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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Behältnis für Kleinzeug

    • mringhoff
    • 13. Dezember 2012 um 10:05

    Utz-Köfferchen:
    http://www.utzgroup.de/de/Produkte/St…ner_Laengsseite

    ansonsten kommt es etwas auf das Gerät an. Wenn es etwas größer ist und häufig unterwegs ist, dann auch mal ein Case. Ist zwar dann fast so teuer wie das Gerät selbst, aber man kann es sich ja nicht leisten, daß das Gerät auf Job defekt ist, weil es einen Transportschaden bekommen hat.

    Für Kleinteile haben wir auch schon mal den ein oder anderen Plastikkoffer aufgehoben, der mal bei div. Produkten dabei war. Beispielsweise werden manche Funkmikros mit Trageköfferchen ausgeliefert. Das brauchen wir eher selten, weil die Mikros anderweitig verpackt werden. Solche Köfferchen wandern nicht in den Müll, sondern stehen für solche Kleinteiltransporte zur Verfügung.

  • Traversenkauf Beratung -->3Punkt

    • mringhoff
    • 13. Dezember 2012 um 07:48
    Zitat von "madmax"


    Daran sollte man auch denken, da Sperrgut.
    Alles; was nich irgendwie auf eine EP paßt, wird in der Regel richtig teuer...

    Manche Händler / Vertriebe verschicken so oft Trussing, daß sie hier mit Speditonen schon einen Sonderdeal ausgemacht haben. Der Versand ist also meist gar nicht so teuer, als wie man glaubt.

    Blöd ist nur, daß auch 3m-Traversen irgendwie auf eine Palette gepackt werden und der Spediteur seine liebe Not hat, mit einem normalen Hubwagen da unten reinzukommen. Die Folge sind dann verschrammelte Enden und Kanten vom schräg anheben und schleifen...

  • Oxidation von Casebeschlägen

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2012 um 12:45
    Zitat von "Thomas"


    Wenn das restliche Case noch recht vernünftig aussieht werden die betroffenen Komponenten getauscht.
    Ist eigentlich recht schnell zu machen. Auf jeden Fall schneller als schleifen, putzen...
    Wenn auch das restliche Case nicht mehr wirklich gut aussieht wird gar nix gemacht...

    Richtig. Caseecken sind Centartikel, Butterflys / Griffe etc. kosten je nach Ausführung zwischen 2- und 5,- EUR netto. Da fängt man doch nicht an, die auszubauen, entrosten und neu zu verzinken....

  • Ausziehbares Rack

    • mringhoff
    • 12. Dezember 2012 um 12:23

    vielleicht gibt es was passende bei Rittal? http://www.rittal.com

  • Traversenkauf Beratung -->3Punkt

    • mringhoff
    • 11. Dezember 2012 um 22:05
    Zitat von "Oekel"


    Was macht dann einen Hammer notwendig?
    Bitte Beschreibt mir doch den Auf- und Abbau mit Konus etwas genauer.


    Damit klopfst Du die Bolzen durch die Löcher von Truss und Konus, danach sicherst Du diesen mit einem Splint.
    Wenn das Truss noch neu ist und der Boden ganz plan und gerade, kann man die Bolzen auch noch mit der Hand reindrücken, aber mit der Zeit wird man immer einen Hammer benötigen.
    Allerdings nimmt man hier einen Kupferhammer, weil Cu weicher ist wie Al und das Truss weniger zerdengelt, wenn man mal daneben klopft. Manche nehmen auch einen Gummihammer, aber damit kann man nicht mehr so gut reinhämmern, wenns mal wieder etwas mehr klemmt.

