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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • MAP Preis

    • mringhoff
    • 26. Oktober 2011 um 16:40
    Zitat von "klauston"


    Wie gesagt, wenn das wer macht, einfach woanders kaufen.
    In der Praxis funktioniert das doch nicht, sei realistisch.


    Woanders kaufen geht leider nicht wirklich. Wir sprechen ja von der Abhängigkeit der Händler gegenüber dem Hersteller / des Vertriebs.
    Es ist also nicht der zu hohe Einkaufspreis, der einen zu schaffen macht, sondern der vorgegebene Verkaufspreis.

    Aber andererseits kann man als Händler auch froh sein, denn sonst würde der Strassenpreis noch niedriger liegen und man gar nichts mehr verdienen, denn die Einkaufspreise werden deswegen ja nicht preiswerter.
    Nach außen hin wird diese Maßnahme oft als Schutz für die Händler dargestellt.
    Ob das eher ein Schutz für den Großanbieter vor unliebsamer Internetkonkurrenz ist, sei mal dahingestellt. Der gibt nämlich oft mal die Spielregeln vor: "Hallo Hersteller, unternimm bitte etwas gegen diese niedrigen Strassenpreise, sonst kannst Du Deine Ware behalten und wir verkaufen ein Konkurrenzprodukt..."

  • MAP Preis

    • mringhoff
    • 26. Oktober 2011 um 16:24
    Zitat von "slaytalix"

    Ich denke auch, dort sind sog. Streetpreise genannt, die sich meist zum Netto VK bewegen, also quasi Rabatt brutto für netto,

    (MAP = Markt Angebots Preis ???)
    Der Strassenpreis hat eigentlich nichts mit dem Netto VK zu tun, ist vielleicht nur dann der Fall, wenn die Marge in diesem Bereich liegt.

    Der Händler erhält eine Einkaufskondition (HEK) je nach Marktmacht, Auftragsvolumen etc.
    Der eigentliche Verkaufspreis liegt beim "MAP" (um jetzt mal den Ausdruck zu verwenden)
    Der Listenpreis ist der UVP

    Wenn man jetzt als Händler "30% Rabatt vom UVP" bekommt, dann ist das noch lange nicht die eigentliche Marge, da der MAP je nach Produkt weiter unten liegt.
    Als kleiner Einzelhändler wird man dann daran kaum mehr als 5-10% verdienen, obwohl man tolle Prozente bekommt. Rechnet man noch div. Vorfrachten, Bearbeitungsaufwand, Fakturierung etc. dazu, lohnt sich das eigentlich alles gar nicht mehr.
    Vom übernommenen Risiko (Zahlungsausfall oder Nichtabnahme des Kunden, Gerätedefekt und kostenlose Garantieabwicklung trotz Spesen wie Porto etc.) mal ganz zu schweigen. Eine grobe Unsitte ist es auch, daß Großhändler bzw. Hersteller ihren Händlern immer häufiger nur 1 Jahr Gewährleistung anbieten, der Händer aber gesetzlich zu zwei Jahren gegenüber dem Endkunden verpflichtet ist. Das zweite Jahr geht also komplett auf sein Risiko.

    ...aber ich schweife gerade ab... :)

  • MAP Preis

    • mringhoff
    • 26. Oktober 2011 um 16:12

    Also der UVP ist normalerweise der Listenpreis für den Endkunden und der sollte eigentlich immer incl. MWSt. angegeben sein, auch in den Preislisten der Hersteller/Vertriebe.

    Einen "MAP" kenne ich nicht, aber sogenannte "Strassenpreise". Vielleicht ist das ja das gleiche?
    Da die Hersteller/Vertriebe wissen, daß man mit eine UVP niemanden mehr hinter den Ofen hervorlocken können und die allermeisten Endkunden sich im Internet schlau machen, wo die Ware meist zwischen dem EK und dem UVP angeboten wird.
    Damit sich die einzelnen (Internet-)händler nicht andauernd unterbieten, gibt es schon einige Hersteller, die aufpassen, daß im Internet die (Neu)Ware nicht unter einem bestimmten Strassenpreis fällt.
    Da kann es schon mal sein, daß ein Hersteller oder Vertrieb dann mal zum Telefonhörer greift und den unliebsamen Billiganbieter anruft und erklärt, daß er sich bitteschön an den Strassenpreis halten soll.
    Interessanterweise ist dieser Strassenpreis exakt der Preis, den hierzulande die marktführenden Onlineanbieter verlangen.

