1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • ew100 probleme - pls help

    • mringhoff
    • 3. Dezember 2006 um 10:17

    Seltsam ist das schon, schau mal, ob nicht der interne PAD defekt ist oder eventuell das Mikro?
    Wenn die Dame wirklich so laut ist und nichts mehr hilft, dann hier mal zwei unkonventionellere Tipps:

    1.) nur die Kapseln tauschen? Also aussen ew100 innen ein anderes :)
    Bleibt die Frage nur welche?
    Ein solches umkonfiguriertes Mikro wird sicherlich keinen Klangpreis gewinnen, aber bevor Du abend für abend mit einem übersteuertem ew100 arbeiten musst...

    2.) Oder andere Möglichkeit: ew100 Dummie mit defekter Kapsel bauen, dann beim Soundcheck feststellen, das das Mikro "leider" nicht geht und Du nur noch gerade zufällig ein anderes dabei hast. Schnell austauschen, schnell mit dem Soundcheck weiter, bevor die Diskussion anfängt und hoffen, daß die Dame einsieht, daß es mit anderen Mikros genauso, wenn nicht viel besser klappt...

  • Ihre Meinung - kleine Feldforschung Schallpegelbegrenzer

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2006 um 18:09
    Zitat von "AlphaC"

    mringhoff: Tja, genau dafür sind die "intelligenten" Pegelbegrenzer von Apex oder Dateq ja da!

    Schon klar, aber auf unseren mobilen Einsätzen fordert keiner solche Geräte. Wozu sollen wir dann so etwas einsetzen? Der Kunde zahlt sicher nicht für dieses Gerät, für uns als Techniker macht das auch keinen größeren Sinn und den mobilen Beamten vor Ort brauch ich das Gerät sicherlich nicht erklären, die machen 100%ig wieder ihre Sigel auf die Endstufen und zum Ende dann auch noch auf den Pegelbegrenzer (noch einen Sigel mehr zum runterkratzen)

    Im stationären Betrieb hat das durchaus seine Daseinsberechtigung, hier ist es ja im Interesse des Veranstalters/Gastronom etc., daß er auf Dauer die offizell erlaubten Pegel einhält, da sonst geschäftsschädigende Auflagen oder sogar die Schliessung folgen.

  • Ihre Meinung - kleine Feldforschung Schallpegelbegrenzer

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2006 um 12:24
    Zitat von "keweber"


    Immer öfter werden Schallpegelbegrenzer eingesetzt und auch von Ordnungsämtern überwacht.

    Meine Erfahrung ist eher, daß ein Mittfünfziger von der örtlichen Behörde mit einem Schallpegelmessgerät am späten Nachmittag aufkreuzt und den Techniker auffordert, mal "laut" machen.
    Dann kommt die Aufforderung an der Endstufe "leiser machen" bis sein Gerät den passenden Wert anzeigt.
    Dann öffnet er sein Mäppchen und sucht seine Sigelaufkleber. Die werden dann irgendwie mit den Lautstärkereglern der Endstufen verpappt, ja fast schon vereinigt.
    Dann folgt noch eine Ermahnung, nichts mehr zu verändern und daß er am Abend eventuell nochmal kommt und kontrolliert.
    Habe bislang noch keinen Staatsdiener gesehen, der dann in seiner Freizeit während der Veranstaltung nochmal vorbeikommt, aber das kann ja Zufall gewesen sein.

    Diese Sigel-Aufkleber sind übrigens das Schlimmste, was man verkleben kann. Nur quadratmillimeterweise bekommt man die wieder runter. Grrr

    Zudem kommt, daß zwar die meisten Beamten die Funktion eines Mischpults kennen und den Techniker beim Messen auffordern, alle Regler hochzuschieben, aber weitere Lautstärkeelemente wie Gain, den dazwischengeschaltenen Controller oder auch den Equalizer völlig ausser Acht lassen, was zur Folge hat, daß diese Einstellungen beim Messcheck erstmal schön weit unten sind, um die Endstufen nicht zu weit runterregeln zu müssen...
    Unter dem Strich bringt ein Sigelrumkleben keine wirkliche Sicherhheit, außer einen Nachweis, daß behördlich "etwas" unternommen wurde.

