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Beiträge von mringhoff

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 8. November 2006 um 15:31

    selbst wenn nicht alle Lieferscheine korrekt sind, wenn er keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid einlegt, dann zählt ab der Vollstreckbarkeit des Titels auch nur noch diese Summe.

    Nachdem er ja selbst nicht mehr auftaucht, sicher aber noch irgendwo unter einer klagefähigen Anschrift gemeldet ist, dann hat man doch gute Chancen, daß da kein Einspruch erfolgt...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 8. November 2006 um 12:56
    Zitat von "test"

    wenn er geld hat, lohnt sich der oben beschriebene aufriss. wenn er kein geld hat, ausbuchen ale uneinbringbar. da lohnt auch kein mahnbescheid.

    Das weiß man nie, vor allem wenn der Titel 30 Jahre läuft. Die Kosten bei einem selbst veranlassten Mahnbescheid sind gar nicht so hoch wie man meint. Bei 1.000 EUR sind das beispielsweise 27,50 EUR, bei 5.000 EUR z.B. rund 60,- plus die Gebühr für das Formular selbst (2-3 EUR bei jedem Schreibwarenhandel) und etwas Porto.
    Das kann man doch meiner Meinung nach noch investieren, um vielleicht in ein paar Jahren eventuell doch erfolgreich zu sein.
    Bei einer juristischen Person (GmbH etc.) macht das natürllich keinen Sinn mehr.

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 8. November 2006 um 09:06

    Wenn dieser eine GbR hat, dann finde doch möglichst rasch den oder die anderen Mitglieder heraus und stelle Deine Forderung an diese(n)!

    Und wenn es keine GbR war, dann schicke den Mahnbescheid doch einfach an die noch offizielle Adresse (Einwohnermeldeamt), dieser gilt als zugestellt, auch wenn er nicht angenommen wird, gleiches gilt für den dann folgenden Vollstreckungsbescheid.
    Du hast also dann einen vollstreckbaren Titel gegen ihn. Irgendwann wird der dann schon wieder auftauchen. Nachdem er sich ja scheinbar auch noch strafbar gemacht hat ("Sachen geklaut" etc. und Deine Anzeige wird ja auch einen anderen Grund haben ausser daß er nicht zahlen kann), wird er wohl auch keinen Antrag auf Privatinsolvenzverfahren stellen können, wo er nach 7 Jahren wieder schuldenfrei ist, also wird Dein Titel wohl 30 Jahre gelten, da kann viel passieren...

    Eine Insolvenzverwaltung wird es bei GbRs oder Privatpersonen nicht geben (und selbst wenn es eine GmbH gewesen wäre, kommt es oft genug vor, daß mangels Masse nicht verwaltet wird...) und wieviel Geld er am Anfang seines Schaffens gehabt hat oder nicht, spielt hinterher auch keine Rolle. Der eine Gastronom gibt 100.000,- EUR für neue Einrichtungen, Küche (oder Ablösung derselben vom Vorgänger) etc. aus, der andere grad mal 1.000,- EUR für ein neues Firmenschild, wenn er nach ein paar Jahren pleite ist, kommts eigentlich fast schon auf das selbe raus...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 7. November 2006 um 18:56
    Zitat von "Philou"

    So weit ich weiß braucht man doch für eine GmbH ein gewisses Startkapital, dass man vorweisen kann, so 25 000, oder? (grobe schätzung)
    Und die hat der Kerl bestimmt nicht!

    Man weiß ja nie, was zu den Gründungszeiten an Kapital vorlag und auch als Pächter kann man ja eine Gaststättenbetriebs GmbH gründen, wie das öfters gerne genannt wird.
    25.000 EUR ist die Mindesteinlage. Bei zwei Gesellschaftern reicht es, wenn die Hälfte einbezaht ist (mit Nachschusspflicht!).
    Nebenbei kann man auch Sachwerte einbringen (durch Sachverständigen geschätzt).

