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Beiträge von mringhoff

  • Bezahlung von Helfer...

    • mringhoff
    • 24. November 2012 um 00:37

    Üblicherweise sind solche Leute selbständig, haben also ein Gewerbe und können eine normale Rechnung stellen.

    Falls es aber wirklich nur Bekannte sind oder Leute von der Strasse ohne Gewerbeschein, dann haben aber auch diese die Möglichkeit eine sog. Privat-Rechnung zu stellen. (Ohne ausgewiesene USt.) Wenn das in einem kleinen Rahmen bleibt, dann muss man auch kein Gewerbe anmelden. Die Einnahmen müssen natürlich trotzdem von diesen Leuten entsprechend in ihrer EKSt-Erklärung angegeben und somit versteuert werden.

    Kaufe Dir also einfach einen Quittungsblock aus dem Schreibwarenhandel und lasse den Helfern den Beleg jeweils vollständig ausfüllen und unterzeichnen, wenn die Geldübergabe stattfindet.

  • Rabatt bei langer Vermietzeit (1 Monat)

    • mringhoff
    • 23. November 2012 um 09:33
    Zitat von "max hirse"


    Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist, wie so etwas üblicherweise rabattiert wird. Ich habe dazu leider keine Vorstellung und würde mich über Anregungen freuen.

    das schwankt natürlich alles sehr. Angefangen allein schon beim Mietpreis selbst, hier kann sich eine Abweichung von 10,- EUR rauf oder runter in einem Monat mehr auswirken, als der anzusetzende Faktor.

    Üblich ist für mehrere hintereinanderhängene Miettage einen sog. Tagesfaktor anzusetzen, der dann den Mietpreis pro Tag immer günstiger macht, je länger das Gerät draußen ist.
    Diese Tagesfaktoren schwanken allerdings auch schon enorm zwischen den Firmen und lokalen Regionen. So kenne ich einige, die im Konferenz- oder Messebereich tätig sind, die hier überhaupt keine Rabattierungen kennen (4 Tage Einsatz sind 4 x Tagesfaktor), dann gibts Firmen, die berechnen auch die Off- und Rolltage, haben aber dann einen günstigen Mietpreis/Tagesfaktor. Große Firmen, die sich vor allem auf B2B-Rental (Dryhire) spezialisiert haben, verlangen Mindestmiettage. Es gibt also zahllose "Stellschrauben", an dem der Preis rauf oder runter gerechnet wird.

    Alles diese Methoden zeigen dem Kunden, daß hier genau kalkuliert wird und daß leider alles vorgegeben ist.

    Dem ist aber nicht so. Der Kunde selber rechnet anders: Was kostet mich das Gerät, wenn ich es selber anschaffe und werde ich es nach dem Monat vielleicht nochmal nutzen? Dann vergleichen sie mit dem Mietpreis.
    Je länger die Mietzeit und je höher der Mietpreis, desto eher wird sich der Kunde das Gerät selber kaufen. Eine Miete wird also nur noch interessant, wenn er hier wirklich noch einen Vorteil daraus hat.

    Überlege Dir also einen "guten Preis", wovon Du glaubst, daß der Kunde das als fair und attraktiv empfindet. Das kann von Kunde zu Kunde ganz verschieden sein. Der örtliche Gastronom ist viel preisempfindlicher als eine Firma, bei der die Entscheidung nur ein(e) Angestellte(r) trifft.

    Bei Deiner Preisfindung sollte natürlich dann auch der eventuell entgangene Mietausfall mit eingerechnet werden, also in einem Monat könntest Du das Gerät beispielsweise 4 mal vermieten. Also sollte das mindestens rausspringen. Nicht zu vergessen ist auch ein vielleicht damit verbundener Service, den man kostenlos stellen müsste (z.B. "das und jenes klappt nicht, was muss ich tun?"). Bei manchen Kunden weiß man schon, daß man hier vielleicht mehr leisten muss, das würde ich dann auch in die Preisfindung einfliessen lassen etc.

    Wenn Du einen Preis gefunden hast, dann rechne einfach auf den Tagespreis zurück, rechne noch ein paar Prozente Rabatt zusätzlich mit drauf (kommt immer gut) und dann kommst Du auf einen Tagesfaktor. Und schon schaut das für den Kunden zumindest optisch knapp kalkuliert und somit attraktiv aus.

