kennt denn niemand diese Klammer? (oder sind diejenigen grade alle auf Job?)
Beiträge von mringhoff
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Hallo,
hat jemand nähere Infos, bzw. praxisnahe Erfahrungen mit der "Trägerklammer ET02" von evente? ( http://www.evente.ch )
(Im Datenblatt steht ET02 auf der Homepage ist von ET03 die Rede, Unterschiede?)Sind alle Träger größerer Zelte so beschaffen, daß die Klemme passt (Profil)?
Gibts preisgünstigere Alternativen?
Weiß irgendwer, welche Sicherheiten bereits in den Belastungsangaben enthalten sind (Firma aus der Schweiz!)?
Probleme? Praxiserfahrungen?
Vielen Dank schonmal vorab für alle Infos...
Edit 07/2008: Es gibt inzwischen auch Klammern von anderen Herstellern (siehe Diskussion weiter unten) Hab daher den Titel allgemeiner verfasst.
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Je nach Gaffa-Art lässt es sich besser herunterrubbeln als in Chemie auflösen. Ansonsten finde ich das überall erhältliche Waschbenzin / Kocherbenzin ganz brauchbar. (ist zwar nicht ganz so billig und umweltfreundlich wie Salatöl und Spüli, aber dafür ist es nur ein Arbeitsgang

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Zitat von "TomyN"
Jetzt aber schnell ein Behringer FOH Pult besorgen, bevor der Kunde wegen dem Midas weg ist.Tomy
oder einfach einen Behringer-Aufkleber über den Midas-Schriftzug drüber. Ist billiger und von solchen Leuten merkts doch keiner...

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Die Stufen in 6m Entfernung würden natürlich auch wieder stark blenden, da diese ja wohl auch auf ca. 2,5m Höhe über Bühnenkante hängen würden oder?
Ich würde hier mit Flutern arbeiten. Aber nicht die üblichen Baumarktgeräte, sondern professionelle. Hier kannst Du noch Farbfilter und Torblenden einsetzen, mit denen Du das Bühnenlicht etwas begrenzen kannst. Gut sind auch so 4-fach-Fluterrampen, die Du vielleicht mit rot, gelb, blau und weiß befiltern kannst. So kann man sich farblich noch etwas spielen.
Auch bei den Fluterrampen würde ich lieber solche mit Aludruckguss wählen, als die preiswerte Chinaware, bei denen sich dann die Gehäuse mit der Zeit verziehen... -
Zitat von "AllStar"
...Wir denken über den Kauf einer kleinen PA nach, wissen aber nicht wie groß notwendig ist, welche Teile gut sind!?
Zweites Prob: Das Budget! Sie sollte sehr günstig sein und trotzdem etwas fürs Geld bieten!
Wäre nett wenn jemand hier ne kleine "Kaufberatung" machen könnte!Ehrlich gesagt, würde ich bei Eurem Budget nur mal ein oder zwei Geräte kaufen, den Rest dann im Laufe der Zeit. Vielleicht mal einen guten Mixer, oder CD-Player.
Bzw. wenns nur eine PA-Anlage sein soll, z.B. mal nur Boxen oder nur den Vestärker, und da lieber noch mal ein paar Hundert Euros drauf legen, damit es etwas vernünftiges wird. Das andere Equipment könnt Ihr Euch dazumieten bis die Kasse wieder voller ist. Schlechte Qualität wird mit der Zeit recht teuer, und neben dem Materialschaden hat man noch einen Imageschaden, wenn auf dem Job das Equipment seinen Geist aufgibt. Gäste und Veranstalter sehen das nicht gerne...Also lieber noch etwas sparen/zusammenkratzen und dann etwas gutes anschaffen!
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Zitat von "AllStar"
...Wir denken über den Kauf einer kleinen PA nach, wissen aber nicht wie groß notwendig ist, welche Teile gut sind!?
Zweites Prob: Das Budget! Sie sollte sehr günstig sein und trotzdem etwas fürs Geld bieten!
Wäre nett wenn jemand hier ne kleine "Kaufberatung" machen könnte!Ehrlich gesagt, würde ich bei Eurem Budget nur mal ein oder zwei Geräte kaufen, den Rest dann im Laufe der Zeit. Vielleicht mal einen guten Mixer, oder CD-Player.
