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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 9. November 2010 um 14:46
    Zitat von "falcocgn"


    Die Tensing-Sache http://www.tensingland.de/ finde ich prinzipiell erstmal sehr gut.

    Gerade auf der Startseite gefunden (Spruch des Tages), das passt ja super zum Thema:

    Wenn jemand meint, er sei etwas, obwohl er doch nichts ist, der betrügt sich selbst.
    (Galater 6,3)

    Es gilt also schon seit zweitausend Jahren: Sei kein "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik", wenn Du die notwendige Ausbildung nicht hast....

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 9. November 2010 um 12:22
    Zitat von "Jueof"

    Als vor zirka zwei jahren einige überaktive schützlinge in unseren gruppen auftauchten und meinten wir müssen jetzt eine fachkraft oder gar meister angagieren sonst käme die bullerei und wir wandern alle in den bau habe ich das mit den zuständigen stellen besprochen.

    Sag mal was sind denn das für Veranstaltungen? Die Schützlinge in Euren Gruppen klingen eher wie Kellerparties/Jugendgruppen etc.? Daß die Versammlungsstättenverordnung erst ab einer bestimmten Größe beginnt,weißt Du schon oder?

    Und welche Stellen hast Du denn eigentlich gefragt? Was haben die dann gesagt?

    Zitat von "Jueof"

    beginnen auch sie jetzt mich absichtlich zu verwechseln oder mir was unter zu setzen? Ich weiß ehrlich nicht was das hier soll?


    Wieso "auch"? Passiert Dir das hier öfters?

  • Flügel Mikrofonie

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 21:58
    Zitat von "skyworker"

    Gaffa im Flügel??? Es sind schon Leute für weniger geköpft worden ^^


    Im Gegensatz zu den Streicherkollegen bringen die Pianisten ihre Instrumente in der Regel nicht selbst mit, drum wirst Du hier wohl weniger Widerstand bekommen, ist ja nur ein Mietflügel... :)

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 20:49

    Es wird halt dann dabei an der Sicherheit geknausert. Das darf doch kein Argument sein oder?

    Unter dem Strich kommt es auch auf die Größe der Veranstaltung und auf das jeweilige Gefährungspotential an.

    Ein "Kirchlicher Bereich" kann auch sehr differieren. Vom kleinen Theaterstück im heimischen Pfarrsaal vor 150 Eltern bis zu Großevents, wo man schon glauben möchte, daß sie mit Kirche gar nichts mehr zu tun haben...

  • welche Aufkleber ?

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 17:05

    Ehrlichgesagt die Art des Aufklebers wird Dich in keiner Weise davor schützen, daß Dein Eigentum Dich verlässt.

    Erstens denkt keiner "oh, der hat aber doofe Aufkleber drauf, das Mikro nehme ich nicht mit..."
    Zweitens sieht man es dem Aufkleber nicht an, wie er sich ablösen lässt (zumindest nicht im Zeitpunkt des Besitztumswechsel....)
    Drittens würde sich der Interessent an Deiner Ware sicher gerne die Mühe machen, auch den nervigsten Aufkleber ruterzufuzzeln, wenn der dafür Dein Mikro "behalten" darf....

    Aufkleber dienen eigentlich in erster Linie dazu, Verwechslungen zu vermeiden und um ehrlichen Findern das Rückgeben leichter zu machen. Und zu diesem Zweck müssen sie jetzt keine supertollen Spezialteile sein...

  • Das liebe Geld ...

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 16:30

    richtig. Gigantische Staatsverschuldung in den USA.... und wir diskutieren über Griechenland... schon seltsam.
    Nur weil die einen ihr Geld selber drucken können und die anderen nicht, gibts hier ein eklatantes Mißverhältnis in der Aufarbeitung der Schulden. Die einen müssen sparen, die anderen drucken Geld.
    Aber auf Dauer kann das so nicht weitergehen, hier passiert mittelfristig auf alle Fälle noch einiges. Mal sehen, auf welche Art und Weise die nächste Blase platzt...
    Leider ist es bei manchen Staaten so wie bei kleinen Kindern. Wenn es innenpolitisch/wirtschaftlich nicht mehr klappt, dann muss die Außenpolitik herhalten.