    Schau doch einfach mal in die Speisekarte oder an anderen Aushängen in der Gaststätte (falls noch zugänglich), evtl. steht sogar was im Telefonbuch drin. Oder frage ehemalige Mitarbeiter oder den Verpächter...


    Zitat von "Philou"

    Allerdings will ich mich nicht mit dem Gedanken abfinden, das Geld verloren zu habe!


    Würde ich auch noch nicht. Also Titel besorgen, je schneller, desto besser.

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 7. November 2006 um 17:28

    Fachliche Hinweise sind - zumindest für mich persönlich - immer gerne gesehen, vor allem wenn sie fundiert sind.
    Dabei sollte man sich aber nicht verleiten lassen, in den selben Kommunikationsstil zu verfallen, auch wenn man direkt damit konfrontiert wird...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 7. November 2006 um 17:16
    Zitat von "ukw"

    stb: Dein Beitrag ist völlig unnötig.
    Er dient ausschließlich zur Stärkung Deines labilen Egos.
    (...)
    Oder bist Du der Forensherrif? Der Rächer von Wechseln und Weisen, Euro und Cent

    Ich bitte doch, persönliche Differenzen und Anschuldigungen per PN auszutragen, das hat hier nichts zu suchen! Eine Richtigstellung finde ich sehr wohl notwendig, insofern erkenne ich nicht, warum der Beitrag von stb "völlig unnötig" sein sollte...
    Sollte etwas FACHLICH nicht in Ordnung sein, dann einfach schreiben und belegen.

    Um wieder aufs Thema zurückzukommen:
    Philou:
    - schau mal erst, wie Dein Gastronom überhaupt firmiert. Selbst wenn auf dem Schild "Gasthof zum grünen Baum" drauf steht, ist das üblicherweise noch nicht die korrekte Firmenbezeichnung. Die einen Gastronomen betreiben ihre Gaststätte als Einzelfirma, dann läuft das auf ihn persönlich (die korrekte Anschrift lässt sich doch über Mitarbeiter/Angestellte rausfinden oder notfalls über das Einwohnermeldeamt)
    Die anderen Gastronomen gründen eine GmbH.
    Wenn Du Glück hast, dann ist es evtl. eine BGB-Gesellschaft, dann haftet auch der/die anderen Mitgesellschafter.

    Sollte es sich nicht um eine GmbH handeln, sondern um ihn als Person, dann würde ich auf alle Fälle mich um einen Titel kümmern (Mahnbescheid). Wenn Du dich etwas schlau machst, evtl. Freunde fragst, die sich auskennen oder auch die Mitarbeiter im Amtsgericht (helfen da auch gerne weiter), dann kannst Du auch ohne anwaltliche Hilfe einen Mahnbescheid versenden lassen. Das ist gar nicht so teuer und Du hast einen Titel. Wer weiß, was in einigen Jahren ist. Besser als ohne Titel, die paar Euros kann man noch investieren.


    Dann geht es um die Art der Forderungen:
    sind das offene Rechnungen von Dienstleistungen (Miete) etc. oder hast Du ihm auch Ware verkauft?
    Bei verkaufter Ware und unbezahlter Rechnung hast Du ja noch Deinen Eigentumsvorbehalt und kannst diese zurückfordern (sofern sie noch da ist). Hier sollte man schnell handeln, nicht daß irgendwer das Zeug verhökert oder im Zuge des Vermieterpfandrecht einbehält.
    In diesem Fall wäre dann doch eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll, auch für die vermietete Ware, die sich der Vermieter einkassiert hat. Wenn der nämlich nicht mitspielt, wird das ein langwieriger Prozess, bis Du Dein Eigentum wieder hast....

  • Rücktrittsrecht für Händler bei Verkauf von Gebrauchtgerät?

    • mringhoff
    • 7. November 2006 um 16:52
    Zitat von "hörnix"


    Frage: Kann der Verkäufer einseitig von dem Geschäft zurücktreten, und das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückverlangen?

    Was steht denn in den AGB des Verkäufers drin? Rücktritt bei Nichterfüllung?