    Wichtig ist auch, daß man den Konusverbinder richtig draufsteckt, auch der Bolzen hat eine Konusform und somit das Loch im Verbinder. So manch ein Hand hat das mal nicht so erkannt und gemeint, das Problem dann durch erhöhte Schlagkraft mit dem Hammer ausgleichen zu müssen, was natürlich misslingt.
    Bewährt hat sich nicht nur aus diesem Grund, daß der Konusverbinder auf einer Seite der Traverse fest drin bleibt. Hierfür gibt es Bolzen mit Schraubgewinde und Mutter am anderen Ende statt Splintloch, dann entfernt das später auch keiner mehr. So muss man nicht lange Verbinder stecken und spart sich schon mal die Hälfte der Arbeit.

    Weiterhin sollte man die Konusse gut behandeln (Transport) und die Bolzen gelegentlich pflegen (Silikonspray etc.), dann flutscht das System auch noch nach Jahren gut.

    Zitat von "Oekel"


    Ich habe auch schon Verbinder mit Kunstoffüberzug gesehen, wofür sind diese gut?


    kenne ich auch nur von der Messe und von Prospekten. Man kann Traversen "farblich" kennzeichnen, macht aber nur Sinn, wenn der Verbinder auch fest mit dem Schraubbolzen verbunden ist.
    In der Praxis hab ich das noch nie gesehen.

    Zitat von "skyper"

    wenn es ordentliches Alu sein soll dann nimm lieber Prolyte H30D -
    die hat einen Millimeter mehr Wandstärke als die X-Serie


    ist natürlich auch um eine Ecke teurer als die X-Serie
    Wichtig ist hierbei die Frage, was Du alles damit vor hast. Schau mal in die Belastungstabellen und vergleiche.
    die X-Serie ist auch leichter vom Eigengewicht.

    Und wenn Du neu kaufst, dann unbedingt mal bei den benachbarten Vermietern rumfragen, welches System diese haben. Zumietungen kommen immer wieder mal vor.

    Falls es hier keine Präferenzen gibt: nicht nur Prolyte baut gute Traversen, auch Globaltruss ist eine Empfehlung wert. Der Preis ist meist günstiger, die Auswahl auch an Sonderteilen und Zubehör sehr groß und die Lieferbarkeit ist schnell.

    Wg. Einkauf: Traversen werden eher weniger von den klassischen Onlineshops vertrieben. Gerade Prolyte und Globaltruss verkaufen viele kleine und große Groß- und Einzelhändler. Ich möchte wetten, Du hast inzwischen schon diverse PNs mit Angeboten bekommen :)

  • Nivtec Podien - Beinaufnahmen

    • mringhoff
    • 11. Dezember 2012 um 21:39
    Zitat von "linearray"


    Ich vermute aber dass andere Anwender dieselben Probleme haben. Gerne bitte ich um die Erfahrungen anderer Nivtec User.
    Gibt es bekannte Lösungen gegen die oben genannten Probleme?


    Wir haben nivtec schon seit mehr als 10 Jahren und kennen das Problem ehrlichgesagt nicht.
    Zwar kommt es immer wieder mal vor, daß der ein oder andere Helfer die Klemmen zu fest oder fast gar nicht anzieht. aber am System selbst liegt es nicht.
    Wir haben auch noch alte Füsse ohne Lastringe, auch da gibt es keine Probleme mit sich lösenden Füssen.

    Was eher das Problem ist, wenn eine Bühne auf glatten Boden (Parkett, glatter Stein etc.) steht, dort dann kaum Gewicht drauf kommt (wie Bandequipment, Amps etc.) aber dafür eine Tanzgruppe, die synchrone Bewegungen macht. Aber selbst da lösen sich nicht die Füsse aus den Klemmen, sondern rutscht die Bühne hin und her. Für solche Anwendungen hat nivtec Gummiüberzieher für die Füsse (zur Not tut es auch einen Streifen Gaffa unter jedem Fuss). Um die Stabilität (und das Gewicht) zu erhöhen, kann man noch ein paar Füsse mehr einbauen.

    Allerdings gehen die Elemente auch so gut wie nie an Endkunden im Dryhire raus (nur an Kollegen, die sich damit auskennen).