    Bei der Preisfindung kann man auch noch gut mit den Zahlungszielen handeln. Braucht man einen günstigen Preis, dann ist natürlich Vorauskasse angesagt, gute Kunden gewährt man Zahlung auf Rechnung nach dem Einsatz.

    Und bei allen Eurozeichen in den Augen über den vermeintlich hohen Montatsertrag darf man natürlich nie vergessen, sich auch die Gedanken über die Kreditwürdigkeit zu machen. Gerade in der Musikgastronomie hat man mal ganz schnell nicht nur seinen Mietertrag verloren, sondern gleich auch noch sein Gerät. (Wenn der Gastronom pleite ist und das Gerät verkauft hat)

    Das klingt jetzt natürlich alles irgendwie unkonventionell, aber alles was über ein paar Wochen hinausgeht, wird einfach individueller gerechnet als mit festen Faktoren.

  • Erfahrungen mit "Payleven.de"

    • mringhoff
    • 21. November 2012 um 15:52
    Zitat von "lichtbildtondj"

    Genau so habe ich mir das vorgestellt. Zumal es auch vorkommt, dass vorher noch kein Ende/Endsumme absehbar ist...


    Naja, ein Versuch ist es wert. Mehr als ein weiteres Nein kann nicht kommen. Meine Erfahrung zeigt: Männer haben zwar immer den Geldbeutel dabei, den bekommt die Frau nicht so schnell mit :-), aber die DJ-Gage wird meist extra in einem Kuvert o.ä. zurechtgelegt. Soviel hat Mann auch nicht im Geldbeutel. (zumindest nicht jeder).

    Es könnte sogar funktionieren, weil dem mitfeierndem Veranstalter das sogar peinlich ist, daß er die DJ-Gage vergessen hat und er das möglichst schnell wieder gut machen möchte. Außerdem sind die meisten nicht mehr ganz nüchtern und denken dann vermutlich eher. "Mensch toll, was es schon alles so gibt..."

    Aber wie gesagt, ich selber würde damit erstmal nicht bezahlen wollen.

    Aber andererseits könnte es ja rein technisch auch so sein, daß Du Dir irgendwann mal eine Schadsoftware einfängst und ohne es zu wissen die Kreditkartendaten / EC-Kartendaten mit PIN nach Osteuropa oder Angola transferierst. Die Scherereien, die Du dann mit Deinem Kunden hast, möchte ich nicht haben.

  • Erfahrungen mit "Payleven.de"

    • mringhoff
    • 21. November 2012 um 11:47
    Zitat von "freeze"

    Ein EC-Kartengerät für's Toolcase?
    Du hast komische Jobs.


    Als DJ oder Dienstleister bei kleinen privaten Veranstaltungen hat man üblicherweise Barzahlung nach Veranstaltungsende vereinbart. Leider muss man gelegentlich trotzdem manche Ausreden hören (oh, Mensch habs ganz vergessen / ups, meine Frau hat das Geld und die ist schon heim etc, hab leider nur noch 30,- EUR im Geldbeutel, die kann ich Dir ja mal als Anzahlung geben...)
    Und da kommt der Retter: Handy raus, PIN-Terminal aufgebaut und dem angetrunkenem Bräutigam unter die Nase halten: "Kein Problem, dann zahlen wir halt mit Karte..."

    Wenn es als Geldempfänger was bringt, warum nicht? Als Zahlungspflichtiger würde ich mich aber weigern, so etwas zu benutzen. Wenn mehrere Leute so denken (wie man ja schon hier aus den Reaktionen sieht), dann ist diese Investition allerdings auch für die Katz.