  • AKG WMS450 - welche älteren Strecken sind dazu kompatibel?

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 16:19

    Gerade getestet: WMS4000 Sender funktionieren mit WMS450 Empfänger.
    Interessant...

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 12:19
    Zitat von "falcocgn"

    In Zeiten spitzer Rechenstifte gehen auch die Versicherungen dazu über genau nachzufragen, warum ein Schadensfall eingetreten ist. Sollten dann z.B. in drei Rechtsquellen genannte Bedingungen nicht erfüllt sein wird die versicherung nicht zahlen. Punkt.


    Richtig. Das sollten solche Leute immer im Hinterkopf haben, die meinen, daß die Verordnungen zunächst keine Folgen für sie hätten.
    Sobald die Juristen der Versicherungen einen Punkt finden, werden sie diesen natürlich für sich nutzen. Und wir reden nicht nur von den großen Schäden, auch bei den kleinen Unfällen möchte die Krankenversicherung des Geschädigten möglichst einen Schuldigen finden, den sie die Rechnungen vorlegen können. Die eigene Haftpflichtversicherung hat auch nicht immer Lust zu zahlen und untersucht den Vorfall natürlich ebenfalls. Wer dann sich nicht an die "Regeln der Technik" gehalten hat, dem kann unter Umständen ein grob Fahrlässiges Handeln (oder sogar Vorsatz) vorgeworfen werden, was wiederum zur Folge hat, daß die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und man selber dafür geradestehen muss.

    Welche Nichtbeachtung von welcher Regel welche Konsequenz hat, weiß man dann auch erst hinterher. Wenn es dumm läuft, sieht es der Richter so, daß die Anwesenheit einer Fachkraft so essentiell wichtig gewesen wäre, daß vielleicht ein entstandener Schaden nicht eingetreten wäre. Mag sein, daß der Betroffene es ganz anders gesehen hätte. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

    Nebenbei sind solche Regelungen ja nicht einfach nur so da, weil sich hier einer mal juristisch ausgelebt hat. Nein, diese Verordnungen haben meist alle einen realen praktischen Hintergrund und durchaus ihren Sinn.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 8. November 2010 um 11:42
    Zitat von "soundeffekt"


    Mir geht vor allem darum, wie wir "rechtich dastehen" wenn wir die VA machen würden und der Konkurrent holt während des Aufbaus das Ordnungsamt und es geht zur Sache.

    Was soll denn das Ordnungsamt machen?
    Wie gesagt, die BGV sind lediglich Verordnungen der Berufsgenossenschaft, also keine Gesetze. Diese Verordnungen werden im Schadensfall natürlich wie ein Gesetz herangezogen, wenn es darum geht, die Haftung und die Verantwortung festzulegen. Das Stichwort "Stand der Technik" ist ja schon gefallen.
    Aber vorab kann keiner sagen: das dürft Ihr nicht, weil die Berufgenossenschaft das so will.
    Ein Ordnungsamt kann nur auf Basis der Gesetze handeln. Die Versammlungsstättenverordnung ist ein Gesetz aus dem Baurecht und hat somit bindenden Charakter.

    In Deutschland mit seiner Gewerbefreiheit kann jeder einer Tätigkeit, wenn sie nicht explizit an bestimmte Bedingungen geknüpft ist (z.B. bestimmte Handwerke, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, Rechtsberatung, Banken etc.). Für den Bereich der Veranstaltungstechnik gibt es jetzt keinerlei solcher Auflagen für die Gewerbegründung. Jeder Hinz und Kunz darf diese Tätigkeit ausüben, man sieht es ja auch oft genug an den ein oder anderen Schülergaragenfirmen.

    Natürlich herrscht hier nicht Narrenfreiheit. Es gibt u.a. anerkannte Regeln der Technik. Wer diese nicht befolgt, muss im Schadensfall dafür geradestehen. Aber nur dann und nicht vorher.
    Hier hofft der Staat auf die Selbstverantwortung der Handelnden.

