selbst wenn nicht alle Lieferscheine korrekt sind, wenn er keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid einlegt, dann zählt ab der Vollstreckbarkeit des Titels auch nur noch diese Summe.
Nachdem er ja selbst nicht mehr auftaucht, sicher aber noch irgendwo unter einer klagefähigen Anschrift gemeldet ist, dann hat man doch gute Chancen, daß da kein Einspruch erfolgt...