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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Dumping?

    • mringhoff
    • 25. Februar 2006 um 10:52
    Zitat von "FlatMoon"

    Also die Rechnung geht im schlimmsten falle bei 0 auf, also kein Dumping sondern Harte Kalkulation in der nicht Faschingszeit... (Es ist ein Sommerangebot)

    Hier südlich der Donau spielt der Fasching keine so große Rolle, bei uns ist eher der Sommer das Hauptgeschäft.

    Da es sich also um ein "Angebot" handelt, muss das Ding ja günstig rübergehen, sonst zieht es ja nicht. Schlimmer wäre es, wenn dies ein gewöhnlicher Preis der Firma wäre...

    Ansonsten würde ich den Preis sehr wohl als extrem günstig einstufen. Dumping (also unter "Herstellungspreis") ist es wohl weniger, wenn man das aber als Schimpfwort für "böse" Kollegen verwenden will, die mal wieder versuchen über den Preis an Kunden heranzukommen, dann ist es wohl Dumping :)

    Wenn man also etwas weitsichtiger kakulieren möchte, dann sollte man für den Techniker einen Tagessatz ansetzen. Er ist ja mit dem Transporter unterwegs, baut auf, muss dann irgendwo warten bis er wieder abbauen darf oder er fährt wieder zurück und später wieder hin, baut dann wieder ab und fährt wieder heim. Möchte wissen, welcher Techniker das für 50,- EUR macht :)

    Aber wie gesagt, es ist ja ein (Lock-)Angebot. An Angeboten verdient keine Firma....

  • Verleihpreise GLP Ypoc

    • mringhoff
    • 24. Februar 2006 um 10:15

    Hier bei uns (München) liegen Listenpreise und Strassenpreise bei MACs relativ weit auseinander.

    In der offiziellen Preisliste kann der MAC250 schon mal an die 80,- EUR gehen, der Strassen-Dryhire-Preis kommt hingegen auch für Endkunden auf ungefähr 40,- EUR. Man merkt, daß viele Geräte in den Markt drücken. Wenn ein Kunde mal mehr als 4 Stück braucht, wirds pro St. dann noch weniger...

    (YPOC- Preise kenne ich leider nicht)

    Zitat von "Carm"


    irgendwo sollte man allerdings bei verleihpreisen immer auch die laufzeit, showtage, probentage berücksichtigen

    Die genannten Preise sind die sogenannten "Listenpreise". Sie gelten bei einem Stück für einen Einsatztag. Selbstverständlich reduziert sich der Stückpreis, wenn es um eine längere Mietzeit oder eine höhere Anzahl an Mietgeräten geht. Auch für "Offdays" und Aufbautage gibt es Regelungen, die den Mietpreis günstiger machen, als für Einsatztage. Wohingegen ein Probentag zumindest bei uns ein Einsatztag ist.

  • Beschallungslösung

    • mringhoff
    • 23. Februar 2006 um 09:31
    Zitat von "DJ Detto"


    Nur die Anwaltskosten wegen Rufschädigung usw. sind bedeutend höher.

    Man muss das nur geschickt einfädeln: Der Veranstalter fragt die Konkurrenz, ob sie nicht auf dem Stadtfest kostengünstig/kostenlos Werbung machen möchten (oder gegen eine Verleihgutschrift von 50,- EUR etc.).

    Ist übrigens kein Witz, ist mir schon mal passiert: Ein Veranstalter bot mir an gegen Aufhängung eines Werbebanners die Parkplatzbeleuchtung machen zu dürfen, die Technikausstattung der Party machte eine andere Firma...

  • Rechliche Frage bezüglich Freelancer und VT-Firma

    • mringhoff
    • 22. Februar 2006 um 14:19

    Sogar eine Bewachungfirma wird nicht in Haftung genommen, wenn etwas abhanden kommt, es sei denn, man kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

    Daher dürfte das für einen Freelancer ja noch viel mehr gelten, der seinen Job gewissenhaft durchführt.
    Wenn dieser allerdings grob fahrlässig handelt - und hier gibt es verschwimmende Ansichtsweisen - dann kann ich mir vorstellen, daß dieser den Schaden zu ersetzen hat.

    Oftmals haftet - je nach Vertragsvereinbarung / AGB etc. - der Mieter sprich Veranstalter, auch dann, wenn Techniker des Vermieters den Auf/Abbau übernehmen. Wenn etwas abhanden kommt, sind es ja logischerweise auch meist die Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Künstler etc. des Veranstalters, die dafür in Frage kommen könnten...
    Nur, wie bringe ich denn das meinem Kunden bei, wenn es Ernst wird? Verlange ich Ersatz, wird es wohl die längste Zeit mein Kunde gewesen sein, vor allem, wenn der Vorfall nicht eindeutig ist...

