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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Videobeamer Anwendungsfrage

    • mringhoff
    • 11. April 2006 um 11:19

    Es gibt übrigens Zeltverleiher /-bauer die haben lichtundurchlässige Planen für Ihre Zelte in ihrem Programm. Sind aber teurer als die normalen und ich kenne nur wenige, die das haben und dann auch nur die kleineren und mittleren Zeltgrößen.
    Das kann sich aber dennoch rechnen, wenn man bedenkt, daß man sich die ganzen Verdunklungsaktionen sparen kann und evtl. auch keinen allzugroßen Projektor benötigt...

    Nochwas zum Abdunkeln mit Molton: Soll das über das Zelt drüber gelegt werden? Bei Sonnenschein wird der schwarze Molton sehr heiß und im Zelt fast unerträglich stickig.
    Ansonsten wirkt die Zeltplane ähnlich wie ein Frostfilter auf einem Scheinwerfer, er verteilt das Licht. Wenn also abdunkeln, dann sollte man das relativ großzügig machen (incl. Rückwand und Seiten).

  • Delay-Line notwendig?

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 16:55
    Zitat von "Pulenk"

    2. Kann das zur Not ein M3000 von TC (könnte ich kostenlos ausleihen)

    Zur Not auch das SPX990 (ohne Feebackdelay) oder ein Systemcontroller oder ein eigener Ausgang aus einem digitalen Pult (z.B. 01V)...

  • Delay-Line notwendig?

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 14:47

    Das würde ich auf alle Fälle machen.
    Theater = Sprache. Und die sollte auch noch im hinteren Bereich verständlich rüberkommen.
    Vor allem, wenn die Gäste auch noch an Tischen sitzen uns essen, gibt das einen nervigen Hintergrundpegel und im hinteren Bereich könnte der Pegel der PS15 schon ziemlich darin untergehen. Und selbst wenn Du es ohne größere Feedbackprobleme schaffst, die PS15 laut zu bekommen, dann danken es die vorderen Leute, wenn es doch nicht zu laut ist.

    Ohne Delay kommen in der Halbzeitpause sicherlich Gäste zum Techniker und sagen: "hinten bitte etwas lauter" und " vorne etwas leiser"... (nur die Wortwahl wird da etwas anders sein. :-))

  • Beschilderung von Case, Sicherung von Kabel/Einzelteilen

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 14:38
    Zitat von "jaan2204"


    Welche Aufkleber nutzt ihr für Truss, Scheinwerfer etc., so dass diese auch auf den meisten Untergrund halten und nicht von jedem gleich abgezogen werden können?

    Auf alle Fälle keine Papieraufkleber. Diese sehen nicht nur billig aus, sondern sind ziemlich problematisch (Kleberückstände, schnell unleserlich, feuchtigkeitsempfindlich etc.)

    Am besten, Ihr laßt Euch von Eurem Aufkleberdrucker Eurer Wahl individuelle Etiketten erstellen. Schön sind die Dinger auch von der Rolle (Rollen-Etiketten). Wichtig ist einfach, daß die Dinger UV-unempfindlich und auch unempfindlich gegenüber Alkohole (Spiritus) und ander Reinigungsmittel sind. Sonst wischt Du bei Deiner nächsten Reinigungsaktion auch gleich die Farbe Deiner Aufkleber weg.

    Wg. Kleber und Material einfach mal beraten lassen.
    Ich würde mir ausserdem auch keine größeren Gedanken machen, ob man die Aufkleber schneller oder weniger schnell abmachen kann. Denn wenn einer ein Gerät unterschlagen will, der macht sich auch die Mühe und fummelt auch einen prüfplakettenähnlichen Aufkleber runter...