    Wenn es Stabilitätsprobleme gibt, dann ist die Bühne vielleicht zu hoch bzw. ohne Verstrebungen gebaut?

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 8. Dezember 2012 um 10:31
    Zitat von "daniel heide"

    Also ist eigentlich die logische Konsequenz, dass man als selbstständiger Techniker nur noch arbeiten kann wenn man irgendeine selbstständige Leistung erbringt. Lichtgestaltung, Ton mischen, Rigging planen, Technische oder Projektleitung etc., wobei ich ja sogar hierbei theoretisch strikte Vorgaben haben kann.


    Wenn der Auftraggeber sagt, "bitte abbauen", dann hat man als Helfer ja auch die Entscheidung, ob man zuerst die Lautsprecher abbaut oder die Lichtanlage. :)
    Ich denke, das ist alles ein fließender Übergang mit der Weisungsgebundenheit.
    Außerdem zählt nicht nur die Tätigkeit an sich, sondern auch noch das drumherum. Wenn man den Großteil seines Umsatzes mit einem Auftraggeber macht, ist man auch mehr an dessen Weisungen gebunden, was z.B. die Bezahlung, Termine, Arbeitsweisen oder Abrechnungsmodalitäten angeht, weil man es sich nicht leisten kann, diesen als Auftraggeber zu verlieren.

    Wer viele Auftraggeber hat und davon keiner besonders als Hauptkunde heraussticht, der hat natürlich mehr unternehmerische Freiheiten in den Entscheidungen, allein schon, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

    Wer (fast) nur noch für eine Hand-Agentur tätig ist und von denen auf diverse Jobs geschickt wird, der ist natürlich von dieser Firma abhängig, bzw. weisungsgebunden. Wenn eine Hand-Agentur dieses System als Geschäftsmodell erkoren hat, ist es doch kein Wunder, wenn der Zoll vor der Türe steht...

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 5. Dezember 2012 um 12:47

    Kommt natürlich immer auf die Firma an. Auf alle Fälle lohnt es sich, bei den Investitionen erstmal zu überlegen.

    Lieber investiere ich doch in Geräte, die meinetwegen 8-10 Jahre ihren Dienst tun als nur vier.
    Leider weiß ich aber heute noch nicht, welche das sind, weil die Ausweichfrequenzen noch nicht fest stehen. Insofern muss man sich halt eine Strategie überlegen: kauft man vielleicht erstmal keine/weniger und weicht bei kleinen Jobs auf ISM / Duplexlücke etc. aus? Mietet man bei größeren Jobs etwas hinzu?
    Will man also 2-3 Jahre mit so einem Kompromiss leben (abwarten), bis feststeht, welche zukünftigen Frequenzen man verwenden darf?
    Oder ist das Abwarten zu teuer, weil man laufend Material hinzumieten muss?
    Das ist halt je nach Firma unterschiedlich. Wer viele kleine Veranstaltungen hat, bei denen kaum mehr als 2-3 Funkstrecken verwendet werden, hat eine andere Ausgangsbasis als eine Firma, die beispielsweise Musicals oder aufwendigere Livejobs incl. Inear betreut

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 5. Dezember 2012 um 09:46
    Zitat von "simonstpauli"

    Ma sagn, kalkuliere auf den Abschreibungszeitraum und Alles wird gut.


    das finde ich immer eine unbefriedigende Antwort.

    Erstens weiß man ja nicht so ganz genau, ob man im Abschreibunszeitraum die nötigen Jobs dafür hat. Außerdem möchte man ja nicht nur die Abschreibungen verdienen, sondern auch noch einen guten Teil darüber hinaus, sonst macht der Job keinen Sinn.

    Zweitens wären viele VT-Unternehmen längst pleite, wenn sie Ihr Equipment nach dem Abschreibungszeitraum in die Tonne werfen müssten. Gerade die Vielzahl der Geräte, die bereits abgeschrieben sind und noch weiterhin Geld verdienen, machen einen großen Ertrag aus.

