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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Verkauf an Privatpersonen

    • mringhoff
    • 28. März 2012 um 17:35

    Im Gegensatz zur Geschwindigkeitskontrolle dürfen Betriebsprüfer bis zur Verjährungsfrist in der Vergangenheit wühlen. Und je nach Umsatz- und Gewinnhöhe fällt man automatisch in ein Raster, wo mal eine Routinekontrolle fällig ist. Wer also nicht gerade ein Nebenerwerbsgewerbe führt, für den stehen die Chancen gut, mittelfristig eine Betriebsprüfung zu bekommen.

    Und im Gegensatz zur Geschwindigkeitsübertretung, die im üblichen Rahmen vielleicht eine Handvoll Euros kostet, kanns bei entdeckten Schwindeleien bei der Steuer eher unangenehm werden. Da wird dann noch viel tiefer gewühlt und wenns blöd läuft auch noch der PC, Smartphone und anderes beschlagnahmt. Auch wenn man dann nichts mehr findet, die Existenz des Betriebes kann auf dem Spiel stehen, so ohne PC und Handy....

    Klar, das kann alles auch unentdeckt bleiben, vielleicht sogar auch, wenn der Betriebsprüfer im Haus ist, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Steuer sparen kann man auch ganz legal, wozu immer diese abgedroschenen Tricksereien?

  • Verkauf an Privatpersonen

    • mringhoff
    • 27. März 2012 um 23:17
    Zitat von "Audiowerk"


    Was ich später privat noch dafür bekomme, muss der Betriebsprüfer ja nicht wissen.


    Aber der will es wissen :)
    Blöd sind solche Fahnder doch auch nicht. Wer das vielleicht ein- oder zweimal macht mit Kleinkram, der wird vielleicht nicht auffallen, aber wer sich das als "Geschäftsmodell" überlegt, wird irgendwann mal gerupft werden.
    Mag sein, daß es momentan zuwenig Prüfer gibt und vielleicht manche mangels Umsatz durchs Raster fallen, aber man sollte nicht glauben, daß man schlauer als das Finanzamt ist... Gilt jetzt nicht nur für die Privatentnahme....

  • Verkauf an Privatpersonen

    • mringhoff
    • 27. März 2012 um 17:57
    Zitat von "maaatin"


    Wenn ich es nun für den Auktionspreis brutto verkaufe, und die Rechnung mit MwSt. schreibe mache ich 19% "Verlust" - was natürlich auch nicht optimal ist.
    Also wie geht man am besten damit um?

    Man macht ja nicht 19% Verlust, sondern man muss halt nur mit Bruttopreisen kalkulieren.
    Wenn Du etwas für 30,- EUR versteigerst, dann sind es halt 25,- EUR netto. Das kalkulatorische ist eigentlich nicht das Problem, zumal man mit dem Versteigerungspreis auch gerne immer wieder mal (positiv oder negativ) überrascht werden kann.
    Als gewerblicher Verkäufer an Privatpersonen musst Du die entsprechende Gewährleistung auf Gebrauchtware bieten. Das würde jetzt eher noch als Hürde sehen.
    Ebay-Erlöse sind einwenig wie Lottospielen, ob dann mit oder ohne MWSt. ist nur ein Rechenexempel.

    Es gibt Kollegen, die gebrauchte Ware aus der Firma ins Privatvermögen übernehmen und danach als Privatmann das Zeug verkaufen. Ein nicht immer ganz sauberer Deal, denn wer als Privatmann zuviel verkauft, dem sagt man gewerbliches Handeln nach. Und andererseits akzeptiert ein Betriebsprüfer auch nicht, wenn ein Artikel für 5,- EUR aus der Firma ins Privatvermögen übernommen wird, der dann später bei ebay 200,- EUR bringt...

    Am besten, Du stellst Dein Zeug ins PA-Forum rein (vtb2b). :) Das kostet weder Einstellgebühr noch Provision und hier trifft man meist auch auf gewerbliche Käufer. (Allerdings sind auch hier die Preise brutto anzugeben, aber wie gesagt, das ist nur ein Rechenproblem)

  • Das Problem des Wissenden - Wie würdet Ihr handeln? Dumper!

    • mringhoff
    • 26. März 2012 um 22:16
    Zitat von "Karel Noon"


    einfach ignorieren und auf Darwin vertrauen?

    ja. Kannst es auch Marktwirtschaft nennen.
    (Und irgendwann wird es Deinem Kumpel auch zu blöd, sich die Nächte für nix um die Ohren zu hauen.)