  • Beschilderung von Case, Sicherung von Kabel/Einzelteilen

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 14:27
    Zitat von "jaan2204"

    Des weiteren würde mich interessieren, wie kennzeichnet ihr eure Kabel, um diese bei Mischproduktionen auch wiederzufinden. Ich weiß, dass man dieses mit Schrumpfschläuchen machen kann, aber dann müßte wir alle auseinanderbauen. Gibt es eine andere effektive und haltbare Methode?

    Immer wieder gerne genommen: individuell beschriftete Kabelkletts.
    Je nach Menge macht die individuelle Beschriftung nur noch einen marginalen Unterschied aus.
    Oder Du nimmst eine Klettfarbe, die etwas seltener ist.

    Hersteller mit größerer Auswahl und besserer Qualität als diese Baumarkt- oder Casebauerteile:

    http://www.klettflex.de oder http://www.kabel-klett.de

  • Profi Cases und ihre Preise

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 14:15

    Gute Qualtiät zu günstigen Preisen aus Ostdeutschland liefert auch die Fa. Stage Systems - Scholz-Cases unter http://www.scholz-cases.de
    Ein kleinerer Laden mit einem freundlichen Tischlermeister (+ Crew), der jede Sonderbestellung zum Normalpreis abwickelt und auch noch günstig liefert.
    Ist seit Jahren unser Stamm-Casebauer.

  • Musikmesse/PLS 2006 & DJ-Equipment

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 11:29
    Zitat von "Everest2002"


    und weiß einer ob es auf der messe auch eine vinyl cutting maschine gab

    Ja, es gab einen kleinen Stand. Ich stand davor und ein etwas älterer Herr gab mir gleich einen selbstkopierten Flyer in die Hand, den ich aber dann wieder weglegte. Ich kann Dir also leider keine weitern Infos darüber geben, wer das war. (Aber Du wolltest ja nur wissen, OB es einen solchen Stand gab :)

  • Anmeldung Nebengewerbe - Beschreibung Tätigkeiten?

    • mringhoff
    • 10. April 2006 um 11:20
    Zitat von "sydon"


    wie sieht es den eigentlich aus, wenn ein nebengewerbler mit versicherung scheisse baut ?
    zahlt diese dann überhaupt auch oder wird man dann sehr schnell abgespeist mit der begründung nicht gelernt usw und dann ist man der dumme ?

    Ich nehme mal an Du sprichts jetzt von der beruflichen Haftpflichtversicherung, oder? Und was meinst Du ganz genau mit "mit Versicherung Scheisse bauen"? (Etwa Sch... bauen und dann Ärger mit der Versicherung haben?)

    Eine Versicherung macht keinen Unterschied, ob Du Neben- oder Vollerwerbskaufmann bist. Es gibt höchstens ein Unterschied in der Beitragshöhe, die sich oft nach Umsatz oder Lohnsumme richtet.

    Wenn Versicherungen bei der Übernahme von Haftpflichtschäden Probleme machen, dann vor allem, wenn z.B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel sind.
    Die Grenze zur Groben Fahrlässigkeit ist nicht immer so eindeutig und Versicherungen ziehen diese naturgemäß viel eher, weshalb es dann auch mal zu Streifällen kommen kann. Wenn eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, wenn also einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, dann liegt sicherlich eine grobe Fahrlässigkeit vor. Ich bin da natürlich auch kein Rechtsprofi, ab welchen Handlungen das in unserer Branche gilt, aber als "ungelernter" oder unerfahrenre Veranstaltungstechniker ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, daß jemand grob fahrlässig handelt, als einer, der erfahren ist.

  • Laut AGB immer Vermietung?

    • mringhoff
    • 8. April 2006 um 13:23
    Zitat von "attorney"


    JEDE vorformulierte Vertragsbedingung, die von einer Seite gestellt wird, ist im Regelfall eine AGB, sogar wenn man "Individualvereinbarung" drüberschreibt. Nur, was tatsächlich ausgehandelt wurde, wo also der Kunde ein gewisses Mitspracherecht hatte, ist Individualvertrag.

