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Beiträge von mringhoff

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 22. Dezember 2011 um 10:56
    Zitat von "SSF"

    wir haben 4 Stck. von den Doughty Marquee Klemmen und diese
    auch schon mehrfach eingesetzt.


    Und keine Probleme gehabt mit zu breiten Zeltprofilen?
    Stimmen die Maßangaben von Doughty?
    Hier steht ja ein maximales Innenmaß von 100mm in der Zeichnung. Wenn ich das dann noch streng interpretiere, geht die Klammer oben dann nur noch ca. 90mm auf...
    Die Zeichnung findet man auf dem Datenblatt (pdf): http://www.doughty-engineering.co.uk/shop/images/files2/t28870.pdf


    Zitat von "SSF"

    Für eine 4er Bar (Raylights) hab ich damit überhaupt kein Problem.
    Und ja die Bars werden zusätzlich mit Safties gesichert!
    Für mich eine elegante, schnelle und sichere Lösung in Zelten.


    Diese Diskussion hatten wir ja früher auch schon, summiere mal so die Gedanken:
    - Maximales SWL von 150kg je nach Aufhängepunkt - nach BGV C1 also maximal 75kg
    - Die zusätzlichen Löcher für niedrigere Lasten sicherheitshalber zukleben, damit kein Unwissender hier etwas falsch machen könnte
    (meist sind die Trägerklemmen ja ab Lager schon mit der Öse an der passenden Stelle versehen, aber man weiß ja nie)
    - für eine zweite, unabhängig wirkende Absicherung benötigt man noch eine weitere Klemme.
    - wieviel Gesamtlast hält ein Zeltträger aus? Die Frage blieb bis dato ungeklärt. Die Belastungen dieser Profilträger werden mit entsprechenden Sicherheiten für Wind- und Schneelasten gerechnet, aber darüber hinaus gibt es keine Angaben, bis wieviel kg auf welche Länge und wo Lasten eingebracht werden dürfen.
    - weitere offene Frage: ist die angegebene Maximallast bei zentraler, gerader Belastung gerechnet oder schon mit der in den Zelten anzutreffenden Schräge?

    Mein Fazit: größere Trusskonstruktionen oder andere schwere Lasten komplett aufhängen geht nicht.
    Für 6er-Bars, Delaylautsprecher oder kurze Trussstrecken für ein paar Stufenlinsen etc. sicher brauchbar.

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2011 um 14:20

    Die Grundlage der Geseztesänderung war offenbar im EU-Recht begründet. Hier heißt es im Art. 233. der Richtlinie 2006/112/EC:
    Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch vorliegt, vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Dauer der Aufbewahrung der Rechnung gewährleistet werden.
    Jeder Steuerpflichtige legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden können. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung schaffen können.
    "Echtheit der Herkunft" bedeutet die Sicherheit der Identität des Lieferers oder des Dienstleistungserbringers oder des Ausstellers der Rechnung.
    "Unversehrtheit des Inhalts" bedeutet, dass der nach der vorliegenden Richtlinie erforderliche Inhalt nicht geändert wurde.

    Dreh- und Angelpunkt ist wohl dieser "verlässlicher Prüfpfad".
    Dazu gibt es in div. Fachpublikationen schon die ein oder andere Meinung dazu:

    Zitat

    Dieses Verfahren muss sicherstellen, dass ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung vorhanden ist. Das bedeutet nichts anderes als eine Art Kontrolle vom Eingang der Leistung bis zur Bezahlung der Rechnung. Derartige Prüfungsstrukturen sind in der Regel in jedem Unternehmen enthalten. Die Art und Weise wie dieser Prüfpfad „zu begehen ist“, wurde jedoch nicht vorgeschrieben.


    Quelle: http://www.haufe.de/steuern/topIss…s=1317040644.88

    Zitat

    Die Echtheit und Unversehrtheit kann durch jegliche innerbetriebliche Steuerungsverfahren erreicht werden, z.B. durch die Angabe der Kunden-, Vertrags- oder Auftragsnummer auf der Rechnung. Es muss lediglich nachweisbar sein, dass die Rechnung für eine tatsächlich erhaltene Lieferung oder Dienstleistung ausgestellt wurde. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, schreibt der Gesetzgeber in Zukunft nicht mehr vor.