  • Easyjob vs. Epirent

    • mringhoff
    • 26. März 2012 um 12:43

    Laut einer älteren Studie vom VPLT besteht (oder bestand damals) unsere Branche aus 80% 1-Mann-Unternehmen.
    Viel dürfte sich dabei auch nicht geändert haben. Der Massenbedarf solcher Softwarelösungen wird vermutlich bei 1-3 Arbeitsplätzen liegen.
    Für diese Firmen dürften Beträge von mehreren Tausend Euros eher Anlaß sein, andere Wege zu gehen.

    786,- plus 4 Jahre Laufzeit sind auch 4.250,- netto. - ohne Servicekosten.

    Die meisten von uns sind "Handwerker" und keine Konzerne...
    Wie schon im Parallelthread geschrieben: EJ - früher der Mercedes der Vermietsoftware ist inzwischen der Maybach geworden.
    Um das tägliche Brot zu verdienen, genügt zumindest uns ein "normales" Auto...

    Aber vielleicht mag es ja anderen anders ergehen.

  • Easyjob vs. Epirent

    • mringhoff
    • 24. März 2012 um 20:27
    Zitat von "Mister.Lange"

    Tolles Feature. Das konnte EasyJob vielleicht schon seit der 2.1 , auf jeden Fall aber seit der 3.0

    Die haben jetzt die 5.0 vorgestellt

    Klar, EJ ist inhaltlich nicht zu schlagen, aber inzwischen ist die Software schon sehr teuer geworden, das ist nichts mehr für die kleine 1-2 Mannfirma.

  • Easyjob5 (vs. Epirent)

    • mringhoff
    • 24. März 2012 um 20:23
    Zitat von "dermüdemike"

    Weisst du, was das Update kostet?


    Preise findet man online, z.B.:
    http://www.protonic-software.com/de/shop/smallbusiness/

  • Easyjob5 (vs. Epirent)

    • mringhoff
    • 24. März 2012 um 20:20
    Zitat von "AlexMA"


    Zum Grundpreis kommt ja noch das ein oder andere hinzu...
    Für uns würde das (Wunschkauf) bei fast 10T Euro liegen (und die XL Corporate Edition hat auch noch 2-3 "nice to have" Features).
    dann sinds schnell mal 15T Eur.... und das für eine Software....

    schon allein, was inzwischen beim Service veranschlagt wird, finde ich etwas zu viel. Hier wird eine Jahresgebühr verlangt, auch wenn man vielleicht nur mal 30min Hilfe im Jahr braucht. Das geht m.M. nach am Ziel vorbei. Eine komplexe Software brauch auch einen kompetenten Service und daß der Service nicht umsonst ist, versteht auch jeder. Aber warum wird das nicht entweder auf Stundenbasis (in Einzelfällen) oder mit einer teureren Service-Telefonnummer gelöst?

    Wir verwenden immer noch EJ 3.0, weil schon damals das Update auf 4.0 (Vollversion) plus Servicepaket einfach zu teuer war.

    Mag sein, daß die Software sehr gut ist, aber ich finde, sie ist nicht mehr der Mercedes der Vermietsoftware, sondern der Maybach.
    Und wir haben uns eher fürs "normale" Autofahren entschieden.

  • Funkstrecken Frequenzen, alles was man Wissen muss u. sollte

    • mringhoff
    • 16. März 2012 um 11:45
    Zitat von "simonstpauli"

    gerade bei Funkstrecken ist es doch einfach, eine Abschreibung von 5 Jahren zu rechnen. Damit kann jeder, der möchte, Strecken im Bereich 710 - 790 kaufen und diese auch nutzen, bis sie abgeschrieben sind.


    Und danach ab in den Müll? Bzw. ein paar Jahre vorher schon fallende Gebrauchtmarktpreise?
    Da wäre es für mich schon angenehmer zu wissen, daß die Geräte nach der Abschreibungsdauer noch weitergenutzt werden können, gerade, wenn es sich um höherwertige Anlagen handelt.

    Bei dem Wissen, daß Neuanschaffungen schon in 5 Jahren wieder wertlos sind, muss ich mir dann auch sehr sicher sein, daß ich in dieser Zeit nicht nur die Abschreibung verdiene, sondern auch ein Stück des Firmengewinns erwirtschafte.
    Bin ich das nicht, kauft man sich entweder weniger Funkstrecken, andere Funkstrecken oder gar keine (mietet bei Bedarf dazu).

    Wenn ich weiß, daß meine Neuanschaffung nach 5 Jahren nach wie vor nutzbar ist, kann ich diese eventuell auch gebraucht wieder gut verkaufen, wenn die Vermietbarkeit nicht so gegeben ist, wie gehofft. Da fällt die Investitionsentscheidung sicher leichter.

