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Beiträge von mringhoff

  • Lektüre für Mahnungen und Co.

    • mringhoff
    • 29. Mai 2006 um 22:44
    Zitat von "Lichtmensch"


    ich bin auf der suche nach einen Buch wo mal Verständlich erklärt wird
    wie man mit Firmen umgeht die ihre Rechnung nicht bezahlen.
    Also Mahnfristen, Mahnbescheide und so weiter.
    Google habe ich schon bemüth war da aber nicht so sicher ob das was ist.

    Da es kein Patentrezept gibt oder sogar Vorschriften wie "man" mit Firmen umgeht, die Rechnungen nicht bezahlen, sondern nur ein Recht, was man machen darf, wird es da wohl weniger Ratgeber-Literatur als Rechtsliteratur geben.
    Ansonsten ist vieles im BGB geregelt (§241 ff): Unter Firmen kennt das Gesetz auch keine Mahnungen, sondern nur das gerichtliche Mahnverfahren. Und das darfst Du einleiten, wenn die Forderung fällig ist (sprich, wenn das Zahlungsziel überschritten ist).
    Nun liegt es also an Dir, wie Du damit umgehst. Sicherlich kann man nicht gleich jeden einen Mahnbescheid senden, der nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt hat.
    Viele Firmen brauchen schon allein wegen ihrer aufwendigen Bürokratie etwa länger mit dem Zahlen, manche zögern das aus Profitgründen heraus manche sind unorganisiert/schlampig in der Buchhaltung und wiederum andere sind kurz vor der Insolvenz.
    Nun sollte man also ein Gespür dafür haben, woran man ist und welche Methode des Druckmachens am besten greift - auch in Anbetracht der Tatsache, daß es sich nicht nur um einen Einmalkunde handel könnte.

    Aber keine Angst vor den (normalen) Mahnungen. Ich habe schon viele Firmen erlebt, wo sich erst etwas gerührt hat, als die Mahnung kam. Am besten noch Mahngebühren und Verzugszinsen drauf, damit sie merken, daß es da jemand ernst meint.
    Da oftmals die Person des Auftraggebers in vielen Firmen es nicht in der Hand hat, wann die Rechnung von der Buchhaltung/Verwaltung bezahlt wird, stört es ihn auch normalerweise auch nicht, wenn eine Mahnung kommt.
    Falls also auf dem Job alles gut geklappt hat, wird er sicherlich wieder bei Euch buchen, auch wenn Ihr Mahnungen verschickt habt.

  • EK- Preise ....

    • mringhoff
    • 25. Mai 2006 um 17:02
    Zitat von "sydon"

    ...Kann ich damit bei Händlern günstiger einkaufen ?
    Oder muss mein gewerbe auch auf den verkauf ausgeschrieben sein?

    Ein ganz klares "vielleicht".

    Es gibt keinerlei Vorschriften, an wen und zu welchen Preisen ein Händler zu verkaufen hat.
    Man muss es aber so sehen: Ein Großhändler lebt von seinen Einzelhändlern. Wenn aber die Einzelhändler damit provoziert werden, daß jeder, der sich für ein paar EUR einen Gewerbeschein einholt, weil er ein paar Discoparties im Jahr macht, die gleichen Preise bekommt, wie der Einzelhändler, der laufend gut bestellt, dann gräbt er sich sein eigenes Grab.

    Also werden die meisten Händler erstmal nachfragen, um wem es sich so handelt (z.B. durch einen Fragebogen oder einen Vertreterbesuch). Es gibt aber auch Händler, denen das relativ egal ist und die einen auf Masse machen. Hier geht es tatsächlich, daß man dort ohne weiteres ein paar Prozente auf dem VK-Preis bekommt, nur weil man ein Gewerbeschein hingeschickt hat. Das sind vorwiegend die Großhändler, die sich auf Massenwaren/Chinaware spezialisiert haben, die sowieso fast zum EK regelmässig bei E-Bay verkauft werden.

    Manche Händler geben auch Staffelrabatte, der sich je nach Umsatz erhöhen kann.

    Und es macht eigentlich keinen Unterschied, was so auf dem Gewerbeschein draufsteht (jeder kann da ja reinschreiben, was er will, solange es nicht irgendwelche Handwerksrechte etc. verletzt).
    Vielmehr lesen die Großhändler den Gewerbeschein an anderer Stelle: hat der Anfragende eine andere Firmenadresse wie die Privatadresse? Hat er Angestellte? Ist er eine Einzelfirma oder eine Gesellschaft?