    Die steuerliche Seite (Abschreibungen fürs Finanzamt) ist das eine, der wirtschaftliche Ertrag eine ganz andere Größe.

    Zudem kommt dazu, daß selbst wenn man Geräte immer zeitnah verkauft, um aktuelles Equipment zu haben, immer noch einen annehmbaren Gebrauchtpreis bekommt, auch wenn die Geräte auf 1,- EUR abgeschrieben wurden.

    All diese wirtschaftlichen Vorteile würde man dann nicht mehr haben, wenn die Geräte nach 4-6 Jahren annähernd nichts mehr wert sind. Dann kaufe ich doch lieber etwas anderes? Oder ich warte erstmal ab, welche neuen Ersatzfrequenzen in Aussicht stehen.

    Nur wenn ich ganz sicher weiß, daß sich die Anschaffung aufgrund eines (oder mehrer) lukrativen Jobs kurzfristig amortisiert, kann man investieren. Dann hat man die Gewissheit, in den weiteren Jahren wenigstens einen Gewinn einzufahren.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2012 um 17:03
    Zitat von "thebassbox"

    oder wie lange wird es mit den 740 bis 790 mhz noch laufen?


    auf alle Fälle mal mindestens 3 Jahre, denn erst dann ist die Konferenz der ITU, danach auch noch mindestens ein paar Jahre wg. Umstellungs- und Übergangszeiten.

    Aber es widerstrebt, viel Geld für Investitionen in die Hand zu nehmen, die nach 4-6 Jahren wieder hinfällig sind, obwohl die Geräte selber locker das doppelte arbeiten und somit Ertrag bringen.
    Außerdem wissen wir ja, was mit dem Gebrauchtpreisen passiert, wenn es Geräte sind, die später keiner mehr haben will.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2012 um 11:26

    Offiziell ist es ja noch nicht durch: in drei Jahren gibt es wohl die Konferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), auf der das dann wohl entschieden wird.

    Aber wir kennen das ja schon: Die EU macht Druck, Deutschland hat ja jetzt schon dafür gestimmt und wird wieder sicherlich ein paar Euros abbekommen, wenn dann auch das 700er Band verkauft wird. Die VT-Branche hat damals schon gegen die Mobilfunkkonzerne verloren, das wird vermutlich diesmal nicht groß anders werden. Der politische Druck von der Straße war da zu gering und wird es vermutlich auch künftig bleiben.

    Die Funkmikrohersteller freuen sich abermals, eine weitere Umrüstwelle kommt auf uns zu. Die staatlichen Einrichtungen werden dabei unterstützt, die Anwender in der VT-Branche, Künstlergruppen etc. sind zu unbedeutend. Da viele Kleinanwender in die kostenlose ISM-Frequenzgruppe oder in den Ghz-Breich gewechselt und somit nicht betroffen sind, dürfte hier vermutlich noch weniger medialer Gegenwind aufkommen.

    Ich sehe keinen Grund, warum sich Deutschland in drei Jahren auf der ITU anders als jetzt entscheiden werden wird. Leider :(

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2012 um 11:09
    Zitat von "rossi2k"

    Ja, genau um diese Art Beschäftigung geht es... gibt es da Erfahrungen oder Regelungen die legal anzuwenden sind, ohne eine Anmeldung...?

    Also wir haben diverse freie Mitarbeiter, die in Spitzenzeiten gebucht werden. Mal mehr mal weniger. Diese Techniker sind selbständig, haben natürlich auch noch jede Menge andere Auftraggeber oder sogar selbst einen kleinen Verleih. Jeder tritt nach außen offen als Firma auf, hat eine eigene Website und mehr.
    Wir selbst haben ein Auge darauf, daß keiner von denen zu einem "festen" Freien bei uns wird, also wechseln immer wieder mal durch. Was aber auch schon aufgrund des Terminkalenders mancher Techniker notwendig ist.