    Argumentiert man als kleiner Händler dagegen, weil man ja seine Preise selbst bestimmen kann, weil man ja weniger Vertriebskosten/Verwaltungskosten etc. hat als der/die Große(n), bekommt man oft nur zu hören: Entweder Du verkaufst die Ware nicht preiswerter als der Strassenverkaufspreis oder wir beliefern Dich nicht mehr.
    Sollte der Händler gar nicht in der direkten Lieferkette des Herstellers stehen, gibt es andere Druckmittel: Man untersagt die Nutzung von Bildmaterial der Ware (Urheberrecht) oder sogar auch die Namensnennung der Marke. Das ganze natürlich gleich mal per Abmahnung.
    Alles schon dagewesen.

    Der "MAP" mit 7.999,- EUR klingt (bei UVP 7.500, netto = 8.925,- brutto) sehr nach Strassenverkaufspreis, also incl. MWSt.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 24. Oktober 2011 um 14:50

    Inzwischen liegt eine Entscheidung über die Entschädigungen vor:
    http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion…de,rwb=true.pdf

    Beantragen darf offenbar jeder Eigentümer, unabhängig davon, ob kommunale/staatliche Einrichtung oder nicht (war ja früher mal so angedacht).

    Die bürokratischen Hürden sind gar nicht mal so niedrig, es gilt eine Bagatellgrenze von 410,- EUR und die Beträge richten sich nach der Abschreibung, aber immerhin tut sich etwas...

  • Kabel aufwickeln, aber richtig

    • mringhoff
    • 21. Oktober 2011 um 22:23

    dieses Video macht aber viel mehr Spass:
    http://www.youtube.com/watch?v=ptB720OEsRA&feature=related
    je länger man da zuschaut, desto öfter fasst man sich ans Hirn... Daß dann später das Bild unscharf wird muss wohl so sein... Oder lags an meinen Augen vor lauter Tränen?

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 21. Oktober 2011 um 21:31
    Zitat von "verstärkerberserker"


    Eine Möglichkeit an sein Geld zu kommen, wenn man denn weiß, wo der Schuldner steckt oder eine Vollstreckung (schönes Wort) erfolglos war, kann die Kassenpfändung sein.


    Jetzt, wo Du das gerade erwähnst. Forderungspfändung/Gagenpfändung oder wie auch immer man das nennen mag: Wir hatten mal einen klammen DJ, der Equipment gemietet hatte und nicht zahlen konnte.
    Aber der DJ hatte eine gut gepflegte MySpace-Seite mit den neuesten Auftrittsterminen. :)
    Sehr praktisch....

    Zitat von "skyworker"

    - das war Kollege Ringhoff!


    na, das musste aber gesagt werden :)

  • Halloween 2011 kein Tanz!

    • mringhoff
    • 21. Oktober 2011 um 15:20

    das Münchner KVR hat wieder zugeschlagen, diesmal nicht Halloween, sondern Totensonntag:
    http://www.laut.de/Rammstein/Muen…ntag/21-10-2011

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 21. Oktober 2011 um 13:39
    Zitat von "DirkB"

    Müssen bei der Restschuldbefreiung nicht alle Gläubiger zustimmen?


    Nein, über die Restschuldbefreiung entscheidet das Insolvenzgericht.
    Die Restschuldbefreiung muss vom Schuldner im Rahmen der Insolvenz beantragt werden. Im Rahmen der Entscheidung über die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht können Gläubiger angehört werden. Hier können dann eventuelle Gründe angegeben werden, die einer Restschuldbefreiung entgegenstehen. Ebenso kann nach der Entscheidung dieser Beschluss noch angefochten werden.
    Gründe, die gegen eine Restschuldbefreiung sprechen stehen hier:
    http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html

    Sonst würde das ganze System vermutlich auch nicht funktionieren. Wenn einer unter 50 Gläubigern sauer auf den Schuldner ist (sollte unter Gläubigern häufiger vorkommen) und der dann einfach nicht zustimmt? Dann würde Zustimmungen evtl. noch von Gegenleistungen (um mal nicht Bestechung zu sagen) abhängen.... usw.

