1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Generaldiskussion Lärm

    • mringhoff
    • 10. Juni 2010 um 18:32
    Zitat von "tobias kammerer"

    Man findet komischerweise in solchen Beiträgen aber nie, daß in einem Bierzelt mit Blaskapelle das gleiche Problem besteht. Es ist immer nur von MP3 und Disco die Rede.


    Dann liegt das vielleicht an zwei Dingen:
    a) Du hast weniger Zugang zu Publikationen, die auch von Hörproblemen anderer Musiker sprechen. Gerade bei Orchestermusikern ist das beispielsweise kein unbekanntes Thema.
    b) weil Blaskapellen nicht ununterbrochen und stundenlang spielen, wie ein Discoprogramm, sondern meist recht viele Künstlerpausen einlegen und auch meist auch etwas leiser sind.

    Eine interessante Publikation hab ich hier gefunden. Nein, kein Zeitungsausschnitt oder reißerische Presseartikel, sondern eine Dissertation. Sicher etwas zuviel zum ganz durchlesen, aber nach einem Überfliegen des Inhaltsverzeichnis kann man sich ja interessante Passagen raussuchen.
    http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6446/

    Der Verlust des Gehörs ist ein schleichender Vorgang. Viele meinen, daß sie ein Konzertbesuch o.ä. unbeschadet überstanden haben, aber wer merkt das wirklich?
    Wie sich Hörverlust anhört, kann man hier ganz nett nachempfinden:
    http://www.hear-the-world.com/de/hoerverlust…oerverlust.html

  • Generaldiskussion Lärm

    • mringhoff
    • 10. Juni 2010 um 18:05
    Zitat von "tobias kammerer"


    Es ist mir auch klar, daß somit meine Aussage erst einmal nur als Meinung da steht. Man kann nun selber versuchen, daß zu verifizieren oder es einzuordnen. Da kann ich natürlich vor dem Ein oder Anderen auch als Depp dastehen. Schön wäre jedoch, wenn man diesen Glauben für sich behält.


    Mir fällt jetzt grad die Kinnlade runter....

    Soll ich mal "übersetzen", wie das grad für mich klingt?

    "ich schreib halt einfach mal was hin, was ich meine, was richtig sein könnte. Ihr könnt ja dann selber schauen, ob das stimmt oder nicht. Wäre mir jetzt erstmal wurscht.
    Aber wenn einer rausfindet, daß ich einen Schmarrn geschrieben habe, dann soll er netterweise die Klappe halten, denn sonst stehe ich ja da wie ein Depp...."

  • Generaldiskussion Lärm

    • mringhoff
    • 10. Juni 2010 um 17:57
    Zitat von "tobias kammerer"

    Wenn man mal z.B. für 4 Stunden 120 dB LEQ ausgesetzt ist, so wird dies eine Schädigung hinterlassen, aber normalerweise keine permanente


    Das weiß man nicht. Jedes Gehör reagiert anders. Der eine mags aushalten, der andere vielleicht nicht mehr. Da kommen viele Faktoren zusammen. Alter, Vorschädigungen, allgemeine Verfassung, ja auch Stress u.a.

    Genauso kann keiner garantieren, daß man bei 99cB Leq ungeschoren davon kommt.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß man bei 120dB Leq einen irreversiblen Schaden erhält, sind auf alle Fälle mal höher als bei 99dB

  • Tagessätze und Überstunden

    • mringhoff
    • 8. Juni 2010 um 16:02

    kleinere Jobs / kurze Aushilfe: auf Stundenbasis etwa 1/10 Tagessatz plus ein paar EUR drauf.

    Tagessatz: etwa für 8-12 Stunden - auch je nach Anforderung
    Fahrtzeit: in der "Umgebung" gilt: Berechnung ab vor Ort, bei weiteren Distanzen kommen Vergütungen für die Fahrtkosten und die Fahrtzeit hinzu.
    Offdays, die man unterwegs für den Kunden verbringt oder Fahrttage: 1/2 Tagessatz

    Überstunden: entweder 1/10 Tagessatz plus ein paar EUR Zuschlag pro Stunde oder 1/2 Tagessatz bis 1 Tagessatz je nach Dauer.
    Das Handling mit den Überstunden wird aber immer vorab geklärt. Das hängt auch vom Job ab.
    Und natürlich vom Gesamtbetrag. Was nützen mir 1 1/2 Tagessätze, wenn dieser nur sehr mickrig ist?