    Ich persönlich denke dann mal in rund 5 Jahren mal wieder darüber nach, mit so etwas zu bezahlen. Erst soll das System mal auf den Markt kommen. Wenn sich so etwas durchsetzt, kommt sicher auch bald die Branche auf den Markt, die von den Sicherheitslücken lebt :)
    Bis diese dann wieder geschlossen werden (wenn überhaupt möglich), vergeht auch wieder Zeit. Bis dahin stecke ich meine EC oder Kreditkarten nicht in irgendwelchen mobilen Geräte von fremden Leuten und tippe meine PIN ein. Das ist einfach ganz was anderes, als wenn ich fest eingerichtete Lesegeräte von Tankstellen, Käufhäusern o.ä. nutze. Klar gibts immer irgendwo Sicherheitslücken, aber zwischen überschaubar und leichtsinnig besteht ein großer Unterschied.

  • Regenwasser auf Monitorpult = Versicherungsfall?

    • mringhoff
    • 20. November 2012 um 10:33
    Zitat von "gert"


    Wenn eine Bühne dilettantisch gebaut ist und Du das beurteilen kannst, solltest Du Dein Zeug gar nicht aufbauen!


    Wenn man das sieht natürlich, aber selbst jemand, der schon des öfteren auf Bühnen gestanden hat, kann nicht erkennen, ob da weiter oben irgendwelche Gummis nicht eingehängt wurden etc.
    Wir reden ja nicht von einer Bühne aus Latten und Baumarktplanen.

    Zitat von "gert"

    Deine Eigenverantwortung endet erst mit Deinem Leben. Unter Deinem Grabstein kannst Du Dich dann entspannt zurück lehnen.


    Im Umkehrschluss könnte ich also meine Bühnen bauen, wie es mir beliebt: die Leute darunter müssen ja eigenverantwortlich sein.
    Bühne wg. Planenfehler unter Wasser "mir wurscht, es regenet, da wird man nass"
    Bühnendach wg. mangelnder Befestigung/Ballastierung vom Wind weggeweht: "mir wurscht, es stürmt, da passiert so was auch mal"

  • Regenwasser auf Monitorpult = Versicherungsfall?

    • mringhoff
    • 20. November 2012 um 10:04

    Ich glaube, daß wir hier alle auf der Baustelle schon ähnlich handeln würden, nur hier das jeder für sich etwas anders ausdrückt. Wer hilft denn beim Unwetter nicht dem Kollegen, wenn man selbst schon alles safe gemacht hat?

    Die Frage der (moralischen und juristischen) Verantwortung lautet: was ist normal, von was darf/muss der Bühnennutzer ausgehen, wenn er eine solche betritt. (juristisch der sog. "Stand der Technik")

    Normal nach meinem Verständnis:
    nur gewisser Wetterschutz, seitlich und von vorne kann es reinregnen / reinsprühen, auch bei wenig Wind. Es tropft auch bei dichten Bühnen an manchen Stellen herunter. Bei stärkeren Winden wird alles nass. Am Rand der Bühne kann sich auch mal schwallweise das Wasser von der Bühne entladen.

    Nicht normal:
    Plane öffnet sich irgendwo und schüttet einen riesigen Schwall Wasser auf die Bühne.

    Zusammenfassend:
    - wenn das Pult während der Show im Regeneinfluss stand: fehlende Eigenverantwortung.
    - wenn das Pult durch ein Dachfehler unerwartet ein Schwall Wasser abbekommt: fehlerhafte Bühnenkonstruktion

    Wenn eine Bühne dilettantisch gebaut wurde, und man dadurch einen Schaden erlitten hat, warum darf man dann den Bühnenbauer nicht in die Verantwortung ziehen? (mal ganz unabhängig davon, daß ich wegen 500,- EUR keinen juristischen Streit mit meinem Auftraggeber vom Zaun breche)
    Irgendwann ist auch mal Schluss mit Eigenverantwortung, auf manche grundlegenden Dinge muss man sich auch verlassen können.

    Die Frage, ob der Wasserschwall "normal" war (am Bühnenrand!) oder vollkommen unerwartet kam (z.B. Dachkonstruktion versagt), können wir hier ja gar nicht klären und somit auch nicht die Schuldfrage (moralisch und juristisch).

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 17. November 2012 um 17:04

    Du bist aber schon in der Veranstaltungstechnik unterwegs oder? :)
    (trotz OT sehr interessanter Beitrag)

  • Welchen Rechtschutzversicherungsanbieter habt ihr???