    Quelle: http://www.collmex.de/elektronische_rechnung_per_email.html

    Da aber die Meinungen diverser Fachleute nicht die Stellungnahme des Finanzministeriums ersetzen, bleibt abzuwarten, wie das dann künftig in der Praxis aussehen wird.

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2011 um 12:29
    Zitat von "Volker"

    ganz so einfach wie vom Kollegen Ringhoff beschrieben ist es leider nicht. Das zeigt sich unter anderem daran, dass die FAQs zu dem Thema von der Seite des Bundesministeriums zwischenzeitlich wieder verschwunden sind...
    Das dazu noch ergehende BMF-Schreiben wird von der Fachwelt daher mit Spannung erwartet.


    Wäre ja auch verwunderlich, wenn es "ganz einfach" wäre in unseren Steuergesetzen.

    Aber die Richtung, wohin diese Regelung aus dem "Steuervereinfachungsgesetz" hingeht, finde ich richtig und gut. Es wird auf alle Fälle einfacher werden als bisher, pdf-Rechnungen zu stellen, sonst wäre diese Regelung ja auch nutzlos.
    Warten wir also mal ab, was uns dann die diversen Interpretationen vom Finanzministerium bzw. diverse Durchführungsanweisungen bringen...

    Zitat von "Kracky"


    Und wie hat euch das Finanzamt nachweisen können das die Rechnung die ihr da Ausgedruckt und in eurer Buchhaltung abgeheftet habt nicht das Original ist? Ob die nun am Drucker des Rechnungsstellers oder am Drucker des Rechnungsempfänger gedruckt wurde ist ja wohl kaum offensichtlich?!


    Genau aus diesem Grund ist die pdf-Rechnung ohne Schlüssel schon weit verbreitet und akzeptiert. Das Ding wird ausgedruckt und keiner kann mehr nachvollziehen, ob der Zettel mit der Post gekommen, bzw. der Sendung beigelegen hat oder nicht.
    Allerdings beruht diese Möglichkeit darauf, daß der Empfänger mit dieser Methode einverstanden ist. Und man lebte immer mit dem Risiko, daß theoretisch Belege für die USt-Abrechnung nicht anerkannt werden könnten.
    Mit der neuen Regelung hoffe ich, daß die "normalen" pdf-Rechnungen nun endlich auch verbindlichen Rechnungscharakter haben.

    Also mal sehen, ob es so einfach kommt/bleibt, wie im Steuervereinfachungsgesetz niedergeschrieben oder welche Interpretationen das Vorgehen dann doch wieder erschweren...

  • Trägerklammern für Zeltprofile

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2011 um 10:01

    Ich greife das Thema nochmal auf...
    Inzwischen gibt es ja auch von Doughty eine passende Zeltklemme:
    http://www.doughty-engineering.co.uk/cgi-bin/trolle…showprod_T28870

    Hat die jemand schon getestet im Vergleich zur Showtec-Variante? Ist Doughty qualitativ hochwertiger?

    In den Datenblättern hab ich gelesen, daß die Doughty-Tentclamp nur 100mm aufmacht (Showtec: 135mm). Stimmt diese Angabe? Wird das nicht zu knapp mit den Standard-Zeltprofilen, die ja ebenfalls 100mm (manchmal sogar 110mm) breit sind...?

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2011 um 18:49
    Zitat von "andy006"

    und wie wird die Echtheit, Unversehrtheit nachgewiesen????

    Ich muss es nicht nachweisen, sondern nur gewährleisten.

    Wenn ich weiß, daß ein Dienstleister ein Geschäft mit mir gemacht hat und ich seine E-Mail-Adresse kenne, weil ich da laufend mit ihm korrespondiere, dann kann ich es gewährleisten, daß das pdf, das dann mit diesem E-Mailabsender für genau das getätigte Geschäft kommt, die richtige Rechnung ist.