    Wenn aber von bestimmten Aufbauten Gefahr für Leib und Leben ausgeht, dann kann aufgrund der Gefährlichkeit dagegen vorgegangen werden. Die Nichtanwesenheit einer bestimmten Person würde ich jetzt nicht als Gefahr für Leib und Leben sehen.

    Zitat von "soundeffekt"


    Oder wir bitten einen Kollegen, der die Ausbildung zur Fachkraft hat, während des Aufbauten und der VA anwesend zu sein:


    das ist natürlich immer eine Lösung. Hinzubuchung von Fachkräften. Gilt vor allem auch für die VStättV mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik für den Betreiber der Location.
    Aber es zählt nicht nur die Anwesenheit, er trägt auch die Verantwortung. Das muss dem Kollegen auch klar sein.

  • Kabelbrücken - Defender Compact?

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 23:55

    Es gibt schon ein paar preiswertere Lösungen, aber da braucht es wieder irgendwelche Verbinder (gehen verloren, Aufbau dauert länger) oder sind bei Kälte zu starr oder der Deckel geht nach 1-2 Jahren nicht mehr gescheit auf und zu.
    Dann lieber keine Experimente und 20-30 EUR mehr in die Hand nehmen für den Laufmeter...

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 23:44
    Zitat von "falcocgn"


    Wenn also der Freelancer als Einmannunternehmen Mist gebaut hat und ein Versicherter kommt zu Schaden, dann hat seine Freiheit ein Ende.


    Ja, leider erst dann...
    Wenn der Unternehmer keinen Mist gebaut hat und sich trotzdem nicht an alle BGVs gehalten hat, dann kann ihm keiner etwas anhaben, denn die BGV sind nunmal keine Gesetze, auf deren Einhaltung man bereits schon beim Aufbauen gezwungen wird. (falls man nicht Mitglied der BG ist)

    Und daran leidet meiner Meinung nach auch die gesamte Branche darunter.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 23:39
    Zitat von "falcocgn"


    Fündig werden wir in der BGV C1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" im § 15, Leitung und Aufsicht
    "(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen."

    ...er darf die Leitung und Aufsicht aber selber machen. Und hier steht dann nichts von der notwendigen Qualifikation des Unternehmers selbst....

  • Kabelbrücken - Defender Compact?

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 20:24

    Musst aber viel Gaffa und Gummi verwenden, daß da dann ein paar LKWs drüberfahren können :)

    Der "Wert" der Kabelbrücken relativiert sich auch, denn oftmals liegt der gleiche Wert nochmal IN der Kabelbrücke...

    Ach und wie heißt es so schön in einer Kreditkartenwerbung: "....Preis für eine technisch einwandfrei verlaufende Veranstaltung ohne Kabelprobleme:.... unbezahlbar!" :)

  • die typischen Fehler beim Selbständigmachen...

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 14:46
    Zitat von "falcocgn"


    Typische Fehler sind auch:
    - nicht die vereinnahmte USt auf ein separates Konto zu legen. So ist sie leider weg, wenn sie gezahlt werden müsste
    - nicht daran zu denken auch noch zusätzliche mindestens 18% von der Rechnungssumme auf Seite zu legen, um die im nächsten Jahr kommende ESt zu zahlen
    - zu lange zu warten, bis die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erst dann weiss ich nämlich, was auf mich zu kommt.


    Ganz wichtige Tipps vor allem für Gewerbestartende oder Firmen mit hohem und schnellem Wachstum (z.B. vom Nebenerwerb zum Vollerwerb).
    Das Finanzamt möchte zwar regelmäßige Vorauszahlungen haben, diese basieren natürlich nur auf den Zahlen der zuletzt eingereichten Steuererklärungen.
    Wenn also alles im ähnlichen Rahmen bleibt wie in den Vorjahren, dann passen die Vorauszahlungen in etwa zur laufenden Steuerpflicht. Mit den neuen Zahlen werden dann auch die Vorauszahlungen angepasst. Je zeitnaher also die Erklärung abgegeben wird, desto realer sind auch die Vorauszahlungen.