    Es gibt so einige ältere, abgeschriebene Geräte in unserem Vermietbestand, die nach wie vor ihr gutes Geld verdienen. Durch die Frequenzgier der großen Unternehmen bzw. das kurzfristige Schielen nach den Versteigerungsgewinnen durch die Politiker wäre das im Bereich der Funkmikrofone nicht mehr so. Es wird uns ein Teil des Geschäftserfolgs geraubt.

  • Schaden will nicht bezahlt werden - Gericht??

    • mringhoff
    • 12. März 2012 um 15:13
    Zitat von "test"

    vergiss das Gericht. wenn du nur die hälfte bekommst, was du an zeit und geld in einen Prozess investierst, dann hast du schon gewonnen.


    so sehe ich das auch. Wenn man nicht mind. eine Streitsumme im fünfstelligen Bereich hat, empfinden Richter das eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon vollkommen überlasteten Gerichten und versuchen vermutlich den Fall mit einer schnellen Entscheidung vom Tisch zu bekommen. Es geht hier um 900,- EUR (brutto oder netto? - falls brutto, dann ist die Schadenshöhe ja nur noch rund 760,- EUR, falls man vorsteuerabzugsberechtigt ist)

    Wie wird vermutlich eine schnelle Entscheidung aussehen?
    A sagt: "ich wars nicht, die Anlage hatte schon einen Vorschaden oder ist trotz normaler Anwendung defekt geworden"
    B sagt. "vorher war alles in Ordnung, irgendwas außerordentliches habt Ihr damit gemacht, jetzt ist eine Box kaputt"

    Meine Vermutung: "Eine Schuld des Mieter kann nicht nachgewiesen werden" oder bei viel Glück "der Schaden wird geteilt"

    Und selbst im letzteren Fall heißt das, daß jeder seine Anwaltkosten und die Hälfte der Gerichtskosten übernimmt, was sicher über die Schadenshöhe hinausgeht...

  • Hebeanlage für Spülabwasser in Karlsruhe

    • mringhoff
    • 9. März 2012 um 17:09

    Frag doch mal den Armin, der ist hier im Forum unter hell&dunkel unterwegs
    http://www.paforum.de/phpBB/memberlist.php?mode=viewprofile&u=2029

    Er bietet Dienstleistung rund um die Wasserversorgung an, vielleicht kann er Dir weiterhelfen. (Kommt aus der Stuttgarter Ecke, also gar nicht so weit weg....)

    Edit: da war Bazzmonsta schneller :)

  • |SUCH| einfachen Traversenlift + Truss Adapter - Raum HH/HB

    • mringhoff
    • 9. März 2012 um 08:17
    Zitat von "Everest2002"

    (...) 1 bis 2 Stück (...)
    Lift unter die Position wo die Traverse hin muss, Traverse hoch (...)
    ich hoffe es ist soweit alles Regelkonform

    dann auf alle Fälle mal 2 Stück oder soll das irgendwie hochbalanciert werden? (die armen Trussaufnehmer...)

  • Lichtdurchlässiger B1 Molton

    • mringhoff
    • 8. März 2012 um 20:34
    Zitat von "marcoboy"

    Lichtdurchlässigen Molton. Wie geht so etwas? Molton ist Baumwolle das kann man nicht durchleuchten.


    alles eine Frage der Stoffdicke. Normaler Bühnenmolton ist lichtdicht, der Dekomolton nicht, weil er viel dünner ist. Es schimmert halt Licht durch, aber mit einem Nesselgewebe natürlich nicht zu vergleichen.

  • Schaden will nicht bezahlt werden - Gericht??

    • mringhoff
    • 8. März 2012 um 16:48
    Zitat von "leopold hollerith"


    Im Grunde lässt sich sowas von Seiten des Vermieters nur durch dokumentierten Service, regelmäßiger Prüfintervall und funktionsprüfung bei Übergabe mit Unterschrift in den Griff kriegen.

    Also mal ehrlich: wie oft hat man denn mit defekt zurück gebrachten Material ein wirkliches Problem? Bei gut gewartetem Material und professionellem Equipment kommt das kaum vor, rund 95% der Dryhire-Vermietungen laufen problemlos. Und die anderen 5% der Fälle lassen sich üblicherweise auch fast immer einverständlich lösen...

    Die Technik ist nicht unfehlbar und wer kennt es denn nicht von dem eigenen Aufbau her, daß mal irgendetwas nicht so funktioniert, wie das gewünscht ist. Auf eigenen Jobs wird nachgebessert, eventuell auch kurz repariert oder ausgetauscht. Das ein oder andere Sparematerial gehört bei wichtigen Jobs immer auf die Packliste.