    Manche Überstunden werden auch toleriert, je nach Job: z.B. wenn der Tagessatz an sich schon gut ist oder wenn das Arbeiten vor Ort angenehm ist und entsprechende Pausen/Versorgung gibt.

    Unter dem Strich muss man aber sagen, daß in unserer Branche keiner genau auf die Uhr sieht, wie im Angestelltenverhältnis. Aber ausgenutzt werden will man auch nicht werden.

    Die ganzen Arbeits- und Bezahlungsbedingungen sollten natürlich entsprechend vor Auftragserteilung feststehen. Hinterher einfach unabgesprochen von sich aus was "draufschlagen" kommt nicht gut.
    Das klingt alles einleuchtend, aber manch ein Freelancer ist bereits so erfreut, daß er gebucht wurde, daß er so etwas vergisst oder denkt, daß das schon passen wird. Oder er hat Angst, das Thema Bezahlung anzusprechen...

  • Generaldiskussion Lärm

    • mringhoff
    • 8. Juni 2010 um 08:55
    Zitat von "tobias kammerer"

    (...)ich finde aber die 99dB für Publikumsschutz zu niedrig angesetzt, (...)
    - Ein dauerhafte Gehörschädigung setzt bereits je nach Mensch im blödsten Fall bei ca. 65 dB ein, je nachdem, wie lange man damit beschallt wird.
    (...)


    Na, dann ist doch 99dB gar nicht mal so niedrig.
    Klar gibts Leute, die laute Lautstärken besser vertragen als andere. Aber solche Regelungen gelten für die Allgemeinheit. Also für die Masse, sprich Gaussche Normalverteilung. Und das ist halt der Kompromiss zwischen Spaßbremse und Schutz der Gesundheit des Einzelnen.
    Und verantwortlich bleibt jeder selber. Wer sein Gehör schädigen will, der schaffts auch mit Dauerberieselung.
    Aber wer auf Veranstaltungen Musik geniessen will, ohne daß er entweder gleich einen Hörschutz mitnehmen oder alle 10min wieder rausgehen oder einen dauerhaften Schaden davon tragen muss, für den ist es einfach angenehm, wenns mal nicht ganz so laut ist....


    Zitat von "tobias kammerer"


    Meiner Meinung nach sollte also eine Regelung gefunden werden, die:
    1.: Vor akuter Gefahr schützt: Also Durchschnitt- und Spitzenpegelgrenzen, die der Beschallungszeit angemessen sind.
    2.: Zwingende Aufklärung, wie z.B. Warnschilder am Eingang, damit auch der 15-jährige Erstbesucher klar sehen kann, daß er hier mit seiner Gesundheit haushalten muß.

    1: aber genau das regelt doch diese Verordnung: Eine durchschnittliche Schallbelastung auf eine bestimmte Beschallungszeit.
    Da ja die Masse und nicht ein einzelner gemessen wird, darf der Bezugszeitraum nicht zu lang gewählt werden.

    2: Ob da genau dieses Klientel geschützt wird? Ich erinnnere mich nur an die Zeiten, als der geflügelte Energydrink auf dem Markt kam. Da stand auch eine Warnung drauf: "nicht mit Alkohol mischen" Und was hat man daraufhin sofort gemacht? :)

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 8. Juni 2010 um 08:30

    und woher weißt Du das? Selbst erlebt oder von Erzählungen?

    Kenne solche Erlebnisse nur von Kollegen: Die hatten wohl jemand mal auf einer Messe angetroffen, der einfach mal durch die Hallen durch gegangen ist und kontrolliert hat. Allerdings ist das schon noch in den Zeiten vor der Allgemeinzuteilung gewesen....

    Man sprach damals von "empfindlichen" Strafen. Aber was man darunter verstehen soll und ob das nicht nur Sprüche von Behörden und/oder Kollegen waren, weiß ich nicht....

    Wir hatten selbst damals nie die Bekanntschaft mit einem Kontrolleur machen müssen.

  • Künstlersozialkasse

    • mringhoff
    • 6. Juni 2010 um 14:59
    Zitat von "derautor"


    Und wer sorgt für weniger Altersarmut bei unsereiner?

    Verschreis´ nicht... :)

    In Zeiten knapper Kassen wird vielleicht sicher ein aufstrebender Politiker mal die Idee haben, auch die Selbständigen an der staatlichen Rente teilhaben zu lassen....