    Das praktizieren wir und andere Kollegen schon seit Jahren so, der Steuerberater sieht hier kein Problem darin und wir hatten schon zweimal eine Betriebsprüfung ohne Beanstandungen. Einmal wollte der Prüfer die Rechnungen eines freien Mitarbeiters sehen, auch da gabs keine Einwände.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2012 um 10:32

    Wer grad nicht Filme ansehen kann/darf: weiter unten unten bei o.g. Link befindet sich noch ein journalistischer Beitrag, der lesenswert ist:

    "(...) Aber jetzt kommt’s: Kaum haben alle umgestellt, geht das Spiel von vorne los. Denn Deutschland hat auf europäischer und internationaler Ebene dafür gestimmt, auch diese Ausweichfrequenzen, also das 700 Megahertz-Band, für den Mobilfunk freizugeben (...) "

    Unglaublich, was damals noch ein Gerücht war, wird zunehmend Wirklichkeit. Jetzt sind wir vielleicht das zweite Mal die Dummen....

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2012 um 08:55
    Zitat von "falcocgn"


    Mittlerweile verstehe ich auch dieses Festhalten an dem freie-Mitarbeiter-Modell nicht mehr wirklich. Hier in Deutschland verhalten sich viele VT-Betriebe so, als würde das Ende des Betriebs schon feststehen und deshalb werden Arbeitsverträge gescheut, wie der Teufel das Weihwasser?

    Ich glaube, man muss hier etwas unterscheiden. Es gibt ja manche Betriebe, die bestehen z.B. aus 3 Festangestellten und ca. 20 "festen" Freien. Hier sehe ich das ebenso wie Du. Bei so einem Verhältnis macht es sicher Sinn, den ein paar weitere feste Stellen für Angestellte zu schaffen. Allein der althergebrachte Begriff der "festen Freien" beinhaltet ja schon fast die Scheinselbständigkeit.

    Dann gibt es aber auch zahlreiche Ein- oder Zweimann-Firmen, die mit der "Normalbesetzung" im Alltagsgeschäft gut hinkommen und für saisonale Spitzen und diversen größeren Jobs einfach ein paar freie Techniker hinzubuchen. Anders würde sich das dann gar nicht lohnen.


    Zitat von "falcocgn"

    Ein anderes Indiz für eine eher abhängige Beschäftigung ist, ob die Tätigkeit angestellt oder nicht-angestellt ausgeübt werden kann. Als FK warst Du angestellt. Jetzt bist Du FK mit Gewerbeschein. Wo ist die selbstänige Komponente, wenn Du von anderen verfasste Pläne umsetzt? Oder Du bist ein gern und regelmäßig von ein und derselben Firma gebuchter Mitarbeiter. Wie selbständig kann es sein, wenn du viele Monate im Jahr von denen gebucht wirst?


    vor dem Hintergrund des sog. "festen Freien" ist das klar, hier gibt es eine Scheinselbständigkeit.
    Ist der Selbständige nun nur noch selten mit dieser Firma auf Job und hat noch viele weitere Auftraggeber sowie diese Firma noch viele andere Jobs mit eigenen/anderen Leuten, dann würde ich hier keine Scheinselbständigkeit mehr sehen.

    Der Sinn der Scheinselbständigkeitsregelung vom Gesetzgeber war ja, daß Leute, die eigentlich angestellt waren nun auf dem Papier ein Gewerbe hatten und trotzdem weiterhin bei dem gleichen Arbeitgeber das gleiche getan haben, vor solchen Machenschaften zu schützen (Arbeitslosigkeit/Altersarmut etc.). Später gab es hierfür eine konkrete Liste, welche Kriterien für Scheinselbständigkeit gesprochen haben (mehr als 80% Umsatz mit einer Firma und anderes). Diese Kriterien konnten mit einigen Tricks oft umgangen werden, nun hat der Gesetzgeber ein "Wischiwaschi-Kriterium" eingeführt, der die Scheinselbständigkeit besser greifen soll. Mit der sog. Weisungsgebundenheit soll diese Abgrenzung nun besser funktionieren.
    Meiner Meinung nach wurde hier die Entscheidung, wer selbständig und wer scheinselbständig ist wieder einmal auf die Justiz übertragen.