    Zitat von "hörnix"


    Frage 2: Wieviel Minderung würdet Ihr für angemessen halten bei einem Gerät, dass rund 4 Jahre älter ist, als zugesichert?


    Na, das kommt eindeutig auf das Gerät an. Einige Geräte sind auch nach 6 Jahren noch sehr gut im Wiederverkaufwert, manche gar nicht.
    Wenn zudem die Ware selten ist und noch begehrt sowie gut erhalten, dann wird wohl nicht viel Wertminderung drin sein. Ich schätze, da wird es schwierig, einen Marktwert zu finden (z.B. über Ebay oder andere Verkaufsanzeigen).
    Aber frag doch mal den Hersteller selbst, vielleicht kann er ja dazu etwas sagen...

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 6. November 2006 um 09:24

    Nun meine Frage: Was ist leichter?

    a) nicht zu antworten, sich hartnäcking gegen jedes Anschreiben wehren, das dann in gehäufter Form auftritt, den GEZ-Mann vor der Türe wieder wegschicken, gegen Gebührenbescheide Widerspruch einlegen, sich womöglich noch mittels Abmahungen gegen die Briefe wehren etc.

    oder

    b) einfach jährlich sein Kreuzchen machen, daß man nichts hat und ohne Porto in den nächsten Briefkasten?

  • Drahtlos-System: Shure SLX oder AKG WMS 400

    • mringhoff
    • 5. November 2006 um 18:18
    Zitat von "radartuete"


    Batterielaufzeitanzeige:


    Lt. Aussage von AKG gab es wohl Anfangsschwierigkeiten mit dieser Batterieanzeige, die wohl behoben sein sollen.
    Muss aber am Rande bemerken, daß wir da nie Akkus eingesetzt haben und mit Batterien hat das eigentlich immer gut funktioniert.
    Zur Laufzeit: Das WMS400 kommt mit einer(!) AA-Batterie aus und hält wenns gut läuft ca. 7 Stunden. Vom Energieverbrauch ist das sehr gut.


    Zitat von "radartuete"


    Programmierung Frequenzen:

    wenn mans mal weiß, wie es beim AKG läuft - und dazu gehört einfach mal ein zweiminütiger Blick in die Bedienungsanleitung, dann gehts ruckzuck: Taste 2 sec. drücken, bis "lock" weg ist, dann weiterdrücken bis zur Frequenz, diese übernehmen oder Sendersuchlauf drücken, und dann per infrarot auf den Sender übertragen - fertig. Ich finds nicht kompliziert...

  • Beschriftung von Equipment

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 15:25

    Ansonsten jede Druckerei Deines Vertrauens, die Etiketten und Aufkleber herstellen können. Das kommt ab einer gewissen Anzahl billiger als Leeretiketten mit dem heimischen Drucker zu beschriften. Und zudem sieht es professioneller aus.

    Es müssen ja nicht gleich Sicherheitsetiketten sein. Die sind ja eher dafür gedacht, daß man eine Prüfplakette oder eine Inventarnummer nicht einfach "überträgt". Siehe Autobahnvignette aus Österreich...
    Wenn einer ein Gerät unterschlagen hat und das Etikett entfernen möchte, dann kann er das auch bei einem Sicherheitsetikett.

  • Die Amtsspreche ist lallend...stammelnd...oder doch Deutsch?

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 14:45

    Na, jetzt sei doch nicht gleich sauer. Auch gegenüber diesen Leuten solltest Du Deine erwähnte Toleranz zeigen... :)

  • I don´t need THAT!!!

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 14:33

    ... unfähige "Profis" im Dryhire...

    passiert immer wieder:
    Im Vorfeld bestellt ein DJ, der eine Veranstaltung auszustatten hatte, etwas Technik (4 Lautsprecher, CD-Player, Mischpult, Discolicht), diskutiert um technische Daten, will unbedingt "etwas gescheites", ist wichtig....

    Dann wird die Anlage ausgegeben, noch kurze Erklärung wie alles anzuschliessen ist. Zwei Stunden später der erste Anruf: Anlage geht nicht.

