach Anzahl der Monitorwege ebenfalls entsprechende Equalizer (z.B. Yamaha etc.)
    Kompressor für die Solisten, Basedrum (z.B. dbx)
    Multieffektgerät für Gesang etc. (z.B. Yamaha, Lexicon etc.)
    vieleicht noch einen CD-Player für Pausenmusik und später evtl. noch ein Controller für die PA.

    Weiteres Brimborium und irgendwelche Zaubergeräte, die mehr Bass, mehr Stereo oder mehr Virtualität bringen sollen, sind absolut überflüssig, auch wenn sie noch so günstig sind.

    Nebenbei geht auch einiges vom Etat für gute Kabel drauf (Mikrokabel, Adapter, Patchkabel, Inserts, Bühnenstrom etc.) Bei guter Qualität hat man unter dem Strich länger etwas davon und muss sich nicht bei einem zeitknappen Aufbau auch noch wegen defekter Kabel ärgern. Meist geht eine ärgerliche, längere Fehlersuche voraus, bis man dann merkt, daß es am Kabel liegt. Oder wenn es während des Auftritts dann plötzlich zum Knistern, Brummen, Sirren etc. anfängt, dann schwört man sich spätestens da, daß man in Zukunft in besseres Material investiert.

    Wenn noch Geld übrig ist (oder später wieder etwas reinkommt), dann sollte man vielleicht in eine passende Monitoranlage investieren.

    Und wenn dann immer noch Geld übrig ist, dann habt Ihr entweder zuviel Geld oder soviele lukrative Aufträge, daß Ihr Euch mal eine entsprechende Lautsprecheranlage anschaffen könnt.
    Hier auch eher auf Qualität achten, als auf den Preis. Denn sonst habt Ihr später nur Probleme mit dem Klang (Stimmen unverständlich, Soundbrei etc.) und mit Feedbacks.

    Lieber einmal mehr mieten und Erfahrung sammeln (gerne auch mal was gutes anhören, damit man mal merkt, was der Unterschied ist), als zu schnell kaufen.

    Viel Spass!

  • easyJob Keiner geht ans Telefon...

    • mringhoff
    • 4. Januar 2007 um 16:52

    Das kenne ich leider auch. Es steht zwar auf der Homepage, daß während den Feiertagen bis Silvester kein Support angeboten wird und ich mir vorstellen kann, daß ab dem 2.1. dort entsprechend viel los ist, aber leider ist/war das öfters so, daß beim Telefonsupport entweder ständig belegt ist oder ich in einer ewig dauernden Warteschleife versumpfe...

    Es gibt zwar noch das Support-Forum, aber bis dort mal eine Antwort erfolgt vergehen viele Tage. Also nicht wirklich eine Hilfe für dringende Probleme...

    Ich hoffe mal auf eine Verstärkung des Supportteams. Denn wenn man mal dort durchkommt, dann wird einem eigentlich auch gut und kompetent und vor allem auch ohne große Hektik geholfen.

  • Was tun gegen Unterschlagung

    • mringhoff
    • 4. Januar 2007 um 09:00

    Auch schon mal dagewesen (bei einem größeren Kollegen):
    Unbekannter Kunde (Firma) bestellt Dryhire-Equipment zur Abholung per Fax (mit allen Daten etc.).
    Am Abholtag erscheint dann jemand, der das bestellte Equipment für die Firma mitnimmt, unterschreibt recht unleserlich den Lieferschein und geht. Dann kommt ein paar Stunden später wieder einer, der das bestellte Equipment für die Firma abholen möchte. Die Firma behauptet natürlich steif und fest, nichts mit dem ersten Abholer zu tun zu haben.
    Inwieweit die polizeilichen Ermittlungen etwas gebracht haben, weiß ich leider nicht. Da es sich um eine große Vermietfirma handelte, kann es aber auch eine "undichte" Stelle beim Vermieter selbst sein, die da etwas gedreht hat.