    Aber das eigentlich Wichtigste ist der Umsatz (bzw. die Aussicht auf Umsatz)...

    Und jeder Händler ist unterschiedlich. Also einfach anfragen...

  • Interessantes Angebot

    • mringhoff
    • 23. Mai 2006 um 10:14
    Zitat von "Steffen"

    Da gibbet bei uns sogar nen ziemlich großen, der so Preise macht....

    na der wirds bei DEM Angebotstext wohl nicht sein...

    "Auf und Abbau übernehmen wir sowie an und abliefern.
    LJ wird von uns auch gestellt sowie eine Person (Ich)
    für die aufsicht der Pa und die ganze Technik.

    Preis nach Rücksprache 1000 Euro Inkl. Mwst. VB"

    Was meint der eigentlich mit "Preis nach Rücksprache" und "VB"?
    Eine Einladung, sich den Preis nochmal nach unten handeln zu lassen?

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • mringhoff
    • 22. Mai 2006 um 19:55
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Was gibt Nexo denn in der Betriebsanleitung selber zum Safen an? (Ernstgemeinte Frage, ich weiß es wirklich nicht).

    Leider nichts.
    Es werden nur die Flugschienen mit deren 9 möglichen Positionen oben und 3 Positionen unten beschrieben.

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • mringhoff
    • 22. Mai 2006 um 19:50
    Zitat von "AlphaC"


    Insomnia: In Deinem Beispiel hast Du offensichtlich in der Oberseite der Box nur eine zentrale Schiene zum Fliegen, an der Du den tragenden Studt eingeklinkt hast... Zum Fliegen und Ausrichten scheint Dir das zu reichen ...

    wir verwenden die zusätzlichen Schienen (Unterseite z.B. bei PS15) zum Ausrichten, das genügt aber nicht den Ansprüchen einer zweiten Sicherung gem. BGVC1, weshalb wir in der oberen Schiene nochmal einen zweiten Stud mit einem Safety verwenden.


    Zitat von "AlphaC"

    natürlich muss Du in dem Falle safen - und ich würde dringend empfehlen, das an einer weiteren Schiene o.ä. Anschlagpunkt zu tun. Du meintest, wenn Du die rückwärtige Schiene benutzen würdest, würde im Havariefall die Box nach vorne kippen... Kann ich nur sagen: Na und! Hauptsache sie kommt nicht runter! Die in so einem Fall auftretenden Kräfte und Momente sind in der Tat erheblich.

    Was ist denn der Havariefall?
    Wenn sich der Stud aus der Schiene löst? dann fällt er in das Safety mit dem zweiten Stud...
    Wenn sich die ganze Schiene löst? Das funktioniert nicht, ohne komplett mit der Konterplatte und der Boxenoberseite herauszubrechen. Und dann ist die Box schon so kaputt, sprich instabil, daß auch eine zweite Schiene nichts nützt....

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • mringhoff
    • 22. Mai 2006 um 18:56
    Zitat von "Stephan Graeske"


    Wenn nun die Box ohne Schiene runterkommt, dann wird niemand von einer zweiten unabhängig wirkenden Einrichtung sprechen, oder?

    Die Frage ist, wie diese Schiene in der Box befestigt ist. Nehmen wir an, die Schiene ist sehr ordentlich mit der Oberseite der Box verbunden. Ist dann diese Oberseite auch über ordentliche Winkel mit der Seite und dann dem Boden der Box verbunden? Schon bei 20cm Fallstrecke ist genug Kraft da, um eine verleimte Box zu zerreisen.

    und wo sollte die dann gesafed werden? Wenn also die Box zerrissen ist, dann nützt eine zweite Flugschiene z.B. auf der Rückseite ja auch nichts mehr.

    Wir reden hier ja, wie man eine Lautsprecherbox mit Aeroquipschienen safen soll und nicht, wie man Lautsprecherboxen baut. Wenn ich ein Produkt kaufe und der Hersteller das so in seiner Beschreibung vorsieht, dann gege ich davon aus, daß auch das Flugsystem entsprechend den Lasten dimensioniert und ordnungsgemäß verbaut ist. Wir sprechen hier über renommierte Lautsprecherhersteller (z.B. Nexo etc.) und keine Chinaware...