Bzw. wenns nur eine PA-Anlage sein soll, z.B. mal nur Boxen oder nur den Vestärker, und da lieber noch mal ein paar Hundert Euros drauf legen, damit es etwas vernünftiges wird. Das andere Equipment könnt Ihr Euch dazumieten bis die Kasse wieder voller ist. Schlechte Qualität wird mit der Zeit recht teuer, und neben dem Materialschaden hat man noch einen Imageschaden, wenn auf dem Job das Equipment seinen Geist aufgibt. Gäste und Veranstalter sehen das nicht gerne...Also lieber noch etwas sparen/zusammenkratzen und dann etwas gutes anschaffen!
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oh, ein alter Streit entbrennt .-)
Beim DJ kommt natürlich mehr der künstlerische Part durch, auch bei der Gage. Als DJ macht man sich eher einen "Namen" als als Techniker. Andererseits regelt das ganz einfach der Markt: Wenn man gut ist, wird man gerne und oft gebucht und kann dann höhere Gagen stellen, egal ob DJ oder Techniker. Bei manchen DJs wird auch mehr Hype um den Job gemacht, als beim Tech, aber DJ sind oft wie Moden, sie kommen und gehen, der Tech ist da konstanter.
Mobildiskotheker haben neben der eigentlichen DJ-Tätigkeit natürlich noch eine Einnahme für die Gerätevermietung und deren Service (Auf/Abbau, Lieferung etc.) Da ist es ja schon selbstverständlich, daß der Auftragswert höher ist.
Bei unseren Jobs verdienen gute DJs etwa genausoviel wie gute Tontechniker. Abweichungen liegen da eher in der Qualtät der jeweiligen Personen...
Schade nur, daß der eine oft die Leistung und die Arbeit des anderen nicht so schätzt...
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Zitat von "Kaesejogi"
Und ich weiß ja nicht wie Ihr sowas in Euren AGBs löst. Regelungen die Vertragsstrafen beinhalten sind jedoch gemäß § 309 Nr. 6 BGB unwirksam.
Wie bereits schon geschrieben, ist jeder Vertragsparter zur Einhaltung der Verträge verpflichtet. Wer aber dennoch aus welchen Gründen auch immer den Vertrag vorzeitig wieder beenden möchte, den bieten wir in unseren AGB diese Möglichkeit an, indem er eine vom Gesamtbetrag abhängige Summe bezahlt, die natürlich immer weniger wird, je weiter der Vertragserfüllungszeitpunkt (also die Veranstaltung) weg ist.
Z.B.: Wird der Vertrag 5 Tage oder früher gekündigt, ist 80% des vereinbarten Gesamtbetrages fällig, wird der Vertrag 14 Tage oder früher gekündigt, dann sind es 60% usw.So kommt man beiden Vertragsparteien entgegen: Der Auftraggeber hat eine Kündigungsmöglichkeit und der Dienstleister eine gewisse Sicherheit. Und je länger der Job weg ist, desto eher besteht die Möglichkeit, noch einen anderen an diesem Tag hereinzubekommen...
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Zitat von "Mechwerkandi"
Wenn ich als Handwerker einen terminlich gebundenen Auftrag bekomme, der vorher abgesagt wird, dann ist das mein eigenes Risiko.
...dann ist das Vertragsbruch
Es sei denn, Du hast das mit Deinem Auftraggeber so vereinbart.Es wurde zwischen Veranstalter und Dienstleister (beide keine Verbraucher im Sinne des BGB) ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Wenn dies nicht bereits im Vorfeld geklärt ist, unter welchen Bedingungen eine "Absage" erfolgen kann (z.B. in den AGB), dann ist jede Seite zur Vertragserfüllung verpflichtet. Eine Auflösung würde nur im gegenseitiger Einverständnisnahme erfolgen.
Die Band könnte natürlich auf Ihr Auftrittsrecht bestehen. Vielleicht würde sogar eine Schadesersatzforderung wg. nicht erfolgtem Auftritt möglich sein (negatives Image, enttäuschte Fans, entgangene Präsentationsmöglichkeit etc.) Manche Bands haben solche Vereinbarungen sogar im Vertrag stehen...