    Wenn man als Techniker sich also bemühen will, den Schallpegelbegrenzungen zu folgen, dann sollte man sich einfach ein kleines Messgerät neben das Pult legen und sich daran halten. Denn nicht immer werden die Lautstärken absichtlich erhöht, sondern man wird ja auch im Laufe des Abends etwas abgestumpft, was die Lautstärke betrifft und so von seinem eigenen subjektiven Lautstärkeempfinden getäuscht. Da nützen Sigel an den Endstufen gar nichts...

    Ich warte nebenbei mal auf den Tag, wo mir der Ordnungsbeamte mal Sigel auf einen Lichtdimmer klebt (wir haben welche von LLT mit Kanalpotis :)

    Soweit mal meine Praxiserfahrungen aus der mobilen Beschallungswelt...

  • Rider-Auslegungsfragen

    • mringhoff
    • 30. November 2006 um 16:47

    Mal was zu Riderkonformität:
    Vor einigen Jahren hatten wir einen Gig mit einem damals recht bekannten Italo-Star, der gerade seine erste Single in die deutschen Top10 gebracht hatte.
    Eine Firma hat diesen Star als Headliner für ein Promoevent gebucht (plus noch ein paar andere unbekannte Lokalstars) und ihn extra aus Italien einfliegen lassen. Diese Firma hatte eine eigene Eventabteilung und von denen hatten wir auch den Auftrag. Nur sollte wieder mal an der Technik gespart werden ("das Gesamtevent ist ja sowieso schon teuer genug..."). Die Eventabteilung hat dann bei uns die für sie "richtige" Technik geordert, kleine Bühne ein paar Stufenlinsen, zwei 6er Bars auf Stative, einen Verfolger noch und den passenden Ton für rund 100-200 erwartete Gäste.
    Gesagt getan, in der Angebotsphase wussten wir nichteinmal, wer dort auftritt.
    Am Veranstaltungstag im Backstagebereich das große Streiten: Der Star hat wohl die "Bühne" gesehen und sich geweigert aufzutreten. Nach eifrigen Hin- und Her hat der dann die Location wieder verlassen und ist wieder zurück nach Italien.
    Der Veranstalter hat dann die Spielzeiten der Lokalstars erweitert und mitten während der Veranstaltung verkündet, daß der erwartete Headliner leider nicht kommen kann, weil der Flug wetterbedingt ausgefallen sei, blablabla.
    Tja, von einem Rider wussten wir bis dato nichts, den habe ich auch genau wie diesen Italostar auch später nie gesehen...

  • Bezeichnung "Meisterbetrieb"

    • mringhoff
    • 30. November 2006 um 10:47
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Meine Sorge ging in die Richtung, dass der Betrieb als Handwerksbetrieb bei der HWK eingetragen sein muss.

    Die Veranstaltungstechnik gehört nicht zu den 41 zulassungspflichtigen Handwerken, muss also nicht in die sog. Handwerksrolle eingetragen werden

    Zitat von "Stephan Graeske"


    Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" ist also nicht ... wie soll ich sagen ... irgendwie geschützt?

    Bei der Wahl des Namens (oder juristisch genauer der Firma, der Unternehmensname wird im Handelsgesetzbuch als Firma bezeichnet) ist u. a. § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

    Zitat von "Stephan Graeske"


    Muß der Unternehmer selber einen Meisterbrief haben oder genügt ein Festangestellter mit diesem Brief?


    Dieser Festangestellter muss aber dann zumindestens der/ein Betriebsleiter sein, also zumindest technisch das Sagen haben.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksordnung

  • Arbeitgeber informieren!?