    Und zur "staatlichen Fürsorgepflicht":
    alle angestellten Arbeitnehmer ergeht es genauso, vielmehr noch, sie werden noch - in Unterschied zu den Künstlern - gegen Arbeitslosigkeit versichert.

    Und "Künstler" sind im rechtlichen Sinne Freiberufler, also in einem Topf mit den Ärzten, Rechtsanwälten etc. Während sich die letztgenannten zwar nicht immer, aber dennoch häufig eines wohlversorgten Ruhestandes fröhnen, haben halt solche Leute, die sich schon während des Arbeitslebens einer häufig "brotlosen" dafür aber geistigen Ernährung widmeten, am Lebensende das Nachsehen.

    Zitat von "billbo"

    Das mag sich in einer überwältigenden Zahl von Fällen ja durchaus mit der tatsächlich erlebten Wirklichkeit decken.

    "Selbst schuld" mag der eine vielleicht sagen "hätten sie halt mal für weltliche Dinge interessiert". Aber letztendlich fängt sie die soziale Hängematte auf. Und wer ist das dann wiederum? Auch wir!
    Also lassen wir doch diejenigen in die Künstler-Hängematte einzahlen, die mit den Künstlern verdienen. Also die Veranstalter, die Werbeagenturen, diejenigen die tausende Euros an den Caterer zahlen und nebenbei noch eine Band spielen lassen...

    Zitat von "billbo"


    Ist doch prima, wenn ich als Selbständiger die Hälfte meiner Sozialabgaben nicht selber löhnen muss, sondern meine Kunden (und damit ‚die Allgemeinheit’) dafür aufkommen lassen kann. Und das auch noch völlig legal.


    In der Kostenkalkulation kommt unter dem Strich kommt alles auf das selbe raus.
    Bei den Firmen ist es im Endpreis versteckt, bei den Künstlern wird dieser Anteil dann extra berechnet.

    Direkte Steuern und Abgaben empfindet jeder irgendwie als ungerecht. Von der Einkommenssteuer über die Abgaben für KSK und andere Beträge, die eigens eingefordert werden.
    Indirekte Steuern werden einfach hingenommen und bezahlt. Von der MWSt. bis zur Tabaksteuer usw. Der ein oder andere mosert zwar mal rum, aber "Steuerhinterzieher" gibts da ja kaum.

    Aber von irgendwas muss ja der Staat seine Einnahmen erzielen. Insofern würde ich sagen: Die KSK-Abgabe ist einfach nur ungeschickt gemacht.

    Und wie gesagt: wir reden hier von 4% der Nettogage.
    Wenn eine Band für 2.000,- EUR brutto engagiert wurde, dann sind das 67,- EUR
    (Soviel dürfte auf einer Firmenfeier, auf der die Band spielte, der Etat pro Gast gewesen sein...)

  • Als Schüler Selbstständig werden

    • mringhoff
    • 4. Juni 2010 um 14:05

    Betriebsart: "Sonstiges" - Du bist weder Industrie, noch Handel, noch Handwerk...
    (Veranstaltungstechniker sind vorwiegend Dienstleister, eventuell hast Du noch einen Handel mit dabei, dürfte aber wie bei den meisten aber eher nebensächtlich sein...)

    Erlaubnis: Manche Gewerbetätigkeiten benötigen eine Erlaubnis (Rechtsanwälte, Handwerker etc.). Die Veranstaltungstechnik jedoch nicht....

  • Künstlersozialkasse

    • mringhoff
    • 3. Juni 2010 um 17:44

    Naja, Musiker sind Künstler - egal wie gut oder schlecht sie spielen.

    Und mal so nebenbei: Im Grunde genommen ist die KSK ja auch keine schlechte Idee. Wer von den Künstlern würde sich schon rentenversichern? So sorgt zumindest Papa Staat für etwas weniger Altersarmut in diesem Klientel....

    Die Abgabe ist derzeit 3,9% von der Nettogage - also nicht wirklich viel. Wer als Veranstalter dran denkt, kalkuliert das einfach mit ein.
    Die Probleme mit der KSK rühren vermutlich eher davon her, daß das erstens ein nerviges Procedere mit der Anmelderei ist und zweitens die meisten einfach nicht dran denken und dann wie Schwarzfahrer "erwischt" werden....