    Ich sprach auch über die rechtliche Seite der unabhängig wirkenden zweiten Fallsicherung nicht kräftetechnisch.
    Da die Schiene fest mit der Lautsprecherbox verbaut ist und ohne Werkzeug nicht zu lösen ist muss ich nicht die Schiene ein zweites Mal sichern, sondern das restliche Flugequipment (Stud, Schäkel, Rundschlinge etc.)

    Rein Kräftetechnisch ist das natürlich nicht so optimal, da gebe ich Dir voll recht und wer weiß, vielleicht überlegt sich mal der ein oder andere Hersteller mal etwas vernünftiges.

  • Mischpult für grosse Rockband Kaufberatung

    • mringhoff
    • 22. Mai 2006 um 09:34
    Zitat von "TomyN"


    dass sich der Techniker das Pult kauft, und an die Band vermietet. Das hätte den Vorteil, dass die finanziellen Strukturen geklärt sind, die Band ihr eigenes Pult hat, und der Techniker auch mal was anderes beschallen kann, ohne wegen dem Pult alle Mitmusiker zu fragen und ggf. finanziell zu beteiligen.

    Das dumme ist nur, daß die Band des Threadstarters keinen eigenen Techniker hat, sondern daß die (Zitat "semiprofessionellen") Musiker das selber machen.

    Und mal so nebenbei, die Band hat sich längst ein eigenes Pult gekauft, zumindest lese ich das so aus folgendem Thread:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=401280&highlight=#401280
    :)

  • mixercase selber bauen

    • mringhoff
    • 21. Mai 2006 um 16:38

    Wenn man mal als Hobby oder Zeitvertreib oder vielleicht mal um seinen handwerklichen Horizont etwas zu erweitern ein Case bauen möchte, warum nicht?
    Die ganzen Einzelteile samt Holz werden mitsamt Versandkosten sicher teurer als ein Case vom Casebauer. Da Du ja nicht die Einzelteile in exakten Maßen bekommst, sondern in bestimmten Längen und Größen hast Du immer Verschnitt, den Du natürlich mitzahlst. Der Casebauer kann da anderst rechnen.
    Und mit der Heim-Stichsäge dauerts wohl auch länger und wird sicher (zumindest beim ersten mal) nicht so perfekt wie das vom Casebauer.

    Also einfach mal bei einem Casebauer anfragen (also nicht in irgendwelchen Onlineshops). Das ist gar nicht so teuer, wie man meint.
    Aussenmasse des Mixers angeben, sagen, daß er einen Koffer oder ein kleines Haubencase drum herum bauen soll und fertig.

  • Festanstellung/ Gehalt

    • mringhoff
    • 19. Mai 2006 um 16:27

    Für den Arbeitgeber kommen mehr als nur die Abzüge drauf (Arbeitgeberanteil KV, Kosten f. Lohnbuchhaltung etc.). Außerdem gibt es bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

    Wie hasenfuß schon sagte, vergleichen kann man ja nur das Bruttogehalt.
    Wenn man mehr netto raushaben will, dann muss man sich Steuersparmöglichkeiten überlegen, heiraten und/oder kinderkriegen.

    Und selbst das Bruttogehalt differiert natürlich stark je nach Ort (Osten, Norden, Süden), sowie Lage (ländlich, städtisch), Qualifikation und erforderliche Tätigkeiten, Arbeitzeit (vgl. öffentlicher Dienst), Finanzkraft des Arbeitgebers(klamme Hütte oder gutgehender Laden) oder Referenztauglichkeit (da ist dann das Gehalt meistens niedriger). etc.

    Letztlich bestimmt aber immer Angebot und Nachfrage das Gehaltsergebnis.

  • Audiobörse

    • mringhoff
    • 19. Mai 2006 um 15:46
    Zitat von "djobi"

    wie der Threat-Ersteller schon schrieb ist die Fa. umfimiert.
    Wenn (rein hypthetisch) die Betriebsausstattung des alten Betriebes in das Privatvermögen geflossen ist kann ich das Equipment natürlich auch privat verkaufen.

    "Vermögensumschichtungen" also Schenkungen oder unter Wert verkauftes Betriebsvermögen etc. innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaube es waren 3 Jahre) vor der erfolgten Insolvenz können angefochten werden und sind rückabzuwickeln.
    Es ist die Frage, ob das dann noch möglich ist, wenn das Geld schon wieder weg ist (weil z.B. der Begünstigte auch insolvent ist). Wenn das sogar jemand während seiner Zahlungsunfähigkeit bzw. wenn die Insolvenz nicht mehr abzuwenden ist, macht, handelt er zudem vorsätzlich.