  • Wie ein Pausenkonzert durchführen??

    • mringhoff
    • 21. Februar 2006 um 18:10

    Stimmt, es sind keine Communitys, sondern "2x15/2/1 Fullrange Gaussboxen aus den 80ern" so seine Beschreibung.
    Was man auf dem Foto nicht sehen konnte, er hat noch ein "B2-Nachbau" ebenfalls in diesem Wohnzimmer. Mangels Platz unter dem Sofa. Nur ist die Box etwas größer:

    Sollte zumindest also für zuhause für eine "Pausenbeschallung" ausreichen.

    So, genug OT, jetzt wieder weiter im Thema...

  • Wie ein Pausenkonzert durchführen??

    • mringhoff
    • 21. Februar 2006 um 16:00

    Das ist ein Bild, das mir ein Kunde geschickt hat, er wohnt in einem größeren, vielstöckigem Haus mit vielen Wohneinheiten...

  • Beschallungslösung

    • mringhoff
    • 21. Februar 2006 um 14:08

    ...oder mit einem gemieten Sprinter hin, 15/2er aufstellen und das Banner der Konkurrenz aufhängen :)

  • Wie ein Pausenkonzert durchführen??

    • mringhoff
    • 21. Februar 2006 um 13:54
    Zitat von "Elevat0r"

    ... stehen ja auch nicht bei jedem im Wohnzimmer rum...^^

    Doch: :)

  • Anmeldung Nebengewerbe - Beschreibung Tätigkeiten?

    • mringhoff
    • 21. Februar 2006 um 13:35

    Grundsätzlich darfst Du auch ohne eine fachliche Ausbildung ein Gewerbe eröffnen. Nur bei manchen Berufen gibt es bestimmte Voraussetzungen (z.B. im Handwerk etc.).

    Von einem gewerblich Tätigen geht man davon aus, daß er seine Aufgaben alle sorgfältig und selbständig erledigt. Also Du musst Dich selbst um alle notwendigen Vorschriften kümmern, angefangen vom fachlichen Bereich (BG-Verordnungen, VDE-Vorschriften, Versammlunsstättenverordnung etc.), bis zum finanziell-administrativen Bereich (Finanzamt etc.). Mit einer passenden Ausbildung hat man halt mehr Erfahrung, sie ist aber nicht Voraussetzung.

    Zum Thema Beschreibung der Gewerbetätigkeit: Ich würde eher etwas allgemeineres wählen (Dienstleistung im Bereich Veranstaltungen, Vermietung von technischen Geräten, Einzelhandel von technischen Geräten etc.). Dann bist Du im Laufe der folgenden Jahre etwas flexibler, wenn sich die Tätigkeiten verändern. Ich würde aber auch nicht zu viel hereinnehmen, das sieht dann aus wie ein Bauchladen. Lieferanten und Händler würden dann Dein Gewerbe weniger ernst nehmen...

  • Besten Dank-Bitte Löschen

    • mringhoff
    • 18. Februar 2006 um 11:49
    Zitat von "Steffen"

    wenn denn alle mal die Wahrheit sagen würden ;)

    Stimmt, dieser Faktor käme dann noch dazu. Ich kann mir vorstellen, daß manche Leute mit geschwelgter Brust stolz einen Mietpreis reinschreiben, den sie auf einem Job annodazumal erzielt haben. Oder mache Leute ihren Listenpreis angeben, wohl wissend, daß dieser so hoch ist, daß die Kunden grundsätzlich mal einen Rabatt von 10-30% bekommen und bei weiteren Nachverhandeln und der Vorlage eines Konkurrenzangebotes auch noch einiges nachgelassen bekommen...

  • Bodennebel mit normaler Nebelm. und Kühlung selber machen

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 17:00

    Na prost! dann viel Spass damit. Und Kühltruhe nicht vergessen (für die Lagerung des Eises) :)

  • Bodennebel mit normaler Nebelm. und Kühlung selber machen

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 16:49
    Zitat von "Matthias M."

    Aber wäre denn noch was zur technischen Ausführung eines solchen Vorsatzes zu sagen? Was macht die Nebelmaschine, wenn sie Gegendruck bekommt?