    • mringhoff
    • 30. November 2006 um 10:27
    Zitat von "f8274"


    Ein Bäcker, der nebenbei musiziert ist aber dem AG wohl lieber als ein Bankangestellter der A-Bank, der nebenbei noch für die B-Bank tätig ist :wink:

    Und nicht zu vergessen ist das Image, das der Haupt-AG pflegen will.
    Wenn die Bankangestellte der A-Bank abends in einer Rotlichtbar arbeitet ist vielleicht verständlich, wenn der AG das nicht will, teilweise wird aber auch der AG es nicht gerne sehen, wenn sich der junge Kundenberater abends als DJ öffentlich auftritt...

  • GmbH: Publizitätsverstösse werden ab 2007 strenger verfolgt

    • mringhoff
    • 30. November 2006 um 10:21

    Da die ein oder anderen Kollegen auch als GmbH firmieren, ist folgender Hinweis sicher von Interesse:

    http://www.creditreform-kassel.de/website/Kassel…sverstoesse.jsp

    Da wir in unserer Branche wohl eher zu den "kleineren Gesellschaften" gehören, haben es sicher die ein oder anderen vermieden, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Üblicherweise hat das auch niemanden interessiert, es sei denn ein Mitbewerber hat eine Abmahnung veranlasst :(

    Nun wird das wohl von den Behörden selbst verfolgt. Ab 2007 sind die Veröffentlichungen im Elektronischen Bundesanzeiger http://www.ebundesanzeiger.de zu tätigen. Eine Hinterlegung beim Handelsregister ist dann nicht mehr nötig und günstiger wird das durch das Onlineverfahren auch.

    Die gesetzlichen Regelungen für die Offenlegungen finden sich im HGB (§§325ff) http://dejure.org/gesetze/HGB/325.html)
    Und der §326 dürfte für uns am ehesten betreffen...

  • Mündliche Auftragsbestätigungen

    • mringhoff
    • 28. November 2006 um 20:57
    Zitat von "Lichtmensch"


    Ich denke mal das als Techniker die mündliche Absprache an der Tagesordnung ist oder?

    bei uns läuft alles - aber wirklich alles - schriftlich ab. Was aber nicht immer gleich bedeuten muss, daß es sich hier um ein klassisches schriftliches Angebot handelt. Gerade unter Kollegen passiert das teilweise auch in E-Mail-Form. Und wenn jemand telefonisch eine Bestellung abgibt, dann schicke ich ihm anschliessend eine Bestätigung per E-Mail mit allen wichtigen Daten. Nicht nur aus vertragstechnischer Sicht, sondern vielmehr um Missverständissen vorzubeugen. (Stimmt das Datum, stimmen die Einsatzzeiten, passt das mit dem benötigtem Equipment etc.).

    Zitat von "Lichtmensch"

    Wie ist es den nun, kommt man ohne schriftlichen Auftrag im Streitfall an sein Geld.


    wie ja schon weiter oben geschrieben: die Beauftragung/der Werksvertrag ist nicht formgebunden, kann also sehr wohl mündlich abgeschlossen werden.
    Das Problem ist im Streitfall die entsprechenden Vereinbarungen darin zu beweisen. Dass Du vor Ort warst und mitgearbeitet hast, wird wohl das geringste Problem sein nachzuweisen, aber die Höhe der Entlohnung und andere Details werden problematischer, falls Du nicht Zeugen hast...

  • Kabelbrücken von Steingke

    • mringhoff
    • 27. November 2006 um 19:28
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    Warum diese nehmen?Sind ja nicht unbedingt günstiger als richtige Systeme.

    und man sollte mal die "technischen Daten" vergleichen: Nur 4 Kanäle und nur 80cm lang, nur 3t Belastung etc. dafür um ca. 6 kg schwerer als z.B. die Defender Midi
    Und was mir noch auffällt: je mehr Löcher und Fugen (auch die für die Verbinder), desto mehr Schmutz setzt sich fest. Die Verbinderkupplungen bei den Defenders sind da z.B. gedeckelt, was zudem noch die Festigkeit erhöht, denn dort gehen die Verbinder nur in eine Richtung raus. Das ist vor allem bei etwas unebenen Untergrund wichtig, denn nichts ist nerviger, wenn man nach jedem zehnten Fahrzeug die Kabelbrückenelemente wieder zusammensetzen muss...