    Zitat von "skyworker"

    Und immer noch kein Wort zu den ausstehenden Beträgen... Ich meine ja nur - sich den Kopf wegen 3,50 Euro heißreden, fadenscheinige "Rechtshilfen" empfehlen, über geregelte Insolvenzen diskutieren und nicht mal wissen, wofür?


    Also meine Antworten und Kommentare sehe ich jetzt mal vollkommen losgelöst vom Spezialfall. Wer sich also grundsätzlich für das Thema Geldeintreiben und Insolvenz interessiert, der findet in diesem Thread vielleicht die ein oder andere Antwort.

    Natürlich sollte man sich dann im Einzelfall immer fragen: Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Will ich "schlechtem Geld" noch "gutes Geld" hinterherwerfen?

  • HK Audio (Music&Sales) mahnt Händler - VORSICHT!

    • mringhoff
    • 20. Oktober 2011 um 12:28
    Zitat von "dj tobi4u"

    ich tendiere prinzipiell immer zum kurzen Telefonat, das schafft die kleinen Probleme und Streitigkeiten doch meist erheblich schneller aus dem Weg als förmlicher Schriftverkehr.


    Sicherheitshalber das ganze aber schriftlich bestätigen lassen. Ich habe einen Bekannten, der sich genau so eine Erlaubnis hat geben lassen (Anruf bei der Niederlassung), nach ein paar Jahren kam aber dann eine Abmahnung (von der Deutschlandzentrale). Auf dem Hinweis hin, daß er das alles mit der Kollegin aber so vereinbart hatte, kam nur der Hinweis, daß diese Kollegin das nicht zu entscheiden hatte.

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 19. Oktober 2011 um 09:05
    Zitat von "DirkB"

    Naja. So ein Titel hat ja 30 Jahre Gültigkeit


    das auch nur in der Theorie.
    Wenn ein Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren anstrebt, dann steht ihm nach 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu. (plus einer sog. Wohlverhaltensphase), falls er nicht wegen einer Insolvenzstraftat veruteilt worden ist (oder andere Ausnahmen dagegen sprechen).

    Aber wer weiß, wenn jemand das Verbraucherinsolvenzverfahren durchmacht, dann hat er zumindest den Willen, alles wieder zu regeln. Eventuell kommt er ja in dieser Zeit wieder zu etwas Geld. Viel wird es nicht sein, denn die Motivation groß zu verdienen, dürfte eher gering sein, wenn das alles wieder gepfändet wird. Aber vielleicht gibts ja eine große Erbschaft ? :)

  • HK Audio (Music&Sales) mahnt Händler - VORSICHT!

    • mringhoff
    • 18. Oktober 2011 um 17:39

    War das eine richtige Abmahnung, also mit Kostenrechnung vom Anwalt und Unterlassungserklärung?
    Oder war das nur eine (sehr ernste) Mail? Sozusagen als Vorstufe vor der Abmahnung...

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 17. Oktober 2011 um 20:44
    Zitat von "skyworker"

    Ich finde die Höhe des Betrags nicht ganz unwesentlich - ich denke, daran bemessen sich die Mittel.


    Natürlich, keine Frage. Aber da wir ja im Forum sind und Fragen beantworten, gibt man halt Antworten.
    Nebenbei ist die Schwelle, ab wieviel Geld man noch weitermacht, bei jedem anders. Hängt ja auch von der Erfolgsaussicht ab.
    Nicht jeder Titel ist umsonst. Hatte sogar schon zwei Kunden, die nach dem ersten GV-Besuch zahlen konnten...
    Und: betitelte Forderungen mit vermeintlich geringen Beträgen lassen sich dann auch schnell mal bezahlen.


    Zitat von "skyworker"

    Ich versteh auch seinen Weg nicht ganz. Forderung – Mahnbescheid – Titel ist doch eigentlich der Werdegang, irgendwie liest sich das am Anfang des Fadens anders.