  • Erfahrungen mit 2m Bühnenelementen gesucht

    • mringhoff
    • 2. Juni 2010 um 23:42
    Zitat von "thc"


    Auch wenn nominell ein Bein reicht, lassen sich die Elemente mit zwei Beinen einfacher montieren.
    Ein zweites Bein hinten in der Ecke sorgt dafür, dass man das Element leichter in die beiden Nuten geschoben bekommt.
    Und bei der Demontage neigt das Element nach dem Ausrasten nicht gleich zum Abkippen.


    Vorsicht: die Feder muss in die Nut "fallen". Ist der an sich nicht benötigte Fuss zu tief, muss man dennoch das Element anheben, um die Feder in die Nut einzuführen, was mit dem zusätzlichen Fuss nicht grad leichter wird.
    Ist der Fuss genau so hoch, daß die Feder leicht in die Nut geht, kann sie dann nicht anschliessend runterfallen/einhaken, sprich auf der Feder aufliegen, es sei denn, man dreht den Fuss wieder kleiner, dazu müsste man dann aber wieder unter die Bühne zum hinteren Fuss krabbeln....

    Ich sehe darin jetzt keine Vorteile.

    Wer Schwierigkeiten hat, die Elemente ab der 2. Reihe (also die mit nur einem Fuss) einzufädeln, der soll sich mal den Trick in der Anleitung (oder in dem Video) ansehen:
    Das Element wird leicht schräg eingesetzt und zwar so, daß hierbei schon die vordere Ecke der Feder in der Nut liegt. Dann wird das Element so nach vorne geschoben, daß dann auch die zweite Seite verbunden wird. Der Kollege vorne hält also das Element gerade, der hintere schiebt das nach vorne. Zum Schluss rastet dann das Element auch mit der anderen Seite in die Nut ein.
    Geht wirklich problemlos, auch in unebenem Gelände.
    Ein Bild zeigts vielleicht etwas deutlicher:

    Ansonsten sei hier mal der Film empfohlen:
    http://www.nivtec-flexibel.de/video.php
    (hier gibts auch noch ein Video zum Abbau... )

    Probleme gibts höchstens, wenn man alle Elemente mit einem Klettband beklebt hat, das nicht von Nivtec kommt. Diese sind zwar preiswerter, aber auch (kleinwenig) dicker. Die Folge daraus ist, daß hier dann zwei dicke Klettbänder aufeinanderstossen, die dann den Abstand der Elemente untereinander fast schon soweit vergrößern, daß man die Feder nicht mehr korrekt in die Nut bekommt...

  • Künstlersozialkasse

    • mringhoff
    • 2. Juni 2010 um 23:05

    Aus aktuellem Anlass gabs mal einen kleinen Schriftwechsel mit der KSK zum Thema DJ und ob dieser zu den Künstlern zählt.

    Der Auskunftsbeamte der KSK schrieb am 1.6.2010 per E-Mail:
    "Ein Diskjockey zählt nur dann zum Kreis der Musiker oder Unterhaltungskünstler, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Zusammenstellen und Abspielen eines Musikprogramms und das Sprechen verbindender Texte genügt nicht, um die Künstlereigenschaft gemäß § 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu begründen.
    Musiker ist als DJ nur, wer unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenmischt. Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muß die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben.
    Für eine Tätigkeit als Musiker spricht, daß der DJ seine Arbeitsergebnisse auf Tonträgern veröffentlicht.
    Unterhaltungskünstler ist nur, wer das Publikum wie ein Alleinunterhalter überwiegend durch Gesang, Sketsche, Anekdoten, Witze, Spiele o. ä. in Stimmung zu bringen versucht."

    Also "gewöhnliche" Party-DJs sind wohl keine Künstler....

    Diverse "Star-DJs", die u.a. eigene Kreationen vermarkten und wo das Publikum schon allein wegen dem Namen kommt, dürften dann wohl eher als Künstler eingestuft werden.

    Ausdrücklich KEINE Kriterien, die über die Abgabepflicht entscheiden, sind:
    - die Anzahl der Auftritte bzw. die Gagenhöhe
    - ob die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeführt wird
    - ob der "Künstler" selbst in der KSK ist oder nicht
    - ob er seinen Wohnsitz im Ausland oder Inland hat
    - ob der Künstler im Ausland oder Inland tätig ist

    Zum großen Unverständnis führt oft die Tatsache, daß für die Künstler, die nicht von der KSK aufgenommen werden (und somit von deren Leistungen profitieren können), weil sie z.B. nebenberuflich arbeiten oder keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, trotzdem Abgaben fälllig sind.