  • Grob Fahrlässiger (???) Auftrag wie würdet Ihr entscheiden?

    • mringhoff
    • 27. November 2006 um 19:10
    Zitat von "Zappa-un-der-kleine-Tiger"

    ...und da machen wir morgen weiter!

    da ist aber die Veranstaltung dann schon vorbei :)

    Schön, daß uns hier wieder jemand die C1 vorliest...

  • Auftragsbedingungen einer Firma...

    • mringhoff
    • 27. November 2006 um 12:31

    Die Klausel alleine begründet noch keine Scheinselbständigkeit, sondern einfach die jeweilige Situation. Wenn Du stark von einem Auftraggeber abhängig bist (finanziell und weisungsbezogen), dann würde ich mir Gedanken machen.
    Die Geheimhaltungsklauseln und Wettbewerbsverbote in div. Verträgen nehmen ja nur Bezug zu einer direkten Konkurrenzsituation. Solltes Du also für einen Auftraggeber arbeiten, der immer eine bestimmte Fernsehshow ausrüstet, dann darfst Du sehr wohl für einen anderen Kollegen Konferenzen durchführen....

  • Beamer auf Silvester-Party

    • mringhoff
    • 27. November 2006 um 09:27
    Zitat von "cheesy"


    und es ist eine öffentliche Veranstalltung.
    Also werden Urlaubs-Fotos etc. ausfallen

    ... da fallen dann eher Filme/Bilder aus, auf denen Urheberrechte sind...
    Habe schon mal eine Veranstaltung gehabt, wo der Projektor über der Bar projiziert hat. Dort liefen dann einfach nur "Urlaubsbilder" durch. Natürlich nicht allzu private. Aber ein paar Snowboarder in der Pipe, Surfer auf der Welle, einen netten Sonnenuntergang etc.
    Also einfach nur "gute-Stimmungs-Fotos" War für die Veranstaltung eine nette Sache.

  • Laptop an Panasonic AVE-5

    • mringhoff
    • 26. November 2006 um 17:57

    Grantec hat diverse solche Produkte. Sind alles einfache Converter aus der PC-Welt
    Z.B. mal googeln unter: "Grand Hand View"
    VGA Input - Video (und andere) out - Kosten rund 70,- EUR

  • Beamer auf Silvester-Party

    • mringhoff
    • 26. November 2006 um 17:46

    Wenn also Projektor + Leinwand vorhanden ist, und Ihr nur nicht wisst, was Ihr damit anfangen sollt, dann hier mal ein paar Ideen:
    - Vollbild im Windows-Media-Player (gibts hunderte spacige Effekte)
    - Musik DVD / Film etc. abspielen (nur das Bild ohne Ton) - bei größeren, öffentlichen Veranstaltungen wg. Urheberrechten weniger geeignet.
    - Private Urlaubsvideos oder selbst geschnittenes
    - Kamera aufbauen (Stativ) und DJ bei der Arbeit filmen
    - Kreative Powerpoint-Präsentation basteln und durchlaufen lassen
    - coole Fotos per Diashow (Laptop) durchlaufen lassen
    - "Kaminfeuer" oder "Aquarium"-DVDs etc. zeigen
    - Fotos von der Party aufnehmen, gleich auf dem Laptop laden und danach vorführen
    - Videospiel öffentlich austragen
    - Kombinationen aus alledem

  • Grob Fahrlässiger (???) Auftrag wie würdet Ihr entscheiden?

    • mringhoff
    • 26. November 2006 um 16:29

    Ja, aber wenn der junge Mann da nur ein paar Movingheads drauf scheinen lässt und sonst weder mit organisiert, noch nach seiner Meinung gefragt wird, geschweige denn den Kran anfasst (oder darin etwas installiert), dann sollte ihn das eigentlich ja nicht sonderlich belasten.

    Blubbkompensator ist ja nicht der Veranstalter oder der beauftragte "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik"...

  • Ware wird nicht abgeholt - was tun?