    Zum Thema USt.:
    Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber diese Vorauszahlungsproblematik mit der verspäteten Abgabe auch erkannt und eingeführt, daß die neugegründeten Firmen ihre USt-Voranmeldung monatlich abgeben müssen. Erst dann, wenn das Finanzamt erkennt, daß da kaum etwas passiert, passt man die Erklärungsfrist auf das Quartal oder sogar auch auf ein ganzes Jahr an.
    Wer dann aber wieder eine Umsatzsteigerung hat, darf nicht so lange warten, bis das Finanzamt ihn wieder auf eine kürzere Frist festlegt, sondern man ist gezwungen, diese selbst dort anzumelden. Die genauen Grenzen und Fristen findet im UStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

  • die typischen Fehler beim Selbständigmachen...

    • mringhoff
    • 7. November 2010 um 14:25
    Zitat von "rockline"

    Dann hast Du rund 100.000.- Umsatz gemacht.
    Das vom "Gewinn" fast 40% Einkommenssteuer bei Nebenerwerbstätigen abkassiert werden ist doch allgemein bekannt.

    ich weiß zwar nicht, was obiger Bekannter an Umsatz gemacht hat, aber so viel wirklich nicht. Es lag eher daran, daß er wenig Ausgaben hatte (quasi "wie immer") und erst später investierte, als dann das Geld auf dem Konto war. Von den Investitionen hat man dann noch nicht so viel (als gewinnsenkende Ausgabe), da hier das ganze ja auf mehrere Jahre verteilt wird (Abschreibungen).
    Lagerräume gab es nicht (wurde im Keller gelagert), etwas Anteile an Telefon, Internet, Kfz, ein paar Abschreibungen und etwas Betriebsausgaben - das dürfte es gewesen sein. Schliesslich wurde das ja immer nebenbei betrieben.
    Mehr als 20.000,- Umsatz waren das schätzungsweise nicht.


    Zum Thema Umsatzrendite:
    (oder wieviel Umsatz für wieviel Gewinn)
    Es gibt sicher Branchzen-Kennzahlen dafür, doch das ist immer der Durchschnitt. Vielmehr hängt es doch stark von der Firma selbst ab.
    Wer viel investiert, der legt den Grundstein für (hoffentlich) spätere Gewinne.
    Wer in abschreibungsintensive Geräte investiert (und das dürfte in der VT auch recht häufig sein), der invertiert sozusagen die Umsatzrendite. Trotz hoher Ausgaben (Liquiditätsabfluss vom Konto), bleiben diese relativ neutral, was die Gewinnwirksamkeit betrifft, je nach Abschreibungsdauer. In den späteren Jahren sinken vielleicht mal auch die Investitionen, aber die Abschreibungen haben sich ordentlich angehäuft. Das Konto strotzt also vor Liquidität, die Einnahmen-Überschußrechnung weißt einen Minigewinn auf... Trotz steigendem Umsatz.
    Kennzahlen sind also nicht wirklich alles.
    Vielleicht sollte unsere Branche seine Umsatzrendite eher aus der Liquidität 2. Grades (also mit der Abschreibung) errechnen anstatt aus dem Gewinn?

    Und dann hängt es auch von der Rechtsform ab. Personengesellschaften und Einzelunternehmer haben natürlich einen wesentlich höheren Gewinn, da sie sich diese ihren Gewinn z.T. auszahlen (entnehmen) müssen, um privat davon leben zu können.
    Kapitalgesellschaften (GmbH etc.) zahlen ihren Geschäftsführern hingegen ein Gehalt, das entsprechend gewinnwirksam abgezogen wird. In unserer Branche ist der Geschäftsführer meist auch der Inhaber der Firma (sprich Gesellschafter).
    Wenn also eine GmbH bei 200.000,- Umsatz auf 1.000,- EUR Gewinn rauskommt, und in der EÜ ein Gehalt von 50.000,- enthalten ist, dann ist das wesentlich besser, als wenn eine Einzelfirma bei gleichem Umsatz ein Gewinn von 20.000,- ausgewiesen hat.

    Und die Umsatzrendite hängt auch stark davon ab, wieviel Prozent des Umsatzes rein mit der Vermietung bzw. Service gemacht wurde und wieviel mit dem Handel (Verkauf, Installation etc.).
    Wer schon mal ein paar Geräte verkauft hat (wer macht das nicht von uns?), der weiß, wie wenig Marge zum Teil dort enthalten ist. Man hat dann zwar ein ordentliches Umsatzplus, aber auch fast soviele Ausgaben beim Wareneinkauf....