    Warum darf denn dem Kunden dann nicht auch mal so ein Problemgerät unterkommen? Wenn bei uns ein Kunde zurückkommt, und erzählt, daß der Lichteffekt ausgefallen ist oder der Taster von einem CD-Player klemmt, dann läuft das eher so ab, daß man sich für den Fehler entschuldigt und das Gerät nicht berechnet, als daß man dem Kunden auch noch eine Reparaturrechnung aufs Auge drückt.

    Wenn ein Gerät mit einem mechanischen Schaden zurückkommt oder man offensichtlich sieht, daß da eine Ladung Bier drübergelaufen ist, kommt der Kunde aus meiner Erfahrung auch von sich selbst und sagt, welches Mißgeschick passiert ist. Und ja, es gibt sogar auch noch solche Kunden, die von sich aus erzählen, daß ihnen das Mikro runtergefallen ist und wir das mal genau testen sollen, ob noch alles funktioniert...

  • Schaden will nicht bezahlt werden - Gericht??

    • mringhoff
    • 8. März 2012 um 10:27

    WENN der Mieter (oder Dritte während der Mietzeit) den Schaden schuldhaft verursacht hat, dann muss er ihn natürlich begleichen.

    Die große Frage ist also die Schadensursache schlüssig herauszufinden und nachzuweisen. Einfach nur auf die AGB hinweisen und sagen, daß der Mieter bei Abholung die Unversehrtheit bestätigt, genügt nicht. Was ist, wenn ein Vorschaden vorhanden war oder fehlerhafte Controllereinstellungen?
    Schwierig wird es auch, wenn der VT-Dienstleister die Anlage aufgebaut und eingestellt hat. Hier kann der Mieter bei ordnungsgemäßen Gebrauch auch erwarten, daß nichts kaputt gehen darf.

    Falls der Gebrauch nicht ordnungsgemäß war, wie übersteuertes Signal aus dem Mischer (der von der Band betreut wurde) oder durch Umstecken bei hochgezogenen Fadern, oder durch Herumstellen an den Endstufen bzw. am Controller etc., ist es natürlich wichtig, das irgendwie darlegen zu können, beispielsweise durch Zeugen etc.
    Wenn der Mieter einfach nur "laut" gemacht hat, darf das bei professionellen Anlage nicht mehr vorkommen, daß irgendwann die Hochtöner kaputt gehen. So etwas liegt in der Verantwortung der passenden Systemeinstellungen.
    Hier hat der Kunde vielleicht sogar Schadensersatzansprüche: "Deine Anlage spielte nicht ordnungsgemäß, die Gäste fanden das nicht schön, die Band kam unprofessionell beim Publikum an etc., wir zahlen die Miete nicht"

    Argument: "DJ war schuld":
    Ob Mieter oder ein Dritter die Anlage zerstört hat, interessiert den Vermieter nicht. Haftbar ist der Mieter. Er ist in der Sorgfaltspflicht.

    Argument: "Anlage zu klein":
    Das kommt nun darauf an, wer das bestellt hat. Wenn der Kunde diese Anlage haben wollte, dann hat er sich für eine bestimmte Leistungsklasse entschieden, mit dessen Konsequenz er leben muss. Allerdings sollten natürlich Schutzeinrichtungen zu hohe Lautstärken einen Schaden verhindern, das ist Stand der Technik von dem der Kunde ausgehen darf.
    Hat der Kunde zum Vermieter nur gesagt: "stell uns eine passende Anlage hin", dann liegt die Auswahl der Anlage in der Verantwortung des Vermieters. Der Vermieter muss als Fachmann die Anlage natürlich auch richtig dimensionieren.


    Letztendlich läuft alles auf die schlüssige Darlegung der Schadensursache heraus. Dann liegt es an dem Kunden, das Gegenteil nachzuweisen.
    Nicht jeder Defekt kann automatisch auf den Kunden umgelegt werden, das ist in der Autovermietung auch nicht anders: wenn der Motor einen Defekt hat, dann hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, er kann auch die Miete mindern, wenn er die Mietsache einen längeren Zeitraum dadurch nicht nutzen kann.

  • Preiskampf durchbricht Schallmauer.....

    • mringhoff
    • 5. März 2012 um 13:10

    Es kommt aber sicher darauf an, wer der Anfragende ist. Kennt man diesen und will diesen unterstützen, dann wird die Antwort sicher anders ausfallen. Im Prinzip ist das wie Spenden erbetteln.
    Steht man hinter der Sache, will und kann man sich dort engagieren? Wenn ja, dann nur zu. Viele soziale Projekte leben vom Engagement der Menschen.
    Ob jetzt mit "kostenloser Werbung" oder "Spendenquittung" sollte erstmal keine ausschlaggebende Rolle spielen.