    Über diese Weisungsgebundenheit gibt es momentan viele Interpretationen und noch wenige Urteile. Im Prinzip ist ja jeder Auftragnehmer "weisungsgebunden", hier stellt sich nur die Frage wie stark. Ein Elektrohandwerker bekommt vom Architekten/Bauherren genaue Pläne, wo er welche Leitungen und Steckdosen zu verlegen hat. Hier steht außer Frage, der gute Mann hat einen Betrieb und ist selbständig. Würde der Elektriker nur noch für den einen Architekten arbeiten, sieht es schon anders aus. Hier wird die Weisungsgebundenheit nicht nur auf die handwerkliche Tätigkeit, sondern eben auch auf das gewerbliche Handeln übertragen. Wenn ein einziger "Auftraggeber" den gewerblichen Ablauf bestimmen kann, handelt der Handwerker weisungsgebunden.

    Also Selbständigkeit ist nach wie vor möglich, man muss nur genauer reflektieren, was mann wie oft für wen tut. Insgesamt ist das ja keine schlechte Regelung, denn von einem oder wenigen Auftraggebern ist man immer gefährlich abhängig, auch als Nichtscheinselbständiger (Unternehmen mit Angestellten etc.).

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 3. Dezember 2012 um 11:41

    Kinder sind auch steuerpflichtig. Sie dürfen zwar nur nach den Vorgaben des Jugendschutzes arbeiten, aber das entbindet nicht von der Steuerpflicht. Gerade Kinder reicher Eltern können beispielsweise schon Einkünfte aus Kapitalvermögen haben etc.

  • Verbrennung an Scheinwerfer

    • mringhoff
    • 28. November 2012 um 09:49
    Zitat von "Kracky"

    Wenn für die Mutter nicht eindeutig zu erkennen war das der Strahler an und somit heiß ist, wie lange war der Strahler dann schon aus bzw. ist es überhaupt nach zu vollziehen das er aus war und somit die Gefahrenquelle nicht eindeutig zu erkennen war?

    Die Veranstaltung war lt. Threadstarter im August. Und der Unfall hat sich schätzungsweise zu einer Tageszeit ereignet haben, zu denen noch die Kinder draußen rumlaufen und es also noch nicht allzu spät gewesen sein durfte. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, daß es zum Unfallzeitpunkt noch taghell gewesen war. Von außen/seitlich konnte man also nicht erkennen, ob der Strahler an ist oder nicht, nur wenn man von oben reinschaut.

    Floorspots/Außenbeleuchtung macht man ja öfters mal früher an als nötig, gerne werden die Scheinwerfer auch gleich nach dem Aufbau brennen gelassen, da ja eher das Aus- und wieder Einstecken eine defekte Lampe erzeugen, als 3-4 Stunden längeres Leuchten. So ein tagsüber leuchtender PAR64-Floorspot wird einfach nicht als hell und heiß wahrgenommen.

    Wäre es dunkel gewesen und der Schein des Strahlers hätte kräftig geleuchtet, wäre das Gefahrenpotential auf jeden Fall deutlicher zu erkennen gewesen.

    Ob es aber so war, geht aus der Geschichte leider nicht hervor, wäre also noch interessant zu wissen.


    Aber nichts desto trotz hätte mich auch der Ausgang der Geschichte interessiert...