  • AKG WMS450 - welche älteren Strecken sind dazu kompatibel?

    • mringhoff
    • 6. November 2010 um 22:09

    Also was wir getestet haben, waren WMS400 Sender auf WMS4000 Empfänger. Das klappt nicht.
    Wie es nun andersrum aussieht, weiß ich leider nicht. Möglicherweise können ja WMS4000 Sender mit den 400er Empfängern passen. Wäre mal ein Versuch wert...
    Ansonsten wie gesagt, einfach mal bei den AKG-Jungs in Heilbronn anrufen (AudioPro) und nachfragen...

  • AKG WMS450 - welche älteren Strecken sind dazu kompatibel?

    • mringhoff
    • 5. November 2010 um 23:35

    das mit den 4000 und 400/450 hab ich persönlich praktisch ausprobiert. Wir haben "die Hardware" dazu :)
    Die 4000er sind ganz andere Systeme, andere Companderverfahren, Pilottonverfahren etc.
    Die 4000 und die 4500er sind aber wieder untereinander kompatibel.

    Daß hier jemand gemischte "Sets" anbietet, kann ich nicht verstehen. Vielleicht ein Schreibfehler, so eine Null ist schnell mal hingeschrieben oder weggelassen...?

  • die typischen Fehler beim Selbständigmachen...

    • mringhoff
    • 5. November 2010 um 19:19

    Da denkt natürlich keiner der engagierten Jungunternehmer daran, der gerade sein Hobby etwas professionalisiert und ein Gewerbe anmeldet: Ab jetzt ist er nicht mehr wohl behüteter "Verbraucher" im Sinne des BGB, sondern knallharter "Kaufmann" im Sinne des HGB

    Was anfangs so leicht ist und wenig kostet, entpuppt sich in den Jahren danach als schwerwiegende Entscheidung. Wer nicht gerade Jura studiert oder einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, der hat vermutlich weiterhin die Einstellung, daß "man" ihm schon sagen wird, was er machen muss oder nicht. Angefangen vom Finanzamt über die IHK, Künstlerkasse, Gema bis hin zur Berufsgenossenschaft und ja auch das Bundesamt für Güterverkehr...
    Dem ist eben nicht so. Als Selbstständiger muss man sich eben selbst um alles kümmern. Und da man meist schlecht weiß, was man nicht weiß, ist das eben gar nicht so leicht.

    Aus diesem Grund wäre es vielleicht mal interessant, wenn hier die "alten Hasen" die ein oder andere Erfahrung an die gewerblichen Newcomer weitergeben können.

    Anlass zu diesem Thema gab wieder ein Vorfall, den ich regelmässig bei Bekannten/Kollegen/Kunden beobachten kann: Der laxe Umgang mit der Steuererklärung und die nicht zeitnah geführte Buchhaltung.