    "stecken die Boxenkabel?" - "natürlich"
    "sind die Speakonstecker auch einmal kurz gedreht worden?" - "warte ich schau mal.... so jetzt müsste es passen - geht aber immer noch nicht"
    "Verstärker aufgedreht?" - "ja"
    "leuchtet die Endstufe?" - "nein" -
    "schalt sie mal an" - "o.k. jetzt leuchtet sie... geht aber immer noch nichts...."
    "CD-Player läuft oder?" - "ja"
    "schlägt die Anzeige beim Mischpult aus?" - "Hä? welche Anzeige?"
    "na die LED rechts oben" - "nein"
    "Ist der Gain aufgedreht" - "Was für ein Gain?"
    "Im Kanalzug der oberste Regler" - "Da kann man zwischen Line und Phono umschalten"
    "Nein der erste Drehregler, nicht der Kippschalter" - "Da steht Trimm drauf"
    "Ja das ist er, ist der aufgedreht?" - "Nein"
    "Dann dreh doch mal hoch" - "O.k. geht aber immer noch nicht"
    "Kanalfader hochziehen und Master auch, bitte aber langsam..." - "ja, jetzt kommt was.... super.... danke...."

  • I don´t need THAT!!!

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 14:20

    I don´t need:

    ...Gesülze in Bewerbungsschreiben:

    neulich wieder bekommen:

    "Ihr Unternehmen ist mir seit mehreren Jahren als einer der führenden Dienstleistern für Veranstaltungstechnik bekannt. Durch einen Besuch Ihrer Website konnte ich mich mehr mit Ihrer KONZERN-Philosophie vertraut machen."

    Wir sind zwar kein HKS-Verein, aber das? :)

    Es grüßt Konzernchef, Techniker und Lagerputzer
    mringhoff!

  • steuerhinterziehung durch privatverkauf?

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 14:00

    Muss Dir da leider zustimmen. Das Gesetz ist wirklich nicht glücklich.
    Eine Garantie von einem Monat hätte es ja auch getan. Mehr erwartet man ja von einem Gebrauchtgerät auch wieder nicht...

    Als Gewerbetreibender will ich aber auch mal das ein oder andere Gerät gebraucht kaufen, akzeptiere auch gerne, daß ich es ohne Garantie übernehme (es muss halt nur der Beschreibung entsprechen), brauche aber eine ordentliche Rechnung, die mir wiederum kaum ein Privatverkäufer ausstellen mag, es sei denn, er mutiert ganz schnell zu einem Gewerbebetrieb und verkauft mir das ohne Garantie (passiert hin und wieder).

    Also für gewerbliche Einkäufer wurde das Angebot weniger. Früher war das ein Plus, wenn ein Verkäufer unter seiner Auktion/Verkaufsanzeige den Passus hatte "kann Rechnung ausstellen mit ausgewiesener MWSt."
    Heute steht überall drunter "Privatverkauf" - schade :(

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 13:52
    Zitat von "Loloverde"


    Du wirst sowieso ständig Briefe bekommen, da die GEZ nur Daten von Runkfunkteilnehmern speichern darf. Du bist kein Teilnehmer, die Daten werden weggeworfen, du bekommst automatisch wieder einen Brief.

    Wäre mir neu. Die GEZ sammelt Daten aus diversen Quellen (z.B. Einwohnermeldeamt etc.) und darf sie zu ihren Zwecken auch speichern.

    Wenn Du das GEZ-Forumular ausfüllst und ankreuzst, daß Du weder Radio noch Fernseher (und ab 2007 noch internetfähigen PC) hast, dann bekommst Du regelmässig (ca. jährlich) ein Fragebogen, ob Du inzwischen nun vielleicht nicht doch ein anmeldepflichtiges Gerät bereithältst...