    Als pdf bekomme ich auch ein mehr oder weniger nicht mehr veränderbares Dokument, ich sehe den oberen Rand mit seinem Briefkopf, eine Gesamtsumme und auch sonst den vollständigen korrekten Inhalt, sowie die "freundlichen Grüsse". Dann bin ich mir sicher, daß die Rechnung auch komplett und unversehrt ist.

    Wenn ich es dann noch ausdrucke, habe ich es für die Handelsbelege unversehrt aufbewahrt.

    Ich finde pdf-Rechnungen eine sehr praktische Angelegenheit, vor allem als Rechnungssteller. Rund 90% aller Rechnungen laufen auf diese Weise. Das geht schnell und kostengünstig. Allein schon das gesparte Porto ist am Jahresende ein guter dreistelliger Betrag.

    Als Rechnungsempfänger hab ich auch keine Problem mit einer pdf-Rechnung. Einfach ausdrucken und fertig ist der Beleg.
    Wenn "Orginalbeleg", dann bitte extra per Post, die Rechnung in der Ware geht manchmal unter. Da nur grundsätzlich wenige Rechnungen in der Warenlieferung mit dabei sind, besteht die Gefahr, daß dann bei den Lieferung, bei den es der Fall ist, die Rechnung ungesehen mit dem Lieferschein auf die Seite geräumt wird oder schlichtweg auf dem Karton vergessen wird. Gerade bei Lieferungen, deren Inhalt man nicht auf Stück und Anzahl einzeln überprüfen muss, besteht die Gefahr, daß keiner auf den Lieferschein schaut und somit auch nicht bemerkt, daß eine Rechnung mit dabei ist...

  • Endlich: pdf-Rechnung ohne elektron. Signatur wird "legal"

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2011 um 17:15

    Endlich mal eine sinnvolle Entscheidung.
    Durch das sog. Steuervereinfachungsgesetz werden (sogar rückwirkend zum 1.7.2011) Papier und sog. "elektronische Rechnungen" (also PDF, Textdateien und auch Computer-Telefax) gleich behandelt.
    Ein aufwändiges und kostenpflichtiges Verfahren der elektronischen Signatur ist nicht mehr notwendig.

    Es heißt nunmehr nur noch: "Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden."

    Weitere Infos unter "Artikel 5 - Änderung des UStG"
    PDF-download unter:
    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_128726/DE/B…icationFile.pdf

  • Wie kommt man am besten an Ausschreibungen???

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2011 um 21:20
    Zitat von "djobi"

    Oder Aufträge werden eh schon vergeben, weil bereits Kontakte mit Firmen bestehen (Ex-Post-Veröffentlichung)


    Das hab ich auch schon ein paar mal miterlebt. Man macht halt Ausschreibungen, weil man es vorgeschrieben ist.
    Im Grunde genommen möchte man mit einem bestimmten Anbieter zusammenarbeiten, weil man da halt schon in den Vorjahren positive Erfahrungen gemacht hat, bzw. weil dieser schon gewisses Vorwissen bei einem bestimmten Projekt hat.

    Dieses Verhalten ist ja auch eigentlich gar nicht so verkehrt. "Normale" Firmen machen das doch laufend. Das Rad muss ja auch nicht immer neu erfunden werden.
    Die Vetternwirtschaft im kommunalen Auftragsbereich wird man durch das Ausschreibungsverfahren auch nicht eindämmen können, es wird nur aufwändiger und man braucht in der Verwaltung dafür mehr Personal.

  • Wie kommt man am besten an Ausschreibungen???

    • mringhoff
    • 18. Dezember 2011 um 20:20

    Ich muss mich eher fragen, warum manche Kommunen immer wieder uns anschreiben, und uns bitten, an einer Ausschreibung teilzunehmen, obwohl wir in den letzten zehn Jahren nie mehr ein Angebot abgegeben haben...
    Es geht hier immer um Installationen / Verkauf und nicht um Vermietung bzw. Dienstleistung.

    Ich frage mich aber, wer denn an so etwas teilnimmt. Irgendwer aus der Behörde hat sich schon mal ganz ordentlich den Kopf über ein Projekt zerbrochen und schon mal alles durchgeplant mit ganz bestimmten Material. Darauf basiert dann die Ausschreibung. Man erhält einen dicken Wälzer mit Bedingungen, Regularien, einzuhaltenden Vorschriften und ein paar freie Zeilen, wo man dann nur noch den Preis einfüllen soll.