    Das Problem ist dann, daß wir als Anbieter unserer Dienstleistungen dies gerne zu unseren Bedingungen anbieten und unseren Kunden dann ein Angebot zusenden, auf dem dann individuelle Zusatzvereinbarungen bzw. Forderungen (z.B. die Stellung einer Sicherheitswache, die Stellung des passenden Stromanschlusses etc.) formuliert sind.
    Von aussen bzw. aus Kundensicht kann man natürlich nicht sehen, was im Angebot immer drinsteht und was individuell aufgenommen wurde.

    Das Angebot geht dann schriftlich an den Interessenten und dieser gibt dann meist sein O.K. dazu, wenn er uns beauftragen will. Wenn noch Vertragsbestandteile verhandelt werden, dann gehts eingentlich fast immer nur noch um den Preis oder zuviel oder zuwenig Equipment. Die Bedingungen werden ohne Verhandeln so übernommen.

    Wie kann man dann schlüssig darlegen, daß es sich hierbei um eine individuelle Vertragsgestaltung handelt? Reicht im Streitfall, wenn ich ein "Muster-Angebot" mit dem betroffenen Angebot des Kunden vergleichen kann?

    Grundsätzlich kann ja ein Vertrag samt seinen Bedingungen immer verhandelt werden. Aber einer muss ja mal den Anfang machen und den Vertragstext liefern. Das ist dann meist der Anbieter. Wie erkennt man also Vorformuliertes und wie dann die individuelle Bedingungen, die der Anbieter in das Angebot reinschreibt? Wenn die AGB ausgegliedert sind, ist das ja eindeutig. Aber was ist mit den anderen im Vertrag enthaltenen Bedingungen? Und: wieviel Individualität verträgt das Angebot? Wenn eine Seite mit 30 "individuellen" Vereinbarungen angehängt wird, dann sind das für mich eher wieder AGB.

  • Laut AGB immer Vermietung?

    • mringhoff
    • 7. April 2006 um 16:37
    Zitat von "guma"

    @ attorney
    Könntest Du bitte zu den letztgenannten Aspekten nochmals Stellung beziehen ?

    Nein, einfach nur allgemein mitdiskutieren. Nicht, daß da jemand glaubt, attorney gebe anwaltliche Hilfe....

  • markierungen an kabel

    • mringhoff
    • 6. April 2006 um 15:40
    Zitat von "Japa"


    Beim Schrumpfschlauch haben wir jetzt einen Anbieter aufgetan, der einen durchsichtigen Schlauch anbietet, den man aufschneiden kann um ihn um fertige Kabel zu ziehen. Bei Erhitzung verschweißt er sich wieder. Nachteil, das Zeug ist nicht ganz billg.

    Gruß Uli

    Und, hat nun jetzt schon jemand etwas gefunden, wo es die wiederverschweißbaren Schrumfpschläuche gibt?

  • Skybeamer 2500

    • mringhoff
    • 6. April 2006 um 12:27
    Zitat von "dthfox"


    Wir verwenden diesen auch nur Mobil. Die Diskothek die wir in Bad Harzburg / Goslar haben musste einen Bauantrag stellen.


    Da gings ja um eine Festinstallation und da ist wie gesagt ja eine Baugenehmigung notwendig.

    Zitat von "dthfox"

    Landkreis entschied: Himmelsstrahler der Diskothek Fun Factory darf bleiben.
    (...)


    Schwerwiegende Auflage: "Der Skybeamer darf nur zu den Öffnungszeiten der Diskothek betrieben werden".
    Schade, dann müssen die ihn wohl tagsüber ausschalten :)

    Zitat von "dthfox"

    „Himmel-Lichterfest“ steht in der Kritik.
    (...)
    Also nicht einfach das Theam Skybeamer.........