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Die Doughty Strata - Stative sind auch zu empfehlen, haben diese Dinger seit ein paar Jahren und sind ganz zufrieden. (150 kg, 5,3m, Eigengewicht je nach Version 47-53kg)
Sie dazu unter:
http://www.doughty-engineering.co.uk/theatre/products.htmHändler in D einfach mal Ausgooglen oder in http://www.froogle.de suchen
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Das kann man so oder so sehen. Die Spielchen mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit und der Rückbesinnung auf Spezialisierung haben ja schon viele, auch große Firmen mitgemacht. Je nach Trend, was so die großen Unternehmensberaterfirmen vorgeben...
Momentan, nachdem der große Börsenhype vorrüber ist, ist es sogar wieder modern, schlank zu werden. Viele Firmen verkaufen wieder ihre Geschäftsteile, die nicht zu ihrem Stammgeschäft zählen, weil sich das Stammgeschäft einfach mehr rentiert.Mag sein, daß sich Synergieeffekte zeigen, wenn man größere Bereiche bedienen kann. Andererseits birgt das wieder viele Gefahren, wenn man auf allen Baustellen mitmischen möchte. Der Dönerverkäufer bei uns um die Ecke hat erkannt, daß er nicht zig verschiedene Gerichte anbieten muss um zu verdienen. Denn so bleiben auch weniger Reste übrig, die er nicht verkaufen kann.
In unserer Branche kann es ähnlich sein. Es gibt viele Kollegen, die meinten, es lohne sich, wenn man noch den Job des Caterers und der Eventagentur mitmachen würde. Manche sind auf die Nase gefallen, manche Firmen verdienen gut damit. Andere Firmen haben sich dagegen spezialisiert, z.B. nur noch auf Bühnenbau und Rigging, weil sie in diesen Bereichen die größte Erfahrung haben und dies auch andere so schätzen. Insofern sehe ich da keinen Trend, daß die Techniksparte sich zur Veranstaltungsdurchführung weiterentwickelt.
Wir hatten diese Idee schon vor Jahren und wollten auch etwas im Agenturbreiech mitmischen (damals, als noch aus jeder Ecke eine Eventagentur spross). Im Laufe der Jahre, vor allem seit dem Ende der Börsenblase haben wir erkannt, daß das ein hartes Brot ist, viel Zeit und Energie kostet und auch nicht mehr die Goldgrube darstellt. Vielmehr noch, andere Eventagenturen, die wir eigentlich zu unseren Kunden der Techniksparte zählten, hatten nun Angst, daß wir Konkurrenten sind und buchten die Technik lieber bei anderen Firmen. Inzwischen haben wir die Agenturtätigkeit wieder eingestellt und arbeiten lieber mit den Agenturen zusammen, vermitteln mal einen Job und gewinnen so eine breitere Basis für unser Stammgeschäft - die Technik.
Ich denke unter dem Strich ist es am wichtigsten, Qualität und Zuverlässigkeit zu zeigen, egal ob spezialisiert oder als Allround-Dienstleister. Das muss jede Firma für sich selber entscheiden, was sie leisten kann und wovon sie besser die Finger lässt.
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Zitat von "EventService"
hi,
was kann man gegen Kunden tun , wo meinen das sie das "Dankend in Bar erhalten" selbst auf die Rechnung setzten , aber nix zahlen und sich weigern die rechnung zu beglecihen
Von einer früheren Rechnung wurde meine Schrift wahrscheints durchgepaust , bzw nachgemacht.
Firmenstempel ist allerdings keiner drauf auf der selbst unterschriebenen Rechnung von dem A...loch Kunden
bin über jeden tip dankbar
Ich würde ihm schriftlich darlegen, daß die von ihm vorgelegte Quittung eine Fälschung ist. Falls keine Zahlung kommt, würde ich ihn darüber hinaus mit einer Anzeige wg. Urkundenfälschung drohen. Er habe auch dann sämtliche Kosten eines Gutachters/Graphologen zu begleichen. Darüberhinaus würde nach Fälligkeit ganz klar anmahnen bzw. nach erfolglosem Mahnen nach der 3. Mahnung das Mahnverfahren eröffnen.