    • mringhoff
    • 15. November 2012 um 16:27
    Zitat von "maaatin"

    Jedoch werden da keine Anwaltskosten bei z.B. Verspäteter Rücklieferung, garkeine Rücklieferung. Keine Abholung usw. übernommen


    brauchst Du da immer einen Anwalt?

    verspätete Rücklieferung: wenns wirklich knapp wird, dann bespricht man das mit dem Kunden vorher, ansonsten haben wir hier immer einen Tag Puffer. Zudem ist das ja auch Dein Kunde, von dem man in Zukunft vielleicht noch mehr Umsatz erhält.

    gar keine Rücklieferung: also Unterschlagung? Dann ab zur Polizei, was will der Anwalt da machen? Oder eine Geräteversicherung abschliessen, die das Risiko der Unterschlagung mitversichert.

    Keine Abholung: Wenn gültiger (am besten schriftlicher) Vertrag vorhanden (unterschriebener Auftrag etc.), dann (je nach Regelungen in den AGB) eine entsprechende Rechnung stellen, abzüglich Kosten, die nicht angefallen sind (z.B. Verbrauchsmaterial etc.). Wenn nicht gezahlt wird, dann Mahnbescheid.
    Wenn es ein guter Kunde ist (oder werden soll) und er einen triftigen Grund angibt, dann Kulanz walten lassen?
    Im Dryhire-Geschäft gehen ja jetzt auch nicht die Großveranstaltungen über die Rampe, insofern lohnt es sich vielleicht in Sinne von Zeit und Nerven das alles auf sich beruhen zu lassen?

    Natürlich ist man vor keiner Gerichtsverhandlung sicher, wie sagt man so schön: "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt". Aber andererseits lässt sich vieles auch einfach zwischenmenschlich besser regeln als durch einen Anwalt.

    Zitat von "maaatin"

    Die bisherigen Anwaltskosten liegem im laufenden Jahr bei ca. 4000€


    das klingt irgendwie nach einem jährlichen Posten und auch so, als ob noch im laufenden Jahr was dazu kommt...?

    Vielleicht bin ich da etwas naiv, aber wir haben jetzt mehr als 15 Jahre bei ähnlichen bzw. inzwischen höheren Jahresumsatz hinter uns und noch nie einen Anwalt konsultieren müssen. Sicher braucht man dazu auch das notwendige Quäntchen Glück, aber trotzdem mal die Frage in eine größere Runde:
    Wie groß ist denn der "Anwaltsbedarf" in unserer Branche?

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 14. November 2012 um 08:17

    Zur Ökobilanz der LED hab ich auch noch nicht viel gefunden (außer von den Herstellern selbst und dort auch nur im Vergleich mit einer Glühbirne).
    Zumindest ist es so, daß die LED mindestens doppelt solange hält wie eine Energiesparlampe, also muss man die Ökobilanz von zwei Energiesparlampen mit einer LED-Lampe gleicher Helligkeit vergleichen. Zudem verbraucht die LED bei gleicher Lichtleistung noch weniger Strom.
    Und von der Toxizität im Vergleich zur Energiesparlampe mal ganz zu schweigen. Wobei LED auch nicht umweltfreundlich sind, Bei der Herstellung werden u.a. auch ein paar Seltene Erden verwendet, deren Abbau ja ökologisch bedenklich ist. Seltene Erden sind ja z.T. auch toxisch.

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 13. November 2012 um 21:56

    Die Lebensdauer muss ja nicht zwangsläufig nur mit der anliegenden Spannung oder dem Wirkungsgrad korrelieren.
    Es gibt ja auch noch fertigungstechnisch Faktoren, die auf die Lebensdauer Einfluss nehmen könnten (Schutzgaszusammensetzung, Legierung des Glühfadens, Glas etc.).

    Naja, wie gesagt, die Lebensdauer ist in diesem Film ja auch nur ein Thema unter vielen. Dieser Film will das Thema von vielen Seiten kritisch beleuchten. Manches kennt man schon, manches ist neu.

    Bleibt zu hoffen, daß die LED-Glühlampe preiswerter wird und die Energiesparlampe ablöst. Da schaut es mit der Ökobilanz etwas besser aus.