    So eine praxisferne Herangehensweise an ein Projekt findet man in der "normalen" Wirtschaft nie. Da wird ein Problem geschildert und um eine Lösung mit Preis gebeten. Bei den kommunalen Ausschreibungen wird die Lösung bereits komplett vorgegeben, man will nur noch einen Preis wissen. Das ganze läuft aber dermaßen umständlich ab (diverse Kopien der Ausschreibungen in verschiedenen Umschlägen etc.), daß man allein schon für diese Arbeit Geld verlangen sollte.

    Das Ergebnis dieser Auschreibung ist, daß dann immer der billigste genommen werden muss. Die frühere Erfahrung und die Erzählung von Kollegen zeigt, daß es trotz geringster Margen immer noch einen gibt, der preiswerter ist.

    Also: viel Arbeit für nichts.... Ausschreibungsanfragen wandern inzwischen ungelesen in den Papiermüll.

  • Easyjob vs. Epirent

    • mringhoff
    • 17. Dezember 2011 um 09:33

    Auf der Website steht leider noch nichts dazu. Schade
    Bin mal gespannt, was die 4er Version so alles neu hat.
    Weißt Du auch, ob es preislich beim alten bleibt?

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2011 um 08:17
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Hat den beschriebenen Ablauf eigendlich irgendjemand mal verifiziert?


    das würde mich wie ja schon weiter oben geschrieben, auch ganz brennend interessieren...
    (alleine von einer Facebookmeldung ausgehend zu diskutieren, finde ich grenzwertig)
    @ Julian: vielleicht kannst Du hier mehr Infos einholen?
    Oder mal einen Link posten zu dieser Meldung, falls dieser öffentlich sichtbar ist...
    Oder steht vielleicht schon was in der Presse?

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2011 um 08:10
    Zitat von "niggles"


    Tschuldigung, aber wie kann man SO dämlich sein? Das dann die Bude komplett auf den Kopf gestellt wird ist ja wohl klar.

    wer rechnet denn mit einer Hausdurchsuchung wie bei einem Schwerverbrecher?
    Aber nun wissen wir, daß Freelancer, die zu einseitige Auftraggeber haben, in unserer Branche mit solchen Schritten rechnen müssen...


    Daß manche Arbeitsverhältnisse oder Scheinselbständigkeiten unterste soziale Schublade sein können, ist natürlich eine Sache, die man als "Sozialstaat" auf Dauer nicht tolerieren sollte.
    Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Ebenfalls finde ich es gerechtfertigt, wenn gegen die verantwortlichen Firmen mit aller Härte dagegen vorgegangen wird.
    Die Verantwortung sehe ich zum großen Teil bei der Firma, die von der Personalvermittlung die Gewinne einstreicht. Die einzelnen Freelancer, die da mitgemacht haben sind für mich eher in der Opferrolle. Natürlich hätte dieser auch "Nein" zum Job sagen können, aber seien wir mal ehrlich: Viele Hands sind froh, einen Job zu bekommen, da fragt man dann nicht tiefer nach, wie das dann genau abgerechnet wird. Der große Durchschnitt dieser Helferklasse ist auch in vielen administrativen und sonstigen etwas komplizierteren Sachverhalten eher unterdurchschnittlich ausgebildet. Wenn dann noch die Personalfirma sagt, daß "man" das so macht und alles in Ordnung ist, vertrauen diese Leute einfach darauf. Das ist zwar blöd, aber nicht kriminell...

    Die Anzahl der Hausdurchsuchungen läßt die Vermutung nahe liegen, daß es sich hierbei nicht nur um die Initiatoren des Personalvermittlungsmodells gehandelt haben kann, sondern auch um viele Freelancer, also eigentlich die Opfer dieses Systems.

    Daß diese dann auch noch mit einer solchen staatlichen Maßnahme konfrontiert werden, verstehe ich zwar aus ermittlungstaktischen Gründen, aber nicht von der sozialen Seite her. Durch solche Maßnahmen werden solche kleinen Leute wie Schwerverbrecher behandelt.