    Hierzu die Begründung:
    Der Grund für die Einbeziehung auch der an nicht versicherte Künstler/Publizisten (Nebenberufler, Ausländer) gezahlten Entgelte in die Bemessungsgrundlage liegt in der Vermeidung von Wettbewerbsvorteilen für Nichtversicherte und damit letztlich in der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Grundgesetz (Bundesverfassungsgericht in NJW 87, 3118)

  • Verbindliche Reservierungen bei Kleinverleih

    • mringhoff
    • 2. Juni 2010 um 20:50

    aber gerade die mündlichen Verträge bergen eine Menge "Missverständnisse" und die Beweiskraft ist halt schwierig.

  • Full-HD Leinwand....

    • mringhoff
    • 2. Juni 2010 um 15:43
    Zitat von "leopold hollerith"

    Also auf der Seite von Stumpfl sind z.b. keinerlei HD Folien zu finden.

    woher sollen die denn auch kommen?

    Am besten ich kauf mir dann noch ein paar HD-Lautsprecher, HD-DJ-Mischer, HD-Plattenspieler, eine kleine HD-Lichtanlage, dekoriere das noch mit HD-Molton und biete das ganze Zeug als HD-Partyanlage zur WM an....

    Natürlich mit Full-HD-Vorkasse....

  • Full-HD Leinwand....

    • mringhoff
    • 2. Juni 2010 um 11:27
    Zitat von "Hitower"


    Standart 16:9 würde ich sagen...


    dachte ich anfangs auch. Da hat wohl einer 16:9 mit HD gleichgesetzt. Von Laien kennt man ja diverse "Fachausdrücke"

    Aber nein, es werden auch 1:1 Leinwände als HD-Leinwände verkauft:
    http://www.yatego.com/shop2trade/p,4…inwand-128--1-1


    jaja, der Voodoo hat tatsächlich schon im Videobereich Einzug gehalten. Bislang war das doch eher die Domäne der Hifi-Fetischisten...

  • Erfahrungen mit 2m Bühnenelementen gesucht

    • mringhoff
    • 1. Juni 2010 um 23:38
    Zitat von "Finelight"


    Wir haben eine feste Bühne, auf dieser müssen halt regelmäßig Riser gestellt werden. Die Elemente werden nicht sonderlich transportiert, keine Flächen größer 2*3m gebaut. Das geht mit Bütec vielleicht 1 Minute langsamer, das interessiert aber ja dann auch keinen.


    und warum habt Ihr Euch dann gegen 2m entschieden?
    für die paar Elemente in einem ganz fest definierten Einsatzbereich muss man doch nicht Rücksicht nehmen, was andere verwenden...

  • Erfahrungen mit 2m Bühnenelementen gesucht

    • mringhoff
    • 1. Juni 2010 um 23:26
    Zitat von "tobias kammerer"


    - Die Füße sind abartig schwer


    kommt drauf an, welche Längen Du hast und ob Du Teleskopfüsse nimmst. Da ist natürlich dann mehr Material verbaut, aber "abartig" ist übertrieben...
    Und in der Summe ist das Fussgewicht durch die geringere Anzahl der Füsse auf alle Fälle geringer, als bei 4-Fuss-Systemen...

    Zitat von "tobias kammerer"


    - Die Verbindernut ist alleine bei größeren Flächen absolut bescheuert zum auseinandernehmen (oder ich bin einfach zu blöd), da man immer aus 2 Nuten gleichzeitig aushebeln muß, was ein normalgroßer Mensch einfach nicht kann.


    dann krabbel ganz einfach mal unter die Bühne, hebe das ganze von unten beidseitig an, und schieb das lose Element auf die Bühne oder klapps gleich weg, je nach Höhe....
    Und ansonsten würde ich jetzt mal sagen, größere Bühnen baut man nicht alleine auf...
    Und wie es ganz locker zu zweit geht, hat Dir Joachim Flottmeier schon erklärt.

    Das Nut- und Federsystem ist ja der ganze Clou an der Sache. Eine absolut ebene Fläche, keine hervorstehende Ecken und Kanten.

    Zitat von "tobias kammerer"


    - Die Fußverriegelung arretiert im Laufe der Zeit nicht mehr vernünftig, gerade, wenn drauf getanzt wird und Querkräfte aufkommen.