Vielleicht genügt es ja schon, wenn Du ihm sagst, daß Du auf eine Anzeige verzichtest, wenn bis zum x.x.05 die Rechnung beglichen ist. Oder wenn man noch eine kleine Hintertüre offenlässt, wo er sein "Gesicht wahren" kann: z.B. es könnte ja theoretisch sein, daß ein Kollege von ihm diese Unterschrift gefälscht hat und er davon gar nichts weiss...
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Privatkunden haben aber meist nicht sehr viel an Equipment dabei, da lohnt sich das versichern eher nicht (teure Prämie, hoher Selbstbehalt). Ich erkläre denen dann meist, daß im Normalfall auch kaum etwas kaputt geht, sie sollen nur aufpassen, daß nichts gestohlen wird. Und wenn mal etwas hinüber geht, dann unbedingt den Verursacher "herausfinden", damit dessen Hapftpflichtversicherung zahlt. Nur wenn der Verursacher der Mieter ist, dann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht...
Und was passiert schon groß, wenn mal ein Lichteffekt o.ä. umgeschmissen wird? Hauptsache es kommen keine Leute zu Schaden. Ansonsten sind es halt mal ein paar EUR bis ein paar hundert EUR Reparaturkosten. Und das alles ist meist günstiger als Versicherungsprämie plus Selbstbehalt.
Nun, ein gewisses Risiko bleibt immer, aber als Veranstalter, und sei es auch privat, hat man auch genug andere Risiken zu tragen und da denkt meist keiner drüber nach. -
Das war eigentlich Voraussetzung. Es wurde kein Unterschied gemacht, ob wir als VN oder ein Dritter das Material verwendet. Die Frage nach der Versicherung kommt ja bei Dryhire-Kunden viel häufiger, als bei Veranstalter, die uns komplett buchen.
Das Versicherungsrisiko wurde um dem Begriff "Vermietung" erweitert.Nun, es ist bisher glücklicherweise noch nichts passiert, weshalb ich mit den juristischen Spitzfindigkeiten und eventuell erfolgten Ausreden nicht konfrontiert wurde. Erst im Schadensfall lernt man seine Versicherung wirklich kennen.
Aber wie gesagt, es ist jetzt schon länger her und die Nachfrage nach diesen Absicherungen ist sehr gering. Ich empfehle den Veranstaltern immer selber die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen, das klappt eigentlich ganz gut und man hat keine Arbeit mit den Formularen mehr...
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wir haben diese Tagesversicherungen schon länger nicht mehr gemacht, wer weiß, was sich geändert hat, aber es lief damals mit der Zürich-Agrippina.
Für 1 Woche: Vers. Summe 50.000 EUR (und das hat man auch schon bei kleineren Jobs schnell zusammmen) Prämie 125,- EUR, Selbstbehalt 250,- EUR zzgl. 25% bei Entwendung.
Versicherungsnehmer waren wir. Die Kosten haben wir dem Kunden berechnet zzgl. den Aufwand, extra eine Geräteliste mit Wiederbeschaffungspreisen anzufertigen.Das alles war kein Standartprodukt, sondern ein individuelles Angebot. Am besten einfach bei den jeweiligen Versicherungen mal nachfragen. Sicher wollen die Jungs Dir erstmal eine Jahresversicherung verkaufen...
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39,- EUR im Monat für ein 200qm großes Lokal ist doch nicht besonderst halsabschneiderisch. Das sind rund 1,30 EUR pro Tag.
Das Problem ist doch wohl eher, daß es dem Gastwirt finanziell nicht besondest gut geht, aber da kann doch die Gema nichts dafür. Bei zig Tausend EUR Ausgaben für Strom, Pacht, Löhne u.a. die bei einem solchen Betrieb anfallen, gibts wohl sinnvollere Überlegungen, was man gegen fehlende Einnahmen oder überhöhte Ausgaben machen kann, als die Musik abzuschalten. Aber das bleibt ja jedem Gastronom selbst überlassen.