    Manche Personen/Firmeninhaber versuchen das Sachvermögen, das sonst früher oder später der Gerichtsvollzieher oder der Konkursverwalter pfänden wird, zu Geld zu machen, um dann mit einem dicken finanziellen Polster (das natürlich nicht auf dem Konto landet) pleite zu gehen...

    Hoffentlich ist die verkaufte Ware wenigstens im Eigentum des Verkäufers gewesen und war nicht Kundenkommissionsware oder Ware mit Eigentumsvorbehalt. (Als Warnungsbrettleser kann man u.U. sich nicht mehr auf gutgläubigen Erwerb rausreden...)

    Sigma Veranstaltungstechnik GmbH
    Matthias Ringhoff
    Gautingerstr. 59a
    82152 Krailling

  • Lastenklemmen sichern?

    • mringhoff
    • 18. Mai 2006 um 15:59
    Zitat von "Privateer"

    mjtom: Lies mal oben --> der Träger ist in der Decke eingelassen! Da gestaltet sich das umlegen eines Steels sehr schwierig.

    Hier würde ich als zweite Sicherung (wenn überhaupt) jeweils eine zusätzliche Trägerklemme verwenden. Für ein Viereck also acht statt vier. Je Eck wird also an einer Klemme geflogen und mit der zweiten gesichert.

    Ansonsten sehe ich das auch so: unter Last zieht sich die Trägerklemme (kräftetechnisch) quasi selbst zu. Für mich ist daher - analog dem Schäkel - der BGV C1 genüge getan.
    Wichtig ist nur, daß auch die passende Klemme genommen wird: richtiger Klemmbereich und entsprechende Tragfähigkeit (in Abhängigkeit mit dem Belastungswinkel).

  • Neu in Mode, Forum nach Email Adressen abgrasen

    • mringhoff
    • 16. Mai 2006 um 22:33

    ja, leider ist das - wie auch immer - händisch oder automatische E-Mail-Sammeln aus dem Forum etwas modern geworden. Aber im Vergleich zum sonstigen Spam doch eher zu vernachlässigen.
    Nachricht einfach löschen, am besten mit einem guten E-Mail-Programm gleich auf dem Server und nicht in der Inbox.
    Wer mag kann ja dagegen vorgehen, aber für mich ist es die Mühe nicht wert....

    Wer eine Firma hat und seine Website nicht verheimlichen möchte, der ist nun mal auch Spams ausgesetzt. Und lieber lösche ich jeden Tag 20 Spams als daß ich keine Anfragen mehr per E-Mail bekomme....

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • mringhoff
    • 16. Mai 2006 um 09:40

    Wir bauen auch zwei Studs in die Schiene, eine zum Fliegen, eine zum Safen. Ich sehe das so wie Privateer.
    Mit dem Safety sichere ich alle Unwägbarkeiten ab, die sich ab der Flugschien aufwärts einschleichen könnten: Stud, Schäkel, Schlinge etc.
    Die Flugschienen sollten ja das ganze Gehäuse tragen und sind üblicherweise auch mit einer ordentlichen Montageplatte im Inneren verschraubt. Für mich also auch eine feste, nicht von selbst lösbare Verbindung.
    Aber dennoch bleiben die Überlegungen: Was passiert wenn die ganze Flugschiene rausbricht (weil z.B. die Box schon drei Jahre draussen rumhing und morsch wurde oder weil irgendwer mal im Flugbetrieb mit dem Stapler dagengengefahren ist oder weil irgendein Kobold etwas vermurkst hat). Rein kräftetechnisch ist das also nicht eine zweite unabhängige Sicherung. Aber wie willst Du es sonst machen? Zweite Flugschiene oben macht wenig Sinn: Wenn die eine rausbricht, ist die Box oben aufgerissen und die zweite Schiene ist mit von der Partie.
    Auf der Rückseite: da kann schon mal ein ordentlicher Fallweg zustande kommen und wenn die Box oben schon gebrochen ist, dann wirds wohl auf der Seite auch nicht mehr viel halten.
    Am Besten wäre es eine durchgehende Konstruktion anzubringen, die oben und unten im Gehäuse verschraubt ist und dort dann entsprechend stabile Ösen anbringt. Aber dazu musst Du ja die ganze Box auseinanderbauen.