    Ja, die Argumente Vogelschutz und Lichtverschmutzung sind mir auch bekannt.
    Aber es geht dann immer um fest installierte Skyflower/ Skybeamer bzw. um regelmässige Einsätze. Wenn also nicht extra von vornherein in irgendeinem komunalen Erlass der Einsatz solcher Dinger untersagt wurde oder als genehmigungspflichtig deklariert wurde (also vorher informieren), dann kannst Du den Skyflower aufstellen.
    Falls es am Abend dann Ärger gibt, kann man ja Verständins zeigen, den Skyflower etwas drehen oder sonst vernünftig diskutieren etc. aber ausschalten musst Du ihn nicht.
    Meist läuft es aber dann so, daß die Polizei eine Info ans Landratsamt etc. schickt oder sich aufgeregte Bürger dort beschweren und wenn es schlimm kommt, dann verbietet das Amt dann zukünftige Einsätze bei dieser Location oder gibt ein generelles Verbot heraus.

  • Glasgobo kosten?

    • mringhoff
    • 6. April 2006 um 11:33

    Andere Anbieter:

    http://www.kroul.de/index_ie.htm dann auf "Goboservice" und dort auf "Preise" gehen.

    http://www.rst-cutdesign.de/preise.php

    (Aber beim Vergleich beachten: die angegebenen Preise sind alle netto)

  • Ist das zugelassen ?

    • mringhoff
    • 6. April 2006 um 11:27

    Interessant wäre auch zu wissen, wo der Anbieter das in seinem Privatumfeld eingesetzt hat. Laut Angabe ist der Verkauf ja rein von privat :)

    Vielleicht hingen da immer die Bierkästen dran oder er hat mit einem großen Vorhang sein Hauseingang verhüllt. Aber ich glaube, es war ein wirkungsvoller Parkplatzfreihalter. Da würde sich freiwillig wohl niemand drunterstellen. :)

  • Skybeamer 2500

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 19:20
    Zitat von "dthfox"

    Hallo! Danke für eure Antworten.
    Ich denke man geht hier auf Nummer sicher und meldet es beim Amt an.

    Nur bei welchem "Amt" möchtest Du denn das anmelden, wenn Dein Skyflower mobil ist?

    Es gibt keine "allgemeine Betriebsgenehmigung" oder so ähnliches für die Dinger.

    Ein Skyflower fällt unter Lichtaussenwerbung und jede Kommune hat dazu eigene Regelungen. Sollte dieser irgendwo fest installiert werden, dann braucht man dazu eine entsprechende Genehmigung, für einen einmaligen Einsatz sehen sich die jeweiligen Baubehörden nicht zuständig und wenn in den kommunalen Anordnungen nicht explizit darüber etwas steht, dann steht einem (einmaligen) Einsatz nichts im Wege. Vorausgesetzt, Du störst damit niemanden (Schlafzimmerfenster anleuchten, Autoverkehr beleuchten etc.).

    Das mit dem Flugverkehr halte ich auch für ein sich hartnäckig haltendes Gerücht. Hast Du schonmal einen Skyflower vom Flugzeug aus gesehen? Sehr unscheinbar....

  • 98,- EUR für 2 CD-Player (Pio CDJ 800)!

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 12:11
    Zitat von "f8274"


    Verglichen mit guter PA ist das Verhältnis Miete (15,- EUR) zum EK m.E. noch gut.

    richtig, aber eine gute PA ist auch nach 10 Jahren gut (z.B. Nexo, d&b etc.) und hat einen hohen Wiederverkaufswert.

    DJ-Tools sind der Mode schon eher unterworfen und wenn man schon bei Pioneer bleibt, die ja jedes Jahr etwas neues auf dem Markt werfen, wer will heute noch den CDJ500 haben? Und das war aber erst rund 5 Jahre her, wo der noch Standart war...

  • 98,- EUR für 2 CD-Player (Pio CDJ 800)!