    Wenn man als Einsteiger wenig Umsätze hat, das ganze auch nur mal nebenbei betreibt, dann leuchtet es vielen nicht ein, warum sie einmal einen Steuerberater nehmen sollen und warum sie dann auch noch monatliche Auswertungen benötigen.
    In den ersten Jahren mag das noch alles gut gehen, doch wenn mal ein erfolgreiches Jahr kommt, dann kommt das böse Erwachen.
    Eine kleine Geschichte:
    Kleinunternehmer XY hat seit einigen Jahren ein Gewerbe nebenbei. Er ist sonst anderweitig angestellt, hin- und wieder vermietet er Partymaterialien und spielt DJ. Einmal im Jahr macht er seine Einnahme-Überschusserklärung und seine Steuererklärung. Das ganze ist ihm eher ein rotes Tuch, denn mit Formularen, Steuergesetzen und Buchhaltung hat er es nicht so.
    Dem Finanzamt ist es aber auch relativ egal, denn unser Kleinunternehmer ist für sie eigentlich ein Angestellter, dessen Arbeitgeber zahlt monatlich die Lohnsteuer. Das Kleingewerbe hat in den ersten Jahren auch nur Verluste, insofern bedeutet eine Steuererklärung immer eine kleine Steuerrückerstattung, da man ja bekanntlich die Verluste aus dem Gewerbe mit den Einkünften aus "nichtselbständiger Tätigkeit" ausgleichen kann.
    Ähnlich sieht es mit der Umsatzsteuer aus. Da immer fleissig gekauft wird, dürfte zeitweise die Rückerstattung der Umsatzsteuer über die Vereinnahmte MWSt. liegen.
    Meist sagt das Finanzamt dann auch nichts, wenn die Steuererklärung überfällig ist, weil es für die überlasteten Behörden so gesehen "Peanuts" sind.
    Besagter Kleinunternehmer hat also nun vor einigen Wochen nach einigen Mahnungen seine Steuererklärung 2008 abgegeben. Da seine Geschäfte in diesem Jahr schon ganz ordentlich gelaufen sind und die gröbsten Investitionen getätigt bzw. Abschreibungen ausgelaufen sind, stellt sich zum ersten Mal ein kleiner Gewinn von 10.000,- EUR ein.
    Von diesem Gewinn hat er dann natürlich einen Teil wieder investiert, einen Teil entnommen und verbraucht.
    Jetzt kam aber - wie erwartet, wenn man weiß, wie das abläuft - der Hammer:
    Das Finanzamt errechnet eine Steuernachzahlung für 2008 von rund 3.000,- EUR. Bei Nebenerwerblern kommt der Gewinn natürlich aus der Steuerprogression gesehen "oben drauf" auf seine anderen Einkünfte (Lohn). Der Steueranteil ist also nicht gerade knapp.
    Weil er seine Steuererklärung zu spät abgegeben hat, kommen also hier noch Versäumniszuschläge und Verzugszinsen drauf. Gleichzeitig ergibt sich aus der Umsatzsteuer auch erstmals eine Zahlungsverpflichtung von rund 1000,- EUR, ebenfalls verbunden mit Versäumniszuschlägen und Zinsen. Gleichzeitig kommt der Hinweis, daß man eigentlich verpflichtet gewesen wäre, die Umsatzsteuer ab einem gewissen Umsatz monatlich abzurechnen (und zu bezahlen).
    Der Kleinunternehmer muss also für 2008 zusammen fast 5.000,- EUR nachbezahlen. Doch das genügt dem Finanzamt natürlich nicht. Es werden Vorauszahlungen fällig und zwar auf Basis der letzten Zahlen, also 2008. So muss er also für 2009 ebenfalls 5.000,- EUR und bis zum 3. Quartal 2010 noch rund 3.700,- EUR bezahlen. Und zwar sofort!
    Gesamtsumme also rund 13.000,- EUR

    Da unser Kleinunternehmer weder reich geerbt, noch einen lukrativen Hauptjob hat und auch sein Gewerbe immer so auf plusminus Null auf dem Konto läuft, sieht er sich außerstande, dies Summe sofort aufzubringen.

    Er telefoniert etwas mit dem Finanzamt, nimmt sich vor, einen Steuerberater aufzusuchen und verdrängt dann das Thema kurzzeitig, denn sein Hauptjob und seine Jobs in der Veranstaltungstechnik halten ihn zu 110% auf Trab.
    Bis er sich umsieht, hat er eine Mahnung vom Finanzamt auf dem Tisch. Er telefoniert wieder mit dem Finanzamt, denkt sich, daß der Steuerberater dann schon alles klären wird, überweist noch alles was er so zusammenkratzen kann (2.000,-) an das Finanzamt und ist wieder so im Stress, daß er das Thema wieder verdrängt.
    Nun kommt die Androhung der Vollstreckung. Wird nicht innerhalb 1 Woche bezahlt, wird vollstreckt. Das bedeutet Kontopfändung, vollstreckbarer Titel, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis und das ganze Programm.
    Der Steuerberater konnte aber noch eine Reduzierung der Vorauszahlung erreichen und eine Ratenzahlungsvereinbarung.