    Also, wir belassen es beim zweiten Stud in der selben Schiene, da es sich zumindest rechtlich um eine zweite unabhängige Fallsicherung handelt.

  • Abschlussball Offizieranwerber in München

    • mringhoff
    • 16. Mai 2006 um 09:14

    Würde mich mal interessieren, wieviele CDs rumgeschickt wurden, bzw. wieviele Firmen hier mit anbieten.
    Nebenbei, falls sich noch jemand mit anschliessen will: Der Etat wurde inzwischen auf 7 TEUR runtergeschraubt, dafür kommt noch einiges an Outdoorbeleuchtung hinzu und der Termin liegt mitten im Sommergeschäft...

  • Ratenkauf

    • mringhoff
    • 15. Mai 2006 um 16:07
    Zitat von "olmei"


    Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das rechtliche Ansprüche verletzt.

    Solange Du als Verkäufer der Ware keinen vollstreckbaren Titel gegen den Zahlungsunwilligen hast, darfst Du natürlich nicht einfach so fremdes Eigentum (und sei es auch mit Eigentumsvorbehalt) pfänden, nur weil Dein Käufer in Zahlungsverzug geraten ist. (Und auch mit Titel darf das nur ein Gerichtsvollzieher)

    Wenn der Zahlungsunwillige ebenso Vermieter von VT-Technik ist, dann verkauft er ja die Ware nicht, es kann also auch keiner gutgläubig erwerben.

    Der Zahlungsunwillige hat mit seinem Mieter ein Mietvertrag und kann bei nicht rechtzeitiger Rückgabe entsprechend hohe Miete oder Schadensersatz (entgangene Miete, angefallene Kosten für Ersatzbeschaffung etc.) verlangen. Das Rechtsgeschäft mit dem Verkäufer spielt hier gar keine Rolle, auch wenn der Mieter vom Verkäufer geschickt wurde. Ich würde da bei solchen Selbstjustizversuchen aufpassen...

    Aber da wo kein Kläger - da kein Richter :)

  • Ratenkauf

    • mringhoff
    • 15. Mai 2006 um 13:42
    Zitat von "ukw"

    Einen Eigentumsvorbehalt (...) geltend machen...
    "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers..."

    Rein rechtlich sollte man das natürlich nicht vergessen. Ob das im Insolvenzfall viel bringt, muss man sehen. Bis man einen vollstreckbaren Titel oder ein Urteil hat, ist meist die Ware dann schon längst wieder verkauft.
    Sicher, der Schuldner hat unrechtmässig gehandelt, wenn er den Eigentumsvorbehalt verschweigt. Der Aufkäufer der fraglichen Ware hat aber dann im Guten Glauben gehandelt und so das Eigentum erworben. Es ist ja schliesslich kein Diebesgut.
    Du kannst also Schadensersatz vom Schuldner verlangen. Aber einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen heisst es doch immer so schön...

    Ein Vorteil hat die Klausel aber dennoch: Sollte in das "Vermögen" des Schuldners gepfändet werden und sollte sich die Ware noch im Besitz des Schuldners befinden, dann hast Du als Verkäufer die Möglichkeit dagegen vorzugehen, damit die fragliche Ware nicht mitgepfändet wird.

    Das aber ist alles deutsches Recht, wie die Unterschiede zu Österreich sind, kann ich leider nicht sagen...

  • Ratenkauf

    • mringhoff
    • 15. Mai 2006 um 10:10

    Leasinggesellschaften übernehmen lieber Geschäfte mit Neuware oder wenn gebraucht, wenn es sehr eindeutige Preise dafür gibt (z.B Autos - Schwackeliste). Ansonsten wäre der Aufwand zu groß (Gutachten).

    Sowie ich Ecto_Erwin verstanden habe, handelt es sich ja um Gebrauchtequipment oder?

    Außerdem will der Käufer ja auch einen "Lieferantenkredit", d.h. unkompliziert und günstig.
    Andere Methode wäre ja auch, daß der Käufer sich den Kaufpreis von einer Bank finanzieren lässt und die Ratenvereinbarungen (des Kredits) mit der Bank getroffen werden. Aber die Banken wollen erstmal eine vernünftige Darlegung der Sachlage, dann Sicherheiten (in dem Falle evtl. eine Sicherungsübereignung incl. Bewertung der Ware) und natürlich auch eine ausführliche Auskunft über Einnahmen und Vermögen incl notwendiger Unterlagen etc. Es wäre also nicht nur teuer, sondern auch sicher etwas nerviger und langwieriger geworden.