  • Rabatt bei langer Vermietzeit (1 Monat)

    • mringhoff
    • 26. November 2012 um 16:50
    Zitat von "skyper"

    Realistisch gerechnet würde ich versuchen etwa 15%-20% vom Anschaffungspreis rauszuholen.


    das wäre mir jetzt je nach Gerät für einen Monat fast wieder zu wenig.
    Teurere, qualitativ hochwertige Geräte werden ja gerne mit 2-3%, etwas preisgünstigere eher mit 5% vom Neupreis/Anschaffungspreis im Tagesmietpreis angesetzt.
    15% wäre also ein Tagesfaktor von 3,0 (günstiges Gerät) bis ca. 7 (hochwertiges Gerät).

    Zitat von "skyper"

    Nicht unerhebliche Kosten entstehen ja durchs Handling. Beim Kontrollieren im Lager, Zählen von Zubehörteilen, Funktionstest und Reinigung für den nächsten Kunden
    geht die kostspielige Zeit drauf


    Das ist natürlich richtig, deswegen gibt es ja auch die Tagessätze, die den Mietpreis immer preiswerter machen, je länger die Mietdauer ist. Es existieren aber auch Fixkosten, die auch anfallen, wenn das Gerät nicht im Lager ist. Zu stark sollte man den Kostenfaktor nicht nur auf die Arbeitzeit beschränken.

    Gleichzeitig muss man einmal aber auch die "Mietgerechtigkeit" beachten, also wenn ich für einen Tag einen Faktor 1,0 berechne und für zwei vielleicht 1,7, dann bin ich bei 7 Tagen sicherlich über 3,5 und nach zwei Wochen bei rund 6,0. Diese Reihe muss also auch marketingtechnisch zusammenpassen. Es muss noch ein Unterschied vorhanden sein, wenn man ein Gerät 2 Wochen oder einen Monat mietet. Der Kunde ist natürlich auch bereit für einen Monat mehr zu bezahlen als für zwei Wochen, das darf man nicht vergessen.

    Das zweite ist auch das gebundene Kapital, das ja auch Geld verdienen muss. Je länger ein Gerät weg ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß ich es in dieser Zeit auch noch anderweitig hätte einsetzen können. Nun mag man darüber streiten, ob man ein Lichtpult wirklich jedes Wochenende draußen hat. Das hängt ab von der Saison (im Sommer zur Hochsaison würde ich sagen, daß es hier vielleicht sogar noch mehr sein kann), vom Gerät selber (manches ist auch ein Ladenhüter) etc.
    Ungeschickt wäre es deshalb, hier weniger zu verlangen als den geschätzten Ertrag, den man sonst gehabt hätte.

    Letztendlich will ich ja als Vermieter, egal ob ein Tag oder ein Monat, das höchstmöglichste herausholen. Ist der Preis zu hoch, geht der Kunde entweder zum Kollegen oder kauft sich das Gerät selbst oder lässt den Job komplett sausen. Der Mietpreis richtet sich also nicht immer nach Prozenten und Faktoren.


    Zitat von "skyper"

    das Gerät nutzt sich in der Zeit nicht ab - wenn da 30x ein fester Timecode durchrasselt, staubt die Kiste höchstens ein, aber kaputt geht davon nix


    Das kommt auch immer auf den Kunden an. 30 Tage in einer Disco-Kaschemme mit Getränke neben dem Pult, Kippe drüber und klebriges Nebelfluid in der Luft ist wieder was anderes, als ein Stellplatz in einem sauberen Theaterregieraum.
    So etwas fliesst bei uns auch in die Preisgestaltung ein, natürlich nicht offiziell. :)

    Zitat von "skyper"

    Defekte Elektronik ist rein statistisch eine Frage der Gerätelaufzeit (und ggf. elektrischer/thermischer Belastung),
    weniger von der Dauer der einzelnen Veranstaltungen abhängig.


    Aber die Gerätelaufzeit hängt ab von der Dauer und der Anzahl der Veranstaltungen.