    Sorge bereitet mir also eher das staatliche Vorgehen gegenüber einer solchen Menge. Bei 60 Leuten liegt der Verdacht nahe, daß es mehr um ein Rundumschlag, als um eine gezielte Aktion gegangen ist.

    Wenn das Schule macht und politisch gesellschaftsfähig wird, dann habe ich Angst vor der Zukunft in unserem Lande. Heute triffts die kleinen Scheinselbständigen, morgen eine andere Randgruppe...

    Irgendwann bist Du oder ich mal an der Reihe, weil Du mal dummerweise mit den falschen Leuten geschäftlichen Kontakt hattest...

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 18:59

    Natürlich finde ich das auch gut, wenn gegen Scheinselbständigkeit vorgegangen wird, aber ob hier die Mittel der Verhältnismässigkeit entsprachen?
    Naja, wir wissen es nicht...
    Und bis jetzt ist es ja auch nur eine Facebookmeldung, würde gerne mal mehr Infos von Betroffenen (oder anderen Stellen) erfahren...

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 18:45

    (OT: Andre - sag mal, meinst Du daß Du da mit Deiner Signatur nicht etwas werbemässig übertreibst? 10% Forumsbeitrag, 90% Werbefläche....Hier zwischen Kollegen braucht man auch gar nicht so auf Kundenfang gehen... :) )

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 18:25

    Sicher, ohne Grund läuft das natürlich nicht. Aber ob da bei gleich 60 Leuten nicht viel heiße Luft dabei ist?
    Kann mir gut vorstellen, daß da auch die Abschreckung in der Branche ein Hintergrund ist...

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 18:14

    60 Durchsuchungen aufgrund der vermutlichen Straftat einer einzelnen Firma? Da liegt das nahe, daß hier nicht "Komplizen" ins Raster fallen, sondern viele, die einfach mit dieser Firma zusammengearbeitet haben.
    Vermutlich handelt es sich hier um Freelancer, die mehr als einmal für diese Firma gearbeitet haben. Laß dieses Verdächtigungssystem mal Schule machen in der Verbindung mit Hausdurchsuchungen und pauschalen Mitnahmen von EDV, Telefon und Geschäftsunterlagen...

    Letztendlich werden eine kleine Handvoll Leute eine Strafe verbüssen müssen, ein paar andere bekommen evtl. Bußgelder und beim Rest wird das Verfahren eingestellt.
    Aber was passiert, wenn Du als Gewerbetreibender Dein EDV-System erst danach wieder bekommst? Bis das Verfahren eingestellt ist, vergehen Monate... Da ist der Nerv des ganzen Betriebs getroffen, die Existenz weitgehend vernichtet. Vom Ruf jetzt mal ganz zu schweigen....

    "Sehr geehrter Verdächtiger, das Verfahren wurde eingestellt, Sie können Ihr Eigentum in der Dienststelle XY abholen. Wir haben in den letzten 5 Monaten leider nichts gefunden, Sie können jetzt wieder weiterarbeiten...."

  • Zoll schlägt zu !!!

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 16:22
    Zitat von "julian knödler"


    Der Beschluss ließ zu, das der Zoll auch Handys, PC´s, Datenspeichergeräte, Rechnungen, Terminkalender, Stundennachweise, Kontaktdatenbücher, etc. beschlagnahmt. Bei mir wurde restlos alles mitgenommen, was nach Veranstaltungsbranche aussah.

    Da wird man ja bereits als Verdächtiger komplett seiner gewerblichen Grundlage geraubt, selbst wenn Du alles richtig gemacht hast und hinterher als unschuldig gehalten wirst. Tage- oder gar wochenlang ohne PC, Handy und andere Geschäftsunterlagen geht gar nicht. (oder wie lange werden solche Sachen überhaupt vom Zoll behalten?). Das ist der gewerbliche Untergang.