    Fazit: hätte sich besagter Kleinunternehmer sorgfältig kaufmännisch gehandelt, rechtzeitig Steuererklärungen abgegeben, und monatlich abgerechnet, dann wäre das alles nicht passiert. Er hätte damals das Geld nicht komplett für Investitionen und Privatentnahmen verwendet, sondern mittels Vorauszahlungen regelmässig dem Finanzamt gegeben, was dem Staat gehört.

    Nun aber ist seine Existenz gefährdet und überweist monatlich noch den letzten Cent. Würde ein Zwischenfall/Unfall noch Kapital erzwingen, ist der Konkurs unabwendbar.

    Also: frühzeitig steuerliche Beratung einholen und lieber eine monatliche Buchhaltung machen lassen, auch wenn der Umsatz das noch nicht erfordert.
    Und: Für Existenzgründer gibt es Grundlagenseminare bei der IHK oder ähnlichen Einrichtungen. Ein gewisses Grundverständnis in der deutschen Gesetzgebung und im Steuerwesen ist für einen Gewerbetreibenden unerlässlich.

    Vielleicht regt diese kleine Geschichte ja den ein oder anderen zum Nachdenken an....
    Vielleicht hat auch noch jemand anders andere wertvolle Tipps für "Start-Ups"...

  • Frequenzneuvergabe - Bei wem auskotzen ?

    • mringhoff
    • 5. November 2010 um 18:24
    Zitat von "oton"

    ... genauso wie der Rest der Branche, jahrelang in vollkommenen Tiefschlaf verharrt bist, um 5 vor 12 dann jaulend aufzufahren, ohne dann noch irgend etwas an schön lange gefassten Beschlüssen ändern zu können. Plus keinerlei adäquate Lobby von Seiten von Verbänden oder ähnlichem. Ich schließe mich da übrigens nicht aus. Wir haben es alle verpennt und müssen jetzt mit den Konsequenzen leben, ob wir es wollen oder nicht.

    Naja, diese Argumentation finde ich ehrlichgesagt auch nicht richtig. Ab 2006 war die Nutzung der Funktechnik anmelde- und gebührenfrei, die Geräte wurden immer preiswerter und so selbstverständlich wie ein CD-Player. Wer denkt denn dann an so etwas, daß ein paar Jahre später alles über den Haufen geworfen wird? Wer denkt da an Lobbyarbeit?
    Zudem kommt noch dazu, daß die europäischen Beschlüsse so gut wie kaum publiziert und für Nichtjuristen "übersetzt" werden, was das für die deutsche Situation bedeutete. Nur so langsam sickerte es durch. Da war aber das wichtigste schon entschieden, das andere nur eine Formsache. Welcher Politiker will sich schon gegen die großen Gelder der Mobilfunkkonzerne stemmen? Hier und da mal einen kleinen Kompromisss aushandeln (kommunale Abwrackprämie, UHF-Ersatzfrequenzen etc.) das wars.
    Ich denke nicht, daß wir Anwender hier etwas "verschlafen" haben. Wir sind einfach nur zu unwichtig. Und wie man im Nachhinein sehen konnte, gibt es auch technische Lösungen für die Zukunft. Funkmikros wird es also nach wie vor geben.
    Was mich halt wieder ärgert ist, daß wir Anwender zahlen müssen (neue Funkstrecken kaufen) und andere gewinnen, die sowieso schon Geld genug haben (Mobilfunkkonzerne) oder soviele Schulden (der deutsche Staat), daß es auch schon egal wäre, wenn er einen Teil seiner Versteigerungserlöse für unsere Verluste verwenden würde....

  • Frequenzneuvergabe - Bei wem auskotzen ?

    • mringhoff
    • 5. November 2010 um 18:05
    Zitat von "dechnikusch"


    aus östereichischer sicht :


    kann jetzt nur mal aus deutscher Sicht antworten:

    Zitat von "dechnikusch"


    nein, keiner hat uns hier( den kleinen und mittleren verleihern )
    vor jahren gesagt, was gravierend anders wird - bezüglich frequenzen !
    - keine behörde, kein grosshändler-generalimporteur…


    vor Jahren war das Thema auch nicht bekannt, wie von simonstpauli schon erwähnt erst ab 2007/2008.
    Und selbst da, war es noch nicht sicher, wie das dann politisch umgesetzt wird.