    Für mich liest es sich schon so: Nachdem er den Titel hatte, musste der GV den Schuldner besuchen und versuchen zu pfänden.
    Wenn aber dann plötzlich der Schuldner nicht mehr da ist, hat man den Titel, aber keinen Schuldner mehr...

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 17. Oktober 2011 um 20:08
    Zitat von "madmax"

    Glaubts mir; auf legalem Wege kommt ihr nie an eure Kohle in solchen Fällen...


    auf illegalem Weg würde es mir leider nicht liegen. Man muss sich ja nicht auf jedes Niveau herunterlassen.

    Nebenbei sollte man tunlichst aufpassen, auf zwielichtige Dienstleister in Sachen Geldeintreibung zu setzen. Das grenzt teilweise schon an Nötigung und ist Grund für eine Anzeige. Wem das alles egal ist, muss auch mal damit rechnen, daß der Schuldner den Spieß umkehrt und seinerseits entsprechende Kontakte auf den Gläubiger ansetzt....

    Aber Schluss jetzt mit den Revolvergeschichten. Es geht ja hier darum, wie man einen Schuldner ausfindig macht und was mal alles (legales) unternehmen kann.

    Zitat von "skyworker"

    Ich wiederhol mal meine Frage nach dem Betrag


    Natürlich ist das in der Praxis die erste Überlegung: Mache ich weiter, setzte ich Geld und Arbeitsleistung in Bewegung oder lass ich es einfach bleiben, weil sowieso alles unnütz ist? Oder gehts nur ums Prinzip und persönlichen Ehrgeiz? Aber das kann ja jeder für sich entscheiden. Rein für die Beantwortung der Frage finde ich die Höhe des Betrags egal.

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 17. Oktober 2011 um 15:37

    In diesem Fall geht es aber auch eher darum, den Schuldner überhaupt erstmal wieder zu finden.
    Die Erfahrung lehrt aber: Wenn es schon mal so weit gekommen ist, daß sich ein Schuldner vor seinen Gläubigern versteckt, wird auch im Fall des Wiederfindens eine Vollstreckung eher unbefriedigend enden.
    Manchmal verstecken die Schuldner sich aber nicht absichtlich, sondern werden vom Vermieter wg. fehlender Mietzahlungen gekündigt und suchen sich irgendwo eine neue Bleibe mit dem positiven Nebeneffekt, daß an der neuen Adresse erstmal keine Mahnungen oder GV-Besuche eintreffen...

    Hat man den Schuldner dennoch wiedergefunden, dürfte das vermutlich auch noch lange kein Glücksfall sein, denn man ist sicherlich nicht der einzige Gläubiger. Man reiht sich dann ein in die Schlange zwischen Vermieter(n), Inkassobüros, Banken, Telefongesellschaften, Kreditkartenunternehmen, Kaufhäuser, Kreditvermittlern und vielen anderen Lieferanten....

  • Gestohlenes Material, oder Aufpassen, wenn Zirkus .... in de

    • mringhoff
    • 14. Oktober 2011 um 16:03

    Das ist gar nicht weltfremd, wenn ganze LKW-Ladungen mal eben geklaut werden.
    http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tip…ahl/fakten.html
    Google doch einfach mal und da sprudeln nur die Berichte....

    Wie das die Diebesbanden machen, nicht entdeckt zu werden und ob das nicht hin- und wieder gefakte Räubereien sind (Versicherungsbetrug etc.), weiß ich natürlich ebensowenig, wie den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte, aber unglaubwürdig ist sie beileibe nicht.

    Und daß die Recherche nach sich lohnenden Lasterinhalten mit einem Sattelzug erfolgt, hab ich ja nicht behauptet...

    Daß aber der rechtmässige Eigentümer der Ware "nach zweijähriger, erfolgloser Prozessdauer" gegen seine Versicherung nun zufällig seine Ware nun doch selbst wieder gefunden hat, stellt natürlich wieder eine andere Frage auf... :)
    und weils mich gerade interessiert hat: lt. Google / Googlemaps ist die nächste Polizeistation rund 400m und ca. 2 Blöcke weiter weg, also offenbar doch nicht am Hauptplatz.

    Aber das rumspekulieren ist ja eher müßig. Was wissen wir hier schon?