  • Akutes Problem mit dem Vermieter einer Location

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2011 um 15:09

    Also für eine Langzeitmiete oder auch jegliche Jobs, bei dem kein Techniker vom Anfang bis Ende anwesend ist macht doch jeder einen Lieferschein bzw. Mietvertrag.
    Bei allen Jobs, wo man vom Aufbau bis Abbau vor Ort ist existiert dann zumindest ein Vertrag (unterzeichnetes Angebot o.ä.) im Vorfeld.

    Aber dabei ging es ja hier in diesem Fall ja auch nicht.

  • Einstieg in die Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 9. Dezember 2011 um 19:33
    Zitat von "billbo"


    Aber jetzt mal ganz ehrlich und aus tiefstem Herzen: sind so was nicht eigentlich Lückenfüller für Zeiten, in denen gerade mal kein ernst zu nehmender Männerjob ansteht?


    Och - eher andersrum: Gelegentliche 20-Stundenjobs draußen im Dreck bei schweren Kisten, kotzenden Besoffenen, zerbrochenen Flaschen und leichtem Tinnitus machen uns gelegentlich wieder deutlich, was wir früher alles durchmachen mussten. Danach freuen wir uns wieder auf den Chirurgenkongress mit seinen schönen Beispielbildern...

  • I don't need that, 2.0

    • mringhoff
    • 9. Dezember 2011 um 17:23
    Zitat von "djobi"

    Und ich hätte 150 € Wasser im Jahr mit einer einzigen Toilette verbraucht


    Eindeutiges Zeichen, daß du 2010 viele Magen-Darm-Infekte gehabt haben musstest... :)

  • Mischen um jeden Preis ?

    • mringhoff
    • 9. Dezember 2011 um 17:20
    Zitat von "guma"


    - Kann man die beteiligten Instrumente hören ? ( Dummies natürlich ausgeschlossen )
    - Kann man Soli als solche wahrnehmen ?
    - Steht der money-channel, also bei moderner Unterhaltungsmusik meist der Gesang, deutlich vor dem Rest ?
    - Ist der Klang der Instrumente im einzelnen wie auch der Gesammtsound so, wie er auf Tonträgern zu hören ist, wiederzuerkennen ( wobei 'wiedererkennbar' logischerweise nicht bedeutet, dass es klingen muß oder kann wie auf der CD ).

    Das sind doch eigentlich einfache Forderungen. Trotzdem werden sie einfach zu häufig nicht erfüllt.

    Auf was wollen wir denn jetzt eigentlich in diesem Thread nun hinaus?
    Daß es doof ist, wenn Leute am Mischpult stehen, die es nicht (ausreichend) können?

    Es gibt in dieser Republik tausende an Mischern, von Anfänger bis Profi, von schlecht bis gut, gute Anfänger, schlechte Profis. Das Leben ist bunt.
    Anderen Branchen geht es genauso: Handwerkern, Ärzten, Lehrern, Künstlern, Politiker....

    Wenn wirklich mal ein schlechter Mischer den Abend verdirbt, dann kann sich ja jeder frei fühlen, sich beim Veranstalter zu beschweren, einen kritischen Blog zu verfassen oder anderweitig zu veröffentlichen etc. Oder einfach mal hingehen und beim Mischpultmenschen konstruktive Kritik anbringen...

    Alles andere wie freiwillige Schulungen, Zertifikate etc. sind doch praxisferne Hirngespinste. Verbieten kann man auch nichts, jeder darf sein Gewerbe frei ausführen. Einzig allein der "Markt" regelt die Situation: Mehrere schlechte Jobs = viele Beschwerden = weniger Aufträge.
    Wenn es nicht so ist, dann könnte der Mensch noch andere Vorzüge haben oder nicht von allen als schlecht empfunden werden.
    Oder vielleicht lag es gar nicht an ihm: vielleicht hatte der Mensch an diesem Job nur einen schlechten Tag, vielleicht war er total krank und erkältet, vielleicht gabs beim Aufbau/Soundcheck schwerwiegende Probleme und der Mischer kann die Veranstaltung dennoch retten, vielleicht hatte er eine hübsche Praktikantin an seiner Seite... Es gibt in der Praxis viele Gründe, warum es mal nicht gut klingt wie sonst. Aber ich glaube, daß muss ich hier ja keinem erzählen...

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