    In Technikerkreisen und auch hier im Forum wurde das Thema aber schon seit 2008 diskutiert
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=29&t=71785
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=24&t=28375&start=26
    (dieser Beitrag wurde wegen der Wichtigkeit sogar im Brett "Signalquellen" oben angepinnt.)
    http://www.sennheiser.de/sennheiser/hom…238_interaction
    oder auch öffentliche Aktionen: http://www.save-our-spectrum.org

    Zitat von "dechnikusch"


    und jetzt steht - ob der veränderten situation - immer noch nix aussagekräftiges
    auf den homepages der üblichen verdächtigen


    doch. Aber etwas aussagekräftiges konnte man doch erst nach der politischen Entscheidung in Deutschland lesen. Inzwischen bieten sämtliche renommierte Hersteller zahllose Infos auf Ihren Websiten darüber. Vor einigen Montaten waren diese Infos oft auch auf der Startseite zu finden, inzwischen ist das ja ein alter Hut und diese Informationen stehen dann im Servicebereich o.ä.:
    Es empfiehlt sich aber auch heute noch immer wieder mal reinzusehen, denn es geht voran mit dem Netzausbau:
    http://www.shure.de/supportdownload/frequenzen
    http://www.sennheiser.de/sennheiser/hom…rofessional_uhf
    http://www.akg.com/site/products/…anguage,DE.html


    Zitat von "dechnikusch"


    - nix über ev. weiternutzung der einstmals teuer erworbenen funkgerätschaften
    - nix über : welche frequenzen zukünftig von den priv.telekom-anbietern in anspruch
    genommen werden könnten ( zu unserem nachteil ).
    - nix über die frequenzbänder, welche wir ab jetzt ( und erst recht ab 2015 )
    halbwegs verletzungsfrei betreiben dürfen…
    - nix über die damit verbundenen neuen um/anmeldekosten…neuen betriebskosten…

    Alles anzeigen

    Wenn Du Dich jetzt weiter zu diesen Themen informiert hast, dann dürftest Du die letzten drei Fragen bereits selbst beantworten können.
    Und wenn Du auf den Hompages der Hersteller etwas zielgerichteter suchst, dann wirst Du auch zur ersten Frage ein paar Antworten finden:
    Es gibt die Möglichkeit der technischen Umrüstung bestehender Anlagen. Da das natürlich nicht billig ist, versteht sich ja von selbst (ist ja keine Serienfertigung, sondern Werkstattarbeit) Das lohnt sich also nur für hochwertige Sendestrecken. Günstigere Systeme werden in der Tat wertlos. Diese entweder bis 2015 noch ausgiebig nutzen oder bald verkaufen.
    Für kommunale Einrichtungen gibt es übrigens (wie gesagt in Deutschland) so etwas wie eine Entschädigungszahlung vom Bund, aber nur für Geräte, die vor einem bestimmten Stichtag gekauft wurden. Der Ottonormalverbraucher geht also leer aus. Für die Kommunen aber natürlich logisch: Der Bund bekommt die Erlöse aus der Freuquenzversteigerung.


    Zitat von "dechnikusch"


    sollt ich mich noch ärgern ?
    - nein
    ein politiker – sollte er über meine pa sprechen wollen – bekommt ein kabel-mikro…..


    Natürlich ärgert so etwas, vor allem, wenn es einen selbst betrifft. Politisch gesehen ist das zweischneidig: Wir VT-Dienstleister sind halt nicht so wichtig, wie z.B. die Versorgung der ländlichen Gebiete mit einem Breitbandnetz. Andere technische Lösungen wären ebenfalls mit Umstrukturierungen verbunden. Nebenbei spielen hier große finanzielle Interessen eine wichtige Rolle, das ist ein Kampf David gegen Goliath. Nur daß hier eben Goliath gewinnt.
    Hier konnte auch eine hersteller- und anwenderübergreifende Interessensgemeinschaft nicht viel ändern, die hierfür damals extra gegründet wurde: http://www.apwpt.org/

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

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