    Aber im Spendenbusiness werden auch sehr gerne viele ausgenützt. Insofern sollte man schon alles genau hinterfragen. Da man den Anfragenden aber öfters auch nicht kennt und man sich nicht überall engagieren kann, kommt es bei uns hier auch immer wieder mal zu Absagen.

    Falls man sich an einem sozialen Projekt engagieren will, kann man ja immer noch selber entscheiden, bis zu welcher Höhe man da mitmacht. Beispielsweise kann man ja die Selbstkosten verlangen (Personal, Transport etc.). Ich finde so eine Entscheidung kann man nicht in einer Kosten-Leistungsrechnung erfassen, sondern eher mit einer Spendenbereitschaft.

    wobei das:

    Zitat von "yamaha4711"

    Es sollten 6 VA's sein

    schon wieder eine andere Nummer ist. Bei 6 Veranstaltungen frage ich mich schon, ob da jeder ehrenamtlich mitarbeitet und für welchen Zweck das sein soll. Es gibt genug Benefiz-Veranstaltungen, die professionell (also mit "normal" verdienenden Firmen) organisiert werden und etwas für den guten Zweck abwerfen. Da kann man auch gerne "normal" anbieten.
    Man könnte auch folgendes vereinbaren: Normaler Preis für alle 6 VA, aber dann die Zusage, daß man hinterher gerne eine Spende von XY Euro machen wird. Hier lässt sich dann die Engagementhöhe genau fixieren und nach außen hin hat das öfters einen viel höheren Wert, als wenn man Leistung umsonst hergibt.

  • Preiskampf durchbricht Schallmauer.....

    • mringhoff
    • 5. März 2012 um 12:08
    Zitat von "yamaha4711"

    "Benefiz Veranstaltung"

    jetzt kommt es halt drauf an, ob man sich hier engagieren will. Mit einem "Preiskampf" hat das ja dann wenig zu tun.

    Allerdings muss man schon aufpassen, daß man sich nicht über den Tisch ziehen lässt. Das Wort Benefizveranstaltung wird meiner Erfahrung nach häufiger gebraucht, als es das wert ist.
    Wenn der Veranstalter eine große Firma ist, die "was Gutes tun" will, dann ist das für mich eine PR-Veranstaltung. Die kann dann auch normal bezahlen.

    Wenn der Veranstalter ein kleiner lokaler Verein o.ä. ist, in dem jeder ehrenamtlich arbeitet und es für eine Sache geht, die man nachvollziehen kann und unterstützen mag, dann warum nicht?

  • EM Übertragung - Sitzmöbel und Tische Indoor

    • mringhoff
    • 27. Februar 2012 um 10:09

    ich werfe dann mal ebay ins Rennen. Gebrauchte Möbel kosten kaum etwas und sind oft preiswerter als 1 Tag Miete.
    Allerdings hat man dann eben verschiedene Loungemöbel und keine 40 gleichen, was je nach Gastrokonzept durchaus aber seinen Reiz haben kann.
    Und man muss nach der EM das Zeug wieder loswerden (entweder auf selben Weg, wie man es erworben hat oder gleich auf den Sperrmüll...)

  • Transport

    • mringhoff
    • 27. Februar 2012 um 08:38
    Zitat von "daniel heide"


    Kurz gefasst: Als Selbstständiger darfst du die Fahrzeuge (ab 2,8 to) deines Auftraggebers nicht fahren.


    das ist aber schon sehr kurz gefasst. :) Man darf das schon, aber es gibt viel zu beachten. Stichwort Fahrerkarte/FahrPersV oder auch Scheinselbständigkeit etc.

  • Transport

    • mringhoff
    • 26. Februar 2012 um 11:45
    Zitat von "skyworker"

    Falco fragen! Firmiert hier unter falcocgn


    Falco gibt diesbezüglich auch entsprechende Kurse (Thema Fahrerkarte / FahrPersV etc.), wer kanns ihm verdenken, daß er hier nicht sein Fachwissen gratis unter die Leute streut.
    Wenn es konkrete Fragen gibt, kenne ich ihn als kompetenten Ansprechpartner, aber eine komplette Einführung oder eine breite Themenerläuterung führt sicher zu weit.
    Solche Kurse sind auch gar nicht verkehrt: man spart sich stundenlange Recherchen, womöglich auch noch falsche oder veralterte Infos etc.

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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