Das Arbeitszeitgesetzt schreibt vor, wie lange Pausen mindestens dauern müssen, leider nicht wie lange maximal.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§2 Satz 1)
Die "Rufbereitschaft" ist da ähnlich gelagert, sie zählt auch nicht zur Arbeitszeit. http://de.wikipedia.org/wiki/Rufbereitschaft
Der Arbeitgeber kann nach § 106 GewO (http://dejure.org/gesetze/GewO/106.html) die Arbeitzeit "nach billigem Ermessen" selbst bestimmen (sofern vertraglich oder rechtlich nichts dagegen spricht).
Es gibt übrigens auch andere Branchen, die etwas länger Pausen haben, im Einzelhandel oder in der Gastronomie beispielsweise gibt es ja häufiger 2-3 Stunden Mittagspause (bzw. in der Gastro "Nachmittagspause"), in der das Geschäft zu hat.
Wie lange dann aber Pausen maximal ausgedehnt werden dürfen, ohne daß es hier zu einem Missbrauch bzw der o.g. Unbilligkeit kommt, weiß ich leider auch nicht... Aber wenn bei o.g. Beispiel 5 Stunden Zwangspause schon zuviel sind, dann dürften die vom Threadstarter erwähnten 8 Stunden das ebenfalls sein....