  • Feedback - Probleme im Jazz-Bereich (Kampfbeschallung)

    • mringhoff
    • 4. Januar 2007 um 08:38
    Zitat von "guma"


    Es ist leider ein FACT OF LIFE, mit dem wir leben müssen. Meist ist das Schmerzensgeld auf solchen Galas ja nicht schlecht.

    Dann sollte das Schmerzensgeld auch so hoch sein, daß sich der Tontechniker erlauben darf, den EQ soweit zu benutzen, daß der Sound zwar lauter, aber nicht mehr linear ist. Bemerken wird das nebenbei sowieso nur er selbst, die Gäste sind ja währenddessen am "networken"...

  • Feedback - Probleme im Jazz-Bereich (Kampfbeschallung)

    • mringhoff
    • 3. Januar 2007 um 20:47

    Bleibt aber weiterhin das Problem, daß oft Künstler und Publikum einfach nicht zusammenpassen.
    Was ist denn schlimmer, wenn die Gruppe bei einem Firmenevent als Hintergrundmusik gebucht ist: daß hochwertige Jazzmusik als Hintergrunddudelei degradiert wird oder daß der Sound mittels EQ-Einstellung kleinwenig "verbogen" wird, so daß die Musik insgesamt etwas lauter wird?
    Auf solch einer Veranstaltung hören doch die wenigsten Gäste auf die Musik, geschweige denn, daß da ein paar Frequenzen mittels EQ schmalbandig gezogen wurden...

    Wir reden ja nicht von einem Jazz-Konzert mit ruhigen, aufmerksam zuhörenden Publikum.
    Für mich liegt der größte Fehler in der jeweiligen Event-Organisationsabteilung. Das wäre, als wenn der Nikolaus zu Ostern gebucht wird...

  • Rechtliches für Musikgruppen Frage ???

    • mringhoff
    • 1. Januar 2007 um 21:03

    ...dann "führst" Du ja keine Veranstaltungen aus, sondern stattest sie mit Deiner Technik aus.
    Du bist also ein Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik. In Deutschland ist momentan keiner verpflichtet eine Ausbildung oder gar einen Meister zu machen, um dieses Gewerbe ausführen zu dürfen.
    Allerdings hat man sich als Unternehmen an diverse Vorschriften zu halten und diese im Handeln und der Durchführung anzuwenden. Dafür ist eine Ausbildung von Vorteil, aber keine gesetzliche Voraussetzung.

    Darin liegt auch leider das Dilemma unserer Branche. Es gibt zahlreiche Hobbyfirmen, die blauäugig dieses Gewerbe mehr oder weniger intensiv ausführen, und sich gerne dann auch noch "professionell" nennen. Websiten sind da ja bekanntlich sehr geduldig...

    Sollte etwas schief laufen oder es zu einen Schaden kommen, wird natürlich auf die korrekte Ausführung des Gewerbes geachtet. Sollten die ein oder anderen Dinge nicht beachten worden sein, kann es schnell zu einer Haftung aufgrund Fahrlässigkeit kommen. Die Anwälte der gegnerischen Versicherung sind da sicher schnell bei solchen Themen, vor allem wenn man mitbekommt, daß der Unternehmer Mängel in seinen Fachkenntnissen hat.

    Das hier besprochene hat aber nun nichts mehr mit der Anwesenheitspflicht eines "Veranantwortlichen für Veranstaltungstechnik" zu tun, das ist ein anderes Thema und selbst die Anwesenheit eines Meisters etc. ändert nichts daran, daß der Unternehmer weiterhin für sein Handeln verantwortlich ist.

    Und als Unternehmer bist Du mal grundsätzlich für Dein Unternehmen verantwortlich, egal ob Du anwesend bist oder nicht. Du haftest also im Aussenverhältnis für das Tun Deiner Erfüllungsgehilfen (Angestellten, Freiberufler). Im Innenverhältnis kannst Du natürlich je nach Fahrlässigkeit Deines Erfüllungsgehilfen diesen zum Schadensersatz aufordern, aber das interessiert ja im Aussenverhältnis niemanden...

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