    Gegendruck ist das ja nicht, eher ein Widerstand. Ich kann mir da jetzt nicht vorstellen, daß da groß etwas passiert, außer das der Nebel mit aller Gewalt durch alle vorhandenen Fugen rausdrückt. Es sei denn, der Nebelausstoss ist 100%ig dicht, dann vermute ich, daß dann die (chinesische) Pumpe seinen Geist aufgibt. Ich frage mich eher, was passiert, wenn der heisse Nebel innerhalb kürzester Zeit das Eis zum Schmelzen gebracht hat, dann bläst der Nebel über das Wasser hinweg...

  • Bodennebel mit normaler Nebelm. und Kühlung selber machen

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 16:42

    Crushed-Ice - das erinnert mich an die Antari-Bodennebelmaschine:

    http://www.antari.com/ice.html

    Ich habe sie noch nicht ausprobiert oder irgendwo gesehen, aber ich vermute ebenso wie Matze PA, daß sich der Bodennebel nach Erwärmen in normalen Nebel auflöst.
    Wenn es also nur der erste Moment sein soll und sich hinterher keiner daran stört, daß der Raum dann vernebelt ist, warum nicht?

    Bitte beim Kühlen des normalen Nebels immer im Auge behalten, daß der Nebel kondensiert und zwar nicht zu knapp. Also bei allen Selbstbauten und Experimenten dies mit berücksichtigen, sonst gibts eine große schmierige und gefährliche Fläche im Bereich der Nebelmaschine...

  • Wie stellt ihr eure Equalizer meistens ein?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 16:31

    Der renommierte Hersteller BSS gibt uns vor, wie ein guter Equalizer einzustellen ist:


    (edit: Link aktualisiert)

  • Gesellschaft!?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 13:31

    Ein sicher hilfreicher und informativer Link für Gewerbegründungen und alles was so dazugehört:

    http://www.unternehmerinfo.de/Gruendung/Allg…ngsformalia.htm

  • Gesellschaft!?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 12:24

    Ein Gewerbetrieb muss grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht haben, sonst gilt das unter den Finanzämtern als Liebhaberei. Vgl. § 15 Abs. 2 EStG
    Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle.
    Der angsprochene Wandel der BGB-Gesellschaft zur OHG ohne Zutun hängt von bestimmten Größenverhältnissen ab und nicht von der Gewinnerzielungsabsicht.

  • Über das schließen von Threads

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 12:01

    Also ich habe den Post von Songe Creux nicht als Anschuldigung oder versteckte Kritik gesehen, sondern schon als allgemeine Überlegungen zum Thema.
    Wenngleich ich gerade beim PA-Forum die angesprochenen Sorgen und Gedanken als eher gering ansehe.

    Man muss das einfach so sehen: Ein Anbieter eröffnet ein Forum und viele Leute schreiben. Dennoch ist das Forum immer noch die Website des Anbieters mit all seinen rechtlichen Folgen. Wenn dort also etwas unrechtmässiges geschieht, haftet der Anbieter der Website natürlich. Diese "Unrechtmässigkeiten" beginnen bereits bei harmlos anmutenden Dingen: Eine Linksetzung auf ein verbotenes Produkt (z.B. bestimmt Kopierprogramme etc.) oder Falschaussagen über Personen, Produkte oder Firmen. Die Betroffenen fordern Schadensersatz vom Forumsbetreiber und diverse Abmahnanwälte lauern nur auf die nächste Gelegenheit...

    Also: der Forumsanbieter muss sehen, daß er alles ordnungsgemäß betreibt und somit eben auch mal das ein oder andere löschen.
    Darüberhinaus gibt es so etwas wie ein Niveau. Wenn nicht gegen bestimmte "Beiträge" vorgegangen wird, dann hätten wir einen Stil wie in manchen Gästebüchern...

    Und bei dieser Masse an Beiträgen und noch dazu mit zwei artverwandten Foren (Veranstalterforum und Party-PA-Forum) muss man dann auch noch inhaltlich "sortieren". Dass dabei mal der ein oder andere Beitrag von dem einem mal so und den anderen mal anderst gesehen werden kann, liegt auf der Hand.

    Aber im großen und ganzen läuft das doch hier ziemlich rund ab. Weiter so!

  • Gesellschaft!?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 10:47
    Zitat von "djobi"

    Bereits bei dem Satz rollen sich bei mir die Fussnägel hoch.
    Gehts eigentlich nur mir so? :?