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 26. November 2012 um 11:10
    Zitat von "rossi2k"

    Es kann doch aber nicht sein, dass man weil mir jemand für zwei Stunden hilft Kabel und Kisten zu schleppen, einen Mini-Job anzumelden...


    wenn derjenige das öfters macht (jetzt nicht nur Kabel und Kisten, sondern auch die erwähnte Tätigkeit beim Zeltbauer) und Geld dafür erhält, dann handelt er gewerblich und die Sache mit der "Privat-Quittung" geht nicht mehr. Auch das Taschengeld-Aufbessern hat seine Grenzen.
    Und da Du das ja offenbar weißt, daß der Helfer auch beim Zeltbauer arbeitet, wäre ich hier mal sehr vorsichtig, nicht daß Du wegen Beihilfe zur Schwarzarbeit dabei bist.

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 26. November 2012 um 11:01

    Es ist nicht gleich jeder, der eine einmalige Tätigkeit ausführt gleich ein Gewerbetreibender und nicht jeder Gewerbetreibender, der nach dem Willen seines Auftraggebers einen Dienst ausführt gleich ein Scheinselbständiger.

    Wer natürlich des öfteren bestimmte Tätigkeiten ausführt und hierfür Geld bekommt, muss ein Gewerbe anmelden, falls er kein Freiberufler. (Regelmässigkeit, selbständig, Gewinnerzielungsabsicht etc.)
    Die "private Quittung" gibt es per Definition so erstmal nicht, es ist eigentlich nur ein Beleg, daß eine Privatperson eine gewisse Geldsumme erhalten hat (z.B. beim Verkauf des privaten Autos, entgeltliche einmalige Nachbarschaftshilfe etc.).

    Sobald hier natürlich - wie im o.g. Beispiel - eine regelmässige Tätigkeit wird, ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
    Diese "private Quittung" ist also keine Lösung auf Dauer, sondern nur für eine einmalige, nichtgewerbliche Tätigkeit. Und die Fragestellung mit dem 3-tägigen Event klang für mich jetzt so, daß dies eine einmalige Sache sein wird.
    Diese Einnahmen werden dann in den Sonstigen Einkünften versteuert. Nach §22 EStG Abs 3 gibt es hierfür sogar noch eine Steuerfreigrenze mit 256,- EUR

    Die Sache mit der Scheinselbständigkeit ist dann wieder eine andere Sache. Das weiter oben zitierte Beispiel von der Verurteilung der Handagentur kann man auch nicht für alle Selbständigen in unserer Branche heranziehen, die auf der Bühne mithelfen. Die Agentur hat "selbständige" Helfer weitervermittelt, hier gab die Agentur alle Bedingungen vor, angefangen von der Bezahlung über Stundenabrechnungen und letztendlich auch die Einsatzorte, zu denen man dann hingeschickt wurde.

    Ein Bühnenarbeiter kann und darf auch selbständig sein, wenn er eben nicht "weisungsgebunden" ist. Wer viele Aufträge von verschiedenen Auftraggebern hat, seinen Tagessatz/Stundenlohn etc. (nach den Marktgegebenheiten) selbst bestimmt und nach außen hin auch gewerblich auftritt (Werbung, Internetauftritt etc.), der gilt weniger als weisungsgebunden und somit nicht scheinselbständig.

  • Rabatt bei langer Vermietzeit (1 Monat)

    • mringhoff
    • 24. November 2012 um 21:45
    Zitat von "andy006"

    Material was ich nur einmal im Bestand halte geht zur Langzeitmiete nicht raus.


    So hab ich aber das nicht gemeint. Man sollte die Langzeitmiete so kalkulieren, daß man sicher gehen kann, daß man dadurch mehr Ertrag generiert als durch die "normale" Vermietung an Einzeltagen.

    Jedes Gerät kann irgendwie ersetzt werden, entweder durch ein anderes oder durch Hinzumietung. Das ist alles eine Frage des Aufwands und dieser sollte entsprechend in die Langzeitmiete einkalkuliert werden.

    Meist mietet man doch bei Kollegen günstiger an, als man es dann letztendlich weitervermietet. Da macht man doch mit jeder Hinzumietung immer noch etwas Geschäft.

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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