    Bei einem Aval (Bürgschaft) machen die Banken weniger Aufwand und es ist wie gesagt auch viel preiswerter als ein Kredit.

    Das Zug-um-Zug-Geschäft (von f8274 vorgeschlagen) würde dem Risikoverlauf am besten entsprechen, kann mir aber vorstellen, daß das nicht im Sinne des Käufers ist, da er sicher das Material ja schon einsetzen will. Aber wer weiß, vielleicht läßt sich da ja eine gewisse Konstellation stricken...

    Die Möglichkeit selber Bank zu spielen (und für die Ratenzahlung einen kleinen Aufpreis verlangen) geht natürlich auch. Hier würde ich mir dann - neben den von f8274 vorgeschlagenen Möglichkeiten "die Seriösität abzuchecken" - auch auf alle Fälle offizielle Unterlagen zeigen lassen (ist natürlich bei einem Mitbewerber auch heikel): aktuelle Bilanz, G&V, aktuelle BWAs, evtl. eine Bankauskunft einholen lassen (über die eigene Hausbank). Macht aber auch nur dann Sinn, wenn ich die Unterlagen auch vernünftig "interpretieren" kann...

  • Ohne Worte ! was soll man bei so einer Anfrage machen ?

    • mringhoff
    • 14. Mai 2006 um 15:05
    Zitat von "Montesuma"

    Kann man Spendenquittungen noch absetzen?

    Ja, aber...

    Die Abziehbarkeit von Spenden richtet sich bei Körperschaften (u.a. juristische Personen wie GmbH etc.) anteilig nach Umsatz und Jahresgewinn. Die genaue Vorgehensweise möge man im KStG §9 nachlesen.

    Im privaten Bereich bzw. bei Gewerbetreibende können Spenden im Rahmen der "Sonderausgaben" in der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden. Allerdings auch nur in bestimmten Grenzen, die sich prozentual am Geamtbetrag der Einkünfte bzw. die Summe aus Umsätze und Löhne+Gehältern zusammensetzt. Nahere Infos erteilt das EStG §10b

    Darüberhinaus gelten auch betraglich feste Höchstbeträge je nach Spendenart (gemeinnützig, politisch etc.)

  • Ratenkauf

    • mringhoff
    • 14. Mai 2006 um 14:25

    Eine Möglichkeit wäre, wenn der Käufer neben der ersten Rate (ich nehme mal an die zahlt er bevor er die Ware bekommt) auch eine Bankbürgschaft in Höhe der anderen drei Raten mitbringt. Je nach Ratenabstand ist so eine Bürgschaft auch gar nicht so teuer (je nach Bank ca. 1-2% Avalgebühr pro Jahr).
    Wenn er sich dagegen sträubt, wird er wohl Schwierigkeiten haben, eine Bürgschaft zu bekommen und das würde mich als Verkäufer auch stutzig machen...

  • Mal was zur Stadtfest Kalkulation!

    • mringhoff
    • 12. Mai 2006 um 17:13

    Es soll ja noch Veranstaltungstechniker geben, die noch Kontakt zu Leuten haben, die nicht aus der Branche sind. Zum Beispiel zu alten Schulspezln, die inzwischen einen "richtigen" Job haben.
    Und da man sich ja gerne mal am Wochenende zum Skifahren oder Baden oder auf ein Bier trifft, schadet es ja gar nicht, wenn mal der ein oder andere Samstag oder Sonntag im Jahr arbeitsfrei bleibt.
    So bleibt es dem gewöhnlichem VTler vergönnt, auch mal den ein oder anderen branchenfremden sozialen Kontakt aufrecht zu erhalten oder vielleicht gar mal einen neuen zu schaffen. Gerade aus der Gattung heterosexuell und männlich mit dem Drang einen weiblichen sozialen Kontakt zu finden oder festigen ergeben sich da einfach mehr Möglichkeiten als an einem freien Dienstag....

    Drum: Arbeit und verdienen an welchen Tagen auch immer ist gut, wenns aber für lau ist, dann lieber Freizeit...

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