    Stimmt. Hätte er geschrieben: "Mein Cousin und ich haben...", würde ich der zukünftigen Zusammenarbeit schon etwas mehr zutrauen :)

    Und Deine sonstigen Bedenken teile ich auch: Es gibt viele Zusammenschlüsse, die nur eine bestimmte Zeit gehalten haben. Nicht nur in unserer Branche. Dadurch das BGB-Gesellschaften schnell und kostengünstig zu gründen sind (bzw. ja teilweise auch schon allein durch die Zusammenarbeit und das gemeinsame Auftreten automatisch entstehen), finden sich in diesem Bereich natürlich auch viele gescheiterte Zusammenschlüsse. Die kann die aber auch in jeder anderen Gesellschaftsform passieren, nur bei den OHG, KG, GmbH und AG gibts meistens einen mehr oder weniger ausführlichen Businessplan, man verteilt Komptenzen, der Gesellschaftsvertrag ist Voraussetzung etc. Kurzum in diesem Bereich wird das meist professioneller angegangen, weshalb es dort weniger Zerwürfnisse gibt.

    Ein gebranntes Kind scheut natürlich das Feuer, aber es gibt auch genügend Firmen, deren Teilhaber / Gesellschafter sich nicht zerstritten haben und jahrelang gut zusammenarbeiten. Es ist halt eine Sache der persönlichen und sozialen Kompetenz und der gegenseitigen Achtung. Und im guten Team kann es sich besser arbeiten, als als Einzelkämfper mit lauter Freelancern...

  • Gesellschaft!?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2006 um 10:04
    Zitat von "stb"

    Darüber hinaus gibt keine Bank einer Minimal GmbH ein Darlehen oder auch nur eine Überziehung, ohne sich beim Gesellschafter zusätzlich abzusichern.

    Und nicht nur bei einer "Minimal-GmbH", sondern eigentlich immer, wenn eine GmbH Kredite/Darlehen in Anspruch nehmen will. Das mindeste ist eine Bürgschaft der Gesellschafter und je nach Konstellation auch vom Geschäftsführer. Weitere Sicherheiten werden dann je nach Obligohöhe und -art gefordert.

    Was ich damit unter anderm auch sagen will: Die beschränkte Haftung einer GmbH wird im Kreditbereich dadurch natürlich gegenüber dem Kreditgeber aufgehoben, aber dennoch ist das Risiko eines Gewerbebetriebes weiterhin beschränkt. Würde jetzt z.B. irgendwelche Unfälle oder Schicksalsschläge eintreten, die - grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz mal ausgenommen - große finanzielle Schäden anrichten, dann bleibt das Privatvermögen des Geschäftsführers und auch der Gesellschafter unangetastet. Das Firmenvermögen mitsamt dem damals eingezahlten Stammkapital ist natürlich weg, aber Deine persönliche Existens ist damit nicht gleich vernichtet.

  • Gesellschaft!?

    • mringhoff
    • 16. Februar 2006 um 13:17

    Nur zur Vollständigkeit halber: Wenn eine GmbH durch mehr als einen Gesellschafter gegründet wird, dann genügt es, wenn anfangs nur die Hälfte des Mindeststammkapitals (also 12.500 EUR) eingezahlt ist. (Vgl. §7 GmbHG). Macht also pro Person 6.250,- EUR, wenn bei zwei Gesellschafter jeder 50% Anteil hat.
    Allerdings kann der noch ausstehende Anteil vom Geschäftsführer bzw. im Falle eines Konkurses vom Konkursverwalter/Gläubigergemeinschaft eingefordert werden.
    Also von der Kapitalseite sollte doch eine GmbH-Gründung mit zwei Personen machbar sein, wenn man ernsthaft ein Gewerbe gründen möchte, bei dem das Equipment im Laufe der Zeit weit über das Stammkapital wert sein wird.

    Wenn ein Hobbybetrieb gegründet wird, dann ist die Einzelfirma bzw. die BGB-Gesellschaft das preiswerteste, was nicht nur die Gründung, sondern auch die Führung betrifft (Buchführung etc.)

    Wenn sich nun zwei Personen zusammenfinden, eine Firma zu gründen (egal ob GmbH oder GbR), sollte man immer wissen, daß es im Laufe der Zusammenarbeit zu Differenzen kommen wird. Dies sollte eine gute Partnerschaft aushalten. Darum gilt auch hier: Prüfe wer sich (ewig) bindet.
    Auf alle Fälle sollte dies am Beginn alles vertraglich geregelt werden (wer darf was alleine, wer bringt was ein, was passiert wenn etc.), vor allem mit dem Hintergrund der vollen persönlichen Haftung bei der GbR, auch für die Fehler des Partners!

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