  • Gestohlenes Material, oder Aufpassen, wenn Zirkus .... in de

    • mringhoff
    • 14. Oktober 2011 um 08:42
    Zitat von "schallereignissortierer"


    Da darf man sich doch schon mal wundern....


    vielleicht ist die Masche bei den Jungs nicht neu: ein großer leer Laster sucht in jeder Stadt nach neuem Inhalt. Ob Veranstaltungstechnik oder was anderes ist ja egal, solange man das Zeug auf osteuropäischen Flohmärkten wieder verhökern kann...
    Da man ja ein paar Tage in der Stadt rumhängt, hat man ja auch Zeit, etwas zu recherchieren, wo welcher Laster/Trailer/Anhänger rumsteht und was der/die Fahrer gerade machen.... Eigentlich nichts neues, solche Taten passieren gerne auch mal auf Autobahnraststätten etc. Aber da gibts in zunehmenden Maße Videoüberwachung...

  • Wo ist denn eigentlich Manuela abgeblieben?

    • mringhoff
    • 13. Oktober 2011 um 10:11
    Zitat von "hpaudio"

    Irgendwie glaube ich nicht, das der Urheber der Anzeige dort, sowie auch eventuell des Facebook-Profils, der selbe ist, wie der/die , welche damals als Manuela hier postete. Dafür sind die Unterschiede in der Art zu schreiben einfach zu enorm.

    Zu dem, das Foto bei FB hat herzlich wenig Ähnlichkeit mit dem Avatar von ihr damals im 2Sound Forum. Irgendwie glaube ich langsam, das da eine Person, die nicht existiert von einem aufgegeben wurde, und vom anderen weiter gelebt. Krank irgendwie...

    Sehe ich auch so. Die jetzige Manuela hat mit der damaligen nichts zu tun, sondern wird vom Dunstkreis "TensingMüllerVillaBurg" missbraucht

    Zitat von "skyworker"

    PS: Ich hoffe, ich habe jetzt keinen Persönlichkeitsdefekt vergessen...


    oh doch: JueofSchäferHelbigerFloppySheppert u.v.a.

  • Wo ist denn eigentlich Manuela abgeblieben?

    • mringhoff
    • 12. Oktober 2011 um 20:15

    Muss schon sagen, kreativ ist unser Junge beim d&b-Bashing schon... Jetzt nutzt er auch schon Verkaufsanzeigen...
    "verkaufe d&b billigst wegen Umrüstung auf Meyersound..."

    Wetten, daß bald auch mal ein Foreneintrag kommt von einem dieser anonymen Persönlichkeiten, daß jetzt überall d&b verkauft wird, weil es ja keiner haben willl...
    Was das für ein Hintergrund hat? Gestörte Persönlichkeit? Oder Cyberwar zwischen Herstellern?

  • Wo ist denn eigentlich Manuela abgeblieben?

    • mringhoff
    • 12. Oktober 2011 um 17:10

    Seit 14.9. gibt es "sie" wieder:
    https://www.facebook.com/manuela.villacrusis

    Nur am Foto müsste der Ersteller dieser FB-Seite noch arbeiten, das kommt eigentlich von dem hier:
    http://www.flickriver.com/photos/ajkenji/2486155990/

    Interessanterweise ist sie mit anderen temporären Erscheinungen aus dem Forum hier bekannt.... :)

  • Gerichtsvollzieher fehlgeschlagen - was nun?

    • mringhoff
    • 11. Oktober 2011 um 08:00

    "unbekannt verzogen" hat ja nur der Gerichtsvollzieher gesagt, denn es ist nicht seine Aufgabe, die neue Adresse herauszufinden.
    Das musst Du selbst machen, was vermutlich leichter gesagt als getan ist.
    Zuerst einmal im Melderegister nachfragen, wer weiß vielleicht klappts ja.
    Eventuell auch mal selbst vorbeifahren und Nachbarn befragen oder Vermieter (falls man den herausfinden kann).
    Ansonsten Google, Facebook, Freunde, trickreiche Anrufe über das Handy... etc.

    Falls Du es geschafft hast, dann im zuständigen Amtsgericht nach dem zugehörigen Gerichtsvollzieher fragen und an neuer Adresse das Glück erneut versuchen....

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