    • mringhoff
    • 25. November 2006 um 09:51

    Wenn dann anderstrum.
    Abholfrist setzen und mit anderweitigem Verkauf drohen. Dann der Verkauf, danach die angefallenen Kosten und ggf. den Mindererlös aufrechnen und den Rest zurücküberweisen bzw. Scheck schicken.

    Bleibt nur die Frage, ob man das so ohne weiteres darf und inwieweit der Käufer bereits Eigentum an der Sache erlangt hat...

  • Ware wird nicht abgeholt - was tun?

    • mringhoff
    • 24. November 2006 um 20:04
    Zitat von "Kracky"

    Wenn nicht übertrieben groß und schwer, der Versand also im überschaubarem Rahmen liegt und es dich sehr stört, auf die paar Euro pfeiffen und an seine Adresse versenden.

    Wenn die Spedition nicht zustellen kann, kommts kostenpflichtig wieder zurück. :(

  • Grob Fahrlässiger (???) Auftrag wie würdet Ihr entscheiden?

    • mringhoff
    • 24. November 2006 um 19:45

    Ich habe das doch richtig verstanden: Du machst den Lichtjob und hängst nichts in/an den Kran. Ich vermute mal, daß Du das mit ein, zwei Follows etc. machst oder?
    Wo ist da jetzt Dein haftungstechnisches Problem? Der Veranstalter ist doch da komplett verantwortlich oder hat er Dich gefragt, ob das ganze so machen darf?
    Wenn Du nur von aussen das Licht auf den Kran wirfst, dann bist Du doch aus sämtlichen Haftungsfragen raus, was den Kran selbst betrifft. Ich gehe mal davon aus, daß Du Dich auch nicht an der Planung oder sonstigen Diskussionen daran beteiligst, nicht daß Du dann auf einmal der "Fachspezialist" wirst, der dann alles "für in Ordnung" befunden hat...

    Irgenwie kenne ich aber diesen Job schon :)
    Verwendet Dein Tonkollege etwa 3 Kondensatorfunken Handheld und zwei Kugeln als Overhead? :)

  • Befestigungsmaterial für Kabel etc. am Rigg

    • mringhoff
    • 23. November 2006 um 19:56
    Zitat von "xcite"

    ...dann doch eher oben auf legen.

    Und hier auch nicht vergessen, daß man das gleichmässig fixieren sollte, sonst kommt auf einmal alles runter, wenns dumm läuft. Und schon sind wir wieder beim Thema... :)

    Zitat von "Micromann"


    geht aber leider nur wenn man 4 punkt truss hat oder ne 3punkt und der einzelne gurt unten ist.

    Das betrifft aber dann nur den Fall, wenn die Traverse auf zwei Stativen/Liften steht.
    Wenn das ein stehendes Viereck ist, dann hat sich wohl jeder gut überlegt, daß er die Ecken so kauft, daß der Einzelgurt unten ist. Sollte das ganze geflogen werden, ist das ein leichtes, das auch so zu hängen.
    Bleibt also nur der Fall für die Stative. Hier sprechen wir aber höchstens je nach Fabrikat von rund 12m Spannweite. Und die paar Meter kann man doch das Kabelzeug schön ankletten oder Kabelbinder verwenden und muss nicht alles durchs Truss durchwurschteln.
    Nachteil beim Wurschteln: Ein eifriger Abbauhelfer zieht für gewöhnlich mal ordentlich an und hofft so das Kabel schnell rauszuziehen. Dabei reissen dann immer wieder mal Stecker auf, verhaken sich oder irgendein Kabel findet eine scharfe Kante.
    Vorteil beim Kletten / Kabelbinden: der Abbau geht ruckzuck :)

  • Abnahme von Kinder- Jugend- Kirchenchor

    • mringhoff
    • 23. November 2006 um 19:13
    Zitat von "guma"


    das sagte ich bereits. :roll:

    ich habs gelesen, aber irgendwie scheints niemanden zu interssieren :(

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  2. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  3. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  4. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  5. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  6. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  7. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  8. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  9. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  10. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™