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Zitat von "Pasterpollack"
... was ist jetzt wenn wirklich auf der veranstaltung was kaputt geht
und selbst wenn es versichert wäre:
- dann ist der Schaden oft im Berich des Selbstbehaltes
- dann hat man gegen irgendwelche Auflagen aus dem Vertrag verstossen
- dann war es Verschleiss
- oder Vorsatz (z.B. Gäste)
- oder grobe Fahrlässigkeit
- oder Drittschuld (z.B. ein defekter Generator)Oder, was auch vorkommt: Diebstahl - und da sind die Geräte mit einer Elektronikversicherung auch nicht versichert.
Die meisten Schäden - für die ein Veranstalter haften muss - sind doch vor allem Schäden am Gebäude/Sanitäreinrichtungen, die betrunkene Gäste verursachen...
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Nach diversen Versicherungsvergleichen (Preise / Selbstbehalt / Konditionen) haben wir leider noch nicht das passende gefunden. Entweder sind die Bedingungen unbrauchbar (Diebstahl wird nur versichert, wenn das Material aus einem verschlossenem Raum oder einem verschlossendem Kraftfahrzeug, das in einer verschlossenen Garage abgestellt war, entwendet wurde usw.) oder die Preise/Selbstbehalte ziemlich hoch. Etwas sinnvoller ist da schon eine Elektronikversicherung, aber ebenso nicht günstig. Die Schäden aus den letzten 10 Jahren unserer Betriebstätigkeit kommen lange nicht an die gezahlten Versicherungsprämien heran. Die Kosten zum Risiko sind einfach zu hoch. Vielleicht weil auch damit viel Schindluder getrieben wird. (Wohlgemerkt: es geht hier NICHT um die Haftpflichtversicherung).
Unsere Geräte sind daher nicht versichert. Grundsätzlich hat jeder Mieter für Schäden zu haften. Wozu also dann extra versichern? Für große Veranstaltungen und klamme Mieter bieten wir allerdings Tagesversicherungen an. Außerdem sollte auch jeder Veranstalter entsprechend abgesichert sein (bei großen Jobs ist das auch normal). Bei kleineren Veranstaltern ist das Risiko nicht so groß. Wenn mal etwas geklaut wird, dann sind es höchstens mal Einzelteile. Wenns nicht gerade ein konkursgefährdeter Veranstalter ist, bekommt man meist auch diesen Schaden ersetzt.
Und wenn man ein waches Auge für solche Dinge hat, kann man schon das ein oder andere vermeiden. -
Zitat von "jojo5"
Hi,
mit welchem recht operriert die GEMA eigentlich? Ist das ne staatliche Instiution? Wohl kaum. Wie kann es da sein, dass man zahlen muss für das was man garnicht kaufen möchte und auch nicht "klaut"?
Naja, so ganz ungerecht ist die GEMA auch wieder nicht. Die Grundlage ist einfach das Urheberrecht. Wenn Du ein Künstler / Komponist bist, dann möchtest Du ja auch was für Dein Werk bekommen, schliesslich wird es öffentlich aufgeführt, ob im Radio oder auf Veranstaltungen. Als Veranstalter verdienst Du ja auch schliesslich was daran, indem daß Du den Gästen Musik des Künstlers vorspielen lässt. Es geht ja nicht ums Kaufen, sondern ums benutzen. Damit aber nicht jeder Veranstalter lauter Listen führen muss, welches Lied er nun öffentlich aufgeführt hat (was sicher gerechter wäre), gibts halt Pauschalabrechnungen. Diese richten sich einfach nach Eintritt und Raumgröße. Soll ja nur eine Erleichterung sein. Radiostationen müssen das ganze Lied für Lied aufschreiben.
Das Urheberrecht wird leider nicht von allen Leuten ernstgenommen. Wenn Du eine Veranstaltung technisch ausstattest, ist es eine Dienstleistung und Du bekommst etwas dafür, wenn ein Künstler etwas anfertigt, entwirft, designt etc. soll er ja auch nicht leer ausgehen, wenn andere etwas davon haben. Und "Künstler" ist ein weitreichender Begriff, das sind nicht nur Maler und Songschreiber, sondern auch Grafiker, Internetdesigner, Fotografen... Und wie leicht kopiert der ein oder ander mal ein Foto, eine Skizze oder einen Stadtplan aus dem Internet und stellt es auf seine eigene Homepage. All das fällt aber in das Thema Urheberrecht, und da ist die GEMA nur ein kleines Rad im System.