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 13. November 2012 um 16:15
    Zitat von "Pfälzer"

    Selbstverständlich gibt es solche langlebigen Glühbirnen!


    das wurde ja auch nicht bestritten, es geht ja hier um den Massenmarkt, die Haushaltsglühbirne für 40 Cent.
    "Planned Obsolescence" wie es bernd häusler so schön erwähnt hat. Produzieren für die Müllhalde...

    Das ist das eine, das andere ist dann noch genau da drauf eine Argumentation aufzubauen, daß die Energiesparlampe 10 mal länger hält, als eine Glühbirne und deshalb umweltfreundlicher sei...

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 13. November 2012 um 15:49
    Zitat von "bernd häusler"


    Bei Bulb Fiction überrascht mich jedoch die Zentrierung auf dieses Detail.


    Von einer Zentrierung kann man da nicht reden, es war nur ein Teil, der mir besonders aufgefallen ist. Es war mir bis dato nicht bekannt.
    In dem Film geht es vorwiegend darum zu erklären, wie unsinnig die Abschaffung der Glühlampe bzw. die (Zwangs)einführung der Energiesparlampe ist. Da werden viele Themen angeschnitten, von der Quecksilberbelastung, das Lichtspektrum, die politischen Hintergründe, Entsorgung und Umweltbilanz etc. Ein Teil davon war eben die Sache mit der Lebensdauer von beiden Lampenarten.

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 13. November 2012 um 07:57

    Neben der ganzen Quecksilberproblematik fand ich auch die kartellrechtliche Seite sehr interessant: Die "Lichtindustrie" wie es dort heißt, hat sich schon vor zig Jahrzehnten darauf geeinigt, daß eine Glühbirne nicht mehr als 1.000 Lebensstunden haben darf, damit immer schön nachgekauft wird.
    Firmen oder Leute, die Birnen mit 5.000h und mehr herausbringen wollten, wurden eliminiert. Technisch ist es wohl so, daß eine Glühbirne eine weit höhere Lebensdauer haben könnte, als eine Energiesparlampe. Aber das bringt ja nichts für den Umsatz...

    Zitat von "bernd häusler"

    SPECIAL CENTRA Standard A ;)


    die hat auch nur 1.000 Stunden :)
    jetzt wird die Glühbirne schon als Spezialleuchtmittel verkauft? ein paar Drähtchen mehr und schon kann man das fünffache verlangen? Da macht man jetzt die künstlich geschaffene Marktlücke zum Geschäftsmodell...

  • Filmtipp: Bulb Fiction

    • mringhoff
    • 12. November 2012 um 21:45

    Eine Dokumentation zur Abschaffung der Glühbirne:
    http://www.youtube.com/watch?v=KCgkSCVC33A

    (Dauer 1.36h - also etwas Zeit einplanen. Ist aber lohnenswert)

  • Angebotsgestaltung bei Gigs mit Ausweichtermin

    • mringhoff
    • 12. November 2012 um 15:42
    Zitat von "Kracky"

    Offensichtlich geht es um das Open Air eines unprofessionellen Veranstalters


    Das muss nicht immer so sein. Diese "Verschiebeoption" kenne ich auch von Kommunen oder von kleineren Firmenfesten, also alles eine Größenordnung, bei der man noch alles gut überblicken kann und bei der es sich aber auch nicht lohnt, gleich ein riesen Festzelt aufzustellen.
    Oft kommt diese Verschiebe-Anfrage auch aus der Tradition heraus. Die Firma macht z.B. ihr Sommerfest schon seit Jahren auf diese Weise etc.

    Was auch des öfteren vorkommt ist eine lokale Verschiebeoption. Also wenns draußen nicht klappt, dann irgendwo drinnen. Hier plant man ja auch mit beiden Optionen. Das Material, das nur für drinnen benötigt wird und nicht draußen (oder umgekehrt) wird alles berechnet.

    Fakt ist bei einer zeitlichen Verschiebeoption: es sind nicht zwei Veranstaltungen, ein Tag ist garantiert frei. Man muss jedoch planen, also ob es zwei wären und blockiert sich somit Termine, von denen garantiert einer ausfällt.