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 4. November 2006 um 13:47

    Aufgrund irgendeiner Rechtsverordnung bist Du aber verpflichtet Auskunft zu geben (steht irgendwo auf dem Formular, um welche Paragrafen es sich dabei handelt).
    Wenn Du nicht antwortest, bekommst Du ein paar Wochen später eine "Erinnerung" und so weiter bis irgenwann mal einer persönlich vor der Türe steht.
    Du kannst das natürlich bis zum Exzess durchziehen, aber wozu? Mach Deine Kreuzchen auf dem Forumular, schick es zurück und Du hast für ca. ein Jahr wieder Deine Ruhe...

  • aufbau ground support

    • mringhoff
    • 3. November 2006 um 15:59
    Zitat von "barley"

    Bravo Rockland. Hirn und Eigeninitiative sind durch keinerlei "Anleitungen" und "Vorab-Infos" zu ersetzen.

    Eigeninitiative ohne Vorabinfos und Anleitungen finde ich aber sehr gewagt!

    Ein Fachforum zu besuchen und befragen ist eine Möglichkeit, wenn man sich Vorabinfos beschaffen will. Ich sehe also die Frage von Mooni (bis auf den Slang) als durchaus legitim. Gepaart mit dem Hinweis, daß man ohne fachliche Hilfestellung durch einen Profi zuerstmal so kein GS aufbauen soll, darf man ruhig erzählen, wie so etwas in der Regel gemacht wird. Wir sind ja keine Zauberkünstler, die ihre Geheimnisse nicht ausplaudern dürfen.

    Im nächsten Thread stellt dann jemand die Frage, wie denn große Rental-Firmen ihre LKWs laden oder welche Stromaggregate bei Robbie Williams verwendet wurden. Hier sagt ja auch keiner "das sagen wir Dir nicht, weil Du Dich nicht auskennst".

    Wie gesagt, der Hinweis, ein GS erstmal nicht alleine aufzubauen kam ja schon ein paar mal, also kann man dem Jungen doch erzählen, wie so etwas in der Praxis gemacht wird...

    mooni: Verwende lieber mal ein paar Satzzeichen und die Großbuchstaben, sowie ein ordentliches hochdeutsches Vokabular und schon wird man Dir in einem ganz anderen Ton antworten! Wirst sehen...

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 3. November 2006 um 14:52
    Zitat von "fladdi"


    Na die werden was hören, ich besitze weder Radio noch Fernseher, Radiowecker oder eine TV-Tuner oder Radio-Tuner karte.

    und kein Autoradio...
    wäre etwas peinlich, wenn draussen vor der Türe ein PKW rumsteht, womöglich mit der schicken Firmenaufschrift "XY Licht- und Ton" Adresse-Telefon, drinnen eingebaut eine kleiner Autoradio und dann steht der GEZ-Mann vor der Türe. Da kommt man in Argumentationsschwierigkeiten :)

  • Die Amtsspreche ist lallend...stammelnd...oder doch Deutsch?

    • mringhoff
    • 3. November 2006 um 14:50
    Zitat von "klauston"

    ...daß wenn jemand kommt und fragt " ich hab da in meinem Keller Traversen rumliegen, was kann ich damit tun ? ( wurde oben irgendwo so geschrieben

    Genau genommen geht es um folgenden Beitrag:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=57330&postdays=0&postorder=asc&start=0

  • Die Amtsspreche ist lallend...stammelnd...oder doch Deutsch?

    • mringhoff
    • 2. November 2006 um 17:46
    Zitat von "klauston"

    Wie gesagt:

    ja, aber selbiger schrieb auch:

    Zitat von "Jeremy"

    Da werden ganze Denkvorgänge einfach mitprotokolliert, und da halt kaum jemand beim Denken auf so Dinge wie Groß- und Kleinschreibung oder halbwegs sinnvolle Interpunktion achtet, lässt man das einfach weg, irgendwer wird sich den Sinn schon zusammenreimen.

    es geht also nicht nur um Abkürzungen, sondern dieses "lallen", "stammeln" etc. wie im Threadthema benannt...

    ...und dann gibts noch die, die auch noch im Dialekt schreiben...

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