    Wir nutzen Nivtec nun seit 11 Jahren und haben immer noch die Elemente der ersten Stunde im Sortiment. Die Arretierung ist nach wie vor einwandfrei.
    Das Problem mit den tanzenden Querkräften ist nur dann gegeben, wenn hier symmetrische Bewegungen stattfinden, also bei einer Showtanzgruppe o.ä. und die Bühne recht hoch ist. Aber ab 80cm musst Du halt je nach Belastung die Füsse verstreben (siehe Aufbauanleitung), dann wackelt da auch nichts mehr.

    Nivtec ist halt ein System, wo man doch etwas mitdenken muss. Sowohl bei der Planung als auch beim Auf/Abbau.
    Wer vor Ort nur einfache und unerfahrene Hilfskräfte hat, der hat in der Tat Schwierigkeiten mit Nivtec.

    Und es gibt immer wieder Leute, die das System noch nicht kennen, die wir dann mit einem dermaßen schnellen Bühnenaufbau regelmäßig faszinieren können....

  • Ebay mal wieder SHURE "professional" Funkmikro Fälschung

    • mringhoff
    • 31. Mai 2010 um 13:58

    Ich denke nicht, daß derjenige, der sich so etwas ersteigert - und somit offenbar keine tiefergehende Ahnung von der Materie aufweist - Veranstaltungen hat, die über den "bescheidenen Rahmen" hinausgehen.

    Oder es war eine Rechtsanwaltskanzlei, die mitgesteigert hat.... :)

  • Bedeutung von Warnbändern

    • mringhoff
    • 31. Mai 2010 um 12:16
    Zitat von "JohannesP"

    Wie auch immer: Jeder der die Bühne betritt muss vorher kurz eingewiesen werden, dass es dort eine ungesicherte Absturzkante gibt, die durch XXX erkennbar gemacht wurde. Das muss kein 10-Minütiges Einführungsseminar sein, sondern ein kurzer Satz wie z. B.: "Achte bitte vorne auf die Bühnenkante. Du erkennst sie an dem weißen Gaffatape"

    Wenn ich das zu jedem Künstler sage, der auf eine Bühne tritt, würde man mich für bescheuert halten. Ich würde sicher Antworten wie "ich weiß, wie eine Bühne aussieht..." oder "glaubst Du ich war noch nie auf einer Bühne?" ernten...

    Ein Künstler ("Mitwirkender") geht davon aus, daß seitlich und hinten alles "safe" ist, also entweder Wand oder Geländer und die Bühne nach vorne hin - also zum Publikum - offen ist. Man spricht hier von der Absturzkante, die aus zwingenden szenischen Gründen nicht mit einer Absturzsicherung gesichert ist...

    Und der Künstler geht davon aus, daß diese Kante stattdessen auch im Dunkeln klar ersichtlich ist. Dafür hat man als Bühnenaufsteller / Locationbetreiber etc. zu sorgen. Unterweisungen haben dann zu erfolgen, wenn es hierzu Abweichungen gibt oder wenn Publikum auf der Bühne ist.

    Über das Vorhandensein einer nicht abgesicherten Absturzstelle muss jedoch mit einem Schild hingewiesen werden
    und

    siehe auch:
    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/70/6.htm

  • Ebay mal wieder SHURE "professional" Funkmikro Fälschung

    • mringhoff
    • 31. Mai 2010 um 11:01

    naja, bis auf den Schriftzug hat das mit einem Shureprodukt rein gar nichts zu tun.

    Es scheint sich scheinbar eher zu rentieren, auf irgendein Gerät mal Shure draufzudrucken, als etwas zu kopieren....
    Zumindest ist es kein Lichtpult... :)

  • Full-HD Leinwand....

    • mringhoff
    • 31. Mai 2010 um 10:53

    Hatte jetzt schon den zweiten Kunden der eine "Full-HD"-Leinwand haben möchte.
    Beim ersten Kunden dachte ich mir noch nicht viel, es gibt ja viele Menschen auf der Welt... Aber als heute der zweite Kunde nach einer "Full-HD-Leinwand" für eine Rückpro nachgefragt hat, wurde ich doch etwas stutzig

    Habe ich was verpasst?
    Nach kurzem rumgooglen findet man doch tatsächlich "HD-Leinwände..."

    Die Fussball-Marketing-Maschinerei läuft also auf vollen Touren auch bei den Leinwandherstellern. Es gibt wohl Tücher, die sind "feiner" oder "besser für HD" und solch einen Quatsch...

    Und ich dachte, die Hifi-Fetischisten bleiben beim Ton....

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  2. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  3. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  4. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  5. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  6. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  7. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  8. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  9. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  10. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™