    Wichtig ist, das mit dem Kunden zu besprechen und ihm die Situation zu erklären, damit er das versteht. Dann würde ich ein Angebot machen, daß einmal auf zwei Tage kalkuliert ist, aber mit etwas Nachlass. Eventuell kann man hier auch mit den geplanten Technikern reden: "ich würde Dich gerne für 2 Tage buchen, brauche Dich aber nur an einem, wärest Du mit 50% Bezahlung für den freien Tag einverstanden?"
    Ebenso mit den Kollegen, bei denen man Material zumietet.
    Etwas Flexibilität sollte man schon an den Tag legen, allein um den Kunden zu zeigen, daß man sich bemüht. Eventuell kommt man so auf einem Preis von 150-170% (je nach Kunde und Termin)

    Wichtig ist auch zu betonen, daß das ganze dann aber ein Gesamtpreis ist. Wenn am ersten Tag alles stattfindet, kostet das auch alles trotzdem 150%, auch wenn es nur ein Tag war. Das ist manchen hinterher nicht mehr so bewusst.
    Außerdem: wenns am zweiten Termin regnet und alles ausfällt, dann sind natürlich ebenfalls die 150% fällig.

    Diese Regelungen sollte man also nur mit guten und finanzkräftigen Kunden machen. Wenn eine Firma dann kein Sommerfest hat, zahlt sie trotzdem. Aber wenn ein kleiner Konzertveranstalter zwei Optionen verregnet bekommt, kann es finanziell schnell zum Desaster kommen.

  • Mixerleisten am Mischpultcase - wofür?

    • mringhoff
    • 29. Oktober 2012 um 10:39
    Zitat von "tonzwerg"

    ich lasse inzwischen übrigens an alle cases holzkufen statt gummifüße machen, erstens, weil die besser halten und zweitens, weil sie sich beim laden im sprinter nicht so zickig verhalten. is irgendwie einfach besser.


    Genau. Alles was etwas schwerer ist und keine Rollen unten dran hat (kleineres Ampcases, Einzeldimmer etc.) macht mit Holzkufen mehr Sinn. Die kann man einfach besser rumschieben als mit Gummifüssen.
    Gummifüsse brechen bei Gelegenheit auch mal ab, wenn sie älter werden, das Case schwer und die Behandlung nicht immer sorgfälltig ist. Holzkufen verschrammeln halt mit der Zeit, aber mehr nicht.

  • Sanyo Entfernungsrechner

    • mringhoff
    • 26. Oktober 2012 um 10:18

    Was spricht denn gegen den Taschenrechner?
    Eine Bildwandbreite mit dem Throw-Ratio zu multiplizieren geht doch ruckzuck.
    Oder den Abstand mit der Bildbreite zu dividieren, wenn man das passende Objektiv sucht....

  • Gebrauchtgeräte Verkauf. Gewährleistung&/Garantie?!

    • mringhoff
    • 24. Oktober 2012 um 15:34

    Die Mängelrechte nach BGB gelten natürlich für alle, egal ob Privat oder Gewerblich.

  • Gebrauchtgeräte Verkauf. Gewährleistung&/Garantie?!

    • mringhoff
    • 23. Oktober 2012 um 22:11

    Bin zwar kein Jurist, aber so weit ich weiß, basiert die Regelung der Gewährleistung auf eine EU-Richtlinie, die damals in den einzelnen Ländern umgesetzt werden musste. Hier werden die "gewerblichen Verkäufe an den privaten Endverbraucher" geregelt. Man hatte damals vor allem die gewerblichen Autoverkäufer im Visier (zumindest lt. Presse).
    Soweit ich jetzt mal gegoogelt habe, hat Österreich 2002 auch diese Richtlinie umgesetzt...
    Oder gibts in Österreich noch darüberhinausgehende Regelungen?

  • Gebrauchtgeräte Verkauf. Gewährleistung&/Garantie?!

    • mringhoff
    • 22. Oktober 2012 um 20:42
    Zitat von "kimix"

    Privat an Privat kann Gewährleistung ausschließen


    Privat an privat hat gar keine Gewährleistungspflicht, da braucht man nichts ausschliessen.
    Auch von privat an gewerblich ("über Kreuz") gibt es sie nicht, nur anderstrum.

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