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 12:06

    hab da noch was gefunden:

    Zitat von "f8274"


    n.s.: firmen, die heutzutage noch einen cdj 100s oder cdj 500 haben, bedienen wohl kaum professionell arbeitende djs, und hinken der zeit auch deutlich nach. uns ist aber bekannt, dass das dj-equipment bei der vermieterzunft nicht selten vernachlässigt wird, was uns wiederum hilft.

    Das Vermietbusiness ist sehr variationsreich. Vom Privatanwender bis über den Hobby-DJ bis hin zum Profi-DJ und Star-DJ reicht allein der Anwendungsbereich im DJ-Sektor.
    Die 100er sind ein immer noch gut gängiges Produkt für den schmalen Geldbeutel. Gut, den 500er finde ich inzwischen auch etwas veraltert. Ein breit aufgestellter Vermietbetrieb hat von jedem etwas im Programm.
    Und: einen alten 500er finde ich immer noch besser, als wenn ich einen Omnitronic/ADJ/Reloop/IMQ/China-Player vor mir stehen habe...

    BTW: wenn Ihr den CDJ1000 für 15,- EUR vermietet, welche Mietpreise haben denn dann der CDJ200 oder der CDJ100?

  • 98,- EUR für 2 CD-Player (Pio CDJ 800)!

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 11:52

    Da warst Du mit Deinem Beitrag einen kleinen Tick schneller als ich mit meinem, konnte ihn tatächlich erst danach lesen...

    Es gibt aber scheinbar auch eine andere in FFM, die den CDJ800 für 30,- EUR vermieten. Hier in München ist das nebenbei auch der ganz normale Preis dafür. Für 15,- EUR geht bei uns der CDJ100 über den Tisch. Und so weit weg ist jetzt FFM von MUC auch wieder nicht.

    In der Tat wäre es mal interessant, so eine Art Mietpreisliste mit den bekanntesten Materialien aufzustellen, wo dann jeder seinen Standort und seinen Tagesmietpreis reinschreiben darf.

  • Laut AGB immer Vermietung?

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 11:36
    Zitat von "guma"


    Mein persönliches Rechtsempfinden sagt: Zu den wesentlichen Pflichten eines Veranstalters gehört Verantwortung für sein Publikum zu übernehmen und zwar nicht nur im Sinne einer Verkehrssicherungspflicht für das Publikum ( z.B. was Lärmschäden angeht ) sondern auch vor dem Publikum !

    Das würde men persönliches Rechtsempfinden auch so sagen.
    Auch dem Hallenvermieter ist es ja letztlich egal, ob der Veranstalter selbst oder seine Gäste (Dritte) den Schaden verursacht haben. Und der ist ja auch meist mit einem Hallenmeister vor Ort.

    Mich würde darüber hinaus noch interessieren, ob dann ein eingetretener Schaden, den der Mieter / Veranstalter NICHT zu vertreten hat (Gerät geht aus einem anderen Grund defekt etc.), zu einer Schadensersatzpflicht führen kann, obwohl man es per AGB (oder sonstigen vorformulierten Vertragsbedingungen) ausgeschlossen bzw. auf ein Höchstmass begrenzt hat.

    Edit: Fehler in der Zitierfunktion beseitigt :)

  • Richtiges Anschlagen - Praxis

    • mringhoff
    • 5. April 2006 um 11:08
    Zitat von "timotimo"

    Die Ummantelung ist nicht zulässig, da keine Sichtkontrolle des Stahlseils erfolgen kann. Bei Steelsflex gibts dafür aber eine Öffnung.

    Diese Öffnung finde ich persönlich relativ klein und eng. (vor allem das von Prolyte)

    Wie lange dauert denn das, wenn Du den ganzen Stahlinhalt kontrollieren willst? Bis Du das Loch eine ganze Umdrehung weitergefummelt hast und dann auch noch sorgsam alle Stahldrahtseilchen inspiziert hast vergehen doch mind. 5-10 Minuten oder?

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